Fortentwicklung Karlsruher Pass

Vorlage: 2019/0889
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 3
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Karlsruher Pass
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0889 Dez. 3 Fortentwicklung Karlsruher Pass Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.10.2019 6 X vorberaten Hauptausschuss 05.11.2019 14 X vorberaten Gemeinderat 19.11.2019 8 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Sozial- und Hauptausschuss, dass zum 1. Januar 2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberech- tigung für den Karlsruher Pass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchs- berechtigung wird um 10 Prozentpunkte auf 1.200 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angeho- ben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ) 140.000 € (dem stehen Einnahmen durch Passinhaber gegenüber) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung Die Stadt Karlsruhe blickt auf eine lange Tradition der Armutsbekämpfung zurück. Der Begriff Armut ist weder in Politik noch Wissenschaft einheitlich definiert, es herrscht jedoch Konsens darüber, dass Armut mehrdimensional ist. Sie umfasst mehr als eine materielle Mangellage. Gemäß dem Lebenslagenansatz ist Armut nicht auf Einkommensarmut begrenzt, sondern be- zieht sich auf mehrdimensionale Unterversorgungslagen und deren Wechselwirkungen. Aus- grenzungen aus einem gesellschaftlichen Teilbereich gehen oftmals mit Ausgrenzungen aus anderen gesellschaftlichen Teilbereichen einher („Ohne Wohnung keine Arbeit. Ohne Arbeit keine Wohnung“). Dies bedeutet einen umfassenden Mangel an Verwirklichungs- und Teilha- bechancen. Das Ziel der Armutsbekämpfung ist es daher, Teilhabegerechtigkeit herzustellen und faire Zu- gänge zu den verschiedenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Bildung, Gesundheit, Arbeit, Freizeit oder Wohnen, zu ermöglichen, unabhängig von der sozialen und finanziellen Lage. Der Karlsruher Pass ist seit seiner Wiedereinführung 2009 ein wichtiges und wirkungsvolles In- strument zur Armutsbekämpfung. Dessen Angebot konnte, unter anderem in Anlehnung an die Leitlinien gegen Altersarmut von 2014 und deren Fortschreibung von 2019, deutlich ausgewei- tet werden und so insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und soziale Teilhabe Verbesserungen herbeiführen. Im Alltag von Familien stellt der Karlsruher Pass ein unkomplizier- tes, stigmatisierungsfreies und vielfältig nutzbares Instrument zur Verbesserung der Teilhabe- möglichkeiten dar, das sich auch sozialwirtschaftlich rechnet. Nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer selbst profitieren von vergünstigten oder kostenfreien Eintritten in Museen, Bäder oder den Zoo. Auch die öffentlichen Einrichtungen profitieren von Inanspruchnahmen des Karlsruher Passes, unter anderem in Form von einer Ausweitung der Nutzergruppen, steigenden Besucherzahlen, höheren Auslastungen der Angebote und Verbes- serungen der Wirtschaftlichkeit. Sachstand Den Karlsruher Pass können bekommen:  Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB XII (Grundsicherung), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzu- schlag.  Personen aus der Gruppe der „working poor“ ohne Sozialleistungen, deren Anspruch mit Unterlagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung berechnet werden kann, ein- schließlich eines Zuschlags zum rechnerischen Bedarf von 10 Prozent (10-Prozent- Regelung).  Vollstationär untergebrachte junge Menschen nach § 19 SGB VIII (Gemeinsame Wohn- formen für Mütter/Väter und Kinder), § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen).  Personen, die als unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer in Obhut genommen wurden, so lange sie als Volljährige weiterhin in der Inobhutnahme- Einrichtung verbleiben.  