Zuschlagskriterien für Schulverpflegung
| Vorlage: | 2019/0908 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0908 Dez. 3 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 15.11.2019 9 X Gemeinderat 19.11.2019 11 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Zuschlagskriterien der Verga- ben von Schulmittagessen auf die Wertung 50 Prozent Qualität und 50 Prozent Preis umzustel- len und bei der Qualitätsbewertung, neben dem Probeessen, zusätzliche Kriterien zu berück- sichtigen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Schulverpflegung in Karlsruhe In Karlsruhe nehmen pro Schultag durchschnittlich 3570 Kinder und Jugendliche an einem vom Schulträger angebotenen warmen Mittagessen in einer der 36 Schulmensen teil. Die Speiseaufbereitung und -ausgabe erfolgt durch städtische Hauswirtschaftskräfte, die einen hohen Hygienestandard und tägliche vom Caterer unabhängige Qualitätskontrollen sicherstel- len. Dabei werden nicht nur Anlieferungs- und Ausgabetemperaturen gemessen und dokumen- tiert, sondern auch alle Komponenten vorab probiert. Durch eigene Hauswirtschaftskräfte ist eine optimale Qualitätskontrolle sichergestellt. Beanstandungen werden nachverfolgt und falls notwendig, Reklamationen von der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Ordnungsamtes geprüft. In den Leistungsverzeichnissen wird als Mindestanforderung, neben den zu beachtenden Stan- dards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.G., ein Bioanteil von 25 Prozent gefordert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Speisepläne von einer externen Diplom- Ökotrophologin fachlich geprüft. Bisher erfolgte die Vergabe aufgrund einer Wertung von Preis zu Qualität im Verhältnis 70 zu 30. Zur Bewertung der Qualität wurde bei mehr als einem Angebot pro Los ein anonymisiertes Probeessen mit Teilnehmenden der jeweiligen Schule durchgeführt. Dabei wurden Geschmack, Aussehen und Konsistenz einer vorab festgelegten Speisenfolge bewertet. Gründe für ein neues Konzept Seit der Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz im Schuljahr 2014/2015 wurde das Ganztagsbetreuungsangebot stetig erweitert und damit auch der Stellenwert des Schulmittag- essens in Karlsruhe erhöht. Das Schulmittagessen wird von der überwiegenden Mehrheit der Eltern als wichtig bis sehr wichtig eingeschätzt und hat einen entsprechend hohen Stellenwert in der Beurteilung des schulischen Angebotes. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren viele Erfahrungen ge- sammelt und ist im Begriff, das erste Konzept grundlegend zu optimieren und den hinzukom- menden Anforderungen anzupassen. Veränderungen bei der Qualitätsbewertung Jeder Bieter, der über die im Leistungsverzeichnis geforderten Mindestanforderungen hinaus festgelegte Qualitätsmerkmale bietet, soll künftig in Form eines Qualitätszuschlages positiv be- wertet werden. Bei einem Bewertungsquotienten aus Qualität und Preis, der einer Bewertung von 50 Prozent zu 50 Prozent entspricht, könnte so künftig auch ein höherer Preis leichter zu einem Zuschlag führen. Das einmalig stattfindende Probeessen soll nicht mehr allein ausschlag- gebend für die Qualitätsbewertung sein. Folgende Qualitätsmerkmale können zur Aufwertung eines Angebotes führen: - Bioanteil: Speisen mit Zutaten aus biologischer Erzeugung mit dem EU-Biosiegel oder anerkannter Anbau- verbände haben neben geschmacklichen und sonstigen umweltschützenden Vorteilen einen geringeren CO2-Fußabdruck. Ein bereits entsprechend des Leistungsverzeichnisses zertifizierter Caterer, der den geforderten Bioanteil von 25 Prozent des Warenvolumens (in Kilogramm oder Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Liter gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats) übertreffen kann, soll einen zusätzlichen Qualitätsbonus erhalten. Denkbar ist eine Abstufung des Bonus pro zusätzlichen 5 Prozent oder auch eine engmaschigere Abstufung der Bewertung im Rahmen der möglichen Überprüfbar- keit. Die Bewertung des Bioeinsatzes