Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass

Vorlage: 2019/0888
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 3
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.10.2019

    TOP: 9

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16 Karlsruher Kinderpass
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0888 Dez. 3 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 09.10.2019 9 X vorberaten Gemeinderat 22.10.2019 16 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass zum 01.01.2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung für den Karlsruher Kinderpass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechti- gung wird um 10 Prozentpunkte auf 1.200 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung Die Stadt Karlsruhe blickt auf eine lange Tradition der Armutsbekämpfung zurück. Der Begriff Armut ist weder in Politik noch Wissenschaft einheitlich definiert, es herrscht jedoch Konsens darüber, dass Armut mehrdimensional ist. Sie umfasst mehr als eine materielle Mangellage. Gemäß dem Lebenslagenansatz ist Armut nicht auf Einkom- mensarmut begrenzt, sondern bezieht sich auf mehrdimensionale Unterversorgungsla- gen und deren Wechselwirkungen. Ausgrenzungen aus einem gesellschaftlichen Teilbe- reich gehen oftmals mit Ausgrenzungen aus anderen gesellschaftlichen Teilbereichen einher („Ohne Wohnung keine Arbeit. Ohne Arbeit keine Wohnung“). Dies bedeutet einen umfassenden Mangel an Verwirklichungs- und Teilhabechancen. Das Ziel der Armutsbekämpfung ist es daher, Teilhabegerechtigkeit herzustellen und faire Zugänge zu den verschiedenen Lebensbereichen wie zum Beispiel Bildung, Ge- sundheit, Arbeit, Freizeit oder Wohnen zu ermöglichen, unabhängig von der sozialen und finanziellen Lage. Der Karlsruher Kinderpass ist seit 2006 ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument zur Armutsbekämpfung. Dessen Angebot konnte, unter anderem in Anlehnung an die Leit- linien gegen Kinderarmut von 2010 und deren Fortschreibung von 2019, deutlich aus- geweitet werden und so insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und sozi- ale Teilhabe Verbesserungen herbeiführen. Im Alltag von Familien stellt der Karlsruher Kinderpass ein unkompliziertes, stigmatisierungsfreies und vielfältig nutzbares Instru- ment zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten dar, das sich auch sozialwirtschaftlich rechnet. Nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer selbst profitieren von vergünstigten oder kosten- freien Eintritten in Museen, Bäder oder Zoo. Auch die öffentlichen Einrichtungen profi- tieren von Inanspruchnahmen des Karlsruher Kinderpasses, unter anderem in Form von einer Ausweitung der Nutzergruppen, steigenden Besucherzahlen, höheren Auslastun- gen der Angebote und Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit. Sachstand Den Karlsruher Kinderpass können bekommen:  Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (Grundsicherung), AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag.  Kinder aus Familien der „working poor“ ohne Sozialleistungen, deren Anspruch mit Un- terlagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung berechnet werden kann, ein- schließlich eines Zuschlags zum rechnerischen Bedarf von 10 Prozent (10%-Regelung).  Kinder mit Schwerbehindertenausweis (mind. GdB 50) oder, die inklusiv beschult wer- den oder, die ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen (SBBZ) oder, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII oder VIII erhalten.  Pflegekinder.  Kinder aus Familien mit fünf und mehr minderjährigen kindergeldberechtigten Kindern.  Unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Obhut genommen wurden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Ziel des Karlsruher Kinderpasses ist eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Angemessene Teilhabe bedeutet, dass der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Ein- richtungen der Nutzungsintensität der Einrichtungen durch die Einwohnerinnen und Einwohner ohne Karlsruher Kinderpass entspricht. Dabei hat sich der Eigenanteil von i.d.R. 50 Prozent be- währt. Es gibt auch Angebote, bei denen der Zuschuss bei 2/3 liegt, z.B. beim Badischen Kon- servatorium oder bei den Ferienangeboten. In diesen Fällen lässt sich eine adäquate Teilhabe nur durch eine höhere Ermäßigung erreichen beziehungsweise ist bei den Ferienangeboten eine erhöhte Teilnahme erwünscht. In Fällen von zu hoher oder zu niedriger Inanspruchnahme wird entsprechend nachgesteuert. Öffentlichkeitsarbeit Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit mittels Flyer, Website und Veröffentlichungen wurde die Zu- sammenarbeit mit allen beratenden Stellen intensiviert. Das betrifft insbesondere die Schulsozi- alarbeit und den Allgemeinen Sozialen Dienst. Der Flyer „Karlsruher Kinderpass“ wird vom Lie- genschaftsamt mit den Wohngeldbescheiden, von der Familienkasse mit dem Bescheid über den Kinderzuschlag und vom Kinderbüro mit den Elternbriefen verschickt. Zudem informieren die Mitarbeitenden des Stadtjugendausschuss e. V. vermehrt über die Leis- tungen des Karlsruher Kinderpasses bei Veranstaltungen in Schulen, im Jobcenter und anderen Institutionen. Weiter wird der Karlsruher Kinderpass kontinuierlich und auf unterschiedlichen Wegen bewor- ben: z.B. über Presse, soziale Medien, Flyer, Plakate, Postkarten, Infoblätter (mehrsprachig), Amtsblätter, Anzeigen, Webseiten, Bauzaun-Banner, Beratungen im jfbw-Büro. Darüber hinaus wurde die Webseite für den Karlsruher Kinderpass neu gestaltet, um seine Leistungen übersicht- licher dazustellen und über die beteiligten Gemeinden der SozialRegion und die weiteren Unter- stützer zu informieren. Am 06.03.2018 startete die Kampagne für das Label „Gemeinsam gegen Armut – wir sind da- bei“ mit einem Empfang und der Auszeichnung der ersten Unterstützer, die bereits ein Jahr oder länger auf eigene Kosten Ermäßigungen gewährten. Seitdem hat sich der Kreis der Unter- stützer