Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Entenfang (ehem. Postareal)", Karlsruhe-Mühlburg: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2019/0879
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Auslegungsbeschluss
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0879 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Entenfang (ehem. Postareal)", Karlsruhe - Mühlburg Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.10.2019 8 x Beschlussantrag Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das ehemalige Postareal am Entenfang befindet sich in zentraler Lage in Karlsruhe-Mühlburg. Die ehemalige Deutsche Bundespost hat die von ihr betriebene Briefbearbeitungsstelle auf dem hinteren Grundstücksteil bereits vor längerer Zeit aufgegeben, auch die Nutzungen im vorderen Hauptgebäude, in dem sich noch eine Postbank Filiale mit verschiedenen Serviceeinrichtungen sowie Kommunikationstechnik der Deutschen Telekom befinden, sollen in den nächsten Jahren Veränderungen erfahren, sind derzeit aber noch in Betrieb. Die Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft mbH als Vorhabenträgerin und Grundstückseigentümerin beabsichtigt, an dieser Stelle einen Gebäudekomplex mit einem Nah- versorgungszentrum im Erdgeschoss sowie Dienstleistungs- und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen zu errichten. Hierzu ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf wurde aus einer Mehrfachbeauftragung entwickelt, die dem Planungsausschuss am 17. Oktober 2013 vorgestellt wurde. Der Planungs- ausschuss wurde zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2019 über den Stand der Planung nochmals informiert. Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse sowie der Wandhöhen orientieren sich mit in der Regel fünf Geschossen an der umgebenden Bebauung am Entenfang und der Rheinstraße. Als stadt- räumliche Überleitung zu den südlich des Plangebiets gelegenen Wohntürmen wird an der Südwestecke des Kopfgebäudes bewusst ein städtebaulicher Akzent mit zwingend sieben Voll- geschossen gesetzt. Das Kopfgebäude wird in seinem fünfgeschossigen Teil eine maximale Wandhöhe von 18,10 m und in seinem siebengeschossigen Teil eine maximale Wandhöhe von 24,70 m aufweisen. Sowohl in der Sophienstraße als auch in der Weinbrennerstraße werden die bestehenden straßenseitigen Gebäudefluchten aufgenommen. Das Herzstück dieses Gebäudekomplexes soll die zentrale Markthalle darstellen. Sie soll die im Erdgeschoss vorhandene Einzelhandelsnutzung (großflächiger Einzelhandel bis maximal 1660 m² Verkaufsfläche) mit den übrigen Läden und gastronomischen Nutzungen im Gebäude sowie die öffentliche Platzfläche am Entenfang mit der Sophienstraße und der Hauptfußgängerüber- querung an der Rheinstraße verbinden. Die zulässige Art der baulichen Nutzung ist eng am Planungskonzept orientiert und lässt neben den erwähnten Nutzungen im Erdgeschoss in den oberen Geschossen Wohnungen, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke, Geschäfte sowie Büros zu. Einrichtungen der Telekommu- nikation und der Postbank sollen ebenfalls in den Gebäuden untergebracht werden können. Die Stellplätze für diese Nutzungen sollen in einer Tiefgarage geschaffen werden, mit der das Grundstück quasi vollständig unterbaut wird. Das Maß der baulichen Nutzung wird aus diesem Grund auf eine GRZ von 1,0 erhöht. Das Grundstück ist jedoch bereits heute fast vollständig überbaut und versiegelt. Grünstrukturen sind lediglich als kleine Grünflächen im Hof des heuti- gen Postgeländes und durch Einzelbäume vorhanden. Da das freiliegende Dach der erdgeschos- sigen Einzelhandelsnutzung zukünftig in weiten Teilen intensiv begrünt und als Dachgarten angelegt werden soll, bleiben gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse gewährleistet und auch nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind gegenüber dem Bestand nicht zu erwarten. Dies ist auch Ergebnis einer Betrachtung der Umweltverträglichkeit, die das Büro Modus Consult Speyer GmbH erstellt hat. Deren Prüfung ergab, dass durch das geplante Vorhaben keine er- heblichen umweltrelevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Mit der Realisierung des Vorhabens wird es auch zu keiner Erfüllung artenschutzrechtlicher Ver- botstatbestände kommen. Ein im Verfahren vom selben Büro erstelltes Fauna-/Artenschutz- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gutachten weist zwar auf zwei Gebäudebruten des Haussperlings hin, was jedoch durch das Aufhängen von Nistkästen kompensiert werden kann. Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Da der rückwärtige Teil des Grundstücks, der derzeit an seiner nördlichen Seite noch mit einge- schossigen Nebengebäuden bebaut ist, bereits geräumt ist und der unbebaute Teil des Grund- stücks nur noch der Andienung an das vordere Postgebäude und als Parkplatz dient, kann die- ser Grundstücksteil früher einer neuen Bebauung zugeführt werden als der noch in Nutzung der Deutschen Telekom befindliche vordere Teil. Es ist deshalb beabsichtigt, dem Vorhabenträger im Durchführungsvertrag die Möglichkeit zu eröffnen, das Vorhaben in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Der gesamte Baukörper ist so angelegt, dass die Gebäudeabschnitte sowohl bau- technisch als auch funktional unabhängig voneinander gebaut und betrieben werden können. Auch in den Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen des Bebauungsplans sind beide Bauabschnitte berücksichtigt. Damit würde zuerst der in der Planzeichnung dargestellte erste Bauabschnitt realisiert und das Kopfgebäude erst nach Aufgabe der Nutzung durch die Deut- sche Telekom. Deren Mietvertrag läuft zum Jahresende 2023 aus, enthält jedoch eine Verlänge- rungsoption um fünf und dann gegebenenfalls nochmals drei Jahre. Da bereits mit dem ersten Bauabschnitt die Einzelhandelsnutzung und ein Teil der Wohnnutzung realisiert werden könnte, wird dies als vertretbar angesehen. Das Plangebiet wird zwar insgesamt über die Rheinstraße, Weinbrennerstraße, Sophienstraße und über den Entenfang erschlossen, das Verkehrskonzept sieht allerdings vor, dass alle ver- kehrsrelevanten Zu- und Abfahrten (Erschließung Tiefgarage, Anlieferung Einzelhandel, Anbin- dung Postbank) ausschließlich über die Weinbrennerstraße erfolgen. Die Anordnung der Zufahrt wurde sowohl unter schallschutz- als auch verkehrstechnischen Gesichtspunkten optimiert. Das im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens vom Büro Koehler & Leutwein erstellte Verkehrsgutachten weist nach, dass das mit der Realisierung des Bauvorhabens verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen zu keinen gravierenden Leistungsfähigkeitseinbußen des Ver- kehrsknotens im Vergleich zu heute führt. Es kommt auch zu keiner Beeinträchtigung der an den betroffenen Knotenpunkten eingerichteten Bevorrechtigung des veröffentlichten Personen- nahverkehrs. Das Plangebiet weist bereits heute eine hohe Verkehrslärmbelastung auf. Das im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erstellte Schallschutzgutachten des Büros Koehler & Leutwein zeigt bereits in der Bestandssituation eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für eine Wohnnutzung. Auf das Gebiet einwirkender Lärm aus gewerblicher Nutzung spielt im Vergleich zum Verkehrslärm eine untergeordnete Rolle, sodass dieser bei der weiteren Betrachtung der Lärmschutzmaßnahmen unberücksichtigt bleiben konnte. Auch der vom neuen Bürgerzentrum in der Weinbrennerstraße ausgehende Lärm war bereits im Bebauungsplanver- fahren „Weinbrennerstraße 77-81“ berücksichtigt worden, in dem eine Verträglichkeit dieser Nutzung mit der umgebenden Wohnnutzung im Bestand zu gewährleisten war. Aufgrund der hohen Immissionsbelastung durch Verkehrslärm im Plangebiet werden jedoch Schallschutzmaß- nahmen an den zu errichtenden Gebäuden erforderlich. Die gutachterliche schalltechnische Untersuchung zeigt, dass an den Fassaden der geplanten Bebauung in Richtung Entenfang Ge- räuscheinwirkungen von bis zu 74 dB(A) am Tag und 66 dB(A) in der Nacht auftreten, während sie in den beiden Seitenstraßen zwar deutlich niedriger liegen, die Richtwerte der DIN 18005 aber dennoch an vielen Immissionsorten überschreiten. Zur Minderung der Geräuscheinwirkungen der umliegenden Straßen würden an den am stärks- ten betroffenen Gebäudeteilen aktive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutz- wände zu Pegelminderungen nur in den unteren Stockwerken der geplanten Bebauung führen, nicht jedoch in den oberen Stockwerken der fünf bis siebengeschossigen Gebäude. Die aktiven Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Schallschutzmaßnahmen müssten für eine ausreichende Wirksamkeit nahezu die Höhe des zu schützenden Stockwerkes erreichen. Da dies städtebaulich nicht zu vertreten wäre, soll der Schallschutz über passive Schallschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Diesbezügliche Fest- setzungen zur Ausgestaltung der Außenbauteile wurden unter Berücksichtigung etwaiger Bau- abschnitte in die Festsetzungen ebenso aufgenommen wie das Erfordernis eines entsprechen- den Lüftungskonzepts für die schutzbedürftigen Räume. Auch Außenwohnbereiche werden ausreichend zu schützen sein, was im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen sein wird. Neben den auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen wurden auch die vom Plangebiet aus- gehenden Immissionen auf die Umgebung gutachterlich betrachtet. Zum einen werden sich die Verkehrslärmimmissionen durch die Planung und den darauf zurückzuführenden zusätzlichen Verkehr geringfügig erhöhen, was jedoch unvermeidbar ist. Zum anderen wird es durch die Einzelhandelsnutzung und die Tiefgarage zu zusätzlichen Lärmemissionen kommen. Um den Lärm gerade in der Nachtzeit auf ein verträgliches Maß zu begrenzen, dürfen keine Anliefervor- gänge zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr erfolgen und die Tiefgarage darf entsprechend nur zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr von der Öffentlichkeit genutzt werden. Des Weiteren müssen zur Vermeidung von Lärmimmissionen die Einkaufswagenboxen innerhalb des Gebäudes unter- gebracht werden. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der aufgrund seiner Größe und Lage im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden kann. Dies ermöglicht die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist insbesondere die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Ausgleichsmaßnahmen werden ebenfalls nicht erforderlich, gleichwohl wurden naturschutz- rechtliche Belange insbesondere des Artenschutzes im Verfahren betrachtet. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 20. Juni 2014 erfolgten Bekanntmachung in einer Veranstal- tung am 25. Juni 2014 im St. Antoniusheim, Karlsruhe-Mühlburg, informieren und sich zur Pla- nung äußern. In dieser Veranstaltung wie auch aus weiteren schriftlichen Beiträgen von Bürgern im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde die Platzgestaltung und –nutzung am Entenfang und der Sophienstraße, der Bestand der Post und der Postbank, die Anzahl der Wohnungen, die Auswirkungen auf die Einzelhandels- und Stellplatzsituation und die Verkehrsführung ange- sprochen. Die Anregungen wurden von der Stadtplanung entgegen genommen und soweit möglich im Verfahren berücksichtigt. Auf die in Anlage 1 beigefügte Synopse wird verwiesen. Neben der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erhielten auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, Gelegenheit, zur Planung Stellung zu neh- men. Hierbei haben sich die Bundesanstalt für Infrastruktur, die Deutsche Telekom, die Indust- rie- und Handelskammer, das Landratsamt Gesundheitsamt, der Nachbarschaftsverband, das Polizeipräsidium, das Regierungspräsidium Denkmalpflege, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, die Stadtwerke und der Zentrale Juristische Dienst als Immissionsschutzbehörde sowie als Natur- schutzbehörde inhaltlich zur Planung geäußert. Mit Blick auf die gemeinderätliche Abwägung ist dabei die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu erwähnen, die darauf hin- weist, dass mit der Einzelhandelsnutzung lediglich eine Ergänzung und keineswegs eine Kon- kurrenz zu den bereits bestehenden Angeboten im Stadtteil Mühlburg entstehen sollte. Es wur- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 de daher angeregt die Größe des Nahversorgungszentrums kritisch zu überprüfen. Sowohl das Amt für Stadtentwicklung als auch die Wirtschaftsförderung sehen auf der Grundlage eines älteren Gutachtens aus dem Jahre 2008 auch zum jetzigen Zeitpunkt im Stadtteil Mühlburg einen eindeutigen Bedarf für einen größeren Lebensmittelversorger in integrierter Lage. Es wird davon ausgegangen, dass die Ansiedlung des Einkaufsmarktes zu einer Stärkung und nicht zu einer Schwächung des lokalen Handels führt. Darüber hinaus wird seitens des Polizeipräsidiums kritisch gesehen, dass alle verkehrsrelevanten Zu- /Abfahrten sich zur Weinbrennerstraße orientieren, da es sich hier um eine Tempo 30-Zone handelt. Hier gilt es jedoch zu sehen, dass andere Erschließungsmöglichkeiten wie beispielswei- se über die Sophienstraße oder über den Entenfang deutlich ungeeigneter wären. Auch die Erschließung des ehemaligen Briefbearbeitungszentrums der Post erfolgte an gleicher Stelle in der Weinbrennerstraße. Im Übrigen konnten die Vorträge aus der Trägerbeteiligung bereits in der jetzt vorliegenden Fassung des Planentwurfs Berücksichtigung finden. Bezüglich deren weiteren Inhalte wird auf die in Anlage 2 beigefügte Synopse verwiesen. Der Bebauungsplan dient auch der Schaffung von Wohnraum, weshalb das Karlsruher Innen- entwicklungskonzept (KAI) zur Anwendung kommt. Die konkreten Anforderungen des KAI werden im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger geregelt. Der Vorhabenträger hat seine Grundzustimmung zur Anwendung von KAI im Plangebiet abgegeben. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (Ehem. Postareal)“, Karlsruhe-Mühlburg, vom 2. März 2015 in der Fassung vom 9. August 2019 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Verfah- rens und den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (Ehem. Postareal)“, Karlsruhe-Mühlburg. 2. Auf Grundlage der dazu bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Aus- legung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 2. März 2015 in der Fas- sung vom 9. August 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in dem Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Be- bauungsplanentwurfes wiederholen.