erfolgt anhand der Speisepläne rechnerisch durch eine Ökotrophologin. Bei Aufwertung sollen auch Stichprobenkontrollen unter Vorlage von Betriebs- unterlagen im Betrieb des Caterers erfolgen. - Sondermenüs: Der Caterer kann zusätzlich zum geforderten Menüangebot für einzelne Essensteilnehmer mit Lebensmittelunverträglichkeiten Sondermenüs (laktose- oder glutenfrei) anbieten. Die Anliefe- rung stellt allerdings nicht nur für die Hauswirtschaftskräfte sondern auch für den betroffenen Caterer einen Mehraufwand dar, der bisher im Rahmen der Angebotswertung keine Anerken- nung fand. Die von der Schülerschaft teilweise gewünschte zusätzliche vegane Menülinie widerspräche den gleichzeitig zu beachtenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und wird des- halb im Rahmen der Schulverpflegung grundsätzlich nicht angeboten. Denkbar wäre jedoch eine zusätzliche Kennzeichnung einzelner veganer Menüangebote als freiwillige Leistung des Caterers. - Vegetarische Tage: Der Caterer kann auf Wunsch der Schule ganze vegetarische Tage mit zwei unterschiedlichen vegetarischen Menüs anliefern. Da nicht alle Caterer diese Leistung erbringen können, kann die Aufwertung ergänzend zum bereits im Leistungsverzeichnis Geforderten für die Caterer eine Motivation darstellen, neue Konzepte für Menüplanungen zu erstellen. Ein möglicher positiver Nebeneffekt wäre, dass sich das vegetarische Angebot auch für andere von diesem Caterer belieferte Einrichtungen erhöht. - Verarbeitungsstufen der verwendeten Lebensmittel: Wenn der Wareneinsatz des Caterers die Verwendung von 30 Prozent in den Convenience- Stufen 1 bis 3 übersteigt, erfolgt eine Aufwertung der Qualität. Bei den Stufen 1 (küchenfertig, wie geputztes Gemüse oder geschnittenes Fleisch), 2 (garfertig, wie Teigwaren, Tiefkühlgemüse oder gewürztes Fleisch) und 3 (aufbereitfertig, wie Puddingpulver oder Instantsuppen) handelt es sich um Lebensmittel mit einem geringeren Vorverarbeitungsgrad. Durch einen höheren An- teil der Verwendung dieser Lebensmittel sinkt entsprechend der Anteil der verwendeten Le- bensmittel in den Convenience-Stufen 4 (regenerierfertige Fertiggerichte) und 5 (verzehr- oder tischfertig, wie kalte Soßen, Obstkonserven, fertige Salate, Smoothies). Je frischer ein Caterer kocht, desto höher wird seine Qualität bewertet. Denkbar wäre eine stu- fenweise Aufwertung pro 5 Prozent Mehrverwendung und eine verbindliche Selbstverpflichtung des Caterers mit der Option der Überprüfbarkeit. - Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel: Die Verwendung von Lebensmitteln oder bestimmten Lebensmittelgruppen, wie beispielsweise Fleisch mit vorab festgelegten Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegeln oder gleichwertigen Kenn- zeichnungen, soll zur Aufwertung der Qualität führen. Diese Aufwertung soll über die Aner- kennung von Biosiegeln hinausgehen. Der Caterer muss die Möglichkeit erhalten, die vorab zu benennenden Siegel, wie beispielsweise das MSC-Siegel für Fisch aus nachhaltiger Fischerei, durch vergleichbare Siegel zu ergänzen. Die Siegelvielfalt entwickelt sich ständig weiter, und es fällt selbst Spezialisten schwer, den Überblick zu behalten. Deshalb soll die Einschätzung der Siegel im Rahmen der ökotrophologischen Überprüfung erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Konzept zur Reduzierung von Lebensmittelresten: Die Erzeugung von Speiseresten ist zwar, wie in jedem Gastronomiebetrieb, auch in den Schul- mensen nicht ganz vermeidbar, sollte jedoch im Sinne der Nachhaltigkeit so gering wie möglich gehalten werden. Sowohl Außenstehende als auch die am Mittagessensangebot Beteiligten bedauern es, wenn Lebensmittel in der Speiserestetonne entsorgt werden. Gleichzeitig erschwe- ren hygienische Vorgaben die kurzfristige Weitergabe bereits erwärmter Speisen, und es muss sichergestellt werden, dass auch der letzte Essensteilnehmer noch eine volle Portion erhält und möglichst jedes Kind satt wird und bei Bedarf auch einen Nachschlag