Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg

Vorlage: 2019/0961
Art: Antrag
Datum: 07.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.10.2019

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: zurückgezogen

Zusätzliche Dateien

  • ANTRAG B_90 - Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 22.07.2019 eingegangen am: 24.07.2019 Vorberaten im Ausschuss II am: 23.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.10.2019 7 öffentlich Dez. 2 / OA Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass für die Parkplätze in der Reichardtstraße an der Aus- sichtsterrasse auf dem Turmberg sowie in der Jean-Ritzert-Straße am Waldspielplatz eine Park- raumbewirtschaftung eingeführt wird. Ziel sollte es sein, den touristischen Verkehr vom moto- risierten Individualverkehr hin zu Turmbergbahn und Fußverkehr zu verlagern. Sachverhalt: Durch den Bau der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg, ein florierendes, überregional be- kanntes Restaurant, einen attraktiven Waldspielplatz und reizvolle Wanderwege hat sich der Freizeitwert des Naherholungsgebietes und Ausflugzieles Turmberg noch weiter erhöht. Die un- verändert freie Zufahrt für Kraftfahrzeuge in Verbindung mit unterlassener Parkraumbe- wirtschaftung auf dem Turmberg sorgen für tendenziell steigenden Autoverkehr. Für den Besuch des Turmbergplateaus wird die beschlossene Anbindung der Turmbergbahn an das KVV- Straßenbahnnetz ab spätestens 2022 eine hochwertige Alternative zum Auto sein. Dennoch sollte mit Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs nicht bis zur Fertigstellung gewartet werden. Eine weitere flankierende Maßnahme ist eine Ausweitung der Betriebszeiten der Turmbergbahn, die in einem bereits vorliegenden Antrag gefordert wurde. Die Anzahl der Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen sollte im Rahmen dieser Maß- nahme überprüft werden. Begründung: Für die Nutzung des Turmbergs als Ausflugsziel für die Einwohner und die Besucher der Stadt Karlsruhe ist es zwingend erforderlich, die negativen Auswirkungen der steigenden touristischen Nutzung (Verkehr, Lärm, Abfallaufkommen etc.) bestmöglich im Sinne der Anwohner zu kom- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ pensieren. Solche Maßnahmen erhöhen die Akzeptabilität der touristischen Nutzung und müs- sen als Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration von Ausflugszielen in ein gewach- senes, wohnwirtschaftlich genutztes Quartier verstanden werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die B‘90/D IE GRÜNEN-OR-Fraktion

  • Änderungsantrag Parkraumbewirtschaftung Turmberg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Änderungsantrag B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 23.09.2019 eingegangen am: 24.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.10.2019 7 öffentlich Dez. 2 / OA Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg Änderungsantrag: Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass für die Parkplätze in der Reichardtstraße an der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg sowie in der Jean-Ritzert-Straße am Waldspielplatz eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird. Regelmäßige Kontrollen, insbesondere zu Abend- und Wochenendzeiten, sollen die Einführung unterstützen. Ziel soll es sein, den touristischen Verkehr vom motorisierten Individualverkehr hin zu Turmbergbahn und Fußverkehr zu verlagern. Flankierend sollen weitere Maßnahmen die Einführung unterstützen, weshalb die Park- raumbewirtschaftung gemeinsam mit der Ausweitung der Betriebszeiten der bestehenden Turmbergbahn sowie einer Aufstockung der Stellen des kommunalen Ordnungsdienstes um- gesetzt werden soll. Sachverhalt: Durch den Bau der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg, ein florierendes, überregional bekanntes Restaurant, einen attraktiven Waldspielplatz und reizvolle Wanderwege hat sich der Freizeitwert des Naherholungsgebietes und Ausflugzieles Turmberg noch weiter erhöht. Die unverändert freie Zufahrt für Kraftfahrzeuge in Verbindung mit unterlassener Parkraum- bewirtschaftung auf dem Turmberg sorgt für tendenziell steigenden Autoverkehr. Für den Besuch des Turmbergplateaus wird die beschlossene Anbindung der Turmbergbahn an das KVV- Straßenbahnnetz erst ab frühestens 2022 eine hochwertige Alternative zum Auto sein. Dennoch sollte mit Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs nicht bis zur Fertigstellung gewartet werden. Eine wichtige flankierende Maßnahme ist die Ausweitung der Betriebszeiten der bestehenden Turmbergbahn, die in einem bereits vorliegenden Antrag gefordert wurde. Gegebenenfalls sind nach Einführung weitere Maßnahmen im Bereich der Talstation der Turmbergbahn erforderlich, um den Park- und Parksuchverkehr zu steuern (z. B. Anwohnerparkzonen; Prüfung der Notwendigkeit). Die Anzahl der Parkplätze für mobilitäts- eingeschränkte Personen auf dem Turmberg sollte im Rahmen dieser Maßnahme überprüft Seite 2 __________________________________________________________________________________________ werden; insbesondere im Bereich des Waldspielplatzes. Ebenfalls überprüft und vergrößert werden soll die Anzahl der Fahrradstellplätze im Bereich der Aussichtsterrasse. In Anbetracht der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten (Besuch der Gastronomie, Spaziergänge, Wanderungen, Besuch des Kletterparks oder von Sportevents sowie längeres Verweilen auf Aussichtsterrasse und Waldspielplatz) sollten maximale Parkdauern über zwei Stunden ermöglicht werden; z. B. vier Stunden oder Tagestickets. Ein Bewirtschaftungszeitraum wie städtisch üblich von 8-20 Uhr erscheint für die betrachtete Lokalität unpassend, vielversprechender erscheint vielmehr eine Bewirtschaftung zwischen 14 - 23 Uhr. Die aktuell beobachtete Diskrepanz zwischen Park- raumangebot und -nachfrage, die sich in zugeparkten Grünflächen u. ä. äußert, basiert nicht auf Naturgesetzen, sondern wird vermutlich durch eine fehlende Parkraumbewirtschaftung erst geschaffen. Dennoch sollte nach einer Einführung beobachtet werden, ob eine Verbesserung des Umschlagsgrads erforderlich ist und die maximalen Parkdauern reduziert oder die Parkgebühren erhöht werden müssen. Es muss wirksam verhindert werden, dass die Parkraumbewirtschaftung zu Verdrängungseffekten in Form „wilden Parkens“ auf Grünstreifen, am Straßenrand etc. führt. Mögliche Maßnahmen sind die Platzierung von Baumstämmen und Findlingen, insbesondere in Kurvenbereichen (wie teilweise schon geschehen), in denen wildes Parken aktuell Sichtbeziehungen zwischen Verkehrsteilnehmern erschwert. Es soll geprüft werden, ob sich für den Bereich ein generelles Parkverbot aussprechen lässt, um die erforderliche Beschilderung möglichst zu reduzieren. Dringende Handlungsbedarfe aufgrund von Problemen, die durch den weitgehend ungeregelten ruhenden Verkehr verursacht werden, wurden auch im Rahmen der 2. Turmbergrunde am 16. Juli 2019 identifiziert und zu Protokoll gegeben. Begründung: Für die Nutzung des Turmbergs als Ausflugsziel für die Einwohner und die Besucher der Stadt Karlsruhe ist es zwingend erforderlich, die negativen Auswirkungen der steigenden touristischen Nutzung (Verkehr, Lärm, Abfallaufkommen etc.) bestmöglich im Sinne der Anwohner zu kompensieren. Solche Maßnahmen erhöhen die Akzeptabilität der touristischen Nutzung und müssen als Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration von Ausflugszielen in ein gewachsenes, wohnwirtschaftlich genutztes Quartier verstanden werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B‘90/Die Grünen im OR Durlach