  • Anlage 1-VbB-Am Entenfang-Synopse_Bürger
    Extrahierter Text

    1 Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Entenfang (ehemaliges Postareal)“, Karls- ruhe-Mühlburg Zusammenfassung der am 25. Juni 2014 in der Beteiligung der Öffentlichkeit geäu- ßerten Anregungen und im Nachgang dazu eingegangenen Stellungnahmen Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Vorhabenträger u. Stadt- planung Wortmeldungen der Bürgeranhörung vom 25.6.2014, St Antoniusheim, Karlsruhe-Mühlburg 1. Was bedeutet die Aussage, dass der Pa- villon auf dem Platz Am Entenfang akti- viert wird? 2. Was passiert mit dem Taxistand? 3. Was passiert mit der Post? 4. Im Untergeschoss des Kioskes befindet sich eine Toilettenanlage, die leider nicht mehr geöffnet ist. Was passiert mit dem Wochenmarkt? Was passiert mit dem „Aktivierung“ ist im Bezug auf die bessere funktionale Integration der Nutzung in den Platzbereich gemeint. Der Kiosk orientiert sich zur Haltestelle und wendet heute seine Rück- seite mit Abgängen zu den ehem. Toiletten der Platzfläche zu. Beim Pavillon ist die Trep- penanlage nicht attraktiv und sollte verbessert werden. Der Pavillon wird sichtbarer, wenn beim Neubau die Gebäudeecke zur Wein- brennerstraße zurückweicht. Der Taxistand wird im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Weinbrennerstraße (Be- bauungsplan “Weinbrennerstraße 77-81“, Karlsruhe Mühlburg) umgebaut, er bleibt aber weiterhin am Standort bestehen. Durch die Vergrößerung der Platzfläche ist der Taxi- stand zukünftig noch besser einseh- und da- mit auffindbar. Es ist das erklärte Ziel, die Post am Standort zu erhalten. Die Post besteht aus verschiede- nen Bereichen und stellt eine attraktive Nut- zung im Stadtteilzentrum dar. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, die neue Fi- liale gleich in den ersten Bauabschnitt des Vorhabens zu verlagern. Die Post wurde be- reits in die Planung mit eingebunden, eine vertragliche Bindung kann allerdings erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen. Mit dem Entwurf wird mehr Platz geschaffen. Sowohl für den Markt als auch für Veranstal- tungen des Stadtteils wird weiterhin Platz sein. Während der Bauzeit muss der Markt 2 Platz? Angeblich ist ein Café geplant. Auf dem Platz finden Veranstaltungen des Stadtteils statt. Der Markt beansprucht schon heute sehr viel Raum auf der Platzfläche. Es wird be- fürchtet, dass dies mit einer weiteren „Be- spielung“ des Platzes kollidiert. 5. Wie sind die Zeithorizonte der Maßnah- me? Wann ist Baubeginn? Wann ist Bau- ende? 6. Was geht an Begrünung verloren? kurzfristig verlagert werden. Das Planungskonzept sieht zum Platz hin ausreichend Gebäudeflächen für gastronomi- sche Nutzungen vor. Eine vertragliche Bin- dung mit Café- und Restaurantbetreibern kann allerdings erst nach Abschluss des Ver- fahrens erfolgen. Nachtrag Juni 2017: Für die Toilettenanlage wird auf dem Platz ein Ersatz geschaffen. Hie- rauf wird in der Planzeichnung zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan hingewiesen. Das ist noch nicht klar. Es ist erst der Anfang des Verfahrens. Die Offenlage wird frühestens nächsten Sommer 2015 stattfinden, daher kann der Baubeginn frühestens im Herbst 2015 sein. Die Realisierung ist auch abhängig von der zu verlegenden Postnutzung und der sich noch im Postgebäude befindlichen Telekom- Technik. Von Anfang an wird deshalb von ei- ner Umsetzung in 2 Bauabschnitten ausge- gangen. Es müssen noch viele technische Dinge ge- klärt werden (Leitungen, Telekom). Nachtrag Juli 2018: Aus heutiger Sicht ist von einer Errichtung in 2 Bauabschnitten auszu- gehen. Gemäß Durchführungsvertrag muss der 1. Bauabschnitt (Einkaufsmarkt, mit Teil- bereich Markthalle, alle Wohnbauteile und ein Bauteil mit Büro und Praxen) spätestens 5 Jahre nach Vorliegen der Baugenehmigung fertigstellt sein. Die Bauzeit wird derzeit auf etwa 2 Jahre geschätzt. Die Realisierung des 2. Bauabschnittes (Kopfgebäude mit weiteren Geschäften im EG sowie Büros und Praxen in den OGs) hängt vom Auszug der Telekom ab. Denkbar ist eine Realisierung beider Bauab- schnitte noch innerhalb der o.g. Realisie- rungsfrist. Die letztmögliche Auszugsoption besteht für die Telekom Ende 2031. In diesem Fall ist der 2. Bauabschnitt gemäß Durchfüh- rungsvertrag zügig innerhalb von 2 Jahren nach Vorliegen der Baugenehmigung zu er- richten. Im öffentlichen Straßen und Platzbereich müssen 3 Bäume gefällt werden. Der Innenbereich des ehem. Postareals ist bereits heute fast vollständig versiegelt. Die 3 7. Wenn der Neubau erstellt wird: Wird die Baustelleneinrichtung auf dem Platz un- tergebracht? Was passiert mit dem Wo- chenmarkt? 8. Die Postbank soll erhalten bleiben. Was passiert mit der Schließfachanlage? Sie sorgt für Belebung der umgebenden Ge- schäfte und sollte auf dem Areal verblei- ben. 9. Werden es Miet- oder Eigentumswohnun- gen? 10. Wie viele Wohnungen je Geschoss sind geplant? dort vorhandenen Bäume entfallen. Im Be- bauungsplan müssen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. Die geplante Begrünung der Dächer, insbesondere die intensive Be- pflanzung des 1.200 m² großen Daches der erdgeschossigen Einzelhandelsnutzung wird deutlich positive Auswirkungen auf die Re- genwasserrückhaltung und das Kleinklima im Umfeld haben. Der Wochenmarkt soll auf jeden Fall weiter bestehen bleiben. Eventuell muss ein tempo- rärer Ersatzstandort gefunden werden (siehe Frage 4). Nachtrag Juni 2017: Die Frage der Unterbrin- gung der Baustelleneinrichtung ist nicht Sa- che des vorhabenbezogenen Bebauungs- planverfahrens. Dies wird im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ge- klärt. Die Umstellungen bei der Post sind noch un- klar, es finden Abstimmungen statt. Die Un- terbringung wird geprüft, ebenso die ver- schiedenen weiteren Bedingungen der Post, wie zum Beispiel die Anlieferung. Es besteht das Bemühen, die Post zu halten (siehe Frage 3). Nachtrag Juni 2017: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ermöglicht grundsätzlich die Aufstellung einer Paketstation im Bereich der Gebäudevorzone an der Weinbrennerstraße. Es sind Eigentumswohnungen vorgesehen. Es soll in der Sophienstraße zwei Treppen- häuser mit je drei Wohnungen geben, also sechs Wohnungen pro Geschoss. An der Weinbrennerstraße sind ebenfalls über 4 Ge- schosse jeweils 4 kleinere Wohnungen ge- plant. Die Wohnungen sollen barrierefrei sein. Derzeit werden verschiedene Modelle geprüft. Es sind keine Luxuswohnungen geplant. Wohnungsgrößen und -grundrisse sind so ge- schnitten, dass sie für unterschiedliche Al- tersgruppen (Singles, Familien, Senioren) ge- 4 11. Beim Einzelhandel bestehen Sorgen um die Geschäfte der Rheinstraße. Der Name "Golden Gate" gefällt nicht, Suchanfragen im Internet ergeben meistens einen Kon- text mit dem Rotlichtmilieu. Vorschlag des Bürgervereins Mühlburg: "Carl-Benz- Center". 12. Das wird in der Bevölkerung verwechselt. Was haben wir mit San Francisco zu tun? 13. Mühlburg hat ein großes Parkplatzprob- lem, es gibt zu wenige Stellplätze. Der Handel lebt von den Autofahrern. Wie vie- le Kurzzeitparkplätze wird es in der Tief- garage geben? 40-50 Kurzzeitparkplätze sind zu wenig. 14. Die Betreiber sind eventuell nicht von hier und haben keine Ahnung vom Verkehrs- verhalten. Die IG Attraktives Mühlburg bietet Unterstützung bei Gesprächen an. 15. Wie erfolgt die Anlieferung? Die Verkehrs- führung? Gibt es Lkw-Verkehr? Was ist mit dem Lärm? Wie ist die allgemeine eignet sind. Es wird ein zeitgemäßes Angebot geben. Die Firma heißt "Golden Gate", das Projekt heißt "Stadtteilzentrum Mühlburg". Die Asso- ziation für den Firmennamen war der Gedan- ke an "Brücke", "Tor", "Stadteingang". Beim geplanten Einzelhandel gibt es ein sorg- fältiges Konzept, wie man ihn in die kleinteili- ge Geschäftstruktur der Nachbarschaft einfü- gen kann. Die Kleinteiligkeit wird aufgenom- men. Die Markthalle dient als Puffer. Es gibt eine Verknüpfung mit dem Platz. Die Vorzone mit den Läden ist wichtig. Die neuen Geschäf- te sollen integriert werden und beleben, nicht schädigen. Das Sortiment wird gebraucht. Der Name ist ein wichtiges Signal. Mit dem Vorhaben werden knapp 20% mehr Stellplätze hergestellt als bauordnungsrecht- lich erforderlich. Aufgrund der guten ÖPNV- Anbindung wäre für den Einzelhandel, die Postfiliale und das Café eine Anzahl von 34 Stellplätzen ausreichend. Nachtrag Juli 2018: Insgesamt stehen in der nunmehr 2-geschossigen Tiefgarage für den gesamten Einzelhandel, die Postfiliale und das Café 53 Stellplätze und im Falle der zu- sätzlichen Tiefgaragenerweiterung im 2. Un- tergeschoss des 2. Bauabschnittes bis zu 74 Stellplätze für Kurzparker zur Verfügung. Kenntnisnahme. Die zuständigen Planer und das Stadtplanungssamt bedanken sich für das Angebot. Die verkehrstechnisch bedeutsamen Zu- und Abfahrten erfolgen ausschließlich über die Weinbrennerstraße. Sie wurden gebündelt 5 Verkehrsführung? 16. Ist die Passage nachts begehbar? Even- tuell sollte sie abschließbar sein. und in etwa mittig am Baukörper angeordnet, so dass sie einerseits einen ausreichenden Abstand zum Kreuzungsbereich Am Enten- fang aufweisen und andererseits so weit wie möglich von der angrenzenden Bestands- wohnbebauung entfernt bleibt. Um sicherstel- len zu können, dass auch zukünftig eine aus- reichende Leistungsfähigkeit des Knotens gewährleistet bleibt, wird z.Zt. ein Verkehrs- gutachten erstellt. Der Verkehrsgutachter ist anwesend für wei- tere Fragen. Nachtrag Juni 2017: Dem Entwurf zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan liegen nun- mehr das abgeschlossene Verkehrs- sowie ein Schallschutzgutachten bei. Das Verkehrs- gutachten bestätigt, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit des umliegenden Ver- kehrsnetzes erhalten bleibt. Auch wurden alle im Rahmen des Schallschutzgutachtens ge- forderten Maßnahmen zur Lärmminderung als Festsetzung in den Bebauungsplan über- nommen und damit sichergestellt, dass keine unzumutbaren Belastungen für das Umfeld entstehen. Die Markthalle wird nachts abgeschlossen. Wenn die Läden geschlossen sind, fehlt die soziale Kontrolle. Zugleich gibt es eine Ver- antwortung gegenüber den Geschäftsleuten. Wer würde einen offenen Bereich pflegen? Zwei Bürger, 15.7.2014 Es ist zweifellos sehr positiv, im Zuge der ge- planten Baumaßnahme, den Vorplatz auf der Seite zu den Hochhäusern hin attraktiver zu gestalten. Nicht verständlich ist jedoch, dass offenbar keine Ambitionen zur Neugestaltung des Platzes zur Sofienstraße hin bestehen. Soll mit dem Bauvorhaben wie geplant der Bereich dieser Seite des Entenfangs und der Rheinstraße aufgewertet werden, ist jedoch dieser Platz zwingend in die Gesamtgestal- tungsplanung mit aufzunehmen - Er ist das Entree zur geplanten „Mühlburger Markthalle“ und daher in der Fotomontage in der BNN vom 09.11.13 ganz bewusst von den den Platz und die betroffenen Gebäude er- drückenden, in Höhe, Ausladung und Anzahl Im Hinblick auf die Umgestaltung der Platzflä- che am Entenfang und der damit verbunde- nen Anpassungsbedarfe an der Sophienstra- ße werden die vorgeschlagenen Maßnahmen auch im Sinne einer einheitlichen Gestaltung an dieser Stelle als sinnvoll erachtet. Die angeführten Umgestaltungsmaßnahmen der angesprochenen Platzfläche bedürfen je- doch nicht einer Baurechtsschaffung im Rah- men des Vorhabenbezogenen Bebauungs- planes. Da die Baumaßnahmen in zwei Stu- fen erfolgen werden, wird eine Umgestaltung erst Sinn machen, wenn die Hochbaumaß- nahmen abgeschlossen sind. Darüber muss dann zu gegebener Zeit ein Konzept entwi- ckelt werden. 6 gewaltigen Platanen befreit worden - Er ist aber auch das Entree zur Geschäfts- welt in der Rheinstraße auf dieser Straßensei- te, welches ebenfalls dringend einer Aufwer- tung und verbesserter Wahrnehmbarkeit be- darf. - Er birgt heute Gefahrenpotential beim Fuß- gängerüberweg. Dieser Bereich ist unüber- sichtlich und es kommt z.B. vor, dass gerade ältere Leute den Zugang falsch einschätzen und mit Ihrem Rollator die Straße im Bereich des vorderen Baumes betreten und dort dann über die Bordsteinkante stürzen. - An der Standfestigkeit der heutigen Bäume muss man zweifeln. Bei aktuellen Grabarbei- ten konnte man selbst im nahen Stammbe- reich keine Wurzeln ausmachen, was viele Passanten mit Verwunderung und gemisch- ten Gefühlen wahrgenommen haben. Wir bitten Sie daher, unbedingt auch diesen Platz in die Gestaltung des Projektes mit ein- zubeziehen, damit letztlich ein rundum har- monischer, attraktiver und einladender Be- reich sowohl zum Entenfang als auch zur Rheinstraße hin entsteht. Der Platz sollte luf- tig, freundlich und einladend gestaltet werden. Heute ist er erdrückend, lieblos und trist. Es sind im dicht besiedelten Bereich übliche Sicht- und Raumverhältnisse, die hier be- schrieben werden. Die Querungen der Stra- ßen sind signalisiert und mit abgesengten Bordsteinen versehen. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Baumkontrollen dokumentiert das Gartenbau- amt die Baumzustände. Problembäume wer- den zweimal jährlich kontrolliert und geeignete Maßnahmen umgesetzt. Im Rahmen des Sanierungsgebietes Mühl- burg wurden verschiedene Anregungen ge- prüft. Die Entscheidung für Umbaumaßnah- men viel auf die Schwerpunkte in der Wein- brennerstraße, kleine Rheinstraße und den Entenfang.

  • Anlage 2-VbB-Am Entenfang-Synopse_TÖB
    Extrahierter Text

    1 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Entenfang (ehemaliges Postareal)“, Karls- ruhe-Mühlburg Zusammenfassung der im Rahmen der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geäußerten Anregungen Stellungnahme Behörden Stellungnahme Vorhabenträger u. Stadt- planung Bundesanstalt für Infrastruktur (ehemals. Wehrbereichsverwaltung) Bei der o. a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr keine Bedenken. Nach den vorliegenden Unterlagen wird davon ausge- gangen, dass die baulichen Anlagen ein- schließlich untergeordneter Gebäudeteile ei- ne Höhe von 30 m über Grund nicht über- schreiten. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren kann verzichtet werden. Sollte die Höhe von 30 m über Grund überschritten werden, wird gebeten in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Kenntnisnahme. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan er- möglicht in seinen Festsetzungen an der höchsten Stelle (Kopfgebäude, Platz am En- tenfang) Wandhöhen bis zu 24,70 m zzgl. ei- ner Überschreitungsmöglichkeit für Dachauf- bauten in einer Höhe von bis zu 3,00 m. Bau- höhen von 30,00 m und mehr sind damit un- zulässig. Nachtrag Dezember 2018: Über die Zulässig- keit eines Antennenträgers mit einer Höhe bis zu 40,00 m über der Straßenoberkante wurde die Bundesanstalt für Infrastruktur erneut in- formiert. Deutsche Telekom 15.5.2015 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfol- gend Telekom genannt) - als Netzeigentüme- rin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Drit- ter entgegenzunehmen und dementspre- chend die erforderlichen Stellungnahmen ab- zugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Wegen der notwendigen Beteiligung mehre- rer Ressorts aus unserem Aufgabenbereich ist es uns nicht möglich, zur o. a. Planung fristgerecht Stellung zu nehmen. Wir bitten daher um Fristverlängerung bis zum 19.Juni 2015. Bitte berücksichtigen Sie unsere Kontaktad- ressen: Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 10 01 64, 76231 Karlsruhe koordinierungpti31ka@telekom.de Kenntnisnahme Deutsche Telekom 17.6.2015 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfol- gend Telekom genannt) - als Netzeigentüme- rin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 2 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Drit- ter entgegenzunehmen und dementspre- chend die erforderlichen Stellungnahmen ab- zugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich befinden sich Telekommuni- kationslinien der Telekom, die aus beigefüg- tem Lageplan ersichtlich sind. Der Bestand und der Betrieb der vorhande- nen TK-Linien müssen weiterhin gewährleis- tet bleiben. Im Gebäude ist in mehreren Etagen Tele- kommunikationstechnik aufgebaut. Diese Technikflächen sind bis auf Weiteres dinglich gesichert. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In einem Schadensfall muss die im Gebäude befindliche Telekommunikationstechnik durch eine Nottechnik ersetzt werden. Dazu wird in unmittelbarer Nähe vor dem Gebäude eine jederzeit zugängliche Fläche von 600 m 2 be- nötigt. Im Planbereich sind Änderungen an den Ver- kehrswegen vorgesehen, die vorhandene Te- lekommunikationslinien beeinträchtigen. Die- se Änderung an den Verkehrswegen erfolgt ursächlich nicht aus straßenbaulastspezifi- schen Gründen, sondern aus Gründen einer Maßnahme zu Gunsten von Anliegern und Investoren. Für diese Änderung bestehen für die Telekommunikationslinien der Telekom im Bereich Entenfang keine Folgepflicht aus § 72 TKG, so dass Telekom die Anpassung bzw. die Verlegung der TK-Linien nicht auf eigene Kosten durchzuführen hat. Wir beantragen, die Planungen so zu verän- dern, dass die betroffenen TK-Linien der Telekom in ihrer jetzigen Lage verbleiben können, alternativ dem Träger des Vorha- bens aufzuerlegen, die Kosten der Telekom für die Sicherung / Änderung / Verlegung ih- rer TK-Linien aufgrund des geplanten Vorha- bens im erforderlichen Umfang zu tragen. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme Im Rahmen eines Abstimmungstermins zwi- schen der Deutschen Telekom und dem Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe am 28.7.2015 wird vereinbart, dass als Notfallflä- che zukünftig der Platz am Entenfang zur Ver- fügung stehen wird. In den Vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan wird dies als Hinweis aufgenommen (Nr. 9 Technikflächen Tele- kommunikation). Kenntnisnahme An der aus dem städtebaulichen Zusammen- hang bewusst abgeleiteten Baukörperform wird festgehalten. Ein baulicher Eingriff in den heutigen Platzbereich wird allerdings – wie aus dem im Vorhaben- und Erschließungs- plan ersichtlich – nur oberirdisch erfolgen. Der im Untergeschoss für die ggf. zu erhaltenden fernmeldetechnischen Einrichtungen der Te- 3 Es ist unerlässlich, dass uns die konkretisier- te Planung vorgelegt wird, damit die Auswir- kungen auf Planungsalternativen dargestellt werden können. Für ein Abstimmungsge- spräch stehen wir gern zur Verfügung. Bitte. berücksichtigen Sie unsere Kontaktad- ressen: Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 1001 64, 76231 Karlsruhe Bei Rückfragen oder für weitere Informatio- nen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. lekom reservierte Raum entspricht in seinen Abmessungen den heutigen bereits bean- spruchten Räumlichkeiten im Keller des Post- gebäudes. Sollten hier dennoch Änderungen / Verlegungen (z.B. aufgrund einer teilweisen Überbauung) notwendig werden, werden die- se vom Vorhabenträger getragen. Der Vorha- benträger ist über den Verlauf der bestehen- den TK-Linien informiert. Die Deutsche Tele- kom Technik GmbH wird an der konkretisie- renden Planung weiter beteiligt. Handwerkskammer 22.4.2015 Die Handwerkskammer hat keine Anregun- gen oder Bedenken zum VbB. Kenntnisnahme Industrie- und Handelskammer 15.5.2015 Keine grundlegenden Einwände gegen den VbB. Die IHK Karlsruhe begrüßt die Bestre- bungen der Stadt Karlsruhe, das Nahversor- gungsangebot in Karlsruhe-Mühlburg zu stär- ken u. darüber hinaus die Weichen für einen städtebaulichen Impuls zur Stärkung des B- Zentrums zu setzen. Im Hinblick auf die sonstigen Einzelhandels- flächen in dem Gebäudekomplex wird darauf hingewiesen, dass diese lediglich eine Er- gänzung u. keineswegs eine Konkurrenz zu dem bereits bestehenden Angebot im Stadt- teil darstellen sollten. Es wird angeregt, die Dimensionierung dieser Teilfläche im geplan- ten Nahversorgungszentrum kritisch zu über- prüfen. Ein differenziertes u. umfassendes Angebot im geplanten Objekt könnte zu einer nachhaltigen Schwächung der übrigen Ver- kaufslagen führen u. letztlich die Bemühun- gen hinsichtlich einer Stärkung des B- Zentrums konterkarieren. Kenntnisnahme Sowohl im Bericht des Amtes für Stadtent- wicklung „Einkaufen und Nahversorgung in Karlsruhe“ als auch in dem ihm zugrunde lie- genden Gutachten des GfK PRISMA-Instituts wird im Stadtteil Mühlburg ein eindeutiger Be- darf für einen größeren Lebensmittelversorger in integrierter Lage gesehen. Diese Einschät- zung aus dem Jahr 2008 wurde im Zuge der vorliegenden Ämter- und Trägerbeteiligung nochmals bestätigt (s. Stellungnahme Amt für Stadtentwicklung vom 26.5.2015 und Wirt- schaftsförderung vom 28.5.2015). In diesem Sinne wird vielmehr davon ausgegangen, dass die Ansiedlung des Einkaufsmarktes zu einer Stärkung und nicht zu einer Schwä- chung der lokalen Ökonomie führen wird. Landratsamt-Gesundheitsamt 8.5.2015 Bereich Umweltmedizin Den Planungen kann aus umwelthygieni- scher Sicht zugestimmt werden. Kenntnisnahme Bereich Trink- und Badewasser Wir weisen vorab darauf hin, dass die Unter- nehmer und sonstige Inhaber von Wasser- versorgungsanlagen bei dessen Errich- tung/Veränderung verpflichte sind, die Anfor- derungen der "Bekanntmachung der Neufas- sung der Trinkwasserverordnung" vom 02.08.2013 (BGBI.I Nr. 46 v. 07. 08. 2013 S. 2977) auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften - Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 (BGBI. Nr. 33 v. 20.07.2000 S. 1045) unter Der Hinweis wird in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen (Nr. 2 Was- serversorgungsanlagen). 4 Beachtung der allgemein anerkannten Re- geln der Technik einzuhalten. Nachbarschaftsverband 15.5.2015 Grundsätzlich erfordern Flächen für Einzel- handelsbetriebe von über 800 m2 Verkaufs- fläche bzw. mehr als 1.200 m² Geschossflä- che im Bebauungsplan eine Festsetzung als "Kerngebiet" (MK) oder als entsprechendes "Sondergebiet" (SO) für großflächigen Ein- zelhandel. Die im vorgelegten Entwurf zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan festge- setzte Art der baulichen Nutzung als" Stadt- teilzentrum " mit einem Vollversorger (VKF 1.570 m²) ist einem solchen Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung nicht direkt zuge- ordnet. Die Beschreibung in Begründung lässt jedoch darauf schließen, dass es sich um eine kerngebietstypische Art der Nutzung in entsprechendem Umfeld handelt. Der gültige FNP 2010 stellt in dem zu über- planenden Bereich "Gemischte Baufläche" (M) dar. Diese Darstellung erfolgt im FNP im Oberzentrum auch an anderen Stellen mit kerngebietstypischen Nutzungen, die im kon- kreten Bezug zum Zentrenkonzept der Stadt Karlsruhe (GfK, 10/2007) einem A-Zentrum (Innenstadt West/Ost) bzw. B-Zentrum (Mühlburg, Durlach) zugeordnet werden kön- nen. Insofern kann die Planung in diesem Fall nach § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Kenntnisnahme Neuapostolische Kirche 24.4.2015 Keine Einwände Kenntnisnahme Polizeipräsidium 12.5.2015 Das Verkehrskonzept sieht vor, alle verkehrs- relevanten Zu- / Abfahrten zur Weinbrenner- straße zu orientieren. In diesem Zusammen- hang wird angemerkt, dass es sich bei der Weinbrennerstraße um eine Tempo 30-Zone handelt. Gesonderte Radwege, wie hier in den Plänen dargestellt, sind in Tempo 30-Zonen nicht vorgesehen. Die Erschließung des ehemaligen Briefbear- beitungszentrums der Post erfolgte bereits an gleicher Stelle über die Weinbrennerstraße. Andere Erschließungsoptionen über die So- phienstraße (Fahrradstraße) und Am Enten- fang (Platzbereich) sind deutlich ungeeigne- ter. Das bebauungsplanbegleitende Ver- kehrsgutachten hat nachgewiesen, dass mit Umsetzung des Vorhabens die ausreichende Leistungsfähigkeit der umliegenden Ver- kehrsanlagen gewährleistet bleibt. Die Fläche wurde im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan fälschlicherweise als Radweg be- zeichnet. Die Beschriftung „Radweg“ wurde aus den Planunterlagen entfernt. Ein Fortbestand der Postfiliale ist sowohl von Seiten der Bürgerschaft als auch der Stadt Karlsruhe erwünscht (s.a. Stellungnahme 5 Der vorgesehene Andienungsweg der Post- bank für Lkw (max. 14t), mit zweimaliger Querung des Gehweges (gem. Plan auch des Radweges) wird als sehr kritisch betrach- tet. Insbesondere der Bereich Weinbrenner- straße / Am Entenfang (Platz) ist derzeit durch Fußgänger stark frequentiert. Eine Einfahrt auf die Straße "Am Entenfang" über den Platz (gem. Plan auch auf dem Radweg), in unmittelbarer Nähe bzw. entlang der dortigen Taxistände, vorbei an der Litfaß- säule (Sichtbehinderung nach rechts) er- scheint nicht tragbar. Bei der Einmündung Weinbrennerstraße / Am Entenfang handelt es sich um eine derzeit inaktive Unfallhäu- fungsstelle (UHS 9735). Seitens des Polizei- präsidiums Karlsruhe, wird der vorgesehene Andienungsweg, aus Gründen der Verkehrs- sicherheit, nicht mitgetragen. Hinsichtlich der Anlieferung an den Vollsorti- menter sollten die Kurvenradien so bemes- sen sein, dass Zulieferer aus Sicherheits- gründen ohne aufwändige Rangiervorgänge mit einmaligem Rückwärtsfahren den Anlie- ferbereich erreichen. Auch hier müssen die Sichtfelder auf den Verkehrsraum gewähr- leistet sein. Unbeachtet dessen empfehlen wir, die Wa- renandienung außerhalb der Zeiten für den Kundenverkehr festzulegen, um das Gefähr- dungspotenzial hinsichtlich des Fußgänger- bzw. Kundenverkehrs auszuschließen. Bezüglich der Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage bitten wir, aufgrund unserer Erkenntnisse im Verkehrsunfallgeschehen, speziell auf die Schnittpunkte zum öffentlichen Verkehrsraum zu achten. Beim Ausfahren aus der Tiefgara- ge müssen die Sichtfelder auf den davor lie- genden Verkehrsraum, hier auch speziell auf den Gehweg (gem. Plan auch Radweg), ge- währleistet sein. Wirtschaftsförderung vom 28.5.2015). Im Rahmen der Sitzung der Verkehrsplanerrunde der Stadt Karlsruhe im Oktober 2015 wurden deshalb alternative Andienungsmöglichkeiten besprochen. Die Runde einigt sich auf eine Ladezone zulasten von drei Stellplätzen. Die abgestimmte Andienung der Postfiliale wird in einem gesonderten Themenplan des Vorhaben- und Erschließungsplans darge- stellt. Die erforderlichen Kurvenradien zu Anliefe- rung wurden vom beteiligten Verkehrsgutach- ter (Büro Koehler & Leutwein, Karlsruhe) ge- sondert geprüft. Demnach ist eine Anlieferung ohne aufwändige Rangiervorgänge möglich. Zur Frage der Einsehbarkeit siehe Ausführun- gen unten. Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen muss im Bebauungsplan die Anlieferung zu Nachtzeiten (22.00h bis 6.00h) ausgeschlos- sen werden. Eine entsprechende weitere Be- schränkung auf Zeiten ohne Kundenverkehr würde den Anlieferungszeitraum bei üblichen Öffnungszeiten auf eine Stunde am Morgen und eine Stunde am Abend beschränken. Be- triebsorganisatorisch ist dies nicht umsetzbar. Die Zu- und Abfahrt liegt exakt an der Stelle an der bereits heute auf das ehem. Postareal zugefahren wird. Aufgrund der vorhandenen und auch gemäß des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zukünftig nicht bebaubaren ca. 4 m breiten privaten Gebäudevorzone hin- ter der Gehwegkante, kann von einer freien Sicht beim Einbiegen in die Weinbrennerstra- ße ausgegangen werden. Zusätzlich wurde vom beteiligten Verkehrsgutachter (Büro Koehler & Leutwein, Karlsruhe) geprüft, dass die relevanten Sichtfelder im Ausfahrtsbereich gewährleistet bleiben. 6 RP, Abteilung 2 Archäologische Denkmalpflege, 8.5.2015 Bau und Kunstdenkmalpflege Wie in den Planunterlagen festgeschrieben befindet sich im Geltungsbereich des oben genannten Planungsvorhabens das folgende Kulturdenkmal: Am Entenfang 1a (§2 DSchG) Wartehalle mit Bedürfnisanstalt, eingeschos- sig, unterkellert, 1955 durch das Städtische Hochbauamt Karlsruhe, 1979 Einbau eines Kiosks An der Erhaltung des Kulturdenkmals besteht aus wissenschaftlichen, künstleri- schen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse (§ 2 DSchG i. V. m. § 8 DSchG). Wir weisen Sie darauf hin, dass vor bauli- chen Eingriffen, wie auch vor einer Verände- rung des Erscheinungsbildes dieses Kultur- denkmals nach der vorherigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Zusätzlich zur Darstellung in der Planzeich- nung werden die Ausführungen als textlicher Hinweis in den Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan aufgenommen. Archäologische Denkmalpflege Wir bitten folgenden Hinweis auf die Rege- lungen der §§ 20 und 27 DSchG in die Pla- nung aufzunehmen: Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Be- funde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbe- hörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Ar- chäologische Funde (Steinwerkzeuge, Me- tallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschich- ten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei- ten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologi- scher Substanz ist zumindest mit kurzfristi- gen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Ausführungen zu den §§ 20 und 27 DSchG werden als textlicher Hinweis in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufge- nommen RP, Abteilung 2 Bau- und Kunstdenkmalpflege, 19.5.2015 Belange der Raumordnung stehen der o.g. Planung nicht entgegen. Wir begrüßen den mit dem Vorhaben eingeschlagenen Schritt der Innenentwicklung im Sinne einer nach- haltigen Siedlungsentwicklung. Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein 21.5.2015 Wir begrüßen die geplante Stärkung der Kenntnisnahme 7 Stadtteilmitte Entenfang in Karlsruhe- Mühlburg. Stadtwerke-Versorgungsbetriebe 24.11.2015 Stromversorgung Der geplanten Maßnahme wird unter Einhal- tung der folgenden Auflagen zugestimmt: um unkt . . er- und Entsorgung ist zu erg nzen dass f r die tromversorgung des reals ein Raum f r eine rafostation vorzu- sehen ist. Der Raum muss ca. 20 m2 groß sein, unmittelbar zum öffentlichen Gehweg der Weinbrennerstraße liegen und entweder im Keller oder Erdgeschoss angeordnet sein. Ein entsprechendes Symbol ist in den Lage- plan aufzunehmen. Auf dem bzw. um das Areal liegen in Betrieb befindliche 1-kV- und 20-kV-Kabelsysteme. Diese sind ggf. zu sichern oder müssen vor- ab umgelegt werden. Gas- und Wasserversorgung Der geplanten Maßnahme wird unter Einhal- tung der folgenden Auflagen zugestimmt: uf der dseite des Grundst cks liegen ei- ne Wasserversorgungsleitung im Abstand von ca. 1,50 m sowie eine Gasversorgungs- leitung im stand von ca. m zur Grundst cksgrenze. Sofern durch den Bau der Tiefgarage (uns liegen keine Aussagen zum geplanten Bau- verfahren und dessen Platzbedarf vor) die Betriebssicherheit dieser Leitungen gefährdet wird, sind diese vorab auf Kosten des Verur- sachers umzulegen. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Kommunikations- und Informationstech- nik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu: andgra enzuf hrung auf der Nordseite zur Sophienstraße muss bestehen bleiben. Die Trafostation wurde in Abstimmung mit den Stadtwerken im Untergeschoss des Gebäu- des an der Weinbrennerstraße untergebracht. Der Einbringschacht ist in der privaten Vorzo- ne, direkt am Straßenraum gelegen. In der Planzeichnung zum Vorhabenbezogenen Be- bauungsplan wird der Traforaum entspre- chend gekennzeichnet. Auch bezüglich der bestehenden Leitungen wurden Abstimmungen zwischen dem TGA- Fachplaner (Planungsgesellschaft Schaaf mbH, Karlsruhe) und den Stadtwerken durch- geführt. Nach einer Leistungserhöhung kann an die 20kV-Leitung auch mit dem Vorhaben angeschlossen werden. Der Vorhabenträger ist über die Lage und den Verlauf der beste- henden Bestandskabelsysteme informiert. Die Stadtwerke werden an der konkretisierenden Planung weiter beteiligt Kenntnisnahme Der Vorhabenträger ist über die Lage und den Verlauf der bestehenden Wasser- und Gas- versorgungsleitungen informiert. Die Stadt- werke werden an der konkretisierenden Pla- nung weiter beteiligt. Kenntnisnahme Der Vorhabenträger ist über die Lage und den Verlauf der Zuführung informiert. Die Stadt- werke werden an der konkretisierenden Pla- nung weiter beteiligt. 8 Fernwärmeversorgung Der Baumaßnahme stimmen wir unter Ein- haltung der nachstehend genannten Bestim- mungen zu: Im Bereich der vorliegenden Planung ist Fernwärme Infrastruktur vorhanden. Diese eitungen sind vor Besch digung zu sch tzen. Die eitungen d rfen nicht er aut oder freigelegt werden. Abstimmungen zur Anbindung des neuen Gebäudes an die Fernwärme sind im Gange. Dem Vorhabenträger wurden zur Anbindung der Immobilie an Fernwärme 3 Varianten vorgelegt. Durch die dargestellte An- und Ab- fahrt zur Tiefgarage scheinen diese Anbin- dungsvarianten nicht mehr realisierbar zu sein. Es muss daher eine erneute Klärung zur Anbindung der Immobilie an Fernwärme erfolgen. Kenntnisnahme. Der Vorhabenträger ist über die Lage und den Verlauf der Fernwärmeinf- rastruktur informiert. Die Stadtwerke werden an der konkretisierenden Planung weiter be- teiligt. Nach Rücksprache mit dem für die Techni- sche Gebäudeausrüstung zuständigen Fach- planer (Planungsgesellschaft Schaaf mbH, Karlsruhe) wurde geklärt, dass die Variante 1 der Stadtwerke technisch ausführbar ist und somit bei den Planungen weiterverfolgt wird. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 20.5.2015 Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem o. g. Bebauungsplan. Die VBK haben grund- sätzlich keine Einwände sofern folgende Hin- weise beachtet und eingehalten werden: Die Leistungsfähigkeit der LSA darf nicht be- einträchtigt werden (ÖPNV-Bevorrechtigung) Im Hochhaus auf dem Nachbargelände be- findet sich ein Fahrer-Aufenthaltsraum. Der zugehörige Parkplatz wird von der Mitarbei- tern rege genutzt und sollte nicht als Baustel- leneinrichtung oder Ähnliches verwendet werden. Sofern das Vorhaben bauliche Auswirkungen auf vorhandene Leitungen bzw. Schalt- schränke der VBK hat, sind diese rechtzeitig mit uns abzustimmen. Grundsätzlich ergibt sich aus der Maßnahme keine Beeinträchtigung der ÖV- Bevorrechtigung. Die prognostizierten Belas- tungen wirken sich entsprechend abgestimm- tem Verkehrsgutachten nur unmaßgeblich auf die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen aus. Die ÖV-Bevorrechtigung bleibt hiervon vollkommen unbeeinträchtigt. Der Vorhabenträger wurde über den Sach- verhalt informiert. Die Baustelleneinrichtung ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit dem Bauordnungsamt und dem Ord- nungsamt der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Der Sachverhalt wird dort entsprechend be- rücksichtigt. Die im Plangebiet ursprünglich befindlichen 3 Schaltkästen der Verkehrsbetriebe wurden bereits im Herbst 2014 zurückgebaut. Nach Rücksprache mit der VBK sind am neuen Baukörper, aufgrund der großen Abstände zu den Straßenbahngleisen, auch keine Ab- spannungen von Fahrleitungen erforderlich. ZJD-Untere Naturschutzbehörde 26.5.2015 Wir können uns den Ausführungen von UA- Ökologie (vgl. Stellungnahme vom 8.5.2015) vollumfänglich anschließen. Kenntnisnahme (s. Stellungnahme Umwelt- und Arbeitsschutz 8.5.2015) 9 Stellungnahme UA vom 8.5.2015: Natur- und Artenschutz Hinsichtlich des Artenschutzes sind zwei Ge- bäudebruten relevant. Es sollte, wie in den Vorgesprächen abgestimmt, schriftlich fixiert werden, dass es durch die abschnittweise Realisierung des Vorhabens nicht zu einem time-lag kommt. D.h. die zwei Nistkästen hän- gen schon, bevor die aktuellen Niststätten ent- fallen. Zur Kohlmeise und Mönchsgrasmücke benöti- gen wir noch eine Aussage darüber, ob im Umfeld des Bauvorhabens bzw. im Aktionsra- dius der Tiere noch ausreichend Strukturen wie Hecken vorhanden sind, ob diese verfüg- bar oder schon durch andere Brutpaare belegt sind, oder ob es einer Ersatzpflanzung bedarf. Abfall/Altlasten zu: A. Begründung, 3.5.1 Altlasten Bitte den Punkt durch folgenden Absatz er- gänzen: Im Zuge der Orientierenden Erkundung wur- den anthropogene Auffüllungen bis in eine Tie- fe von maximal 3,5 m angetroffen. Bei Bau- maßnahmen anfallenden Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen. Wasser zu: A Begründung, 4.5.5 Ver- und Entsorgung Hier wird festgestellt, dass wegen der vollstän- digen Unterbauung des Grundstückes eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich ist. Deshalb regen wir an, die Passagen zur Nie- derschlagswasserversickerung unter B. Hin- weise, 3 Niederschlagswasser zu streichen. Lärm Aus Sicht des Lärmschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das o.g. Vorhaben. Für den Bebauungsplan wurde vom Ingenieur- büro Köhler & Leutwein ein schalltechnisches Gutachten angefertigt. Da das neue Gutachten vom Februar 2015 die gleichen Ergebnisse wie in dem Gutachten vom Juli 2014 enthält, ver- weisen wir auf unsere fachliche Stellungnahme vom 11.8.2014. In den lantexten unter unkt .8 „Belastun- gen“ werden ereits challschutzmaßnahmen, in Form von Beschränkungen der Anliefe- rungszeiten und passive Schallschutzmaß- nahmen dargestellt. Wir weisen jedoch noch- mals darauf hin, dass nachfolgende Schall- Die genannten Ergänzungen wurden in den VbB eingearbeitet. 10 schutzmaßnahmen in den vertraglichen Ver- einbarungen aufgenommen werden sollen, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten.  Begrenzung der Anlieferungszeiten auf den Tageszeitraum zwischen 06 Uhr und 22 Uhr  Die Öffnungszeiten der Tiefgarage für die öf- fentliche Nutzung soll auf die Betriebszeiten der Geschäfte von 06 Uhr bis 22 Uhr be- schränkt und durch ein Garagentor, dass den aktuellen Stand der Lärmtechnik ent- spricht, gesichert werden. Stadtklima/Klimawandel Um die thermische Belastungssituation lokal am Gebäude zu minimieren, ist auf die Ver- wendung von hellen Oberflächenmaterialien hinzuweisen, so dass ein möglichst hohes Re- flexionsvermögen und geringes Absorptions- vermögen gewährleistet wird. Eine weitere Möglichkeit, die Hitzebelastung aufgrund direk- ter Sonneneinstrahlung zu reduzieren, ist der Einbau von Verschattungselementen (z. B. Außenrollos). Zudem entsteht mit Blick auf den Klimaschutz eine Win-Win-Situation. Die im Planungskonzept aufgeführte Gestaltung eines Dachgartens durch eine intensive Begrünung und vielfältig bepflanzte Hochbeete ist zu be- grüßen. Klimaschutz In dem vorliegenden Bebauungsplanvorent- wurf findet sich bislang leider noch keinerlei Hinweis zum energetischen Konzept. Ein sol- ches sollte dem Vorhabenträger unbedingt ab- verlangt werden mit der Maßgabe, einen Energiestandard deutlich über den Mindestan- forderungen der EnEV zu realisieren (bei an- deren vorhabenbezogenen Bebauungsplänen hat sich hier eine 30 %-ige Unterschreitung bzw. der KfW 70 Effizienzhausstandard als Zielstellung bewährt). Einen Anschluss an die im Plangebiet bereits verlegte Fernwärme hal- ten wir für obligatorisch, allerdings als alleinige Maßnahme für nicht ausreichend. Angesichts des hohen gewerblichen Anteils am Raumnut- zungskonzept sollte auch das Thema Kühlung aus Fernwärme in Rücksprache mit den Stadtwerken näher betrachtet werden. Insge- samt würden wir es sehr begrüßen, wenn die- ses städtebaulich prägende Projekt auch aus Klimaschutzsicht ein Aushängeschild werden könnte. Das Lärmgutachten wurde inzwischen ent- sprechend der Anregungen ergänzt und die entsprechenden Festsetzungen aufgenom- men. ZJD-Immissionsschutzbehörde 15.5.2015 Zur schalltechnischen Untersuchung (SU, Stand Juli 2014) hatten wir im August 2014 Anregungen übermittelt, die im nun vorgeleg- Kenntnisnahme 11 ten Bericht (Stand 02.03.2015) leider nur zum Teil berücksichtigt sind, weshalb wir einiges erneut einbringen: In der SU sind die Schallimmissionen ledig- lich in den Anlagen grafisch dargestellt als höchste Fassadenpegel. Wir regen an, eine tabellarische Übersicht mit Angabe von nummerierten Immissionsorten mit Anschrift (einschI. der Angabe unterschiedlicher Schallpegel einzelner Geschosse) und Anga- be der jeweiligen Gebietseinstufung zu er- gänzen, da dies den Abgleich mit Richtwerten bzw. die Einschätzung vorher - nachher enorm erleichtern würde. Die Angabe der konkreten Lärmbetroffenheit einzelner Ge- schosse ist erforderlich. Wegen zu erwartender Lärmbelastungen in der Umgebung bei nächtlichen Anlieferungen empfiehlt die SU, die Anlieferungszeiten auf 6 bis 22 Uhr zu begrenzen. Dies sollte auch in die Festsetzungen aufgenommen werden. Die nun ergänzte Anlage 4.2.2.3-N zeigt zwar auf, dass ohne Anlieferungen nur "marginale Überschreitungen" im Plangebiet selbst zu erwarten sind, es sollten jedoch zur besseren Nachvollziehbarkeit die für die Berechnung zugrunde gelegten Zu- und Abfahrten ergänzt werden. Da eine Beschränkung auf "nichtöf- fentliche Nutzung" der Tiefgarage u. E. unrea- listisch ist, sind von der Anzahl der Stellplätze abgeleitete Zu- und Abfahrten für die lauteste Nachtstunde zu berücksichtigen. Schallschutzmaßnahmen für die Tiefgara- geneinfahrten sollten wenn nicht festgesetzt, zumindest empfohlen werden. Da das Schallgutachten für das Planverfah- ren "Weinbrennerstr. 77-81 (Bürgerzentrum)" vom 26.03.2013, auf das sich die SU bezieht, nicht vollständig ist, sind dessen Fortschrei- bungen im weiteren Verfahren dahingehend einzubinden, dass für die Umgebung insge- samt eine Immissionsverträglichkeit der Summe beider Pläne aufgezeigt werden kann. Für stark lärmbetroffene Außenwohnbereiche sind Aussagen bzw. ggf. Festsetzungen zum In der überarbeiteten schalltechnischen Un- tersuchung mit Datum 8/15 sind für Verkehrs- lärm und Gewerbelärm entsprechende Tabel- len enthalten. Nach Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem ZJD / Immissionsschutzbehörde wird die Pflicht zur Begrenzung der Anliefe- rungszeiten sowie die Öffnungszeiten der Tiefgarage sowohl in die Textlichen Festset- zungen unter iffer „11. Immissionsschutz“ aufgenommen als auch im Durchführungsver- trag mit dem Vorhabenträger verbindlich ver- einbart. Die in Anlage 4.2.2.3-N der schalltechnischen Untersuchung dargestellten Emissionen stammen aus Zu- und Abfahrten der TG. Für die lauteste Nachtstunde wurden 14 Fahrten berücksichtigt. Eine Empfehlung zur Sicherung der öffentli- chen Nutzungszeiten ist in der schalltechni- schen Untersuchung mit Datum vom 17. Juli 2018 enthalten. Ein entsprechender Nachweis wurde durch Unterschreitung der Immissionswerte der TA- Lärm um 6 dB(A) im Umfeld erbracht. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wur- de festgesetzt, dass Außenwohnbereiche wie z.B. Balkone ab dem Lärmpegelbereich IV geschlossene Brüstungen in einer Höhe von mindestens 1,00 m aufweisen müssen. Dies 12 Schallschutz zu ergänzen. In der Planbegründung sollten die Erläute- rungen zur Thematik "aktiver Schallschutz" aus der SU übernommen werden. wurde im Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechend berücksichtigt. Die usf hrung im challgutachten dass „ak- tive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der städtebaulichen Situation nicht einsetzbar sind“ und deshal „die Festsetzung von pas- siven Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechenden Schalldämmmaßen der Au- ßenbauteile oder Abschirmung der Außen- wohnbereiche im Bebauungsplan notwendig“ ist, wurde in die Begründung und die Text- festsetzungen übernommen. RP, Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr 14.4.2015 Gegen den uns vorgelegten Bebauungsplan bestehen von luftrechtlicher Seite keine Be- denken, sofern die in der uns vorgelegten Planung (VORHABENBEZOGENER Bebau- ungsplan Am Entenfang (ehem. Postareal) - Vorentwurf -) ersichtliche Gebäudelage und Bauhöhen eingehalten werden. Die Planfertigungen sowie die CD werden wir zu unseren Akten nehmen. Alle anderen uns übersandten erhalten Sie zu unserer Entlastung zurück. Wie gewünscht erhalten Sie eine Kopie der Anflugkarten zu den von uns genehmigten Hubschrauberlandeplätzen in Karlsruhe für ggf. weitere Planungen. Kenntnisnahme. Das Regierungspräsidium, Abteilung 4 Stra- ßenwesen und Verkehr wurde erneut beteiligt bezüglich des max. 40 m hohen Antennen- mastes. Eine Antwort steht noch aus. Die Hubschrauber-Flugkorridore haben keine Auswirkungen auf den Bereich des VbB.

  • Anlage 3 VbB Am Entenfang
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 2 - ............. 5 .............................................................. 5 ..................................................................................... 5 ................................................................. 5 .................................................................... 6 .............................................................................. 6 .................................................................... 6 ........ 6 ................................. 6 ............................................................................. 7 ............................................................................................ 8 ................................................................................................. 8 ........................................................................................... 8 ............................................................... 9 .............................................................. 9 ............................................................................... 10 .................................................................... 12 .................................................................. 13 .............................................................................................. 15 .................................................................... 15 ......................................................................................... 16 ................................................................................................... 16 .............................................................. 16 ................................................................................. 16 ..................................................................... 17 ............................................................................. 17 ..................................................................................... 19 ............................................................................................ 19 ............... 20 .......................................................................................... 21 ..................................................................................................... 21 ........................................................................................... 23 ................................................................................... 23 .......................................................................... 23 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 3 - ............................................................................................... 24 ........................................................................................ 24 ............................................................................. 24 ................................................................................ 24 ................................................................................................. 25 ..................................................................................... 25 ........................................................................................... 25 ......................................................................... 26 ............................................................................. 26 ................................................................... 26 ....................................................................................... 26 ............................................................................. 26 ........................................................ 27 .......................................................................................... 27 ................................................. 27 ............................................................................................... 28 ..................................................................... 28 ...................................................... 28 .................................................................................. 28 .............................................................................. 29 ............................................................................ 29 ............................................................................................ 29 .. 30 ....... 30 .................................................................... 30 .................................................................. 30 ................................................................................. 30 ........................................................................................... 31 .............................................................................................. 31 ........................................................... 31 ...................................................... 31 . 32 ...................................................................................... 32 .................... 32 ................................... 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 4 - ................................................................ 32 ............................................. 33 ............................................ 33 .............................................................................. 33 .................................................... 34 .................................................................................. 34 ................................................................... 40 ............................................ 40 .................................................................. 40 ............................................................................................... 40 ............................................................. 41 ....... 41 ....................................................................................... 41 ..................................................................... 41 .................................................................................... 42 ............................................................... 42 ..................................................................... 43 ................................ 44 ............................................................................................... 45 .................................................... 46 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 5 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 6 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 7 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 8 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 9 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 10 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 11 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 12 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 13 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 14 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 15 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 16 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 17 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 18 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 19 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 20 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 21 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 22 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 23 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 24 - 1 2 1 Flächenangaben in BGF 2 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 25 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 26 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 27 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 28 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 29 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 30 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 31 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 32 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 33 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 34 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 35 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 36 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 37 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 38 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 39 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 40 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 41 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 42 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 43 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 44 - BZ H 11 4 ,70 m ü . NN Landgrabe n Landgrabe n privat e Vorzon e privat e Vorzon e EIN - + AU S - FAHR T TG Stadtteilzentrum " Golden Gate " TG TG TG TG TG Platz TG D IV WH ma x = 12 . 80 m V WH ma x = 16 .10 m I WH ma x = 5 .00 m V WH ma x = 18 .10 m VII WH ma x = 24 .70 m V WH ma x = 16 .65 m 1 . Bauabschnitt 1. Bauabschnitt Br M M M M V WH ma x = 18 . 10 m LH 3 m - 5 m LH 3 m - 5 m T W K A TG Wochenmark t GF W GF W S S GF W S GFHW GF W GF W GF W S GF Ö 489 1 483 9 486 6 /1 482 3 416 8 484 1 / 4 481 9 482 1 482 0 /1 405 6 /1 412 8 473 4 1 Kiosk Whs Whs Btrg 4 WGhs WGhs 81 Btrg WGhs 53 WGhs 2 55 57 WGhs Post 65 63 WGhs WGhs Btrg GFHW GFHW GF W GF W GFHW GF W GFHW GFHW GFHW GFHW GFHW GF W GF W GFHW GFHW GF W S GF W GF W S 416 9 484 7 /3 407 0 472 3 /1 472 1 /1 472 3 472 2 472 1 472 0 471 9 471 8 471 7 483 2 484 7 / 1 485 1 485 2 / 1 59 79 Whs WGhs Tgar 77 Whs 43 41 39 WGhs Whs WGhs WGhs Gar 45 WGhs Gar 49 Gar 47 Gar 43 a Gar Gar Gar 10 6 Whs WGhs 37 35 Whs Whs Gar 10 2 26 8 10 8 Whs WGhs WGhs WGhs Whs Lag g Lag g Gar WGhs 22 5 22 3 22 1 Gar Gar Sch u WGhs Whs Whs Lag g 30 28 26 WGhs WGhs 540 8 541 0 484 7 /2 75 WGhs Bür o 34 32 WGhs Whs Lag g WGhs Am Entenfan g Weinbrennerstraß e Sophienstraße Rheinstraße STADT KARLSRUHE MÜHLBURG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Am Entenfang (ehem. Postareal) - Entwurf - M 1:500 STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE, 02.03.2015 FASSUNG VOM: 09.08.2019 Zeichenerklärung Sonstige Planzeichen Hinweise Planungsrechtliche Festsetzungen STADT KARLSRUHE MÜHLBURG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Am Entenfang (ehem. Postareal) - Entwurf - Vorhabenträger: Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft mbH Ohiostraße 13 D-76149 Karlsruhe Tel. +49 (721) 352 301-0 Fax. +49 (721) 352 301-60 info@goldengate-karlsruhe.de Planverfasser: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE, 02.03.2015 FASSUNG VOM: 09.08.2019 Stadtteilzentrum Golden Gate Art der Nutzung (siehe Textfestsetzungen) Grundflächenzahl (GRZ)0,95 Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe (siehe Textfestsetzungen) WH max Baugrenze Straßenbegrenzungslinie (entspricht - sofern abweichend vom Geltungsbereich - der Grenze des Vorhaben - und Erschließungsplans) Baulinie Fläche für unterirdische Stellplätze (siehe Textfestsetzungen) Geltungsbereich Umgrenzung 1. Bauabschnitt Ein- bzw- Ausfahrtbereich EIN - + AU S - FAHR T entfallende Bäume festgesetzte Bezugshöhe in m ü. NN BZH zu erhaltende Bäume Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt (Kulturdenkmal) öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Platz" (siehe Textfestsetzungen) Standort Brunnenanlage Standort Müllräume Verlauf Abwasserkanal Landgraben Landgraben V Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z. B. 5 Zahl der Vollgeschosse zwingend, z. B. 5 Arkaden mit Lichter Höhe als Mindest- und Höchstmaß, z. B. 3m - 5m Standort Toilettenanlage geplante Einbringöffnung für Transformatorenstation Standort Werbeuhr Standort Kultursäule Standort Antennenträger Funkturmanlage (siehe Textfestsetzungen) Fläche für Wochenmarkt TG D Platz M V LH 3m - 5m Br T W K A Wochenmarkt Stadtteilzentrum Golden Gate Art der Nutzung (siehe Textfestsetzungen) Grundflächenzahl (GRZ)0,95 Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe (siehe Textfestsetzungen) WH max Baugrenze Straßenbegrenzungslinie (entspricht - sofern abweichend vom Geltungsbereich - der Grenze des Vorhaben - und Erschließungsplans) Baulinie Fläche für unterirdische Stellplätze (siehe Textfestsetzungen) Geltungsbereich Umgrenzung 1. Bauabschnitt Ein- bzw- Ausfahrtbereich EIN - + AU S - FAHR T entfallende Bäume festgesetzte Bezugshöhe in m ü. NN BZH zu erhaltende Bäume Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt (Kulturdenkmal) öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Platz" (siehe Textfestsetzungen) Standort Brunnenanlage Standort Müllräume Verlauf Abwasserkanal Landgraben Landgraben V Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z. B. 5 Zahl der Vollgeschosse zwingend, z. B. 5 Arkaden mit Lichter Höhe als Mindest- und Höchstmaß, z. B. 3m - 5m Standort Toilettenanlage geplante Einbringöffnung für Transformatorenstation Standort Werbeuhr Standort Kultursäule Standort Antennenträger Funkturmanlage (siehe Textfestsetzungen) Fläche für Wochenmarkt TG D Platz M V LH 3m - 5m Br T W K A Wochenmarkt Stadtteilzentrum Golden Gate Art der Nutzung (siehe Textfestsetzungen) Grundflächenzahl (GRZ)0,95 Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe (siehe Textfestsetzungen) WH max Baugrenze Straßenbegrenzungslinie (entspricht - sofern abweichend vom Geltungsbereich - der Grenze des Vorhaben - und Erschließungsplans) Baulinie Fläche für unterirdische Stellplätze (siehe Textfestsetzungen) Geltungsbereich Umgrenzung 1. Bauabschnitt Ein- bzw- Ausfahrtbereich EIN - + AU S - FAHR T entfallende Bäume festgesetzte Bezugshöhe in m ü. NN BZH zu erhaltende Bäume Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt (Kulturdenkmal) öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Platz" (siehe Textfestsetzungen) Standort Brunnenanlage Standort Müllräume Verlauf Abwasserkanal Landgraben Landgraben V Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z. B. 5 Zahl der Vollgeschosse zwingend, z. B. 5 Arkaden mit Lichter Höhe als Mindest- und Höchstmaß, z. B. 3m - 5m Standort Toilettenanlage geplante Einbringöffnung für Transformatorenstation Standort Werbeuhr Standort Kultursäule Standort Antennenträger Funkturmanlage (siehe Textfestsetzungen) Fläche für Wochenmarkt TG D Platz M V LH 3m - 5m Br T W K A Wochenmarkt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 45 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ - 46 -

