Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Bau GB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Frühlingstraße" in Karlsruhe-Oststadt

Vorlage: 2019/0950
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage ANORDNUNG_Umlegung
    Extrahierter Text

  • Anlage B-Plan_Frühlingstr_Vorentwurf
    Extrahierter Text

    WBF ANL HDL HDL WBF ÖFZ ÖFZ WBF WBF S WBF S WBF WBF WBF WBF FHF WBF S WBF WBF WBF GFIG GFIG WBF HDL GFV WBF WBF WBF GFIG WBF GFIG Tgar Whs Whs Whs Gar Btrg Whs Btrg Btrg Btrg Ust Büro Lagg Whs Whs WGhs Whs Whs Btrg Btrg Lagg Btrg Whs Btrg Whs Whs Whs Gar 40 12 2b 15 26 24 15a 3 17 2 28 38 4 6 8 2c 19 40a 1 7 38a 22 2a 20 20 25 13 24a 5 1a 9 Ostendstraße Lachnerstraße Kriegsstraße Ludwig-Erhard-Allee Frühlingstraße 6460 887/15 2378/6 2382 2379/2 2383/3 2378/3 2378/2 6459 1959/2 5379 2376 1967 2378/8 2366/26 2383/4 2559 2378/4 2378/1 2383/2 2378/9 2380 2383/1 2356 2378/7 2560 2381 2558 2561 2378 2378/10 Lagg Whs Gar Whs Btrg Btrg Whs Btrg Büro Kiga Schu Whs Whs Btrg Kiga Whs Schu Whs Lagg Ust Kiga Btrg Whs Whs Whs Gar Schu Whs Btrg Whs WH 17,50 m WH 28,00 m WH 21,00 m WH 21,00 m WH 17,50 m WH 28,00 m WH 5,50 m WA TGa TGa TGa TGa TGa Sommerstraße TGa TGa 4.25 3.50 4.25 3.00 3.50 3.00 4.25 D D 16.00 25.00 V V V V P G V 4.25 2.00 3.00 V G V TGa TGa 10.00 3.00 WH 9,50 m WH 9,50 m G G+R P P P P 4.25 2.00 3.58 G+R G+R G+R WH 5,50 m 3.00 0,7 aFD 0-5° 0,5 a MU2 FD 0-5° 16.00 16.00 D G+R 10 Fahrradstellplätze P 0,7 gFD 0-5° 0,5 aFD 0-5° 14.00 B+R 2.00 3.50 siehe Planeintrag siehe Planeintrag siehe Planeintrag siehe Planeintrag D V D MU 1 OSTSTADT STADT KARLSRUHE BEBAUUNGSPLAN Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Frühlingstraße - Vorentwurf - M. 1:500 § 10 Abs. 1 BauGB Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß Der Bebauungsplan ist unter Beachtung des Vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Er wird hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB) mit der Bekanntmachung Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (10 Abs. 3 Satz 2 BauGB) am .................... am .................... vom .................. bis .................. am .................... am .................... ab ..................... Fassung vom: 14.08.2019 KARLSRUHE, 22.02.2017 STADTPLANUNGSAMT: Ein- und Ausfahrt Öffentliche Grünfläche: Zu pflanzende Bäume Baugrenze Z E I C H E N E R K L Ä R U N G Gehweg Straßenbegrenzungslinie Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Urbanes Gebiet MU Baulinie 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB 2. Örtliche Bauvorschriften nach LBO 3. Sonstige Planzeichen Bäume entfallend Zu erhaltende Bäume Flächen für Tiefgaragen Allgemeines Wohngebiet WA G TGa Wandhöhe als Höchstmaß WH 17,50 m Parkanlage Denkmal (Mauer) Öffentliche Verkehrsfläche Öffentliche Verkehrsfläche, Verkehrsgrün V Öffentliche Parkierungsfläche P Fläche für den Gemeinbedarf: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Spielplatz Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Geh- und Radweg G+R Abweichende Bauweise a Flachdach, 0-5° Dachneigung FD 0-5° D Öffentliche Fahrradstellplätze Öffentliche "Bike and Ride" Fahrradstellplätze B+R Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Stand: 03.05.2016 Übersicht, M 1:15.000 Datei: S:\K6141\999_Frühlingstrasse\CAD\2019-08-14_B-Plan_Frühlingstr_Vorentwurf.dwg Plott: 14.08.2019

