Änderungsantrag: Lastenradförderung
| Vorlage: | 2019/0928 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0928 Lastenradförderung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 20 x In der Förderrichtlinie wird unter “2. Was wird gefördert?” hinter "verlängerter Radstand von mindestens 130 cm" ergänzt: "bei zweirädrigen Lastenrädern". Sachverhalt/Begründung: Das Förderprogramm für Lastenrädern soll neben der finanziellen Unterstützung für Familien auch allgemein die Nutzung von Lastenrädern hervorheben und das Lastenrad als Verkehrsmit- tel in der öffentlichen Wahrnehmung stärken. Lastenräder mit drei Rädern fallen sofort als solche auf, Lastenräder mit zwei Rädern erst ab einer gewissen Größe. Auf Grund der Konstruktionsweise von Lastenrädern mit drei Rädern kann hierbei der Radstand auch geringer ausfallen, obwohl der Transportzweck eindeutig im Vordergrund steht. Die Einschränkung durch den Radstand bei zweirädigen Lastenrädern erleichtert die Arbeit der Verwaltung und verhindert, dass beispielsweise gewöhnliche Pedelecs gefördert werden, die nur einen großen Gepäckträger haben, aber eigentlich kein Lastenrad sind. unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0928 Dez. 6 Lastenradförderung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 20 x Kurzfassung Die Verwaltung wird, wie vorgeschlagen, in der Förderrichtlinie unter Punkt "2. Was wird ge- fördert?" den ersten Spiegelstrich "verlängerter Radstand von mindestens 130 cm", um den Wortlaut "bei zweirädrigen Lastenrädern“ ergänzen Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 250.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit