Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe: Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 2019/0882 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991 (Amtsblatt vom 15. November 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom29. Juli 2014 (Amtsblatt vom8. August2014) vom22.Oktober 2019 (Amtsblatt vom __________________) Aufgrund von § 4 der GemeindeordnungBaden-Württembergin der Fassung vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom21. Mai2019(GBl S.161, 186)hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Oktober2019folgende Satzung zur Än- derung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe beschlossen: Artikel 1 § 3 wirdwie folgt geändert: „Der Jugendhilfeausschuss besteht neben dem oder der Vorsitzenden aus folgenden stimmbe- rechtigten Mitgliedern: -14Mitgliederder Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und Männer, diein der Jugendhilfe erfahren sind, -10 Vertreterinnen oder Vertreter der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden Jugendverbände und der dort wirkenden Verbände der freienWohlfahrtspflege; dabei sindVorschlägeder anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, diekeinem dieser Verbände angehören ange- messen zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 4 LKJHG). Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an: -die Leitung der Sozial-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe als Leitung der Verwaltung des Jugendamtes, -dieoder der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e. V. -eineVertretungdes Behindertenbeirates der StadtKarlsruhe -eine Vertretung der Heimstiftung Karlsruhe -eine Vertretung der Karlsruher Schulen, -eine Vertretung des Gesamtelternbeirats Karlsruher Kindertageseinrichtungen -eine Vertretung des Polizeipräsidiums Karlsruhe -eine Vertretung der Agentur für Arbeit -je eineVertretungder Evang. Und Kath. Kirchengemeinde sowie der jüdischen Kultusge- meinde, -eine Vertretung der Gewerkschaften. Frauen undMännersollen zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden; in der Regel sind gleiche Anteile anzustreben. Artikel 2 DieseSatzungtritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Extrahierter Text
Anlage2 Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe AlteFassungNeueFassung §3 Laut § 3 der Satzung des Jugendamtesvom 22. Oktober 1991 (Amtsblatt vom 15. November 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 29.Juli2014 (Amtsblatt vom8.August2014) sind folgende beratende Mitgliederim Jugendhilfeausschuss vertreten: -die Leitung der Sozial-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe als Leitung der Verwaltung des Jugendamtes, -die oder der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses Karlsruhee. V., -eine Vertretung des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe, -eine Vertretung der Heimstiftung Karlsruhe, -eine Vertretung der Karlsruher Schulen, -eine oder ein von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe benannte Richterin oder benannter Richter des Vormundschafts-, Familien-oder Jugendgerichts des Stadtkreises Karlsruhe, -eine Vertretung des Polizeipräsidiums Karlsruhe, -eine Vertretung der Agentur für Arbeit, -je eine Vertretung der Evang. und Kath. Kirchengemeinde sowie der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe, -eine Vertretung der Gewerkschaften. Frauen und Männer sollen zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden; in der Regel sind gleiche Anteile anzustreben." §3 Laut § 3 der Satzung des Jugendamtesvom 22. Oktober 1991(Amtsblatt vom 15. November 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 29.Juli2014 (Amtsblatt vom 8.August2014) sind folgende beratende Mitgliederim Jugendhilfeausschuss vertreten: -die Leitung der Sozial-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe als Leitung der Verwaltung des Jugendamtes, -die oder der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e. V., -eine Vertretung des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe, -eine Vertretung der Heimstiftung Karlsruhe, -eine Vertretung der Karlsruher Schulen, -eine Vertretung des Gesamtelternbeirats Karlsruher Kindertageseinrichtungen -eine Vertretung des Polizeipräsidiums Karlsruhe, -eine Vertretung der Agentur für Arbeit, -je eine Vertretung der Evang. und Kath. Kirchengemeinde sowie der Jüdischen KultusgemeindeKarlsruhe, -eine Vertretung der Gewerkschaften. Frauen und Männer sollen zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden; in der Regel sind gleiche Anteile anzustreben."
