Stadthalle, Modernisierung: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
| Vorlage: | 2019/0887 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0887 Dez. 6 Stadthalle, Modernisierung Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 18.10.2019 4 x Gemeinderat 22.10.2019 26 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Bauausschuss der vorgeschlagenen Anpassung des Architektenvertrags und der Erhöhung des Honorarahmens um weitere 2.521.500,00 Euro (netto) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das geprüfte Nachtragsangebot Nr. 47 des Architekturbüros SSP AG anzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 76.410.000 € (2018) 58.130.000 € (2016) 3.140.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage: Die Modernisierung der Stadthalle wurde jeweils am 15. November 2016 im Bauausschuss und im Gemeinderat vorgestellt und war im DHH 2017/2018 mit Gesamtkosten von 58.130.000 Euro netto eingestellt. Zwischenzeitlich kam es zu erheblichen Änderungen im Umfang der erforderlichen Modernisie- rungsmaßnahmen, die in diesem Ausmaß zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar wa- ren. Diese Änderungen, die im Wesentlichen auf zusätzliche Auflagen des Brandschutzes, suk- zessive zu Tage getretene Bestandsdefizite, Abweichungen des Bestandsbauwerks von den Be- standsplänen und der vorhandenen Schadstoffproblematik zurückzuführen waren, machten eine Neukonzeption der Technischen Anlagen erforderlich. Daher wurde am 17. Juli 2018 im Gemeinderat die Erhöhung des Gesamtaufwands für das Pro- jekt auf 76.410.000,00 Euro (netto) genehmigt. Die Verwaltung wurde in diesem Zuge ermäch- tigt, den mit dem Architekturbüro SSP AG geschlossenen Architektenvertrag an die neuen anre- chenbaren Kosten anzupassen. Im Ergebnis wurde den Architekten somit ein Gesamthonorar in Höhe von 4.478.500,00 Euro (netto) zugebilligt. Im weiteren Projekt- und Bauverlauf zeigte sich jedoch, dass das Honorar für die gestiegene Komplexität des Gesamtprojektes sowie den erhöhten Koordinierungsaufwand der Architekten nicht mehr auskömmlich ist. Das inzwischen anwaltlich vertretene Architekturbüro SSP AG mel- dete Honorarmehrforderungen an und begründete dies mit einer Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Bei Zugrundelegung der geänderten Aufgabenstellung und Honorarparameter ist die Forderung nach einer Anpassung des vertraglich vereinbarten Archi- tektenhonorars unter dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) nach der rechtlichen Einschätzung der Verwaltung durchaus begründet. Um der gestiegenen Anforderung des Projektes an die Leistung des Architekturbüros SSP AG Rechnung zu tragen, wurde eine Honoraranpassung durch Fortschreibung der im Ursprungsver- trag vom Dezember 2016 zugrunde gelegten Honorarparameter mit dem Architekturbüro ab- gestimmt. Die Erhöhung des Honorarsatzes sowie die Erhöhung des Umbauzuschlages erfolgten in Anlehnung an die Parameter der HOAI sowie weiterer allgemein anerkannter Literatur (AHO- Fachkommission „Planen und Bauen im Bestand“). Ferner wurde auf der technischen Ebene eine Neubewertung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz vorgenommen, da wesentlich mehr Bausubstanz „in die Hand“ genommen wird als ursprünglich angenommen. Das Architekturbüro SSP hat hierfür einen Honorarnachtrag Nr. 47 mit Datum vom 26. Juni 2019 vorgelegt. Die abschließende Nachtragsprüfung durch die Verwaltung und die externe Projektsteuerung hat ergeben, dass durch Anwendung der geänderten Parameter eine Erhöhung des Gesamthonorars auf knapp 7 Millionen Euro (6.982.786,51 Euro netto) ange- messen ist. Mit der neuen Honorarvereinbarung würde auch die Bauzeitverlängerung mit der Verschiebung des ursprünglichen Fertigstellungstermins mit abgedeckt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Beauftragung des Nachtrags mit entsprechender Anpassung des Architektenvertrags hätte eine Erhöhung des vertraglich vereinbarten Architektenhonorars um Gebäudeplanung, SSP AG Bochum 3.149.881,99 € (netto) zur Folge. Im Vergleich zu dem bereits bewilligten Gesamthonorar von 4.478.500,00 Euro (net- to) erhöht sich damit der Honorarrahmen nochmals um 2.521.500,00 Euro (netto) auf dann insgesamt 7.000.000,00 Euro (netto). Die Erhöhung des Honorarahmens um weitere 2.521.500,00 € ist im Gesamtaufwand von 76.410.000,00 € (netto) nicht berücksichtigt und kann zunächst über das Risikobudget abge- deckt werden. Aufgrund der Bauverzögerung sind Mehrkosten durch Preissteigerungen zu er- warten, die jedoch erst nach Planungsabschluss und Beginn der ungestörten Arbeiten beziffert werden können. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Bauausschuss der vorgeschlagenen Anpassung des Architektenvertrags und der Erhöhung des Honorarrahmens um weitere 2.521.500,00 Euro (netto) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das geprüfte Nachtragsangebot Nr. 47 des Architekturbüros SSP AG anzunehmen.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 26 der Tagesordnung: Stadthalle, Modernisierung: Vergabe von Architek- ten- und Ingenieursleistungen Vorlage: 2019/0887 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Bauausschuss der vorgeschlagenen Anpas- sung des Architektenvertrags und der Erhöhung des Honorarrahmens um weitere 2.521.500,00 Euro (netto) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das geprüfte Nachtragsangebot Nr. 47 des Architekturbü- ros SSP AG anzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Bauausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Vielen Dank, das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019