Junge Menschen aus Notunterkünften in intensiv sozialpädagogischer Einzelbetreuung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Ziel des Karlsruher Passes ist eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. An- gemessene Teilhabe bedeutet, dass der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrich- tungen der Nutzungsintensität der Einrichtungen durch die Einwohnerinnen und Einwohner ohne Karlsruher Pass entspricht. Dabei hat sich der Eigenanteil von in der Regel 50 Prozent be- währt. Es gibt auch Angebote, bei denen der Zuschuss bei zwei Drittel liegt, zum Beispiel beim Badischen Konservatorium. In diesen Fällen lässt sich eine adäquate Teilhabe nur durch eine höhere Ermäßigung erreichen. In Fällen von zu hoher oder zu niedriger Inanspruchnahme wird entsprechend nachgesteuert. Öffentlichkeitsarbeit Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit mittels Flyer, Website und Veröffentlichungen wurde die Zu- sammenarbeit mit allen beratenden Stellen intensiviert. Der Flyer „Karlsruher Pass“ wird vom Liegenschaftsamt mit den Wohngeldbescheiden verschickt und von Mitarbeitenden des Jobcen- ters an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Zudem informieren die Mitarbeitenden des jfbw des Stadtjugendausschusses e. V. vermehrt über die Leistungen des Karlsruher Passes bei Veranstaltungen im Jobcenter und in anderen Institutionen. Weiter wird der Karlsruher Pass kontinuierlich und auf unterschiedlichen Wegen beworben: Zum Beispiel über Presse, soziale Medien, Flyer, Plakate, Postkarten, Infoblätter (mehrsprachig), Amtsblätter, Anzeigen, Webseiten, Bauzaun-Banner, Beratungen im jfbw-Büro. Darüber hinaus wurde die Webseite für den Karlsruher Pass neu gestaltet, um seine Leistungen übersichtlicher dazustellen und über die beteiligten Gemeinden der SozialRegion und die weiteren Unterstützer zu informieren. Am 6. März 2018 startete die Kampagne für das Label „Gemeinsam gegen Armut – wir sind dabei“ mit einem Empfang und der Auszeichnung der ersten Unterstützer, die bereits ein Jahr oder länger auf eigene Kosten Ermäßigungen gewährten. Seitdem hat sich der Kreis der Unter- stützer erweitert, zusätzliche sollen weiter akquiriert werden. SozialRegion Seit 2013 gibt es den Karlsruher Pass auch im Landkreis Karlsruhe. Inzwischen umfasst die Sozi- alRegion mit Karlsruhe neun Städte und Gemeinden, von denen sechs den Karlsruher Pass ein- geführt haben. Umstellung der Prüfung der Anspruchsberechtigung Das einfache und transparente Verfahren der Beantragung des Karlsruher Passes – die Kun- din/der Kunde legt einen Bewilligungsbescheid von SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzu- schlag vor – wurde mit der Anhebung der Einkommensgrenze um 10 Prozent für die Berech- nung durch ein kompliziertes bürokratisches Verfahren erweitert. Die Kundinnen und Kunden müssen alle Einkommensnachweise, Nachweise über Miete, Nebenkosten und Heizkosten, Kon- toauszüge und Vermögensnachweise vorlegen. Dieses System soll nun durch ein einfaches, für die Kundin und den Kunden nachvollziehbares Verfahren, das auch eine Arbeitserleichterung der Verwaltung bedeutet, abgelöst werden. Dem entsprechend ist durch die Umstellung nicht von einem Personalmehraufwand auszugehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Um monetäre Armut zu messen, gibt es zwei sich ergänzende Ansätze. 1. Soziokulturelles Existenzminimum Der Bezug von Transferleistungen nach dem SGB II und der Grundsicherung nach SGB XII zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums: Dieser Indikator der Armutsmessung erfasst die Personen, die staatliche Transferleistungen erhalten, da der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann, oder das Einkommen hierfür nicht ausreicht. Anspruchsvoraussetzungen sind gesetzlich geregelt; hier hat die Kommune keinen Handlungsspielraum. 2. Nettoäquivalenzeinkommen Die Armutsgrenze wird aus der Einkommensverteilung der Gesellschaft abgeleitet. Dem- nach gelten Personen als armutsgefährdet, wenn ihr Nettoäquivalenzeinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der gesamten Gesellschaft liegt. Dazu wird das Nettoeinkommen des gesamten Haushalts addiert und anschließend anhand einer Äquivalenzskala gewichtet. Die Gewichtung richtet sich nach Anzahl und Alter der Perso- nen der Haushaltsgemeinschaft. 