Graffitischutz an Verteilerkästen

Vorlage: 2019/0921
Art: Antrag
Datum: 21.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2019

    TOP: 33.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 20.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0921 Graffitischutz an Verteilerkästen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 33 x Hauptausschuss 11.02.2020 17 X Gemeinderat 18.02.2020 20.2 x Die Stadt prüft Möglichkeiten einer künstlerischen Gestaltung durch bspw. Schulen, Kindergärten, Künstler, Vereine etc. Begründung: Durch die künstlerische Gestaltung durch Einwohner*innen werden die bisher „trist“ anmutenden Verteilerkästen ästhetisch aufgewertet. Es entstehen abwechslungsreiche und lebendige Akzente im Straßenbild. Außerdem ergibt sich eine Möglichkeit der Mitgestaltung für die Bürger*innen an ihrem Stadtbild. Ein Beispiel für eine Umsetzung bildet die Stadt Edenkoben an der Weinstraße. Unterzeichnet durch: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle

  • Stellungnahme HA 11.02.20 bzw. GR 18.02.20
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0921 Dez. 6 Graffitischutz an Verteilerkästen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 33 X Hauptausschuss 11.02.2020 17 X Gemeinderat 18.02.2020 20.2 X In der Stadt befinden sich mehrere tausend solcher Schränke. Nur bei einem Teil davon hat die Stadt unmittelbar die Möglichkeit einer gestalterischen Einflussnahme. Die Kosten eines vorbeugenden begrenzten Schutzes gegen Graffiti liegen deutlich höher als die derzeitigen Kosten zur Beseitigung von Auswüchsen. Eine gezielte künstlerische Gestaltung der Kästen unterliegt hohen gestalterischen Ansprüchen. Bestreben der Stadt ist es, eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes mit visuellen Reizen zu vermeiden. Eine gezielte künstlerische Gestaltung sollte daher eher punktuell an geeigneten Standorten eingesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein derzeit nicht übeschaubar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätzliches: In der Stadt befinden sich mehrere tausend Verteiler-, Schalt- und Ablagekästen im öffentlichen Raum. Eine komplette zahlenmäßige Erfassung liegt nicht vor und wäre nur mit einem erheblichen Aufwand möglich. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf diejenigen Kästen, auf die die Stadt unmittelbare Zugriffsmöglichkeiten hat, da sie sich im Eigentum der Stadt beziehungsweise der Stadtwerke Karlsruhe GmbH befinden. Darüber hinaus gibt es noch Verteilerkästen der Telekom, Ablagekästen für Zeitungen und Ablagekästen für die Post etc. Die Stadt prüft die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung durch beispielsweise Schulen, Kindergärten, Künstler, Vereine etc. Eine Gestaltung der Verteilerkästen erhöht deren Wahrnehmbarkeit und versucht dabei, sie über ihre eigentliche Funktion hinaus als Träger einer Bedeutung oder Botschaft zu nutzen. Es ist damit zu rechnen, dass die zusätzliche visuelle Unruhe im öffentlichen Raum diesen eher abwertet. In der Konkurrenz um Aufmerksamkeit können gestaltete Verteilerkästen positive Elemente des Stadtraumes, wie Fassaden, Denkmale, anspruchsvolles Stadtmobiliar, Bäume und Grün in der Wahrnehmbarkeit zurückdrängen und diesen dadurch minderwertiger erscheinen lassen. Aufgrund der Vielzahl der Kästen ist es das Bestreben der Stadt, deren Gestaltung möglichst unauffällig zu halten, sie quasi zu tarnen, um eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes mit visuellen Reizen zu vermeiden. Es bedarf einer Prüfung im Einzelfall, ob ein Standort sich für eine künstlerische Inszenierung eignet, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind und um welche Art der Gestaltung es sich handeln soll. Auch eine Arbeitsgruppe bei den Stadtwerken Karlsruhe hat sich bereits mit dem Thema der künstlerischen Gestaltung der Verteilerkästen beschäftigt und ein Konzept entwickelt. Durch einen Kunststudenten wurden verschiedene Vorschläge skizziert. Die Standortwahl soll individuell mit der Stadtverwaltung erfolgen. Das Konzept kann bei Bedarf in der Sitzung des Hauptausschusses durch die Stadtwerke vorgestellt werden. Die Standorte der Verteilerkästen können in vier unterschiedliche Kategorien unterteilt werden: A: Exponierte, auffällige Standorte diese ziehen ohnehin das Augenmerk der Passanten auf sich. Hier ist eine Überhöhung durch künstlerische Behandlung vorstellbar. Diese Fälle sind als Kunst im öffentlichen Raum mit der Kunstkommission im Einzelfall abzustimmen. Die Erfahrung mit z. B "Freewalls" zeigt, dass solche Gestaltungen in der Regel von unerwünschtem Graffiti verschont bleiben. B: Standorte auf oder unmittelbar am Gelände von Schulen, Kindergärten u. ä. Hier bietet sich eine Gestaltung durch die entsprechenden Anlieger (Kinder) an. Auch hier ist eine Abstimmung mit der Verwaltung und gegebenenfalls der Kunstkommission erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass diese Verteilerkästen von Graffiti frei bleiben. C: Standorte in empfindlichem Umfeld, z.B. vor Kulturdenkmalen oder in Grünanlagen Hier bietet sich die „Camouflage“ an. Die Verteilerkästen werden farblich an die Umgebung angepasst. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Dies allein bietet allerdings keine Gewähr gegen Verunstaltung durch Graffiti, ein zusätzlicher Schutzanstrich ist voraussichtlich erforderlich. Eine weitere Option wäre eine wesentlich hochwertigere Ausführung der Verteilerkästen, zum Beispiel aus eloxiertem Aluminium oder Edelstahl, um die Hemmschwelle für Schmierer höher zu setzen. Je nach Kategorie A - C sind die Aufwertungen mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden, die sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffern lassen. Erst nach einer möglichen Erprobungsphase könnten hierzu nähere Angaben gemacht werden. D: Der „Normalfall“ Die Verteilerkästen sollen möglichst unauffällig ins Straßenbild integriert werden, und sind daher in einem neutralen Grau gehalten, das sich zu jeder Jahreszeit in die meisten stadträumlichen Umgebungen einfügt und durch den Gewöhnungseffekt die Wahrnehmung der Verteilerkästen reduziert. Die überwiegende Anzahl der Verteilerkästen fällt unter diese Kategorie. Das neutrale Grau ist allerdings ein idealer Hintergrund für Verunstaltungen aller Art, sodass auch hier ein qualifizierter Schutz unumgänglich ist. Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung wird exemplarisch für jede Standortkategorie einen Verteilerkasten entsprechend den oben beschriebenen Ausführungen behandeln lassen. Nach angemessener Zeit wird die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert. Bezüglich der Kategorien A und B wird vorgeschlagen, das Anliegen in der Kunstkommission zu beraten, die sich am 13. März 2020 ohnehin mit dem Thema befassen wird.

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 20 der Tagesordnung: Graffitischutz an Verteilerkästen Antrag: SPD Vorlage: 2019/0765 Punkt 20.1 der Tagesordnung: Graffitis schützen Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/0916 Punkt 20.2 der Tagesordnung: Graffitischutz an Verteilerkästen Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/0921 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 20, 20.1 und 20.2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadtrat Zeh (SPD): Die jetzige Antwort der Verwaltung stimmt uns durchaus zufrieden. Sie entspricht unserem Antrag, zumindest in den ersten Antragszügen. Dass mehrere derartige Schränke dastehen, war uns durchaus bekannt. Die Schwierigkeit ist zu sagen, liegen die begrenzten Möglichkeiten und Kosten des Schutzes deutlich höher als die Kosten für die Beseitigung der Auswüchse. Vermutlich meinen Sie nur die extremen Auswüchse, wenn Parolen drauf stehen. Es gibt sehr viele Kästen in diesem Umfeld, auch beim Rathaus. Die sind seit Jahren beschmutzt. Neben der Kleinen Kirche stehen drei Kästen nebeneinander, einer ist sogar schon fast zerstört, die nicht behandelt werden, weil sie nicht derart mit Graffiti verunstaltet sind, sondern nur beschmiert. Da wird eben nichts getan. Das ist das, was die Bürgerschaft stört, solche nicht sinnvoll dargestellten Kästen. – 2 – Der andere Punkt ist die künstlerische Ausgestaltung einzelner Kästen. Der Vorschlag der Verwaltung ist, das bei einzelnen Kästen zu machen. Diesen Schritt können wir mitgehen. Es ist sicherlich sehr aufwändig, man muss sie auch aussuchen. Es gibt in anderen Städten sehr schöne Beispiele, wie das gemacht wird. In dem Sinne sind wir mit der Antwort der Verwaltung auf unseren ursprünglichen Antrag einverstanden. Stadtrat Müller (CDU): Eigentlich ist die Stellungnahme zu diesem Antrag unisono auf die Stellungnahme vom September 2019 zurückzuführen. Ebenso dann auch meine Ausführungen dahingehend – das hätte der Antragsteller jetzt mittlerweile erkennen dürfen, wenn er es denn hätte erkennen wollen -, dass es unzählige in der Stadt verteilte Kästen gibt, unterschiedlicher Eigentümer. Allein die der Lichtversorgung belaufen sich auf über 2.000. Wenn man dann den Rechenquotienten der einzelnen Kosten dagegenhält, dann kommt man relativ schnell unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es noch viele tausend weitere Kästen gibt, zu einem stattlichen Millionenbetrag. Daher ist die Antwort der Verwaltung umso schlüssiger, punktuell Beseitigungen vorzunehmen, um einer gewisse Verwahrlosung, einer Art Broken-Window- Area-Effekt, entgegenzuwirken. Das sehen wir dann auch als das einzig Vernünftige. Dort, wo dann der einzelne Kasten punktuell zu einer Beschönerung oder künstlerischen Art herhalten möchte, stellen wir uns dem Ganzen nicht entgegen. Stadtrat Schmidt (GRÜNE): Eine flächendeckende Behandlung von Verteilerkästen halten wir weiterhin immer noch nicht für wirklich zielführend, der Kollege Müller hat es gerade ausgeführt, einfach deswegen, weil Kosten/Nutzen nicht wirklich in einem Einklang stehen. Wenn allerdings einzelne Kästen an sich behandelt werden, um dann anschließend die Wirksam evaluieren zu können, ist das etwas, dem auch wir uns nicht entgegenstellen wollen. Was wir durchaus als positiv sehen und auch wirklich begrüßen, ist die Möglichkeit zur künstlerischen Gestaltung, die gegeben wird, gerade weil das auch im Vorschlag für das weitere Vorgehen in der Stellungnahme der Verwaltung so festgelegt ist. Das ist etwas, was wir hier begrüßen, worüber wir uns freuen und wir auch glücklich sind, uns anschließend zu gegebener Zeit darüber unterhalten zu können, welche Maßnahmen geeignet sind, um einerseits Stromkästen frei von unerwünschten Schmierereien zu halten und auf der anderen Seite eine geschmackvolle Gestaltung derer zu ermöglichen, die man dann auch für sinnvoll erachtet hat. Stadträtin Böhringer (FDP): Machen wir es kurz. Die Argumente sind hinreichend ausgetauscht. An dieser Stelle erspare ich mir Ausführungen zum Thema Sachbeschädigung oder gar gemeinschädlicher Sachbeschädigung nach den entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches. Wir sind dankbar, dass unsere Anregung aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09. des vergangenen Jahres aufgegriffen wurde. Das Angebot der Verwaltung, exemplarisch einige Standortkategorien an Verteilerkästen auszuprobieren beziehungsweise, wie beschrieben, behandeln zu lassen, sowie in der Kunstkommission das Thema zu besprechen, unterstützen wir gerne. Die Änderungsanträge erachten wir für erledigt, da die Gesamtkonzeption und auch die Behandlung in der Kunstkommission diese dann beinhaltet. Somit folgen wir der Stellungnahme der Verwaltung und betrachten den Antrag als erledigt. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich kann mich in Teilen meiner Vorrednerin anschließen, dass der Änderungsantrag eigentlich erledigt ist. Es wurde ein Konzept gewünscht, und da ist es. – 3 – Mein Kollege hat mich gerade darauf angesprochen, dass er auch sehr interessiert wäre, dieses Stadtwerkekonzept kennenzulernen. Insofern wäre er auch daran interessiert, dass es nicht nur in der Kunstkommission landet, sondern auch im Hauptausschuss. (Zurufe) Aber, für uns ist auch die Betonung darauf wichtig, dass klar ist, dass es ein Konzept einer künstlerischen Gestaltung von Verteilerkästen ist und nicht unbedingt in erster Linie ein Schutz vor Schmierern und ihren Auswüchsen beziehungsweise Verunstaltungen. Das ist in der Verwaltungsvorlage, dass wir das nicht so verstanden wissen wollen. Aber darüber habe ich mich schon bei der letzten Sitzung ausführlich geäußert. Ich freue mich, dass dadurch ein legaler Zugriff für Leute geschaffen wird, die sich künstlerisch ausprobieren wollen. Insofern begrüße ich eine Anlaufstelle sehr. Interessant finde ich aus Sicht der Verteilerkästen aber auch, dass sie anscheinend ganz tief in der Hierarchie stehen bei der Frage, wer im öffentlichen Raum dafür sprechen darf. Ich frage mich immer, wann kommt die gestalterische Entdeckung dieses Aschenputtel einer Infrastruktur, die bisher weitestgehend unsichtbar ihren geheimnisvollen Aufgaben nachkommt und damit auch ein Betrachtungswechsel von nerviger kleiner grauer Kasten hin zu einem Potential. Vielleicht auch analog zur Entdeckung der ornamentalen Wirkung von Leitungen. Insofern freue ich mich auf das Konzept. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Herr Oberbürgermeister, Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, eine Überfrachtung mit visuellen Reizen tut der Stadt nicht gut. Wir haben so viel erreicht. Deswegen bin ich froh um jeden Kasten, der nicht bemalt ist. Vielleicht, wenn der eine oder andere gut bemalt ist, ist es okay. Aber bitte nicht so viel. In der Südstadt beispielsweise haben wir so viele Reize an jeder Hauswand. Und dann noch ein Kasten, bitte, nein danke. Darauf können wir verzichten. Die Antwort der Verwaltung ist weise. Der Vorsitzende: Ich würde vorschlagen, dass die Stadtwerke ihr Konzept Ihnen zusenden. Denn die Entscheidungen werden anderswo getroffen. Ich bin auch der Meinung, wir sollten vor allem die Kästen dann künstlerisch nutzen, wo es vom Straßenraum her Sinn macht und es vielleicht auch Kästen sind, die sonst sowieso immer verschmiert werden. Ich erlebe in meiner Nachbarschaft einen verzweifelten Kampf mit grauer Farbe, diesen Kasten grau zu halten. Wahrscheinlich ist es nur dann am Ende zu schützen, indem man etwas anderes Buntes drauf macht. Wir wissen ja, dass das immer gut funktioniert. So müssen wir die Standorte einzeln anschauen. Damit habe ich allgemeine Zufriedenheit festgestellt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. März 2020