erhalten kann. Aus diesem Grund muss die Vermeidung zu großer Mengen an Speiseresten bereits bei der Anlieferung ansetzen. Legt ein Caterer mit dem Angebot ein nachvollziehbares Konzept zur Reduzierung von Speise- resten vor, erhält er Bonuspunkte bei der Qualitätswertung und verpflichtet sich zur Umsetzung des Konzeptes, das auch Vertragsbestandteil wird. Kontrollinstrument kann die Einholung re- gelmäßiger Rückmeldungen zur Gesamtmenge an Teller- und Ausgaberesten, verbunden mit Befragungen der Essensteilnehmer zum Grund des geringen Verzehrs, sein. Das Konzept sollte auch Reaktionen des Caterers, wie zum Beispiel Änderungen des Menüangebotes, Mengenkor- rekturen oder Rezepturüberarbeitung enthalten. Chancen und Risiken Die Auftragsvergaben erfolgen aufgrund der Auftragshöhen in einem öffentlichen Vergabever- fahren. Auch bei einer höheren Wertung der Qualitätskriterien kann bei entsprechend hohen Preisunterschieden oder ergänzenden Qualitätsmerkmalen nach wie vor der Fall eintreten, dass nicht der Caterer, dessen Essen den Schulteilnehmern beim Probeessen am besten geschmeckt hat, den Zuschlag erhält. In der der Vergabe zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung legt die Verwaltung die Mindest- anforderungen fest. Diese zu erhöhen kann dazu führen, dass die Zahl der Bieter insgesamt oder auch nur in Einzelfällen weiter zurückgeht. Die Aufwertung der Qualität anhand vorgege- bener Qualitätskriterien soll niemanden ausschließen, aber andererseits demjenigen, der mehr bietet, auch einen Vorteil bei der Preisgestaltung ermöglichen. Trotzdem sollte auch bei den Mindestanforderungen dort nachgebessert werden, wo es im Inte- resse der Schülerinnen und Schüler keine Alternative gibt. Das gilt beispielsweise für Nachliefe- rungen: Da nach den Erfahrungen der Verwaltung nicht jeder Caterer im Fall vergessener, falsch oder mit Mängeln angelieferter Speisen zeitnah nachliefert, und dies für die auf das Essen war- tenden Schülerinnen und Schüler unmittelbare Konsequenzen hat, wird künftig eine gleichwer- tige Nachlieferungspflicht auf Kosten des Caterers, mit Konsequenzen bei Nichterfüllung, be- reits im Leistungsverzeichnis verankert. Der vielfach vorgebrachte Wunsch nach mehr Regionalität oder der Berücksichtigung regionaler Caterer aus dem Umkreis von Karlsruhe kann durch das im europäischen Vergaberecht zu be- achtende Diskriminierungsverbot nicht berücksichtigt werden. Auch stellt die Bezeichnung „re- gional“ keinen rechtlich eindeutigen Begriff dar. Regionalität kann sich sowohl auf den Caterer als auch auf die Lebensmittel beziehen. Der durch weite Anlieferwege sich im Regelfall erhöhende CO2-Fußabdruck sollte ohne stadt- oder landesrechtliche Voraussetzung im Rahmen der Vergabe von Mittagessensleistungen nicht im Alleingang berücksichtigt werden. In Absprache mit dem Amt für Umwelt- und Arbeits- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 schutz ist eine stadtweit für alle Ausschreibungen mit Berufung auf den Klimanotstand geltende Regelung als Grundlage für das Verwaltungshandeln Ziel. Die gelegentlich geforderte zusätzliche Einrichtung rein vegetarischer Tage kann nur ein Um- denken bewirken, wenn dieses Angebot auch tatsächlich von Nichtvegetariern genutzt wird. Bisher liegen die Essenszahlen an weiterführenden Schulen mit täglich freigestellter Mensanut- zung an vegetarischen Tagen deutlich unter den Zahlen an Tagen mit gemischtem Angebot. Menüs mit Fleisch werden bis auf wenige Ausnahmen stärker angenommen als die vegetari- schen Angebote. Parallel zu einer Ausweitung müsste nach Einschätzung der Verwaltung eine breitere thematische Sensibilisierung erfolgen. Unter Zwang erfolgen erfahrungsgemäß eher eine Ablehnung des Angebotes und das Ausweichen auf andere Möglichkeiten der Verpfle- gung. Die Verwaltung empfiehlt deshalb vorläufig nur die Ausweitung des vegetarischen Ange- botes an Ganztagsgrundschulen im Einvernehmen mit der jeweiligen Schule und verbunden mit einer pädagogischen Einführung