Hundeführerschein fördern
| Vorlage: | 2019/0986 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0986 Dez. 4 Hundeführerschein fördern Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Strukturkommission 15.10.2019 3 x vorberaten Hauptausschuss 05.11.2019 3 X zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss stimmt, nach Vorberatung in der Strukturkommission, der Einführung des Hundeführerscheins zu. Hundehalter, die einen Hundeführerschein abgelegt haben, sollen für zunächst zwei Jahre einen einmaligen Zuschuss von 200,00 Euro erhalten. Vor Ablauf der Zwei- jahresfrist ist neu zu entscheiden, ob die angedachte Lenkungswirkung eingetreten ist. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 10.000 Euro (ohne Verwaltungsaufwand) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates 2 Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die KULT-Fraktion stellte in der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019 den Antrag, für Hunde- halter mit abgelegtem Hundeführerschein eine Vergünstigung bei der Hundesteuer einzufüh- ren. Ähnlich lautende Anträge der Gemeinderatsfraktion GRÜNE in den Jahren 2012 und 2016 wurden vom Gemeinderat bereits mehrheitlich abgelehnt. Der neuerliche Antrag ist vom Ge- meinderat nun in die zuständigen Gremien verwiesen worden. Allgemeine Informationen zur Hundesteuer Die Hundesteuer ist in Baden-Württemberg eine Pflichtsteuer. Systematisch gehört sie zu den Aufwandsteuern. Danach wird Hundesteuerpflichtig, wer den persönlichen Aufwand tätigt, der mit der Hundehaltung verbunden ist. Steuergegenstand ist somit nicht der Hund, sondern die Hundehaltung. Man geht davon aus, wer sich einen Hund leisten kann, kann auch für die Hun- desteuer aufkommen. Hundehalter mit wirtschaftlich ungünstigen Voraussetzungen (Geringverdiener, Kleinrentner, Hartz-IV-Empfänger und denen Gleichgestellte) erhalten nach der Karlsruher Hundesteuersat- zung eine Ermäßigung auf den halben Satz von derzeit 60 Euro. Dies ist aus sozialen Erwägun- gen gerechtfertigt und auch vom Gemeinderat so gewollt, jedoch grundsätzlich systemwidrig, da Hundehaltungen so zusätzlich gefördert und nicht wie beabsichtigt eingedämmt werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Hundesteuer oftmals im Rahmen der Voll- streckung aufgrund fehlenden Vermögens oder Einkommens (Pfändungsfreigrenzen) nicht bei- gebracht werden kann. Hieraus entstehen jedoch meist keine weiteren Konsequenzen für den Hundehalter. Eine Pfändung oder Wegnahme des Hundes ist rechtlich und praktisch nicht mög- lich. Es gibt also eine Reihe von „quasi-steuerfreien“ Hunden für die die erwähnte eindämmen- de Wirkung der Hundesteuer nicht gilt. Aus Datenschutzgründen können die früheren Hundezählungen (von Haus zu Haus) nicht mehr stattfinden. Hundekontrollen im öffentlichen Bereich (auf der Straße, in den Grünanlagen etc.) werden von Mitarbeitenden der Stadtkämmerei jedoch regelmäßig ein Mal im Jahr durchge- führt. Befugnisse zur Identitätsfeststellung (Ausweiskontrolle) haben Verwaltungsmitarbeiter jedoch nicht. Diese sind auf die freiwilligen Angaben angewiesen, die sich leider zu oft als falsch erweisen. Hundehaltungen in der Großstadt werfen vielfältige Fragen mit sehr unterschiedlichem Konflikt- und Regelungspotential auf: - Hinterlassenschaften von Hunden, Ausgabe von Hundekotbeutel (Abfallbeseitigung) - Lärm durch Hunde (Wohnen, Immissionen) - Leinenpflicht, freilaufende Hunde, Freilaufflächen (Wege, Plätze, Grünflächen) - Personen- und Sachschäden durch Hunde (gefährliche Hunde, Tierhalterhaftung) - Artgerechte Haltung, Tierheime, Vermittlung von Hunden aus Tierheimen (Tierschutz) - Blindenführhunde und andere Hunde zur Hilfe, Rettungshunde, Hütehunde, Jagdhunde, Therapiehunde, Wachhunde (besondere Hundehaltungen) - Hundesportvereine und Mensch-und-Hund-Vereine (Sport, Gehorsam, Schutz) - Hunderegister, Hundehaftpflicht, Sachkundenachweispflicht (Ordnungsrecht) Die aufgezählten Themen haben immer wieder auch Bezug zur Hundehaltung, ohne dass diese sofort in der Hundesteuersatzung geregelt werden. Unter Berücksichtigung der Wirkungsgrenze für die Verwaltung wurde die Karlsruher Hundesteuersatzung bewusst einfach und mit mög- lichst wenigen Ausnahmetatbeständen für Steuervergünstigungen ausgestattet. Vom Grundsatz her sollen alle Hundehalter die gleiche Hundesteuer bezahlen. Die in der Hundesteuersatzung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 aufgeführten Tatbestände sind aufeinander abgestimmt. Im Ergebnis kann die Verwaltung (Stadtkämmerei) somit effizient und personalsparsam arbeiten. Hundeführerschein Von den größeren Städten haben lediglich München, Nürnberg und Mannheim eine Vergünsti- gungsregelung für Hundeführerscheininhaber in