Antrag auf Herabsenkung der Beschilderung und Markierung Bodenfläche Behindertenparkplätze
| Vorlage: | 2019/0979 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.10.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 16.07.2019 Vorlage Nr.: 28 Verantwortlich: - Antrag auf a) Herabsenkung der Beschilderung und b) Markierung der Bodenfläche der bestehenden Behindertenparkplätze im Ort Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2019 3 X Kurzfassung Die Bürger für Wettersbach-BFW beantragen hiermit, in Ergänzung zu unserem Antrag auf Errichtung von Behindertenstellplätzen in Grünwettersbach und Palmbach vom 19.02.2018 1. a) das Herabsenken der Beschilderung b) die Markierung der Bodenfläche unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 28 --- Antrag auf a) Herabsenkung der Beschilderung und b) Markierung der Bodenfläche der bestehenden Behindertenparkplätze im Ort Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2019 3 X Kurzfassung Nach einer nochmaligen intensiven Prüfung der im Antrag beschriebenen Thematik ist seitens der Verwaltung festzustellen: a) Herabsenkung der Beschilderung Alle in Grünwettersbach und Palmbach eingerichteten „Behindertenparkplätze“ wur- den mit dem amtlichen Parkschild VZ 1044 „Behindertenparkplatz“ ausgeschildert. Die Verkehrszeichen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Aufstellhöhe) mon- tiert. b) Markierung der Bodenfläche der bestehenden Behindertenparkplätze im Ort Bei allen ausgewiesenen Parkplätzen ist die Parkplatzzuordnung eindeutig erkennbar. Weitere Markierungen werden deshalb für nicht erforderlich erachtet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 15.10.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit