Verkehrssicherheit beim Fußgängerüberweg Straße „Am Wetterbach“ Höhe Hausnummer 45

Vorlage: 2019/0980
Art: Antrag
Datum: 15.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2019

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 29_Antrag SPD_Verkehrssicherheit Fußgängerüberweg
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wet- tersbach Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 17.09.2019 Vorlage Nr.: 29 Verantwortlich: - Verkehrssicherheit beim Fußgängerüberweg Straße „Am Wetterbach“ Höhe Hausnummer 45 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2019 5 X Kurzfassung Der Ortschaftsrat Wettersbach möge in einer seiner nächsten Sitzungen folgenden Antrag beraten und beschließen: Die Ortsverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden am Fußgängerüberweg „Am Wetterbach“ Höhe Hausnummer 45 eine Bedarfsampel zu installieren. Begründung Eltern schulpflichtiger Grundschulkinder haben im Rahmen des Schulwegtrainings fest- gestellt, dass es ihren Kindern trotz deutlicher Handzeichen nicht gelingt, die Straße am Wetterbach über den deutlich markierten Zebrastreifen zu überqueren. Nur in seltenen Fällen halten Autofahrer an und gewähren den Kindern den Übergang. Dieses unver- antwortliche und verkehrswidrige Verhalten verunsichert Kinder in diesem Lebensalter und trägt gewiss nicht zu einem verkehrssicheren Verhalten bei. Die Kinder, vor allem aus den Wohnquartieren Wingertgasse, Pfeilerweg, Albert-Schneller-Weg gehen diesen Weg und müssen den erwähnten Fußgängerüberweg nutzen, weil nur der östliche Gehweg die notwendige Breite hat. Der westliche Gehweg verengt sich nach der Bu- senbacher Straße und ist daher als Schulweg ungeeignet. Die Schülerinnen und Schüler sind folglich auf diesen Fußgängerüberweg angewiesen. Man sollte sich auch nicht wundern, wenn auf Grund solcher Gegebenheiten Eltern ihre Kinder zur Schule fahren. Die SPD-Fraktion ist sich im Klaren, dass im Falle der Installierung Bedarfsampeln in sehr kurzen Abständen in Betrieb wären und dies unter Umständen zu Verkehrsstaus führen würde. Es ist aber unsere feste Überzeugung, dass ein sicherer Schulweg für unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger allerhöchste Priorität genießen muss. unterzeichnet von: Peter Hepperle, Fraktionsvorsitzender

  • Vorl.Nr. 29_STN SPD_Verkehrssicherheit Fußgängerüberweg
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 29 --- Verkehrssicherheit beim Fußgängerüberweg Straße „Am Wetterbach“ Höhe Haus- nummer 45 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2019 5 X Kurzfassung Die Situation am Fußgängerüberweg in der Straße "Am Wetterbach" in Höhe der Hausnummer 45 wurde zwischen der Ortsverwaltung Wettersbach und dem Ordnungs- amt eingehend begutachtet. Die Einschätzung vor Ort führte zu dem Ergebnis, dass aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Installation einer Fußgängerbedarfssignalanlage möglich erscheint. Die Anlage würde den bestehenden Fußgängerüberweg ersetzen. Zu prüfen ist jetzt noch die technische Machbarkeit. Hierzu wird die Straßenverkehrsstelle mit der Fachabteilung des Tiefbauamtes Kontakt aufnehmen und um eine entsprechen- de Prüfung bitten. Gleichzeitig wird auch das erforderliche Anhörungsverfahren der zu beteiligenden Fachdienststellen eingeleitet. Hierzu zählt auch das Regierungspräsidium Karlsruhe, da die Ortsdurchfahrt von Wettersbach als Umleitungsstrecke der Bundesau- tobahn ausgewiesen ist. Nach Eingang aller Stellungnahmen werden Sie über das abschließende Ergebnis und das weitere Vorgehen informiert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 15.10.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit