Umsetzung von Maßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe, Stand 2016 und zukünftige Maßnahmen

Vorlage: 2019/0959
Art: Antrag
Datum: 04.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Rüppurr

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.10.2019

    TOP: 4.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • ANTRAG B_90 - Lärmschutz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 13.09.2019 eingegangen am: 16.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.10.2019 4.1 öffentlich Dez. 5 / UA Umsetzung von Maßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe Stand 2016 und zukünftige Maßnahmen Lärm macht krank. Insbesondere Herz-Kreislauferkrankungen können durch dauerhaften Lärm hervorgerufen werden (siehe z. B. NORAH-Studie: www.laermstudie.de). Deshalb fordert die WHO in ihren Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region, welche im Oktober 2018 veröffentlicht wurden, die Einhaltung deutlich niedrigerer Werte unter anderem für Straßenverkehrslärm. Mit der flächigen Einhaltung der Werte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts würde der erste Schritt in diese Richtung gegangen werden. Dass dies auch zahlreiche Experten als wichtigen ersten Schritt sehen, belegt das Memorandum of Understanding zu Lärm und seine Auswirkungen auf die Gesundheit vom 21. Februar 2019 1 . Durlach ist umgeben von den überörtlichen Straßen A5, B3 und B10, wobei die B3 Durlach im östlichen Bereich schneidet. Zusätzlich wird Durlach durch kommunalen Durchgangs- und Zielverkehr, insbesondere der Stadtteile und Gemeinden östlich von Durlach, nach Karlsruhe belastet. Die aktuelle Lärmkartierung der Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 2014 zeigt einige Hot- Spots in Durlach auf, welche über den Auslösewerten für die Lärmsanierung (für Bundesstraßen: 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts für allg. Wohngebiete und 59 dB(A) tags und 69 dB(A) nachts für Dorf-, Misch- und Kerngebiete) und teilweise sogar über den Richtwerten für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts) liegen. Im Lärmaktionsplan 2016 der Stadt Karlsruhe sind für Durlach deshalb einige Maßnahmen vorgesehen, welche in den Jahren 2016 bis 2021 umgesetzt werden sollen (Formulierung auf der Homepage: „in den kommenden 5 Jahren“ 2 ). Für die finale Umsetzung bleiben somit noch ca. zwei Jahre. Bisher wurden nur wenige Maßnahmen umgesetzt. Im Lärmaktionsplan 2016 der Stadt Karlsruhe sind für Durlach folgende Maßnahmen vorgesehen:  2.1: Durlacher Allee Höhe Dornwaldsiedlung: Prüfung der Lärmsituation nach Abschluss der Planung des dm-Gebäudes.  2.2: B3 zwischen Rittnertstr. und Liebensteinstr.: Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h ganztägig  2.4: Pfinzstraße: Belagserneuerung auf der Pfinzstraße zwischen Pforzheimer Str. und Blumentorstr.  2.5 und 2.6: B3 Durlach-Aue/Säuterich: Verlängerung des Lärmschutzwalls im Zuge der Realisierung des Baugebietes Säuterich und ab 2020, Erneuerung des Fahrbahnbelags auf dem nördl. Fahrstreifen zwischen Brücke und Fiduciastr.  2.8: K9659 (B10 alt) Höhe Untermühlsiedlung: Planung eines P+R Parkplatzes und damit Wegfall einer Fahrspur. 1 https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/190222_Laerm_LPK_PM_Anhang_Memorandum_of_Understanding.pdf 2 https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/laerm/laermaktionsplan/laermaktionsplan2016.de Seite 2 __________________________________________________________________________________________  7.1: A5 in Höhe Untermühlsiedlung: Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wertkaufbrücke  A5: lärmarmer Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe im Jahr 2020. Am 29. Oktober 2018 wurde zudem der aktualisierte Kooperationserlass Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (VM) erlassen. Darin wurde mit Bezug auf das Urteil vom VGH Baden-Württemberg vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 2449/17) die Rolle der Städte und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung insbesondere im Hinblick auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gestärkt. Die Stadt Karlsruhe hat daraufhin die Initiative ergriffen und die Lärmsituation in Karlsruhe bezüglich weiterer möglicher Geschwindigkeitsbegrenzungen überprüft. Am 10.09.2019 wurde der Ortschaftsrat diesbezüglich durch Frau Susi, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Ortschaftsrats Durlach informiert. Die Fraktion der Grünen begrüßt die Initiative der Stadt. Da sich die derzeitige Ergänzung des Lärmaktionsplans jedoch nur auf weitere Ausweisungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen bezieht, bleiben einige Fragen: Wir beantragen wegen oben geschilderter Sachlage einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Punkten: 1. Von den im Lärmaktionsplan 2016 vorgesehenen Maßnahmen wurde bisher ein neuer Fahrbahnbelag auf der A5 in Richtung Norden auf Höhe Killisfeld umgesetzt. Zusätzlich wurde die hier bestehende Lärmschutzwand auf 6 m erhöht. Weiter wurde für die Pfinzstraße 30 km/h zwischen der Pforzheimer Straße und der Ochsentorstraße eingeführt. Auf der K9659 gab es im Bereich Untermühlsiedlung/Bahnhof Durlach eine Temporeduzierung von 100 km/h auf 80 km/h und auf der B3, Ortsdurchfahrt Durlach, eine Temporeduzierung ausschließlich nachts auf 30 km/h. Wie ist die Umsetzung der im Lärmaktionsplan 2016 vorgesehenen, und bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen, bis Mitte 2021 geplant? Sind die straßenbaulichen Maßnahmen für überörtliche Straßen im Lärmsanierungsprogramm für Bundes- und Landesstraßen aufgenommen und wann ist mit der Umsetzung der straßenbaulichen Maßnahmen an den kommunalen Straßen zu rechnen? Wann ist außerdem mit der Umsetzung der nun teilweise durch die Überprüfung erneut bestätigten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße) zu rechnen? 2. Der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe wird spätestens im Jahr 2023 fortgeschrieben. In Durlach bleiben auch nach Umsetzung der bereits im Lärmaktionsplan 2016 der Stadt Karlsruhe verankerten Maßnahmen Hot-Spots, welche dringend verbessert werden müssen. Als Beispiel sei hier die Rittnertstraße zu nennen, an der zahlreiche Anwohner auch nach der Umsetzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nachts mit 65 dB(A) tagsüber belastet sein werden. Sind für diese Straßen andere, zum Beispiel straßenbauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung möglich? Gibt es hier Bestrebungen der Stadtverwaltung Karlsruhe die Hot-Spots in den nächsten Lärmaktionsplan aufzunehmen? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ 3. Die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ nennen unabhängig vom Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung folgende Richtwerte, ab denen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen insbesondere in Betracht kommen:  70 dB(A) zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr (tags)  60 dB(A) zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr (nachts)  In Gewerbegebieten erfolgt ein Zuschlag von 5 dB(A) Sobald deutliche Betroffenheiten mit Lärmpegeln oberhalb der genannten Werte bestehen, verdichtet sich das Ermessen in der Regel zu einer Pflicht zum Einschreiten (vgl. Kooperationserlass Lärmaktionsplanung BW). Besonders zwischen Autobahn und Pfarrer-Blink Straße sind Bewohner mit höheren Lärmpegeln als den oben genannten belastet. Hiermit liegt nach § 45 StVO Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 45 Abs. 1b) Nr. 5 eine Gefahrenlage vor, so dass ein Handlungsbedarf besteht. Was kann hier getan werden, um die Lärmbelastung zu reduzieren? 4. Inwieweit ist bei der Veröffentlichung der nächsten Lärmkartierung und der turnusgemäßen Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer transparenten Darstellung des Verhältnisses zwischen den Ergebnissen der Lärmkartierung nach CNOSSOS EU und den Berechnungen der Maßnahmenwerte nach RLS-90 zu rechnen? Dies würde die Nachvollziehbarkeit für Lärmbetroffene bzgl. Maßnahmenfestlegungen erhöhen. gez. Elena Ricken und B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion

  • STELLUNGNAHME UA - Umsetzung Maßnahmen Lärmaktionsplan
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 16.09.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0959 Dez. 5 /UA Umsetzung von Maßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe Stand 2016 und zu- künftige Maßnahmen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.10.2019 4.1 x Kurzfassung Auf die einzelnen Punkte des Antrages wird in den ergänzenden Erläuterungen eingegangen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu dem Antrag nimmt der Umwelt- und Arbeitsschutz wie folgt Stellung: 1. Von den im Lärmaktionsplan 2016 vorgesehenen Maßnahmen wurde bisher ein neuer Fahrbahnbelag auf der A5 in Richtung Norden auf Höhe Killisfeld umgesetzt. Zusätz- lich wurde die hier bestehende Lärmschutzwand auf 6 m erhöht. Weiter wurde für die Pfinzstraße 30 km/h zwischen der Pforzheimer Straße und der Ochsentorstraße einge- führt. Auf der K9659 gab es im Bereich Untermühlsiedlung/Bahnhof Durlach eine Tem- poreduzierung von 100 km/h auf 80 km/h und auf der B3, Ortsdurchfahrt Durlach, eine Temporeduzierung ausschließlich nachts auf 30 km/h. Wie ist die Umsetzung der im Lärmaktionsplan 2016 vorgesehenen, und bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen, bis Mitte 2021 geplant? Sind die straßenbaulichen Maßnahmen für überörtliche Straßen im Lärmsanierungsprogramm für Bundes- und Landesstraßen aufgenommen und wann ist mit der Umsetzung der straßenbaulichen Maßnahmen an den kommunalen Straßen zu rechnen? Wann ist außerdem mit der Umsetzung der nun teilweise durch die Überprüfung erneut bestätigten Geschwindig- keitsbeschränkungen (Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße) zu rechnen? Zu den einzeln aufgelisteten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2016 für Durlach lässt sich folgendes zum derzeitigen Zeitpunkt festhalten: Maßnahme 2.1: „Durlacher Allee Höhe Dornwaldsiedlung: Prüfung der Lärmsituation nach Ab- schluss der Planung des dm-Gebäudes“ Durch die neue dm-Zentrale kommt es außerhalb dieses Plangebietes, aufgrund der Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs, zu einer Erhöhung der Lärmbelastung im Bereich der Domwaldsied- lung von maximal 0,3 dB(A). Dies wird für die Erschließung des Plangebietes über die Johann- Strauß-Straße prognostiziert. Die festzustellenden Erhöhungen für die südlich der Jo- hann-Strauß-Straße befindlichen Wohngebäude bewegt sich damit in einem akustisch nicht oder nur kaum wahrnehmbaren Bereich. Gleichwohl wird dieser Erhöhung durch passive Schall- schutzmaßnahmen Rechnung getragen, zu denen sich der Investor in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag verpflichtet hat, zugunsten der Eigentümer der angrenzenden Gebäu- de. Es handelt sich um insgesamt 3 Gebäude, bei denen passiver Schallschutz im 3. und 4. Stockwerk vorzusehen ist, nur dort ist eine Erhöhung der Lärmpegel zu erwarten. Im Rahmen der kommenden Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023 wird dieser Bereich erneut überprüft werden. Maßnahme 2.2: „B3/Gymnasium-Str./ Grötzinger Str. zw. Rittnertstr. und Liebensteinstr.“ Die Umsetzung des Tempolimits auf der B3 ist im Zuge der Umsetzung des derzeit im Verfahren befindlichen Gesamtpakets vorgesehen. Maßnahme 2.4: „Pfinzstraße: Belagserneuerung auf der Pfinzstraße zwischen Pforzheimer Str. und Blumentorstr.“ Für diesen Bereich der Pfinzstraße besteht bereits ein ganztägiges Tempolimit auf 30 km/h, wodurch eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung von 3 dB(A) resultiert. Die Belagserneuerung für den Bereich der Pfinzstraße zwischen Ochsentorstraße und Lederstra- ße soll abhängig von privaten Baumaßnahmen im kommenden Jahr 2020 umgesetzt werden. Für die weiteren Bereiche gibt es gegenwärtig noch keinen konkreten Zeitplan. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Maßnahme 2.5 und 2.6: „B3 Durlach-Aue/Säuterich: Verlängerung des Lärmschutzwalls im Zuge der Realisierung des Baugebietes Säuterich und ab 2020, Erneuerung des Fahrbahnbelags auf dem nördl. Fahrstreifen zwischen Brücke und Fiduciastr.“ Derzeit läuft das konkurrierende städtebauliche Entwurfsverfahren Rahmenplan - Karlsruhe "Oberer Säuterich". Hierbei werden auch die genannten Maßnahmen einbezogen und im wei- teren Planverfahren berücksichtigt. Maßnahme 2.8: „K9659 (B10 alt) Höhe Untermühlsiedlung: Planung eines P+R Parkplatzes und damit Wegfall einer Fahrspur“ Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h wird eine spürbare Lärmminderung erreicht. Im Zuge der Planung zum Sport- und Freizeitparks Untere Hub sind aktuell weitere Veränderungen der Verkehrsführung in der Planung. Im Rahmen der kommen- den Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023 wird dieser Bereich erneut überprüft werden. Maßnahme 7.1: „A5 in Höhe Untermühlsiedlung: Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wert- kaufbrücke“ Auf der Bundesautobahn A 5 in Höhe der Anschlussstelle Durlach und Wertkaufbrücke wurde die Fahrbahndecke mit Waschbetonbelag erneuert. Dieser führt im Gegensatz zu dem schad- haften Belag eine Minderung von 4 dB(A), was sich spürbar auf die nahe Wohnbevölkerung auswirkt. Zwischenzeitlich hat sich die Situation durch den Bau der neuen dm-Zentrale erheblich verän- dert, denn das Parkhaus an der Autobahn ist deutlich höher als ein Lärmschutzwall und hat gleichzeitig eine lärmmindernde Wirkung für die Untermühlsiedlung. Maßnahme A5: „lärmarmer Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe im Jahr 2020“ Diese Maßnahme ist unter Punkt 7.2 für den Bereich der Autobahn 5 in Höhe Rüppurr zwischen Anschlussstelle Ettlingen/ Rüppurr und Autobahndreieck Karlsruhe aufgelistet und wirkt sich nicht auf Durlach aus. 2. Der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe wird spätestens im Jahr 2023 fortgeschrie- ben. In Durlach bleiben auch nach Umsetzung der bereits im Lärmaktionsplan 2016 der Stadt Karlsruhe verankerten Maßnahmen Hot-Spots, welche dringend verbessert wer- den müssen. Als Beispiel sei hier die Rittnertstraße zu nennen, an der zahlreiche An- wohner auch nach der Umsetzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nachts mit 65 dB(A) tagsüber belastet sein werden. Sind für diese Straßen andere, zum Beispiel stra- ßenbauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung möglich? Gibt es hier Bestrebungen der Stadtverwaltung Karlsruhe die Hot-Spots in den nächsten Lärmakti- onsplan aufzunehmen? Als Hot-Spot ist eine Überschreitung des Tagwertes von 70 dB(A) und des Nachtwertes von 60 dB(A) festgelegt. In der Rittnertstraße wurden diese Werte nicht überschritten. Im Zuge des neuen Pakets werden anlässlich des neuen VGH-Urteils Abschnitte, in denen der Nachtwert zwischen 55 und 60 dB(A) liegt, hinsichtlich der Einführung eines Tempolimits ge- prüft. Hierzu gehört auch die Rittnertstraße. Daher ist nun für den dortigen Bereich, in dem diese Voraussetzungen vorliegen, ein Tempolimit beabsichtigt. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölke- rung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ nennen unabhängig vom Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung folgende Richtwerte, ab denen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen insbesondere in Betracht kommen:  70 dB(A) zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr (tags)  60 dB(A) zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr (nachts)  In Gewerbegebieten erfolgt ein Zuschlag von 5 dB(A) Sobald deutliche Betroffenheiten mit Lärmpegeln oberhalb der genannten Werte be- stehen, verdichtet sich das Ermessen in der Regel zu einer Pflicht zum Einschreiten (vgl. Kooperationserlass Lärmaktionsplanung BW). Besonders zwischen Autobahn und Pfar- rer-Blink Straße sind Bewohner mit höheren Lärmpegeln als den oben genannten be- lastet. Hiermit liegt nach § 45 StVO Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 45 Abs. 1b) Nr. 5 eine Gefah- renlage vor, so dass ein Handlungsbedarf besteht. Was kann hier getan werden, um die Lärmbelastung zu reduzieren? Für die Untermühlsiedlung im Bereich der Pfarrer-Blink-Straße liegen die Beurteilungspegel am Tag zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) und in der Nacht zwischen 50 dB(A) und 55 dB(A). Durch die Abschirmwirkung der Baukörper der neuen dm-Zentrale können wahrnehmbare Verminderungen der Verkehrslärmbelastung erreicht werden. Besonders auch im Hinblick auf den Verkehrslärm durch die Autobahn. Im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens zur dm Ansiedlung ist im Ergebnis festzuhalten, dass für die angrenzende Wohnbebauung nicht mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen ist. An den beispielhaft untersuchten Im- missionsorten an der Pfarrer-Blink-Straße ergeben sich dabei Verringerungen von ursprünglich 54 dB(A) in der Nacht auf 51 dB(A) in der Nacht. Somit kommt es zu einer spürbaren Lärmredu- zierung. Zudem wurde auf der Bundesautobahn A 5 in Höhe der Anschlussstelle Durlach die Fahrbahn- decke mit einem Waschbeton erneuert. Dieser führt im Gegensatz zu dem schadhaften Belag eine Minderung von 4 dB(A), was sich ebenfalls spürbar auf die nahe Wohnbevölkerung aus- wirkt. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. 4. Inwieweit ist bei der Veröffentlichung der nächsten Lärmkartierung und der turnus- gemäßen Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer transparenten Darstellung des Verhältnisses zwischen den Ergebnissen der Lärmkartierung nach CNOSSOS EU und den Berechnungen der Maßnahmenwerte nach RLS-90 zu rechnen? Dies würde die Nachvollziehbarkeit für Lärmbetroffene bzgl. Maßnahmenfestlegungen erhöhen. Die Umsetzung der CNOSSOS EU Vorgabe in die deutsche Gesetzgebung wurde zum 31. De- zember 2018 verabschiedet. Bislang wurden noch keine Lärmkarten anhand der neuen Berech- nungsvorgabe erstellt. Die Modellierungssoftware wird gegenwärtig noch vom Umweltbundes- amt getestet. Die kommende Lärmkartierung 2022 wird dem neuen Standard entsprechen