1 Als Nettoeinkommen gelten hier alle Einkünfte aus selb- ständiger und nichtselbständiger Arbeit, Unterhalt und Vermögen sowie Transfereinkom- men (beispielsweise Kindergeld), abzüglich Steuern und Pflichtbeiträgen zu Sozialversiche- rungen. Dem ersten Erwachsenen im Haushalt – der Person mit dem höchsten Beitrag zum Haus- haltsnettoeinkommen – wird eine Gewichtung von 1,0 zugeordnet, weiteren Erwachsenen und Jugendlichen (ab 14 Jahren) eine Gewichtung von 0,5 und jedem Kind (unter 14 Jahren) eine Gewichtung von 0,3. Mithilfe der Äquivalenzskala werden die Einkommen nach Haushaltsgröße und Zusammensetzung vergleichbar. Grund dafür ist, dass die Ein- kommen von Personen, die in unterschiedlich großen Haushalten leben, nicht miteinander vergleichbar sind, da in größeren Haushalten Skaleneffekte auftreten (zum Beispiel durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum und Haushaltsgeräten). Beispielrechnungen a) In einem Vierpersonenhaushalt (zwei Verdienende und zwei Kinder im Alter von 15 und 13 Jahren) mit einem Nettomonatseinkommen von insgesamt 2.760 Euro erhält ein Er- wachsener den Faktor 1,0, der zweite Erwachsene den Faktor 0,5, das Kind über 14 Jah- re den Faktor 0,5 und das Kind unter 14 Jahren den Faktor 0,3. Demnach haben alle vier Personen jeweils ein Monats-Äquivalenzeinkommen von 1.200 Euro (2.760 ÷ 2,3 = 1.200 Euro). b) In einem Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Verdienenden von 1.560 Euro Nettomo- natseinkommen (Faktor 1) und einem Kind unter 14 Jahren (Faktor 0,3) beträgt das Mo- nats-Äquivalenzeinkommen pro Person abgerundet 1.200 Euro (1.560 Euro ÷ 1,3 = 1.200 Euro). c) In einem Alleinerziehendenhaushalt mit einem Verdienenden von 2.340 Euro Nettomo- natseinkommen (Faktor 1) und zwei schulpflichtigen Kindern (15 und 13; Faktor 0,5 und Faktor 0,3), beträgt das Monats-Äquivalenzeinkommen pro Person abgerundet 1.300 Euro (2.340 ÷ 1,8 = 1.300 Euro). 1 Siehe: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Begriffserlaeuterungen/Nettoae quivalenzeinkommen_EVS.html Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Weiteres Vorgehen Die Anspruchsvoraussetzung für den Karlsruher Pass richtete sich in der Vergangenheit nach dem Prinzip der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums (Bezug von Transferleistun- gen). Der Nachteil dieser Eingrenzung des Berechtigtenkreises ist, dass insbesondere die Haus- halte in prekären Einkommensverhältnissen, die „working poor“, nicht erfasst sind, da deren Einkünfte geringfügig über der Anspruchsgrenze liegen. Um zukünftig den armutsgefährdenden Personenkreis der „working poor“ umfassend zu errei- chen, wird die Berechtigung für einen Karlsruher Pass erweitert. Neben den weiter bestehenden Anspruchsberechtigten von sozialen Transferleistungen öffnet sich der Nutzerkreis in Zukunft für Familien, deren Einkommen für eine adäquate gesellschaftliche Teilhabe (Erwerbsarmut) nicht ausreicht. Dieser Paradigmenwechsel entspricht einer Umsetzung des fortgeschriebenen Ar- mutsberichts und der Umsetzung der Leitlinien gegen Altersarmut. Derzeit liegt die durchschnittliche Einkommensgrenze des gewichteten Einkommens der Nutze- rinnen und Nutzer des Karlsruher Passes beim soziokulturellen Existenzminimum bei 1.000 Euro. Einen Karlsruher Pass erhalten seit 1. Januar 2015 auch die „working poor“, die keine Sozialleis- tungen erhalten. Dieser Anspruch besteht jedoch nur, wenn das Einkommen bis zu 10 Prozent (= 1.100 Euro) über der rechnerischen Bedarfsgrenze des SGB II liegt. “Working poor“- Perso- nen, die über den 10 Prozent liegen, haben bisher keinen Anspruch. In Baden-Württemberg - für die Stadt Karlsruhe sind die Daten nicht verfügbar - lag der Median laut dem Statistischen Landesamt 2017 bei 1.918 Euro. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Auch liegt der Median in Großstädten in der Regel über dem Landesschnitt, weshalb 2.000 Euro als Median angesetzt werden. Die Armutsgefährdungsgrenze (60 Prozent des Medians) liegt demnach in der Stadt Karlsruhe bei 1.200 Euro. Durch die Erweiterung der Einkommensgrenze um weitere 10 Pro- zentpunkte (ausgehend von 1.000 Euro) wird die Armutsgefährdungsgrenze von rund 1.200 Euro erreicht. Somit deckt zukünftig der Karlsruher Pass umfassend den Personenkreis ab, der von Erwerbsarmut („working poor“) betroffen ist. Demnach kann der Vierpersonenhaushalt mit 2.760 Euro Nettomonatseinkommen (siehe Bei- spiel a) ), das einem Monats-Äquivalenzeinkommen von 1.200 Euro pro Person entspricht und der Alleinerziehendenhaushalt mit 1.560 € (siehe Beispiel b) ), in Zukunft den Karlsruher Pass nach der Anspruchsberechtigung über das Nettoäquivalenzeinkommen erhalten. Das neue System soll ab dem 1. Januar 2020 angewandt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird ein Sachstandsbericht erstellt, auf dessen Grundlage eine weitere Erhöhung auf dann insgesamt 30 Prozent und somit einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.300 Euro geprüft wird. Der dreiköpfige Alleinerziehendenhaushalt mit 1.600 Euro Nettomo- natseinkommen (siehe Beispiel c), das einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.300 Euro ent- spricht, würde dann den Karlsruher Pass erhalten. Bei den Anhebungen der Einkommensgren- zen und somit der Ausweitung des Berechtigtenkreises ist zu prüfen, ob und inwiefern der Karlsruher Pass weiterhin als Instrument der Armutsbekämpfung fungiert, und ab welchen Ein- kommen sich der Karlsruher Pass zu einer Förderung/Unterstützung für Personen mit mittlerem Einkommen entwickelt. Personen, die einen Karlsruher Pass haben und ihren Anspruch verlieren, erhalten eine formlose Verlängerung um weitere sechs Monate, um den Wegfall der Berechtigung abzumildern. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Finanzielle Auswirkungen Im Vorfeld wurde versucht zu ermitteln, wie viele Karlsruher Bürgerinnen und Bürger nach der Umstellung und Erhöhung der Bezugsberechtigung einen Anspruch auf einen Karlsruher Pass haben. Dies ist jedoch nicht möglich, weil keine aussagekräftigen Erhebungsdaten verfügbar sind. Wie viele Karlsruher Bürgerinnen und Bürger künftig Anspruch auf einen Karlsruher Pass haben, lässt sich deshalb nur grob schätzen. Um diese Unsicherheit deutlich zu verkleinern, wird die Einkommensgrenze im ersten Schritt nur um 10 Prozentpunkte angehoben. Der Haushaltsansatz 2020 für den Karlsruher Pass beträgt 2.600.000 Euro. Der Aufwand ohne die Fortentwicklung beträgt voraussichtlich 2.490.000 Euro. Damit wird der Ansatz unterschritten um 110.000 Euro. Der Aufwand durch die Erweiterung um 10 Prozentpunkte erhöht sich um 500.000 Euro. Die Deckungslücke beträgt damit 390.000 Euro. Eine Auswirkung des Karlsruher Passes ist jedoch, dass städtische und stadtnahe Einrichtungen für die Ermäßigungen einen Ausgleich erhalten und damit eine höhere Auslastung mit Mehrein- nahmen erzielen. Mehreinnahmen sind zu verzeichnen bei: Zoo, Bäder, KVV etc. 240.000 Euro. Mehreinnahmen durch Nachsteuerung (siehe Seite 3) 10.000 Euro. Dadurch entstehen in der Summe gesamtstädtisch Mehreinnahmen von 250.000 Euro. Die Deckungslücke wird somit reduziert auf 140.000 Euro. Durch die Eigenbeteiligung der Passinhaber entstehen zusätzlich Einnahmen, so dass sich die Deckungslücke weiter reduziert. Die Verwaltung befürwortet deshalb die Fortentwicklung und wird diese zu den nächsten Haushaltsberatungen evaluieren. Ferner wird ein Großkundenrabatt beim KVV geprüft. 88 Prozent der Gesamtkosten des Karls- ruher Passes entfallen auf die Bezuschussung von KVV-Fahrkarten. Der Karlsruher Pass ist damit de facto ein Sozialticket des KVV mit Angebotserweiterungen. Die Monatskarten werden im Gegensatz zu anderen Großkunden nicht in eigener Verantwor- tung verwaltet, sondern in den Kundenzentren des KVV angeboten. Dadurch entstehen dem KVV Kosten. Deshalb wird der Großkundenrabatt nicht auf die Gesamteinnahmen (Eigenbeteili- gung + Zuschuss Stadt), sondern nur auf den städtischen Zuschuss bezogen. Bei einem Rabatt von 10 Prozent liegt die jährliche Ersparnis bei 260.000 Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss - Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Sozial- und Hauptausschuss, dass zum 1. Januar 2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsbe- rechtigung für den Karlsruher Pass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die An- spruchsberechtigung wird um 10 Prozentpunkte auf 1.200 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben.

  • Abstimmungsergebnis_Top8
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Fortentwicklung Karlsruher Pass Vorlage: 2019/0889 Punkt 8.1 der Tagesordnung: Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2020 und 01.01.2021 Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, CDU, SP, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Vorlage: 2019/1169 Beschluss (geändert durch Zustimmung zum Änderungsantrag): Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Sozial- und Hauptausschuss, dass zum 1. Januar 2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Be- zugsberechtigung für den Karlsruher Pass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird zum 01.01.2020 und erneut zum 01.01.2021 um je 10 Prozentpunkte auf dann 1.300 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben. Die dafür notwendigen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2021/22 eingestellt. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 39 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zu- gestimmt Änderungsantrag: Bei 37 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 8 und 8.1 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss sowie die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Bürgermeister Lenz: Nachdem wir den Karlsruher Kinderpass so intensiv in der letzten Gemeinderatssitzung debattiert haben, ziehen wir jetzt natürlich auch bei den Erwachse- nen nach. Sie sehen uns aber als Verwaltung nach, dass wir gerne darauf bestehen wür- den, dass wir die Evaluation durchführen, Ihnen sagen, wie hoch die Inanspruchnahme war und dann zur Haushaltsberatung wieder mit Ihnen diskutieren, ob und wie wir die dann – 2 – notwendigen Mittel einstellen und wie die entsprechenden Konsequenzen eventuell perso- nellerseits sind, wenn der Zuspruch so groß wäre, dass es nicht mehr zu bewerkstelligen ist. Insofern entsprechen wir jetzt nicht ganz Ihrem Änderungsantrag, wo Sie heute schon beschließen wollen, dass diese 30%ige Überschreitung der Einkommensgrenze zum 01.01.2021 dann auch möglich wird. Stadtrat Riebel (GRÜNE): Ich ziehe es einmal von einer etwas anderen Seite auf. Die WHO definiert, dass die Gesundheit nicht alleine die Abwesenheit von Krankheit sei, son- dern viel mehr vollkommen körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden. Das Ganze klingt jetzt etwas abstrakt. Viele fragen sich sicherlich, was das mit dem Karlsruher Pass zu tun hat. Aber mit der ICF, der International Classification of Functioning, Disability and Health, werden heute gerade in der rehabilitativen Medizin aufgrund dieser ganzheitlichen Sichtweise nicht nur die Körperfunktion, sondern zudem die Aktivität und die Teilhabe in den Fokus gestellt. Jedoch wissen wir alle, dass Menschen mit geringen finanziellen Mitteln in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Gehen wir einen Schritt weiter, dann erkennen wir gar, dass die zur Verfügung stehenden finanzieller Mittel im Zusammenhang mit der Lebenserwartung ste- hen. Macht Armut also krank? Oder ist Armut selbst gar aufgrund der durch sie verursach- ten Einschränkung der Teilhabe als Krankheit oder zumindest als fehlende Gesundheit zu betrachten? Doch genau hier können wir eingreifen und tun es bereits mit dem Karlsruher Pass und bauen Teilhabeschranken teilweise ab. Es gilt nun, den Karlsruher Pass den gesell- schaftlichen Anforderungen für eine Teilhabe aller anzupassen. Daher ist es wichtig, die Anspruchsberechtigung zu erweitern. Mit der Vorlage der Verwaltung wird hier schon der erste Schritt getan. Diesen sehen wir genauso wie beim Karlsruher Kinderpass auf Dauer nicht als ausreichend an und fordern daher nach der Erhöhung zum 01.01.2020 um 10 Prozentpunkte eine weitere Erhöhung zum 01.01.2021 um weitere 10 Prozentpunkte. Denn auch mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.300 Euro bleibt unter anderem nach Abzug der teuren Mieten nicht mehr ausreichend viel für die Gestaltung des sozialen Lebens. Zudem investieren wir viel Geld beispielsweise in die Bäder und auch ins Staatsthe- ater. Ohne Erweiterung werden viele Menschen von diesen hohen Investitionen, wo sie ihren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, nicht profitieren. Lasst uns heute gemeinsam gegensteuern. Gegen die Einschränkung der Teilhabe. Daher bitte ich um die Unterstützung des Änderungsantrags von GRÜNE, CDU, SPD, KAL/Die PARTEI und DIE LINKE., auch ohne Evaluation. Denn ich halte die für genauso wenig not- wendig. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Karlsruher Kinderpass, vor kurzem hier diskutiert, wie auch der Karlsruher Pass, sind ein wichtiges Instrument in dieser Stadt, um eine ausreichende Teilhabe für viele Menschen zu ermöglichen. Wir haben alle erfahren und gemerkt in letz- ter Zeit, dass es zwischen denen, die Transferleistungen haben und denen, die quasi ihr eigenes Einkommen generieren, eine Grauzone gibt, in die wir hineingehen müssen, näm- lich dahingehend, dass wir auch diese Menschen unterstützen, die quasi ihr eigenes Ein- kommen verdienen, von dem aber nicht mehr viel übrig bleibt, um richtige Teilhabe zu ha- ben an diesem gesellschaftlichen Leben, so dass man den Karlsruher Pass auf eine Berech- tigungsgruppe ausweiten muss. Wir haben angefangen mit den 10 %, die wir schon ma- chen. Es geht jetzt weiter. Wir sollten diesen Schritt im Sinne unseres gemeinsamen An- trags weitergehen. Wir müssen natürlich schon schauen, ist es haushaltsmäßig darstellbar – 3 – oder nicht. Das muss man sicher noch hinzufügen. Aber ich glaube, es ist der Weg, den wir gehen sollten, um eine breite Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für diejenigen, die es notwendig haben, zu ermöglichen. Stadträtin Melchien (SPD): Auch wir Sozialdemokraten freuen uns, dass wir heute in großem Einvernehmen den ergänzenden Beschluss fassen, im nächsten und zusätzlich im übernächsten Jahr den Berechtigtenkreis des Karlsruher Passes zu erweitern. Dies ist uns ein wichtiges Anliegen, da gerade Menschen mit niedrigem Einkommen ebenso sehr wie Transferleistungsempfänger dieser Vergünstigungen bedürfen, um aktiv am gesellschaftli- chen Leben unserer Stadt teilhaben zu können. Wie auch beim Karlsruher Kinderpass nun das Nettoäquivalenzeinkommen zur Grundlage zu nehmen, ist sicherlich ein richtiger Ent- schluss. Dank an alle in der Verwaltung, die diese sinnvolle Vereinfachung erarbeitet ha- ben. Dennoch bleibt es wichtig, begleitend zur Umsetzung der Veränderung zu überprüfen, ob die Personalkapazitäten beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk weiterhin ausreichend sind. Als SPD-Fraktion werden wir auch diese Folge unseres heutigen Beschluss im Auge behal- ten und uns bei Bedarf für eine Ausweitung stark machen. Auch hoffen wir, dass unsere Partner der Sozialregion nachziehen und entsprechende Beschlüsse fassen. Vielen Dank allen Mitarbeitenden und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den gemeinsamen Einsatz gegen Armut in unserer Stadt. Ich verstehe sehr wohl Ihre einschränkende Reaktion auf unseren Änderungsantrag, Herr Bürgermeister Lenz. Ich würde auch, anders als mein Kollege von den GRÜNEN, sagen, Evaluation ist durchaus wichtig, weil wir alle keine Hell- seher sind und nicht wissen, wie sich das Ganze entwickelt, wie viele Personen dann tat- sächlich den Anspruch nutzen werden. Evaluation ist vor allem deswegen entscheidend, weil wir wissen müssen, wie viel Personal brauchen wir, um die Arbeit leisten zu können. Nicht, dass der Stadtjugendausschuss in Folge unseres Beschlusses dann untergeht. Aber dennoch sage auch ich und die