erweitert, zusätzliche Unterstützer sollen weiter akquiriert werden. SozialRegion Seit 2013 gibt es den Karlsruher Kinderpass auch im Landkreis Karlsruhe. Inzwischen umfasst die SozialRegion mit Karlsruhe neun Städte und Gemeinden, die alle den Karlsruher Kinderpass eingeführt haben. Zuletzt wurde im Mai 2019 eine weitere Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Bruchsal (Mittelzentrum) unterschrieben. Umstellung der Prüfung der Anspruchsberechtigung Das einfache und transparente Verfahren der Beantragung des Karlsruher Kinderpasses – der Kunde legt einen Bewilligungsbescheid von SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag vor – wurde mit der Anhebung der Einkommensgrenze um 10 Prozent für die Berechnung durch ein kompliziertes bürokratisches Verfahren erweitert. Die Kunden müssen alle Einkommens- nachweise, Nachweise über Miete, Nebenkosten und Heizkosten, Kontoauszüge und Vermö- gensnachweise vorlegen. Dieses System soll nun durch ein einfaches, für den Kunden nachvoll- ziehbares Verfahren, das auch eine Arbeitserleichterung der Verwaltung bedeutet, abgelöst Ergänzende Erläuterungen Seite 4 werden. Dementsprechend ist durch die Umstellung nicht von einem Personalmehraufwand auszugehen. Um monetäre Armut zu messen, gibt es zwei sich ergänzende Ansätze. 1. Soziokulturelles Existenzminimum Der Bezug von Transferleistungen nach dem SGB II und der Grundsicherung nach SGB XII zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums: Dieser Indikator der Armutsmessung erfasst die Personen, die staatliche Transferleistungen erhalten, da der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann, oder das Einkommen hierfür nicht ausreicht. Anspruchsvoraussetzungen sind gesetzlich geregelt; hier hat die Kommune keinen Handlungsspielraum. 2. Nettoäquivalenzeinkommen Die Armutsgrenze wird aus der Einkommensverteilung der Gesellschaft abgeleitet. Dem- nach gelten Personen als armutsgefährdet, wenn ihr Nettoäquivalenzeinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der gesamten Gesellschaft liegt. Dazu wird das Nettoeinkommen des gesamten Haushalts addiert und anschließend anhand einer Äquiva- lenzskala gewichtet. Die Gewichtung richtet sich nach Anzahl und Alter der Personen der Haushaltsgemeinschaft. 1 Als Nettoeinkommen gelten hier alle Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Unterhalt und Vermögen sowie Transfereinkommen (beispielsweise Kindergeld), ab- züglich Steuern und Pflichtbeiträgen zu Sozialversicherungen. Dem ersten Erwachsenen im Haushalt – der Person mit dem höchsten Beitrag zum Haus- haltsnettoeinkommen – wird eine Gewichtung von 1,0 zugeordnet, weiteren Erwachsenen und Jugendlichen (ab 14 Jahren) eine Gewichtung von 0,5 und jedem Kind (unter 14 Jahren) eine Gewichtung von 0,3. Mithilfe der Äquivalenzskala werden die Einkommen nach Haushaltsgröße und Zusammensetzung vergleichbar. Grund dafür ist, dass die Ein- kommen von Personen, die in unterschiedlich großen Haushalten leben, nicht miteinander vergleichbar sind, da in größeren Haushalten Skaleneffekte auftreten (z. B. durch gemein- same Nutzung von Wohnraum und Haushaltsgeräten). Beispielrechnungen a) In einem Vierpersonenhaushalt (zwei Verdienende und zwei Kinder im Alter von 15 und 13 Jahren) mit einem Nettoeinkommen von insgesamt 2.760 € erhält ein Erwachsener den Faktor 1,0, der zweite Erwachsene den Faktor 0,5, das Kind über 14 Jahre den Fak- tor 0,5 und das Kind unter 14 Jahren den Faktor 0,3. Demnach haben alle vier Personen jeweils ein Monats-Äquivalenzeinkommen von 1.200 € (2.760 ÷ 2,3 = 1.200 €) b) In einem Alleinerziehendenhaushalt mit einem Verdienendem von 1.560 € Nettomo- natseinkommen (Faktor 1) und einem Kind unter 14 Jahren (Faktor 0,3) beträgt das Monats-Äquivalenzeinkommen pro Person abgerundet 1.560 € ÷ 1,3 = 1.200 €. 1 Siehe: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Begri ffserlaeuterungen/Nettoaequivalenzeinkommen_EVS.html Ergänzende Erläuterungen Seite 5 c) In einem Alleinerziehendenhaushalt mit einem Verdienendem von 2.340 € Nettomo- natseinkommen (Faktor 1) und zwei schulpflichtigen Kindern (15 und 13; Faktor 0,5 und Faktor 0,3), beträgt das Monats- Äquivalenzeinkommen pro Person abgerundet 2.340 € ÷ 1,8 = 1.300 €. Weiteres Vorgehen Die Anspruchsvoraussetzung für den Karlsruher Kinderpass richtete sich in der Vergangenheit nach dem Prinzip der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums (Bezug von Transferleis- tungen). Der Nachteil dieser Eingrenzung des Berechtigtenkreises ist, dass insbesondere die Haushalte in prekären Einkommensverhältnissen, die „working poor“, nicht erfasst sind, da deren Einkünfte geringfügig über der Anspruchsgrenze liegen. Um zukünftig den armutsgefährdenden Personenkreis der „working poor“ umfassend zu errei- chen, wird die Berechtigung für einen Karlsruher Kinderpass erweitert. Neben den weiter beste- henden Anspruchsberechtigten von sozialen Transferleistungen öffnet sich der Nutzerkreis in Zukunft für Familien, deren Einkommen für eine adäquate gesellschaftliche Teilhabe (Erwerbs- armut) nicht ausreicht. Dieser Paradigmenwechsel entspricht der Umsetzung der Leitlinien ge- gen Kinderarmut. Derzeit liegt die durchschnittliche Einkommensgrenze des gewichteten Einkommens der Nutze- rinnen und Nutzer des Karlsruher Kinderpasses beim soziokulturellen Existenzminimuns bei 1.000 Euro. Einen Karlsruher Kinderpass erhalten seit 01.01.2015 auch die „working poor“, die keine Sozialleistungen erhalten. Dieser Anspruch besteht jedoch nur, wenn das Einkommen bis zu 10 Prozent (= 1.100 Euro) über der rechnerischen Bedarfsgrenze des SGB II liegt. “Working poor“- Familien, die über den 10 Prozent liegen, haben bisher keinen Anspruch. In Baden- Württemberg - für die Stadt Karlsruhe sind die Daten nicht verfügbar - lag der Median laut dem statistischen Landesamt 2017 bei 1.918 Euro. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Auch liegt der Median in Großstädten in der Regel über dem Landesschnitt, weshalb 2.000 Euro als Median angesetzt werden. Die Armutsgefährdungsgrenze (60 Prozent weniger als der Median) liegt demnach in der Stadt Karlsruhe bei 1.200 Euro. Durch die Erweiterung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte (ausgehend von 1.000 Euro) wird die Armutsgefährdungsgrenze von rund 1.200 Euro erreicht. Somit deckt zukünftig der Karlsruher Kinderpass umfassend den Personenkreis ab, der von Er- werbsarmut („working poor“) betroffen ist. Demnach kann der Vierpersonenhaushalt mit 2.760 Euro Nettomonatseinkommen (siehe Bei- spiel a) ), das einem Monats-Äquivalenzeinkommen von 1.200 Euro pro Person entspricht und der Alleinerziehendenhaushalt mit 1.560 Euro Nettomonatseinkommen (siehe Beispiel b) ), in Zukunft den Kinderpass nach der Anspruchsberechtigung über das Nettoäquivalenzeinkom- mens erhalten. Das neue System soll ab dem 01.01.2020 angewandt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird ein Sachstandsbericht erstellt, auf dessen Grundlage eine weitere Erhöhung auf dann insgesamt 30% und somit einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.300 € geprüft wird. Der dreiköpfige Alleinerziehendenhaushalt mit 2.340 Euro Nettomonatseinkom- men (siehe Beispiel c) ), das einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.300 Euro entspricht, wür- de dann den Karlsruher Kinderpass erhalten. Bei den Anhebungen der Einkommensgrenzen und somit der Ausweitung des Berechtigtenkreises ist zu prüfen, ob und inwiefern der Karlsruher Kinderpass weiterhin als Instrument der Armutsbekämpfung fungiert und ab welchen Einkom- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 men sich der Karlsruher Kinderpass zu einer Förderung/Unterstützung für Familien mit mittlerem Einkommen entwickelt. Personen, die einen Karlsruher Kinderpass haben und ihren Anspruch verlieren, erhalten eine formlose Verlängerung um weitere 6 Monate, um den Wegfall der Berechtigung abzumildern. Ergänzende Betreuung an Schulen Die Ergänzende Betreuung an den Schulen wird in zwei Varianten angeboten. Bis 13 Uhr für 32 Euro und bis 14 Uhr für 53 Euro monatlich. Bisher sind, bis auf die Ferienbetreuung in den Ganztagsgrundschulen, diese Angebote für Kinder mit Kinderpass kostenfrei. Durch Einführung einer Eigenbeteiligung von 10 Prozent an den Kosten der Ergänzenden Betreuung liegt der mo- natliche Beitrag für die Eltern bei 3 Euro (gerundet) für die Betreuung bis 13 Uhr und bei 5 Euro (gerundet) für die Betreuung bis 14 Uhr. Die Eigenbeteiligung der Eltern bewegt sich im Rahmen des finanziell Möglichen und entspricht der Philosophie der Karlsruher Pässe. Die jährlichen Mehreinnahmen liegen bei rund 10.000 Euro. Die Eigenbeteiligung wird ab dem Schuljahr 2020/21 erhoben. Dieses beginnt am 01.08.2020. Finanzielle Auswirkungen Im Vorfeld wurde versucht zu ermitteln, wie viele Karlsruher Kinder nach der Umstellung und Erhöhung der Bezugsberechtigung einen Anspruch auf einen Karlsruher Kinderpass haben. Dies ist jedoch nicht möglich, weil keine aussagekräftigen Erhebungsdaten verfügbar sind. Wie viele Karlsruher Kinder künftig Anspruch auf einen Karlsruher Kinderpass haben, lässt sich deshalb nur grob schätzen. Um diese Unsicherheit deutlich zu verkleinern, wird die Einkommensgrenze im ersten Schritt nur um 10 Prozentpunkte angehoben. Um den Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht einzuhalten, werden des Weiteren in den nachfolgenden Betrachtungen Puffer berück- sichtigt. Aufwendungen Die bisherigen Aufwendungen liegen bei 425.000 Euro. Es wird angenommen, dass sich der Aufwand erhöht um 85.000 Euro. Das Budget des Haushaltsansatz 2020 von 510.000 Euro wird aufgrund der guten gesamtwirtschaftlichen Lage in der Stadt Karlsruhe und der dadurch sinkenden Anzahl der ausgegebenen Karlsruher Kinderpässe voraussichtlich unterschritten um 85.000 Euro. Somit ist haushalterisch die Finanzierung der Ausweitung des Karlsruher Kinderpasses gewähr- leistet und das Budget des Haushaltansatzes 2020 von 510.000 Euro und in den Folgejahren in Abhängigkeit von Preissteigerungen auskömmlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Einnahmen Eine Auswirkung des Karlsruher Kinderpasses ist, dass städtische und stadtnahe Einrichtungen für die gewährten Ermäßigungen einen Ausgleich erhalten, und damit eine höhere Auslastung mit Mehreinnahmen erzielen. Aktuell liegen die Einnahmen bei städtischen und stadtnahen Einrichtungen durch den Karlsruher Kinderpass bei 400.000 Euro. Mehreinnahmen sind zu verzeichnen bei: Zoo, Bäder, KVV etc. 20.000 Euro. Die Mehreinnahmen durch Nachsteuerung (siehe S.3) liegen bei rund 5.000 Euro. Durch Einführung einer Eigenbeteiligung von 10 Prozent an den Kosten der Ergänzenden Betreuung an den Schulen sind Mehreinnahmen möglich von rund 10.000 Euro. Dadurch entstehen in der Summe gesamtstädtisch Mehreinnahmen von 35.000 Euro. Demnach liegen die zukünftigen Gesamteinnahmen bei 435.000 Euro. Die Mehreinnahmen (35.000 Euro) sind aufgrund der unsicheren statistischen Datenlage not- wendig und dienen wegen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit auch als Reserve für den Karls- ruher Pass. Ferner wird ein Großkundenrabatt beim KVV geprüft. 41 Prozent der Gesamtkosten des Karls- ruher Kinderpasses entfallen auf die Bezuschussung von KVV-Fahrkarten. Die Monatskarten werden im Gegensatz zu anderen Großkunden nicht in eigener Verantwortung verwaltet und ausgegeben, sondern in den Kundenzentren des KVV angeboten. Dadurch entstehen dem KVV Kosten. Deshalb wird der Großkundenrabatt nicht auf die gesamten Fahrtgeldeinnahmen (Ei- genbeteiligung + Zuschuss Stadt), sondern nur auf den städtischen Zuschuss bezogen. Bei ei- nem Rabatt von 10 Prozent liegt die jährliche Ersparnis bei 25.000 Euro. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass zum 01.01.2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung für den Karlsruher Kinderpass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechti- gung wird um 10 Prozentpunkte auf 1.200 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben.