  • Anlage 4 VEP Am Entenfang-09082019
    Extrahierter Text

    T A X I 10 B Am En ten fa ng TG-Einfahrt Anlieferung VII V V V IV V IV I A m En ten fa ng Weinb rennerst ra ße Soph iens tra ße Rheins tra ße Weinbr ennerstraß e Nuitsstraße Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 1. Lageplan M 1:750 VORHABENTRÄGER Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft mbH Ohiostraße 13 D-76149 Karlsruhe Tel. +49 (721) 352 301-0 Fax. +49 (721) 352 301-60 info@goldengate-karlsruhe.de PLANVERFASSER ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de www.astoc.de ARCHITECTS AND PLANNERS 9. November 2013 __________________________________________________ Badische Neueste Nachrichten GF W GFHW GF W GFHW GF W GF W GFHW GF W GF W GF W S GF W S 10 B S GF W S GFHW GF W GF W GF W GFHW GF W GF W GF W GF W GF W S GF Ö 489 0 488 9 /1 489 1 483 9 486 6 / 1 483 2 482 3 416 8 484 1 / 4 481 9 479 0 479 1 /1 482 1 482 0 / 1 479 1 478 9 / 1 405 6 / 1 412 8 478 5 488 9 482 5 482 4 473 4 478 9 478 8 1 Kiosk Whs Whs Btrg 4 WGhs WGhs WGhs 81 Btrg WGhs Sch u Btrg 53 WGhs 2 55 57 WGhs Sch u Btrg Post 65 63 WGhs WGhs Whs Whs 36a 40 WGhs 38 WGhs WGhs Btrg 36 WGhs GFHW GF W GF W GFHW S S GF W GF W GFHW GF W GFHW GFHW GFHW GFHW GFHW GFHW GF W GFHW GF W GF W GF W GFHW GFHW GF W S S GF W GF W GF W GF W GF W GFHW GF W S S GF W GF W GFHW S GF W GF W GF W GF W S GF W GFHW 416 9 482 7 482 6 484 7 / 3 407 0 468 6 /1 472 3 /1 472 1 / 1 472 3 472 2 472 1 472 0 471 9 471 8 471 7 471 6 471 4 471 3 471 2 471 2 / 1 483 2 9 6 0 4 468 6 473 1/1 473 1 /6 473 6 /1 484 7 /1 485 1 485 2 485 2 /1 544 3 544 4 477 9 541 1 412 8 544 5 544 6 473 1 473 2 /1 474 0 473 9 2 67 Whs Whs 69 59 WGhs Lag g 71 79 Gar Whs Lag g 6 Lag g WGhs Gast WGhs Tgar 42 Whs WGhs 5 6 Whs 77 Whs 43 41 39 WGhs Whs WGhs WGhs Gar 45 WGhs Gar 49 Gar 47 Gar 43 a Gar Gar Gar 10 6 Whs WGhs 37 Btrg 35 33 Whs 29 Whs 27 Gar 3a 10 2 3 Gar 25 0 26 8 10 8 Whs 4 a WGhs Whs WGhs WGhs WGhs Whs Lag g Lag g Gar Gar Lag g WGhs WGhs WGhs Whs WGhs Schu Schu Sch u u h c S 24 8 Whs Whs 22 5 22 3 22 1 1 Gar Whs Gar Whs Sch u WGhs Whs Whs Whs Lag g 2b 2c Gar WGhs 4 24 6 Gar Tgar 30 28 26 42 WGhs WGhs Btrg Sch u Whs 40 38 WGhs WGhs 2 a Whs S GF W GF W GF W 540 8 473 2 /2 473 2 / 3 541 0 484 7 / 2 468 0 468 3 468 2 / 6 75 73 Whs WGhs Bür o 34 5 22 24 WGhs Gar 2 Gar Whs 32 4 Btrg WGhs WGhs Whs WGhs 10 Whs Whs Whs Lag g Lag g Btrg WGhs 25 6 20 18 WGhs WGhs Btrg Gar Whs WGhs Sch u Entenfan g Am Entenfan g Rheinstraße Weinbrennerstraß e Sophienstraße Rheinstraße Sedanstraß e Weinbrennerstraß e Nuitsstraße Landgrabe n Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 M 1:750 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 2. Bestandsplan Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -TG2-1 .BA Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Tiefgarage UG2297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 8,00 % 15, 00 % 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 15, 00 % 15, 00 % 8,00 % EE 7'7' 1 ,12 22 ,34 5,27 Fluchtweglänge = 28,73 m 1 ,12 7,77 16, 71 3,68 Fluchtweglänge = 29, 28 m 0 ,62 4,62 15 ,69 3,68 Fluchtweglänge = 24 ,62 m 1,62 9,21 7,52 5 ,27 Fluchtweglänge = 23,61 m 0,62 19 ,26 6,05 2,76 Fluchtweglänge = 28 ,70 m 5 ,67 16 ,12 4,12 Fluchtweglänge = 25, 92 m 25 3,07 5 3,07 5 25 5,006,005,00 92 5 5,00 67 5 3,32 5 3,32 5 25 5,00 5,80 5,00 30 7,12 5 25 25 5,00 6,16 5 5,00 20 46,55 52,85 65,53 5 5,00 5,62 5 28 STELLPLÄTZE 1. BA Gewerbe 16 STELLPLÄTZE WOHNEN RH : 2 ,25 m RH : 2 ,45 m RH: 2 ,40m Telekom 1.UG RH: 2 ,00m RH: 2 ,40m RH: 2,00m RH: 2,40m 21 STELLPLÄTZE 2. BA Gewerbe 1.BA 1.BA Treppenhaus D 15,58 m 2 Tiefgarage-1 .BA Gewerbe 1.032,99 m 2 Tiefgarage-1 .BA Wohnen 496,69 m 2 Treppenhaus E 26,87 m 2 Treppenhaus B 7,63 m 2 5,18 m 2 Technik 37,16 m 2 Treppenhaus Vollsortimenter 35,14 m 2 6,75 m 2 z. b.V. 5,47 m 2 Technik 40,87 m 2 16,27 m 2 16,29 m 2 z. b.V. 17,70 m 2 Technik 28,15 m 2 VF : 4,42 m 2 VF : 4,42 m 2 z. b.V. 8,56 m 2 3,36 m 2 Treppenhaus C 37,57 m 2 Tiefgarage Gewerbe 302,13 m 2 MM K'K'K'K' AA J' 7 K'K' B' NN 4 4 G' 12 12 C' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 2.BA 2.BA 4,55 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 3. Grundriss 2. UG - 1. BA Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -TG1-1 .BA Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Tiefgarage UG1297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 20, 00 % EE 7' 8,00 % 15, 00 % 8,00 % 15, 00 % 7' 99 1,50 1 STG . 1,98 2,28 5,00 6,00 10 255,22 5 6,005,00 10 25 5,90 25 25 2,50 2,75 1,25 10 5,005,95 5,00 25 16,97 5 52,85 77,08 5 7,12 5 2,10 4,00 2,50 4,40 7,00 13,20 9,90 4,90 6,50 17,5524,255,005,006,70 60 5,92 5 5,12 5 30 3,15 30 6,20 30 2510,47 5 2511,30 5,50 2,42 5 4,42 5 25 1,60 25 5,72 5 11,70 4,90 5,67 5 5,60 4,70 4,74 5,41 6,49 5 3,28 58,07 5 5,00 7,00 5,00 -3,60 -3,20 -3,20 Schiebetüren Einkaufswagen Rauchschutztor RH : 2 ,25 m RH : 2 ,45 m RH : 2,45 m RH : 2,55 m RH: 2 ,45m RH: 2 ,55m 1.BA RH: 2,05m RH: 2,40m RH: 2 ,05m RH: 2 ,50m RH: 2 ,05m RH: 2 ,50m 21 STELLPLÄTZE WOHNEN Bohrpfahlwand D=60 cm + 10 cm AusgleichBohrpfahlwand D=60 cm + 10 cm AusgleichBohrpfahlwand D=60 cm + 10 cm Ausgleich 225 40 STELLPLÄTZE 1.BA Gewerbe 25 STELLPLÄTZE 2.BA Gewerbe 1.BA Treppenhaus D 15,58 m 2 Treppenhaus B+D BGF-a:2.006,85 m 2 BRI: 6.823,306 m 3 Treppenhaus C BGF-a: 993,90 m 2 BRI: 3.379,268 5 m 3 Rauchabschnitt 2 NF:1.752,95 m 2 Treppenhaus A+E BGF-a:65,98 m 2 BRI:263,929 m 3 1,87 m 2 4,41 m 2 Treppenhaus E 22,29 m 2 Treppenhaus A 14,56 m 2 Treppenhaus B 7,63 m 2 16,29 m 2 5,18 m 2 Technik Fernwärme 71,75 m 2 Technik 67,28 m 2 Treppenhaus Vollsortimenter 28,83 m 2 4,40 m 2 4,40 m 2 6,75 m 2 6,75 m 2 z. b.V. 5,47 m 2 Kinderwagen 16,50 m 2 z. b.V. 17,70 m 2 Technik 28,15 m 2 Fahrrad 54,40 m 2 Technik 33,38 m 2 Tiefgarage-1 .BA Gewerbe 1.709,86 m 2 Tiefgarage Wohnen 619,94 m 2 VF : 4,42 m 2 VF : 4,42 m 2 z. b.V. 11 ,54 m 2 3,36 m 2 Treppenhaus C 37,57 m 2 Kinderwagen 31,48 m 2 Technik Trafos 38,01 m 2 Technik Elektro 53,75 m 2 16,27 m 2 Telekom 215,36 m 2 Tiefgarage Gewerbe 302,13 m 2 Tiefgarage Gewerbe 309,72 m 2 Treppenhaus E BGF-a: 341,82 m 2 BRI: 1.162,177 5 m 3 Rauchabschnitt 2 NF:2.368,80 m 2 MM K'K'K'K' AA J' 7 K'K' B' NN 4 4 G' 12 12 C' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 2 x 25 x 20 2.BA Bestandsgebäude Bestandsgebäude 2.BA 3,23 m 2 4,55 m 2 4,55 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 4. Grundriss 1. UG - 1. BA Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -TG2 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Tiefgarage UG2297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 8,00 % 15, 00 % 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 15, 00 % 15, 00 % 8,00 % EE 7'7' 1 ,12 22 ,34 5,27 Fluchtweglänge = 28,73 m 1 ,12 7,77 16, 71 3,68 Fluchtweglänge = 29, 28 m 0 ,62 4,62 15 ,69 3,68 Fluchtweglänge = 24 ,62 m 1,62 9,21 7,52 5 ,27 Fluchtweglänge = 23,61 m 0,62 19 ,26 6,05 2,76 Fluchtweglänge = 28 ,70 m 5 ,67 16 ,12 4,12 Fluchtweglänge = 25, 92 m 25 3,07 5 3,07 5 25 5,006,005,00 92 5 5,00 67 5 3,32 5 3,32 5 25 5,00 5,80 5,00 30 7,12 5 25 25 5,00 6,16 5 5,00 20 46,55 52,85 65,53 5 5,00 5,62 5 28 STELLPLÄTZE 1. BA Gewerbe RH : 2 ,25 m RH : 2 ,45 m RH: 2 ,40m Büro 3 Stellplätze 16 STELLPLÄTZE WOHNEN Telekom 1.UG RH: 2 ,00m RH: 2 ,40m RH: 2,00m RH: 2,40m 21 STELLPLÄTZE 2. BA Gewerbe 1.BA 1.BA Treppenhaus D 15,58 m 2 Tiefgarage-1 .BA Gewerbe 1.032,99 m 2 Tiefgarage-1 .BA Wohnen 496,69 m 2 Treppenhaus E 26,87 m 2 Treppenhaus B 7,63 m 2 5,18 m 2 Technik 37,16 m 2 Treppenhaus Vollsortimenter 35,14 m 2 6,75 m 2 z. b.V. 5,47 m 2 Technik 40,87 m 2 16,27 m 2 16,29 m 2 z. b.V. 17,70 m 2 Technik 28,15 m 2 VF : 4,42 m 2 VF : 4,42 m 2 z. b.V. 8,56 m 2 3,36 m 2 Treppenhaus C 37,57 m 2 Tiefgarage Gewerbe 302,13 m 2 MM L H J B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA J' 7 K'K' B' C G I F D NN K 4 4 G' 12 12 C' L' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 2.BA 2.BA 4,55 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 Tiefgaragenerweiterung 2.UG optional 29.06.18/jz 5. Grundriss 2. UG - 2. BA (Endausbau) Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -TG1 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Tiefgarage UG1297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 20, 00 % EE 7' 8,00 % 15, 00 % 8,00 % 15, 00 % 7' 5,00 6,00 10 255,22 5 6,005,00 10 25 5,90 25 25 2,50 2,75 1,25 10 5,005,95 5,00 25 16,97 5 52,85 77,08 5 7,12 5 2,10 4,00 2,50 4,40 7,00 13,20 9,90 4,90 6,50 17,5524,255,005,006,70 5,20 5 8,69 5 60 5,92 5 5,12 5 30 3,15 30 6,20 30 2510,47 5 2511,30 5,50 2,42 5 4,42 5 25 1,60 25 5,72 5 11,70 4,90 5,67 5 5,60 4,70 4,74 5,41 6,49 5 3,28 58,07 5 5,00 7,00 5,00 -3,60 -3,20 -3,20 Schiebetüren Einkaufswagen Rauchschutztor RH : 2 ,25 m RH : 2 ,45 m RH : 2,45 m RH : 2,55 m RH: 2 ,45m RH: 2 ,55m 1.BA RH: 2,05m RH: 2,40m RH: 2 ,05m RH: 2 ,50m RH: 2 ,05m RH: 2 ,50m 21 STELLPLÄTZE WOHNEN Bohrpfahlwand D=60 cm + 10 cm AusgleichBohrpfahlwand D=60 cm + 10 cm AusgleichBohrpfahlwand D=60 cm + 10 cm Ausgleich 225 40 STELLPLÄTZE 1.BA Gewerbe 25 STELLPLÄTZE 2.BA Gewerbe 1.BA Treppenhaus D 15,58 m 2 4,41 m 2 Treppenhaus E 22,29 m 2 Treppenhaus A 14,56 m 2 Treppenhaus B 7,63 m 2 16,29 m 2 5,18 m 2 Technik Fernwärme 71,75 m 2 Technik 67,28 m 2 Treppenhaus Vollsortimenter 28,83 m 2 4,40 m 2 4,40 m 2 6,75 m 2 6,75 m 2 z. b.V. 5,47 m 2 Kinderwagen 16,50 m 2 z. b.V. 17,70 m 2 Technik 28,15 m 2 Fahrrad 54,40 m 2 Technik 33,38 m 2 Tiefgarage-1 .BA Gewerbe 1.709,86 m 2 Tiefgarage Wohnen 619,94 m 2 VF : 4,42 m 2 VF : 4,42 m 2 z. b.V. 11 ,54 m 2 3,36 m 2 Treppenhaus C 37,57 m 2 Kinderwagen 31,48 m 2 Technik Trafos 38,01 m 2 Technik Elektro 53,75 m 2 16,27 m 2 Telekom 215,36 m 2 Tiefgarage Gewerbe 302,13 m 2 Tiefgarage Gewerbe 309,72 m 2 MM L H J B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA J' 7 K'K' B' C G I F D NN K 4 4 G' 12 12 C' L' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 2 x 25 x 20 2.BA 2.BA 3,23 m 2 4,55 m 2 4,55 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 6. Grundriss 1. UG - 2. BA (Endausbau) Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -EG-1.BA Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Erdgeschoss297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 20, 00 % 14 Fahrradstellpl. EE 7' 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 7' 20,00 % BÜROHAUS WOHNHAUS WOHNHAUS POSTBANK ANLIEFERUNG 4,20 1,27 5 1,50 3,85 34,80 14,20 52,85 5,1820,29 5 58,17 5 12,6770,98 3,85 14,50 20,00 14,50 52,85 83,65 37 ,03 5 15,11 37 ,03 5 +5.430.554,38 5 +5.430.554,38 5 +5.430.554,38 5 114,33 ü. NN 114,52 ü. NN 114,60 ü. NN 114,60 ü. NN 114,93 ü. NN 114,88 ü. NN 114,88 ü. NN 114,64 ü. NN 114,68 ü. NN 114,68 ü. NN 114,70 ü. NN 114,68 ü. NN 114,69 ü. NN 114,74 ü. NN 114,85 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN #toPZvalue = 114,60 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN -0,35=114,35 ü. NN #toPZvalue = 114,60 ü. NN 114,41 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN ±0,00 = 114,70 ü. NN #toPZvalue = 114,70 ü. NN +1,30 ±0,00 = 114,70 ü. NN ±0,00 = 114,70 ü. NN ±0,00 = 114,70 ü. NN -0,30=114,40 ü. NN #toPZvalue -0,10 -0,30 1.BA RH: 2,10m RH: 2,80m 123456781213141516171819202122232425 max . Ausdehnung Kassenzone Oberlicht 56 Fahrräder als Doppelstockparker 1.BA Wendehammer Bestand Entfall Stelplätze Poller herausnehmbar für Müllfahrzeuge Verkaufsraum NGF: 1.417,62 m 2 RH:4,000 m Treppenhaus D VF:61,25 m 2 RH:2,900 m Verkaufsraum NGF: 183,44 m 2 RH:4,000 m Müllraum Vollsortimenter NGF:18,88 m 2 RH:3,300 m Müllraum Wohnen NGF:26,43 m 2 RH:4,000 m Müllraum Gewerbe NGF:18,90 m 2 RH:3,550 m Treppenhaus A+B+D BGF-a:2.442,03 m 2 BRI: 10.867,033 m 3 Treppenhaus C BGF-a: 824,05 m 2 BRI: 3.254,979 5 m 3 Arkaden BGF-b: 163,93 m 2 BRI:631,138 5 m 3 Treppenhaus E BGF-a:411,80 m 2 BRI: 1.523,660 m 3 Treppenhaus C VF:57,87 m 2 RH:3,450 m 1,87 m 2 4,42 m 2 Treppenhaus E VF:37,09 m 2 RH:3,300 m Treppenhaus B VF:22,83 m 2 RH:3,900 m Treppenhaus A VF:22,83 m 2 RH:3,900 m Lager NGF: 273,99 m 2 RH:3,300 m 4,54 m 2 4,04 m 2 Büro NGF: 20,63 m 2 RH:4,000 m Zufahrt TG VF:93,90 m 2 RH:3,300 m Anlieferung VF:116,04 m 2 RH:4,000 m Nebenräume NGF: 64,61 m 2 RH:3,300 m Nebenräume NGF: 67,93 m 2 RH:4,000 m Flur NGF: 12,28 m 2 RH:4,000 m Schalterraum NGF: 170,93 m 2 RH:4,000 m Lager NGF: 23,98 m 2 RH:4,000 m Büro NGF: 17,13 m 2 RH:4,000 m WC NGF: 19,24 m 2 RH:0,350 m Gastraum NGF: 134,72 m 2 RH:3,550 m Küche NGF: 28,41 m 2 RH:0,350 m 4,42 m 2 4,42 m 2 MM MARKTHALLE Feuerwehr- Aufstellfläche K'K'K'K' AA J' 7 K'K' B' NN 4 4 G' 12 12 C' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 ÄRZTEHAUS POST POST MARKTHALLE 3,12 5,10 2,752,75 1,25 #toPZvalue= 114,60 ü. NN +0,25 Sektionaltor Sektionaltor 2.BA Schrankenanlage 2.BA Einbringöffnung Trafos UG 8 Fahrradstellpl. 