Grüne Nord- und Südspange

Vorlage: 2019/0912
Art: Antrag
Datum: 19.12.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.01.2019

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 ANTRAG FDP - Grüne Nord- und Südspange
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion vom: 13.11.2018 eingegangen am: 13.11.2018 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.01.2019 5 öffentlich Dez. 5 / GBA Grüne Nord- und Südspange Konzept Grünzug Turmberg zum Rhein Schon seit der abgesagten 2. Karlsruher Bundesgartenschau existiert der Plan, einen Grünzug vom Turmberg zum Rhein zu schaffen. So heißt es im „Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017“daß es eine „Grüne Nordspange“ geben soll, an deren Ränder es attraktive Wohnungsstandorte geben soll. Inzwischen ist ein Grünzug Nord und ein Grünzug Süd im Gespräch. Es wird Zeit, dass diese beiden Grünzüge in die Realität umgesetzt werden, ehe alle derzeitigen Freiflächen Baugebiete werden. Wir stellen deshalb den Antrag, dass das Gartenbauamt die derzeitigen Pläne für diese Grünzüge im Ortschaftsrat vorstellt. Wichtig ist dabei, dass die konkreten Schritte definiert werden, die jetzt hierfür angegangen werden können. unterzeichnet von: Dipl. Ing. Günther Malisius Dr. Wolfgang Eglau

  • TOP 5 STELLUNGNAHME GBA - Grüne Nord- und Südspange
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 13.11.2018 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 5 / GBA Grüne Nord- und Südspange Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.01.2019 5 X Kurzfassung Die beiden im Antrag der FDP-OR-Fraktion angesprochenen Grünzüge sind Teil der städtischen Leitplanungen Räumliches Leitbild Karlsruhe sowie des Freiraumentwicklungsplanes 2017. Während der westliche Teil der Südspange entlang der Alb bereits weitgehend umgesetzt ist (Flächen im Osten am Gleisbauhof stehen noch nicht zur Verfügung), muss die Nordspange noch planerisch ausformuliert werden. Die Inhalte der Leitplanungen fließen aber bereits in alle laufenden städtebaulichen Planungen und Verfahren ein und werden weitestgehend berück- sichtigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein nicht bekannt Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die in den städtischen Leitplanungen „Räumliches Leitbild Karlsruhe“ und „Freiraumentwick- lungsplan 2017“ dargestellten Grünzüge, welche das Stadtgebiet im Norden – entlang der ehemaligen Freihaltetrasse für die Nordtangente – und im Süden entlang der Alb durchziehen, sollen den Rhein mit der Vorbergzone des Schwarzwaldes verknüpfen. Die genannten Planwer- ke formulieren jeweils Strategieziele, welche die Entwicklung des Karlsruher Stadtgrüns lenken sollen. Die Ziele der übergeordneten Leitplanungen sind auf konkretisierende Maßstabsebenen herun- terzubrechen, die zu freiraumbezogenen Rahmenplänen führen, die wiederum Grundlage für die Bauleitplanung sind. Im Weiteren beschreibt der Freiraumentwicklungsplan 2017 mehr als 60 Maßnahmen, die un- terschiedliche Zeithorizonte ansprechen und bei denen unterschiedliche Abhängigkeiten beste- hen. Im nächsten Schritt werden die Maßnahmen seitens des Gartenbauamts priorisiert und bezogen auf die zuvor benannten Aspekte Zeithorizonte und Abhängigkeiten (im Laufe von 2019) be- schrieben. Auf dieser Basis sind die weiteren Prozesse in Richtung Umsetzung einzuleiten. Die beiden „grünen Spangen“ stellen bisher also Strategieziele dar, welche bereits jetzt – auch unabhängig von konkretisierenden Rahmenplänen - in alle laufenden städtischen Entwicklungs- prozesse sowie in die laufenden und zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Bebauungs- und Grünordnungspläne) in den betroffe- nen beziehungsweise angrenzenden Gebieten einfließen und darin weitestgehend Berücksichti- gung finden. Die südliche Grünverbindung entlang der Alb ist weitgehend umgesetzt; die zukünftig frei wer- denden Flächen im Bereich des Gleisbauhofes stehen jedoch noch nicht zur Verfügung. Aus der Planwerkstatt Durlacher Allee liegen hierzu erste rahmenplanerische Überlegungen vor. Für die grüne Nordspange ist eine konkretisierende Entwicklungsplanung in Form eines Rah- menplans erforderlich. Die planungsrechtliche Sicherung der „Grünen Nordspange“ steht auf der Agenda des Gartenbauamts. Diese soll zumindest Zug um Zug mit der baulichen Entwick- lung des Umfeldes und der Realisierung der Straßenbauvorhaben entwickelt werden (zum Bei- spiel Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke sowie Verlängerung der B10 nach Westen).