  • Abstimmungsergebnis_Top16
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 16 der Tagesordnung: Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass Vorlage: 2019/0889 dazu: Änderungsantrag GRÜNE Vorlage: 2019/1011 Änderungsantrag DIE LINKE. Vorlage: 2019/1013 Änderungsantrag SPD Vorlage: 2019/1056 Ergänzungsantrag SPD Vorlage: 2019/1057 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass zum 01.01.2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsbe- rechtigung für den Karlsruher Kinderpass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird um 10 Prozentpunkte auf 1.200 Euro Nettoäquivalenz- einkommen angehoben. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: einstimmig zugestimmt Änderungsanträge GRÜNE, DIE LINKE. SPD: einstimmig zugestimmt Ergänzungsantrag SPD: verwiesen in den Jugendhilfeausschuss Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwal- tung. – 2 – Stadtrat Pfannkuch (CDU): Eigentlich war es schon beim vorangegangenen Tagesord- nungspunkt veranlasst. aber jetzt für TOP 16 und auch für TOP 30 will ich vorab sagen, dass Änderungsanträge in einem Fall und zum anderen ein ausschließlicher Antrag gestellt ist, ohne dass eine Gegenfinanzierung angeboten ist. Ich meine, es wäre veranlasst, diese Tagesordnungspunkte insoweit nicht zu beraten. Aber ich bitte, dass Sie darauf hinweisen, dass das klar ist, dass es so eigentlich nicht geht. Der Vorsitzende: Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das eine Umsetzung eines Auftrags und einer Vereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat ist. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Änderungsanträgen von der Fraktion DIE LINKEN., von der GRÜNE-Fraktion und von der SPD-Fraktion. Von der SPD-Fraktion gibt es sogar zwei Anträge. Ich möchte darauf hinweisen, dass alle Änderungsanträge, die etwas mit Haushaltsbelas- tung zu tun haben, nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe, also etwas, was Sie selber verabschiedet haben oder zumindest Ihre Vorgänger, eigentlich nicht zulässig sind. Das wird unter § 11 Ziffer 2 auch ausdrücklich so beschrieben. Ich sehe bei diesen ganzen Änderungsanträgen aber zusätzlich auch noch das Problem, dass ge- wünscht wird, dass wir das alles zum 01.01.2020 umsetzen sollen, dass es das klare Signal gibt, dass wir das schon von der Personalausstattung der Verwaltung gar nicht hinbekom- men und dass wir vor allem auch gar nicht abschätzen können, was denn eine weitere Steigerung für eine noch größere Bezugsgruppe für den Karlsruher Kinderpass am Ende für Zahlen und Kosten auslöst. Ich möchte Ihnen deswegen den Vorschlag machen, dass Sie uns bei diesen ganzen Anträ- gen, die etwas damit zu tun haben, über die 10 Prozentpunkte hinaus noch etwas zu wol- len, beauftragen, dass wir Ihnen dazu in den Haushaltsberatungen die Rückmeldung ge- ben, wie hat sich denn jetzt dieses erste Jahr Einführung der zusätzlichen 10 Prozent aus- gewirkt. Was können wir daraus an Rückschlüssen ziehen, auch das, wenn wir dann noch weiter hinausgehen. Und welche Kosten sind damit verbunden. Dann könnten Sie es zum 01.01.2021 dann im Rahmen der Haushaltsberatungen umsetzen. Wenn Sie uns jetzt per Mehrheit beauftragen, das zum 01.01.2020 zu tun, ohne Gegenfinanzierung, ohne zu wissen, auf was wir uns da einlassen, ohne Personalausstattung und ohne, dass ich Ihnen zusagen kann, dass wir das überhaupt logistisch hinbekommen, dann prüfen wir, ob ich dann nicht Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegen muss, weil es einfach nicht funk- tioniert. Ob wir nicht am Ende den Weg gehen sollten, dass wir solche Anträge gar nicht mehr zulassen, das können wir auf der Klausur dann noch einmal behandeln. Das hatte ich Ihnen angekündigt. Ich würde es im Moment als zu übergriffig erleben, das zu tun. Aber ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich dann mit dem Thema Widerspruch mit Ihnen in den Clinch gehen würde, wenn es rechtlich zulässig ist. Das prüfen wir gerade noch. Das als kleinen Einstieg in diese Diskussion. Jetzt kommt das Fachliche. Bürgermeister Lenz: Ich denke, ich habe nicht nur gestern im Ältestenbeirat sondern auch im Jugendhilfeausschuss für das Verfahren geworben. Ich habe für das Verfahren, wie wir es uns vorgestellt haben – ich sage gleich noch ein paar Takte dazu – auch deshalb geworben, weil unser freier Träger Stadtjugendausschuss e. V., insbesondere das Jugend- freizeit- und Bildungswerk darum gebeten hat. Sie wissen, der Stadtjugendausschuss ist kein Appendix der Verwaltung. Er ist ein eigenständiger Verein. Der Stadtjugendausschuss – 3 – - deswegen stelle ich das so voran – verdient unser aller Dank und Respekt, seit weit über 10 Jahren. Es gibt in Deutschland keinen Träger der offenen, der freien Jugendarbeit, dele- giert wie in dieser Stadt, in dieser Form, der dann auch noch eine Sozialleistung ausbezahlt, mit dem großen Ziel, wir wollen stigmatisierungsfrei unsere Pässe sowohl Sozialpass für die Erwachsenen, für die ältere Generation, als auch für die Kinder an Frau und Mann und eben an die Kinder und Jugendlichen bringen. Das ehrt Sie Ich finde es auch – ich sage es ganz offen und persönlich – schon etwas irritierend, dass wir so großartige Armutspolitik machen. Sie haben es letzte Woche auch wieder lesen können, unsere Armutstagung geht über Baden-Württemberg und was die Inhalte anbe- langt, weit hinaus. Wir sind nicht nur führend, wir sind absolut top an der Stelle. Herr Oberbürgermeister, Sie haben darauf hingewiesen, wir haben zweimal eine Vereinbarung getroffen, einmal auf Initiative der Linken, einmal auf Initiative der GRÜNEN, das war direkt vor den Sommerferien, und versprochen und gehalten. Trotz 200 Anträge brutto in der letzten Haushaltsberatung haben wir es hinbekommen wegen unserem Stadtjugendaus- schuss und dessen Engagement. Denn Sie wollend den Empfängerkreis erweitern auf die sogenannten Working Poor, also diejenigen, die überhaupt keine Sozialleistung beziehen, anspruchsberechtigt machen. Das war eine Riesenherausforderung, wie misst man deren Einkommen, wenn man gleichzeitig den Verwaltungsaufwand nicht erhöhen will. Ich er- spare mir die Details. Es wurde in der Öffentlichkeit schon entsprechend dargestellt, in zwei Ausschüssen auch schon besprochen. Das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen dient als Grundlage, führt aber zu einer vereinfachten Einkommensprüfung. Dafür auch, liebe Irene Kiefer und deinem Team vom Jugendfreizeitwerk, vielen herzlichen Dank. Damit kann man diese Erhöhung – das ist jetzt wichtig, auch wenn die Frau Kollegin heute nicht da ist, aber wir ziehen an einem Strang, Herr Dollinger, lieber Kämmerer - kostenneutral abbilden, weil wir nicht von einem erhöhten Personalaufwand bei zusätzlichen 10 Prozent Erhöhung der Einkommensgrenze ausgehen. Aber es ist ein Experiment. Wir können Ihnen nicht voraussagen, wie viele Menschen das ab 01.01.2020 betrifft. Das ist kein Problem, weil der Stadtjugendausschuss so flexibel ist, es so schnell einzuführen. Wir hätten uns verschanzen können und das Ding verschieben, heute nicht behandeln, sagen, wir bekommen es nicht hin. Nein, wir bekommen alles hin. Aber stimmen Sie doch dem Verfahren zu. Tatsächlich erst einmal die 10 Prozent, dann Evaluation. Deses Mode- wort lieben wir auch alle inzwischen. Das ist einmal ein ganz tolles Paradebeispiel. Wir schauen, wie es geht. Dann geben wir Ihnen die Rückmeldung. Es passiert jetzt auch nicht wirklich etwas groß, wenn das jetzt nicht funktionieren würde. Dann kann man in Ruhe das Personal einstellen, wenn Sie das wünschen. Der Herr Oberbürgermeister hat den Weg beschritten, wie wir es hier auch beschrieben haben. Ich bedanke mich trotzdem für Ihr Engagement. Das zeichnet diesen Rat schon seit 60 Jahren aus. Es geht auch immer weiter, auch wenn es in der Öffentlichkeit so wirkt, als ob wir uns an der einen oder andere Stelle ausgerechnet bei so einem herausragende Ziel der Armutsbekämpfung ein bisschen ver- hakt hätten. Aber ich glaube, heute ist an der Stelle einfach einmal auch Klartext notwendig, auch mit Blick auf das, was mir in meinem Dezernat immer wichtig ist, nämlich Fürsorge für die Mit- arbeitenden. Wer mit diesem Engagement den Pass immer so fortentwickelt, den sollte man an der Stelle auch in Ruhe arbeiten lassen. Sorry, wenn ich es einmal so deutlich sage. Insofern freue ich mich aber, wenn wir heute den weiteren Schritt gemeinsam tun in der – 4 – unendlichen Geschichte, unseren Pass immer besser fortzuentwickeln. Das steht heute au- ßer Frage. Deswegen herzlichen Dank. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Generell ist es so, dass wir Fortschritte machen im Kampf gegen Kinderarmut. Insofern eint uns das alle an dieser Stelle. Deswegen sehe ich es gar nicht so kritisch wie Sie, Herr Bürgermeister Lenz. Wir sind erst einmal zufrieden, dass wir heute tatsächlich an eine Stelle kommen, an der wir einen Beschluss fassen können, aufbauend auf unseren ursprünglichen GRÜNEN-Antrag vom Juli, dass wir die Ausweitung des Nutze- rinnen- und Nutzerkreises für den Karlsruher Kinderpass entscheiden. Die Richtung stimmt schon mal aus der Verwaltungsvorlage. Da gehen wir auf jeden Fall mit. Sie haben gerade selber das vereinfachte Verfahren angesprochen, das Sie in Ihrer Be- schlussvorlage auch zugrunde legen. Das bietet gerade die Entbürokratisierung, die es Ihnen in der Verwaltung einfacher macht. Und auch das Experiment, das Sie beschreiben, wir möchten ein Experiment machen. Wir wollen dabei einfach nur noch einen Schritt wei- ter gehen und weiter experimentieren. Da muss ich Sie auch noch einmal an Ihrer Aussage aus dem Jugendhilfeausschuss messen. Da haben Sie gesagt, dass die Stadt gar nicht da- von ausgeht, wenn wir den Nutzerinnen- und Nutzerkreis des Kinderpasses ausweiten, dass dann ein großer Run auf dieses Angebot entsteht. Das sehen wir bei 1.200 Euro nicht, und das sehen wir auch bei 1.300 Euro nicht. Die Bedenken teile ich nicht ganz. Ich muss auch sagen, in anderen Aspekten ist dieser Rat durchaus auch willig, Experimente bei- spielsweise baulicher Form in größerem Umfang einzugehen. Ich glaube, dass wir hier bei einem sozialen Thema im Kampf gegen Kinderarmut durchaus auch den Mut erweisen sollten, in schnellerem Tempo voranzugehen. Darum geht es unterm Strich. Gesellschaftli- che Teilhabe möchten wir durch ein möglichst niedrigschwelliges Angebot ermöglichen. Diese niedrige Schwelle erreichen wir mit den 1.300 Euro. Ich sage auch gleich noch, wa- rum das viel sinnvoller ist, als die 1.200 Euro. Über das Ziel herrscht offenbar Einvernehmen. Über das Schritttempo dahin sind wir uns noch uneins. Wir freuen uns, dass es jetzt auch Anhänger gibt von der LINKE-Fraktion, von der SPD, die dieses Schritttempo auch mitgehen möchten mit uns auf die 1.300 Euro Net- toäquivalenzeinkommen ab 2020, direkt, ohne diesen 10-Prozent-Schritt mit einer weite- ren Evaluation. Als Lehrer kann ich Ihnen sagen, dass nicht hinter jeder Evaluation auch großer Sinn steckt. Manchmal ist es auch einfach eine Möglichkeit, Dinge ein bisschen zu entschleunigen. Aber die Entwicklung in unserem Land und auch in unserer Stadt zeigen, dass gerade diese konsequente Vorgehensweise derzeit geboten ist. Armut verschwindet auch 2019 in Deutschland nicht. Sie wird nur viel besser versteckt. Sie wird nur an vielen Stellen unsichtbar. Genau da wollen wir mit dieser Erhöhung auf 1.300 Euro reagieren. Auf der einen Seite haben wir die Inflation, die die Kaufkraft der vorhandenen Einkommen ge- rade am unteren Ende der Einkommensskala deutlich mindert. Auf der anderen Seite ha- ben wir besonders in Städten wie Karlsruhe, die sehr attraktiv sind, steigende Lebensunter- haltungskosten, die genau diese von Ihnen angesprochene Gruppe der Working Poor zu- nehmen lässt insgesamt. Diese Form der Armut nimmt immer weiter zu. Die Grenze wird immer weiter nach oben verschoben. Das rechnen Sie auch selber ganz eindrucksvoll vor in Ihrer Vorlage, indem Sie sagen, dass ein Alleinerziehendenhaushalt mit zwei schulpflichti- gen Kindern bereits heute das entsprechende Monatsäquivalenzeinkommen von 1.300 Euro erfüllt. Deswegen sehen wir GRÜNE und offenbar unsere Kolleginnen und Kol- legen von den LINKEN und von der SPD keinen Grund, dass genau diese Familien nicht von Anfang an auch Anspruch auf die Leistungen des Karlsruher Kinderpasses haben sollten. – 5 – Auch bei der Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut von 2019 sagt die Stadt, dass sie sich zum Planziel setzt, kein Kind zurückzulassen und Teilhabe in ausreichendem Maße für jedes Kind zu gewährleisten. Das muss dann auch besonders da gelten, wo Ar- mut versteckt oder unsichtbar ist. Deswegen möchten wir Ihre kaufmännische Vorsicht, die Sie im Antrag zitieren, nicht mitgehen. Wir möchten an unserem ursprünglichen Antrag festhalten mit den 20 oder 30 % - je nachdem, von wo man kommt – auf die 1.300 Euro gehen. Wir sehen keine Notwendigkeit ... (Der Vorsitzende: Herr Bauer, die Zeit ist um!) - Okay. Wir freuen uns auf Unterstützung. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Unser Karlsruher Kinderpass ist ein Erfolgsmodell und das seit dem Jahr 2006. Bisher war es hier im Haus üblich, dass wir gemeinsam an ei- nem Strang ziehen und gemeinsam – Gemeinderat und Verwaltung - diesen Kinderpass in den vergangenen Jahren immer weiterentwickelt haben. Diesen Weg scheinen wir heute zu verlassen, weil teilweise auch sehr plötzlich diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge heute noch auf unsere Tische gewandert sind. Das verwundert mich schon etwas. Das war immer die Stärke unseres Gemeinderates, unseres Hauses mit der Verwaltung, dass wir uns in den wichtigen Themen in der Stadt einig waren. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel gemacht im Bereich Karlsruher Kinderpass, Karls- ruher Pass. Ich erwähne nur beispielhaft die Sozialregion. Wir haben den Pass ausgeweitet in unsere Region, so dass auch die kleineren Gemeinden mit den Angeboten sich einbrin- gen können und auch die Menschen dort von unseren Angeboten in der Stadt Karlsruhe profitieren können. Wir haben auch jetzt schon die Möglichkeit, dass wir nicht bei den So- zialgrenzen Halt machen, sondern wir haben aktuell schon 10 % höhere Einkommens- grenzen. Jetzt schlägt die Verwaltung heute vor, diese 10 % auf 20 % zu erhöhen und gleichzeitig in einem Jahr zu überlegen, dass wir noch einmal um 10 % erhöhen. Für uns als CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen schlüssig und durch die Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister und Bürgermeister Lenz auch noch einmal bestätigt, dass es auch dem Träger, der das Ganze bearbeiten muss, nämlich unserem Stadtjugendausschuss doch wirk- lich lieber wäre, wenn wir das in zwei Schritten staffeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte überlegen Sie sich deswegen heute noch einmal Ihr Abstimmungsverhalten. Wir würden der Verwaltung heute mitgehen und sagen Ihnen gleich zu, dass wir selbstverständlich nächstes Jahr in den Haushaltsberatungen der nächs- ten Erhöhung auch mitgehen werden. Wenn wir von heute ab denken, bis zur Aufstellung des Haushaltes ist es gerade noch ein halbes Jahr. Das müssen wir doch überbrückt be- kommen. Stadträtin Melchien (SPD): Es besteht große Einigkeit, dass Karlsruher Kinderpass ein hervorragendes Instrument ist, Armut in unserer Stadt zu bekämpfen und Teilhabe zu er- möglichen. Nachdem wir in den letzten Doppelhaushaltsberatungen auf Antrag der Linken eine weitere Öffnung des Berechtigtenkreises der Karlsruher Pässe andiskutiert und von vielerlei Seite auch gefordert haben, ist dies nun der erste konsequente Schritt, die Ein- kommensgrenze für den Kinderpass anzuheben und mehr Kindern in unserer Stadt damit die Möglichkeit zu geben, an den Angeboten zur partizipieren. Dabei das Nettoäquivalenz- – 6 – einkommen zur Grundlage zu nehmen, ist inhaltlich richtig und schafft eine notwendige Verwaltungsvereinfachung. Dissens mit der Verwaltung und hier im Hause besteht jetzt lediglich in der Frage, ob der Gemeinderat die Grenze zunächst um 10 % und dann gleich in der Folge um weitere 10 % oder jetzt direkt um 20 % anheben sollte. Auch wir als SPD-Fraktion sind überzeugt davon, dass wir nicht erst einen Sachstandsbe- richt in einem Jahr benötigen, um den Berechtigtenkreis auf ein Nettoäquivalenzeinkom- men von 1.300 Euro zu erhöhen. Herr Pfannkuch hat Einspruch erhoben und betont, dass wir keine Gegenfinanzierung aufzeigen. Zum einen sind zumindest für den Verwaltungs- vorschlag auf jeden Fall Haushaltsmittel vorhanden. Wir wissen nicht, ob es nicht noch für mehr reichen würde, weil wir alle nicht wissen, wie viele Kinder kommen denn jetzt über- haupt in Betracht, das heißt, wir wissen alle nicht, gibt der Haushalt nicht auch jetzt schon die Mittel her. Außerdem möchte ich Ihnen widersprechen, Ihrem Einspruch zumindest, wir könnten auch gemeinsam beschließen, dass diese Maßnahme im gesamtstädtischen Inte- resse einer sozialen Stadt ist und deswegen auf eine Gegenfinanzierung verzichten. Zwei Dinge sind sicherlich von besonderer Bedeutung. Einmal die Verlässlichkeit für die Berechtigten. Wenn wir heute die Erweiterung beschließen, dann müssen wir in künftigen Haushalten die entsprechenden Mittel bereithalten. Da sollten wir uns sicherlich einig sein, dass wir nicht jedes Jahr die Regeln ändern können. Zweitens – auch das wurde angespro- chen, zu Recht – die Machbarkeit für die Mitarbeiter des Stadtjugendausschusses. Ausrei- chende Personalkapazitäten sind natürlich dringend notwendig, um auch bei mehr An- spruchsberechtigten Personen eine gute und qualitative Ausgabe sicherzustellen und kei- nesfalls zu einer Massenabfertigung zu kommen. Neben diesen beiden Änderungen – jetzt komme ich zum Ergänzungsantrag – wünschen wir uns eine Debatte im Jugendhilfeausschuss, ob wir das System der Kinderpässe derge- stalt verändern sollten, dass er zusätzlich zur Abgabe an Berechtigte auch käuflich zu er- werben ist. Im Jugendhilfeausschuss kam das Thema allerdings auf Spendenbasis ganz kurz von Seiten der Liga der Freien Wohlfahrtspflege auf. Wir finden, es ist wert, diese Idee zu- mindest zu diskutieren. So könnten wir nicht nur allen Kinder in Karlsruhe schon mehr Teilhabe ermöglich, sondern allein durch die Möglichkeit, einen Pass käuflich zu erwerben, könnte man überhaupt nicht mehr sage, ob jemand den Pass bezahlt hat oder ob er einem Kind aufgrund der finanziellen Situation zusteht. Wir gestehen natürlich ein, dass ein sol- cher Systemwechsel große Veränderungen und auch Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Deshalb fordern wir ihn zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs, sondern wir bitten die Verwaltung, diese Frage in die Jugendhilfeausschuss einzubringen, um sie dort mit allen Experten, von Seiten der Verwaltung, der Politik und der Verbände gemeinsam grundle- gend zu diskutieren. Insofern stimme ich völlig mit der Antwort der Verwaltung überein, die sagt, man muss es sorgfältig und intensiv prüfen. Abschließend möchte ich sagen, auch wenn wir uns jetzt nicht einig sind, ob wir uns 10 % oder 20 % direkt leisten können, dass es mich sehr freut, dass wir auch in dieser Amtspe- riode über alle Fraktionsgrenzen hinweg bemüht sind, diese wertvolle Instrumente der Ar- mutsbekämpfung nicht nur zu sichern, zu erhalten, sondern auch zu stärken und auszu- bauen. Darüber freue ich mich, auch wenn wir uns im Weg nicht immer einig sind. Stadtrat Høyem (FDP): Wir stimmen der Verwaltungsvorlage zu. Wir teilen, Herr Ober- bürgermeister, Ihre Meinung über die verschiedenen Anträge. Wir können nicht unverant- – 7 – wortlich nur Wünsche heranbringen, ohne an die Haushaltskonsequenzen zu denken. Frau Melchien, Sie haben starke Argumente. Aber lassen Sie uns das Thema in die Haushaltsde- batte einbringen und nicht hier. Stadtrat Schnell (AfD): Herr Bürgermeister Lenz hat im Jugendhilfeausschuss sehr schön erklärt und sehr klar formuliert, was alles passieren soll. Dafür erst