ihrer Satzung eingeführt. Diese Städte wurden angeschrieben und zu den Regelungen und den praktischen Erfahrungen befragt. Folgende Informationen liegen vor: - Die Vergünstigungen reichen von einer einmaligen Ermäßigung von 50 Euro in Nürnberg bis zu einer zweijährigen Steuerbefreiung in Mannheim (Wert bis zu zusammen 432 Euro). - Die Zahl der in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen beläuft sich in Mann-heim auf ca. 50, in Nürnberg auf sechs und in München bei 35.000 Hunden auf jährlich 60. - Die Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, die bereits aus anderen Gründen einen An- spruch auf Vergünstigung haben und im Zweifel leer ausgehen wird von den betroffenen Städten nicht gewürdigt bzw. so hingenommen. - Nicht negativ berücksichtigt werden Personen im Haushalt, die keinen Hundeführer-schein haben und ggf. auch Gesamtschuldner der Hundesteuer sind (Partner, Kin-der). - Auch ein Wechsel des Hundes im Vergünstigungszeitraum wird grundsätzlich nicht negativ berücksichtigt. - Die Qualität der Lehrgänge und Prüfungen wird in den jeweiligen Satzungen zwar ausführ- lich normiert, die betroffenen Hundeschulen werden jedoch nicht zertifiziert oder überwacht bzw. die Erfolgsquoten hinterfragt. - Die Angaben zum Arbeitsaufwand pro Fall variieren von fünf Minuten (Ausgabe der Beschei- nigung ohne Prüfung) bis zu 40 Minuten (ordentliche Sachbearbeitung mit Einzelprüfung). Aus den Ergebnissen in den befragten Städten ist zusammenfassend festzustellen, dass über- wiegend Personen die Vergünstigung in Anspruch nehmen, die ohnehin einen Hundeführer- schein abgelegt oder andere Hundelehrgänge besucht haben. Die Steuergutschrift wird von diesen Personen praktisch als zusätzliches „Geldgeschenk“ mitgenommen. Völlig verpufft der eigentlich angedachte Lenkungszweck, nämlich zusätzliche Personengruppen („die, die es nötig hätten“) zum Ablegen eines Hundeführerscheins zu animieren, um so die Sachkunde der Hun- dehalter zu erhöhen und die vermeintlichen Konfliktpotentiale im öffentlichen Raum zu reduzie- ren. Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung fanden Gespräche zwischen dem Ordnungsamt und der Stadtkämmerei statt. Das Ordnungsamt befürwortet aus ihrer fachlichen Sicht die finanzielle Belohnung für das Ablegen von Hundeführerscheinen. Die Stadtkämmerei unterstützt dies im Grunde, sieht jedoch keine zwingende Verortung dieses „Belohnungssystems“ innerhalb der Hundesteuersatzung. Als zielführend aus Sicht der Verwaltung wird daher nicht die formalistische Abwicklung über das Steuersystem (Bescheiderstellung, Bearbeitung, Widersprüche etc.), sondern eine direkte Förderung der Hundehalter mit einem einmaligen Zuschussbetrag, der die entstehenden Kosten für die freiwillige Teilnahme an Sachkundelehrgängen und Prüfungen würdigt, angesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass jede Person, die den Nachweis der Sachkundeprüfung beim Ordnungs- und Bürgeramt vorlegt, einen festen Betrag in Höhe von 200 Euro als „Beloh- nung“ erhält. Eine Schulung mit Prüfung kostet ca. 200 Euro, somit beläuft sich der Zuschuss auf rund 100 Prozent. Bei jährlich rund 50 Teilnehmern beliefe sich der finanzielle Aufwand auf 10.000 Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Einführung soll zunächst beginnend zum 01.01.2020 auf zwei Jahre angelegt werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Zweijahresfrist werden die städtischen Gremien insbesondere über die Inanspruchnahme und Lenkungswirksamkeit informiert. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss - nach Vorberatung in der Strukturkommission - Der Hauptausschuss stimmt, nach Vorberatung in der Strukturkommission, der Einführung des Hundeführerscheins zu. Hundehalter, die einen Hundeführerschein abgelegt haben, sollen für zunächst zwei Jahre einen einmaligen Zuschuss von 200,00 Euro erhalten. Vor Ablauf der Zwei- jahresfrist ist neu zu entscheiden, ob die angedachte Lenkungswirkung eingetreten ist.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 3. Sitzung Hauptausschuss 5. November 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Hundeführerschein fördern Vorlage: 2019/0986 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt, nach Vorberatung in der Strukturkommission, der Einführung des Hundeführerscheins zu. Hundehalter, die einen Hundeführerschein abgelegt haben, sollen für zunächst zwei Jahre einen einmaligen Zuschuss von 200,00 Euro erhalten. Vor Ablauf der Zweijahresfrist ist neu zu entscheiden, ob die angedachte Lenkungswirkung eingetreten ist. Abstimmungsergebnis: Bei 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung in der Strukturkommission. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 11. Dezember 2019 – 2 –