8 Fahrradstellpl. 14 Fahrradstellpl. Feuerwehr- Aufstellfläche Feuerwehr- Aufstellfläche Feuerwehr- Aufstellfläche Feuerwehr- Aufstellfläche Werbeuhr 12 Fahrradstellpl. Kultursäule Toilettenanlage Kiosk Brunnen optionaler Durchgang Feuerwehr- Aufstellfläche Fahrradraum NGF: 43,74 m 2 RH:4,000 m Technik 2 NGF: 65,76 m 2 RH:2,500 m Müllraum Wohnen NGF:19,35 m 2 RH:3,300 m 3,23 m 2 4,55 m 2 4,55 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz 7. Grundriss Erdgeschoss - 1. BA Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -EG Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Erdgeschoss297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 20, 00 % 14 Fahrradstellpl. EE 7' 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 15, 00 % 8,00 % 8,00 % 7' 20,00 % BÜROHAUS WOHNHAUS WOHNHAUS POSTBANK ANLIEFERUNG 4,20 1,27 5 1,50 3,85 34,80 14,20 52,85 5,1820,29 5 58,17 5 12,6770,98 3,85 14,50 20,00 14,50 52,85 83,65 37 ,03 5 15,11 37 ,03 5 +5.430.554,38 5 +5.430.554,38 5 +5.430.554,38 5 114,33 ü. NN 114,52 ü. NN 114,60 ü. NN 114,60 ü. NN 114,93 ü. NN 114,88 ü. NN 114,88 ü. NN 114,64 ü. NN 114,68 ü. NN 114,68 ü. NN 114,70 ü. NN 114,68 ü. NN 114,69 ü. NN 114,74 ü. NN 114,85 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN #toPZvalue = 114,60 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN -0,35=114,35 ü. NN #toPZvalue = 114,60 ü. NN 114,41 ü. NN -0,10 = 114,60 ü. NN ±0,00 = 114,70 ü. NN #toPZvalue = 114,70 ü. NN +1,30 ±0,00 = 114,70 ü. NN ±0,00 = 114,70 ü. NN ±0,00 = 114,70 ü. NN -0,30=114,40 ü. NN #toPZvalue -0,10 -0,30 1.BA RH: 2,10m RH: 2,80m max . Ausdehnung Kassenzone Oberlicht 56 Fahrräder als Doppelstockparker 1.BA Wendehammer Bestand Entfall Stelplätze Poller herausnehmbar für Müllfahrzeuge Verkaufsraum NGF: 1.417,62 m 2 RH:4,000 m Postbank MF/G-1 : 258,27 m 2 NGF:244,92 m 2 Vollsortimenter MF/G-1 :2.099,64 m 2 Treppenhaus D VF:61,25 m 2 RH:2,900 m Verkaufsraum NGF: 183,44 m 2 RH:4,000 m Vollsortimenter MF/G-1 :226,15 m 2 Ladenlokal 01 MF/G-1 : 101,76 m 2 NGF:100,48 m 2 Müllraum Vollsortimenter NGF:18,88 m 2 RH:3,300 m Müllraum Wohnen NGF:26,43 m 2 RH:4,000 m Müllraum Gewerbe NGF:18,90 m 2 RH:3,550 m Ladenlokal 03 MF/G-1 :71,59 m 2 NGF:70,65 m 2 Gastronomie MF/G-1 : 189,55 m 2 NGF:182,38 m 2 Treppenhaus C VF:57,87 m 2 RH:3,450 m 4,42 m 2 Treppenhaus E VF:37,09 m 2 RH:3,300 m Treppenhaus B VF:22,83 m 2 RH:3,900 m Treppenhaus A VF:22,83 m 2 RH:3,900 m Lager NGF: 273,99 m 2 RH:3,300 m 4,54 m 2 4,04 m 2 Büro NGF: 20,63 m 2 RH:4,000 m Zufahrt TG VF:93,90 m 2 RH:3,300 m Anlieferung VF:116,04 m 2 RH:4,000 m Nebenräume NGF: 64,61 m 2 RH:3,300 m Nebenräume NGF: 67,93 m 2 RH:4,000 m Flur NGF: 12,28 m 2 RH:4,000 m Schalterraum NGF: 170,93 m 2 RH:4,000 m Lager NGF: 23,98 m 2 RH:4,000 m Büro NGF: 17,13 m 2 RH:4,000 m WC NGF: 19,24 m 2 RH:0,350 m Gastraum NGF: 134,72 m 2 RH:3,550 m Küche NGF: 28,41 m 2 RH:0,350 m 4,42 m 2 4,42 m 2 Ladenlokal 02 MF/G-1 :93,94 m 2 NGF:93,94 m 2 Treppenhaus C 01_C MF/G-2 :46,80 m 2 NF Büro:46,80 m 2 RH:3,000 m MM L H J MARKTHALLE Feuerwehr- Aufstellfläche B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA J' 7 K'K' B' C G I F D NN K 4 4 G' 12 12 C' L' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 ÄRZTEHAUS MARKTHALLE 2,752,75 1,25 #toPZvalue= 114,60 ü. NN +0,25 Sektionaltor Sektionaltor 2.BA Schrankenanlage 2.BA Einbringöffnung Trafos UG 8 Fahrradstellpl. 8 Fahrradstellpl. Feuerwehr- Aufstellfläche Feuerwehr- Aufstellfläche Feuerwehr- Aufstellfläche Feuerwehr- Aufstellfläche Werbeuhr 12 Fahrradstellpl. Kultursäule Toilettenanlage Kiosk Brunnen Feuerwehr- Aufstellfläche Fahrradraum NGF: 43,74 m 2 RH:4,000 m Technik 2 NGF: 65,76 m 2 RH:2,500 m Müllraum Wohnen NGF:19,35 m 2 RH:3,300 m 3,23 m 2 4,55 m 2 4,55 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz 8. Grundriss Erdgeschoss - 2. BA (Endausbau) Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -01 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße 1. Obergeschoss (Regelgeschoss)297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH EE 7'7' 34,80 14,20 49,00 5,1820,29 5 58,17 5 5,1815,434,876,32 5 51,85 12,6712,7558,23 12,6712,7530,4327,80 14,50 20,00 14,50 49,00 25,4258,23 37 ,03 5 15,11 +4,60 +4,60 +4,60 +5,25 486,47 m 2 RH: 2,55m extensive Dachbegrünung 533 m 2 1.BA 1.BA Treppenhaus D 30,95 m 2 Arztpraxis 02 01_D 02 MF/G-1 : 194,63 m 2 NGF:185,04 m 2 RH:2,900 m Arztpraxis 01 01_D 01 MF/G-1 : 163,03 m 2 NGF:154,60 m 2 RH:2,900 m Büro 02 01_C 02 MF/G-1 :387,41 m 2 NF Büro:329,00 m 2 RH:3,000 m Büro 01 01_C 01 MF/G-1 :254,11 m 2 NF Büro:211,29 m 2 RH:3,000 m 4-Zimmerwohnung 01_E 01 NF:94,78 m 2 WF*:85,55 m 2 RH:2,600 m WF*:55,46 m 2 RH:2,600 m WF*:55,56 m 2 RH:2,600 m 4-Zimmerwohnung 01_A 01 NF:115,46 m 2 4-Zimmerwohnung 01_B 03 NF:109,06 m 2 3-Zimmerwohnung 01_B 01 NF:92,15 m 2 2-Zimmerwohnung 01_A 02 NF:79,84 m 2 WF*:82,40 m 2 RH:2,600 m WF*:106,15 m 2 RH:2,600 m WF*:98,66 m 2 RH:2,600 m WF*:82,40 m 2 RH:2,600 m WF*:71,35 m 2 RH:2,600 m 3-Zimmerwohnung 01_A 03 NF:92,15 m 2 2-Zimmerwohnung 01_B 02 NF:75,87 m 2 WF*:68,17 m 2 RH:2,600 m WF*:91,67 m 2 RH:2,600 m 2-Zimmerwohnung 01_E 03 NF:60,13 m 2 2-Zimmerwohnung 01_E 02 NF:60,26 m 2 4-Zimmerwohnung 01_E 04 NF:92,04 m 2 22,92 m 2 15,10 m 2 31,37 m 2 15,09 m 2 14,81 m 2 15,07 m 2 16,67 m 2 21,75 m 2 35,36 m 2 16,42 m 2 21,75 m 2 14,94 m 2 13,46 m 2 14,66 m 2 14,66 m 2 16,11 m 2 29,77 m 2 14,24 m 2 36,69 m 2 30,28 m 2 14,94 m 2 Treppenhaus B 21,29 m 2 4,42 m 2 NF:5,60 m 2 WF:2,80 m 2 NF:6,75 m 2 WF:3,37 m 2 NF:5,55 m 2 WF:2,78 m 2 NF:6,65 m 2 WF:3,33 m 2 14,94 m 2 14,94 m 2 30,29 m 2 30,29 m 2 14,94 m 2 14,94 m 2 4,29 m 2 15,40 m 2 21,85 m 2 37,96 m 2 29,65 m 2 33,24 m 2 15,40 m 2 15,40 m 2 15,21 m 2 15,21 m 2 15,21 m 2 17,26 m 2 20,81 m 2 27,36 m 2 46,32 m 2 17,21 m 2 Treppenhaus A 21,29 m 2 Treppenhaus E 21,19 m 2 4,29 m 2 14,94 m 2 14,94 m 2 24,67 m 2 17,63 m 2 Treppenhaus C 01_C MF/G-2 :32,24 m 2 NF Büro:32,24 m 2 RH:3,000 m Treppenhaus D 01_D MF/G-2 :18,51 m 2 NF Büro:18,51 m 2 RH:3,000 m D 02 C 01 C 02 MM L H J B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA J' 7 K'K' B' C G I F D NN K 4 4 G' 12 12 C' L' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 E 04 E 01 E 02E 03 D 01 A 03A 01 A 02 B 01 B 03 B 02 Aufzugsüberfahrt Hochbeet, intensiv begrünt Substratschicht 30 cm Hochbeet, intensiv begrünt Substratschicht 60-90 cm Bäume / Kiefern Wartungs- und Fluchtweg / Fläche zur Anleiterung Kantenweg / Aufkantung Kleinkindspielfläche / Sandlandschaft z. T. Seggenpflanzung Bäume / Kiefern 2.BA 2.BA 13,26 m 2 13,26 m 2 14,61 m 2 17,18 m 2 11 ,90 m 2 12,24 m 2 14,61 m 2 10,37 m 2 10,37 m 2 11 ,69 m 2 11 ,69 m 2 11 ,69 m 2 11 ,69 m 2 17,96 m 2 25,24 m 2 9,18 m 2 2,24 m 2 5,37 m 2 21,06 m 2 9,18 m 2 2,24 m 2 5,25 m 2 5,37 m 2 7,17 m 2 12,57 m 2 25,24 m 2 12,90 m 2 7,17 m 2 3,57 m 2 3,10 m 2 21,06 m 2 33,97 m 2 8,36 m 2 4,12 m 2 6,45 m 2 6,31 m 2 7,16 m 2 5,68 m 2 5,25 m 2 5,68 m 2 2,73 m 2 3,45 m 2 9,82 m 2 5,32 m 2 6,17 m 2 6,99 m 2 16,83 m 2 11 ,69 m 2 3,90 m 2 26,73 m 2 8,52 m 2 4,13 m 2 2,57 m 2 11 ,60 m 2 27,05 m 2 6,99 m 2 9,82 m 2 5,32 m 2 6,17 m 2 6,99 m 2 16,83 m 2 11 ,69 m 2 26,73 m 2 8,40 m 2 7,93 m 2 29,04 m 2 5,55 m 2 20,07 m 2 8,40 m 2 4,75 m 2 29,04 m 2 5,55 m 2 20,07 m 2 2,65 m 2 3,90 m 2 NF:11 ,67 m 2 WF:5,84 m 2 NF:12,14 m 2 WF:6,07 m 2 NF:10,12 m 2 WF:5,06 m 2 NF:9,54 m 2 WF:4,77 m 2 NF:9,54 m 2 WF:4,77 m 2 NF:10,12 m 2 WF:5,06 m 2 4,55 m 2 4,55 m 2 3,23 m 2 5 5 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz 155 m² nach §9 Abs. 2 LBO 9. Grundriss 1. Obergeschoss (Regelgeschoss) Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -04 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße 4.Obergeschoss297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH C 01 C 02 EE 7'7' 34,80 14,20 49,00 5,1815,4363,04 5 5,1815,4311,2051,85 12,6712,7558,23 12,6712,7530,4327,80 14,50 20,00 14,50 83,65 37 ,03 5 15,11 49,00 TH = 127 .48 124 .03 OK Attika 124 .04 OK Attika 1.BA 1.BA Treppenhaus D 30,84 m 2 Arztpraxis 08 04_D 08 MF/G-1 : 194,81 m 2 NGF:187,85 m 2 RH:2,900 m Arztpraxis 07 04_D 07 MF/G-1 : 163,03 m 2 NGF:156,36 m 2 RH:2,900 m WF*:89,45 m 2 RH:2,700 m WF*:89,44 m 2 RH:2,700 m WF*:68,29 m 2 RH:2,700 m 3-Zimmerwohnung 04_E 13 NF:97,44 m 2 3-Zimmerwohnung 04_E 15 NF:99,60 m 2 2-Zimmerwohnung 04_E 14 NF:79,39 m 2 4-Zimmerwohnung 04_A 10 NF:133,01 m 2 3-Zimmerwohnung 04_A 11 NF:108,43 m 2 WF*:114,51 m 2 RH:2,600 m WF*:92,26 m 2 RH:2,600 m 4-Zimmerwohnung 04_B 11 NF:125,95 m 2 WF*:109,04 m 2 RH:2,600 m 3-Zimmerwohnung 04_B 10 NF:108,44 m 2 WF*:92,26 m 2 RH:2,600 m NF:28,69 m 2 WF: 14,34 m 2 NF:23,14 m 2 WF: 11 ,57 m 2 NF:23,71 m 2 WF:11 ,85 m 2 NF:23,14 m 2 WF: 11 ,57 m 2 NF:14,00 m 2 WF:7,00 m 2 NF:9,50 m 2 WF:4,75 m 2 NF:13,13 m 2 WF:6,56 m 2 9,23 m 2 9,11 m 2 9,11 m 2 22,92 m 2 15,10 m 2 31,37 m 2 15,09 m 2 14,81 m 2 15,07 m 2 16,67 m 2 21,75 m 2 35,36 m 2 15,39 m 2 21,75 m 2 15,10 m 2 29,77 m 2 14,24 m 2 15,10 m 2 14,66 m 2 14,94 m 2 15,39 m 2 Treppenhaus B 21,29 m 2 4,42 m 2 Treppenhaus A 21,29 m 2 Treppenhaus E 21,19 m 2 Büro 08 04_C 08 MF/G-1 :387,41 m 2 NF Büro:329,84 m 2 RH:3,000 m Büro 07 04_C 07 MF/G-1 :254,21 m 2 NF Büro:212,68 m 2 RH:3,000 m 36,69 m 2 30,28 m 2 14,94 m 2 14,94 m 2 14,94 m 2 30,29 m 2 30,29 m 2 15,46 m 2 15,39 m 2 4,29 m 2 15,40 m 2 21,85 m 2 38,24 m 2 29,65 m 2 33,24 m 2 15,40 m 2 15,40 m 2 15,21 m 2 15,21 m 2 15,21 m 2 20,81 m 2 27,36 m 2 18,21 m 2 4,29 m 2 15,34 m 2 15,56 m 2 24,67 m 2 17,63 m 2 16,31 m 2 Treppenhaus C 04_C MF/G-2 :32,24 m 2 NF Büro:32,24 m 2 RH:3,000 m Treppenhaus D 04_D MF/G-2 :18,51 m 2 NF Büro:18,51 m 2 RH:3,000 m D 08 MM L H J B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA J' 7 K'K' B' C G I F D NN K 4 4 G' 12 12 C' L' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 E 13 E 14 E 15 A 11 A 10 B 11 B 10 D 07 5 5 2,50 12,00 20,00 2,50 12,00 2.BA 2.BA 17,62 m 2 11 ,23 m 2 16,31 m 2 12,11 m 2 15,03 m 2 3,10 m 2 2,98 m 2 3,29 m 2 10,29 m 2 10,29 m 2 6,11 m 2 11 ,66 m 2 12,07 m 2 6,35 m 2 32,05 m 2 28,56 m 2 28,56 m 2 9,52 m 2 9,52 m 2 7,50 m 2 16,83 m 2 12,16 m 2 12,16 m 2 12,16 m 2 16,83 m 2 12,16 m 2 16,83 m 2 6,45 m 2 3,90 m 2 11 ,73 m 2 3,90 m 2 4,89 m 2 4,85 m 2 4,85 m 2 15,95 m 2 13,02 m 2 13,63 m 2 13,02 m 2 33,90 m 2 31,59 m 2 31,92 m 2 31,92 m 2 4,11 m 2 4,60 m 2 4,60 m 2 4,94 m 2 2,25 m 2 3,30 m 2 4,55 m 2 4,55 m 2 3,23 m 2 11 ,69 m 2 11 ,69 m 2 17,96 m 2 6,99 m 2 5 5 N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz 10. Grundriss 4. Obergeschoss Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 11. Dachaufsicht Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -DA Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Dachaufsicht297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH EE 7' VII V WH max = 18.10m 7' 116,98 m 2 min. 3,00 min. 2,00 2,50 2,50 3,00 3,00 23,25 11,55 14,20 5,1878,47 5,1815,4311,2051,85 12,6712,7530,4327,80 3,85 2,50 12,00 20,00 2,50 12,00 83,65 37 ,03 5 15,11 3,85 49,00 3,85 14,50 20,00 14,50 3,85 49,00 120,49 m 2 Oberlicht ca . 50% intensive Dachbegrünung Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse extensive Dachbegrünung extensive Dachbegrünung extensive Dachbegrünung extensive Dachbegrünung Einhausung Technik Höhe max. 2,50m max. 30% der Dachfläche Einhausung Technik Höhe max . 3,00 m max . 30 % der Dachfläche Einhausung Technik Höhe max. 2,50m max. 30% der Dachfläche Einhausung Technik Höhe max. 2,50m max. 30% der Dachfläche Anlieferung Post Anlieferung Vollsortimenter Zufahrt TG Markthalle Bürohaus Ärztehaus Wohnhaus WohnhausWohnhaus Markthalle IV Hochbeet ca . 