Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 - Elfter Sachstandsbericht

Vorlage: 2019/0892
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Konzept Wohnungslosenhilfe
    Extrahierter Text

    588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 0 100 200 300 400 500 600 700 92939495969798990123456789101112131415161718 Anzahl Jahr Wohnungslose 1992-2018, Stichtag 31. Dezember Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Elfter Sachstandsbericht 2019 2 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Inhalt Vorwort ....................................................................................................................................................................... 5 1. Fachstelle Wohnungssicherung ............................................................................................................................. 7 1.1. Entwicklung der Angebote seit 1997 ........................................................................................................... 9 2. Prävention .......................................................................................................................................................... 11 2.1. Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung .......................................................... 11 2.2. Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung ................................................. 11 2.3. Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe..................................................................... 13 3. Beseitigung von Obdachlosigkeit ....................................................................................................................... 15 3.1. Datenauswertung ....................................................................................................................................... 15 3.2. Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe ............................................................................................. 19 3.2.1. Arbeitsgruppe 1: Wohnraum in Karlsruhe ...................................................................................... 20 3.2.1.1. Wohnraumakquise durch Kooperation .............................................................................................. 20 3.2.1.2. Neue Strategien zur Wohnraumversorgung sozial benachteiligter Menschen ...................................... 21 3.2.1.3. Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften...................................................................... 22 3.2.2. Arbeitsgruppe 2: Prävention/Nachsorge......................................................................................... 22 3.2.2.1. Niedrigschwelliger Zugang zur kommunalen Schuldnerberatung im Kontext der Armutsbekämpfung.. 22 3.2.2.2. Fachstelle Wohnungssicherung (FW)/SGB II: Den Prozess der Mietschuldenübernahmen verbessern sowie einfacher und effizienter Gestalten .......................................................................................... 23 3.2.3. Arbeitsgruppe 3: Ordnungsrechtliche Unterbringung/besondere Personengruppen ...................... 24 3.2.3.1. Ganzjähriges Clearing/Übernachtungsmöglichkeit ............................................................................. 24 3.2.3.2. Besondere Personengruppen mit entsprechenden Bedarfen (Junge Erwachsene, Menschen mit Migrationshintergrund ................................................................................................................ 24 3.2.3.3. Verhaltensauffällige Psychisch Kranke ohne Krankheitseinsicht .......................................................... 25 3.2.4. Arbeitsgruppe 4: Schnittstellen/unter 25-Jährige ........................................................................... 25 3.2.4.1. Schnittstellen/Nahtstellen Jugendhilfe ............................................................................................... 26 3.2.4.2. Schnittstellen/Nahtstellen Jobcenter: Perspektive bei u-25-Wohnungslosen: Wohnung und Arbeit stärker verknüpfen, um eine jeweilige Längerfristige Perspektive zu schaffen (Eventuell neue Projekte) .................................................................................................................. 26 3.2.4.3. Schnittstellen/Nahtstellen Psychiatrie: Psychische Erkrankungen bei unter 25-Jährigen/ Unterbringung in andere geeignete Einrichtungen zum Beispiel Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen ................ 27 3.2.4.4. Weitere Anregungen/Vorschläge/Ideen/Maßnahmen ......................................................................... 27 4. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen ...................................................................................... 28 4.1. Betreuung in Obdachlosenunterkünften .................................................................................................... 28 4.1.1. Das Lotsenkonzept ......................................................................................................................... 28 4.1.2. Wohnheim Rüppurrer Straße 23 ..................................................................................................... 29 4.1.2.1. Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 .............................................................................................. 29 4.1.3. Frauenpension: SOZPÄDAL ............................................................................................................. 30 4.1.4. Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 ........................................................................................ 30 4.1.5. Sozialpension Augustiner: AWO ..................................................................................................... 30 4.1.6. Sporthotel Stutensee ...................................................................................................................... 31 4.1.7. Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk ........................................................................... 31 4.2. Betreutes Wohnen ...................................................................................................................................... 31 4.2.1. Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL ................................................................................................. 31 4.2.2. Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung ............................................................ 32 4.2.3. Betreutes Wohnen: AWO ................................................................................................................ 32 Sozial- und Jugendbehörde | 3 4.2.4. Betreutes Wohnen für haftentlassene Wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. .......... 32 4.2.5. Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv ........................................................................................ 33 4.2.6. Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V.................................................. 33 4.3. Langzeithilfen ............................................................................................................................................. 33 4.3.1. Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung .......................................................... 33 4.3.2. Hotel Anker: AWO .......................................................................................................................... 34 4.3.3. Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL ............................................................................................................ 34 5. Wohnraumbeschaffung ....................................................................................................................................... 35 5.1. Wohnraumakquise durch Kooperation ....................................................................................................... 35 5.1.1. Nutzungsverhältnisse ..................................................................................................................... 37 5.2. Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH ................................................................................................... 37 5.3. Sicherung preiswerten Wohnraums im Sozialraum .................................................................................... 38 6. Beratung ............................................................................................................................................................. 39 6.1. Kommunale Schuldnerberatung ................................................................................................................. 39 6.2. Beratungsstelle für wohnungslose Männer ................................................................................................ 39 6.3. Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL .......................................................... 39 6.4. Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk .................................................................................................... 40 6.5. Anlaufstelle Iglu: Heimstiftung Karlsruhe .................................................................................................. 40 6.6. Bahnhofsmission ........................................................................................................................................ 41 7. Versorgung ......................................................................................................................................................... 42 7.1. Erfrierungsschutz für Männer ..................................................................................................................... 42 7.2. Erfrierungsschutz für Frauen ...................................................................................................................... 42 7.3. Tagestreff „Tür“: Diakonisches Werk ......................................................................................................... 42 7.4. TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ........................................................................................................................ 43 7.5. Medizinische Versorgung ........................................................................................................................... 44 7.5.1. Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO .......................................................................................... 44 7.5.2. Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie ................................................................................. 44 7.5.3. Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL ......................................................................................... 45 8. Zielgruppen ......................................................................................................................................................... 46 8.1. Wohnungslose Familien.............................................................................................................................. 46 8.1.1. Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH ......................................... 46 8.2. Junge Erwachsene Wohnungslose .............................................................................................................. 47 8.2.1. Noku: Heimstiftung Karlsruhe ........................................................................................................ 47 8.2.2. JUNO: Heimstiftung Karlsruhe ........................................................................................................ 48 8.2.3. Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe ................................................................................... 48 8.2.4. Wohnen 18+: SOZPÄDAL ................................................................................................................ 49 8.3. Psychisch kranke Wohnungslose ................................................................................................................ 49 8.3.1. Betreutes Wohnen: AWO (Siehe Kapitel 4.2.3. Betreutes Wohnen: AWO) ...................................... 49 8.3.2. Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL ....................................................................................................... 49 8.3.3. Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk ....... 50 8.3.4. Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk .......................................................... 50 8.3.5. Ambulant betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ..................................... 50 4 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 9. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung ..................................................................................................................... 52 9.1. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ..................................................................................... 52 9.2. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung ............................................................... 52 9.3. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO ................................................................................................. 53 9.4. Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ................................... 53 9.5. TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ............................................... 54 9.6. Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ........................................................................................... 54 9.7. Streetwork: Diakonisches Werk ................................................................................................................. 55 10. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf ........................................................................ 56 10.1. Wohnwagenabstellplatz ............................................................................................................................ 56 11. Ausblick .............................................................................................................................................................. 57 12. Anhang ............................................................................................................................................................... 58 12.1. Faltblatt „Fünfter Fachtag Armutsbekämpfung 2017“ ............................................................................. 58 12.2. Programm „Sechster Fachtag Armutsbekämpfung 2018“ SozialRegion ................................................... 59 Impressum ................................................................................................................................................................. 60 Sozial- und Jugendbehörde | 5 Vorwort Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen. Eine eigene Wohnung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich in die Gesellschaft zu integrieren. Eine Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt geht oftmals auch mit einer Ausgrenzung aus anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, wie dem Arbeitsmarkt oder dem Gesundheitssystem, einher. Daher ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen mit angemessenem Wohnraum und adäquaten Angeboten zu versorgen. Die Stadt Karlsruhe hat in den vergangenen Jahrzehnten viel unternommen, um die Zahl der Wohnungslosen zu senken: So wurde in den 1960er Jahren das Barackenbeseitigungsprogramm und in den 1970er Jahren das „Rahmenprogramm zur Rehabilitation sozialer Randgruppen“ aufgelegt. Der Bestand des Wohngebietes Kleinseeäcker wurde besonders in den 1980er Jahren in Augenschein genommen, und in den 1990er Jahren erfolgte die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe über das Gesamtkonzept. 2003 und 2014 wurde jeweils ein „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe“ aufgelegt, um den negativen Trend steigender Wohnungslosenzahlen zu stoppen und die Wohnungslosenhilfe konzeptionell weiterzuentwickeln. Im Jahr 2010, dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, hat Karlsruhe das Masterplanziel: „Auflösung der unbetreuten Unterkünfte“ erreicht. Dieser Beitrag zur Bekämpfung der extremsten Ausprägung von Armut war vor allem aufgrund eines differenzierten und gut funktionierenden Hilfesystems, verbunden mit einem ausdifferenzierten Netzwerk, möglich. Schließlich fand im Jahr 2017, dem zwanzigstem Jubiläumsjahr, erstmals ein gemeinsamer Strategietag der Fachstelle Wohnungssicherung mit Trägern zur Weiterentwicklung der Karlsruher Wohnungslosenhilfe statt, dessen Ergebnisse und Umsetzungsschritte in diesem Bericht dokumentiert sind. Initiiert wurde das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 in der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 1997. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Gemeinderat per Beschluss zugesagt worden, im Zweijahresrhythmus einen Sachstandsbericht vorzulegen, um Transparenz hinsichtlich Entwicklung der Wohnungslosenzahlen und des Hilfesystems zu gewährleisten. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde als lokale Strategie zur Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Es ist ein konzeptioneller Gegenentwurf zu sozialen und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen bis zur sozialen Stadtteilentwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems, aktuelle Trends und Bedarfe sowie die medizinische Versorgung. In den Anfangsjahren des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe ́97 lag der Schwerpunkt der Berichterstattung unter anderem auf ausgewählten Wohngebieten, die aus sozialer und/oder baulicher Sicht einen Handlungsbedarf aufwiesen (wie zum Beispiel Karl-Flößer-Straße, Nußbaumweg oder Kleinseeäcker). Mittlerweile wurde in diesen Gebieten entweder saniert, oder es sind viele (soziale) Maßnahmen eingeleitet worden. Die Versorgung am Wohnungsmarkt benachteiligter Personen ist allerdings ein Dauerthema geblieben, zumal auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Segment bezahlbaren Wohnraums für Gering- und Normalverdienende in den letzten Jahren ein massiver Versorgungsengpass entstanden ist, der weiter anhält. Auch der Rückgang des Bestands an Sozialmietwohnungen in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es für einkommensschwache Haushalte enorm schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Betroffen hiervon sind vor allem Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkünften und Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch für Alleinlebende wird es aufgrund des Wegfalls von günstigem Einfachstwohnraum zunehmend problematischer, eine Wohnung zu finden. Die Bewerbungszahlen bei den Wohnungsbaugesellschaften sind aufgrund des engen Wohnungsmarktes sehr hoch. Fehlender Leerstand, Preisentwicklung der Mieten und eine zunehmende Zahl von „Geringverdienenden“, die die Mieten über den sozialhilferechtlichen Grenzen nicht finanzieren können, erschweren die Situation. Die Auswirkungen davon sind deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Die Unterbringungszahlen von Familien, Paaren und Alleinstehenden sind seit 2013 stark angestiegen, bis sie sich im Jahr 2018 auf hohem Niveau stabilisiert haben. Dass die Unterbringungszahlen seither nicht weiter gestiegen sind, liegt am Zusammenwirken der vorhandenen Angebote. Ohne das mittlerweile bundesweit angefragte und erfolgreiche Programm „Wohnraumakquise“ als Instrument zur Wohnraumbeschaffung, aber auch ohne die Vermietungen der Volkswohnung GmbH und der freien Träger an Wohnungslose, wäre die Zahl wohnungsloser Menschen in Karlsruhe wesentlich höher. 6 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Die Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Dass der Wohnungsmarkt gerade im preiswerten Mietsegment sehr angespannt ist, führt dazu, dass Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten als Mietsuchende in Konkurrenz mit anderen Gruppen mit geringen Einkünften bei Vermieterinnen und Vermietern oft nur geringe Chancen haben. Trotz erschwerter Rahmenbedingungen eines engen Wohnungsmarktes gelingt es dank der guten Kooperationen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und des ausdifferenzierten Hilfesystems, das von der Prävention bis hin zur Wohnraumversorgung reicht, Menschen mit Wohnraum und weiterführenden Angeboten zu versorgen. Das vom Deutschen Städtetag empfohlene und seit nun über zehn Jahren in der Stadt Karlsruhe umgesetzte Fachstellenkonzept gab Anlass, dessen Karlsruher Umsetzung im Jahr 2017 auf der Landesarmutskonferenz in Berlin vorzustellen. Auch der Deutsche Bundestag zog die Stadt Karlsruhe als Beratung zu deren Wohnungslosenhilfesystem heran. Dies zeigt, dass wir in Karlsruhe mit unseren Grundsätzen der dezentralen Versorgung, eines aufeinander aufbauenden, differenzierten Hilfesystems, der guten Vernetzung und der guten Zusammenarbeit mit den Trägern auch Vorbild sind. Dennoch beziehungsweise gerade deshalb ist es weiterhin wichtig, das Hilfesystem gemeinsam stetig weiter zu entwickeln, auf (neue) Bedarfe zu reagieren, Angebote anzupassen und die gute Zusammenarbeit im Netzwerk weiter zu pflegen. Mein besonderer Dank gilt den Akteurinnen und Akteuren der Karlsruher Wohnungslosenhilfe sowie allen in dem Arbeitsfeld Tätigen. Danken möchte ich auch den Stadträtinnen und Stadträten des Karlsruher Gemeinderates für ihre Unterstützung und ihr Engagement für wohnungslose Menschen. Martin Lenz Bürgermeister Sozial- und Jugendbehörde | 7 1. Fachstelle Wohnungssicherung In einem mehrjährigen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiierten Prozess der Organisations- entwicklung hat sich die Abteilung Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde seit 2007 zur „Fachstelle Wohnungssicherung“ gewandelt. Das Modell „Zentrale Fachstelle“ geht auf ein Konzept des Städtetages zurück und verfolgt den Kerngedanken, Zuständigkeitszersplitterung verschiedener städtischer Stellen zu überwinden. Die erforderlichen Hilfen für Haushalte in Wohnungsnot können somit zielgenauer, koordinierter und schneller erfolgen. Die Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde hat auch die Sachbearbeitung der Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für wohnungslose Menschen integriert. So ist gewährleistet, dass Leistungssachbearbeitung und Sozialarbeit eng kooperieren. Das folgende Organigramm veranschaulicht den Aufbau der Fachstelle Wohnungssicherung. Organigramm Fachstelle Wohnungssicherung (Stand 2019) | Abbildung 1 Schuldnerberatung Fachstellenleitung Sozialplanung Team 1 Ordnungsrechtliche Unterbringung, Leistungen nach SGB XII Team 2 Prävention (Mietrückstände/ Räumungstermine), Wohnraumakquise, Scharnierfunktion VoWo, Hilfe für Familien/ Nutzungsverhältnisse Team 3 Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Team 4 Beratungsstelle für wohnungslose Männer, Erfrierungsschutz/ Übergangswohngruppe 88 8 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe (Stand Juli 2019) | Abbildung 2 Fachstelle Wohnungssicherung betreibt finanziert und/oder in Kooperation mit Prävention  Mietrückstandsausgleich  fristlose Kündigungen, Klagen  Mietsicherung  aufsuchende Sozialarbeit Beratung  Beratungsstelle für Männer  Schuldnerberatung Betreute Obdachlosenunterkünfte  Erstberatung durch Rü 23  Wohnheim Rü 23  Übergangswohngruppe K88/DG Beseitigung von Obdachlosigkeit  Einweisung in Unterkünfte und Hotels  Verwaltung der Unterkünfte  Erfrierungsschutz für Männer  Erfrierungsschutz für Frauen Wohnen  Wohnraumakquise durch Kooperation  Belegungsvereinbarungen/Nutzungsverträge  Scharnierstelle Volkswohnung (VoWo) Prävention  Prävention durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe (ASD) Beratung  Iglu: Heimstiftung  Beratungsstelle für Frauen und Paare: SOZPÄDAL  Bahnhofsmission Betreute Obdachlosenunterkünfte  Frauenpension: SOZPÄDAL  Sozialpension Augustiner  Lotsen: Caritas, Diakonisches Werk, ITL, SOZPÄDAL  Werderstraße: Sprechstunde Diakonisches Werk Langzeithilfen  Anker: AWO  Langzeit-WG Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung  Wohnetage Scheffelstraße: SOZPÄDAL Betreutes Wohnen  AWO  Lotsen-WG: Diakonisches Werk  Bodelschwingh  BWLV  Heimstiftung  Mehrfamilientherapie: Ohlebusch GmbH  SOZPÄDAL  Verein für Jugendhilfe Versorgung  Tagestreff TÜR: Diakonisches Werk  TafF: SOZPÄDAL  Medizinische Versorgung Psychisch Kranke  Betreutes Wohnen: AWO; SOZPÄDAL  Appartementhaus Rü 56: Diakonisches Werk  Aufsuchende Hilfe: Diakonisches Werk  Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission Junge Erwachsene  NOKU: Heimstiftung  Juno: Heimstiftung  Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL; Heimstiftung Familien  Mehrfamilientherapie  Beratung  Betreutes Wohnen und Lotsen: SOZPÄDAL Aktivierung  Arbeitsprojekt AWO  Streetwork: Diakonisches Werk  Esperanza: Heimstiftung  LABOR/Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL  TafF: SOZPÄDAL Sozial- und Jugendbehörde | 9 1.1. Entwicklung der Angebote seit 1997 Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde vor über zwanzig Jahren ins Leben gerufen. Mittlerweile ist das Gesamtkonzept zum festen Bestandteil der kommunal- und sozialpolitischen Agenda geworden. Über die regelmäßige Berichterstattung des Karlsruher Wohnungslosenhilfesystems in Sozialausschuss und Gemeinderat ist die Transparenz über die Hilfen und die Entwicklung der Zahl wohnungsloser Menschen gewährleistet. Die Bausteine der Wohnungslosenhilfe werden im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig auf ihre Zielerreichung und ihre Wirksamkeit hin geprüft. Zudem ist der Sachstandsbericht ein Beispiel für eine gute Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe. Die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner des lokalen Bündnisses stellen ihre Arbeit, ihre Angebote und Auswertungen im Bericht eigenständig dar. Anfang der 2000er Jahre wurden Angebote für psychisch kranke Wohnungslose ohne Krankheitseinsicht geschaffen und seither ausgebaut, wie zum Beispiel das Appartementhaus oder das Betreute Wohnen. Hierbei handelt es sich um Hilfen nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Auch für langjährig Wohnungslose mit mehrfachen und chronischen Beeinträchtigungen wurden Angebote eingerichtet. Mit der AWO konnte im ehemaligen Hotel Anker diesem Personenkreis ein neues Zuhause gewährt werden. Speziell für Frauen wurde in Kooperation mit SOZPÄDAL ein Appartementwohnen für langjährig wohnungslose Frauen geschaffen. Seit 2004 gibt es die Frauenpension „Unter den Linden“. Das Angebot richtet sich speziell an alleinlebende wohnungslose Frauen und wohnungslose Frauen mit Kindern. Die Frauenpension ist vor allem auch ein Ort, an dem die Frauen nach Krisenphasen wieder zur Ruhe kommen können. Die Sozialarbeiterinnen von SOZPÄDAL unterstützen die Frauen dabei, ihr Leben wieder neu zu ordnen und Perspektiven für sich zu sehen. Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) empfohlene Fachstellenkonzept zur Gewährung von Hilfen unter einem Dach ist in Karlsruhe seit 2007 umgesetzt. In 2015 jährte sich das 2005 gestartete, bis dato bundesweit einmalige Pilotprojekt der Mehrfamilientherapie zum zehnten Mal. Seit Beginn des Programms Wohnraumakquise durch Kooperation im Jahr 2005 konnte trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Jahr 2018 die 700ste Wohnung vermittelt werden. Ohne das Programm hätten sich die meisten der ehemals wohnungslosen Menschen auf dem engen Karlsruher Wohnungsmarkt nicht eigenständig versorgen können. Das Lotsenprogramm hatte in 2016 zehn Jahre Bestand seit der festen Implementierung im Jahr 2006. Über beide letztgenannte Programme gelingt es trotz schwieriger Rahmenbedingungen des engen Wohnungsmarktes immer wieder, mit Hilfe aufsuchender Sozialarbeit, Menschen mit Wohnraum zu versorgen und mit begleitenden Hilfen zu unterstützen. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge wohnungslose Männer (NOKU) und seit 2011 eine Notunterkunft für junge wohnungslose Frauen (JUNO). Aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Volkswohnung GmbH und Fachstelle wurde das bundesweit einmalige Programm „Wohnung sucht Mieter“ gemeinsam entwickelt und im Jahr 2014 ins Leben gerufen. Somit werden der Fachstelle monatlich circa vier Wohnungen über die kommunale Wohnungsbaugesellschaft bereitgestellt. Seit März 2015 besteht ein Erfrierungsschutz für Frauen, nachdem sich im Dezember 2014 erstmals ein Bedarf herauskristallisierte. Im Jahr 2017 fand ein erster Strategietag Wohnungslosenhilfe statt, an dem das breite Akteursnetzwerk, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommune und Trägern, Verwaltung und Sozialer Arbeit in einem partizipativen Prozess Handlungsempfehlungen und Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe erarbeitet hat. 10 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Angebotsentwicklung der Fachstelle Wohnungssicherung | Abbildung 3 Jahr Projekt/Maßnahme/Ereignis 1997 Erstellung des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe `97, räumliche Zusammenlegung der Sozialhilfe für Wohnungslose und der ordnungsrechtlichen Unterbringung, Beginn der aufsuchenden Sozialarbeit bei Räumungsterminen 1998 Nur noch 177 Personen sind ordnungsrechtlich untergebracht 1999–2002 AG zur Weiterentwicklung der Abteilung und der Angebote 2003 Anstieg auf 340 untergebrachte Personen, erste Rahmenverträge mit Hoteliers zur Unterbringung Wohnungsloser, Erstellung des Aktionsprogramms Wohnungslosenhilfe, Eröffnung der Kriegsstraße 88 als Dienstezentrum für wohnungslose Männer 2004 Pilotprojekt Lotsen aus der Wohnungslosigkeit, Eröffnung Frauenpension SOZPÄDAL 2005 Gründung eines Jobcenter-Teams für Wohnungslose, Beginn der Betreuung langjährig Wohnungsloser im Anker durch die AWO, Start der Mehrfamilientherapie der Firma Ohlebusch, Start des Programms Wohnraumakquise durch Kooperation, Eröffnung des Appartementhauses des Diakonischen Werks 2006 Kooperation mit der Stadt Stutensee zur Unterbringung Karlsruher Wohnungsloser in einem Hotel in Stutensee 2007 Gründung der Fachstelle Wohnungssicherung; Beginn der aufsuchenden Arbeit für psychisch kranke Wohnungslose durch das Diakonisches Werk, Start des Betreuten Wohnens für Junge Erwachsene bei SOZPÄDAL, organisatorische Anbindung der Schuldnerberatung an die Fachstelle 2008 Der Verein für Jugendhilfe startet mit einem Betreuungsangebot für Haftentlassene in einem Hotel, Beginn der Erstaufnahme für wohnungslose Männer im Wohnheim Rüppurrer Straße 23 2009 Beginn der Hausaufgabenbetreuung auf dem Wohnwagenabstellplatz durch die Firma Ohlebusch, Start der Sozialpension Augustiner, betreut durch die AWO 2010 Gründung des Arbeitsprojektes Labor durch SOZPÄDAL; Eröffnung der Notunterkunft für junge Männer Noku bei der Heimstiftung 2011 Rückgang der Unterbringungszahlen auf 235 Personen, Eröffnung der Notunterkunft für junge Frauen Juno bei der Heimstiftung 2012 Anstieg der Unterbringungszahlen 2013 362 Untergebrachte; mehr als 1.000 Personen sind seit Projektbeginn über die Wohnraumakquise mit Wohnraum versorgt worden, Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe 2014 Start der Kooperation mit Volkswohnung GmbH: „Wohnung sucht Mieter“ 2015 Anstieg auf über 500 Untergebrachte; Eröffnung des Erfrierungsschutzes für Frauen der AWO 2016 Der Langzeitwohnbereich der Heimstiftung wird in ein ambulantes Angebot umgewandelt 2017 Strategietag Wohnungslosenhilfe, 20-jähriges Jubiläum des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe `97 2018 Das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 übernimmt die Erstberatung aller neu untergebrachten Männer Sozial- und Jugendbehörde | 11 2. Prävention Die eigene Wohnung ist der Lebensmittelpunkt für jeden Menschen. Dort lebt man, hat seine sozialen Kontakte und seinen privaten Rückzugsraum. Der Verlust der eigenen Wohnung ist oft der Beginn einer sozialen Abwärtsspirale. Insbesondere leiden Kinder betroffener Familien unter dieser traumatischen und stigmatisierenden Lebenslage. Daher ist es insbesondere in Zeiten eines in Karlsruhe stark angespannten Wohnungsmarktes umso wichtiger, Wohnraum zu erhalten und Wohnungsverluste zu verhindern. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruheberät in enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung von Wohnungsverlust Betroffene. Das Team der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung versucht unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern, dass Menschen wegen einer Kündigung oder einer Räumungsklage ihre Wohnung verlieren und Wohnungsverluste wegen fehlender Mietzahlungen folgen. 2.1. Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe ist auf Grund seiner wohnumfeld- und sozialraumorientierten Arbeitsweise unter anderem auch Ansprechpartner für alle Menschen, die wie auch immer geartete Schwierigkeiten im Bereich des Wohnens haben. Im Wesentlichen informiert die Fachstelle Wohnungssicherung den Sozialen Dienst bei allen eingehenden Mitteilungen über drohenden Wohnungsverlust. Informationsquellen können aber auch die Familien selbst sein beziehungsweise die Fachleute, die diese im Rahmen von Jugendhilfeleistungen begleiten. Nach Eingang der Information versuchen die zuständigen Bezirkssozialarbeitenden, umgehend Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Kommt der Kontakt zustande, findet eine Beratung mit dem Ziel der Klärung statt, welche Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes erforderlich und möglich sind. Benötigen die betroffenen Menschen zum Erhalt ihres Wohnraums finanzielle Unterstützung, werden sie an die Fachstelle Wohnungssicherung oder das Jobcenter weiter vermittelt. In diesem Zusammenhang wird auch vorab geklärt, wie die Betroffenen künftig ihre Mietzahlungen lückenlos sicherstellen können. Für wohnungslose Familien werden in gemeinsamen Fallbesprechungen und Hilfekonferenzen unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachstelle und dem Sozialen Dienst die notwendigen Hilfeleistungen geklärt, bei Bedarf um Jugendhilfeleistungen ergänzt und koordiniert. Im Jahr 2018 war der Soziale Dienst in insgesamt 611(2017: 635) Fällen mit der Beratung zur Wohnungssicherung befasst. 2.2. Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung Im Jahr 2018 waren beim Fachbereich Prävention 885 (2017: 894) Verfahren wegen Mahnungen, fristloser Wohnungskündigungen und Räumungsklagen anhängig. 2017 konnten insgesamt 213 Mietverhältnisse für 436 Menschen, davon 161 Kinder, durch Intervention der Prävention erhalten werden. Im Jahr 2018 konnten 192 Mietverhältnisse für 406 Menschen, davon 162 Kinder, gesichert werden. Die Mietrückstandsübernahmen waren in den letzten zwei Jahren rückläufig, da es vermehrt − parallel zu den fristlosen Kündigungen − fristgerechte Kündigungen gab. Den Vermieterinnen und Vermietern wird dann oft neben dem Mietrückstandsausgleich die Übernahme der entstandenen Verfahrenskosten angeboten. Dennoch bevorzugen diese häufig statt eines Rückstandsausgleichs ein neues Mietverhältnis. 12 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Übernahme Mietrückstände 2008 bis 2018| Abbildung 4 Laufende Mietsicherungen 2008 bis 2018 | Abbildung 5 Wie in den vergangenen Jahren auch kann die Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung durch die Einrichtung von Mietsicherungen zuverlässig und effektiv dazu beitragen, Mietrückstände zu vermeiden und Wohnungen langfristig für die Mieterinnen und Mieter zu erhalten. Durch die Abtretung der eigenen Einkünfte in Höhe der Monatsmiete an das Präventionsteam der Fachstelle Wohnungssicherung und die Weiterleitung dieser Einkünfte an die Vermieterin/den Vermieter werden effektiv und nachhaltig neue Mietrückstände verhindert. Leider ist durch die fehlende Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie von Sozialleistungsträgern, Mietsicherungen einzurichten, die Anzahl der Mietsicherungen leicht rückläufig. 209 294 277 288 239 241 251 244 210 213 192 0 50 100 150 200 250 300 350 20082009201020112012201320142015201620172018 Anzahl Jahr 174 142 156 162 158 149 144 125 122 95 99 0 50 100 150 200 20082009201020112012201320142015201620172018 Anzahl Jahr Sozial- und Jugendbehörde | 13 2.3. Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit ist die Hilfe vor dem Räumungstermin, mit dem Ziel der Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Dies beinhaltet, die vor dem Wohnungsverlust stehenden Haushalte aufzusuchen, den Hilfebedarf abzuklären und falls notwendig, Hilfen zum Mietrückstandsausgleich und zur Mietabsicherung zu vermitteln. Vorrangiges Ziel ist der Wohnungserhalt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt der Versuch einer Wohnungsvermittlung. Wenn eine Räumung nicht zu verhindern ist, wird mit den Betroffenen der Ablauf geklärt und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten. Dies dient dazu, den Betroffenen die oft große Verunsicherung zu nehmen und kann somit auch zur Entschärfung des Termins selbst beitragen. Zudem erfolgt eine Vorbereitung auf die Situation der Wohnungslosigkeit und Begleitung beim Räumungstermin. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahl an verhinderten Räumungsterminen. Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 6 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 6 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Räumungstermine 171 Haushalte (243 Personen) Räumungstermine 172 Haushalte (273 Personen) abgesetzte Räumungstermine 86 Haushalte abgesetzte Räumungstermine 81 Haushalte Unterbringung nach Räumungstermin 32 Haushalte Unterbringung nach Räumungstermin 34 Haushalte ohne direkten Kontakt 53 Haushalte Ohne direkten Kontakt 57 Haushalte Alleinlebende 63 Alleinerziehende 12 (29) Paare 4 (8) Alleinlebende 47 Alleinerziehende 12 (29) Paare 4 (8) Alleinlebende 25 Alleinerziehende 0 (0) Paare 0 (0) Familien 7 (25) Alleinlebende 19 Alleinerziehende 5 (12) Paare 6 (12) Familien 4 (12) 14 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 2017 und 2018 ist es der Fachstelle Wohnungssicherung durch ihre Hilfsangebote − wie in den Vorjahren − gelungen, rund die Hälfte (44 % beziehungsweise 43 %) der bereits terminierten Räumungen zu verhindern. Dadurch konnte für 257 Menschen der Wohnraum erhalten werden und die obdachlosenrechtliche Unterbringung mit all ihren sozialen Nachteilen verhindert werden. Im Jahr 2017 wurden lediglich 49 Personen und 2018 67 Personen nach einem Räumungstermin obdachlosenrechtlich untergebracht. Trotz vieler präventiver Maßnahmen sind Mietrückstände − wie in den Vorjahren auch − die Hauptursache für den Wohnungsverlust nach einer Räumung (siehe Abbildung 7). Mietrückstände entstehen zum Beispiel durch besondere soziale Schwierigkeiten der Mietschuldnerinnen und Mietschuldner, jedoch zunehmend auch durch teure Mieten, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterinnen und Mieter übersteigen. Oftmals fehlt die Möglichkeit, Mieten über Lohn und Gehalt oder über Transferleistungen abzusichern. Hinzu kommt die schwindende Möglichkeit, beispielweise bei Arbeitsverlust, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies erschwert die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnungssicherung. Auffällig war der Anstieg der Kündigungen aufgrund von mietwidrigem Verhalten von 8,9 % im Jahr 2017 auf 15,1 % im Jahr 2018. Der Anteil der Eigenbedarfskündigungen ist 2018 erstmals seit 2015 wieder leicht rückläufig. Bei Eigenbedarf handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, das heißt den Mieterinnen und Mietern wird eine entsprechende Kündigungs- beziehungsweise Räumungsfrist gewährt. Dennoch gelingt es einigen nicht, innerhalb dieser Frist auf dem engen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden. Besonders betroffen hiervon sind alte und kranke Menschen, bei denen beispielsweise durch Mobilitätseinschränkungen noch weitere Vermittlungshemmnisse auftreten. Räumungsgründe 2008 bis 2018 in % | Abbildung 7 84 94 84,5 78,7 80 84,1 82,1 83 84 80,4 77,8 10 6 12,6 15,8 15 10,4 11,9 12,9 8 8,9 15,1 6 0 2,9 5,5 5 5,5 6 4,1 8 10,7 7,1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 20082009201020112012201320142015201620172018 Prozent MietrückständeMietwidriges VerhaltenEigenbedarf Sozial- und Jugendbehörde | 15 3. Beseitigung von Obdachlosigkeit Nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ist die Kommune verpflichtet, auftretende Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, sofern den Betroffenen zumutbare Selbsthilfe nicht möglich ist. Dabei spielen die jeweiligen Ursachen der Obdachlosigkeit keine Rolle. In Karlsruhe ist schon seit Jahrzehnten diese eigentlich ordnungsrechtliche Funktion an die Sozial- und Jugendbehörde delegiert. Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Fachstelle für Wohnungssicherung werden notwendige Sofortmaßnahmen über das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 veranlasst. Soweit nicht unmittelbar Wohnungen zur Verfügung stehen, werden obdachlose Haushalte und Einzelpersonen in städtische Unterkünfte und angemietete Hotels eingewiesen. 3.1. Datenauswertung Obdachlosenrechtlich untergebracht werden mussten vor den 1990er Jahren in Karlsruhe durchschnittlich etwa 200 Personen. 1993 stieg die Anzahl um mehr als das Dreifache auf über 600 an. Bis 1998 war jedoch die Anzahl von durchschnittlich etwa 200 untergebrachten Bürgerinnen und Bürgern wieder erreicht. Ursächlich hierfür war der intensive Wohnungsbau innerhalb weniger Jahre, der dafür sorgte, dass sich der Wohnungsmarkt wieder entspannte. Aufgrund dieser baulichen Intervention reduzierte sich zunächst in den Folgejahren die Zahl der wohnungslosen Menschen. Umso besorgter zeigten sich die Verantwortlichen, als die Zahl der Wohnungslosen 2003 erneut drastisch anstieg. Um eine analoge Entwicklung wie Anfang der 1990er Jahre zu verhindern, wurde − im Sinne einer kommunalpolitischen Intervention − 2003 ein "Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe" ins Leben gerufen. Es umfasste neben dem Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ ein Bündel von Maßnahmen im Sektor der Hilfen nach § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), wie zum Beispiel das Betreute Wohnen über Freie Träger oder das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit. Mit Hilfe dieser sozialen Intervention konnte erstmals 2004 der Anstieg an Wohnungslosen gestoppt werden. Viele Maßnahmen und Angebote wurden zwischen 2003 und 2010 umgesetzt. Zunächst wurde bis 2011 eine Stagnation der Zahl wohnungsloser Menschen erreicht. Doch die seit Jahren andauernde Knappheit auf dem niedrigpreisigen Wohnungsmarkt hat sich seit Beginn des Jahres 2013 deutlich verschärft. Die Auswirkungen hiervon sind seither auch deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Nach über zehn Jahren wurde daher ein weiteres Handlungskonzept, das „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe 2014“, aufgelegt. Ohne die soziale Intervention hätte die Stadt Karlsruhe wesentlich mehr wohnungslose Personen zu versorgen. Da die Fachstelle Wohnungssicherung in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Wohnraumversorgung eingeleitet hat und das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem, damit einhergehend, sehr differenziert ist, konnte erreicht werden, dass trotz des engen Wohnungsmarktes und der hohen Zugangszahlen die Unterbringungszahlen seit 2016 nicht weiter gestiegen sind. 16 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Wohnungslose 1992 bis 2018, Stichtag 31. Dezember | Abbildung 8 Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 596 Personen über die Fachstelle Wohnungssicherung obdachlosenrechtlich untergebracht, darunter 95 Kinder (2017: 548 Personen, darunter 80 Kinder). Die Stichtagszahlen geben lediglich darüber Auskunft, wie viele Personen jeweils am Ende eines Monats untergebracht waren. Die Stichtagszahlen 2017/2018 erwecken den Eindruck, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen in 2018 zugenommen hat, was nicht der Fall ist. Im Gegenteil: im Jahr 2017 waren durchschnittlich monatlich 572 Personen untergebracht, im Jahr 2018 waren es durchschnittlich 566 Personen. Stichtagszahlen bilden zwar eine Tendenz und Entwicklung ab, sind aber dennoch Momentaufnahmen. Daher muss immer auch eine Betrachtung der Verlaufszahlen erfolgen, denn die Stichtagszahlen bilden auch nicht die Dynamik der Zu-und Abgänge wohnungsloser Menschen in einem Monat ab; darüber geben die Verlaufszahlen Auskunft. Die Verlaufszahlen repräsentieren, wie viele Personen im Laufe eines Jahres von der Fachstelle Wohnungssicherung betreut und versorgt wurden. Anhand des folgenden Schaubilds (Abbildung 9) ist zu erkennen, dass die Verlaufszahlen in den letzten zwei Jahren fast gleichbleibend waren mit 1.412 Personen in 2017 und 1.401 Personen in 2018, obwohl die Stichtagszahl in 2018 wesentlich höher war als in 2017. Untergebrachte 2008 bis 2018 im Jahresverlauf | Abbildung 9 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 0 100 200 300 400 500 600 700 929394959697989900010203040506070809101112131415161718 Anzahl Jahr 740 742 781 813 819 932 1073 1207 1371 1412 1401 623 624 659 687 693 740 805 880 1005 1044 1051 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 20082009201020112012201320142015201620172018 Anzahl PersonenHaushalte Sozial- und Jugendbehörde | 17 79% 5% 8% 8% Ein-Personen-HaushaltePaare ohne Kind Paare mit Kindallein Erziehende 43% 57% ausländische Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit Haushaltsstruktur der Untergebrachten in 2017 und 2018 | Abbildung 10 und 11 Wie in den letzten Jahren bilden auch in den Jahren 2017 und 2018 die Ein-Personen-Haushalte mit 82 % in 2017 (861 Personen) beziehungsweise 79 % in 2018 (847 Personen) die größte Gruppe. Der häufigste Haushaltstyp bei einer geschlechtsdifferenzierten Betrachtung sind alleinlebende Männer ohne Kinder. Insgesamt stellen Frauen knapp über ein Drittel (36 %) und Männer fast zwei Drittel (64 %) der Untergebrachten. Dieses Verhältnis blieb in den letzten Jahren relativ konstant. Der Anteil der Familien an allen Untergebrachten – hierzu zählen Paare und Alleinerziehende jeweils mit Kind(ern) ist im Jahr 2017 mit 13 % aufgrund der Steigerung der Einpersonenhaushalte etwas gesunken und beträgt im Jahr 2018 – vergleichbar mit den Vorjahren – 16 %. Waren im Jahr 2012 noch durchschnittlich monatlich 20 wohnungslose Familien obdachlosenrechtlich zu versorgen, ist ihre Zahl in den letzten Jahren auf durchschnittlich 60 Familien angestiegen, was dem engen Wohnungsmarkt geschuldet ist (in Kapitel 8.1 wird diese Personengruppe eingehender betrachtet). Der Anteil der Alleinerziehenden betrug in 2017 und 2018 jeweils 8 %, womit ihr prozentualer Anteil in den letzten vier Jahren annähernd gleich geblieben ist. Die absolute Zahl Alleinerziehender war insbesondere in 2016 deutlich gestiegen und hat sich in den letzten zwei Jahren auf hohem Niveau gehalten. Die Alleinerziehendenhaushalte setzen sich 2018 zahlenmäßig zusammen aus 87 Personen mit insgesamt 134 Kindern (2017: 81 Personen mit 130 Kindern). Davon waren im Jahr 2017 6 alleinerziehende Personen unter 25 Jahre mit 6 Kindern, im Jahr 2018 waren dies 4 Frauen mit 4 Kindern. In den Vorjahren waren noch 11 (2015) beziehungsweise 13 junge Frauen (2016) betroffen. Ausländeranteil der Untergebrachten in 2017 und 2018 | Abbildung 12 und Abbildung 13 In den Jahren 2017 und 2018 war der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit 42 % beziehungsweise 43 % annähernd gleich. Im Vergleich zum gesamtstädtischen Bevölkerungsdurchschnitt von rund 19 % ist der Ausländeranteil jedoch mehr als doppelt so hoch im Hilfesystem. Aufgrund der Freizügigkeitsregelung für Rumänien und Bulgarien seit 1. Januar 2014 wurden erstmals im Jahr 2014 auch Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Obdachlosenstatistik erfasst. Von den Untergebrachten mit ausländischen Wurzeln stellen Personen aus Rumänien nach wie vor den größten Anteil, allerdings ist dieser mit rund 31 % im Jahr 2017 und rund 26 % im Jahr 2018 stetig gesunken von ehemals 40 % in 2015. 82% 5% 5% 8% Ein-Personen-HaushaltePaare ohne Kind Paare mit Kindallein Erziehende 42% 58% ausländische Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit 18 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Seit 2010 wird der Migrationshintergrund statistisch erfasst; er lag zum damaligen Zeitpunkt bei 28 %. In den letzten Jahren hat sich der Anteil an untergebrachten Menschen mit Migrationshintergrund stark erhöht und liegt seit 2015 bei knapp über der Hälfte der Untergebrachten. (2017: 54 %, 2018: 53 %). Dies bedeutet, dass Personen mit Migrationsgeschichte im Hilfesystem deutlich überrepräsentiert sind, denn ihr Anteil an der gesamtstädtischen Bevölkerung liegt bei circa 29 %. Menschen mit Migrationsbiografie sind häufig tendenziell benachteiligt am Wohnungsmarkt beispielsweise aufgrund von Sprachproblemen. Zudem können ausländerrechtliche oder konsularische Probleme den Integrationsprozess und die Wohnungssuche erschweren. Bei einer Auswertung der Gründe für die Notwendigkeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung ist zu beachten, dass die möglicherweise langfristig entstandenen Ursachen der Entwicklung zur Wohnungslosigkeit, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut, Suchterkrankung und so weiter bei der Fachstelle nicht für alle Betroffenen verlässlich erhoben werden können. Das folgende Schaubild veranschaulicht die Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2017 und 2018. Es beruht auf der Auswertung von 1.064 Personen in 2017 und 980 Personen in 2018, deren Daten dokumentiert sind. Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2017 und 2018| Abbildung 14 Von all den Gründen, die eine obdachlosenrechtliche Unterbringung notwendig machen, ist die Räumung der einzige Bereich, dessen Entwicklung durch Konzept und Organisation der Fachstelle Wohnungssicherung beeinflussbar ist. Alle anderen Gründe, die eine Unterbringung erforderlich machen, sind nicht durch die Fachstelle steuerbar, sie kann nur auf diese reagieren. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es kaum Auffälligkeiten. Der relativ geringe Anteil von Personen, der aufgrund einer Zwangsräumung untergebracht werden musste (2018: 7 %; 2017: 9 %) verdeutlicht, dass die Prävention zur Verhinderung von Wohnungsverlust vor allem bei Mietschulden nach wie vor sehr gut funktioniert. Der ehemals hohe Anteil an Personen im Bereich „Unterschlupf bei Bekannten“, der vor allem EU- Zugewanderte betraf, ist deutlich zurückgegangen von 33 % in 2015 auf 22 % in 2018. Ihr Anteil ist entsprechend des Rückgangs der neu unterzubringenden rumänischen Familien gesunken. Der relativ geringe Anteil an Personen, der wegen Rauswurf aus dem Elternhaus (je 2 % in 2017 und 2018) wohnungslos wurde, deutet auf den geringer werdenden Anteil an jungen Erwachsenen hin (diese Personengruppe wird in Kapitel 8.2 näher betrachtet). 28% 9% 9% 9% 18% 8% 6% 2% 3% 1% 4% 3% 22% 10% 7% 11% 22% 10% 7% 2% 3% 1% 3% 2% ohne festen Wohnsitz/ohne Angabe Beziehungskonflikt Räumung Kündigung akzeptiert Rauswurf Unterschlupf bei Bekannten Entlassung aus Therapie/Klinik Haftentlassung Rauswurf Elternhaus Einreise Ausland Arbeitsaufnahme in Karlsruhe Rauswurf aus stationärer Einrichtung/Betreutem Wohnen Brand/Wasserschaden 20182017 Sozial- und Jugendbehörde | 19 Anhand des folgenden Schaubildes (Abbildung 15) wird sichtbar, dass die Abgänge aus den Unterkünften und Hotels nach unbekannt in den letzten Jahren prozentual gestiegen sind. Der Anteil an Weitervermittlung in gesicherten Wohnraum (betreut und unbetreut) oder in notwendige Therapien betrug bis 2017 jeweils über 50 % und hat sich im Jahr 2018 deutlich reduziert auf 40 % 1 . Abgangsarten nach Unterbringung | Abbildung 15 Es wird aufgrund des engen Wohnungsmarktes immer schwieriger, wohnungslose Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen. Von den Personen, die in gesicherten Wohnraum vermittelt werden konnten, waren dies im Jahr 2018 87 Personen in eine Wohnung ohne Betreuung; im Jahr 2017 waren dies mit 166 Personen deutlich mehr. In eine Wohnung mit Betreuung wurden 2017 54 und 2018 46 Personen vermittelt. 3.2. Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe Am 8. Februar 2017 fand erstmalig, im Sinne einer partizipativen, kooperativen Sozialplanung, ein Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe statt. Anlass war die Frage, wie eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Hilfesystems trotz erschwerter Rahmenbedingungen auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt möglich ist. Eingeladen waren alle in diesem Bereich wirkenden Akteurinnen und Akteure. Träger und Kommune haben Zielformulierungen für die nächsten Jahre gemeinsam gestaltet und neue Strategien, Wege und Ideen formuliert. Für ein lösungsorientiertes Vorgehen wurden im Vorfeld Themen gesammelt. Insgesamt fanden sich rund 100 Teilnehmende ein, 60 Themenvorschläge wurden genannt. Aus den Themenbündeln ergaben sich folgende vier moderierte Arbeitsgruppen: 1 Der im Schaubild nicht dargestellte restliche Prozentanteil setzt sich zusammen aus inhaftierten und verstorbenen Personen. 