einmal vielen Dank. Da- raufhin befürwortet die AfD-Fraktion die Umstellung der Berechnungsgrundlage zur Be- rechtigung des Karlsruher Kinderpasses auf Basis des Nettoäquivalenzeinkommens. Auch der Erhöhung der Einkommensgrenze für die Anschlussberechtigten um 10 Prozentpunkte können wir zustimmen. Untrennbar ist dies jedoch für uns mit dem nach einem Jahr zu erstellenden Sachstandsbericht oder neudeutsch Evaluation verbunden, der die finanziellen Auswirkungen dieser Umstellung beleuchtet und eine Indikation gibt, inwieweit dieses An- gebot überhaupt so beibehalten oder gegebenenfalls dann später ausgeweitet werden kann. Denn wenn wir schon beschließen, mehr Geld auszugeben, so sollte dies nicht ohne lau- fende Kostenkontrolle stattfinden. Die Ergänzungs- und Änderungsanträge hinsichtlich einer weiteren Anhebung des Prozentsatzes der Einkommensgrenze lehnen wir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ab. Noch eine Bemerkung zur Aussage von Herrn Bauer, dass die Evaluationen, die die Schulen bekommen, nicht immer sinnvoll sind: Nur, weil eine grün geführte Landesregierung den Schulen unsinnige Evaluationen aufzwingt, kann man noch lange nicht sagen, dass das die Stadt auch macht. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir sind zunächst einmal stolz darauf, dass die Idee, die wir eingebracht haben im Zuge der letzten Haushaltsberatungen, auch jetzt Realität wird, auch bei den Konservativen Zustimmung findet. Wir wollen uns an der Stelle auch bei den GRÜNEN und den anderen Fraktionen bedanken, die das Thema weiter vorangetrieben haben. Wir haben oftmals schon gesagt, dass Armut existiert in Karlsruhe und gleichzeitig, dass Sie als Verwaltung und als Stadt schon viele sinnvolle Maßnahmen unternehmen, gerade was den Karlsruher Kinderpass angeht. Deshalb begrüßen wir heute natürlich in der Intention den Vorschlag der Verwaltung, aber stellen unseren Änderungsantrag, genauso wie die GRÜNEN und die SPD, dass man den Kreis der Leistungsberechtigten noch einmal auswei- tet. Das hat vor allem den Grund, dass wir nicht glauben, dass zwischen 10 Prozentpunk- ten und 30 Prozentpunkten ein enormer Sprung ist. Ich glaube, dass das, was der Kollege Bauer ausgeführt hat, natürlich Annahmen sind, die wir machen. Annahmen sind immer fehlerbehaftet in die eine oder die andere Richtung. Deshalb gehen wir davon aus, dass das haushaltsmäßig zutreffen wird, und dass wir das über unseren Haushalt finanzieren können. Zum anderen gehen wir davon aus, dass dieser Schritt jetzt notwendig ist. Wir reden jetzt nicht über ein Traumprojekt, das sich so einfach von heute auf morgen um ein Jahr verschieben lässt. Wir reden über Lebensrealitäten von Kindern hier in Karlsruhe. Des- halb wollen wir, dass die 30 % jetzt gelten, damit auch diejenigen, die es betrifft, jetzt da- von Anspruch bekommen. Wenn die Kollegin der CDU sagt, sie findet es bedauerlich, dass wir jetzt nicht mehr an einem Strang ziehen, also, zunächst einmal ziehen wir schon an einem Strang in der Rich- – 8 – tung, die wir gehen. Und zum anderen steht es der CDU und den anderen Fraktion frei, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen und deshalb gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Dazu würde ich Sie gerne auffordern und mich darüber freuen, wenn wir heute die 30 % erreichen würden. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Es gibt schon etwas Neues hier im Gemeinderat. Mehr freie Angebote, und wenn man erhöht, dann in der Weise, großzügiger zu sein, ohne zu fragen, wie man es finanzieren kann. Wir wollen kostenlosen ÖPNV. In diese Richtung geht es. Wir wollen mehr ausgeben in der Armutsbekämpfung, was alles hehr und gut und rich- tig ist. Aber wir müssen doch das Ganze betrachten. Wir haben nicht nur eine Haushalts- ecke, sondern wir haben viele Bereiche im Haushalt zu bearbeiten. Wir müssen das Ganze sehen. Wie sagte unser Ministerpräsident Kretschmann, es geht immer um Maß und Mitte. Maß und Mitte ist nicht dadurch zu erreichen, indem man immer mehr ausgibt oder an anderer Stelle alles kostenlos macht. Die Verwaltung hat eine weise Vorlage gemacht, der wir sehr gerne zustimmen. Die Sache mit dem Äquivalenzeinkommen ist auch eine sehr kluge Sache. Wann gab es das einmal, dass man für mehr Berechtigte mit weniger oder mit der gleichen Anzahl von Bearbeitern Pässe ausgeben kann? Das ist etwas ganz Neues und etwas Tolles. Deswegen ein großes Kompliment an die Verwaltung und an die Jugendhilfe. Das ist für mich sehr überzeugend und sehr überragend gemacht. Vielen Dank, wir werden gerne den 10 % zustimmen und gerne mitgehen. Der Vorsitzende: Ich bedanke mich zunächst einmal, dass nicht der Eindruck entsteht, es gibt hier die Guten und die Bösen. Die Guten sind die, die jetzt 20 oder 30 % fordern und die Bösen sind die, die nur 10 % mitmachen wollen. Bisher – das war eben immer so – war der Kinderpass ein fraktionsübergreifendes Projekt, dem am Ende alle zugestimmt haben. Wir haben vor nicht einem Jahr hier über den Haushalt beschlossen und haben auf Anre- gung der LINKEN den Wunsch aufgenommen, einen Vorschlag zu machen während der Haushaltsperiode, wie wir uns eine Ausweitung des Empfängerkreises vorstellen können. Sie haben dafür nicht mehr Geld eingestellt. Sie haben dafür nicht mehr Personal einge- stellt, sondern haben uns mit diesem Auftrag losgeschickt. Diesen Auftrag erfüllen wir Ihnen jetzt. Wir können Ihnen nicht sagen, ob 10 % am Ende zu einem irrsinnigen An- sturm führen oder zu gar keinem Ansturm führen. Das wissen wir nicht. Weil wir bei 10 % Einkommensäquivalenzstufe nicht wissen, wie viele Menschen das an dieser Stelle sein werden. Das können am Ende 20 % aller Werkstätigen sein, es können 40 % sein. Wir wissen es nicht. Wir haben in einem relativ mühsamen Entscheidungsprozess in der Ver- waltung - Sie können sich vorstellen, dass mancher Kämmerer dadurch auch durchaus einmal Schweißausbrüche bekommt, wenn er sich auf solche Vorlagen einlassen soll – die Bearbeitungstechnik verbessert. Deswegen trauen wir uns zu, mit dem bestehenden Perso- nal 10 % mehr zu stemmen, selbst wenn es ganz viel werden wird, weil wir Ihnen das zu- sagen und weil wir es vor allem den Menschen draußen zusagen. So gesehen haben wir das, was Sie uns im Haushalt im letzten Herbst aufgetragen haben, eins zu eins umgesetzt. Wenn Sie jetzt, 10 Monate später, sagen, die Armut hat sich so rasant entwickelt oder wir haben so viel mehr Familien, die da hineinfallen, aber davon habe ich nichts gehört. Ich habe gehört, dass Sie der Meinung sind, sozialpolitisch müssen es jetzt 30 % sein. Das kann ich völlig nachvollziehen. Nur dazu haben Sie uns vor einem Jahr nicht die