Änderungsantrag: Unterzeichnung des ICAN-Städteappells für den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen

Vorlage: 2019/0918
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

Keine Beratungen verfügbar.

Zusätzliche Dateien

  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0918 Unterzeichnung des ICAN-Städteappells für den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 23 x TOP 23 der Gemeinderatssitzung am 24.9.2019 wird abgesetzt Der TOP 23 der Gemeinderatssitzung am 24.9.2019 soll abgesetzt werden, da der Inhalt keine kommunale Aufgabe ist. Die FDP-Fraktion plädiert in diesem Fall auf Nichtbefassung. Die Subsi- diarität ist ein hohes Gut in unserem Land. Wollen wir den Ortschaftsräten in Karlsruhe ihre Entscheidungshoheit lassen, so müssen wir dies auch höheren Ebenen der Politik zugestehen. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 23 Ä-Antrag FDP
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0918 Dez. 1 Unterzeichnung des ICAN-Städteappells für den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 23 x Kurzfassung Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der kommunalen Praxis hat die Frage nach der Zulässigkeit von Resolutionen und Entschlie- ßungen kommunaler Vertretungskörperschaften zu verteidigungspolitischen Fragen, aber auch in außen-, sozial- und wirtschaftspolitischen immer wieder eine Rolle gespielt. Das BVerwG hat sich zu dem Themenkomplex in mehreren Urteilen vom 14.12.1990 grundsätz- lich geäußert. Nach diesen Entscheidungen sind auch folgende Beschlüsse von der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Befugnis, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, erfasst: Beschlüsse, durch die der Gemeinderat dem Programm zur Förderung der Solidarität der Städte mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen, wie es die Städte Hiroshima und Nagasaki vorgelegt haben, zustimmt und einem Bündnis von Städten und Gemeinden beitritt, die durch eigene Aktivitäten und Kontakte untereinander entsprechend jenem Programm eine „engere Solidarität zwischen den Städten der Welt herstellen und auf diese Weise einen Beitrag für einen dauerhaften Weltfrieden leisten wollen“ (BVerwG, Urt. vom 14.12.1990 – 7 C 53.89). Nach Auffassung der Verwaltung ist der vorliegende Sachverhalt mit dieser Entscheidung ver- gleichbar und die Befassung des Gemeinderates damit möglich.

  • 2019-09-24_185741TOP_23_ÄnderungsantragFDP
    Extrahierter Text