37% 33% 34% 39% 35% 44% 40% 44% 54% 57% 63% 61% 56% 58% 52% 55% 53% 40% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 201020112012201320142015201620172018 Abgang nach unbekanntsicheres Wohnen oder Therapie 20 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97  Wohnraum in Karlsruhe,  Prävention/Nachsorge,  Ordnungsrechtliche Unterbringung/Berücksichtigung besonderer Personengruppen,  Schnittstellen/U25. Die zu behandelnden Themen wurden schließlich in den jeweiligen Arbeitsgruppen zunächst priorisiert und dann bearbeitet. Die Arbeitsergebnisse wurden den Teilnehmenden vor Veröffentlichung rückgespiegelt. So wurde sichergestellt, dass kein Thema und kein Ergebnis „verloren“ ging. Insgesamt zeigten sich in den Arbeitsgruppen sehr rege und konstruktive Diskussionen, viele gute Ideen und Vorschläge. Als Tenor kann man festhalten, dass das bestehende System an einigen Stellen optimiert werden kann, nach dem Motto: „von der Schnittstelle zur Nahtstelle, von der Vernetzung zur Verzahnung“. Vielfach wurde mehr (institutionalisierte) Kommunikation, Vernetzung untereinander und Information zwischen den Akteuren gefordert, zum Beispiel in Form eines Runden Tisches. Die Ergebnisse und Umsetzungsvorschläge der einzelnen Arbeitsgruppen sind im Folgenden unter den Aufzählungspunkten (a, b, c und so weiter) zusammengefasst . Bisher wurden bereits viele der Vorschläge umgesetzt oder befinden sich im Prozess. In mehreren Sitzungen mit den Teamleitungen der Fachstelle W wurden alle Vorschläge einzeln gesichtet und das jeweilige Umsetzungsergebnis dokumentiert. So ist die Transparenz gewahrt und es wird deutlich, dass sich bei der Weiterentwicklung des Hilfesystems auch auf den Strategietag bezogen wird. 3.2.1. Arbeitsgruppe 1: Wohnraum in Karlsruhe Die Arbeitsgruppe moderierte Herr Bürgermeister Martin Lenz. Es nahmen 27 Personen teil Arbeitsgruppe 1 | Abbildung 16 3.2.1.1. Wohnraumakquise durch Kooperation a) Ausweitung der Wohnraumakquise durch Kooperation des Stadtkreises Karlsruhe auf den Landkreis Karlsruhe (LK); 1.Schritt wäre ein Pilotprojekt analog des Projektes der Stadt Karlsruhe mit der Stadt Stutensee bezüglich der gemeinsamen Unterbringungen von Wohnungslosen in einem ehemaligen Hotel auf Stutenseer Gemarkung.  Von Seiten der Fachstelle W wird diese Kooperation als sinnvoll erachtet. Die Kostenfrage/administrative Umsetzung muss geklärt werden. Eine intensive Zusammenarbeit mit Baudezernat ist geplant. Das Thema wurde auch in der Sitzung Kooperative Sozialplanung mit dem Landkreis am 8. Februar 2019 platziert. b) Klärung der Kostenübernahme der Betreuung, der Mietobergrenzen und der Möglichkeiten der Mietsiche- rung im Landkreis, wenn Wohnungslose, die in Karlsruhe untergebracht sind, in den Landkreis wechseln.  Siehe a). Sozial- und Jugendbehörde | 21 c) Durch die Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes im Jahr 2005 fehlt eine überörtliche Steuerung im Land- und Stadtkreis Karlsruhe, hierzu sollte eine Klausur organisiert werden.  Die Wohnungslosenhilfe ist seit 2005 eine kommunale Aufgabe. Eine gesetzliche überörtliche Ebene gibt es nicht mehr. Einzelfallkooperationen können erprobt werden (siehe a). d) Bei Versorgung von Wohnungslosen auch innerhalb des Landkreises Karlsruhe sollte geklärt werden, in wieweit ermäßigte Fahrkarten des ÖPNV für den Personenkreis der Wohnungslosen ermöglicht werden könnten.  Kann erfolgen, wenn a) umgesetzt ist (SozialRegion). e) Eine Außenstelle der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe sollte installiert werden. Vorstellbar wäre eine Ansprechperson der Akquise vor Ort oder Sozialarbeit im Rahmen der Wohnraumakquise; kann erfolgen, wenn a) umgesetzt ist. f) Die Qualität der Betreuung von Wohnungslosen des Stadtkreises Karlsruhe sollte auf den Landkreis Karlsruhe übertragen werden.  In Bezug auf Akquise ist die Qualitätssicherung möglich, wenn a) umgesetzt wird; die Qualität der Betreuung betrifft auch Kapitel 3.2.3.2 (Besondere Personengruppen mit entsprechenden Bedarfen). 3.2.1.2. Neue Strategien zur Wohnraumversorgung sozial benachteiligter Menschen a) Die Medienarbeit zur Entstigmatisierung des Personenkreises der Wohnungslosen soll verstärkt werden. b) Eine öffentliche Kampagne wie in der Stadt Braunschweig mit Werbung für Wohnraum für wohnungslose Menschen soll ins Leben gerufen werden.  a) und b): es findet bereits eine breite Öffentlichkeitsarbeit statt, unter anderem im Rahmen des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe, des Besuches der Rotarier in der K 88, der Danksagungsrunden Wohnraumakquise, des Fachtages Armutsbekämpfung, allgemeiner Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und so weiter); weitere Vorschläge aus dem Strategietag sind:  Stadtbahnen mit Werbung für Wohnraumakquise  Prominente gewinnen (zum Beispiel KSC-Spieler)  Sponsoring  Kampagne im Rahmen der LIGA-Aktionswoche oder beim FEST c) Ein Konzept eines Wohnberechtigungsscheines „Plus“ speziell für wohnungslose Menschen soll erstellt werden. Dieses Maßnahme soll sicherstellen, dass wohnungslose Menschen im Selektionsverfahren durch Vermietende nicht „durchs Raster fallen“.  Die Wohnraumakquise sowie die Kooperation mit der Volkswohnung GmbH (Wohnung sucht Mieter) funktionieren bereits als dezentrales Steuerungsinstrument, über das jährlich mehr als hundert Wohnungen für wohnungslose Menschen zur Verfügung gestellt werden; dies trotz engem Wohnungsmarkt. d) Ein Haus mit einer Vielfalt an verschiedenen Trägern und damit verschiedenen Personenkreisen, die von unterschiedlichen Maßnahmen profitieren können, soll installiert werden.  Beispiel für solch eine bereits existierende Kooperation ist die K88 mit dem Tagestreff TÜR des Diakonischen Werks. Wenn ein weiterer Bedarf besteht, müsste ein solches Konzept auf Trägerebene erstellt werden. e) Ein Workshop mit europäischer Sichtweise und innovativen Projekten wie „Strohbau“ soll veranstaltet werden.  Derzeit ist ein solches Projekt aufgrund von mangelnder Wohnbaufläche in Karlsruhe nicht geplant. 22 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 3.2.1.3. Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften a) Die Kooperation der Stadt Karlsruhe mit privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie Wohnungsbaugesellschaften soll intensiviert werden. b) Ein Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften soll ins Leben gerufen werden.  a) und b) Dies wird teilweise durch das Akteurstreffen Wohnen unter Federführung des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe umgesetzt und durch die sozialen Bündnisse ergänzt. c) Ein Karlsruher „Soziales Bündnis Wohnen“ soll gegründet werden im Anschluss an die jährlich wiederkehrende Dankeschön-Runde an private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnungslosen Wohnraum zur Verfügung stellen.  Über die Vernetzungsebene der Dankesrunde der Wohnraumakquise und des Akteurstreffens Wohnen besteht bereits ein enger Austausch mit den privaten Vermieterinnen und Vermietern, die sich für sozial Benachteiligte engagieren. 3.2.2. Arbeitsgruppe 2: Prävention/Nachsorge Die Arbeitsgruppe moderierte Frau Bettina Leßle (Dezernat 3). 15 Personen haben teilgenommen. Arbeitsgruppe 2 | Abbildung 17 3.2.2.1. Niedrigschwelliger Zugang zur kommunalen Schuldnerberatung im Kontext der Armutsbekämpfung Ziel: Die Wartezeit bei der städtischen Schuldnerberatung soll um 50 % reduziert werden (zum Zeitpunkt des Strategietages beträgt sie vier Monate). a) Dies wird durch dauerhafte Erhöhung der personellen Ausstattung auf zwei Beratende plus eine Verwaltungskraft erreicht. Dadurch ist die Weiterführung des Karlsruher Modells mit seiner guten Vernetzung als notwendiges Angebot zur Armutsbekämpfung gewährleistet. b) Circa die Hälfte der Klientel der städtischen Schuldnerberatung kommt in Begleitung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters zum Termin. Wegen der langen Wartezeit sind laufende Hilfen schon von der Stadt verlängert worden, um die sozialarbeiterische Begleitung zu ermöglichen. Hier werden also durch die Verkürzung der Wartezeiten Kosten bei den Hilfegewährungen eingespart. c) Etwaige Synergien einer Zusammenlegung mit der Schuldnerberatung der Caritas werden nicht gesehen, da die Klientel sich unterscheidet. d) Ziel: Die Schuldnerberatung muss für die Klientel bezahlbar bleiben (15 Euro für den Antrag) Sozial- und Jugendbehörde | 23 e) Die niedrigschwellige Schuldnerberatung der Stadt ist unter anderem zur Verhinderung des Wohnungs- verlustes unverzichtbar. Individuelle Lebenslagen/Problemlagen der Einzelnen sind zu berücksichtigen  3.2.2.1 wurde erfolgreich umgesetzt; siehe hierzu auch die Vorlage für den Sozialausschuss vom 21. Juni2017. 3.2.2.2. Fachstelle Wohnungssicherung (FW)/SGB II: Den Prozess der Mietschuldenübernahmen verbessern sowie einfacher und effizienter gestalten a) Schnellere Bewilligung vorläufiger Leistungen durch das Jobcenter.  Hierfür werden Rückmeldungen bezüglich Einzelfällen an die Stellvertretende Geschäftsführung des Jobcenters benötigt. b) Mietschuldenübernahme und Mietsicherung durch das Jobcenter beziehungsweise die Fachstelle W müssen frühzeitig erfolgen, um Kündigungen zu verhindern (Prävention!)  Die Mietschuldenübernahme durch die Fachstelle W erfolgt zeitnah und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Mit Hilfe einer zusätzlichen Stelle bei der Fachstelle W wäre eine intensivere Beratung bei Mietrückständen möglich. c) Die Abläufe beim Jobcenter beziehungsweise der Fachstelle W sind für Hilfesuchende oftmals nicht transparent:  einen Flyer sollte hierzu gestaltet werden  Ein Flyer über präventive Hilfen der Fachstelle W gibt es bereits. Betroffene erhalten diesen über den Sozialen Dienst (SoDi)  Zielführend wäre eine Basisberatung für Menschen mit Mietzahlungsproblemen durch die Beraterinnen und Berater des Jobcenters. Hierfür sind diese zu schulen.  Eine Basisberatung ist originäre Aufgabe der Fachstelle W und wäre über einen personellen Ausbau der Prävention realisierbar.  Konkret sollten die Jobcenter-Beraterinnen und -Berater bei Bedarf den Termin bei der Fachstelle W für die Leistungsbeziehenden vereinbaren und gegebenenfalls auch umgekehrt.  Beide Systeme arbeiten mit dem Prinzip der Anlaufstelle. Die Fachstelle W überprüft regelmäßig in Zusammenarbeit mit Jobcenter, wie und ob die Abläufe vereinfacht werden können. d) Forderungen bezüglich der Beratungssituation bei der Fachstelle W:  Diskretion ist zu gewährleisten.  Abwägung von Forderung nach Einzelzimmern versus Sicherheit der Mitarbeitenden. Derzeit können Einzelzimmer aufgrund der Raumsituation im Rathaus West nicht umgesetzt werden.  Würdevoller Umgang mit Klientinnen und Klienten sollte selbstverständlich sein.  Dies ist eine Vorgabe der Fachstelle W.  Die besondere Persönlichkeit und Lebenslage sollte von Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungskontext berücksichtigt werden.  Wird gewährleistet e) Nach Mietschuldenübernahme ist die Überprüfung der Nachhaltigkeit der Mietschuldenübernahme durch eine Art Nachsorge erforderlich.  Dies ist bereits Voraussetzung für die Mietschuldenübernahme; es erfolgt auch der Verweis auf die Schuldnerberatung (siehe b) f) Notwendig ist mehr Sozialarbeit im Bereich der Sachbearbeitung bei der Fachstelle W.  Siehe b) 24 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 3.2.3. Arbeitsgruppe 3: Ordnungsrechtliche Unterbringung/besondere Personengruppen Die Arbeitsgruppe moderierten Herr Alfred Dietz (Sozialamt) und Frau Sonja Rexhäuser (Fachstelle W). Es nahmen 28 Personen teil. Arbeitsgruppe 3 | Abbildung 18 3.2.3.1. Ganzjähriges Clearing/Übernachtungsmöglichkeit a) Für Personen, deren Situation noch nicht definitiv geklärt werden konnte (zum Beispiel hinsichtlich der Einkommensverhältnisse oder des ausländerrechtlichen Status) wird vor der abschließenden Entscheidung über eine obdachlosenrechtliche Unterbringung eine vorläufige, rund um die Uhr belegbare Unterkunft gefordert. Dies wäre auch hilfreich, wenn eine passende Unterkunft für eine bestimmte Person oder Familie nicht sofort belegbar ist.  Sowohl für Frauen (Scheffelstraße) als auch seit 2018 für Männer (Rüppurrer Straße 23) besteht eine kurzfristige und formlose Unterbringungsmöglichkeit. b) Diese „vorläufige Unterbringung“ sollte kurzfristig und unbürokratisch möglich sein und auf wenige Tage begrenzt werden.  Dies ist eine Vorgabe für die „vorläufige Unterbringung“. c) Vorgeschlagen wurde eine Lösung in einem der von der Stadt angemieteten Hotels. Es bestand Konsens darüber, dass keine neue Einrichtung geschaffen werden soll.  Dies ist bereits realisiert für zwei Plätze für Männer in der Rüppurrer Straße 23. 3.2.3.2. Besondere Personengruppen mit entsprechenden Bedarfen (Junge Erwachsene, Menschen mit Migrationshintergrund) a) Es wird eine zielgruppenorientierte Unterbringung gefordert, zum Beispiel spezielle Angebote für junge Erwachsene. Entsprechend soll auch eine zielgruppenorientierte Beratung erfolgen. Es gibt bereits zielgruppenorientierte Unterbringung, zum Beispiel Frauenpension, Rü 23, Kauz und Gartenstraße (Familien). Neben der Zielruppenorientierung, die nicht immer von Vorteil ist (Gefahr des „Einnistens“ in die Situation zum Beispiel junger Erwachsene im Alten Bahnhof), gibt es Mischkonzepte. b) Für eine gezielte Belegungssteuerung ist eine ausreichende Überkapazität an Hotelplätzen zwingend Voraussetzung.  10 % Überkapazität werden bei der Bedarfsberechnung für Hotelplätze bereits berücksichtigt. c) In allen Unterbringungsformen wird eine adäquate Betreuung vor Ort gewünscht. Vorgeschlagen wurden Sprechstunden in den Obdachlosenunterkünften.  Das Projekt der Sprechstunde in der Werderstraße wurde verlängert und wird evaluiert. Darüber hinaus gibt es Lotsen und Sozialarbeit vor Ort. Sozial- und Jugendbehörde | 25 d) Es wurde angeregt, den Landkreis in die Entwicklung entsprechender Unterbringungskonzepte mit einzubeziehen.  Hier müsste ein Konzept des Landkreises zum Bedarf an Unterbringungsstätten erstellt werden. Die Idee wurde dahingehend konkretisiert, dass sich der Landkreis bezüglich Unterbringung zusammenschließen könnte (siehe 3.2.1.1 a). e) Für Menschen mit Migrationshintergrund soll die Vernetzung mit der Migrationsberatung verbessert werden. Es wird gefordert, den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern zu vereinfachen.  Innerhalb des Sozialamtes ist es möglich, bei Bedarf Dolmetscherleistungen zu finanzieren. 3.2.3.3. Verhaltensauffällige psychisch Kranke ohne Krankheitseinsicht Der Anspruch auf Unterbringung psychisch Kranker ohne Krankheitseinsicht steht bei Verhaltensauffälligkeit oft in Konkurrenz zu den Erwartungen anderer in den Obdachlosenunterkünften untergebrachter Menschen. a) Diese Herausforderungen für Mitbewohnerinnen und Mitbewohner aber auch für das Betreuungspersonal zeigen, dass bei der Beratung dringend Unterstützung durch Personen mit Erfahrung im Umgang mit psychisch Erkrankten notwendig ist. Es wurde vorgeschlagen, in den Einrichtungen niedrigschwellige Beratungsangebote vorzuhalten sowie eine entsprechende Beratungsstelle beim Gemeindepsychiatrischen Dienst einzurichten.  Es gibt regelmäßige Abstimmungsrunden mit der Fachstelle W zusammen mit Trägern analog der Hilfeplankonferenz. Niedrigschwellige psychiatrische Beratungen neben der neu installierten Beratung im Anker wären wünschenswert, da dies eine Bedarfslücke ist. b) Darüber hinaus wurde die Einrichtung interdisziplinärer Beratungsteams gefordert. Letztlich sollte die Situation bei einem Gespräch zwischen dem Sozialdezernenten der Stadt Karlsruhe und dem Leiter der Psychiatrischen Klinik erörtert werden.  a) und b). Ein Termin mit Prof. Dr. Berner der Psychiatrischen Klinik und Team mit Bürgermeister Lenz und Team fand am 29.01.2019 statt. Es ist vorgesehen, die Menschen der Einrichtung Anker erstmals über Ärzte der Klinik aufsuchend psychiatrisch zu versorgen (siehe Ausblick). c) Es wurde gefordert, unabhängig von den Kosten, bei Bedarf individuelle Unterkünfte anzumieten. Um die Belastungen für einzelne Unterkünfte und Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu begrenzen, wurde auch gefordert, einzelne besonders schwierige Menschen regelmäßig in andere Unterkünfte zu verlegen (Karussellprinzip).  Dies wird bereits realisiert. 3.2.4. Arbeitsgruppe 4: Schnittstellen/unter 25-Jährige Die Arbeitsgruppe moderierte Frau Karina Langeneckert (Direktorin Sozial- und Jugendbehörde). Es nahmen 21 Personen teil. Arbeitsgruppe 4 | Abbildung 19 26 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 3.2.4.1. Schnittstellen/Nahtstellen Jugendhilfe Folgende Themen wurden gebündelt und zusammen diskutiert: a) Evaluation der Hilfen für junge Volljährige mit dem Care Leaver-Projekt IGfH, „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“.  Das Projekt sowie Evaluation wurden auf dem Fachtag Care Leaver am 12.06.2018 vorgestellt und dokumentiert. b) Bessere und transparentere Vernetzung der vorhandenen Hilfen für unter 25-Jährige . c) Niedrigschwellige Zusammenarbeit und engere Verknüpfung von Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe bei unter 25-Jährigen sind gefordert.  b) und c) Ein Ziel des Care-Leaver-Projektes ist die bessere Vernetzung der Hilfesysteme und deren Nahtstellen. Es finden bereits regelmäßige Treffen zwischen Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe statt. d) Unterschlupfsituation durch rasche Hilfeangebote beenden. Schnelle und passende obdachlosenrechtliche Unterbringung oder Vermittlung in Wohnung sind notwendig.  „Entlassmanagement“ ist Bestandteil des Care Leaver-Projektes. Es gibt bereits das Projekt „Schnittstelle“ von SOZPÄDAL. Vorschläge/Ideen/Maßnahmen: a) Analyse der Verweigerung der Jugendhilfe (über eine Befragung)  ist Bestandteil des Care Leaver-Projektes. b) Niedrigschwellige Hilfen anbieten; für die jungen Erwachsenen ist auch ein enger Rahmen erforderlich  wird umgesetzt über die Maßnahmen Noku und Juno. c) Coach zur Begleitung (zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses, der Kontinuität, der Bindung)  wird über das Projekt „Geht was?!“ von AFB/VfJH umgesetzt. d) Stärkung von Ressourcen und Fähigkeiten, Selbstwirksamkeitserfahrungen der jungen Erwachsenen  sollte über alle U 25-Projekte, die über 67er Hilfen laufen, umgesetzt sein, zum Beispiel LABOR von SOZPÄDAL. e) Direktere, schnellere Wege bei Problemen sowie klare Ansprechpersonen sind nötig, der Rhythmus zur Intervention sollte angepasst werden  Der ASD bietet in Einzelfällen nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen Beratungsscheine an.  Problemlagen werden in den jährlich stattfindenden Netzwerktreffen besprochen.  Wird über das Projekt „Geht was?!“ umgesetzt. f) Projektidee: Junge Erwachsene helfen jungen Erwachsenen  Dies wird im Rahmen des Care Leaver-Projektes angeboten. 3.2.4.2. Schnittstellen/Nahtstellen Jobcenter: Perspektive bei U-25-Wohnungslosen: Wohnung und Arbeit stärker verknüpfen, um eine jeweilige Längerfristige Perspektive zu schaffen (Eventuell neue Projekte) Vorschläge/Ideen/Maßnahmen: a) Schrittweise Heranführung der jungen Erwachsenen an Tagesstruktur und Arbeit.  Wird über das Projekt LABOR von SOZPÄDAL umgesetzt. b) Coach, Ansprechperson, enge Begleitung, insbesondere auch beim Übergang zur und während der Ausbildung (in Betrieben).  Ein Coach, Ansprechperson/enge Begleitung wird über das Projekt „Geht was?!“ angeboten.  Die Vernetzung zwischen Fachstelle W und Jobcenter ist auch zukünftig wichtig.  Eine feste Ansprechperson U 25 für Wohnungslose im Jobcenter wird als Bedarf gesehen. Dieser Bedarf wurde von Seiten Fachstelle W als Rückmeldung an das Jobcenter gegeben. c) Nachbetreuung, wenn Wohnraum und Arbeit (wieder) vorhanden sind.  Im Bereich des Wohnens gibt es eine Nachbetreuung über die Lotsen im Rahmen des Lotsenprogramms. Auch findet Nachbetreuung über das Betreute Wohnen von SOZPÄDAL und der Heimstiftung statt. Sozial- und Jugendbehörde | 27  Bei Arbeitsaufnahme ist keine Nachbetreuung bekannt. Hier besteht Bedarf. Diesbezügliche Rückmeldung ist von Seiten der Fachstelle W an das Jobcenter erfolgt. d) Bessere Vernetzung der Bildungsträger/Betriebe/Jobcenter.  Eine Vernetzung ist wünschenswert. Die Fachstelle W bezieht daher das Jobcenter in die Trägertreffen U 25 ein. e) Rollenverteilung und Rollenklärung von Jobcenter, Betreuung, Bildungsträgern et cetera: wer macht was, wenn Projekte beziehungsweise Maßnahmen geplant werden (finanzielle- und Umsetzungsaspekte).  Für die von der Fachstelle W kofinanzierten Maßnahmen wie Esperanza und LABOR finden gemeinsame Auswertungsgespräche mit dem Jobcenter statt. 3.2.4.3. Schnittstellen/Nahtstellen Psychiatrie: Psychische Erkrankungen bei unter 25-Jährigen/Unterbringung in andere geeignete Einrichtungen zum Beispiel Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen Vorschläge/Ideen/Maßnahmen: a) Entwicklung von Angeboten an der Schnittstelle Jugendhilfe und Psychiatrie, zum Beispiel niedrigschwellige psychologische/psychiatrische Beratungsangebote für junge Menschen.  Dies wird im Rahmen des Care Leaver- Projektes konzeptionell erarbeitet. b) Bestehende GPV-Hilfeplan Konferenzen: Verknüpfung mit Jobcenter (Einzelfälle); die Ergebnisse aus dem Forum GPV auch bei Bedarf an Jobcenter kommunizieren. Es gibt zwischenzeitlich einen GPV Jugend, in den diese Themen einfließen werden. c) Entwicklung von Hilfen für junge Erwachsene von jungen Erwachsenen (erleichterten Zugang) sowie Gruppenangebote schaffen.  Siehe 3.2.4.1 d) Abklärung und Aufsuchen von unter 25-Jährigen in Obdachlosenunterkünften.  Aufsuchende Arbeit läuft bereits über U25-Lotsen der Diakonie oder über das Betreute Wohnen der Heimstiftung. 3.2.4.4. Weitere Anregungen/Vorschläge/Ideen/Maßnahmen Von der Vernetzung zur Verzahnung: a) Vernetzung der Träger zur Zielgruppe der unter 25-Jährigen: Runde Tische, Fallbesprechungen, regelmäßiger Austausch, Übersicht über U 25-Projekte  Eine Vernetzung findet über die jährlich stattfindenden Netzwerktreffen U 25 statt.  Eine Vernetzung besteht zudem über das Projekt Care Leaver, welches sich inhaltlich mit ehemaligen Teilnehmer/-innen von Jugendhilfemaßnahmen beschäftigt.  Sinnvoll wäre eine Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung für unter 25-jährige Wohnungslose, wie ehemals im Jobcenter-Team für wohnungslose Menschen. b) „MU 25 T“ analog Mehrfamilientherapie.  Ein Bedarf sollte über Träger evaluiert werden. c) Bedarfsgerechte Konzepte entwickeln; Klärung der Rechtsgrundlage, zum Beispiel für unter 25-Jährige mit Migrationshintergrund, bei Duldungsfällen ohne Perspektive in Unterkünften.  Duldungsfälle haben laut Gesetzeslage keinen Anspruch auf 67-er Hilfen. Daher ist eine Konzepterstellung kaum realisierbar. Derzeit gibt es in der Fachstelle W kaum Duldungsfälle.  Die Vernetzung zwischen Sozialamt, Jugendamt, Sozialem Dienst und Ausländerbehörde ist wichtig und findet statt (Beispielsweise Arbeitskreis Migration; Trägertreffen U 25). 28 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 4. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen Seit Gründung der Fachstelle Wohnungssicherung am 1. Januar 2007 wurden die Hilfen nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII weiter ausgebaut und vervollständigt. Dies mit dem Ziel, die gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, vor allem hinsichtlich ihrer Wohnsituation. Schwerpunkt der Hilfen sind ambulante Betreuungen sowohl in Obdachlosenunterkünften als auch im Wohnraum. Mit verschiedenen Trägern wurden Vereinbarungen geschlossen, so dass seither die nachfolgenden Hilfen angeboten werden können:  Betreutes Wohnen  Betreutes Wohnen für psychisch kranke Personen  Betreutes Wohnen für junge Erwachsene  Lotsen aus der Wohnungslosigkeit  Betreuungsangebote in Obdachlosenunterkünften 4.1. Betreuung in Obdachlosenunterkünften 4.1.1. Das Lotsenkonzept Ein wichtiger Baustein der Karlsruher Wohnungslosenhilfe, um die Dauer der Obdachlosigkeit zu verkürzen, ist seit 2006 das Lotsenkonzept. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verschiedener Träger nehmen Kontakt zu den Menschen in den Unterkünften auf und suchen mit ihnen gemeinsam Wege aus der Obdachlosigkeit: eine neue Wohnung oder, falls notwendig, betreute Angebote. Darüber hinaus sollen die Klientinnen und Klienten bedarfsgerecht an bestehende Angebote inner- und außerhalb der Wohnungslosenhilfe weitervermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Hilfen nach § 67 SGB XII. Aufgrund des 2004 bis 2006 mit großem Erfolg durchgeführten Pilotprojektes stimmte der Sozialausschuss 2006 der festen Implementierung dieses Programms im Umfang von zunächst 42 Plätzen zu. Mittlerweile hat sich die Platzzahl aufgrund der gestiegenen Zahl wohnungsloser Menschen erhöht. Folgende Träger sind mit der Durchführung beauftragt: Caritas: 14 Plätze Diakonisches Werk: 14 Plätze SOZPÄDAL: 28 Plätze ITL: 14 Plätze Wegen spezifischer Bedarfe von bestimmten Personengruppen und des Anstiegs wohnungsloser Familien gibt es bei den Trägern mittlerweile Schwerpunkte in der Betreuung: SOZPÄDAL für Familien, Diakonisches Werk für junge Erwachsene, das 2013 hinzugekommene Institut für transkulturelle Lösungen (ITL) erhielt 14 Plätze zum Lotsen für Menschen mit Migrationshintergrund. Zudem wurde bei Caritas die Platzzahl für Alleinlebende verdoppelt. Das freiwillige Angebot wird von den Betroffenen gut angenommen, denn die Teilnahmequote 2 betrug in 2017 – ungefähr wie in den letzten Jahren – 77 %. In 2018 wurden aufgrund der Zunahme der Familien diese separat ausgewertet, da es hierfür unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt und die Vergleichbarkeit bei der Auswertung nicht gegeben ist. An einer Betrachtung lediglich der Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder haben in 2018 64 % der angeschriebenen Haushalte teilgenommen. 2 Die Teilnahmequote setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Teilnahmen zu den Nichtteilnahmen. Insgesamt wurden im Jahr 2018 145 Haushalte für das Lotsenprogramm angeschrieben, darunter 16 Familien. Sozial- und Jugendbehörde | 29 Von diesen teilnehmenden Haushalten haben 37 % die Maßnahme erfolgreich in 2018 beendet. Dies erscheint zunächst im Vergleich zum Vorjahr (2017: 52 %) sehr wenig. Da die Erfolgsquote bei Familien allerdings einen sehr hohen Wert von 85 % erzielte, ergibt sich ein – der letzten Jahre vergleichbarer – Durchschnittswert in Höhe von 61 %. Eine erfolgreiche Beendigung des Programmes bedeutet, dass die Gelotsten in Wohnraum oder Einrichtungen vermittelt wurden und somit ihre Obdachlosigkeit beendet wurde. Insgesamt konnten 39 Haushalte in Wohnraum vermittelt werden, 17 Haushalte erhielten weiterer Betreuung nach Beendigung des Programms, und 3 Personen wurden in Einrichtungen vermittelt. Auffällig in 2018 war, dass junge Erwachsene unter 25 Jahren schwieriger zu erreichen waren als in den Jahren zuvor. Betrug die Teilnahmequote in 2017 noch 69 %, so reduzierte sie sich in 2018 auf 33 % (zur Personengruppe der jungen Erwachsenen siehe Kapitel 8.2). 4.1.2. Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Im Wohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) werden 48 alleinlebende wohnungslose Männer intensiv durch die Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung betreut. Das Haus ist rund um die Uhr mit einer Pforte besetzt und bietet daher außerhalb der Bürozeiten im Notfall Unterkunft. Das Wohnheim konnte 2018 wieder mehr Abgänge (69) verzeichnen als 2017 (48), davon wurden 28 % (2017: 33 %) in privaten Wohnraum, 10 % in Wohnraum von SOZPÄDAL (2017: 8 %) und 26 % (2017: 23 %) in die Hilfesysteme von freien Trägern vermittelt. Die Altersgruppe 18-29 Jahre war leicht rückläufig, dafür stieg die Anzahl der 30-39 jährigen sowie die der über 50-Jährigen und Älteren. Aufgrund der Wohnraumsituation stieg die Verweildauer im Wohnheim. 