PEFC-Erholungswaldzertifikat als Ergänzung zum bestehenden PEFC-Zertifikat für den Stadtwald Karlsruhe

Vorlage: 2019/0890
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Forstamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 21 PEFC Erholungswaldzertifikat
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0890 Dez. 5 PEFC-Erholungswaldzertifikat als Ergänzung zum bestehenden PEFC-Zertifikat für den Stadtwald Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.10.2019 2 X vorberaten Gemeinderat 22.10.2019 21 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 10. Oktober 2019 die ergänzende Zertifizierung des Stadtwaldes zum PEFC-Erholungswald. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.200 € 1.200 € (1.100 € Audit, 100 € Gebühr) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Stadtwald Karlsruhe ist seit dem 23. Februar 2001 nach dem internationalen Waldzertifizie- rungssystem PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, deutsch Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) zertifiziert. PEFC ist derzeit die größte Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Bundesweit sind 68 Prozent der Waldfläche nach PEFC zertifiziert, landesweit sind es 82 Prozent. Die jährlichen Gebühren für die Zertifizierung des Stadtwaldes betragen etwa 400 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Stichproben-Audits, die alle 3-5 Jahre stattfinden. Vorrangiges Ziel von PEFC ist die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards. Ferner bietet die Waldzertifizierung ein hervorragendes Marketinginstrument für den nachwachsenden Rohstoff Holz. PEFC-zertifizierte Waldbesitzende können seit 2015 über die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Wälder hinaus ihr besonderes Engagement für Erholungssuchende freiwillig mit dem Zertifikat „PEFC Erholungswald“ belegen. Im Nahbereich von Karlsruhe haben die Stadt Heidelberg und die Stadt Rastatt bereits zertifizierte Erholungswälder. Der Zertifikatnehmer kann dabei seinen gesamten Wald oder nur bestimmte Waldgebiete zertifizieren lassen. Für die Stadt Karlsruhe bietet die ergänzende Zertifizierung die Möglichkeit, unter dem „Dach“ von PEFC die Erholungs- und Freizeitinfrastruktur und die Angebote für die Karlsruher Bürgerin- nen und Bürger durch ein externes Audit qualitätssichern zu lassen. Sie ist gleichzeitig eine Ver- pflichtung für die Stadt, den Erholungswert des Stadtwaldes zu sichern. Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement sind dabei bedeutende Elemente des Gesamtkonzeptes der Erho- lungswald-Zertifizierung. Beides wird in Karlsruhe bereits umgesetzt. Damit ist die Erholungs- wald-Zertifizierung eine folgerichtige Ergänzung zu den vom Gemeinderat im Vorfeld der letz- ten Forsteinrichtung am 13. Dezember 2016 beschlossenen Grundsätzen und Zielsetzungen der Waldwirtschaft im Stadtwald. Der Bereich „Erholung/Freizeit“ ist dort als eines der Hauptziele definiert. Da alle 19 Stadtwald-Distrikte von Bedeutung für Erholung und Freizeit der Karlsruher Bevölkerung sind, schlägt das Forstamt vor, den gesamten Stadtwald einzubeziehen. Die PEFC-Standards für Erholungswald sehen folgende Stufen vor: Stufe 1: Erholungskonzept a) Ein Erholungskonzept für das Waldgebiet beziehungsweise den Forstbetrieb liegt vor und wird umgesetzt. Das Konzept umfasst mindestens folgende Elemente:  Zielformulierung sowie Darstellung der Flächenauswahl einschließlich der Gesamtgröße und der Abgrenzung.  Darstellung der Erholungs-Infrastruktur (zum Beispiel Sitzbänke, Sporteinrichtungen, Ein- richtungen zur Förderung der Gesundheit, Grillstellen).  Forsteinrichtung mit Bezug zur Waldästhetik (liegt vor mit Stichtag 01. Januar 2018)  Konzept und Instrumente für das Konfliktmanagement (liegt vor über Behördennummer 115 und KA-Feedback)  Verkehrssicherung an Erholungseinrichtungen (ist Pflichtaufgabe)  Information der Bevölkerung, zum Beispiel regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit mit Bezug auf nachhaltige Waldwirtschaft  Waldpädagogik b) Für die Umsetzung des Erholungskonzepts erforderliche Ressourcen müssen zur Verfügung stehen (qualifiziertes Personal, finanzielle Ressourcen für Instandhaltung und Entwicklung). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 c) Kooperationen mit Partnern (zum Beispiel Vereine, Verbände) d) Ein Konzept für das Monitoring liegt vor (zum Beispiel Zählungen, Kartierung, Befragung) Stufe 2: Umsetzung a) Beschilderung und Wegemarkierung zu folgenden Zwecken:  Orientierung und Lenkung der Besucherinnen und Besucher unter Beachtung erwarteter Konflikte mit anderen Gruppen (Wanderer, Radfahrer, Reiter, Mountainbiker, Jäger)  Orientierung und Lenkung der Besucherinnen und Besucher zur Umgehung von natur- schutzrelevanten Flächen  Orientierung und Lenkung der Besucherinnen und Besucher zur Umgehung von forst- betrieblich sensiblen Flächen (Kulturen, jagdliche Einrichtungen, Wildwiesen)  Hinweise auf Erholungseinrichtungen und deren Nutzungsmöglichkeit  Hinweise auf nachhaltige Forstwirtschaft, zum Beispiel durch die Aufstellung von PEFC- Waldschildern oder die Verwendung des PEFC-Logos auf bestehenden Schildern. b) Die Infrastruktureinrichtungen, die Gegenstand des Erholungskonzeptes sind, befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden regelmäßig überprüft und gewartet. c) Im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkt der Zertifikatshalter auf eine gute Anbindung seines Erholungswaldes hin. d) Die Dichte der Wege, die zu Erholungszwecken genutzt werden, ist angemessen und der Wegeausbau an die Erholungsnutzung angepasst. e) Nach forstlichen Maßnahmen und Störungen, zum Beispiel nach Kalamitäten, wird ein ordnungsgemäßer Zustand der Infrastruktur, insbesondere der Wege, so bald wie möglich wieder hergestellt. f) Der Zertifikatshalter wirkt durch forstliche Maßnahmen auf vielfältige Waldbilder und Waldstrukturen hin, zum Beispiel Erhalt markanter Einzelbäume, Förderung von Misch- beständen. Die Voraussetzungen zur Erfüllung der Vorgaben in den Stufen 1 und 2 liegen weitestgehend bereits vor. Insofern bedarf es keiner zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel für die Erlangung des Zertifikates. Alle geforderten Bestandteile eines Erholungskonzeptes sowie die entsprechenden Einrichtungen sind im Stadtwald vorhanden. Es ist nicht geplant, aufgrund der Erholungswald-Zertifizierung neue Erholungs-Infrastruktur aufzubauen. Vielmehr geht es da- rum, den vorhandenen Schwerpunkt von Erholung und Freizeit der städtischen Bevölkerung im Wald hervorzuheben. Damit fügt sich das PEFC-Erholungswaldzertifikat gut in das Korridor- thema „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ ein. Touristische Ziele stehen eher nicht im Fokus. Das Vorliegen und die Umsetzung des Erholungskonzeptes werden jährlich von einem unab- hängigen Zertifizierer geprüft. Die hierfür jährlich anfallenden Kosten in Höhe von 1.200 Euro können durch Umschichtungen im vorhandenen Budget finanziert werden. Das Forstamt schlägt vor, für den gesamten Stadtwald Karlsruhe ergänzend zum vorhandenen PEFC-Zertifikat das PEFC-Erholungswaldzertifikat zu beantragen. Das Forstamt wird beauftragt, das dazu erforderliche Erholungskonzept zu erstellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 10. Oktober 2019 die ergänzende Zertifizierung des Stadtwaldes zum PEFC-Erholungswald.