und Begleitung. Da die Laufzeiten der vereinbarten Lieferverträge im Interesse der Planungssicherheit der Cate- rer eingehalten werden sollten, ist es nicht möglich, alle Schulen gleichzeitig und kurzfristig auf das neue Vergabekonzept umzustellen. Die Umsetzung kann deshalb nur sukzessive erfolgen. Um die Vergaben nicht zu gefährden, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich die Einholung exter- ner Beratungsleistungen durch Experten. Ausblick Die Marktmacht einer großen Kommune mit steigender Nachfragemenge kann von weiterhin interessierten Bietern nicht ignoriert werden. Allerdings sollten die Anforderungen maßvoll blei- ben, um Veränderungsprozesse in die gewünschte Richtung zu lenken. Das Mittagessenskon- zept muss stetig den sich verändernden Voraussetzungen und Ansprüchen angepasst werden, da die Entwicklung einer optimalen Schulverpflegung immer im Fluss bleiben wird. Die Verwaltung erwartet einerseits eine Motivation der Caterer, ihr jeweiliges Angebot zu er- weitern, und andererseits eine höhere Akzeptanz des Mittagessensangebotes an den Schulen. Durch eine Einführung zusätzlicher Qualitätskriterien kann es für kleinere, vor allem regional angesiedelte Caterer wieder attraktiver werden, für einzelne Schulen mitzubieten. Die Akzeptanz des Schulessens hängt nicht nur mit der Auswahl des Caterers, sondern auch mit der jeweiligen Erwartungshaltung und der Essensatmosphäre zusammen. Ergänzend zur Kon- zeptüberarbeitung wird die Verwaltung künftig auch diese Faktoren gezielt positiv beeinflussen. Die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal soll enger gefasst und gefördert werden. Die geforderten und erreichten Qualitäts- standards sollen transparenter kommuniziert werden. Neben einem konsequenten Beschwerdemanagement sollen künftig auch während der Ver- tragslaufzeit regelmäßige Kontrollen durch eine externe Ökotrophologin durchgeführt werden, um die Einhaltung der geforderten Standards zu gewährleisten und/oder gegebenenfalls zeit- nah einzufordern. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Zuschlagskriterien der Verga- be von Schulmittagessen auf die Wertung 50 Prozent Qualität und 50 Prozent Preis umzustellen und bei der Qualitätsbewertung neben dem Probeessen zusätzliche Kriterien zu berücksichti- gen.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Vorlage: 2019/0908 dazu: Klimaneutrale Anlieferung Ergänzungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1190 Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/1193 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Zuschlagskriterien der Vergabe von Schulmittagessen auf die Wertung 50 Prozent Qualität und 50 Prozent Preis umzustellen und bei der Qualitätsbewertung neben dem Probeessen zusätzliche Kriterien zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 7 Enthaltungen mehrheitlich zu- gestimmt Ergänzungsanträge: Weiterbehandlung im Hauptausschuss Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Das Thema Schulverpflegung beschäftigt uns im Gemein- derat schon seit einiger Zeit. Die Klagen sind nicht abgerissen, dass das Essen schlecht schmeckt, dass es aus weiten Entfernungen kommt, dass es auch nicht den Bedürfnissen der Kinder entspricht usw. Wir haben immer wieder betont, dass wir unbedingt in die Qua- litätsverbesserung gehen müssen. In der letzten Legislaturperiode haben wir GRÜNE den Antrag gestellt, mindestens 25 % Bio. Das wurde erfolgreich umgesetzt. Die SPD hat jetzt – 2 – den Antrag eingebracht, wir haben vorher schon darüber diskutiert, dass wir eine Ver- schiebung von mehr Qualität bei der Vergabe und weniger Wirtschaftlichkeit haben wol- len. Das ist auch von der Stadtverwaltung akzeptiert worden und befindet sich in der Um- setzung. Nun kommt aber eines noch dazu. Wir wollen auf jeden Fall noch weitere Qualitätskriterien in die Vergabe mit aufgenommen haben. Hier hat die Stadtverwaltung sehr sorgfältig Lö- sungen geschaffen, wie man anhand von sechs Qualitätskriterien, die in der