32 % (2017: 23 %) verließen das Wohnheim nach 6 Monaten; 13 % schafften es nach einem Jahr (2017: 13 %), 20 % benötigten hierfür bis zu 2 Jahre (2017: 17 %). 4 % (2017: 2 %) sind über zwei Jahre im Haus. Besonders die über 65-Jährigen haben Probleme, noch eine Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden; diese Zahl wird voraussichtlich noch steigen. 4.1.2.1. Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 Im Jahr 2017 wurde beschlossen, das Konzept der Erstaufnahme aufzugeben, da es aufgrund der hohen Zahl an Untergebrachten weniger Personen ermöglicht war, eine intensive Beratung vor Ort zu erhalten. Stattdessen wird nun eine Erstberatung auch außerhalb von der Rü 23 obdachlosenrechtlich untergebrachten allein- stehenden wohnungslosen Männern angeboten. Die Erstberatung stellt ein zusätzliches Angebot zur Sozialarbeit des Wohnheimes dar. Die Männer werden unmittelbar nach der Unterbringung vom Sozialarbeiter/von der Sozialarbeiterin zu einem Gesprächstermin eingeladen. In aller Regel erfolgt eine einmalige Beratung zur persönlichen Situation des Klienten. Bei höherem Hilfebedarf seitens des Klienten besteht die Möglichkeit, im Wohnheim aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft, gemeinsam mit der Sozialarbeit die persönliche Situation verändern zu wollen. Ist eher ein Lotse sinnvoll, wird dies dem Klienten vorgeschlagen. Seit Start Juni 2017 bis Dezember 2017 wurden 142 Klienten angeschrieben, davon hatten 21 % die Unterkunft bereits verlassen, zu 64 % konnte Kontakt hergestellt werden, 55 % kamen zur Beratung und 19 % wurden ins Wohnheim aufgenommen. 18 % wurden für das Lotsenprogramm empfohlen. 2018 wurden insgesamt 227 Klienten zum Gespräch eingeladen. 30 Klienten hatten die Unterkunft bereits wieder verlassen, zu 50 % bestand Kontakt und 38 % erschienen zu einem Beratungsgespräch im Wohnheim. Die Mehrheit der Männer, die zu einem Beratungsgespräch kamen, ist dankbar für die Möglichkeit, über ihre aktuellen Probleme sprechen zu können, oft fühlen sich diese mit der Situation überfordert. Sie benötigen Unterstützung in den Bereichen Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Wohnungssuche und im persönlichen Bereich. Besonders wichtig ist das Beratungsangebot für Migranten mit dem ausländerrechtlichen Status Duldung. Für diesen Personenkreis schließt das SGB XII die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) aus. 30 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 4.1.3. Frauenpension: SOZPÄDAL Die Frauenpension „Unter den Linden“ war auch in den Jahren 2018 und 2017 ( ) durchgehend zu 100 % belegt. 29 (23) Frauen mit insgesamt 13 (7) Kindern, darunter 2 (2) schwangere Frauen, konnten ein Zimmer in der Frauenpension beziehen. 29 (22) Frauen mit 12 (10) Kindern, darunter 1 (keine) Schwangere ist aus der Frauenpension ausgezogen. 1 Frau ist während des Aufenthaltes in der Frauenpension verstorben. Mit 22 (15) Frauen, das entspricht 76 %(68 %), konnten die im Hilfeplan formulierten Ziele/Perspektiven erreicht und eine individuelle Perspektive erarbeitet werden. 20 (15) Frauen konnten Wohnraum beziehen, 2 (keine) Frau(en) wurde(n) in eine geeignete Einrichtung vermittelt. Um die Fortsetzung und Nachhaltigkeit des in der Frauenpension begonnenen Hilfeprozesses sicher zu stellen, war es für 15 (8) Frauen notwendig, Anschlusshilfen in Anspruch zu nehmen wie beispielsweise Ambulant Betreutes Wohnen oder Sozialpädagogische Familienhilfe. Für Frauen mit Kindern bestehen während des Aufenthaltes in der Frauenpension enge Absprachen mit dem Sozialen Dienst, bei Bedarf werden spezifische Angebote vermittelt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Frauenpension lag bei 7,7 (7,8) Monaten. Sie ist neben Faktoren wie begrenzt verfügbarer Wohnraum im Niedrigpreissegment sowie Vorbehalte einiger Vermieterinnen und Vermieter gegenüber dieser Gruppe auch abhängig von den Ressourcen der jeweils in der Frauenpension lebenden Frauen. 2018 konnten 9 (7) Frauen Wohnraum von SOZPÄDAL beziehen. Das Konzept Frauenpension ist nach wie vor eine äußerst erfolgreiche Form der Betreuung während der Zeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung in Einzelzimmern und die gute Instandhaltung des Hauses durch den Vermieter schaffen hierfür eine positive Grundlage. 4.1.4. Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 Die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss der Kriegsstraße 88 verfügt über sechs Plätze für wohnungslose Männer, die bisher in Karlsruhe ohne festen Wohnsitz gelebt haben. Organisatorisch und fachlich ist die Wohngruppe an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. Dies erleichtert dem Personenkreis den Schritt zur Unterbringung. Die Aufenthaltsdauer betrug bisher maximal sechs Monate. Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Karlsruhe konnte diese Befristung in einigen Fällen nicht eingehalten werden. Insgesamt wurden 2018 9 Männer betreut. Von den 4 ausgezogenen Bewohnern, fand nur 1 Bewohner eigenen Wohnraum. 3 Bewohner haben Karlsruhe nach unbekannt verlassen. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 28 Wochen. 4.1.5. Sozialpension Augustiner: AWO Die Sozialpension Augustiner wird seit 15. Dezember 2009 von der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH als Unterkunft für ursprünglich 18 wohnungslose volljährige Frauen und Männer betrieben, die von der Stadt Karlsruhe ordnungsrechtlich untergebracht werden müssen. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs wurde die Kapazität zum 1. April 2015 auf 37 Plätze erhöht. Das Belegungsrecht liegt allein bei der Fachstelle Wohnungssicherung per Einweisungsverfügung. Die wohnungslosen Menschen sollen für längstens sechs Monate in der Sozialpension verbleiben und von dort in geeigneten Wohnraum beziehungsweise andere Hilfsangebote (betreute Wohnformen, Heilbehandlung, et cetera) vermittelt werden. Die vertraglich vereinbarte Verweildauer von sechs Monaten kann bei Bedarf verlängert werden. Vermittelt werden konnten im Jahr 2018 (2017) von 139 (161) eingewiesenen Personen 105 (131). Dies entspricht einem Anteil von 75 % (81 %) bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 14 Wochen (13,8 Wochen). Die Anzahl der Menschen unter 25 Jahren lag im Jahr 2018 (2017) bei 31 Personen (35 Personen) und hat sich somit kaum verändert. Sozial- und Jugendbehörde | 31 4.1.6. Sporthotel Stutensee Im Rahmen der Sozialregion Karlsruhe wurde im Jahr 2006 ein Vertrag mit der Stadt Stutensee zur Unterbringung Karlsruher Wohnungsloser in einem Hotel in Stutensee geschlossen. Im Sporthotel Stutensee stehen 20 Plätze für Karlsruher Wohnungslose zu Verfügung. Zwischenzeitlich wurde das Hotel grundlegend saniert. Aufgrund des notwendigen Bedarfes an Hotelbetten zur Unterbringung Wohnungsloser wurde die Belegungsvereinbarung verlängert, so dass weiterhin 20 Personen dort untergebracht werden können. 4.1.7. Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk Das Projekt „Werderstraße 17“ des Diakonischen Werkes Karlsruhe, das unter anderem Beratung und persönliche Betreuung beinhaltet, startete im September 2017. Es bietet ein individuelles Hilfsangebot zur Überwindung akuter Notlagen und zur Entwicklung von Lebensperspektiven. Zielgruppe des Betreuungsangebotes sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Werderstraße 17, die größtenteils von Einkommensarmut und Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Sie befinden sich daher nicht selten in multiplen Problemlagen. Durch eine regelmäßige Präsenz, eine enge Kooperation mit dem Hausmeister sowie durch den Aufbau eines guten Verhältnisses zu den Bewohnerinnen und Bewohnern sollen aufkommende Schwierigkeiten frühzeitig behoben werden können. Die Beratung findet im Rahmen der Offenen Sprechstunde statt und beinhaltet ein niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot mit Klärung der Bedarfslage und frühzeitiger Erschließung von und Vermittlung an weiterführende Beratungs-, Versorgungs- und Behandlungsangebote. Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist freiwillig. Im Zeitraum April 2018 bis Februar 2019 wurden 254 Beratungsgespräche mit 67 Personen, davon 23 Frauen und 44 Männer durchgeführt. Die Beratung wird von derzeitigen, potenziell zukünftigen und ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern der Werderstraße 17 sowie von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn genutzt. Die Tätigkeit der betreuenden Sozialarbeiterin als Streetworkerin und deren Sprachkompetenz in Rumänisch und Italienisch sind von Vorteil. Der kontinuierliche Kontakt zu Bewohnerschaft, Nachbarschaft, Vermietenden und Behörden trägt zu einem ruhigeren Zusammenleben bei. 4.2. Betreutes Wohnen Das „Betreute Wohnen“ ist ein wichtiges Instrument sowohl der Prävention als auch der Nachsorge. Im Bereich der Prävention kann das Betreute Wohnen zur Verhinderung einer Wohnungskündigung angeboten werden. Im Bereich der Nachsorge kann für Wohnungslose zur nachhaltigen Sicherung des Wohnraums zeitlich begrenzt eine sozialpädagogische Betreuung angeboten werden. 4.2.1. Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL Projekt Hilfeart Wohnen intensiv Betreutes Wohnen nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII (62 Plätze) Wohnen nachhaltig Begleitetes Wohnen mit dem Fokus auf den Wohnungserhalt, in der Regel für Wohnungslose, die intensivere Formen des Betreuten Wohnens bereits durchlaufen haben und weiterer Begleitung bedürfen (165 Plätze) Betreutes Wohnen für psychisch Kranke Nach § 53 SGB XII (50 bis 60 Plätze) und nach §§ 67/68 SGB XII (20 Plätze) Wohnen 18 + Projekt für wohnungslose junge Erwachsene (24 Plätze) SOZPÄDAL verfügte Ende 2018 (2017) im Bereich der Wohnungslosenhilfe über 363 (354) Wohneinheiten über Anmietungen auf dem freien Markt und bei der Volkswohnung sowie vereinseigenen Wohnraum. Der Anteil an abgeschlossenen Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen für eine Person liegt inzwischen bei 32,8 % (32,8 %). Aufgrund überhöhter Mietforderungen und der unklaren rechtlichen Situation als Zwischenmieter ging Ein- Zimmer-Wohnraum verloren. 32 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Die Betreuten können auch bei einem anderen Wohnungsgeber ein Mietverhältnis haben; oder sie können nach der Mietzeit bei SOZPÄDAL mit dem Erreichen des Teilziels „eigenständig angemietete Wohnung“ für einen angemessenen Zeitraum dort weiter betreut werden. Dies galt in 2018 (2017) für 19 (23 Männer und 30 (31) Frauen. In 2018 (2017) wurden 46 (49) erwachsene Personen und 14 (16) Kinder neu mit Wohnraum und dem entsprechenden Betreuungsangebot versorgt, 28 (27) Männer und 18 (22) Frauen. 4.2.2. Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung Die Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen bieten 30 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen für Erwachsene sowie 8 Plätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren (vergleiche Kapitel 8.2.3) nach §67 ff SGB XII an. Das Angebot richtet sich an Frauen, Männer und Paare. In den meisten Wohnungen sind Haustiere willkommen, und eine Tierhaltung ist nach Absprache möglich. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt neben der Bearbeitung der akuten Probleme in den besonderen Lebensverhältnissen auf der Wohnungssuche und der Vermittlung der Fähigkeit, Wohnraum halten und ein eigenständiges Leben führen zu können. Neben der Problematik der erlebten Obdachlosigkeit und des fehlenden Wohnraums sind einige Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich durch Suchterkrankung, Verschuldung, psychische Erkrankung, Beziehungsprobleme, traumatische Erlebnisse oder Straffälligkeit belastet. In den Jahren 2017 und 2018 wurden im Betreuten Wohnen insgesamt 157 Personen betreut. Der Frauenanteil lag mit 15 % etwas niedriger als in den Vorjahren. Die Vermittlung in eigenen Wohnraum sank im Berichts- zeitraum deutlich auf circa ein Drittel (diese lag in 2016 und 2017 etwa bei zwei Drittel), was der Wohnungs- marktsituation geschuldet ist. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner wurden in andere Hilfen vermittelt, begannen eine Therapie, traten eine Haftstrafe an oder wurden aus disziplinarischen Gründen entlassen. 4.2.3. Betreutes Wohnen: AWO Die AWO Karlsruhe bietet seit 2002 Ambulant Betreutes Wohnen für wohnungslose und psychisch kranke Menschen an. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) oder über die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Die Übergänge zwischen den Hilfeformen sind fließend. Viele wohnungslose Menschen haben unter anderem auch eine psychische Erkrankung, zugleich ist das Risiko eines Wohnungsverlustes bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen deutlich erhöht. Auch wenn es in den letzten Jahren zunehmend eine Verschiebung hin zur Finanzierung über die Eingliederungshilfe gegeben hat, werden weiterhin wohnungslose Menschen aufgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 77 Klientinnen und Klienten betreut, davon 5 auf Grundlage des § 67 SGB XII. Insgesamt stehen 20 Plätze in Einzelappartements oder in kleinen Wohngemeinschaften zur Verfügung, welche über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Aufgrund der dauerhaft angespannten Lage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt bleiben die Klientinnen und Klienten immer länger AWO-Mieterinnen und -Mieter. Trotz intensiver Betreuung und Begleitung wird eine Vermittlung von Menschen mit zumeist multiplen Problemlagen in eigenen Wohnraum immer schwieriger. Weit über die Hälfte der Klientinnen und Klienten haben einen problematischen Umgang mit legalen und/oder illegalen Suchtmitteln. Ein Teil dieser Personen hat bereits ein massives Abhängigkeitssyndrom entwickelt. 4.2.4. Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. In enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe und einem privaten Investor wurden im vorderen Teil des Hotelkomplexes „Neue Messe“ in 2008 6 Appartements für haftentlassene wohnungslose Männer errichtet. Ein Appartement wird von einem Betreuer bewohnt, der die Aufsicht vor Ort führt und Auffälligkeiten beziehungsweise Störungen an die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Anlaufstelle für Straffällige beim Verein meldet. Des Weiteren existiert eine Wohngemeinschaft mit 5 Zimmern in der Karlsruher Südstadt, wobei auch hier ein Zimmer durch einen Betreuer genutzt wird und ein Zimmer exklusiv für Hafturlaube zur Verfügung steht. Zielgruppe sind haftentlassene oder straffällige Männer, vorrangig aus Karlsruhe, die wohnungslos sind und einen Hilfebedarf nach § 67 SGB XII haben. Das Angebot der Betreuungsmaßnahme ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und umfasst folgende Bereiche: Sozial- und Jugendbehörde | 33  Soziale Probleme/Beziehungsfähigkeit  Arbeit/Qualifizierung  Einkommen/Haushalten/Schulden  Gesetzeskonformes Verhalten  Gesundheit/Suchtproblematik  Hauswirtschaft/Alltagsstruktur  Wohnungssuche Die Erfahrung der vergangenen beiden Jahre zeigt, dass sich die Einzelunterbringung in den abgeschlossenen Appartements nach wie vor sehr bewährt und die individuell ausgerichtete Betreuungstätigkeit begünstigt. Die Appartements mit eigener Single-Küche und Sanitärraum werden von den Bewohnern nach wie vor sehr geschätzt. Aber auch die Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Küchen- und Badnutzung bietet Erprobungsraum für die Bewohner auf dem Weg zu eigenverantwortlichem Wohnen. Im Jahr 2018 sind 7 (2017: 8) Klienten in die Übergangswohnungen eingezogen, 7 Bewohner (2017: 7) konnten wieder ausziehen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 167 Tage. 2016 sind 9 Haftentlassene neu eingezogen, 11 konnten aus den Wohnungen ausziehen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 291 Tage (2017: 268 Tage). Es zeichnet sich ab, dass die Aufenthaltsdauer der einzelnen Bewohner weiter ansteigt - dies ist nach wie vor dem bekannt engen Wohnungsmarkt geschuldet. Dennoch zeigte sich im Berichtszeitraum, dass ein wachsender Anteil der Bewohner anschließend in eine private Wohnung mit eigenem Mietvertrag ziehen kann. Insbesondere war in der Einrichtung zu erkennen, dass es älteren Männern nach Verbüßen einer langen Haftstrafe schwerfällt, einen passenden Anschlusswohnraum zu finden. 4.2.5. Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv Das Betreute Wohnen des bwlv richtet sich an chronisch-mehrfach beeinträchtigte alkohol- und/oder medikamenten-abhängige Menschen, die obdachlosenrechtlich untergebracht oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Innerhalb der Wohngemeinschaften ist das Konsumieren von leichten Alkoholika erlaubt. Einige spezifische Ziele für diese Wohngemeinschaften sind Anhalten zum kontrollierten beziehungsweise reduzierten Umgang mit Alkohol, Vermeidung von Trinkexzessen und Konsum harter Alkoholika, Motivierung zu sinnvollen Freizeitaktivitäten , Motivierung und Unterstützung zum regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe oder die regelmäßige Teilnahme an Gruppen- und Einzelgesprächen. 4.2.6. Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. Das Haus Bodelschwingh bietet für wohnungslose Menschen Ambulant Betreutes Wohnen, um eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen Wohnungslosen-hilfe, Suchtkrankenhilfe und Eingliederungshilfe zu schaffen. Bis zu 5 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen werden in Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung belegt. 4.3. Langzeithilfen 4.3.1. Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung Der Langzeitwohnbereich (LZWB) der Heimstiftung bietet 30 Wohnplätze für wohnungslose Menschen mit einem langfristigen Hilfebedarf an im Rahmen des § 67 ff. SGB XII. Auf drei Stockwerken leben jeweils 10 Menschen in Einzelzimmern. Eine Küche, ein Gemeinschaftsraum sowie sanitäre Anlagen stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. An den Werktagen werden in den Gemeinschaftsräumen ein Frühstück und ein Mittagessen angeboten. 34 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Im Jahr 2018 wurde die Versorgungsküche im 8. OG renoviert und neu eingerichtet. Ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, Pflege, Hauswirtschaft) kümmert sich werktags um die Bewohnerschaft und deren Anliegen. Darüber hinaus steht der mobile Nachtdienst 365 Tage im Jahr von 20:00 bis 07:00 Uhr bei Rundgängen und als Rufbereitschaft zur Verfügung. Der Altersdurchschnitt der Bewohnerschaft lag in 2017 bei 68 Jahren und in 2018 bei 69 Jahren (mit jeweils einer Altersspanne zwischen 52 – 82 Jahren). Die Auslastung des Wohnangebots lag bei fast 100 %. Im Jahr 2018 wurden 4 Personen (2017: 5) neu aufgenommen. 2018 beendeten 3 Personen die Maßnahme (1 Sterbefall, 1 Haftantritt, 1 Umzug ins Pflegeheim), 2017 beendeten 5 Personen die Maßnahme (1 Umzug ins Pflegeheim, 4 Sterbefälle). Nach der Umstellung des Wohnangebotes von stationär auf ambulant im Herbst 2016 trat das Thema Pflegebedürftigkeit und somit die Einstufung der Bewohnerschaft in Pflegegrade mehr und mehr in den Vordergrund. Dadurch können die Bewohnerinnen und Bewohner länger in der Einrichtung und somit in ihrem vertrauten Umfeld leben. In den Jahren 2017 und 2018 lebten 6 Personen mit Pflegegrad 1 oder 2 in der Wohngruppe. Dies stellte sowohl die Bewohnerschaft als auch die Mitarbeitenden vor neue Herausforderungen, insbesondere aufgrund der besonderen Lebenssituation einzelner Personen: ein Drittel hat eine Sucht- erkrankung, ein Viertel hat eine psychische Erkrankung, ein Viertel zeigt Auffälligkeiten in beiden Bereichen. 4.3.2. Hotel Anker: AWO In der niedrigschwelligen ambulanten Einrichtung Anker werden Wohnungslose mit chronischen (Abhängigkeits-)Erkrankungen langjährig untergebracht. Die Bewohnerschaft wird von Sozialarbeit und einer Pflegekraft betreut. In der Nacht und am Wochenende ist Personal der Pforte anwesend. Seit der Eröffnung im September 2005 bis zum Ende des Jahres 2018 sind insgesamt 157 Personen mit dem Ziel der dauerhaften Beheimatung und der fortgesetzten Betreuung untergebracht worden. Es gab insgesamt 15 Neuaufnahmen im Berichtszeitraum 2017/2018, Verlegungen in vollstationäre Pflegeeinrichtungen waren 3mal erforderlich, die Anzahl der Sterbefälle lag bei 6, die Altersstruktur bewegte sich zwischen 42 und 89 Jahren. Die Vermittlung in eigenen Wohnraum gelang von der Außen-WG aus für 1 Person. Die medizinische Versorgung in der Einrichtung ist in Kapitel 7.5. ausgeführt. 4.3.3. Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL In der Wohnetage leben 10 wohnungslose Frauen, bei denen frühere ambulante oder stationäre Hilfen nicht zu einer Stabilisierung ihrer Lebenslage geführt haben, in 8 Einzelappartements und einem Doppelappartement. Bei den Bewohnerinnen dominieren psychiatrische Krankheitsbilder sowie eine ausgeprägte Suchtproblematik. In den Jahren 2017 und 2018 war die Wohnetage nahezu durchgängig voll belegt. 2 Frauen sind seit Beginn (2010) dort wohnhaft. 1 Frau musste der Wohnetage verwiesen werden. 1 andere Frau wurde stationär in der Psychiatrie aufgenommen. 1 Frau konnte im Berichtszeitraum mit Hilfe der Fachstelle W eine Wohnung finden. Die Frau war Bewohnerin des Doppelzimmers, welches in der Regel mit Frauen belegt wird, die keiner dauerhaften Unterbringung in der Wohnetage bedürfen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Begleitung der Frauen bei der Organisation des Lebensalltags, in der Haushaltführung und der Körperpflege. Die Bewohnerinnen haben großes Vertrauen in die Pflegekraft und sind in der Lage, sich vor allem in gesundheitlichen, hygienischen und sonstigen körperbezogenen Fragen unterstützen zu lassen. Ziel ist es, Frauen auch im Gesundheitsbereich zu stabilisieren. Die sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen beinhaltet auch Gemeinschaftsaktivitäten, die außerhalb der Wohnetage stattfinden. Diese sollen dazu beitragen, dass die Bewohnerinnen nicht isoliert in der Wohnetage leben, neue Interessen entdecken können, an dem gesellschaftlichen Geschehen teilnehmen und mehr Vertrauen in die eigene Person entwickeln. Das wichtigste Ziel der Wohnetage ist es, den Bewohnerinnen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, und ihnen soweit wie möglich ein selbständiges Leben zu ermöglichen und sie in ihren eigenwilligen Verhaltensweisen zu akzeptieren. Sozial- und Jugendbehörde | 35 5. Wohnraumbeschaffung Die Beschaffung von Wohnraum für wohnungslose Menschen ist ein elementarer Baustein, um diese wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Zugleich ist dies angesichts des äußerst engen Wohnungsmarktes eine der größten Herausforderungen. Dennoch gelingt es mit Hilfe der Kooperationspartnerinnen und –partner wie den privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie der Volkswohnung GmbH und der freien Träger, Wohnraum für diese Personengruppe bereitzustellen. So wurden in den letzten beiden Jahren über die Programme „Wohnraumakquise durch Kooperation“ und „Wohnung sucht Mieter“ (VoWo GmbH) 215 Wohnungen für insgesamt 541 Personen über die beiden Programme akquiriert. Diese sind nicht nur wichtige und wertvolle Instrumente der Wohnraumversorgung, sondern auch der Belegungssteuerung. Über die gezielte Wohnungsvergabe an wohnungslose Menschen wird verhindert, dass diese, wie bei anderen Belegungssteuerungen (zum Beispiel über einen Wohnberechtigungsschein) immer wieder mit anderen Gruppierungen konkurrieren müssen und dadurch „durch das Raster“ fallen. 5.1. Wohnraumakquise durch Kooperation Seit dem Jahr 2005 betreibt die Stadt Karlsruhe das Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“. Ziel dieses Programms ist es, privaten Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu erschließen. Die Stadt erwirbt hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern ein Belegrecht für zehn Jahre. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbezug. Die Vermieterin/der Vermieter erhält, abhängig von Zustand und Größe der Wohnung, einen Zuschuss. Zudem gewährt die Stadt für fünf Jahre eine Mietausfallgarantie. Der Gemeinderat stellt für die Akquise und die Mietausfallkosten sowie für anfallende Renovierungskosten jährlich Mittel zur Verfügung. Für die gesamte Vertragslaufzeit stehen den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern bei allen im Mietverhältnis auftretenden Problemen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden über die Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung ausgesucht und von dort bei Bedarf auch betreut. Im ersten Jahr bleibt die Stadt für das Mietverhältnis Vertragspartnerin. Ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner einen direkten Mietvertrag mit der Eigentümerin/dem Eigentümer. In den Jahren 2017 und 2018 konnten 55 beziehungsweise 56 Wohnungen akquiriert, saniert und 134 beziehungsweise 155 Personen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Wohnraumakquise wurden in den Jahren 2005 bis 2018 insgesamt 1.903 Menschen, darunter 420 Familien mit 813 Kindern, in 738 Wohnungen mit bezahlbarem Wohnraum versorgt. Da über die Wohnraumakquise Wohnraum von der Ein-bis zur Siebenzimmerwohnung zur Verfügung stehen, kann flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten eingegangen werden. Die städtische Wohnraumakquise ist etablierte Konstante und aktive, anerkannte Akteurin am Karlsruher Wohnungsmarkt. Durch den Erwerb der Belegrechte und die Neubelegung bei Aus- und Umzügen ist ein eigener Mikrowohnungsmarkt entstanden. Renovierungskosten bei Umzügen und Mieten bei vorübergehendem Leerstand werden aus Akquisemitteln getragen. Keine Bewohnerin und kein Bewohner werden zwangsweise in eine Wohnung eingewiesen. Alle erhalten die Möglichkeit, die Wohnung vorab zu besichtigen und ziehen nur dann ein, wenn sie der Anmietung zustimmen. Dass bislang nur wenige Menschen ihre Wohnung wegen Problemen im Wohnen aufgeben mussten, zeigt den Erfolg dieses Ansatzes. Ohne das Programm Wohnraumakquise wären die Wohnungslosenzahlen in Karlsruhe deutlich höher. Wenn nur die Hälfte der Personen, die über das Programm mit Wohnraum versorgt wurden, eigenständig keine Wohnung gefunden hätte, so müssten zu den aktuellen Unterbringungszahlen noch circa weitere 800 Personen hinzugerechnet werden. Dies wäre mit einem immensen Anstieg der Hotelkosten verbunden. Da Miete in jedem Fall deutlich preiswerter als eine Obdachlosenunterbringung ist, amortisieren sich die Akquisezuschüsse nach wenigen Monaten. Das Modell hat also auch in wirtschaftlicher Hinsicht Vorteile, wie folgende Beispielrechnung zeigt: Vergleich der Kosten der Unterkunft zwischen Miete und Obdachlosenunterbringung für eine dreiköpfige Familie im Jahr: 36 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Miete: 650 Euro x 12 = 7.800 Euro Hotel: 3 x 20 Euro/Nacht x 30 Tage x 12 = 21.600 Euro Kostenersparnis = 13.800 Euro Die Wohnraumakquise ist ein wichtiger Faktor geworden, um Menschen, die als Wohnungslose am Wohnungsmarkt benachteiligt sind, wieder eine Rückkehr in ein normales Leben zu ermöglichen. Die dezentrale Versorgung mit eigenem Wohnraum bedeutet für wohnungslose Menschen gleichzeitig die Erhöhung der Integrations- und Teilhabechancen. Über das Programm gelingt es, soziale Durchmischung in den Stadtteilen zu fördern, da die Wohnungen dezentral in allen Stadtteilen verteilt sind. Zudem hilft es, Stigmatisierungen zu vermeiden, da die neuen Mieterinnen und Mieter von der Nachbarschaft nicht als „Wohnungslose“ klassifiziert werden. Zwischenzeitlich hat das Karlsruher Modell bundesweit Aufmerksamkeit erlangt und große Anerkennung gewonnen. So wurde das Programm mittlerweile bundesweit von 40 Stellen, wie zum Beispiel Trägern, Sozialämtern oder kommunalpolitischen Gremien angefragt hinsichtlich erfolgreicher Strategien gegen Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit. Mieterinnen und Mieter in Akquisewohnungen 2005 bis 2018 (kumuliert) | Abbildung 20 Untergebrachte Familien mit Kindern in Akquisewohnungen 2005 bis 2018 (pro Jahr) | Abbildung 21 24 58 111 172 222 275 325 372 430 491 564 627 682 738 84 159 319 483 615 722 846 983 1103 1262 1452 1614 1748 1903 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 2000 20052006200720082009201020112012201320142015201620172018 Anzahl WohnungenPersonen 19 12 27 26 32 26 34 37 30 41 41 35 24 36 46 26 72 45 54 46 56 57 50 75 87 70 58 71 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 20052006200720082009201020112012201320142015201620172018 Anzahl FamilienKinder Sozial- und Jugendbehörde | 37 5.1.1. Nutzungsverhältnisse Die Unterstützung und Beratung der Menschen, die in Nutzungsverhältnissen über die Wohnraumakquise wohnen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. Das einjährige Nutzungsverhältnis bietet der Vermieterin/dem Vermieter große Sicherheit und den Bewohnerinnen/Bewohnern die Möglichkeit, sich mit Hilfe und Unterstützung in der Wohnung und im Wohnumfeld einzuleben. Nach einem Jahr wird der Nutzungsvertrag in einen eigenen Mietvertrag umgewandelt, vorausgesetzt es gibt keine größeren Probleme. Somit kann dauerhaftes Wohnen ermöglicht werden. Hierzu bedarf es vieler individueller Hilfen durch die Sozialarbeit der Wohnraumakquise, wie Unterstützung beim Einzug und allem, was dafür notwendig ist, zum Beispiel Begleitung zu Ämtern, Möbelbeschaffung, Beratung bei Hausordnung, Müllentsorgung, Energieverbrauch, Umgang mit Nachbarn und Hausbesitzern. Stand 31. Dezember 2018 (2017) lebten 525 (506) Personen in 182 (179) Wohnungen mit Nutzungsvertrag. Darunter befanden sich in 2018 64 (57) Einpersonenhaushalte und 125 (117) Mehrpersonenhaushalte. Die Unterstützung für die Bewohnerinnen und Bewohner endet nicht mit dem eigenen Mietvertrag. Das Team der Wohnraumakquise ist auch während des zehnjährigen Belegungsrechtes Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Mietverhältnis. Neben Mietzahlungsproblemen und Fragen der Nebenkostenabrechnung sind dies Fragen zu anstehenden Reparaturen, Schäden im Haus, Hausordnungsproblemen, Nachbarschaftsstreitigkeiten et cetera. Dieses Engagement entlastet den Vermieter/die Vermietern sehr und ist ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg des Programms. 5.2. Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH Für Menschen, die vor dem Wohnungsverlust stehen oder bereits wohnungslos sind, benötigt die Fachstelle Wohnungssicherung verlässliche Partnerinnen und Partner, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Den dringendsten Bedarf an Wohnraum haben vor allem Alleinerziehende, Familien und Menschen mit Migrationshintergrund. Nach wie vor ist die Volkswohnung GmbH bei Wohnungsnotfällen die verlässlichste Partnerin für die Fachstelle. Regelmäßig finden Gespräche statt, so dass in vielen Einzelfällen geholfen werden kann. Das im August 2014 gestartete gemeinsam konzipierte Projekt „Wohnung sucht Mieter“ hat seinen Projektcharakter abgelegt und ist zu einem der wichtigsten Bausteine bei der Versorgung wohnungsloser Menschen mit eigenem Wohnraum geworden. Von der Volkswohnung GmbH werden dabei monatlich vier bis sechs Wohnungsangebote an die Fachstelle gegeben, die dann von dort direkt belegt werden. Die Mieterinnen und Mieter erhalten einen eigenen Mietvertrag. Dies ist ein sehr großer Vertrauensbeweis in der Zusammenarbeit von Volkswohnung und Fachstelle Wohnungssicherung. Hierüber wurden im Jahr 2018 (2017) 54 (50) Wohnungen für 124 (128) Personen angeboten. Die Fachstelle ist während des gesamten Mietverhältnisses Ansprechpartnerin für die Volkswohnung. In der Gesamtstatistik (Abbildung 22) ist die positive Zusammenarbeit der letzten Jahre gut ersichtlich; jährlich können zwischen 50 und 60 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese Möglichkeiten der Wohnraumvermittlung durch die Volkswohnung GmbH wären die Unterbringungszahlen wesentlich höher. Vermittelte Wohnungen durch die Volkswohnung GmbH 2011 bis 2018 | Abbildung 22 54 50 58 61 64 54 50 54 137 149 149 164 147 143 128 124 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 20112012201320142015201620172018 Anzahl WohnungenPersonen 38 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 5.3. Sicherung preiswerten Wohnraums im Sozialraum Im Jahr 2017 wurde mit einem Investor ein Kooperationsvertrag über die Belegung eines Hauses in der Werderstraße geschlossen. Das Haus befand sich in einem desolaten Zustand. Nach der Sanierung wurde in dem Haus ein Mischkonzept zwischen ordnungsrechtlicher Unterbringung und privaten Mietverhältnissen geschaffen. 4 Alleinerziehende erhielten eigene Mietverträge. Weitere 3 Personen haben über die Wohnraumakquise Verträge erhalten. Für die Wohnungen wird eine Mietausfallgarantie von fünf Jahren gewährt. Für die Unterbringung wohnungsloser Personen stehen 22 Einzelzimmer (mit gemeinschaftlicher Badnutzung für jeweils 4 Personen) zur Verfügung sowie 4 Zimmer für Familien (für bis zu 4 Personen). Dieser Bereich des Hauses wird mit Dienstleistungen analog zu den sonstigen Unterbringungen in Hotelzimmern geführt. Mit dem neuen Konzept für das Haus Werderstraße werden parallel folgende Ziele erreicht:  Mischung von ordnungsrechtlicher Unterbringung und privaten Mietverhältnissen,  Erhöhung der Unterbringungskapazität um 34 Betten,  Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die bisherige Bewohnerschaft,  Möglichkeit zum Tagesaufenthalt in der Wohnung als Alternative zum bisherigen Aufenthalt auf dem Werderplatz. Damit leistet der neue Wohnraum einen Beitrag zur Entspannung auf dem Platz. Vor Ort ist regelmäßig ein Hausmeister, so dass anstehende Reparaturen zeitnah erledigt werden können. Zudem wird auch wegen der Nähe zum Werderplatz seit September 2017 vor Ort zweimal wöchentlich eine Sprechstunde einer Sozialarbeiterin des Diakonischen Werks angeboten (vergleiche Kapitel 4.1.7). Auch in anderen Häusern wurden neben Bereichen zur wechselnden Belegung für akut Obdachlose einzelne Wohnungen in sozialhilferechtlich angemessener Miethöhe an ehemalige Wohnungslose vermietet. Bei Abschluss von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung werden in der Ausschreibung von den Investitionspartnern auch entsprechende Wohnangebote (ein bis zwei Wohnungen je Unterkunft) verlangt. So können Betroffene, die am allgemeinen Wohnungsmarkt keine Chance haben, wieder eigenen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum erhalten, und die langfristigen Bewohnerinnen und Bewohner tragen zur Stabilisierung der Situation vor Ort bei. Sollten bei den Mietverhältnissen dennoch Probleme auftreten, bleibt die Fachstelle Wohnungssicherung Ansprechpartner für Vermietende und Mietende. Sozial- und Jugendbehörde | 39 6. Beratung 6.1. Kommunale Schuldnerberatung Die kommunale Schuldnerberatung wurde als niedrigschwelliges Angebot für Sozialleistungsbeziehende und Klientinnen und Klienten der Fachstelle Wohnungssicherung im Kontext der Armutsbekämpfung konzipiert. Verschuldung ist einer der Hauptgründe, die in die Wohnungslosigkeit führen. Gleichzeitig erschwert eine negative Schufa-Auskunft die erneute Anmietung einer Wohnung. Seit November 2017 ist die städtische Schuldnerberatung wieder mit zwei Beratern (jeweils 100 %- Stellen) besetzt. Seither beträgt die Wartezeit für ein persönliches Erstgespräch maximal einen Monat. Auch notwendige Folgetermine finden innerhalb eines Monats statt. Ausführliche telefonische Beratungen erfolgen im Regelfall innerhalb von vier Arbeitstagen. Für Sozialleistungsbeziehende ist das Insolvenzverfahren oft der einzige Weg zur Schuldenbefreiung. Für viele Schuldnerinnen und Schuldner stellt der komplexe Antrag eine große Hürde dar. Rechtsanwaltskanzleien verlangen für die Unterstützung zur Antragstellung eine entsprechende Gebühr. Die kommunale Schuldnerberatung bietet als Alleinstellungsmerkmal kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages an. Für das weitere Verfahren wird ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin benötigt. Da für Sozialleistungsbeziehende Prozesskostenbeihilfe gewährt werden kann, muss lediglich eine Rechtsanwaltsgebühr von 19 Euro gezahlt werden. Hierdurch wird auch Menschen mit geringem Einkommen der Weg zur Entschuldung ermöglicht. Die Beratungsstelle ist eng mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) vernetzt. Seit wieder zwei Beratungsstellen besetzt sind, werden regelmäßig Schulungen und Beratungen für die Träger der Wohnungslosenhilfe angeboten. Viele der Beratungsgespräche finden mit Unterstützung von Sozialarbeit statt. Im Jahr 2018 gab es 1.398 Beratungen, davon 262 ausführliche Beratungen im persönlichen Gespräch sowie 1.136 Telefon- und Kurzberatungen (2017: 1.048 Beratungen, davon 210 ausführliche Beratungen und 838 Telefon- und Kurzberatungen). Die weiteren Daten beziehen sich auf die 2018 ausführlich beratenen Personen: Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund betrug 51 %. 51 % der Beratenen waren männlich und 49 % weiblich. 143 beratene Personen waren Familien mit insgesamt 211 Kindern. 17 % der Beratenen waren alleinerziehend. Wie schon in den Vorjahren zeigt sich, dass Haushalte mit Kindern im Sozialleistungsbezug überdurchschnittlich oft von Überschuldung bedroht sind. 6.2. Beratungsstelle für wohnungslose Männer Die städtische Beratungsstelle für wohnungslose Männer in der Kriegsstraße 88 (K88) hat die primären Aufgaben der Beratung und der Bereitstellung einer Postadresse. Darüber hinaus ist sie organisatorisch und inhaltlich auch für den städtischen Erfrierungsschutz mit 56 Plätzen, sowie die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss mit 6 Plätzen verantwortlich. Personell ist die Beratungsstelle mit zwei Teilzeit-Fachkräften und einer Assistenzstelle ausgestattet. Im Jahr 2018 (2017) ergaben sich für die Beratungsstelle folgende Zahlen: Über die Poststelle gab es 9.630 (9.241) Kontakte mit Klienten. Vom Fachpersonal wurden 2.661 (2.693) Beratungsgespräche mit 1.055 (1.080) Personen durchgeführt. Insgesamt ergibt dies für das Jahr 2018 12.291 (2017:11.934) Kontakte mit Klienten. Insgesamt wurden 490 (442) Postadressen eingerichtet. Im Monatsdurchschnitt waren 236 (218) Personen als Postabholende registriert. 6.3. Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Die Beratungsstelle bietet dreimal wöchentlich offene Sprechstunden an. Weiterhin werden die Frauen und Paare in den Obdachlosenunterkünften aufgesucht und bei Bedarf zu Behörden, Ärzten, Wohnungsanbietenden et cetera begleitet. Für die „verdeckt wohnungslosen“ Frauen besteht das Angebot der Postadresse. 40 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Im Durchschnitt haben im Jahr 2018 (2017) 10,4 (12,2) Frauen pro Sprechtag die Beratungsstelle aufgesucht. Insgesamt nutzten 354 (377) Personen das Beratungsangebot. Es wurden 45 (24) Begleitungen zu Behörden et cetera und 74 (87) Hausbesuche in Unterkünfte und prekären Wohnraum geleistet. 101 (52) Frauen, zum Teil mit Partnern und/oder Kindern wurden in Wohnraum oder notwendige Einrichtungen und zuständige Stellen vermittelt, beziehungsweise deren Wohnungen konnten gesichert werden. Insgesamt lebten 126 (155) Kinder in Haushalten, die über die Beratungsstelle betreut wurden. In den Berichtsjahren lag der Anteil der unter 25-Jährigen zwischen 25,4 % (2018) und 21,5 % (2017). Neben der engen Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung hat die Frauenberatungsstelle eine wichtige Schnittstellenfunktion zur Vermittlung in die Frauenpension, zum (Ambulant) Betreuten Wohnen, zu spezifischen Beratungsangeboten wie zum Beispiel Suchtberatung, Migrationsberatung, Beratung bei häuslicher Gewalt und ähnlichen Themen. 6.4. Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk Straßensozialarbeit ist ein aufsuchendes, niedrigschwelliges und anwaltschaftliches Kontakt- und Unterstützungsangebot des Diakonischen Werkes für einzelne Menschen und Gruppen, deren überwiegender Lebensort die Straßen und Plätze der Karlsruher Innenstadt sind. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit wurden in 2018 (2017) circa 410 (360) Personen über die Straßensozialarbeit kontaktiert. Ziel ist es, den Prozess der sozialen, psychischen und physischen Verelendung zu unterbrechen. Dies geschieht durch Angebote individueller Hilfen zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven beziehungsweise zur Vermittlung in das bestehende Hilfesystem. Beraten wurde im Beratungsbüro, im Beratungsbus am Platz und im Alkohol-Akzeptierenden-Aufenthaltsraum A³. Zu den individuellen Hilfen gehören auch Begleitungen auf diverse Ämter. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit sind ebenso Hausbesuche bei Menschen, denen es nicht möglich ist, Streetwork aufzusuchen beziehungsweise Beratung vor Ort im Mobilebüro wahrzunehmen, erfasst. Schwerpunkte der individuellen Hilfen und Beratung 2018 waren die Themen Finanzen, Arbeit, Wohnen, Sucht und Gesundheit. In den letzten Jahren stieg die Anzahl der nicht deutschsprachigen Klientinnen und Klienten stetig, insbesondere von Personen aus Rumänien, Italien, Polen, der Türkei und nicht EU Ländern. Dementsprechend waren die Themen in diesen Beratungen überwiegend Vermittlung in den Arbeitsmarkt und Stabilisierung durch Begleitung und Unterstützung auf den 1. Arbeitsmarkt, Vermittlung von Kita- und/oder Schulplätzen, Vermittlungen in Integrationskurse für Erwachsene beziehungsweise für Kinder oder Jugendliche in VBO- und VBL-Klassen und Verhandlungen mit Krankenkassen wegen Versicherungszeiträumen. Außerdem fanden aufgrund der Sprachbarriere der Adressaten viele Begleitungen zu diversen Ämtern statt. Die Zahl der weiblichen Adressaten von Streetwork hat sich deutlich erhöht. 6.5. Anlaufstelle Iglu: Heimstiftung Karlsruhe Die Anlaufstelle Iglu wendet sich als niedrigschwelliges Beratungs- und Hilfeangebot an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Im Jahr 2018 wurde die Anlaufstelle von 451 Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt 5.137-mal aufgesucht. Dies entspricht einer täglichen Besucheranzahl von 22 Personen. Hiervon waren 199 Neukontakte. Auffällig ist dabei, dass trotz des leichten Besucherrückgangs im Vergleich zum Vorjahr, die Anzahl der Angebotsnutzungen gleichbleibend hoch war. Ebenso bemerkenswert war die sehr hohe Anzahl der Neukontakte. Über 40 % der jungen Menschen, die das Iglu aufsuchten, taten dies im Berichtszeitraum (2018) das erste Mal. Das Geschlechterverhältnis war dabei ein Drittel weiblich und zwei Drittel männlich. Im aktuellen Berichtszeitraum gab es 876 Beratungskontakte, bei denen neben dem Thema Wohnungsnot vor allem die Bereiche Existenzsicherung/Finanzen, Familie und soziales Umfeld sowie Schule/Beruf im Mittelpunkt standen. Der Beratungsbedarf der jungen Menschen, die das Iglu aufsuchen, ist folglich nach wie vor hoch. Innerhalb des Beratungsangebots zeichnete sich in den vergangenen zwei Jahren ein spürbarer Anstieg von migrationsspezifischen Fragestellungen ab, die sich bei der Beratung von ehemals jugendlichen Geflüchteten ergaben. Sozial- und Jugendbehörde | 41 Insgesamt wurden 2018 in der Anlaufstelle 218 neue Postfächer angelegt und 35 Stellungnahmen bezüglich Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II für unter 25-Jährige angefertigt. Das Iglu bietet ein offenes Versorgungsangebot (Cafébetrieb, Kochen, Duschen, Wäsche waschen und Freizeitgestaltung et cetera.) an. Dieses wurde 2018 ebenfalls stark frequentiert. Insbesondere während der Clearingphase unmittelbar nach Eintritt der Krise, zeigte sich erneut, dass junge Menschen, die sich in der Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen, zwischen Elternhaus und Selbständigkeit beziehungsweise zwischen Jugend und Erwachsenenalter befinden, ein niedrigschwelliges und flexibles Hilfeangebot wie Iglu brauchen (siehe zur Personengruppe der jungen Erwachsenen Kapitel 8.2). 6.6. Bahnhofsmission Die Bahnhofsmission ist an 365 Tagen im Jahr Anlaufstelle für Menschen in Notlagen, auch für Menschen ohne Wohnung. Das sind sowohl Personen aus Karlsruhe, aus dem Umland, als auch umherreisende Obdachlose, die in Karlsruhe stranden, da hier ein Knotenpunkt für Züge aus allen Richtungen ist. Es kommen auch Personen, die nach einer Übernachtungsmöglichkeit fragen, da sie − unter anderem, weil das Gepäck gestohlen wurde oder verloren gegangen ist − kein Geld haben. Seit Februar 2015 kann die Bahnhofsmission über zwei Zimmer in einer Sozialpension verfügen, welche die Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellt. Hier erfolgt eine enge Kooperation insbesondere mit dem Nachtdienst der AWO. Weiterhin regelt die Bahnhofsmission die Rückfahrten im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Sie besorgt die Tickets beim Busunternehmen oder bei der Bahn, versorgt die Rückreisenden und begleitet sie zu Bus oder Bahn. Bei Bedarf, wenn die Reise länger als vier Stunden dauert, gibt die Bahnhofsmission Reiseproviant mit auf den Weg. Im Jahr 2018 (2017) wurden über die Fachstelle Wohnungssicherung insgesamt 156 (215) Fahrkarten ausgegeben, größtenteils nach Rumänien: (2018: 61; 2017: 120). 42 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 7. Versorgung 7.1. Erfrierungsschutz für Männer Der Erfrierungsschutz für wohnungslose Männer der Stadt Karlsruhe im zweiten und dritten Obergeschoss in der Kriegsstraße 88 ist mit zwei festen Mitarbeitern besetzt, die jeweils im Wochenwechsel während der Öffnungszeiten von 19:30 Uhr bis 8 Uhr für den laufenden Betrieb sorgen. Unterstützt werden sie zu Beginn der Öffnungszeiten von einem Assistenten im Rahmen eines Minijobs. Fachlich und organisatorisch ist der Erfrierungsschutz an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. In der Saison 2018/2019 war der Erfrierungsschutz von Oktober bis April an 182 Tagen geöffnet. Es standen 56 Übernachtungsplätze für Männer zur Verfügung. Insgesamt gab es 5.836 Übernachtungen von 324 Personen. Durchschnittlich wurde der Erfrierungsschutz von 31 Männern pro Nacht genutzt. Der Erfrierungsschutz wird sowohl kurz- als auch langfristig genutzt. 124 Personen übernachteten bis zu 3 Nächte. 85 Personen übernachteten bis zu 14 Nächte, 99 Personen bis zu 90 Nächte und 2 Personen blieben die ganze Saison. Der Erfrierungsschutz wurde von 142 Personen deutscher Staatsangehörigkeit und von 182 Personen ausländischer Staatsangehörigkeit genutzt. 7.2. Erfrierungsschutz für Frauen Seit März 2015 ist das Angebot für obdachlose Frauen mit der Eröffnung des Erfrierungsschutzes von jeweils Oktober bis April erweitert worden. Im ehemaligen Hotel „Anker“ in der Lameystraße 36 wurde in Zusammenarbeit mit der AWO Karlsruhe der dortige Lagerraum umgestaltet und zunächst mit 8 Betten für obdachlose Frauen ausgestattet. In der letzten Saison ist die Kapazität um einen Platz mit einem separaten Zimmer erhöht worden, da ein entsprechender Bedarf bestand. Dies hat auch die Vollauslastung aller 9 Plätze bestätigt. Jede Frau hat einen abschließbaren Spind, um ihre persönlichen Sachen zu deponieren. Sanitäre Anlagen stehen zur Verfügung. Die Beratungsstelle für Frauen in der Scheffelstraße 37 (SOZPÄDAL) stellt bei Bedarf ihre Angebote zur Verfügung. Auch im Winter 18/19 gab es wieder Phasen, in denen bis zu 15 Frauen versorgt werden mussten, was mit Notbetten sichergestellt werden konnte; keine Frau wurde abgewiesen. Die Verläufe in beiden Jahren waren sehr unterschiedlich: einmal sehr unruhig mit vielen belastenden Vorfällen unterschiedlichster Art, einmal sehr ruhig und geordnet. Nach gemeinsamer Einschätzung von AWO und Fachstelle Wohnungssicherung ist die vorhandene Kapazität derzeit ausreichend. Sollten sich weitere Bedarfe ergeben, wird eine Lösung angestrebt. 7.3. Tagestreff „Tür“: Diakonisches Werk Der Tagestreff in Trägerschaft des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Karlsruhe ist eine Tagesstätte für Wohnungslose – unabhängig von Geschlecht oder Nationalität –, die auch von ehemaligen Wohnungslosen und Menschen in prekären Wohnverhältnissen genutzt wird. Die „TÜR“ bietet als Bindeglied zwischen Straße und weiterführenden Hilfen die Möglichkeit zum Aufenthalt und zur Begegnung. Darüber hinaus werden Versorgungs-, Behandlungs-, Beschäftigungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote bereitgestellt, um betroffenen Menschen bei der Organisation ihres Lebensalltags zu unterstützen, gemeinsam den Prozess einer sozialen, somatischen und psychischen Verelendung entgegenzutreten und neue Perspektiven mit dem Ziel der (Re-) Integration zu realisieren. Im Jahr 2018 (2017) gab es zu 367 (368) Besucherinnen und Besuchern insgesamt 1.335 (1.417) Beratungskontakte. Hierbei nicht eingerechnet sind die vielfältigen, eher unverbindlichen Gespräche und Begegnungen im offenen Bereich, die der Kontaktpflege, Vertrauens-, Beziehungs- und Motivationsarbeit, Informationsvermittlung und Orientierungshilfe dienen. Pro geöffneten Tag suchten durchschnittlich 61 (67) Personen die „TÜR“ auf. Hochgerechnet haben in beiden Jahren jeweils über 800 Personen die Einrichtung aufgesucht. Der Frauenanteil lag bei circa 5-10 %, wobei Frauen oft in einer Paargemeinschaft Sozial- und Jugendbehörde | 43 auftraten (mit „TafF“ gibt es ein vergleichbares frauenspezifisches Angebot). Der Altersschwerpunkt lag bei den 30- bis 50-jährigen (für junge Erwachsene gibt es in unmittelbarer Nähe die Anlaufstelle „Iglu“). Weiterhin gibt es in der „TÜR“ einen hohen Anteil wohnungsloser Personen mit Migrationsgeschichte (überwiegend aus EU-Staaten Ost- und Südosteuropas). Teils halten sie sich bereits über Monate, teils auch schon über Jahre vor Ort in Karlsruhe auf. Zu einem großen Teil sind sie ohne geregelte Einkünfte und vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossen, dann auch ohne Krankenversicherungsschutz. Sie leben zum Beispiel vom Betteln oder von Gelegenheitsarbeiten. Immer wieder finden sich in diesem Personenkreis aber auch hoch motivierte Betroffene, die alles dafür tun, um sich über Erwerbsarbeit eine Existenz aufzubauen. In 2018 waren 26 % (2017: 22 %) der Beratungssuchenden EU-Staatsangehörige (insbesondere aus Polen und Rumänien). Neben den besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Freizügigkeitsrecht und Leistungseinschränkungen im Sozialrecht) stellt in der Praxis immer wieder die Sprachbarriere ein großes Problem dar, das ein Clearing, eine Beratung und weitergehende Begleitung mitunter erheblich erschwert. Das medizinische Behandlungsangebot der „TÜR“ wird in Kapitel 7.5 dargestellt. 7.4. TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Frauen in Wohnungsnot als eigenständige Zielgruppe haben spezifische Probleme wie zum Beispiel Mittellosigkeit, Benachteiligung in Bildung und Erwerbsleben, Gewalterfahrung, Überbeanspruchung durch Mehrfachbelastung. Ihre eigene widersprüchliche Erwartung an die weibliche Rolle ist problematisch, es entstehen oftmals Sucht- und Gesundheitsprobleme, Verschuldung sowie permanente Gefühle der Minderwertigkeit, Vereinsamung und Isolation. Frauen versuchen lange Zeit, mit eigenen Lösungen ihre Wohnungslosigkeit zu bewältigen (verdeckte Wohnungslosigkeit). Sie schlüpfen bei Bekannten und „Partnern“ unter, was für sie mit finanzieller Abhängigkeit und/oder sexueller Ausbeutung verbunden ist. Der Tagestreff ist ein ambulantes, niedrigschwelliges Begegnungs- und Vermittlungsangebot für Frauen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation soziale Schwierigkeiten haben, die der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Ihnen soll eine Mindestversorgung im geschützten Rahmen, Gesundheitsfürsorge, Tagesstrukturierung und der Aufbau sozialer Beziehungen ermöglicht werden, ohne dass sie eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen eingehen müssen. Es sollen Schwellenängste abgebaut werden, um die Vermittlung in das bestehende Hilfesystem zu erleichtern. Ebenso haben die Besucherinnen die Möglichkeit, am Angebot „Beschäftigung und Qualifizierung“, welches in den Tagestreff eingebunden ist, teilzunehmen. Integriert in das aktualisierte Konzept sind folgende spezifische Beschäftigungsangebote: Kommunale Beschäftigung mit psychosozialer Betreuung, Tagesstrukturierung nach SGB XII und SGB II. Im Jahr 2018 (2017) haben 394 (380) Frauen in Wohnungsnot das Angebot „Tagesstruktur und Beratung“ wiederholt genutzt, 89 (101) Frauen davon sind regelmäßige Besucherinnen. Hinzu kommt eine große Anzahl von Frauen, die sich aufgrund ihrer Lebenslage im TafF mit Kleidung oder Nahrungsmitteln versorgt, Wäsche wäscht oder duscht. Darunter waren auch von Armut betroffene (süd-)osteuropäische Familien ohne geklärten Aufenthaltsstatus und damit ohne Bezug von Transferleistungen. 27 % (24 %) der Besucherinnen sind laut eigener Erhebung „verdeckt“ wohnungslos und 19 % (18 %) leben in Obdachlosenunterkünften. Weitere Besucherinnen haben betreuten Wohnraum bei Trägern der Wohnungslosenhilfe gemietet, einige Frauen leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen (Unterschlupf, Platte, Gartenhäuschen). 2017/2018 waren – wie auch in den letzten Jahren – besonders viele Frauen mit Kleinkindern regelmäßige Besucherinnen des TafF. Außerdem fragten viele schwangere Frauen nach Unterstützung an. Frauen, die „auf der Straße“ lebten und für weitergehende Hilfen nicht zugänglich sind, fanden im TafF zumindest eine Basisversorgung. Die Lebenssituation der TafF-Besucherinnen ist durch Armut und häufig auch durch soziale Isolation geprägt. 44 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Besonders intensiv war die Beratungstätigkeit der Sozialarbeiterinnen bei Fragen der Existenzsicherung. Die Antragstellung und Kommunikation mit dem Jobcenter und anderen Leistungsträgern nahm einen großen Raum ein. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit stand allerdings auch die Vermittlung zu weiteren Angeboten der Wohnungslosenhilfe und zu spezifischen Beratungsstellen. Neben der Basisversorgung ist die Alltagsstruktur für die Besucherinnen ein wichtiges Element. Regelmäßige Konzerte, Discos, Ausflüge, Stadterkundungen und Basare tragen dazu bei, dass der Tagestreff einen Ort der Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. Die medizinische Versorgung im TafF ist im Folgekapitel ausgeführt. 7.5. Medizinische Versorgung Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen ist zum Teil sehr schlecht. Angebote der medizinischen Versorgung sind auch in den Einrichtungen erforderlich, da wohnungslose Menschen vom bestehenden Gesundheitssystem aus ganz unterschiedlichen Gründen teilweise nicht, nur unzureichend oder lediglich im Rahmen einer Notfallbehandlung erreicht werden. Für diese Angebote gibt es keine Zugangsvoraussetzungen, so dass beispielsweise auch bei fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz eine Diagnose und Behandlung möglich ist. Schwierig gestaltet sich bei fehlendem Krankenversicherungsschutz dann aber die Überweisung an einen Facharzt zwecks Weiterbehandlung. Viele Wohnungslose scheuen den Weg zum Arzt, obwohl sie krank sind. Gründe hierfür sind zum einen trotz des Wegfalls der Praxisgebühr finanzielle Hürden wie Zuzahlungsregelungen, zum anderen verhindern negative Erfahrungen, Abweisungen und fehlende Krankheitseinsicht den Arztbesuch. Es ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe oft schwierig, Arztpraxen zu finden, in denen Wohnungslose behandelt werden können. Auch geschieht es immer wieder, dass Wohnungslose nach der Behandlung sehr früh aus dem Krankenhaus entlassen werden, ohne dass die weitere medizinische Versorgung oder Pflege geklärt wäre. Aus diesen Gründen kooperieren einige Einrichtungen mit Ärztinnen und Ärzten und begleiten Betroffene dorthin. Einige Träger helfen auch über Spendenmittel mit bei der Finanzierung der Medikamentenzuzahlung. 7.5.1. Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO Die medizinische Versorgung der Bewohnerschaft im Hause, durchgeführt durch zwei Allgemeinmedizinerinnen einer Praxis, hat unverminderten Bestand und wird weiterhin gut angenommen. Die psychiatrische Versorgung direkt im Hause durch einen niedergelassenen Facharzt ist seit vielen Jahren schon nicht mehr gegeben. Ein Ersatz konnte bis jetzt trotz erheblicher Bemühungen nicht gefunden werden. Seit Mitte des Jahres 2019 wird eine Kooperation mit der psychiatrischen Abteilung des Städtischen Klinikums Karlsruhe für zunächst ein Jahr mit Modellcharakter umgesetzt. Ein Facharzt von dort wird die psychiatrisch Erkrankten zweimal im Monat im Hause aufsuchen, beraten und direkt behandeln und somit die psychiatrische Versorgung entscheidend mit sicherstellen helfen. 7.5.2. Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie Das medizinische Behandlungsangebot des Tagestreffs „TÜR“ versteht sich als Ergänzung und nicht als Alternative zur Regelversorgung. In 2018 (2017) boten zwei niedergelassene Ärzte und eine Ärztin an 25 (33) Mittwochnachmittagen eine Arztsprechstunde im separaten Behandlungsraum an. Zusätzlich wurde in beiden Jahren jeweils eine spezielle Sprechstunde von einem HNO-Facharzt angeboten. Darüber hinaus bietet ein Heilpraktiker regelmäßig unentgeltlich eine Sprechstunde an. Das der „TÜR“ angegliederte Krankenzimmer, das Wohnungslosen einen ganztägigen und kostenlosen Aufenthalt ermöglicht, die aufgrund einer medizinischen Indikation einer häuslichen Ruhe bedürfen, war in 2018 (2017) mit 2 (3) Personen über einen Zeitraum von insgesamt 316 (328) Tagen, belegt. Mit Beendigung des Aufenthalts soll neben der gesundheitlichen auch die soziale Situation stabilisiert sein. Eine Aufnahme konnte bei verschiedenen Personen trotz Vorliegen einer medizinischen Indikation nicht realisiert werden, weil eine erforderliche Eigenständigkeit und ein notwendiges Verantwortungsbewusstsein fehlten und eine ganztägige Betreuung über die Dienste in der Kriegsstraße 88 grundsätzlich nicht leistbar ist. Sozial- und Jugendbehörde | 45 Besonderer Bedarf besteht hinsichtlich der psychiatrischen Versorgung wohnungsloser Menschen. Bei den die „TÜR“ aufsuchenden psychisch auffälligen beziehungsweise kranken Personen gestaltet sich die Inanspruchnahme psychiatrischer Angebote oft sehr schwierig, zumal bei ihnen häufig keine Krankheitseinsicht oder Behandlungsbereitschaft besteht. 7.5.3. Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL 2011 wurde im TafF ein weiterer Standort der medizinischen Notversorgung eingerichtet. SOZPÄDAL hat die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, und durch Spenden wurde ein Raum komplett neu ausgestattet. Eine Ärztin konnte gewonnen werden, die vierzehntägig eine Sprechstunde anbietet. Das Angebot der Notversorgung wird von den Frauen gut angenommen, das Ziel der Anbindung an das medizinische Regelsystem wurde in Einzelfällen erreicht. Leider konnte trotz vielfältiger Bemühungen nach dem Ausscheiden der Ärztin im Jahr 2018 keine Nachfolgerin gefunden werden. 46 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 8. Zielgruppen 8.1. Wohnungslose Familien Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der obdachlosenrechtlich untergebrachten Familien stark angestiegen war, blieb diese in den Jahren 2017 und 2018 konstant auf einem hohen Niveau von durchschnittlich 60 Familien. Im Dezember 2018 (2017) waren 62 (56) Familien mit insgesamt 180 (171) Personen, davon 98 (93) Kinder obdachlosenrechtlich untergebracht. Der Anteil an Personen mit Migrationsgeschichte war hierbei mit 65 % (75 %) sehr hoch. Die Hälfte dieser Familien stammte aus Ländern der Europäischen Union (2018: 20 Familien; 2017: 27 Familien), davon ein Großteil aus Rumänien (2018:13 Familien; 2017: 22 Familien). Weitere 13 Familien stammten aus afrikanischen Ländern. Auch die Zahl der Alleinerziehenden unter den wohnungslosen Familien blieb mit 43 Familien (33 Familien) hoch. Bei genauerer Betrachtung werden die Gründe, die bei Familien zur Wohnungslosigkeit führen, deutlich. Die betroffenen Familien geben häufig an, dass sie nach dem Zuzug nach Karlsruhe keine eigene Wohnung finden konnten. Meist kommen diese Familien aus dem Ausland oder aus strukturschwachen Gebieten nach Karlsruhe, um hier zu arbeiten. Viele kommen kurzfristig bei Bekannten unter oder erhalten befristete Mietverträge. Diese instabilen Wohnverhältnisse führen über kurz oder lang in die Obdachlosigkeit. Im Dezember 2018 war dies bei 25 Familien der Fall. Häufig sind auch Beziehungskonflikte der Auslöser für spätere Wohnungslosigkeit. Im Dezember 2018 gaben 12 Familien an, dass sie aufgrund von Trennungen oder problematischen Familienverhältnissen die Wohnungen verlassen mussten. Stand Dezember 2018 verloren 13 Familien wegen Räumungen ihre Wohnungen. Wie sich in der Beratungsarbeit zeigt, stellt der ausgesprochen enge Wohnungsmarkt für alle wohnungslosen Familien ein großes Problem dar. Da es sich in der Regel um einkommensschwache Haushalte handelt, haben diese es bei steigenden Mietpreisen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Verweildauer in den Unterkünften ist mit durchschnittlich 9 bis 15 Monaten weiterhin hoch. Kaum einer Familie gelingt es, auf dem privaten Wohnungsmarkt eigenständig eine Wohnung zu finden. Schwerpunkte in der Beratung mit wohnungslosen Familien sind daher Hilfen bei der Wohnungssuche und Unterstützung in finanziellen Notlagen. Werden im Beratungskontext individuelle Bedarfe sichtbar, besteht die Möglichkeit, intensive, langfristige Hilfen zu installieren. Die Familien können zum Beispiel im Rahmen der aufsuchenden Familientherapie über den freien Träger Ohlebusch GmbH (siehe Folgekapitel) oder über das Programm „Lotsen für Familien“ mit dem freien Träger SOZPÄDAL enge Begleitung erfahren. Bei Jugendhilfebedarfen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst. Trotz dieser Unterstützungsangebote gelang es in den letzten beiden Jahren nicht, die Zahl der untergebrachten Familien langfristig zu reduzieren. Für Familien, die aus den Unterkünften ausziehen, rücken gleichzeitig wieder neue wohnungslose Familien nach. 8.1.1. Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH In Zusammenarbeit von Fachstelle Wohnungssicherung und der Firma Ohlebusch GmbH startete die systemische Begleitung für wohnungslose Familien erstmals im Jahr 2005. Seither konnten in 15 Durchläufen 103 Familien mit insgesamt 330 Personen, davon 192 Kinder mit Wohnraum versorgt und in dauerhaftes Wohnen begleitet werden. Bei der systemischen Begleitung handelt es sich um ein Hilfsangebot, welches speziell auf die Problemlagen von wohnungslosen Familien zugeschnitten ist. Diese werden dabei über die Fachstelle Wohnungssicherung ausgewählt und erhalten von dort die Zusage, sobald wie möglich eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Über die Dauer von neun Monaten werden die Familien von der Ohlebusch GmbH intensiv begleitet. Voraussetzung für den Erhalt der Wohnung ist dabei die Teilnahme an allen drei Bausteinen der Hilfe. Neben therapeutischen und beratenden Gesprächen zu Hause erhalten die Familien intensive Unterstützung durch Begleitung im Alltag. Darüber hinaus finden regelmäßige Gruppensitzungen mit allen Familien statt. Bei diesen 14-tägigen Treffen geht es vor allem darum, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu beraten, zu motivieren und zu unterstützen. Ziel der Mehrfamiliengruppe ist es, die Ressourcen und Bewältigungsstrategien der Familien im Miteinander zu stärken und auszubauen und alltagspraktisches Wissen Sozial- und Jugendbehörde | 47 rund um das Thema „Wohnen“ zu vermitteln. Besonders erfreulich ist, dass im Rahmen der Gruppensitzungen immer wieder auch Freundschaften und kleine Netzwerke über die Dauer der Maßnahme hinaus entstehen. Charakteristisch für die Gruppenzusammensetzung war auch in den Jahren 2017 und 2018 der hohe Anteil an Alleinerziehenden. Bei den insgesamt 16 teilnehmenden Familien handelte es sich in 10 Fällen um alleinerziehende Mütter. Ebenso waren Familien mit Migrationsgeschichte in den Jahren 2017 und 2018 häufig vertreten (9 von 16 Familien). Hier stellt die Sprachbarriere eine große Schwierigkeit und zusätzliche Belastung im Alltag dar. Die Familien haben in der Regel wenig Kenntnis über die Systeme in Deutschland. Beim Umgang mit Behörden, beim Thema Schule und Kindergarten und in vielen weiteren Bereichen des täglichen Lebens haben diese Familien folglich einen höheren und intensiveren Informations- und Begleitungsbedarf. Die Unterstützung im Rahmen der systemischen Begleitung war in den vergangenen Jahren eine große Entlastung und wertvolle Hilfe für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dass die Hilfe dabei nachhaltig ist, zeigt ein Blick in die Statistik: Nur 6 der seit Beginn begleiteten 103 Familien wurden seither wieder wohnungslos. 8.2. Junge Erwachsene Wohnungslose In Karlsruhe ist der Anteil der jungen Wohnungslosen – wie auch im ALGII-Bezug – in den letzten Jahren stetig gesunken. Betrug der Anteil der jungen Untergebrachten im Jahr 2013 noch 18 %, reduzierte sich dieser kontinuierlich und betrug in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 10 %. Somit sank auch die absolute Zahl der untergebrachten jungen Erwachsenen auf 103 Personen in 2018 (2017: 113; 2016: 154 Personen). Das Geschlechterverhältnis entspricht mit ein Drittel Frauen und zwei Dritteln Männern dem der erwachsenen Wohnungslosen. Trotz des Rückganges bleibt es für die jungen erwachsenen Wohnungslosen wichtig, dass sie sich nicht im Wohnungslosenhilfesystem verfestigen. Daher haben sich sowohl die Fachstelle Wohnungssicherung als auch freie Träger intensiv am Care Leaver-Projekt beteiligt. Care Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – zum Beispiel in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Dieser Übergang stellt für viele der jungen Menschen eine besondere Herausforderung dar, weshalb sie besondere Unterstützung benötigen. Eine enge Kooperation findet auch mit den Trägern AFB und Verein für Jugendhilfe im Rahmen des §16h-Projektes „Geht was?!“ statt. Hierbei handelt es sich um ein über SGB II und ESF kofinanziertes Projekt für junge Menschen, die aktuell keinen Zugang zu Regelsystemen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Arbeit finden. Für 2018 wurden erstmals Care Leaver in der Obadachlosenstatistik erfasst. Dies waren 15 Personen im Jahresverlauf. Von 9 von ihnen wurde eine vorige Maßnahme vorzeitig beendet, 2 haben diese von sich aus verlassen und 4 kamen aus stationären Jugendhilfe-Einrichtungen. Als Ergebnis einer Befragung junger wohnungsloser Menschen durch die Fachstelle Wohnungssicherung findet seit 2013 ein regelmäßiges Netzwerktreffen statt. Teilnehmende sind Vertreterinnen und Vertreter der Fachstelle Wohnungssicherung, des Sozialen Dienstes, des Jugendamtes, des Sozialamtes sowie Träger. Durch die Treffen wurden die Kontakte untereinander verbessert sowie auch einzelfallbezogene Problemlösungen aufgrund der schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Personengruppe gefunden, und schließlich dienen sie der Optimierung der Nahtstellen. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge Männer und seit 2011 eine Notunterkunft für junge Frauen. Dies sind Angebote der Heimstiftung Karlsruhe, die an die langjährig bestehende Beratungsstelle „IGLU“ für junge Wohnungslose angebunden sind. 8.2.1. Noku: Heimstiftung Karlsruhe Seit 2010 besteht die Notschlafstelle NOKU in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe. Sie richtet sich an junge wohnungslose Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die ihren letzten Wohnsitz im Stadtbezirk von Karlsruhe hatten und nun akut oder erst seit kurzem wohnungslos sind. Die Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anlaufstelle IGLU in der Adlerstraße 20 und verfügt über vier Einzelzimmer und ein Notbett. Zentrale Zielsetzung des Angebotes ist die Vermeidung einer Chronifizierung von Wohnungslosigkeit. In den Jahren 2017 und 2018 wurden insgesamt 30 Personen in der NOKU aufgenommen und bei der Wohnungssuche unterstützt. Dort bekommen sie eine engmaschige Beratung, die zur Lösung ihrer persönlichen 48 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Probleme beitragen soll. Der pädagogische Aspekt besteht unter anderem im Vermitteln beziehungsweise im Erhalt einer Tagesstruktur und dient dazu, die im Durchschnitt 20-Jährigen auf ihre neue Situation, selbstständig und alleine zurecht zu kommen, vorzubereiten. Weitere wichtige Aufgaben der NOKU sind die Klärung der finanziellen Situation, der Umgang mit Behörden, sowie die Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und eines realistischen Selbstbildes. Die Anzahl der Anfragen der letzten beiden Jahre (97) ist vor allem im Jahr 2018 stark gesunken, ebenso die Zahl der Aufnahmen. Von den Anfragen im Jahr 2018 waren 20 % ehemals unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA), die nun ebenfalls die Aufnahmekriterien der NOKU erfüllen. In beiden Jahren kam circa ein Drittel der Anfragenden aus der Jugendhilfe. Die meisten der Aufgenommenen waren Deutsche (78 %). Im Anschluss an die NOKU hatten in den beiden vorangegangenen Jahren trotz schwieriger Situation am Wohnungsmarkt circa zwei Drittel eine recht sichere Wohnperspektive. 8.2.2. JUNO: Heimstiftung Karlsruhe Die Einrichtung Juno besteht seit 2011 in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe, und wurde 2014 aus einer Spendenfinanzierung heraus vollständig in den Haushalt der Stadt übernommen. Junge wohnungslose Frauen nehmen das bestehende Hilfesystem oftmals noch weniger an als junge Männer und versuchen sich im Bekanntenkreis „durchzuschlagen“, wodurch nicht selten Abhängigkeitsverhältnisse eingegangen werden. Auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit denen die meisten von ihnen belastet sind, können so nicht behoben werden, und eine Chronifizierung der Wohnungslosigkeit wird begünstigt. Die Notunterkunft Juno befindet sich in der Nähe von IGLU und NOKU und verfügt über vier Plätze in einem Doppelzimmer und zwei Einzelzimmern. Das Angebot gestaltet sich analog zur NOKU und steht jungen Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren aus Karlsruhe offen. Die Aufenthaltsdauer ist auf acht Wochen begrenzt, was sich jedoch aufgrund der schwierigen Wohnungssituation in Karlsruhe in einigen Fällen als zu knapp bemessene Frist erwiesen hat. Auch für eine Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen oder ins Betreute Wohnen muss häufig mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Aufgrund besonderer Situationen, wie zum Beispiel einer Schwangerschaft, oder um geplante Folgemaßnahmen nicht zu gefährden, wurde die Verweildauer in Einzelfällen entsprechend erhöht. In den Jahren 2017 und 2018 gab es mehr als 60 Anfragen. 26 junge Frauen wurden aufgenommen. In 70–75 % der Fälle konnte Wohnraum gefunden werden, oder es fand eine Vermittlung in Betreutes Wohnen statt. Im Jahr 2018 ging die Anzahl der Nutzerinnen aus ungeklärten Gründen deutlich zurück. Dennoch haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass ein spezielles Angebot für junge, wohnungslose Frauen aufgrund der immer schwieriger werdenden Wohnraumsituation und der prekären sozialen Rahmenbedingungen bedarfsentsprechend angenommen wird. 8.2.3. Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe Im Mai 2013 wurde das intensivere „Betreute Wohnen für junge erwachsene Wohnungslose“ mit zunächst 5 Plätzen, als Ergänzung zur bestehenden Hilfe nach § 67 SGBX II, ins Leben gerufen. Auf Grund der hohen Nachfrage wurde die Platzzahl im August 2014 auf 8 Plätze erhöht. Das Angebot richtet sich nach dem besonderen Bedarf junger Erwachsener, die einerseits eigenständig und selbstbestimmt leben wollen, gleichzeitig aber in vielen Lebensbereichen einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Im Spannungsfeld zwischen der eigenen Wahrnehmung und den eigenen Vorstellungen und der Realität werden die jungen Menschen betreut und an ein selbstverantwortliches Leben mit möglichst realistischen Zielvorstellungen herangeführt. Die Belegung des Projektes erfolgt über das Wohnheim Rüppurrer Straße oder in Einzelfällen auch über andere obdachlosenrechtliche Unterbringungen. Die aufsuchende Betreuung vor Einzug in die Wohngruppe ermöglicht ein besseres Kennenlernen, schafft Vertrauen und stärkt somit die Motivation, sich auf das Hilfeangebot einzulassen. Von 20 in 2018 (18 in 2017) aufgesuchten Personen zogen 11 (12) in die Wohngruppe Adlerstraße oder deren Außenwohngruppe ein. Insgesamt wurden im Jahr 2018 20 (2017: 19) Personen mit einem jeweiligen Durchschnittsalter von 21 Jahren betreut. Etwas über die Hälfte aller betreuten Personen in 2017 und 2018 gab an, Jugendhilfeerfahrung (Heimaufenthalte, Betreutes Jugendwohnen, Pflegeeltern) gemacht zu haben. Sozial- und Jugendbehörde | 49 Sowohl in 2017 als auch in 2018 wurden jeweils 2 Personen in eigenen Wohnraum vermittelt. 1 junger Mann zog 2018 wieder zurück zu seinen Eltern. Im Jahr 2017 gingen 3 Personen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach, und 2 Personen bezogen Arbeitslosengeld. Im Jahr 2018 ging 1 Person einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach, und 4 Personen bezogen Arbeitslosengeld. Mit dem U 25-Projekt können junge Erwachsene nachhaltiger erreicht und betreut werden, um gemeinsam lebensnahe und altersspezifische Perspektiven zu entwickeln. Die Vermittlung in eigenen Wohnraum stellt leider auch für dieses Betreuungsangebot eine immer größer werdende Herausforderung dar. 8.2.4. „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL „Wohnen 18+“ mit seinem Angebot an Wohnraum und Begleitung richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Wohnungsnot. Das Projekt versucht den Spagat zu schaffen zwischen dem großen Wunsch nach Selbständigkeit und dem Bedarf an Unterstützung zur Klärung der sozialen Schwierigkeiten der jungen Menschen. Für einen gelingenden Hilfeprozess ist es notwendig, die Besonderheiten dieser spezifischen Lebensphase in den Blick zu nehmen und diese sowohl bei der Auswahl von geeignetem Wohnraum, als auch im sozialpädagogischen Alltag zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2014 eine Erhöhung der Platzzahl vorgenommen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt hat es die Gruppe der benachteiligten jungen Erwachsenen besonders schwer, an bezahlbaren Wohnraum zu kommen. Im Jahr 2018 (2017) nahmen 29 (26) junge Menschen an „Wohnen 18+“ teil. Bei den Teilnehmenden handelte es sich um 12 (12) junge Frauen und 17 (14) junge Männer mit einem Altersdurchschnitt von 22,2 (21,6) Jahren. 26 (25) junge Menschen wohnten in Wohnraum, der von SOZPÄDAL angemietet und mit einem Mietvertrag an die Teilnehmenden weitervermietet wurde. 3 (5) junge Erwachsene wurden in eigenem Wohnraum durch Wohnen 18+ begleitet. Zum Zeitpunkt der Bewerbung waren 10 (8) Personen obdachlosenrechtlich untergebracht, davon 1 (1) Frau in der Frauenpension. 13 (10) junge Erwachsene befanden sich im Unterschlupf, 1 (1) Teilnehmende kam aus dem Elternhaus zu SOZPÄDAL, 1 (1) Person lebte bei der Großmutter, 1 (keine) junge Frau kam aus dem Frauenhaus und 3 (2) Personen wohnten in eigenem Wohnraum. Keine (1) Person machte Platte und keine (2) Person(en) lebte(n) im Wohnwagen. 3 (3) junge Erwachsene konnten über das Lotsenprojekt den Zugang zu Wohnen 18+ finden. Für 11 (13) junge Erwachsene endete 2018 die Teilnahme an Wohnen 18+. Bei 13 (12) jungen Erwachsenen konnte der noch bestehende Unterstützungsbedarf durch „Wohnen intensiv“ abgedeckt werden. 8.3. Psychisch kranke Wohnungslose Wohnungslose Menschen mit einer psychischen Erkrankung können aufgrund der Öffnung für diesen Personenkreis adäquat im Betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII versorgt werden. Den psychisch kranken Menschen, die ihre Erkrankung nicht oder noch nicht akzeptieren können und daher in der Wohnungslosenhilfe ihre Nische suchen, kann mit dem Sonderprogramm §§ 67/68 SGB XII auch die Hilfe angeboten werden, die ihrer Lebens- und Problemlage entspricht. Dies ist eine unverzichtbare Ergänzung zum Ambulant Betreuten Wohnen in der Eingliederungshilfe. 8.3.1. Betreutes Wohnen: AWO (Siehe Kapitel 4.2.3. Betreutes Wohnen: AWO) 8.3.2. Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL Die Zielgruppe sind Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung im Vordergrund steht und die von Wohnungslosigkeit akut betroffen sind. Teilweise ist auch eine zusätzliche Suchterkrankung vorhanden. Neben der Wohnraumversorgung sind die Auseinandersetzung mit der Krankheit, der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Sozialdiensten und Betreuerinnen und Betreuern wichtige Themenfelder. Die Ängste der Menschen, sich ihrer Krankheit zu stellen, sind groß. Medikamentöse Behandlungen werden aufgrund von schwierigen körperlichen Begleiterscheinungen häufig skeptisch gesehen oder abgelehnt. Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten sind oft erst nach langen Wartezeiten zu erhalten. 50 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Im Rahmen der Wohnungslosenhilfe wurden 2018 (2017) 9 (13) Männer und 11 (11) Frauen betreut. Die Betreuung war trotz schwieriger Rahmenbedingungen äußerst erfolgreich. Auch bei Beendigung des Betreuten Wohnens konnte die jeweils richtige Perspektive gefunden werden. Hilfreich war in Einzelfällen die Beratung in der Hilfeplankonferenz, verbunden mit der trägerübergreifenden gemeinsamen Suche nach Lösungen. 8.3.3. Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk Das niederschwellige und bedarfsorientierte Angebot richtet sich an Menschen die  nicht (mehr) vom sozialpsychiatrischen Versorgungssystem erreicht werden und/oder aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht bisher noch keine Unterstützung angenommen haben,  mit (unbehandelten) chronischen psychischen Erkrankungen isoliert und zurückgezogen leben sowie  sozialarbeiterische Unterstützung bei der Motivation zur Veränderung beziehungsweise der Bereitschaft, sich in ein anderes Wohnumfeld zu integrieren, benötigen. Ziel des Angebotes ist es, mit dem oben beschriebenen Personenkreis eine tragfähige, kontinuierliche Arbeits- beziehung aufzubauen, auf deren Basis die Bereitschaft der Klientinnen und Klienten, sozialarbeiterische Hilfen anzunehmen gefördert werden kann, eine weitere Chronifizierung verhindert und die Veränderungsmotivation verstärkt werden soll. Hierzu werden die Klientinnen und Klienten in ihrem Wohnraum aufgesucht. Das Angebot umfasst 6 Plätze. Die Vermittlung erfolgt über die Mitarbeitenden des Wohnheims in der Rüppurrer Straße 23. Im Berichtszeitraum 2017/2018 wurden 19 Personen betreut. 3 Klientinnen und Klienten zogen in das Appartementhaus des Diakonischen Werkes. Jeweils 1 Person wurde in eigenen Wohnraum, in ein stationäres Angebot, in eine betreute Wohnform, in ein therapeutisches Angebot sowie in das Hotel Anker (AWO) vermittelt. 1 weiterer Klient zog zu einem Bekannten. 2 Klientinnen und Klienten wurden inhaftiert. Bei 8 Personen musste das Projekt ohne Vermittlung in Wohnraum beendet werden. Aufgrund der Situation des Wohnungsmarktes ist eine Vermittlung in Wohnraum, selbst für Klientinnen und Klienten, die selbstständig leben könnten, nahezu unmöglich. 8.3.4. Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk Das Appartementhaus bietet auf zwei Stockwerken 16 möblierte Appartements für obdachlose erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung. Je eine Etage ist für 8 Frauen und 8 Männer vorgehalten, die über die Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe vermittelt und finanziert werden. Alle Appartements sind mit Kochnische und Nasszelle ausgestattet. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein Miet- und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag ist an den Betreuungsvertrag gekoppelt, das bedeutet: Ohne Betreuung ist ein Wohnen im Appartementhaus nicht möglich. Im Berichtszeitraum 2017/18 war mit 2 Bewohnerinnen und Bewohnern wegen ihrer unbehandelten Suchterkrankung keine Zusammenarbeit mehr möglich. Die Auswirkungen der unbehandelten, psychischen Erkrankung führten bei 3 anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu massiven Verstößen gegen die Hausordnung. Hier erreicht das niedrigschwellige Angebot seine Grenzen. Die Beendigung der Maßnahme erfolgte auch zum Schutz der anderen Bewohnerschaft. Ziel des Angebots im Appartementhaus ist die Erarbeitung individueller Perspektiven. Über Gruppenangebote, Ausflüge und Freizeiten wird zudem die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft ermöglicht. 8.3.5. Ambulant betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung des Badischen Landesvereins für Innere Mission (BLV) bietet Ambulant Betreutes Wohnen an und schafft damit eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen der Wohnungslosen-, Suchtkranken- und Eingliederungshilfe. Das Angebot richtet sich an wohnungslose Frauen und Männer, bei denen gleichzeitig psychische Auffälligkeiten, psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme bestehen, die aber (noch) nicht bereit oder fähig sind, die entsprechenden weiterführenden fachlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungsangebot umfasst alle Hilfen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII. Es umfasst auch die Motivationsarbeit zu fachärztlicher Behandlung, Krisenintervention sowie das Angebot von/die Vermittlung in tagesstrukturierende(r) Hilfe oder Hilfen im Bereich der Beschäftigung. Sozial- und Jugendbehörde | 51 Der BLV stellt den Klientinnen und Klienten bei Bedarf möblierte Zimmer zur Verfügung und schließt mit ihnen Wohn- und Betreuungsverträge ab. In Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung kann die Betreuung schon im Vorfeld einer möglichen Aufnahme als aufsuchende Hilfe erfolgen, zum Beispiel in einem Hotel oder einer Wohnungsloseneinrichtung. Eine große Schwierigkeit in der Betreuung ist die Vermittlung in bezahlbaren und bewohnbaren Wohnraum. Oft sind die in Karlsruhe angebotenen Wohnungen für Menschen mit Grundsicherungs- oder ALG II-Bezug nicht bezahlbar oder die Wohnungen befinden sich in schlechtem Zustand. 52 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 9. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung 9.1. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Bis zum Jahr 2018 waren die Hilfen für Wohnungslose in einem eigenen Team organisiert. Neben den laufenden Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes stellten die Leistungen zur Anmietung einer Wohnung einen Schwerpunkt des SGB II-Teams für Wohnungslose (Team 310) dar. Diese konnte im Fachteam schnellstmöglich bewilligt werden, so dass keine Wohnungsanmietung aufgrund einer verspäteten Entscheidung verhindert wurde. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen des Karlsruher Wohnungsmarktes konnten viele Wohnungsanmietungen finanziell ermöglicht werden; im Jahr 2017 waren dies insgesamt 200 Anmietungen. Insbesondere Alleinlebende mieten oft Wohnungen an, deren Vermittlung von der Fachstelle zum Beispiel aufgrund des Zustands nicht unterstützt würde. Rechtlich besteht jedoch zumeist keine Möglichkeit, sie abzulehnen. Leider hat dies zur Folge, dass die Anmietung des öfteren nicht zu einer Nachhaltigkeit führt und kurzfristig erneute Wohnungslosigkeit entsteht. Viele wohnungslose Menschen sind bereit, auch Wohnungen in schlechtem Zustand anzumieten, da sie sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt sehen. Neben der Leistungsgewährung war das Team 310 auch im Bereich der Arbeitsvermittlung erfolgreich. Ende 2017 wurde eine Integrationsquote von 22 % in den Arbeitsmarkt erreicht. Auch die Beratung der Leistungsbeziehenden (Klärung der Wohnsituation, Vermittlung in weiterführende Hilfen), sowie die Vernetzung zur Fachstelle Wohnungssicherung waren weitere Schwerpunkte des Teams. Im Jahr 2018 wurde das Team aus organisatorischen Gründen (hoher Personalfluktuation) aufgelöst. Die Wohnungslosen erhalten seither bei den im Rathaus West ansässigen allgemeinen Jobcenter-Teams ihre Leistungen. Künftig soll nur noch der Personenkreis der obdachlosen Menschen, die noch nicht ordnungsrechtlich untergebracht sind oder dies aus persönlichen Gründen ablehnen, von einer Fachkraft des Jobcenters in räumlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssicherung betreut werden. Statistische Daten über den Leistungsbezug oder die Arbeitsintegration wohnungsloser Menschen liegen seit Auflösung des Fachteams nicht mehr vor. 9.2. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung Das Arbeitsprojekt Esperanza bietet erwachsenen Menschen, welche wohnungslos sind, obdachlosenrechtlich untergebracht wurden, von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder sich beispielsweise in einem Ambulant Betreuten Wohnangebot befinden, die Möglichkeit, sich im geschützten Rahmen mit dem Thema Arbeit und Beschäftigung auseinander zu setzen. Es stehen 19 Plätze, welche durch Arbeitsanleitung und Sozialarbeit betreut werden, zur Verfügung. Diese können durch den zuständigen persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters angefragt und belegt werden. Als Anreiz für die Teilnahme an der Maßnahme werden den Teilnehmenden zwei Euro pro geleistete Arbeitsstunde (maximal 240 Euro /Monat) zusätzlich zu den Sozialleistungen ausbezahlt. Im Berichtszeitraum 2017/2018 hatte das Arbeitsprojekt Esperanza immer wieder Schwierigkeiten, geeignete Teilnehmende zu finden, weswegen die Belegung in 2018 oft nicht befriedigend war. Zum Teil lag diese Entwicklung sicherlich an den üblichen Schwankungen und Entwicklungen. Zum Teil lag dies vermutlich auch an der Auflösung des Fachteams 310, da das Projekt bis dato ausschließlich über das Fachteam 310 belegt wurde. Durch intensive Kooperationsgespräche und Vorstellungen des Projektes bei allen Teams des Jobcenters und bei Kooperationspartnerinnen- und partnern ist die Belegung nun wieder deutlich besser. Im Frühling 2018 zog das Arbeitsprojekt in neue Räume in die Markgrafenstraße 2. Die Teilnehmenden haben dort die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise der Küche, der Werkstatt, der Nähwerkstatt, der Kleiderkammer, dem Gartenteam oder dem Transport- und Renovierungsteam zu betätigen und Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus stehen den Teilnehmenden in den neuen Räumen eine Dusche, eine Kleiderkammer sowie Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Außerdem gibt es einen PC mit Internetzugang sowie Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Arbeit et cetera. Sozial- und Jugendbehörde | 53 Aufgrund der zum Teil erheblich belastenden Lebenssituationen bekommen die Teilnehmenden neben dem Einblick in unterschiedliche Arbeitsbereiche auch vermittelt, ihr Erscheinungsbild zu verbessern, Körperhygiene einzuhalten, auf Ernährung zu achten, sich an- und abzumelden oder gegebenenfalls eine Krankmeldung abzugeben. Neben der Problematik der erlebten Obdachlosigkeit und des fehlenden Wohnraums sind einige Teilnehmende zusätzlich durch Suchterkrankung, Verschuldung, psychische Erkrankung, Beziehungsprobleme, traumatische Erlebnissen oder Straffälligkeit belastet. Unter diesem Gesichtspunkten muss auch die recht hohe Anzahl der Abbrüche betrachtet werden. In 2017 waren 42 Teilnehmende bei Esperanza, wovon 14 verhaltensbedingt abbrechen mussten, 5 in Therapie gingen, 3 in kommunale Beschäftigung und 3 in Arbeit vermittelt wurden. 1 Person zog um, 8 konnten in eigenen Wohnraum einziehen und 7 wurden in Betreutes Wohnen vermittelt. 2018 waren 30 Teilnehmende bei Esperanza, wovon 8 verhaltensbedingt abbrachen, 7 in Therapie gingen, 2 eine Arbeit gefunden haben und 3 eine eigene Wohnung beziehen konnten. 9.3. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO Das AWO Arbeitsprojekt bietet Beschäftigungs- und Tagesstrukturangebote mit Hinzuverdienstmöglichkeit für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Handicaps aber auch mit sozialen Benachteiligungen wie zum Beispiel Wohnungslosigkeit. Das Projekt kann etwa 220 Teilnehmende im Rahmen folgender Angebote beschäftigen:  Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II,  tagesstrukturierende Maßnahmen nach § 16a SGB II im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsangebote „KommBe“,  Beschäftigungsangebote nach § 11 SGB XII,  Tagesstrukturangebote für psychisch kranke Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII,  das von der Stadt Karlsruhe geförderte Projekt „AWOrks“. Das Projekt hat folgende Ziele:  Psychosoziale Stabilisierung durch Tagesstrukturierung, Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Kontakte und Hinzuverdienstmöglichkeit,  Sicherung beziehungsweise (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit,  Erlernen/Verbessern von Grundarbeitsfertigkeiten und sozialen Kompetenzen,  Berufsorientierung und Berufsfindung. Das Arbeitsprojekt verfügt über folgende projekteigene Arbeitsbereiche: Helferservice (handwerklicher Bereich), Fahrdienst, Werkstatt (einfache Montage-, Holz- und Kreativarbeiten) und Nähstube. Darüber hinaus kann auf eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzstellen innerhalb der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH und bei kooperierenden Vereinen zurückgegriffen werden. 9.4. Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Das seit 2010 bestehende Projekt LaBOR ist ein niedrigschwellig konzipiertes Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge, wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen für den Arbeitsmarkt. Ziel des Projekts ist es, eine flexible, individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Karlsruhe erhalten 15 junge Menschen eine individuell ausgerichtete Förderung. Unter Berücksichtigung der prekären Lebenssituation der jungen Menschen werden im Projekt Basiskompetenzen für ein Ausbildungs- oder 54 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Arbeitsverhältnis sowie grundlegende soziale Kompetenzen geübt. In der Projektwerkstatt erproben die Teilnehmenden in verschiedenen Arbeitsbereichen eigene Stärken und Vorlieben. Neben der Arbeitsförderung erhalten die jungen Menschen im LaBOR sozialpädagogische Unterstützung zur Klärung ihrer Lebenslage. Im Jahr 2018 (2017) haben 30 (44) junge Menschen am Projekt teilgenommen. Die Niedrigschwelligkeit des Angebotes macht es möglich, mit einer Zielgruppe in Kontakt zu kommen, die aufgrund ihrer prekären Situation in bestehenden Hilfeangeboten nicht ankommt und in der Folge geringe Chancen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt hat. So berichteten beispielsweise 47 % (36 %) der Teilnehmenden bei Beginn von einer abgebrochenen Ausbildung. Durch die sozialpädagogische Begleitung der jungen Menschen gelingt es, soziale Probleme zu verringern und Lernfortschritte bezüglich der Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erzielen. Für 20 (36) Teilnehmende endete 2018 (2017) das Projekt. Von 23 Teilnehmenden, die bei Zuweisung wohnungslos waren oder sich in einer prekären Wohnsituation befanden, konnte bei 15 (13) jungen Erwachsenen die Wohnungslosigkeit beendet werden. 4 (10) junge Menschen wurden durch Wohnen 18+ von SOZPÄDAL e. V. begleitet. 9.5. TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Am Angebot „Arbeiten und Qualifizieren“ nahmen 2018 (2017) 56 (56) Frauen teil, 14 (13) Frauen kamen neu in das Projekt. Im Vordergrund steht, den Teilnehmerinnen eine Tagesstruktur zu bieten, das Selbstwertgefühl aufzubauen, Ressourcen zu erkennen und zu fördern. Sowohl die praktische als auch die theoretische Qualifizierung setzt an den „verschütteten“ Kenntnissen der Frauen an und fördert sie individuell. Ein wichtiges Angebot sind die 12 Plätze, die über das kommunale Programm „Proaktive Arbeitsplatzsuche – Psychosoziale Betreuung zur Tagesstrukturierung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II“ finanziert werden. Es wird vor allem Frauen mit höheren Ressourcen angeboten, und es besteht ein enger Kontakt zu den Ansprechpersonen des Jobcenters. Die Lebenslage der Frauen wird geprägt von Wohnungslosigkeit/prekären Wohnverhältnissen, Langzeit- arbeitslosigkeit sowie von Bildungs- und Ausbildungsdefiziten. Die Frauen sind zusätzlich durch Suchtprobleme oder psychische Beeinträchtigungen/Erkrankungen und schwierige familiäre Situationen belastet. Eine Arbeitsperspektive könnten sie nur auf einem entsprechend ausgestalteten sozialen Arbeitsmarkt entwickeln. Frauen mit einem entsprechenden Maß an Einschränkungen konnten darin begleitet werden, in das angemessenere Leistungsgesetz (vom SGB II ins SGB XII) übergeleitet zu werden. 9.6. Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL Im Jahr 2018 (2017) konnte(n) 1 (6) Wohnung(en) für 6 (7) Personen mit Hilfe städtischer Mittel saniert und damit für Wohnungslose auf mindestens zehn Jahre gesichert werden. Das Wohnungsakquise-Programm war bisher sehr erfolgreich und ist als wichtige Ergänzung des Hilfesystems nicht mehr weg zu denken. Mit einem Zuschuss des Landes Baden-Württemberg konnte SOZPÄDAL 2016 mit der Sanierung eines Wohnhauses für ein Schnittstellen-Wohnprojekt beginnen. Die Sanierungsarbeiten wurden Mitte 2017 fertig gestellt. Im Wohnprojekt konnten seit 2017 12 Personen mit Wohnraum versorgt werden. Seit 2009 kann SOZPÄDAL, neben dem neu akquirierten Wohnraum, auch bereits länger angemietete Wohnungen in einen besseren Zustand versetzen. Dies erfolgt mit Hilfe eines Zuschusses aus freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe für einen Anleiter im Sanierungsprojekt. In Mehrzimmerwohnungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Sanitärräumen besteht häufig ein hoher Renovierungsbedarf, dem in gemeinsamer Arbeit mit den Mieterinnen und Mietern abgeholfen werden kann. Es entsteht ein anderes Verhältnis zum Wohnraum, und die Identifikation mit der Wohnung führt zu einem pfleglicheren Wohnen. Seit der Schaffung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes können 2 Langzeitarbeitslose im Arbeitsprojekt „Mobile Mieterhilfe“ beschäftigt werden. Bei der „Mobilen Mieterhilfe“ handelt es sich um eine Hausmeisterdienstleistung für Mieterinnen und Mieter von SOZPÄDAL, die aufgrund ihrer prekären sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situation einfache Arbeiten in der Wohnung und im Haushalt nicht mehr übernehmen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sozial- und Jugendbehörde | 55 9.7. Streetwork: Diakonisches Werk Auch die durch Streetwork betreuten Menschen verfügen über Ressourcen, die sie zu einer aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft befähigen. Die Straßensozialarbeit macht deshalb Basisaktivierungsangebote für diese besonders benachteiligte Zielgruppe. Zusammen mit diversen Kooperationspartnern werden temporäre Einzelprojekte durchgeführt. Außerdem werden ein Sportangebot (Straßenfußball) und weitere Freizeitmaß- nahmen sowie dauerhafte, zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Service-Dienste im Gemeinwesen organisiert. Der Zugang zu diesen Angeboten ist niedrigschwellig. Je nach Leistungsfähigkeit und den sozialen Kompetenzen steht entweder der Beschäftigungsaspekt oder die psychosoziale Betreuung im Vordergrund. Im Jahr 2018 (2017) waren insgesamt 29 (21) Teilnehmende in den unterschiedlichen Beschäftigungs- maßnahmen im Service-Team der Straßensozialarbeit beschäftigt. Davon waren 3 (4) in einer klassischen Arbeitsgelegenheit (AGH), 13 (12) in der Tagesstrukturierenden Maßnahme mit psychosozialer Betreuung, 13 (5) im Kommunalen Beschäftigungsprogramm. Streetwork hat auch im A³ 1 Teilnehmer in der Aktivierung beschäftigt, und 1 Teilnehmer leistete 2018 gerichtliche Arbeitsstunden ab. Neben den Teilnehmenden in den Beschäftigungsmaßnahmen konnten zahlreiche weitere Klientinnen und Klienten über die temporären Projekte im Stadtteil sowie Freizeitmaßnahmen erreicht und aktiviert werden. Ein Höhepunkt war die Teilnahme am Turnier der „Deutschen Meisterschaft der Wohnungslosen im Straßenfußball“ 2018 in Oldenburg. 56 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 10. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf 10.1. Wohnwagenabstellplatz Auf dem Wohnwagenabstellplatz im Gewann Lachäcker leben derzeit 80 Personen, darunter 30 Kinder. Seit den Vorfällen im Jahr 2014, die im Zusammenhang mit der Gasversorgung ein hohes Gefahrenpotential aufzeigten, hat sich die Sicherheit auf dem Platz deutlich verbessert. Bei den regelmäßig stattfindenden Rundgängen vor Ort konnten keine akuten Gefährdungssituationen festgestellt werden. Es sind jedoch ständig kleinere Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, um den aktuellen Standard zu erhalten. Auch viele Unterkünfte auf dem Platz müssen regelmäßig saniert werden, damit sie einen guten Witterungsschutz bieten. Bewährt hat sich hierbei die gute Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und der Sozial- und Jugendbehörde. Problematisch sind immer wieder große Müllansammlungen, die sich vorwiegend außerhalb des Platzes auf den anliegenden Grundstücken zeigen. Auf dem Platz wird werktäglich eine Hausaufgabenbetreuung durch die Firma Ohlebusch angeboten. Da viele ältere Kinder inzwischen Ganztagsschulen besuchen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst das Angebot angepasst. Am Nachmittag wird ein Lerntreff für Grundschülerinnen- und schüler angeboten, für die Älteren ist zweimal wöchentlich länger geöffnet, so dass sie die Möglichkeit haben, Situationen aus der Schule nachzubesprechen. Daneben gibt es Ferienangebote und einmal monatlich einen Bastelnachmittag. Zudem werden auch die Eltern zum Beispiel bei Anträgen unterstützt. Sozial- und Jugendbehörde | 57 11. Ausblick Mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes ist nicht vor 2030 zu rechnen aufgrund von prognostizierten weiter steigenden Einwohnerzahlen und somit steigender Zahl wohnungsnachfragender Haushalte sowie der Differenz von hohen Nachfragen und nicht ausreichender Baufertigstellungen wegen mangelnder Wohnbaufläche. Hinzu kommt, dass sich der Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen zwischen 2009 und 2017 um 2.208 Wohneinheiten, das heißt um 38,2 Prozent reduziert hat. Dies bedeutet, dass auch in den kommenden Jahren der enge Mietwohnungsmarkt im Niedrigpreissegment eine der größten Herausforderungen für die Wohnungslosenhilfe bleiben wird. Darüber hinaus ist Karlsruhe – unter anderem wegen des guten Arbeitsmarktes und der Attraktivität für Studierende, – eine Stadt mit Zuzug von Menschen innerhalb und außerhalb Europas ist, weshalb in den kommenden Jahren mit einer weiteren deutlichen Anspannung des Karlsruher Wohnungsmarktes zu rechnen ist. Dies wird sich wiederum in einer weiteren Verknappung und Verteuerung des Wohnungsangebotes niederschlagen. In den letzten beiden Jahren hat sich die Zahl der wohnungslosen Menschen trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen nicht weiter erhöht. Eine Hoffnung für die nächsten Jahren liegt in der Entlastung durch den Sozialen Wohnungsbau und durch bereits umgesetzte und geplante Neubauaktivitäten der Volkswohnung GmbH, denn in Karlsruhe wird dringend bezahlbarer Wohnraum für Familien mit Kindern, für Studierende, für Auszubildende, für Zuwanderinnen und Zuwanderer, auch barrierefrei für behinderte und ältere Menschen und für diejenigen, die bisher in öffentlich rechtlicher Unterbringung leben, benötigt. Gerade in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes ist es umso wichtiger, gute Kooperationspartnerinnen und -partner bei der Vermittlung in Wohnraum zu haben. Neben dem Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ leisten auch die Träger der Wohnungslosenhilfe und die Volkswohnung GmbH über die Bereitstellung von und Vermittlung in Wohnraum einen enorm wichtigen Beitrag. Ohne all diese wertvollen Instrumente der Wohnraumversorgung wäre die Zahl der Wohnungslosen in Karlsruhe deutlich höher. Trotz anhaltend hoher Zahlen wird es weiterhin ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung sein, die bestehenden Qualitätsstandards zu halten. Nur bei ausreichender sozialer Unterstützung wird es möglich sein, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zurück in die Mitte der Gesellschaft zu führen. Das Thema Pflege ist auch für die Wohnungslosenhilfe relevant und bekommt zukünftig größere Bedeutung. Bei einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger müssen zukünftig neue/innovative Konzepte zur Versorgung überdacht werden (siehe auch Pflegebericht der Stadt Karlsruhe). In den letzten Jahren gab es eine Unterversorgung der psychiatrischen Versorgung wohnungsloser Menschen in den Einrichtungen. Dies wurde auch beim Strategietag Wohnungslosenhilfe thematisiert. Nach Gesprächen mit BM Lenz und Prof. Dr. Berner wurde in 2019 eine regel- mäßige Sprechstunde in Hotel Anker eingerichtet, deren Finanzierung für das Projektjahr 19/20 gesichert ist. Das differenzierte System der Wohnungslosenhilfe mit seinem breiten Netzwerk ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Armut. Wichtig bleibt weiterhin, dass die Hilfen ineinander greifen und aufeinander aufbauen, was auch der guten Kooperation unter den Trägern selbst zu verdanken ist. Auch in Zukunft wird sich die Stadt Karlsruhe den Herausforderungen und schwierigen Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes stellen und die vorhandenen Unterstützungskonzepte mit Hilfe ihrer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dass Menschen trotz des angespannten Karlsruher Wohnungsmarktes mit Wohnraum versorgt werden können, ist vor allem dem guten Zusammenspiel aller Beteiligten zu verdanken. Um einen Einblick in die Lebenslagen von in Karlsruhe lebenden armutsgefährdeten Menschen zu bekommen, wurde der kommunale Armutsbericht in Kooperation zwischen Stadt und LIGA fortgeschrieben. Die Zusammenhänge zwischen Armut und fehlenden Teilhabemöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Arbeit oder Wohnen werden in den regelmäßig stattfindenden Fachtagen Armutsbekämpfung beleuchtet, zu denen neben Expertinnen und Experten eine breite Öffentlichkeit geladen ist. An dieser Stelle sei auf den nunmehr 7. Fachtag Armutsbekämpfung „Von Daten zu Taten“, anlässlich der Fortschreibung des Armutsberichts, am Dienstag, 15. Oktober 2019 verwiesen. 58 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 12. Anhang 12.1. Faltblatt „Fünfter Fachtag Armutsbekämpfung 2017“ Sozial- und Jugendbehörde | 59 12.2. Programm „Sechster Fachtag Armutsbekämpfung 2018“ SozialRegion 5 Jahre SozialRegion Termin: Donnerstag, 3.Mai 2018, 13 bis 17:30 Uhr Ort: Spechaahalle, Kirchstraße 21, 76297 Stutensee-Spöck Zeitplan 13 Uhr Pressegespräch 13:30 Uhr Ankommen Gäste, Kaffee, Gespräche 14 Uhr Begrüßung  Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg  Klaus Demal, Oberbürgermeister Stadt Stutensee  Dr. Martin Lenz, Bürgermeister Stadt Karlsruhe  Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat des Landkreises Karlsruhe 14:40 Uhr Verflechtungen Stadt und Landkreis Karlsruhe – Zahlen und Fakten Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig, Direktorin Amt für Stadtentwicklung Stadt Karlsruhe Region – Zusammenarbeit – Zukunft – Partizipation Prof. Dr. Jürgen Kegelmann, Prorektor Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl 15:40 Uhr Pause 16 Uhr Podiumsdiskussion  Dr. Martin Lenz, Bürgermeister Stadt Karlsruhe  Peter Kappes, Sozialdezernent Landkreis Karlsruhe  Nicola Bodner, Bürgermeisterin Gemeinde Pfinztal  Elisabeth Peitzmeier, Geschäftsführerin Stadtjugendausschuss  Dr. Alexander Pischon, Geschäftsführer Karlsruher Verkehrsverbund 17 Uhr Unterzeichnung der Charta SozialRegion 17:30 Uhr Ausklang Fingerfood Moderation: Karina Langeneckert, Direktorin Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe 60 | Gesamtkonzept – Wohnungslosenhilfe ́97 Impressum Copyright Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Dezernat 3 Gesamtkoordination/Redaktion Regina Heibrock – Sozialplanung, Sozial- und Jugendbehörde In Zusammenarbeit mit  Axel Kastner – Sozial- und Jugendbehörde  Frank Pauschert – Sozial- und Jugendbehörde  Sonja Rexhäuser – Sozial- und Jugendbehörde  Steffen Schäfer – Sozial- und Jugendbehörde  Uwe Schlindwein – Sozial- und Jugendbehörde  Mauricette Smitran – Sozial- und Jugendbehörde  Anna Trautmann – Sozial- und Jugendbehörde  Heike Winter – Sozial- und Jugendbehörde  Jürgen Lampert – AWO  André Severin – AWO  Christine Jung-Weyand – Badischer Landesverein für Innere Mission  Stefan Lauinger – Badischer Landesverein für Innere Mission  Uwe Enderle und Team – Diakonisches Werk  Anita Beneta – Diakonisches Werk  Gabriela Burdeti – Diakonisches Werk  Rebekka Dorka – Heimstiftung Karlsruhe  Georg Jonczyk – Heimstiftung Karlsruhe  Stefan Kreß – Heimstiftung Karlsruhe  Kathrin Eißler – Heimstiftung Karlsruhe  David Ostern – Heimstiftung Karlsruhe  Alexandra Schowalter-Ribet – Heimstiftung Karlsruhe  Simon Voigt – Institut für transkulturelle Lösungen  Jörg Mauter und Team – SOZPÄDAL  Lissi Hohnerlein und Team – SOZPÄDAL  Axel Diefenbacher – Verein für Jugendhilfe  Michaela Schiefer – Ohlebusch Karlsruhe GmbH  Susanne Daferner – Bahnhofsmission Layout Pruß Grafiken Sozial- und Jugendbehörde Stand August 2019 Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier

  • TOP 7 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INFORMATIONSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0892 Dez. 3 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 - Elfter Sachstandsbericht 2019 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.10.2019 3 X vorberaten Gemeinderat 19.11.2019 7 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den elften Sachstandsbericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 wurde als kommunale Strategie der Armutsbe- kämpfung ins Leben gerufen. In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlos- sen, im Zweijahresrhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Woh- nungslosenhilfe '97 zu diskutieren. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 dient als konzeptioneller Gegenentwurf zu sozia- len und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen bis zur sozialen Stadtteil- entwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Unterbringungszah- len, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems sowie die medizinische Versorgung. Der vorliegende elfte Sachstandsbericht „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe“ bildet die Da- tenlage 2017/2018 der Karlsruher Wohnungslosenhilfe ab. Seit Beginn des Jahres 2013 hat die Zahl der wohnungslosen Menschen – auch bundesweit – zugenommen und hält sich derzeit auf konstant hohem Niveau. In Karlsruhe sind dies Auswirkungen des begrenzten Wohnungsmark- tes im Niedrigpreissegment. Im Jahr 2018 ist die Zahl der wohnungslosen Menschen im Ver- gleich zum Vorjahr nicht weiter gestiegen. Während im Jahr 2017 durchschnittlich monatlich 572 Personen untergebracht waren, waren dies im Jahr 2018 durchschnittlich 566 Personen. Trotz der Herausforderungen, die der angespannte Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jah- ren für das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem birgt, ist es ein Ziel der Fachstelle Wohnungs- sicherung, die bisherigen Qualitätsstandards in der Versorgung wohnungsloser Menschen hal- ten zu können. In einem erstmaligen gemeinsamen Strategietag mit Fachstelle und Trägern zur Weiterentwick- lung der Karlsruher Wohnungslosenhilfe im Jahr 2017 wurden konkrete Umsetzungsvorschläge gemacht, die im vorliegenden Bericht dokumentiert sind. Dass das Karlsruher Hilfesystem so differenziert ist, ist der guten Vernetzung und Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe zu verdanken. Das vorliegende Konzept ist hierfür ein Beleg. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijahresrhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe `97 zu diskutieren. Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den elften Sachstandsbericht zur Kenntnis.