Mittel, nicht das Personal und vor allem nicht den Auftrag gegeben. Was ich – 9 – Ihnen deswegen anbiete, ist, dass wir genau diesen Auftrag annehmen und versuchen um- zusetzen, dass wir es aber nicht zum 01.01.2020 sondern zum 01.01.2021 mit einer neuen Haushaltsperiode hinbekommen. Dann können wir Ihnen bis dahin ermitteln, was wir an zusätzlichem Personal brauchen. Wir können Ihnen ermitteln, was wir an zusätzlichem Geld brauchen. Weil wir die Erfahrung aus einem dreiviertel Jahr Handling von diesen 10 % dann schon haben, die wir heute noch nicht haben. Das ist keine unnötige Evaluati- on, sondern das ist einfach nur eine Bestandserhebung, was wir zu leisten haben. Wenn Sie jetzt sagen, es gibt zwar keinen aktuellen Grund anzunehmen, dass die Verar- mung so rasant steigt, dass wir jetzt über das, was wir vor einem Jahr beschlossen haben, dringend hinausgehen müssen, sondern wir machen es einfach, weil wir die besseren und sozialeren Menschen sind und dabei auch gleichzeitig in Kauf nehmen, dass wir eine Spal- tung im Gemeinderat beim Thema Kinderpass bekommen, dann machen Sie das. Aber es geht hier nicht um, wer ist sozialer und wer ist weniger sozial, sondern es geht darum, wie wir zwischen Verwaltung und Gemeinderat mit den Aufträgen und den Rollen umgehen. Deswegen kann ich an Sie wirklich nur dringend appellieren, auch wenn es sicher draußen super ankommt, wenn man jetzt plötzlich 30 % macht. Ich werde prüfen, ob ich Wider- spruch einlegen kann. Denn ich kann es am Ende auch nicht zulassen, dass vielleicht eine für uns noch völlig unübersehbare Anzahl von Menschen dann diesen Kinderpass beantra- gen und wir können es gar nicht bearbeiten oder solche Geschichten. Sie müssen auch unsere Verantwortung akzeptieren, die Sie uns durch Ihre Entscheidung übertragen. Wir haben jetzt Mitte Oktober und am 01.01.2020 soll das alles umgesetzt werden. Ich kann an der Stelle nur noch einmal dringend appellieren, unsere Ausarbeitung ernst zu nehmen, auch als Umsetzung des Gemeinderatsantrags zu akzeptieren und alles Weitergehende können wir dann zum nächsten Haushalt, das ist jetzt nicht weit weg, nächstes Jahr vornehmen. Dann würden wir Ihnen entsprechende Angebote machen. Da möchte ich einfach noch einmal eindringlich an Sie appellieren. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich sehe mich persönlich in einer Zwickmühle. Letzt- endlich würde ich dem folgen wollen, was der Herr Oberbürgermeister jetzt gesagt hat, auch, was von der Kollegin Meier-Augenstein gesagt wurde. Ich bin einfach in der Sache „positiv“ befangen, wie es bisher die letzten 5, 10, 15 Jahre war. Es ist für mich jetzt schon eine starke Änderung von dem, wie wir hier vorgehen. Es war immer die Stärke des Ge- meinderates, dass wir nicht nur unter uns einig waren, sondern in Absprache dann in den Fachausschüssen auch mit der Verwaltung. Im Grunde genommen würde ich trotz allem noch einmal appellieren an alle, dass wir heute dem Vorschlag der Verwaltung folgen, ob- wohl ich weiß, wenn abgestimmt wird, dass ich heute in der Zusammensetzung nur alleine der Vorlage zustimmen werde. Trotzdem möchte ich appellieren, vor allem auch ganz stark in Richtung SPD. Von ihr verwundert es mich sehr stark, vor allem jetzt noch einmal den zweiten Antrag so schnell hintereinander. Es ist zugesagt, dass es in Etappen weitergeht in die Richtung, die wir alle wollen. Aber für mich ist auch die Argumentation des Stadtjugendausschusses ein entscheidender Punkt, dem man wirklich nicht vorwerfen kann, er sei eine unsoziale Organisation. Wenn die sagen, wir schaffen das im Moment nicht und wir bitten darum, dass man diesen gro- ßen Schritt nicht geht, dann werde ich dem heute – so habe ich mich jetzt auch entschie- den – Rechnung tragen und der Verwaltungsvorlage so zustimmen. – 10 – Stadträtin Mayer (GRÜNE): Wir würden kurz zwei Minuten Pause haben, um uns noch einmal zu beraten, falls das möglich wäre. Der Vorsitzende: Die Sitzung ist für zwei bis fünf Minuten unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung von 17:53 – 17:58 Uhr) Ich glaube, wir können die unterbrochene Sitzung fortsetzen. Wer will erläutern, was her- ausgekommen ist? Stadtrat Löffler (GRÜNE): Es ist herausgekommen, dass wir gerne die wirksame Ände- rung um weitere 10 % erhöhen, also auf die 1.300 Euro, dann gültig machen würden ab 2021. Das heißt, ein jetziger Beschluss wäre schon ein Antrag an die Verwaltung, dies dann in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen, dass wir dann logischerweise in den Haushaltsberatungen darüber auch noch ganz formal beraten können. Da ist dann jegliche Freiheit des Gemeinderates gegeben, diesem Haushaltsvorschlag zuzustimmen, Ände- rungsanträge dagegen zu stellen oder nicht. Das hieße, dass jetzt sozusagen ab Januar 2020 die Verwaltungsvorlage mit plus 10 % entsprechend gültig wäre, dass die Evaluation auch durchgeführt wird, aber dass die weitere Erhöhung schon direkt eingeplant wird und die Evaluation dann begleitend und nicht entscheidend dann stattfindet. Der Vorsitzende: Ich würde dann jetzt in die Antragsabarbeitung gehen und würde den Antrag der LINKEN, den Antrag der SPD und den Antrag der GRÜNEN dahingehend zu- sammenfassen als Änderungsantrag, dass Sie die Verwaltung beauftragen. Man muss fol- gendes noch einmal sagen: Aktuell liegen wir schon 10 % über diesem Äquivalent. Jetzt empfehlen wir Ihnen als Verwaltung, noch einmal 10 % draufzutun. Bei den dritten 10 % beauftragen Sie uns jetzt, das für den Haushalt 2021/22 vorzubereiten und in die Haus- haltsaufstellung schon einmal aufzunehmen. Wir werden es dort separat ausweisen, so dass Sie jederzeit auch wissen, was das dann bedeutet. Dann kann man das noch einmal erneut diskutieren. Das ist jetzt die abgewandelte Antragssituation der LINKEN, der SPD und der GRÜNEN. Da bitte ich Sie jetzt um Ihr Votum. – Da wird keiner daran zweifeln, auch wenn ein paar nicht mitgestimmt haben. Jetzt steht die eigentliche Beschlussvorlage zur Abstimmung, ergänzt quasi darum, dass wir diesen dritten 10-Prozent-Schritt dann für 2021 gehen. Das haben Sie eben schon beauf- tragt. Für den 01.01.2020 bleibt es zunächst bei einem Aufwuchs um 10 % dieses Ein- kommens. Das stelle ich jetzt zur Abstimmung. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Ich glaube, damit haben wir wieder hier eine große Konsensfähigkeit bewiesen. Dann gibt es noch den Ergänzungsantrag der SPD. Den würden wir einfach, weil das noch einmal eine grundsätzliche Fragestellung ist, verweisen in den Jugendhilfeausschuss. Da geht es um die Öffnung für alle, Kaufangebot usw. Das ist der zweite Antrag der SPD. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019