Aufhebung der ausgewiesenen Parkflächen in der südlichen Waldstraße
| Vorlage: | 2019/0930 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0930 Aufhebung der ausgewiesenen Parkflächen in der südlichen Waldstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 31 x 1. Die in der südlichen Waldstraße einseitig gekennzeichneten Parkflächen werden aufge- hoben. 2. Eine Umwidmung der südlichen Waldstraße hin zu einer Fußgängerzone erfolgt nicht. Sie bleibt eine verkehrsberuhigte Straße. Sachverhalt/Begründung: Die CDU-Fraktion sieht in dem interfraktionellen Antrag von GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE keine Lösung für die weitere verkehrliche und gewerbliche Entwicklung in der südlichen Waldstraße: Eine Umwidmung der südlichen Waldstraße zu einer Fußgängerzone hätte für die ansässigen Geschäftsinhaber nach deren eigenem Bekunden erhebliche Nachteile. Der notwendige Beliefe- rungsverkehr – und zwar sowohl durch Zusteller als auch durch die Kundschaft – wäre nur noch zeitlich eingeschränkt möglich. Dies stünde den Interessen der Gewerbetreibenden erheblich entgegen. Es ist zu befürchten, dass eine zeitliche Einschränkung des Belieferungsverkehrs ne- gative Folgen für die gewerbliche Entwicklung in der Waldstraße haben könnte. Eine Beliefe- rung soll daher ganztägig möglich bleiben. Hinzu kommt, dass es in der südlichen Waldstraße verschiedene Parkhöfe und Garagen gibt. Deren Zufahrt wäre für die Anwohner und Berechtigten selbst bei einer Umwidmung hin zu einer Fußgängerzone weiterhin zu gewährleisten. Die Bedeutung und die Funktion einer Fuß- gängerzone würden dadurch ohnehin konterkariert. Die CDU-Fraktion beantragt daher, die südliche Waldstraße als verkehrsberuhigte Straße zu belassen. Um den täglichen Konflikt zwischen allen Verkehrsteilnehmern zu lösen, beantragt sie, stattdessen die ausgewiesenen Parkflächen aufzuheben. Laut Auskunft der Geschäftsinha- ber sind diese beziehungsweise die parkenden Fahrzeugen die Ursache für die Verkehrskonflik- te. Durch die Parkflächen ist der verbleibende Verkehrsraum zu eng dargestellt, um einen rei- bungsloses Miteinander für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine Aufhebung der Park- flächen wäre daher ein guter Kompromiss, der die Interessen des Gewerbes und der Verkehrs- teilnehmer berücksichtigt. Durch gestaltende Maßnahmen soll die südliche Waldstraße weiter an Attraktivität gewinnen, um dadurch auch die Durchfahrtsgeschwindigkeit zum Beispiel durch Fahrradfahrende zu ver- ringern. Hierzu sind Geschwindigkeitskontrollen durch den KOD empfehlenswert. Die Verkehrs- stromentwicklungen sind fortlaufend zu evaluieren. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0930 Dez. 6 Aufhebung der ausgewiesenen Parkflächen in der südlichen Waldstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 31 x Kurzfassung Die Entfernung der Parkstände ist eine mögliche Variante, die sich aus einem Gesprächstermin mit der Interessengemeinschaft Südliche Waldstraße mit der Stadtverwaltung ergeben hat. Die- se ist jedoch noch nicht abgestimmt. Die Stadtverwaltung wird zunächst ergebnisoffen in eine Variantendiskussion mit dem Bürger- verein und der Interessengemeinschaft Südliche Waldstraße gehen. Die Vorschläge aus dem Antrag werden dort auch mit angesprochen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den vorgesehenen Ablauf beizubehalten: zunächst mit den betroffenen Vereinen die Varianten zu entwickeln und im Anschluss den Planungsausschuss zu informieren. Welche verkehrsrechtliche Widmung (verkehrsberuhigter Bereich oder Fußgängerzone mit Aus- nahmeregelungen) die Verkehrsfläche erhält, lässt sich erst nach der Einigung über eine Vor- zugsvariante bestimmen. Durch die Abstimmung mit der Interessengemeinschaft Südliche Waldstraße und mit dem Bürgerverein werden die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit