Änderungsantrag: Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den übergangsweisen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg aus
| Vorlage: | 2019/0919 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0919 Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den übergangsweisen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg aus Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 38 x TOP 38 der Gemeinderatssitzung am 24.9.2019 wird abgesetzt Der TOP 38 der Gemeinderatssitzung am 24.9.2019 soll abgesetzt werden, da der Inhalt keine kommunale Aufgabe der Stadt Karlsruhe ist. Die FDP-Fraktion plädiert in diesem Fall auf Nicht- befassung. Ob der Inhalt sinnvoll ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wir würden uns in Karlsruhe massiv dagegen wehren, wenn die Stadt Stuttgart einen Beschluss fassen würde, der unsere Entscheidungshoheit betrifft. Die respektvolle Behandlung, die wir von anderen wollen, sollten wir diesen ebenfalls zu Gute kommen lassen. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0919 Dez. 1 Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den übergangswei- sen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg aus Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 38 x Kurzfassung Die Verwaltung schlägt vor, den Absetzungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Die Befassung mit dem Betrieb des Kernkraftwerks Philippsburg liegt insofern nicht ganz nah, als die gesetzli- chen Kompetenzen für die Abschaltung beim Bundesgesetzgeber liegen und das Kraftwerk nicht auf Karlsruher Gemarkung steht. Allerdings steht der Gemeinde auch eine Befassungsbefugnis hinsichtlich der örtlichen Auswir- kungen von Maßnahmen überörtlicher Aufgabenträger zu, sofern eine Auswirkung auf die ört- liche Gemeinschaft im Bereich des möglichen liegt. Hier besteht die Möglichkeit, dass die EnBW im Falle der Abschaltung des Kernkraftwerks Philippsburg ihre auf Karlsruher Gemarkung lie- genden konventionellen Kraftwerke wieder aktivieren könnte. Die Blöcke 4, 5 und 6 des Rhein- hafendampfkraftwerks sind derzeit in der Kaltreserve und könnten nach einer gewissen Vor- laufzeit wieder in Betrieb genommen werden. Daher kann die Frage der Abschaltung eine Auswirkung auf die örtliche Gemeinschaft haben und damit in die Befassungskompetenz des Gemeinderates fallen.