Änderung der Zusammensetzung der Kunstkommission

Vorlage: 2019/0941
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • ANLAGE RichtlinienKunstAmBauOeffRaum
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Kulturamt Kulturbüro Stand: 1. August 2008, zuletzt geändert am 22.10.2019 Auszug aus den Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes ... 6. Bei der Stadt Karlsruhe wird ein Ausschuss (Kunstkommission) gebildet. Die Geschäftsführung der Kunstkommission liegt beim Kulturamt. 6.1 Die Kunstkommission setzt sich wie folgt zusammen:  der Oberbürgermeister oder als dessen Vertreter der Kulturdezernent (Vorsitz),  Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, mindestens 5 Personen,  ein freischaffender Architekt,  zwei freischaffende Künstler,  ein Kunstvermittler. 6.2 Beratend ohne Stimmrecht sind hinzuzuziehen  ein Vertreter der die Maßnahme durchführenden Stelle,  der planende Architekt,  ein Vertreter des Gebäudenutzers,  ein Vertreter des Kulturamtes,  ein Vertreter der Stadtplanung. 6.3 Beratend ohne Stimmrecht können weitere Personen z.B. als Gutachter oder Sachverständige hinzugezogen werden. 6.4 Die stimmberechtigten nicht-gemeinderätlichen Mitglieder der Kunstkommission werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Kulturausschusses jeweils auf die Dauer einer Amtsperiode des Gemeinderates berufen. Sie sollen sachverständig sein und in ihrem Fach anerkannte Leistungen erbracht haben. 6.5 Die Vertreter des Gemeinderates werden vom Gemeinderat bestellt. Sie müssen Mitglieder des Kulturausschusses sein. Sitzung Kulturausschuss, 02.10.2019, Anlage zu TOP Änderung der Zusammensetzung der Kunstkommission neue Formulierung: • je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, • Sachkundige Einwohner (Architekten, Kunstschaffende und Kunstvermittler), deren Anzahl die der Vertreter der Fraktionen nicht erreichen darf. 6.6 Im Verhinderungsfall ist eine Vertretung der gemeinderätlichen Mitglieder zulässig. Die Bestellung der Vertreter erfolgt wie die Bestellung der Vertretenen. Im Übrigen werden die Mitglieder durch ihre Vertreter im Amte vertreten. 6.7 Die Mitgliedschaft in der Kunstkommission ist ehrenamtlich. ... 10. Die Richtlinien treten am 1. August 2008 in Kraft. 22. Oktober 2019

  • TOP 4 Änderungen Kunstkommission
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0941 Dez. 2 Änderung der Zusammensetzung der Kunstkommission Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Kulturausschuss 02.10.2019 3 a x vorberaten Gemeinderat 22.10.2019 4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Kulturausschuss – der Zusammensetzung der Kunstkommission zu. Hierzu wird die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bilden- der Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ vom 1. August 2008 bezüglich der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner geändert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kurzfassung: Die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder für die neu zu bildende Kunstkommission hat sich gegenüber der letzten Sitzungsperiode erhöht. Um kein allzu großes Ungleichgewicht zwischen gemeinderätlichen und sachkundigen Vertreterinnen und Vertretern im Ausschuss entstehen zu lassen, soll die Zahl der sachkundigen Mitglieder in Relation zu den gemeinderätlichen Mitglie- dern angepasst werden. Dies erfordert eine Änderung der gemeinderätlichen „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“. Ausführliche Erläuterung: Die Kunstkommission berät den Gemeinderat, die Verwaltung und die Gesellschaften der Stadt Karlsruhe in den Bereichen „Kunst am Bau“ und „Kunst im öffentlichen Raum“. Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit auch in öffentlichen Foren immer die fachliche Stär- kung der Kunstkommission thematisiert. Nach intensiven Diskussionen beschloss der Gemeinde- rat daher im Jahr 2008 im Wege der Änderung der Richtlinien, die Zahl der zu berufenden sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner von drei auf vier Personen anzuheben (eine frei- schaffende Architektin bzw. ein freischaffender Architekt, zwei freischaffende Künstlerinnen bzw. Künstler und eine Kunstvermittlerin bzw. ein Kunstvermittler). Diese Änderung erfolgte mit Blick darauf, dass seinerzeit fünf gemeinderätliche Mitglieder in der Kunstkommission saßen. Durch die nun erfolgte Neubesetzung der Kunstkommission in Folge der veränderten Zusam- mensetzung des Stadtrates erhöht sich die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder von fünf auf acht. Bliebe die Anzahl der sachverständigen Einwohnerinnen und Einwohner unverändert, ent- stünde zwischen der Anzahl der gemeinderätlichen Mitglieder und der der sachverständigen Einwohnerinnen und Einwohner ein starkes Missverhältnis. Der fachliche Beratungsauftrag der Kunstkommission in den Bereichen „Kunst am Bau“ und „Kunst im öffentlichen Raum“ erfor- dert jedoch eine starke Fachlichkeit des Ausschusses. Daher soll durch Veränderung der Richtli- nien entsprechend § 41 Absatz 1, Satz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Möglich- keit geschaffen werden, bei Erhöhung der Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder – wie jetzt erfolgt - auch die Zahl der sachkundigen Mitglieder anzuheben; unter Anwendung der Grund- sätze des § 41 Absatz 1, Satz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg können bei acht ge- meinderätlichen Mitgliedern maximal sieben sachverständige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Die Richtlinie soll daher folgendermaßen geändert werden: „6.1 Die Kunstkommission setzt sich wie folgt zusammen:  der Oberbürgermeister oder als dessen Vertreter der Kulturdezernent (Vorsitz),  je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen,  Sachkundige Einwohner (Architekten, Kunstschaffende und Kunstvermittler), deren An- zahl die der Vertreter der Fraktionen nicht erreichen darf.“ Anlage: Auszug aus den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ vom 1. August 2008 mit Änderungsvorschlag. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Kulturausschuss – der Zusammensetzung der Kunstkommission zu. Hierzu wird die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bilden- der Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ vom 1. August 2008 bezüglich der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner geändert.

  • Abstimmungsergebnis_Top4
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Änderung der Zusammensetzung der Kunst- kommission Vorlage: 2019/0941 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Kulturausschuss – der Zusammensetzung der Kunstkommission zu. Hierzu wird die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ vom 1. August 2008 bezüglich der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner geändert. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. November 2019