SPD-Fraktion, wir wollen, dass Sie als Verwaltung die Mittel bereits in den kommenden Doppelhaushalt einstellen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Als LINKE ist für uns klar, wir müssen den Personenkreis erweitern. Es darf nicht sein, dass Menschen in unserer Mitte leben, die nicht an dieser Ge- sellschaft teilnehmen können. Es gibt viele Menschen, die hätten Ansprüche gegenüber dem Staat, nehmen die aber nicht wahr, weil sie versuchen, ihr Leben alleine auf die Reihe zu bekommen. Aber damit diese Menschen, insbesondere junge Familien, insbesondere Alleinerziehende, aber auch ältere Menschen, alleine lebende Menschen, sich in dieser Ge- sellschaft bewegen können, brauchen sie Zugang. Zugang zu Mobilität, Zugang zu Kultur, zur Freizeit, zu Sport, zu all den Möglichkeiten, bei denen man andere Menschen trifft, um in dieser Gesellschaft auch wahrgenommen zu werden, mitwirken zu können und sich be- teiligen zu können. Deshalb halte ich die Vorlage der Stadt grundsätzlich für richtig. Das Umsteigen auf das Nettoäquivalenzeinkommen ist eine richtige Entscheidung. Aber ich bin dafür, dass wir tatsächlich den Personenkreis möglichst rasch erweitern, und bin deshalb froh, dass wir diesen interfraktionellen Antrag haben, der in diesen zwei Schritten diese 10 Prozentpunk- te anhebt, um mehr Menschen diese Möglichkeiten zu eröffnen, in unserer schönen Stadt tatsächlich sich am Leben zu beteiligen. Ich halte es für sehr sinnvoll, Evaluierungen zu ma- chen. Denn ich glaube, auch daraus gibt es Erkenntnisse, Erkenntnisse über die betroffe- nen Personen, über die Menschen in unserer Stadt, die tatsächlich am unteren Level leben – 4 – müssen, die ihr Geld dazu aufwenden müssen, ihre Wohnungen zu zahlen, ihre Miete zu zahlen, ihre Energiekosten zu bestreiten und den Weg zur Arbeit zu bewerkstelligen. Des- halb sind die Evaluierungen hilfreich, um tatsächlich noch mehr zu erfahren, wie die Le- benssituation dieser Menschen mit geringem Einkommen in Karlsruhe ist. Deshalb kann ich nur sagen, vielen Dank, dass wir diese interfraktionelle Regelung miteinander schaffen werden. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ganz klar, wir werden gegen diesen Ergänzungsantrag stimmen. Und zwar aus folgendem Grund: Wir haben in der Tat – das finde ich super – das Nettoäquivalenzeinkommen auf 1.300 Euro erweitert. Aber unsere Aufgabe ist eher, die Menschen zu erreichen, die darunter liegen, und nicht gleich die Grenze zu erhöhen. Wenn wir tatsächlich die Menschen erreichen, die in dem Bereich sind, dann haben wir die Menschenmenge erweitert. Nicht gleich die nächste Stufe erklimmen. Wir müssen zu- nächst einmal diese Niveau ausprobieren und testen, wie funktioniert es, können wir die Menschen erreichen. Diese Scham ist nach wie vor da bei vielen. Deswegen nehmen sie es nicht in Anspruch. Es ist für mich viel wertvoller, wenn ein Mensch mit 1.100 Euro so einen Antrag stellt. Den erreichen wir eher, als einer, der sowieso noch die Power hat, dann mit bei seinen 1.300 Euro den Pass beantragt. Aus dem Grund werden wir dem Verwaltungs- antrag zustimmen, den Ergänzungsantrag ablehnen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir werden genauso abstimmen. Wir werden den Än- derungsantrag ablehnen. Den Vorschlag der Verwaltung, das Konzept, halten wir für gut und durchdacht. Die Erhöhung ist sinnvoll und richtig. Aber wir sind der Meinung, dass zuerst evaluiert werden muss, bevor man den dritten Schritt vor dem zweiten macht. Des- wegen werde wir genauso abstimmen, wie eben von FÜR Karlsruhe angekündigt, und uns anschließen. Stadtrat Riebel (GRÜNE): Ich halte eine Evaluation natürlich grundsätzlich nicht für falsch. Aber sie sagt uns nicht, ob es die Menschen brauchen oder nicht. Weil die Men- schen brauchen das. Wir brauchen die Erweiterung. Wir sehen nur, wie viel Personal wir brauchen und können dann entsprechend reagieren für das Jahr 2021, wenn dann weiter erhöht wird. Deswegen jetzt der Beschluss schon gleich, ohne Evaluation. Denn es ist klar, dass die Menschen das brauchen. Viel mehr möchte ich dazu nicht sagen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich wollte nur anmerken, dass ich es doch sehr bedenk- lich finde, dass wir hier vor vier Wochen standen und sehr stark darüber gesprochen ha- ben, dass wir versuchen wollen, als Gemeinderatsfraktionen eine einheitliche Lösung zu finden, wie wir es auch beim Karlsruher Kinderpass geschafft haben. Ich fände es tatsäch- lich schön, wenn wir an dieser Stelle auch ein ähnliches Prozedere beim Karlsruher Pass machen würden. Beim letzten Mal war bei den Antragstellern des weitergehenden Antrags die Kompromissbereitschaft da. Vielleicht wäre das auch die Gelegenheit, das genauso hier zu praktizieren. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich noch kurz ergänzen. Herr Stadtrat Riebel, Sie haben gesagt, das ist jetzt der erste Schritt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir den ersten Schritt schon vollzogen haben, indem wir schon 10 % über der Einkommensgrenze, die die Ansprüche markiert, liegen. Was Sie heute im Beschluss der Stadtverwaltung be- schließen können, ist, dass wir noch einmal 10 % draufsetzen, und dass wir vor allem auch die Berechnungsgrundlage noch einmal für alle Seiten deutlich vereinfachen und auch – 5 – standardisieren. Wir wissen heute noch nicht, was allein diese 10 % mehr am Ende für Summen auslösen, weil keiner von uns weiß, wie viel der Bevölkerung jetzt plötzlich a) in diese Gruppe hinein fällt und b) dann auch diese Leistungen in Anspruch nimmt. Wir ha- ben es jetzt einmal so versucht zu beziffern und können es auch so mittragen. Ihr Änderungsantrag verpflichtet uns, jetzt schon zuzusagen, dass wir das beim nächsten Mal rechtzeitig in den Haushalt einstellen. Das werden wir bei der Haushaltsaufstellung noch gar nicht hinbekommen, weil wir noch gar nicht diese zweiten 10 % - Sie verlangen jetzt die dritten 10 % - bis April/Mai, wenn wir den Haushalt zusammentragen, abschätzen können. Das müsste dann über eine Veränderungsliste laufen, die wir Ihnen dann kurz vor den eigentlichen Haushaltsentscheidungen auf den Tisch legen. Ich kann dem trotzdem noch nicht zustimmen, weil ich gar nicht weiß, ob wir es uns dann überhaupt leisten kön- nen. Es kann sein, dass es genau die 10 % sind, die im dicken Bauch der gaußschen Nor- malverteilung liegen. Dann haben Sie plötzlich 30 % der Bevölkerung da drin. Das wissen wir nicht. Es kann auch sein, dass nur 5 % der Bevölkerung dazukommen. Das ist für uns im Moment nicht einschätzbar. Deswegen kann ich an der Stelle nicht zustimmen. Nicht weil ich es nicht inhaltlich für sinnvoll halte, das ist völlig d’accord, da kann ich allen zu- stimmen, aber es entspricht nicht unbedingt unseren haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, heute mich schon festzulegen über eine Mehrausgabe, die ich einfach nicht einschätzen kann. Deswegen werde ich den Änderungsantrag ablehnen, aus diesen formalen Gründen, und nicht aus Gründen, dass ich das Begehr nicht als total nachvollziehbar empfinde. Damit können wir zur Abarbeitung kommen. Es gibt jetzt einen interfraktionellen Ände- rungsantrag von GRÜNE, CDU, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Ich bitte jetzt um Ihr Vo- tum für diesen Änderungsantrag. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Wir kommen damit zur dadurch geänderten Beschlussvorlage der Stadtverwaltung. Für dieses geänderte Gesamtwerk bitte ich jetzt um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Mehr- heit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2019