  • Protokoll TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe 1997 – Elfter Sachstandsbericht Vorlage: 2019/0892 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den elften Sachstandsbe- richt zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss. Bürgermeister Lenz: Es ist mir ein Bedürfnis – sicherlich auch in Ihrem Namen – mich zu- nächst einmal bei allen zu bedanken, die es geschafft haben, die letzten drei, vier Jahre die dramatisch ansteigende Wohnungslosigkeit in Deutschland und auch in Karlsruhe zum Stoppen zu bringen. Keine Sorge, weil jetzt der Balken bei 596 stehen geblieben ist mit der Stichtagszahl, die Sie haben. Wir haben ein monatliches Controlling, das mir gerade vorhin auf den Schreibtisch geflattert ist. Wir sind Stand heute bei 545 Wohnungslosen. Das ist natürlich kein Grund zu jubeln, die Hände in den Schoß zu legen. Aber das ist der Teil die- ses Frühwarnsystems und vielen anderen Instrumenten, die zu diesem Stopp und diesem Niveau auf Richtung 600 die letzten vier, fünf Jahre beigetragen haben. Ich komme gerade von einer bundesweiten Tagung mit über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ich kann von dort feststellen, dass Sie uns als Gemeinderat – jetzt gehe ich in das Jahr 1997 zurück – nicht nur unterstützten, sondern uns Haushalt für Haushalt auch die Finanzen zur Verfügung stellen im Sozialdezernat, damit die strengste Form der Armut wirklich be- kämpft wird. – 2 – Jetzt komme ich zum Armutsbericht von vor zwei Sitzungen. Ähnlich ist es heute. Deswe- gen scheue ich mich auch nicht, der Kollegin Regina Heibrock ein weiteres Mal zu danken. Denn auch hier haben Sie den Beleg im Impressum. Es geht nur Hand in Hand. Aber an der Stelle nicht nur mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Hand, also uns, sondern vor allem – das ist das Alleinstellungsmerkmal, nicht nur in Deutschland -, dass wir mit den Eigentümerinnen und Eigentümern ein Bündnis schließen konnten, natürlich mit unserer Volkswohnung an der Spitze, die seinesgleichen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz, aber auch in Frankreich sucht. Was sind die Gründe? Die liegen auf der Hand. 1. Wir haben sehr früh diese Fachstelle gegründet. 2. Wir legen schon über viele Jahrzehnte auf Prävention Wert. Prävention heißt, Woh- nungserhalt - jetzt sage ich etwas ganz bewusst – um jeden Preis. Denn eine verlo- rene Wohnung kostet letztendlich immer mehr, als der Erhalt einer Wohnung. Es ist natürlich das Tolle, dass Soziales und Wirtschaft hier Hand in Hand gehen. Es ist auch das sozial Sinnvollste. Das ist die eine Seite der Skala, die Prävention, volle Energie in diese. Das andere Ende, bei dem uns über 40 Städte und Gemeinden im Moment versuchen zu kopieren, was aber nicht ganz einfach ist, ist, Wohnraum zu akquirieren im Leerstand. Sie wissen, wovon ich rede, von Wohnraumakquise durch Kooperation. Damit komme ich schon zum Ende meiner kurzen Einführung und bedanke mich beim Kol- legen Steffen Schäfer, der es seit über zehn Jahre schafft, tatsächlich mit den privaten Ei- gentümerinnen und Eigentümern weiterhin Leerstand zu akquirieren. Noch ein Schman- kerl: Heute ging der Brief an die Freie und Hansestadt Hamburg raus, dass sie genau so ein Gesamtkonzept nachmachen möchte. Aber, wie gesagt, wir können bedingt zufrieden sein. Eines ist klar, wir werden uns nicht zufrieden geben. Wir werden Sie auch weiterhin brauchen, Haushalt für Haushalt, und natürlich auch in der alltäglichen Lobby und in der Meldung von freien Wohnungen. Aber auch das funktioniert sehr gut. Deswegen noch einmal herzlichen Dank allen, die an dieser tollen Gemeinschaftsaufgabe in der Qualität mitarbeiten. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Vielen Dank für diesen differenzierten Bericht. Man kann sich ein genaues Bild machen, sowohl von den Erfolgen, als auch davon, was noch zu tun ist. Wir sind gut im präventiven Bereich. Das ist der erste, wichtigste Bereich. Dank Volks- wohnung und Wohnungsakquise muss niemand auf der Straße leben. Wohnen ist ein grundlegendes Bedürfnis. In der Vorbereitung auf diese Rede habe ich mir vorgestellt, wie muss es sich anfühlen, wenn man weiß, dass man seine Wohnung demnächst verliert und keine Alternative hat. Jeder, der sich darauf einlässt, wird den Stress spüren, wird spüren, dass man da einfach in Panik gerät und dagegen gar nichts machen kann. Da denke ich dann an die ungefähr 100 Kinder, die Ende 2018 obdachrechtlich untergebracht werden mussten, was die wohl erlebt haben, als ihre Eltern in Panik und Stress geraten sind. Das heißt, wir müssen schauen - obwohl die Zahlen nicht gestiegen sind, das ist super -, die Zahlen zu senken. Nach meiner Berechnung waren es 200 Kinder im Verlauf des Jahres. Die andere ist aber, dass tatsächlich Familien mit insgesamt 162 Kindern vor der Obdachlo- sigkeit bewahrt wurden. Das muss man auch sagen. – 3 – Ursache dieses hohen Niveaus ist letzten Endes, dass es zu wenige Sozialwohnungen gibt. Uns GRÜNEN ist klar, dass schon viel getan wurde, wo wir auch unseren Anteil hatten mit Anträgen. Aber wir müssen weiter schauen, was man in diese Richtung noch tun kann, um den Anteil an Sozialwohnungen zu erhöhen. Wohnraum ist die soziale Frage, schlicht und ergreifend, die sich auf alle sozialen Bereiche auswirkt, zum Beispiel was die Frauenhäuser angeht. Da ist es so, dass die Frauenhäuser nicht wissen, was sie mit den Frauen machen, die keine Wohnung finden. Dadurch sind viel zu viele Plätze besetzt, die dann wiederum dringend benötigt werden von Frauen, die vor Gewalt fliehen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, sich Wohnen nicht mehr leisten können. Das ist wirklich dramatisch. Was uns weiterhin beschäftigt, sind die unwürdigen sogenannten Wohntürme in der Süd- stadt. Dort wohnen Menschen, die sind nicht obdachlos, aber das ist keine Dauerlösung. So kann man nicht gut wohnen. Die Frage ist, was sagt der Brandschutz dazu. Wir werden an diesem Punkt auch nicht locker lassen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Uns liegt der 11. Sachstandsbericht Wohnungslosenhilfe vor. Es ist ein Gesamtkonzept. Dieses Gesamtkonzept, dass wir in Karlsruhe so ein differenzier- tes System von Akutsituation bis zu langfristigeren Planungen erreichen konnten, ist nur möglich durch die Vielfalt derer, die sich engagieren und dafür auch ganz herzlichen Dank. Wenn man den Bericht durchliest, sind einige erfreuliche Zahlen drin. Herr Bürgermeister Lenz hat es gerade gesagt, 545 Wohnungslose im Moment. Das ist ein Hoffnungszeichen, dass es sich nicht weiter ausweitet. Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang, und hervorzuheben aus dem Bericht, die Prävention, dass es nicht zu Wohnungsverlust kommt, dass frühzeitig eingegriffen wird und gehandelt werden kann, um die Leute vor dem Ver- lust der Wohnung zu bewahren. Ein großes Erfolgserlebnis ist immer noch die Wohn- raumakquise. Es wundert einen doch schon, irgendwo denkt man, es müsste eine Sätti- gung kommen, aber es ist immer noch durch die tolle Arbeit der Einrichtung möglich, wei- tere Wohnungen zu akquirieren und dadurch auch Menschen in würdevolle Umgebung zu bringen. Wichtig scheint mir der Ausbau der medizinischen Hilfe zu sein. Die Anfänge sind gemacht, im Anker, in der Tür. Aber hier gibt es noch ein großes Problem von denen, die von Woh- nungslosigkeit betroffen sind, die immer eine Scheu haben, in Praxen zu gehen oder dort angenommen zu werden. Da ist noch ein Handlungsbedarf, dieses System weiter auszu- bauen. Gut ist auch, dass es die Akutsituation gibt, gerade jetzt, wenn der Winter kommt. Auch dieses System hat ein weitgefächertes Angebot. Ich glaube, wir sind mit unseren An- geboten in dieser Differenziertheit sicherlich nicht schlecht aufgestellt. Stadträtin Melchien (SPD): Auch die SPD-Fraktion nimmt den 11. Sachstandsbericht zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe in guter, mittlerweile langjähriger Tradition, nicht nur zur Kenntnis. Wir nutzen diese zweijährige Gelegenheit, zunächst allen Mitwirkenden un- sere Anerkennung auszusprechen, dass wir in Karlsruhe dank vereinter Kräfte ein differen- ziertes Hilfesystem nutzen können. Besonders hervorzuheben ist unsere Volkswohnung, die in mittlerweile über 13.000 günstigen Mietwohnungen Wohnraum bietet und damit einen erheblichen Beitrag zur Verminderung der Wohnungsnot in unserer Stadt leistet. Außer- dem – auch das darf von Seiten der SPD in dieser Stellungnahme nicht unerwähnt bleiben – möchte ich wieder einmal die Bedeutung der schon angesprochenen Wohnraumakquise – 4 – durch Kooperation herausstellen. Bis zum heutigen Tag wurden hierdurch 2.000 Menschen mit ordentlichem Wohnraum versorgt. Eine beeindruckende Zahl, vor allem, wenn man den umkämpften Wohnungsmarkt in Karlsruhe bedenkt, der die Wohnungslosenhilfe vor enorme Herausforderungen stellt. Bundesweit wird mittlerweile anerkannt, was unsere engagierte Fachstelle gemeinsam mit privaten Eigentümern für die von Wohnungslosigkeit Betroffenen leistet. Wir sind froh und dankbar, dass die Bedeutung der Wohnungslosenhilfe in der Kommu- nalpolitik unumstritten ist, was sich immer wieder im Rahmen der Haushaltsberatungen zeigt. Gemeinsam mit Ihnen allen wollen wir auch im kommenden Doppelhaushalt diese Karlsruher Erfolgsgeschichte fortschreiben. Dabei müssen wir aber auch über die beste- henden Instrumente hinaus unser Hilfesystem fortentwickeln, beispielsweise in der von meinem Kollegen Dr. Müller schon angesprochenen Versorgung wohnungsloser pflegebe- dürftiger Menschen und die in diesem Bereich tätigen Träger unterstützen. Abschließend möchte ich betonen, dass die SPD-Fraktion auch die in meiner kurzen Rede jetzt nicht explizit angesprochenen, aber im vorliegenden Bericht dargelegten weiteren Schritte aktiv begleitet und das große Bemühen aller Beteiligten, die Wohnungslosenhilfe weiterzuentwickeln, dankbar anerkennt. Die Situation ist trotz aller Aktivitäten brennender denn je. Vor dem Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe, das im Jahr 1997 gestartet ist, gab es in unserer Stadt noch nie so viel Wohnungslose, zumindest zum Stichtag 31. Dezem- ber 2018. Sie haben die etwas gesunkenen Zahlen angesprochen. Trotzdem möchte ich noch einmal betonen, dass, als ich in den Gemeinderat gekommen bin, die Zahlen unter 300 waren, noch weiter gesunken sind und wir jetzt von fast 600 Wohnungslosen spre- chen. Ein sehr trauriger Rekord, der uns nicht nur nachdenklich macht, sondern uns alle zu tatkräftigem Handeln drängt. Weiterhin und auch noch verstärkt. Stadtrat Jooß (FDP): Vielen Dank an die Aktiven, die das Gesamtwohnungslosenkonzept entworfen haben, durchführen und weiterhin dabei sind. Dieser Bericht gibt uns Hilfe und Orientierung, wo wir zurzeit stehen. Durch die intensive Vernetzung der einzelnen Akteure auf dem Wohnungsmarkt konnte eine exorbitante Steigerung der Wohnungslosen verhin- dert werden. Leuchttürme sind dabei die Volkswohnung – wie schon erwähnt – und die Wohnraumakquise. Ganz wichtig dabei ist natürlich die Verhinderung von Ghetto-Bildung, was bisher gut gelungen ist. Wir unterstützen gerne auch weiterhin diesen guten Weg hier in Karlsruhe. Wir haben zwar einen angespannten Wohnungsmarkt, aber noch lange kei- nen Wohnungsnotstand. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich finde, der Wohnungslosensachstandsbericht zeigt deutlich, dass wir Bevölkerungsgruppen haben, die ein großes Problem auf unserem Woh- nungsmarkt haben. Das sind Menschen mit geringem Einkommen. Gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, wo die Stadt lange geschlafen hat, haben wir eine immense Kon- kurrenzsituation. Es gibt zu viele Menschen, die einen Wohnungsbezugsschein haben, An- spruch darauf haben, und zu wenig Wohnungen. Eigentlich ist dieser soziale Wohnraum geschaffen, um einen konkurrenzlosen Raum für Menschen zu schaffen, die auf dem regu- lären Wohnungsmarkt keine Chance haben. Das ist derzeit nicht gegeben. In der Hinsicht sehe ich auch die Zahlen, die wir hier in dem Sachstandsbericht haben, als viel zu hoch an. Denn jeder Fall ist ein Versagen von uns als Gesellschaft. Denn keine Wohnung zu haben, bedeutet auch, einen erschwerten Zugang zu allen elementaren Bedürfnissen des Lebens zu haben. Ich finde es besonders schockierend in diesem Bericht zu lesen, dass diese Men- – 5 – schen immense Schwierigkeiten haben, eine gesundheitliche Betreuung zu erhalten. Ich finde, das ist doch unsere Grundeinstellung, dass jeder hier im Land auch eine angemesse- ne gesundheitliche Versorgung bekommt, da auf der Straße leben auch eine immense lebensfeindliche Umgebung ist. Insofern zeigt der Bericht auch sehr schön, oder nicht schön, wo das Problem liegt. Das zieht sich wie ein roter Faden durch, dass wir neben der wertvollen Arbeit, die die Träger auf jeden Fall leisten, ein viel zu geringes Angebot an bezahlbarem Wohnraum haben. Na- türlich spielen auch bundespolitische Sachen hinein, Stichwort Hartz IV, dass man schon nach einem Jahr seine Wohnung nicht mehr bezahlen kann und dadurch immense Proble- me bekommt, weil nicht genug bezahlbaren Wohnungen vorhanden sind. Das heißt, wir brauchen eine Offensive über diese Angebote hinaus in bezahlbaren Wohnraum. Und wir brauchen auf Bundesebene eine bedingungslose Grundsicherung, unabhängig von Krank- heit und Verhalten. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Es kann fast jeden erwischen. Man glaubt es nicht, wer alles auf der Straße zu finden ist. Deswegen sollten wir sehr barmherzig sein mit den Men- schen. Die Wohnungslosigkeit steht am Ende einer Spirale. Es kann eine Ehe zerbrechen. Da kann vieles passieren, was einen Menschen aus dem Gleichgewicht bringt. Man verliert seine Arbeit und dann die Wohnung. Deswegen kann man auch nicht einseitig sagen, nur Wohnung löst das ganze Problem. Wir müssen sehr komplex auf die Situationen reagieren. Wenn man das Inhaltsverzeichnis durchliest, was die Stadt Karlsruhe alles aufstellt, ist das geradezu ideal. Es gibt immer wieder Dinge, die sind mir neu, obwohl ich mich in dem Feld auskenne. Respekt, hohe Anerkennung für das, was die Stadt hier aufstellt. Deswegen glaube ich, dass wir der Situation gerecht werden. Wir müssen natürlich immer wieder neu schauen, wo sind die neuen Herausforderungen. Aber es ist ein sehr guter Bericht, dass wir sehr gut aufgestellt sind. Stadträtin Fenrich (AfD): Jetzt muss ich doch der Kollegin Göttel widersprechen. Bis 2014 gab es genügend Sozialwohnungen. Die Anzahl der Bedürftigen war bis zu der Zeit nicht so hoch. Die Stadt hat also in keinstem Fall geschlafen, sondern sich bemüht. Die Ur- sache für den Zustand, den wir jetzt haben, ist einfach die Zuwanderung, auch hier nach Karlsruhe. (Unruhe) Es ist einfach so, leider, ohne das werten zu wollen. Es ist so, die Stadt hat nicht geschla- fen, sondern alles getan. Natürlich muss jetzt abgewartet werden. Wohnungen können nicht aus dem Hut gezaubert werden, auch nicht von der Stadt Karlsruhe. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich finde es bedenklich, wenn jetzt von der AfD die- ser Zungenschlag in die Debatte eingebracht wird, (Vereinzelter Beifall) dass die Zugewanderten schuld wären an wohnungslosen Menschen. Das ist absolut ty- pisch ideologisch von Ihrer Seite dort drüben rechts. Das kann ich überhaupt nicht so se- hen. – 6 – Genauso sehe ich es nicht, wie es die Linke sieht, dass die Stadt geschlafen hat. Die Stadt schläft meiner Ansicht nach nicht, wenn man sieht, dass es schon der 11. Bericht ist, den wir damals 1997 auf den Weg gebracht haben und vor allem, dass wir das damals mehr- heitlich erreicht haben, und das von der Verwaltung so auch gemacht wird, dass alle zwei Jahre uns Gemeinderätinnen und Gemeinderäten hier dargelegt wird, wie der Stand der Dinge ist. Ich möchte die einzelnen Dinge gar nicht mehr aufzeigen. Aber für mich ist bedeutend, dass wir nicht immer hinterherrennen und die Verwaltung auffordern müssen, sagt uns, die der Sachstand ist, kümmert euch. Wenn man sich mit der Materie befasst und wenn man in der Materie drin ist, dann sieht man, dass die Stadtverwaltung einen sehr richtigen Weg geht. Der Herr Bürgermeister hat es gesagt, die Stadtverwaltung und letztendlich auch der Gemeinderat werden sich nicht zufrieden geben mit den Zahlen. Von daher den- ke ich, dass wir so weitermachen müssen. Ich gehe davon aus, dass wir in zwei Jahren wieder einen Bericht bekommen, der uns dann wieder aktuell zeigt, wo es lang geht. Na- türlich werden wir auch in den nächsten zwei Jahren immer schauen, dass man gerade bei Obdachlosigkeit, für Leute die auf der Straße leben, alles tut. Aber auch da bin ich sicher, dass gerade wenn die kalte Jahreszeit kommt, wie in den vergangenen Wintern, genau geschaut wird, und dass man nach den Menschen schaut, dass niemand in Karlsruhe er- friert. Davon gehe ich aus. Stadtrat Hock (FDP): Eine Klarstellung möchte ich noch einfügen. Kollegin Göttel sollte sich einmal anschauen, was unter dem Vorgänger von Herrn Fluhrer die letzten zehn Jahre im sozialen Wohnungsbau in dieser Stadt gemacht wurde. Da werden Ihnen aber die Au- gen übergehen. Denn das hat ein FDP-Bürgermeister in dieser Stadt vorangetrieben. Es ist nicht so, wie Sie gesagt haben, dass die Stadt in diesem Bereich geschlafen hat. Im Gegen- teil, sie hat draufgelegt, hat das gut gemacht. Das muss auch einmal gesagt werden. Der Vorsitzende: Sie haben die Information zur Kenntnis genommen, wie sich auch an der Lebhaftigkeit der Debatte zeigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2019