  • TOP 9 Umlegung Ludwig-Erhardt-Allee
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0950 Dez. 6 Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Frühlingstraße" in Karlsruhe-Oststadt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.10.2019 9 X Beschlussantrag Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Ver- wirklichung des Bebauungsplanes „Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Frühlingstraße“ ange- ordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich nördlich der Ludwig-Erhard-Allee, zwischen der Ostendstraße und Frühlingstraße. Das ca. 2,3 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Planungsausschuss des Gemeinderats hat am 18. Dezember 2013 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Durch Beschluss des Gemeinderates soll die Umlegung angeordnet werden. Gemäß § 46 BauGB hat der Gemeinderat durch Anordnung den Auftrag zur Durchführung der Umlegung zu erteilen, wenn es der Sachlage nach zur Verwirklichung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Erforderlich ist die Umlegung: a) wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des vorhandenen Grundstückszuschnittes und der Rechtsverhältnisse nicht realisierbar sind, ohne dass die Grundstücke neu geordnet wer- den, und b) wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grundstückseigentümer ihre Grundstücke auf privatrecht- licher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten können und wollen. zu a) Die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke müssen für die vorgesehenen Nut- zungen u.a. "Allgemeines Wohngebiet", "Urbanes Gebiet" und Flächen für den Gemeinbedarf neu geordnet werden, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes verwirklichen zu können. zu b) Das Anordnungsgebiet umfasst ca. 2,3 ha. Von den im betreffenden Bereich liegenden 8 Grundstücken beziehungsweise Grundstückstei- len gehören 4 der Stadt Karlsruhe, 3 davon im öffentlichen Eigentum beziehungsweise mit öffentlicher Zweckbestimmung 3 einer Bauträgergesellschaft 1 einer Eigentümergemeinschaft bestehend aus zwei Personen Eine freiwillige Einigung war bisher aufgrund dieser Eigentümerstruktur nicht möglich und ist nicht zu erwarten. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Umlegung sind somit gegeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Aufgrund von § 46 BauGB und in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Frühlingstraße" an- geordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich nördlich der Ludwig-Erhard-Allee, zwischen der Ostendstraße und Frühlingstraße. Das ca. 2,3 ha große Umlegungsgebiet soll weitestgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die Frühlingstraße, im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 2383/2 und 2383/1, durch den Alten Jüdischen Friedhof sowie durch die Abgrenzung zum Bebauungsplan Nr. 773 „Kriegs-, Sommer-, Gottesauer- und Wolfarts- weierer Straße (Im Lohfeld)“ im Süden: durch die Ludwig-Erhard-Allee, im Westen: durch die Ostendstraße. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei.

  • Abstimmungsergebnis_Top9
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 9 der Tagesordnung: Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplans „Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Früh- lingstraße“ in Karlsruhe-Oststadt Vorlage: 2019/0950 Beschluss: Aufgrund von § 46 BauGB und in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ludwig-Erhard-Allee, Ostendstraße, Frühling- straße" angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich nördlich der Ludwig-Erhard-Allee, zwischen der Ostendstraße und Frühlingstraße. Das ca. 2,3 ha große Umlegungsgebiet soll weitestge- hend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die Frühlingstraße, im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 2383/2 und 2383/1, durch den Alten Jüdischen Friedhof sowie durch die Abgrenzung zum Bebauungsplan Nr. 773 „Kriegs-, Sommer-, Gottesauer- und Wol- fartsweierer Straße (Im Lohfeld)“ im Süden: durch die Ludwig-Erhard-Allee, im Westen: durch die Ostendstraße. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei. – 2 – Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019