Antrag: Bebauungsplan Fasanengarten

Vorlage: 2019/0917
Art: Antrag
Datum: 24.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KAL/Die PARTEI- Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0917 Bebauungsplan Fasanengarten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 11 x Der Tagesordnungspunkt 11 wird abgesetzt. Der Bebauungsplan zum Fasanengarten wird erst nach einer Entscheidung zu der beim Landtag Baden-Württemberg laufenden Petition zum Bebauungsplan im Gemeinderat beraten. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 11, Antrag KAL,Die Partei
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0917 Dez. 6 Bebauungsplan Fasanengarten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 11 x Kurzfassung Das noch laufende Petitionsverfahren hindert die Beschlussfassung im Gemeinderat nicht. Der Satzungsbeschluss kann deshalb ungeachtet des noch laufenden Petitionsverfahrens gefasst werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das noch laufende Petitionsverfahren hindert die Beschlussfassung im Gemeinderat nicht. Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zur Petition wurde an den Petitionsausschuss des Landtages weitergeleitet. Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wann der Petitionsausschuss die Petition behandeln wird. Die Stellungnahme des Ministeriums liegt der Stadtverwaltung nicht vor. Wie in vergleichbaren Petitionsverfahren zu Bauleitplanverfahren dürfte das Ministerium darauf hinweisen, dass die Stadt Karlsruhe das Bebauungsplanverfahren wegen der Planungshoheit der Gemeinde in eige- ner Verantwortung fortführen und abschließen kann. Die Bauleitplanung ist ein integraler Be- standteil der durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Planungshoheit der Gemeinde. Es handelt sich hier um eine Aufgabe der weisungsfreien Selbstverwaltung. In diesem Selbstverwaltungsbereich greift das bei Petitionen grundsätzlich zu beachtende soge- nannte "Stillhalteabkommen" zwischen dem Petitionsausschuss des Landtags und den Landes- ministerien nicht unmittelbar ein. Die Verbindlichkeit des "Stillhalteabkommens" erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung. Auf telefonische Nachfrage be- stätigte das Ministerium diese Rechtsauffassung. Das Ministerium hat den Petitionsausschuss des Landtages über den geplanten Satzungsbe- schluss und den bereits laufenden Bauantrag informiert. Es bestätigte, dass die Stadt Karlsruhe in Bauleitplanverfahren als Selbstverwaltungsaufgabe eigenständig über die weiteren Verfah- rensschritte entscheiden kann. Der Satzungsbeschluss kann deshalb ungeachtet des noch laufenden Petitionsverfahrens gefasst werden, um den Vorhabenträger, der bereits im Dezember 2015 in das Verfahren eingestiegen ist, nicht noch länger auf sein Baurecht warten zu lassen.

  • 2019-09-24_154620Top11 KALPartei Absetzung
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