Vorlage ent- halten sind, in eine neue Vergabe gehen kann, mit der dann unser Ziel nachhaltig, gesund, mehr regional erreicht werden kann. Es ist jetzt nicht als Vergabe vorgeschrieben, weil es einfach aufgrund der Vergabekriterien nicht möglich ist, Regionalität vorzuschreiben. Aber die Vorlagen beinhalten auch, dass bei der Ausschreibung regionale Anbieter, regionale Caterer besser Chancen haben als früher, wenn sie diese Qualitätskriterien erfüllen. Mehr Bio, Vermeidung von Abfällen, mehr vegetarische Tage, weniger verarbeitete Lebensmittel. Das sind hervorragende Kriterien, die man mit Bonuspunkten belegen kann. Aufgrund des- sen können wir erreichen, dass Anbieter, die genau in diese Richtung liefern wollen und regional tätig sind, eine Chance bekommen. Wir haben jetzt noch diesen ergänzenden Antrag eingebracht, weil vor allem lange An- fahrtswege in Zeiten des Klimanotstandes wirklich ein Skandal sind und auch von den Schulen und den Schülerinnen und Schülern massiv kritisiert werden. Ich möchte einen Satz dazu sagen. Die Schülerinnen und Schüler des Max-Planck-Gymnasiums haben gesagt, wir streiken freitags für Klima und müssen eigentlich unser Schulessen bestreiken, weil dort das Essen aus Wiesbaden kommt. Das war ein wichtiger Satz. Deshalb ist uns wichtig, dass mit diesen Kriterien begonnen wird. Unser Ergänzungsantrag ist angenommen worden. Wir hoffen, dass wir bald die Umsetzung bekommen und dann die genaue Ausgestaltung auch noch einmal im Schulbeirat vorgestellt bekommen. Vielen Dank, wir sind soweit zu- frieden und warten auf die Umsetzung. Stadtrat Müller (CDU): Den Anspruch auf hohe Qualitätsstandards und eine qualifizierte Kontrolle dieser, sehen wir zunächst als Grundlage einer optimalen Schulverpflegung, der allein aufgrund einer Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebots in dieser Stadt eine immer wichtigere, immer elementarere Bedeutung zukommt. Die Bewertungsquotienten aus Qualität zu Preis bei einer nun zugrunde liegenden Bewertung von 50 : 50 %, also auch der tatsächliche Ausgleich zwischen beiden Bewertungsquotienten, halten wir für notwendig. Wir halten ihn auch für erforderlich, um eine bessere Qualität in der Schulver- pflegung zu erhalten. Denn eine bestmögliche Qualität ist doch gerade der Sinn der gan- zen Geschichte. Klar ist aber auch, so meinen wir, dass bei einer Anhebung von Qualitätsstandards – das erleben wir auch in anderen Bereichen – in einem Vergabe- und Ausschreibungsverfahren es natürlich zwangsläufig zu Veränderungen kommen kann. Veränderungen hin zum An- gebot als solches, aber auch zu der möglichen Anbieterzahl. Allerdings – da möchte ich der Kollegin Rastätter beipflichten – sehen wir damit einhergehend auch schon eine Chance, dass sich wieder ortsansässige beziehungsweise regionale Caterer an den Ausschreibungen beteiligen können und darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, einen Zuschlag ent- sprechend ihrem Angebot zu erhalten, so dass die Produkte, die Schulverpflegung als sol- ches, nicht nur den erhöhten Qualitätsstandards unterliegen, sondern letztendlich dann – 3 – auch anders als bisher aus der direkten Umgebung an die einzelnen Schulen zugeführt werden können. Insgesamt sprechen wir uns für die Erhöhung der Qualitätsstandards und damit verbunden auch eine Anhebung der Angebotsvielfalt – wir haben es im vorherigen Beitrag schon ge- hört – aus, um eine größtmögliche – das ist am Schluss eigentlich das Wichtigste für uns – Akzeptanz der Schulverpflegung bei den Schülerinnen und Schülern zu erzielen. Beide Ergänzungsanträge – abschließend – betrachte ich als erledigt. Stadträtin Moser (SPD): Wenn es Kindern und Jugendlichen beim Mittagessen schmeckt, gehen sie gerne zum Essen und können danach zufrieden weitermachen. So ähnlich hat es eine Rektorin im Schulbeirat gesagt. Genau so möchten wir es haben. Im Februar wurde unser Antrag, die Zuschlagskriterien von 30 % Qualität auf 50 % zu erhöhen, behandelt. Heute können wir darüber