  • Abstimmungsergebnis_top21
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 21 der Tagesordnung: PEFC-Erholungswaldzertifikat als Ergänzung zum be- stehenden PEFC-Zertifikat für den Stadtwald Karlsruhe Vorlage: 2019/0890 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 10. Oktober 2019 die ergänzende Zertifizierung des Stadtwaldes zum PEFC- Erholungswald. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen diese Beschlussvorlage ausdrück- lich. Wir freuen uns, dass jetzt durch die Verwaltung, insbesondere des Forstamtes, künftig neben unserer bereits erfolgten PEFC-Zertifizierung nun auch ein PEFC-Zertifikat für den Erholungswald erfolgt. Wir sehen hier einen deutlichen Mehrwert, wenn neben dieser be- reits bestehenden Zertifizierung für den Wald als nachhaltigen Wald, nun auch eine Zertifi- zierung als Erholungswald erfolgt. Diese Zertifizierung entspricht einem neuen und erwei- terten Nachhaltigkeitsaspekt, denn Gesundheit, Erholung, Wohlbefinden im Nahraum, eine besonders behutsame Infrastruktur für die Nutzung der Menschen ist gut zu kombinieren mit dem Wald als ökologischer Erholungsraum. Wir sehen auch einen besonderen Aspekt darin, dass die Waldästhetik dadurch betont wird für die Menschen. Das heißt aber auch, dass die ökologische Funktion, die Artenviel- falt und insbesondere auch die Möglichkeit von mehr Wildnis im Wald dadurch gestärkt werden kann mit einem mehr naturbelassenen Wald. Wir begrüßen auch, dass mit dieser – 2 – neuen Zertifizierung als Erholungswald auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Auch die Waldpädagogik, auf die wir beson- ders stolz sein können in Karlsruhe, die hervorragend aufgestellt wird, wird damit gestärkt, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen. Nun steht insofern für uns diese doppelte Zertifizierung im Einklang mit unserem Ziel der Waldwende, die notwendig ist aufgrund der Klimazerstörung. Wir brauchen eine behut- same, schonende Bewirtschaftung des Waldes. Wir brauchen einen Naturwald. Als Naher- holungswald können wir auch für die Menschen deutlich machen, dass nah und schön oft dem vorzuziehen ist, dass man in die Ferne schweift. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Auf die Nachfrage, was es denn bringt und was es uns an Aufwand kostet, sagte mir Herr Kienzle damals, wir machen das alles schon. Es bringt nicht wirklich etwas Neues. Aber wir bekommen ein Zertifikat. Das Zweite, was es bringt, dass wir uns tatsächlich mit Erholungswald schmücken können. Es ist sicher gut für die Öffentlichkeitsarbeit. Aber ansonsten bringt es nicht so viel Zusätzli- ches, was wir hiermit gewinnen. Aber weil die Stadtverwaltung mir versichert hat, es gibt keinen zusätzlichen Aufwand an Bürokratie, an Personalstellen usw., kann ich freudig zu- stimmen. Es wird dann zumindest ein gutes Etikett für uns sein und die Verpflichtung nachzusorgen, dass wir diesen Standard halten. Stadtrat Hock (FDP): Da muss ich jetzt meiner Kollegen von den GRÜNEN wirklich bei- pflichten. Ihre Argumentation ist schlüssig. Unsere Fraktion wird diesem gern zustimmen. Eines müssen wir aber dazu sagen. Sie haben einen Satz gesagt, der auch hier wichtig ist, dass man das noch einmal herausstellt. Wenn der Wald für uns eine absolute Wichtigkeit hat, aber auch sein Sich überlassen sein, heißt das für uns, dass wir uns darüber unterhal- ten müssen, dass es einfach nicht mehr so ist. Früher hat eine Kollegin auf der Bürgermeis- terbank gesagt, der Forst ist der Kostgänger der Stadt. Ich habe immer gesagt, ich sehe das überhaupt nicht so. Aber wir müssen schon dazu sagen, dass uns das dann auch etwas wert sein muss. Wenn wir sagen, wir wollen Holz aus dem Wald holen, damit Gewinne erzielen, aber ich von Ihnen das höre, dann muss man auch dazu sagen, dass es in diesem Bereich dann auch Geld kostet, dass wir dann auch einmal auf etwas verzichten müssen. Wenn das angedacht ist, dann muss das auch hier im Hause jedem klar sein. Deswegen möchte ich es noch einmal herausstellen. Wir begrüßen diesen Antrag, würden den gerne mitgehen. Frau Rastätter, Sie haben sehr gut vorgetragen. Der Vorsitzende: Habt Ihr alle Liebestrank getrunken? (Heiterkeit) Wir kommen zur Abstimmung. – Das sieht ziemlich einstimmig aus. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019