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0882 Dez. 3 Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe: Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 09.10.2019 10 x vorberaten Gemeinderat 22.10.2019 6 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe gehören derzeit 25 stimmberechtigte und 12 beratende Mitglieder an. Laut § 3 der Satzung des Jugendamtes vom 22. Oktober 1991 (Amtsblatt vom 15. November 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2014 (Amtsblatt vom 8. August 2014) sind folgende beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vertreten: - die Leitung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe als Leitung der Verwaltung des Jugendamtes, - die oder der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e. V., - eine Vertretung des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe, - eine Vertretung der Heimstiftung Karlsruhe, - eine Vertretung der Karlsruher Schulen, - eine oder ein von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe be- nannte Richterin oder benannter Richter des Vormundschafts-, Familien- oder Jugendge- richts des Stadtkreises Karlsruhe, - eine Vertretung des Polizeipräsidiums Karlsruhe, - eine Vertretung der Agentur für Arbeit, - je eine Vertretung der Evang. und Kath. Kirchengemeinde sowie der Jüdischen Kultusge- meinde Karlsruhe, - eine Vertretung der Gewerkschaften. Frauen und Männer sollen zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden; in der Regel sind gleiche Anteile anzustreben." Mit Schreiben vom 18. April 2019, hat sich der Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertagesein- richtungen (GKK) an die Stadt gewandt mit der Bitte, als beratendes Mitglied im Jugendhil- feausschuss aufgenommen zu werden. Mit Schreiben vom 23. April 2019 wandte der GKK sich auch an die Fraktionen mit der Bitte um Unterstützung hierzu. Im Jugendhilfeausschuss ist laut Satzung für das Jugendamt § 3 bisher als beratendes Mitglied eine oder ein von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe benannte Richterin oder benannter Richter des Vormundschafts-, Familien- oder Jugendgerichts des Stadtkreises Karlsruhe als Mitglied vertreten. Im Rahmen der Neubesetzung des Jugendhilfeaus- schusses wurden auch die Verbände und Institutionen mit beratendem Sitz angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, welches Mitglied sie für die neue Legislaturperiode in den Jugendhilfeaus- schuss entsenden möchten. Hierauf teilte der Präsident des Landgerichts Karlsruhe mit Schrei- ben vom 28. Juli 2019 mit, künftig von Seiten der Justiz auf einen Sitz im Jugendhilfeausschuss verzichten zu wollen. Dies mit der Begründung, dass die dort beratenen Themen in der Regel keine Belange der Justiz betreffen und man auch wenig zu den im Gremium gesuchten Prob- lemlösungen beitragen könne. Stattdessen habe man produktive Berührungspunkte etwa in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe. Zudem seien die Stadt Karlsruhe und die örtliche Justiz gemeinsam engagiert im aktuellen Projekt „Haus des Jugendrechts“ für Karlsruhe. Daher würde man von Seiten des Landgerichts künftig den bisherigen Sitz im Jugendhilfeausschuss, der der Justiz vorbehalten war, gerne einer anderen Institution, deren Aufgaben sich eher mit dem Themenspektrum des Gremiums decken, zur Verfügung stellen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Satzung hinsichtlich der beratenden Mitglieder dahin- gehend zu ändern, dass anstelle des/der vom Präsidenten des Landgerichts vorgeschlagenen Richterin bzw. Richters in der Satzung eine Vertretung des Gesamtelternbeirats Karlsruher Kin- dertageseinrichtungen (GKK) aufgenommen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um die fachliche Kompetenz zu sichern, ist es nach wie vor jederzeit möglich, zu den Tagesord- nungspunkten fachkundige Vertreterinnen und Vertreter einzuladen. Die Sitzungen werden grundsätzlich öffentlich abgehalten, damit ist der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit der Teilnahme gegeben. Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991 in der Fassung vom 29. Juli 2014 muss daher geändert werden. Die Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 enthält eine Synopse der geänderten Paragraphen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 6 der Tagesordnung: Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2019/0882 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die in der Anlage 1 (der Vorlage) beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. November 2019