  • STELLUNGNAHME OA zum Antrag Parkraumbewirtschaftung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag B’90-DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 24.07.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0961 Dez. 2 / OA Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.10.2019 7 x Kurzfassung Eine Bewirtschaftung der Parkplätze am Turmberg vor der Aussichtsterrasse (Reichardt- straße) und am Waldspielplatz (Jean-Ritzert-Straße) ist technisch möglich. Eine Aufstellung der Parkscheinautomaten kann voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2020 erfolgen, da eine Ausrüstung neuer Automaten mit der Girocard-Zahlung Near Field Communication (NFC) vorgesehen ist und diese nicht vorher verfügbar ist. Auswirkungen und zu beachtende Aspekte einer Parkraumbewirtschaftung werden in den ergänzenden Erläuterungen dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 40.000 EURO Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Tiefbauamt hat geprüft, alle regulären Parkplätze auf dem Turmberg (Reichardt- straße) vor der Aussichtsterrasse mit vier Parkscheinautomaten zu bewirtschaften (Anla- ge 1). Zusätzlich wurde eine Bewirtschaftung mit drei Parkscheinautomaten der Park- plätze in der Jean-Ritzert-Straße ab Höhe des Waldspielplatzes geprüft (Anlage 2). Eine Aufstellung der beschriebenen Automaten ist technisch möglich. Eine Bewirtschaftung der Automaten würde nach Tarifzone zwei (werktags von 8 bis 20 Uhr) mit maximaler Parkdauer von zwei Stunden erfolgen. Auf die in Durlach übliche „Brötchentaste“ sollte aufgrund der besonderen Örtlichkeit verzichtet werden. Um das Parken außerhalb der bewirtschafteten Bereiche, auch auf teilweise unbefestigten Seitenstreifen zu verhin- dern, empfiehlt das Tiefbauamt zusätzlich Haltverbote in beiden Fahrtrichtungen aufzu- stellen. Der finanzielle Aufwand für die Automaten und die Beschilderung beläuft sich auf circa 40.000 Euro. Aus Sicht des Ordnungs- und Bürgeramtes sind folgende Aspekte bei einer Entschei- dungsfindung über eine Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg zu berück- sichtigen: Eine Gebührenpflicht der regulären Stellplätze kann einen zusätzlichen Verdrängungsef- fekt parkender Fahrzeuge in das Umfeld nach sich ziehen. Bereits heute parken Fahr- zeuge zu den besonders frequentierten Zeiten an allen möglichen und unmöglichen Stellen. Dem kann zwar mit der Aufstellung von Haltverboten begegnet werden, be- deutet aber, dass diese großräumig aufgestellt werden müssen, um alle anderen Ver- kehrsflächen und Nebenbereiche abzudecken. Eine Vielzahl von Schildern wäre die Fol- ge. Zur Durchsetzung der Maßnahmen müssen zudem regelmäßige Kontrollen der Ver- kehrsüberwachung des Stadtamt Durlach gewährleistet werden. Die maximal zu bewirtschaftende Parkdauer beträgt zwei Stunden. Es wird zu bedenken gegeben, ob diese Zeit für Besuche des bekannten Restaurants oder touristische Aktivi- täten wie zum Beispiel Wanderungen ausreichend ist. Ebenso in die Überlegungen ein- zubeziehen ist, ob mit der vorgegebenen Rahmendauer der Bewirtschaftung von werk- tags 8 bis 20 Uhr die Zeiten abgedeckt sind, an denen die relevanten Probleme am Turmberg auftreten. Die Punkte Lärm und Abfall sind mit einer Bewirtschaftung aller- dings nicht zu lösen. Ob eine Bewirtschaftung der Parkflächen geeignet ist, den motorisierten Individualver- kehr auf dem Turmberg zu verringern, darf grundsätzlich in Frage gestellt werden. Die beabsichtigte Verlagerung des touristischen Verkehrs, hin zur Nutzung der Turm- bergbahn, schafft ein neues Problem im Bereich der Talstation. Die dortigen Straßen sind dann vermehrt durch Parksuchverkehr belastet und den dort Anwohnenden wird Parkraum weggenommen. Die bisherige Anzahl von zwei Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Parkplatz Rei- chardtstraße wird aus Sicht des Ordnungs- und Bürgeramtes als ausreichend angese- hen. Der Verwaltung liegen bislang keine Erkenntnisse über Fehlbedarf oder Wünsche aus dem entsprechenden Personenkreis über Erweiterungen vor. Grundsätzlich ist eine Erweiterung durchaus möglich.

  • STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag - Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag B’90-DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 24.09.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 2 / OA Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.10.2019 7 x Kurzfassung Eine Bewirtschaftung der Parkplätze am Turmberg vor der Aussichtsterrasse (Reichardtstraße) und am Waldspielplatz (Jean-Ritzert-Straße) ist technisch möglich. Die Aufstellung der Parkscheinautomaten kann voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2020 erfol- gen, da eine Ausrüstung neuer Automaten mit der Girocard-Zahlung Near Field Communication (NFC) vorgesehen ist und diese nicht vorher verfügbar ist. Die Verkehrsüberwachung obliegt dem Stadtamt Durlach. Auswirkungen und zu beachtende Aspekte einer Parkraumbewirtschaftung werden in den er- gänzenden Erläuterungen dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 40.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Prinzipiell wird eine Parkraumbewirtschaftung am Turmberg von Seiten des Stadtplanungsamts im Zusammenhang mit den flankierenden Maßnahmen als sinnvoll erachtet. Wichtigste Voraus- setzung ist jedoch zunächst, die geplante Schaffung der alternativen Anbindung des öffentli- chen Personennahverkehrs und nicht nur eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Turmberg- bahn. Erst dann ist eine tatsächliche Veränderung im Verkehrsverhalten hin zum Umweltver- bund realistisch. Bei einer Bewirtschaftung der Stellplätze am Turmberg, verbunden mit einer reinen Verlänge- rung der Öffnungszeiten der Turmbergbahn, ist mit der Verdrängung der Parkvorgänge in die umliegenden Wohngebiete zu rechnen. Die mögliche Ausweisung einer Bewohnerparkzone zur Verhinderung dieser Problematik führt in der Regel wiederum zu einer weiteren Verlagerung der Stellplatzproblematik in die dann angrenzenden Bereiche und somit immer zu einer Unzu- friedenheit bei den Anwohnenden. Bezüglich der Fahrradstellplätze sieht das Stadtplanungsamt ebenfalls die Notwendigkeit die Fahrradabstellanlagen aufzustocken. Es erfolgt eine Prüfung durch die zuständigen Fachämter. Aufgrund der Platzverhältnisse und auch der gestalterischen Aspekte kann es notwendig wer- den, eine Flächenumverteilung zu Lasten einzelner Personenkraftwagenstellplätze vorzusehen. Das Stadtplanungsamt informiert das Stadtamt nach der Prüfung über mögliche Standorte für Fahrradstellplätze. Diese Maßnahme kann auch getrennt von den übrigen Punkten umgesetzt werden. Das Tiefbauamt hat die Erweiterung der Parkdauer geprüft. Die gebührenpflichtige Parkzeit kann auf ein Tagesticket erweitert werden, dass heißt bei einer längeren Parkzeit, als zwei Stunden (2,50 Euro), beträgt die festgelegte Parkgebühr sechs Euro. Als Betriebszeit schlägt das Tiefbauamt allerdings die bisher üblichen Zeiten von 8 bis 24 Uhr vor. Um den Verdrängungseffekten in Form "wilden Parkens" auf nicht befestigten Grünflächen zu begegnen, sind umfangreiche Haltverbotszeichen geplant. Die vorgeschlagene Parkverbotszone wird zwar die Anzahl der Einzelschilder reduzieren, jedoch wird damit die Akzeptanz der Einhal- tung erheblich geringer sein. Ein besserer Schutz der Grünstreifen, zum Beispiel durch das Platzieren von Findlingen oder Baumstämmen, wird vor Ort geprüft. Die bisherige Anzahl von zwei Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Parkplatz Reichardtstra- ße wird aus Sicht des Ordnungs- und Bürgeramts als ausreichend angesehen. Bei Bedarf ist je- doch eine Erweiterung möglich. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsüberwa- chung des Stadtamts Durlach.