Bauanträge

Vorlage: 2019/0901
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.09.2019

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10a Bauanträge
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 21a OV Grötzingen Bauantrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 25.09.2019 10 x a) Bauantrag Schloss Augustenburg Neubau, Sanierung und Erweiterung eines Seniorenzentrums mit 3 Gebäudeteilen Kirchstraße 20  Neubau Haupthaus / Anbau Schloss  Neubau eines 2 seitigen Anbaus an das historische Schloss mit 99 Pflegebetten (mit Übernachtung) und 15 Pflegebetten in Tagespflege  Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohnungen welches im EG mit dem Haupthaus ver- bunden ist.  Neubau eines Wohnhauses mit 7 „Service“ Wohnungen Gegenüber dem vorherigen Bauantrag wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenom- men: - der First und die Traufhöhe wurden auf das historische Maß verringert (von 16,23m auf 13,75m) - die Seitenteile erhalten in Teilbereichen ein Flachdach. Die historische Anmutung am Giebel mit Krüppelwalm ist jedoch gegeben (Vorschlag 2). Das Flachdach beim neuen Wohnhaus mit 12 Wohnungen bleibt bestehen. Baurechtlich und aus Sicht des Denkmalamts bestehen keine Bedenken. Aus Sicht der Ortsverwaltung wäre es wünschenswert gewesen, wenn sich der Bauherr und Träger bei dem Neubau des Wohnhauses auf eine Bebauung mit Satteldach eingelassen hätten. Baurechtlich ist das Flachdach und die Höhe jedoch nicht zu beanstanden. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Einreichung 2018/2019 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Vorschlag 2 – Flachdach – Lageplan und Seitenansichten mit Bezugshöhen Ergänzende Erläuterungen Seite 5

  • TOP 10b Bauanträge
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 21b OV Grötzingen Bauantrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 25.09.2019 10 x b) Bauantrag Bruchwaldstraße 50, Flst.Nr. 8678 Umbau des Einfamilienwohnhauses Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 506 Nord I Ost. Im September 2017 wurde der Bauantrag für das Nachbarhaus im Ortschaftsrat behandelt. Damals hatte man sich, entgegen den Festsetzungen des Bebaungsplanes, der besagt, dass bei Doppelhaushälften oder Gebäudegruppen, die Dachneigung gleich zu sein hat anders entschie- den, da zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Eine Erhöhung des Firstes bei diesen Doppel- haushälften scheidet aus, da ansonsten der Doppelhauscharakter nicht mehr gegeben ist. Zu- sätzlicher Wohnraum kann daher nur geschaffen werden, indem die Dachneigung im hinteren Bereich verändert wird. Bei dem Bauvorhaben wird es an der Vorderseite des Gebäudes Richtung Bruchwaldstraße zu keiner nennenswerten Veränderung des Straßenbildes kommen. Eine schon vorhandene Gaupe wird wesentlich erweitert. Hier könnte Befreiung erfolgen, da sich diese städtebaulich harmo- nisch einfügt. Ein Nebengebäude wird nicht mehr vorhanden sein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 4

  • TOP 10c Bauanträge
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 21c OV Grötzingen Bauantrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 25.09.2019 10 x c) Bauantrag Eisenbahnstraße, Flur.Str. 1176/18 Neubau eines 1-geschossigen Wohngebäudes, Nutzungsänderung von Schuppen in Wohnung Am 18.04.2018 wurde für das gleiche Grundstück eine Bauvoranfrage zum Neubau eines 2- geschossigen Wohnhauses und Umbau eines Schuppens zum Wohnhaus eingereicht. Diese wurde zurückgezogen bzw. zurückgewiesen, da das Bauvorhaben in mehreren Punkten vom Bebauungsplan abwich:  Satteldächer sind vorgeschrieben – und der vorhandenen Dachneigung anzupassen  Bis zu einer Bautiefe von 10m hinter der Baulinie darf 2-geschossig; im übrigen Teil der überbaubaren Grundstücksfläche ist nur eingeschossige Bebauung zulässig.  Der Erdgeschossboden soll sich bei allen Gebäuden mind. 0,10m und höchstens 0,50m über der angrenzenden Verkehrsfläche anordnen  Einfriedungen längs der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen max. 1m betragen. Das Grundstück ist geteilt, die Zufahrt erfolgt über die Eisenbahnstraße. Derzeit ist es noch der Gartenanteil zum Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück. Geplant ist den vorhandenen Schuppen, 2-geschossig mit Pultdach, zu Wohnzwecken zu ertüchtigen. Auf dem Gartenanteil soll ein 1-geschossiges Wohnhaus mit Satteldach entstehen. Insgesamt entsteht dann ein Wohnhaus mit ca. 105qm Wohnfläche. Die ehemalige Garage soll zukünftig als Lagerraum ge- nutzt werden. Der neue Bauantrag wurde in allen maßgeblichen Kritikpunkten verändert. Da das neue Wohnhaus mehr als 10m hinter der Baulinie anfängt, darf es nur 1-geschossig gebaut werden, was nun geplant ist. Das Satteldach des Neubaus hat eine Neigung von 25% bzw. 5%. Da das Wohnhaus insgesamt in den Baugrenzen bleibt und sich in wesentlichen Punkten an die Bestimmungen des Bebauungsplanes hält, kann man Befreiungen vertreten. Die wesentlichen angrenzenden Nachbarn im Mischgebiet sind mit dem Bauvorhaben einverstanden. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Schnitt C – C mit Ansicht West (Neuplanung)