befinden. Die Vergabekriterien waren unausgewogen. Das Mindeste ist, Qualität und Preis gleich zu gewichten. Dass Bonuspunkte vergeben werden, beispielsweise für einen höheren Bioanteil, Sondermenüs bei Lebensmittelunverträglichkei- ten, die Verarbeitungsstufen der verwendeten Lebensmittel und Abfallvermeidung, sind Schritte in die richtige Richtung. Ich bin mit vielen Kriterien einverstanden und zufrieden, möchte allerdings nochmals fordern, wir haben das schön öfters hier besprochen, die Ent- fernung der Caterer ins Auge zu fassen. Es passt einfach nicht, dass wir uns ehrgeizige Klimaziele geben und dann Caterer bevorzugt werden müssen, die nicht aus der Umge- bung kommen. Ich finde es gut, dass die GRÜNEN einen Antrag gestellt haben, der auch positiv beschieden wurde. So habe ich es zumindest der Stellungnahme entnommen. Auch möchte ich einen Vorschlag aufgreifen, der im Schulbeirat geäußert wurde. Caterer von hier müssten zum Gespräch eingeladen werden, um zu erfahren, was diese leisten können. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, die Ausschreibungen passgenauer auszu- schreiben. Ich möchte anregen zu prüfen, die Vergabedauer von bisher vier Jahren zu ver- kürzen, damit schneller gegengesteuert werden kann. Die Zeit kann man wieder erhöhen, wenn der Anbieter zu aller Zufriedenheit arbeitet. Ich bedanke mich bei allen Akteuren, die keine leichte Aufgabe hatten und haben werden, bis alles ausgearbeitet ist. Aber es sind auch Tausende Kinder und Jugendliche betroffen. Eltern erwarten zu Recht, dass ihre Kinder schmackhaftes und gesundes Essen bekommen. Stadtrat Jooß (FDP): Auch für uns hat Qualität oberste Priorität. Aber wer definiert und bestimmt Qualität? Die Vorlage ist ein Regulierungsmonster ohne Ende, das durch den Ein- fluss von Grün-Rot zustande gekommen ist. Welcher regionale Bieter kann denn da noch mithalten? Kann man da noch einen Preis von 3,50 Euro für ein Essen halten? Der Preis wird verschwiegen in der Vorlage. Oder wollen wir das Schulessen noch stärker subventio- nieren? Ich bin zwar kein Däne, aber dort hat die Schulleitung, Eltern und Schüler, den Ca- terer in der Hand. Das ist echte Wahlvielfalt und Bürgernähe. Da können wir nur lernen. Wir enthalten uns, nicht, weil wir kneifen wollen, sondern weil wir nicht wollen, dass unse- re Schüler in den nächsten Wochen ohne Essen da stehen. Stadtrat Schnell (AfD): Es hört sich erst einmal ganz toll und vernünftig an. Umstellung der Vergabekriterien für die Schulverpflegung hinsichtlich Preis und Qualität von 70 : 30 – 4 – auf 50 : 50. Wer wollte schon gegen mehr Qualität sein? Der Nachsatz, „und bei der Qua- litätsbewertung zusätzliche Kriterien zu berücksichtigen“, hat es jedoch in sich. So sollen etwa mehr Biolebensmittel in die Schulverpflegung. Dabei sind die per se weder besser schmeckend, auch ist ihr CO 2 -Fußabdruck vielfach nicht besser sondern häufig sogar schlechter, als derjenige herkömmlich erzeugter Lebensmittel, die im Übrigen nicht ge- sundheitsschädlich sind. Ich zitiere aus der FAZ vom 2. August 2018: Satte 95 % der Bio- paprika auf dem deutschen Markt kommen zum Beispiel aus dem Ausland. Bei Tomaten beträgt der Anteil 88 %, 69 % sind es bei Zucchini, wie eine Auswertung des Branchen- dienstes AMI zeigt. Gut jede zweite Möhre und jede dritte Kartoffel, die hierzulande in Bioqualität verkauft wird, ist im Ausland gewachsen. Diese Liste ließe sich noch lange fort- führen. Damit ist auch die Argumentation, der Caterer solle unbedingt aus der Region kommen, hinfällig. So lange die Lebensmittel nicht direkt in der Region erzeugt werden, ist es egal, ob zum Beispiel nach Frankfurt eingeflogenes Obst oder Gemüse von einem dort oder hier ansässigen Caterer verarbeitet und an die Karlsruher Schulen geliefert wird. Wenigstens singt die Vorlage der Verwaltung hierzu nicht auch noch das hohe Lied von zwangsweisen Veggie-Tagen. Somit werden alles in allem auch wir von der AfD hier nicht ablehnend vo- tieren. Zu den Änderungsanträgen: Der Änderungsantrag auf klimaneutrale Anlieferung findet bei uns keine Zustimmung, während derjenige zu den Arbeitsverhältnissen von uns positiv be- schieden werden wird. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Es ist wirklich so viel Dummheit dabei. Schadstoffe aus landwirtschaftlichen Produkten, die durch die Erzeugung als Rückstände in Lebensmitteln bleiben, können zwar Erwachsene ganz oft wegstecken. Aber bei Kindern kann es richtig Schaden erzeugen. Das kann sich auf den gesamten Organismus auswirken. Das kann sich auf die gesamte gesundheitliche Entwicklung eines Kindes auswirken. Deshalb ist es gera- de bei Kindern wichtig, möglichst ohne große Belastungen Nahrungsmittel, Essen anzubie- ten. Aber das nur am Rande. Ich finde es wichtig, dass wir von Seiten der Stadt diesen Schritt machen, 50 : 50. Qualität ist wirklich das A und O. Kinder gehen nicht Mittagessen, wenn es nicht schmeckt. Es schmeckt in der Regel dann, wenn es qualitativ hochwertig ist. Da komme ich jetzt zu un- serem Ergänzungsantrag. Wer liefert Qualität? Qualität liefern gut ausgebildete Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter. Die Qualifikation von Menschen in dieser Ernährungsbranche ist ein ganz wichtiges Merkmal dafür, dass am Ende auch das herauskommt, was Kinder schmeckt. Deshalb ist mir wichtig, dass wir zu den ökologischen Standards und auch, was die GRÜNEN noch mit eingereicht haben, zusätzlich das Thema Soziale Standards ein Stück mehr in den Vordergrund rücken. Denn auch damit ist Regionalität zu erzeugen. Allerdings nicht, wenn die Verwaltung sagt, der Antrag wäre damit erledigt, weil jeder Bieter die Zah- lung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen muss. In unserem Antrag geht es darum, dass neben dem Thema Landestariftreue und Mindest- lohngesetz der in der Branche vereinbarte Tarifvertrag des Hotel- und Gaststättenverban- des Baden-Württemberg, der mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten abge- schlossen ist, entsprechend angewendet wird. Das ist nämlich ein guter Tarifvertrag. Da haben die Menschen Rahmenbedingungen, in denen das Gehalt noch stimmt und in de- – 5 – nen auch Arbeitsbedingungen stimmen. Wenn natürlich diese Betriebe, die solche Rah- menbedingungen zur Verfügung stellen für ihre Beschäftigten, Konkurrenz erhalten von Betrieben, die all das nicht berücksichtigen, dann haben wir das Problem, dass nicht regio- nale Betriebe den Zuschlag bekommen, sondern die, die mit ihrem Preis entsprechend billi- ger anbieten können. Das halte ich nicht für gut. Ich halte das Thema Regionalität für sehr wichtig. Deshalb bitte ich Sie auch um Unterstützung für unsere Intention, die ich gerne als Prüfauftrag mit in das gesamte Papier der Verwaltung aufnehmen lassen möchte. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Es könnte ein einfacher Antrag sein, wenn er später nicht kompliziert werden würde. Erst einmal zur Vorlage. Es macht Sinn, die Kriterien, wie sie hier vorgelegt sind, 50 : 50, Preis und Qualität darzulegen. Über die Qualität kann ich leider keine Äußerung machen. Dann müsste die Küche schon vor Ort sein, wo ich schauen könnte, was in den Töpfen ist und mich verköstigen lassen. Das ist auch mein Redebeitrag. Ich würde mir wünschen, dass wir in absehbarer Zeit mittel- und langfristig uns überlegen, ob nicht die Küchen für die Schulen vor Ort in kommunaler Hand und von kommunalen Trägern geleitet werden. Dann hätten wir weder Probleme mit dem CO 2 -Ausstoß, noch Probleme mit den Entfernungen, noch, ob das Bio aus Südafrika kommt oder sonstige. Denn wir könnten tatsächlich in die Töpfe schauen. Frau Binder, Ihr Antrag ist smart. Nur, soweit ich weiß, werden die Ausschreibungen bun- desweit getätigt. Mir wäre ein Anbieter aus Wörth lieber, als einer aus Wiesbaden. Aber Wörth liegt eben außerhalb unseres Tarifrahmens. Auch Hessen, zu dem Wiesbaden ge- hört, ist außerhalb. Aber Sie haben Recht, wir sollten tatsächlich darüber nachdenken. Wä- re die Küche kommunal, hätten wir viel mehr Einfluss. Wir hatten im Ausschuss signalisiert, dass es eigentlich ein guter Weg ist. Vielleicht kommen wir auch dazu. In diesem Fall sehe ich es zwar nicht als erledigt, aber als Prüfauftrag, wie Frau Binder gesagt hat, auch der Antrag der GRÜNEN. Nur habe ich – die GRÜNEN sind dieses Mal unschuldig, es steht in der Antwort der Verwaltung – beim der CO 2 -Abdruck immer ein Problem damit. Aber Ihr seid nicht schuld. Das stand in der Antwort der Verwaltung. Letztendlich bringt es einen immer etwas durcheinander, und man prüft, ob die Schuhe auch dicht sind. Denn wir wol- len nicht, dass CO 2 austritt. In diesem Sinne Abstimmungsverhalten: Zwei Anträge als so weit erledigt und Verwaltungsvorlage Zustimmung. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich muss Frau Binder erwidern. Frau Binder, bevor Sie einem Kollegen Dummheit vorwerfen, sollten Sie zunächst seinem Beitrag richtig zugehört haben. Das war bei Ihnen vorhin offensichtlich nicht der Fall. Denn Herr Schnell hat ganz klar er- klärt, dass für uns Qualität ganz wichtig ist. Er hat nur gesagt, dass in diesen Qualitätsbe- reich ein Faktor mit eingeflossen ist, der für aus unserer Sicht nicht für Qualität spricht, nämlich die Frage nach dem Biolabel. Er hat außerdem aufgezeigt, dass die drei Kriterien, die man anstrebt - einerseits Biolabel, anderseits lokal erzeugt und dann noch möglichst kleiner CO 2 -Fußabdruck – meistens gegenseitig ausschließen. Das war seine Argumentati- on. Wir wollen qualitativ hochwertige Schulverpflegung. Wir sind aber der Meinung, dass diese Kriterien übertrieben sind. Wichtig ist, dass es qualitativ gut ist, und dass es den Kindern schmeckt. Wir meinen, dass solche zusätzlichen Forderungen, wie geringer CO 2 - Fußabdruck oder Biolabel, was an sich gar nichts über die Qualität der Lebensmittel aus- – 6 – sagt, nichts verloren haben. Wichtig ist, dass es den Kindern schmeckt. Ich weiß selbst als Vater, wie schlecht es ist, wenn die Kinder das Essen in der Schule oder im Schülerhort nicht essen, so wie ich es schon erlebt habe. Die Essen es nicht. Da ist es egal, ob es jetzt CO 2 -verträglich ist oder Biolabel hat. Wenn es nicht schmeckt, essen sie es nicht. Dann können sie sich nachmittags nicht konzentrieren. Dann kommen sie abends nach Hause, sind ausgehungert und von den Hausaufgaben ist noch nichts geschafft. Deswegen muss die Qualität und der Geschmack aus unserer Sicht im Vordergrund stehen. Je qualitativ hochwertiger ein Essen ist, umso besser schmeckt es in der Regel auch. Der Vorsitzende: Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt trotzdem die Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen, dass wir die ganzen Ergänzungsanträge dann aber noch einmal – so wie wir es Ihnen vorgeschlagen haben – in den Hauptausschuss verweisen, wo wir noch einmal gemeinsam die Umsetzung diskutieren. Wir müssten jetzt zu weit ausholen. Wir haben sehr bewusst den Begriff CO 2 -Fußabdruck verwendet und nicht Klimaneutralität. Denn wenn der aus Wiesbaden später etwas in den Artenschutzfonds einzahlt und sich damit klimaneutral macht, ist das nicht in Ihrem Sinne. Sie haben damit noch andere Quali- tät im Kopf. Auch das, was Sie, Frau Stadträtin Binder, ausgeführt haben, müssen wir noch einmal dis- kutieren, inwieweit nicht das Tariftreugesetz genau das abbildet. Aber Sie sind in der Mate- rie tiefer drin. Das mag ich hier erst einmal anerkennen. Mein Vorschlag wäre, wir stimmen jetzt über die Beschlussvorlage der Verwaltung ab, die erst einmal nicht falsch ist, Ihnen aber teilweise nicht ausreichend erscheint. Dann diskutie- ren wir das in der praktischen Umsetzung noch einmal im Hauptausschuss. Wenn Sie so einverstanden wären, stelle ich jetzt nur die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstim- mung. (Stadträtin Rastätter stimmt mit Nein; Heiterkeit) Wir stellen gemeinsam fest, dass wir glauben, dass Frau Rastätter sich verwählt hat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2019