50% extensive Dachbegrünung AÜ AÜ AÜ AÜ OL OL OL AÜ 1.BA OL OL Kleinkind-Spielfläche 1.BA Wendehammer Bestand Entfall Stelplätze Poller herausnehmbar für Müllfahrzeuge WH max = 24.70m Tiefgarage MM L H J B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA J' 7 K'K' B' C G I F D NN K 4 4 G' 12 12 C' L' 8 8 K'K'K'K' 15 15 9 9 13 13 14 14 B' 6 6 C' 10 10 11 11 5 5 5 5 V WH max = 16.10m V WH max = 18.10m V WH max = 16.65m WH max = 12.80m IV I WH max = 5.00m 2.BA AÜ 2.BA2.BA Kiosk Brunnen Werbeuhr Kultursäule Toilettenanlage Antenne Lage kann geringfügig abweichen N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -S -01 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Schnitte297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH NMK'J'K'K'K'K' 30 1,90 10 30 1,20 4,00 2,02 5 40 5,47 5 2,95 3,30 3,30 3,15 70 2,00 30 2,55 27 4,97 5 50 2,55 40 2,90 40 2,90 40 2,90 25 70 4,30 30 +18,10 -5,90 -3,60 +4,70 +7,65 +10,95 +14,25 -0,10 5,20 60 -0,30 2,25 -3,20 -0,40 TiefgarageFahrrad Anlieferung Supermarkt Weinbrennerstraße Arztpraxen 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG EG UG Arztpraxen Arztpraxen Arztpraxen SEKTIONALTOR NMK'J'G'C'B'AK'K'EC'B'K'K' 2,50 4,45 3,30 3,30 3,30 3,60 30 2,40 30 2,03 5 91 5 3,10 96 9 45 2,90 40 2,90 40 2,90 40 2,90 95 +4,35 +7,65 +10,95 +14,25 +18,10 max. +20,60 -6,20 -5,90 -3,20 -0,10 +4,35 +7,30 +10,25 +13,20 +16,65 2,40 30 2,50 60 4,00 45 2,60 35 2,60 35 2,60 35 2,60 85 +17,67 +19,72 -0,25 ±0,00 = 114,70m ü.NN +1,30 -0,10 2,70 3,10 4,45 2,95 2,95 2,95 3,20 52,40 4,002,504,407,0013,207,402,504,906,50 Technik Vollsortimenter Tiefgarage Arztpraxen Wohnungen TG-Einfahrt Wohnungen Wohnungen Treppenhaus B WeinbrennerstraßeSophienstraße extensive Begrünung extensive Begrünung intensive Begrünung Schrankenanlage 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG EG UG Arztpraxen Arztpraxen Arztpraxen Wohnungen 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG Bohrpfahlwand Landgraben MK'J'NK'K'K'K' 3,10 60 2,82 35 2,66 30 2,65 30 2,65 30 30 2,40 30 2,50 40 3,50 40 2,60 35 2,60 35 2,60 35 2,70 20 -0,30 +3,60 2,31 71 40 Wohnungen Weinbrennerstraße Wohnungen Wohnungen Wohnungen Treppenhaus E Lager Kinderwagen Tiefgarage Vollsortimenter 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG EG UG 4712691011131415855 -0,10 +3,60 +6,55 +9,50 +12,45 +15,75 -3,20 -0,10 -3,20 -0,10 +4,35 +7,65 +10,95 +14,25 +17,80 +18,10 +16,10 2,00 80 4,35 35 40 2,55 40 2,50 60 3,30 40 2,60 20 2,75 20 2,75 15 2,90 95 2,50 60 3,55 40 3,00 40 3,00 40 3,00 40 3,00 20 3,00 40 3,00 1,05 2,50 60 3,30 40 -3,20 -0,10 +3,85 +7,25 +10,65 +14,05 +17,45 +20,85 +24,50 +24,70 4,40 5,75 3,15 -0,40 -0,25 2,30 80 63,20 1,351,351,35 1,20 151,351,351,351,351,351,351,352,701,351,351,351,351,351,351,351,35 1,39 5 1,30 5 1,351,351,356,705,005,006,704,70 1.BA Postbank/ Vollsortimenter Am Entenfang Arztpraxen Arztpraxen Arztpraxen Zufahrt TGAnlieferungLager Treppenhaus E Treppenhaus D Lager Gastronomie Büro Büro Büro Büro Büro Büro Treppenhaus ETiefgarage Tiefgarage Wohnungen Arztpraxen Tiefgarage 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG EG UG 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG EG UG Wohnungen Wohnungen Wohnungen 2,50 60 4,00 45 2,90 40 2,90 40 2,90 40 2,90 95 2.BA 20.10.14/cgh 1:333 Querschnitt B-B Ärztehaus-Wohnhaus Sophienstraße Querschnitt C-C Anlieferung/Ärztehaus Querschnitt D-D Wohnhaus Weinbrennerstraße Längsschnitt A-A Weinbrennerstraße AA BB CC DD 2,60 35 3,00 35 2,70 2,60 35 2,60 35 ArztpraxenArztpraxen 29.06.18/jz Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 12. Schnitte A-A bis D-D - 2. BA (Endausbau) Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 13. Ansicht Nord Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -A -01 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Ansicht Nord297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.d e Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0 ) 721-35230170 Fax +49 (0 ) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (P rojektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A -2 -A -0 3 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfan g Weinbrennerstraß e Sophienstraß e Rheinstraß e Ansicht Süd297x420 02.03.16/jak02.03.16/jak 1:333 + 40,00 + 27,70 + 24,70 + 18,10 + 16,10 + 12,80 Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 14. Ansicht Süd Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -A -02 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Ansicht Süd297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.d e Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0 ) 721-35230170 Fax +49 (0 ) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (P rojektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A -2 -A -0 2 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfan g Weinbrennerstraß e Sophienstraß e Rheinstraß e Ansicht West297x420 02.03.16/jak02.03.16/jak 1:333 + 27,70 + 24,70 + 18,10 + 40,00 Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 15. Ansicht West Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -A -03 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Ansicht West297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -T-01 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Themenplan Andienung Postbank297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 2,50 12,00 EINFAHRTSBEREICH 8,50 8,50 Anlieferung Vollsortimenter Tiefgaragen-zufahrt PKW Anlieferung Postbank Gehweg Radweg Brunnen Taxi Weinbrennerstrasse Sophienstrasse Am Entenfang Rheinstrasse AB C DE 1.BA Anlieferung Postbank Max. Länge des Anlieferfahrzeugs mit ausgefahrener Heckklappe = 8,50 m Wendehammer Bestand Entfall Stelplätze Poller herausnehmbar für Müllfahrzeuge 2.BA Werbeuhr Kultursäule Toilettenanlage Kiosk N 25.09.14/cgh 1:500 02.03.16/jak D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 16. Themenplan Andienung Postbank Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -T-02 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Themenplan Abfallentsorgung297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 4,30 4,50 4,20 4,50 4,35 6,00 1,751,75 Bedarfsüberfahrt Müllfahrzeuge angestrebt temporäre Öffnung auf die Rheinstraße über Kipp-Pfosten o.ä Müllraum Lebensmittelmarkt Größe variabel nach Bedarf; Bereitstellung mieterseits zur Entsorgung Mülltonnen Ärztehaus bis zur Fertigstellung 2.BA Müllraum Büro- und Ärztehaus Müllraum Wohnhaus Sophienstraße 11 m 15 m 24m Freihaltezone 1,50m breit Weinbrennerstrasse Sophienstrasse Am Entenfang Rheinstrasse 1.BA Wendehammer Bestand Entfall Stelplätze Poller herausnehmbar für Müllfahrzeuge Brunnen Taxi Müllraum Wohnhaus Weinbrennerstraße 2.BA Bereitstellung mieterseits zur Entsorgung Werbeuhr Kultursäule Toilettenanlage Kiosk Bestandsgebäude Post N 25.09.14/cgh 1:500 02.03.16/jak D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 17. Themenplan Abfallentsorgung Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.d e Projekt ASTOC GmbH & C o. K G Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0 ) 721-35230170 Fax +49 (0 ) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (P rojektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A -2 -G -0 1-A Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfan g Weinbrennerstraß e Sophienstraß e Rheinstraß e Außenanlagen Gesamtplan1.BA297x420 06.04.16/jak02.03.16/jak 1:333 T A X I Toiletten- anlage Kultur- säule Brunnen- anlage Kiosk (Denkmal) Werbe- uhr Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co. KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0 ) 721-35230170 Fax +49 (0 ) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A -2 -G -E G Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfan g Weinbrennerstraß e Sophienstraß e Rheinstraß e Erdgeschoss (ohne Schrift)297x420 20,00 % 20,00 % 10,00 % 10,00 % 20,00 % 10,00 % 20,00 % 10,00 % 20,00 % 1.BA L H J B K'K'K'K' 1' 1 2' 3 3' 2 2 AA MM J' 7 K'K' B' C G I F D 5 5 NN K 4 4 G' 12 12 C' 7' L' K'K'K'K' 15 15 EE 9 9 13 13 14 14 B' 8 8 6 6 C' 7' 10 10 11 11 2.BA 2.BA N 20.10.14/cgh 1:333 29.06.18/jz 18. Themenplan Außenanlagen - Gesamtplan 1. BA Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -01 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Außenanlagen Gesamtplan297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 05.07.16/jak02.03.16/jak 1:333 1.BA -A SB-MARKT LAGERPOSTBANK- FILIALE TEMP. BETRIEBS - FLÄCHE BESTAND MARKTHALLE OPT. DURCHGANG T A X I Toiletten- anlage Kultur- säule Brunnen- anlage Kiosk (Denkmal) Werbe- uhr 1.BA Tiefgarage 1.BA Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.d e Projekt ASTOC GmbH & C o. K G Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0 ) 721-35230170 Fax +49 (0 ) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (P rojektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A -2 -G -0 1-B Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfan g Weinbrennerstraß e Sophienstraß e Rheinstraß e Außenanlagen Gesamtplan 2.BA297x420 06.04.16/jak02.03.16/jak 1:333 Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 19. Themenplan Außenanlagen - Gesamtplan 2. BA (Endausbau) Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-2 -G -01 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Außenanlagen Gesamtplan297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 05.07.16/jak02.03.16/jak 1:333 2.BA -B T A X I Toiletten- anlage Kultur- säule Brunnen- anlage Kiosk (Denkmal) Werbe- uhr 1.BA2.BA 2.BA1.BA Tiefgarage Entwurfsverfasser Planstand Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0 )221 2718060 Fax +49 (0 )221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Projekt ASTOC GmbH & Co . KG Entenfang1417 Z:\Projekt\1417_Karlsruhe Entenfang Hochbau\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\1417_Planköpfe.pln Bauherr Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Maßstab: Plangröße: Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index) 1417-A-S -02 Planinhalt Datum erstellt /KürzelDatum geänd. /Kürzel Vorentwurf Am Entenfang Weinbrennerstraße Sophienstraße Rheinstraße Systemschnitt Dachgarten297x420 Entwurf ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria- Hilf Str. 15, D- 50677 Köln Fon +49 (0)221 2718060 Fax +49 (0)221 3100833 www.astoc.de info@astoc.de Ohio Strasse 13, Karlsruhe 76149 Fon +49 (0) 721-35230170 Fax +49 (0) 721-35230160 info@goldengate-karlsruhe.de Golden Gate Mühlburg Projektentwicklungsgesellschaft GmbH +0,25 Substrathöhe Begrünung Kiesstreifen +0,90 Substrathöhe Gräser ( Segge) Bäume (Kiefern) Stahlkante Begrünung +0,60 Substrathöhe Aufkantung Rundweg mit Holzbelag Gräser ( Segge) SAND Extensive Begrünung Gesamtaufbau ca . 15 cm Intensive Begrünung Substrathöhe 25 - 90 cm 02.03.16/jak 1:20 02.03.16/jak Entwurf Karlsruhe, den 02.03.2015 Fassung vom 09.08.2019 D. Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ 20. Themenplan Außenanlagen - Systemschnitt Dachgarten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fassung vom 09.08.2019 „Am Entenfang (ehem. Postareal)“

  • Abstimmungsergebnis_Top8
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 8 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (ehem. Postareal)“, Karlsruhe-Mühlburg: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2019/0879 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Entenfang (Ehem. Postareal)“, Karlsruhe-Mühlburg. 2. Auf Grundlage der dazu bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 2. März 2015 in der Fassung vom 9. August 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in dem Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: Bei 28 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Hier geht es um einen Einleitungs- und Auslegungsbeschluss, das heißt, es gibt noch eine ganze Reihe von Dingen, die dort noch diskutiert werden können. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die CDU zu diesem Vorhaben uneingeschränkte Zustimmung erteilt. Man könnte sagen, es ist auch schon et- was überfällig, weswegen, will ich hier gar nicht erörtern. Jetzt ist es da. Wir sollten nach – 2 – vorne schauen. Aber es war kein Besuch in Mühlburg, der nicht dann mit der Frage endete, wann wird denn im Bereich dieses Postgebäudes endlich eine Neuentwicklung kommen. Wenn man sich die Probleme und städtebaulichen Entwicklungsüberlegungen um den En- tenfang genauer anschaut, dann muss man wohl zugeben, dass das mittlerweile eine doch längere Geschichte geworden ist. Ich hoffe, dass damit ein wichtiger weiterer Punkt umge- setzt werden kann. Ich weiß auch, das Projekt wird noch einige Zeit dauern. Wir werden also auch der Bevöl- kerung insoweit noch ein wenig Geduld abverlangen. Ein Nahversorgungszentrum ist ge- plant mit einem Markthallenkonzept. Da sind wir alle sehr gespannt, ob und wie sich das dann nachher umsetzen lässt. Mir ist nur wichtig – das vielleicht gegen Abschluss meiner Ausführungen -, die Bürgerinnen und Bürger sind, wenn ich es richtig vernommen habe, im Jahr 2014 befragt worden. Seit der Zeit hat sich natürlich einiges getan. Dieses Verfah- ren wird hoffentlich Gelegenheit geben, noch einmal über alle kritischen Punkte nachzu- denken. Ich gehe davon aus, dass wir als Verwaltung Kontakt mit den Einzelhändlern des Entenfangs unterhalten und auch deren Befindlichkeiten aktuell erfassen. Denn das muss natürlich miteinander klappen. Es darf jetzt nicht eine Verwerfung in dem Bereich des En- tenfangs geben bei den Gewerbetreibenden. Auch der Gewerbeverein Mühlburger Leben ist noch einmal anzuhören. Und selbstverständlich und nicht zuletzt der Bürgerverein. Wenn das alles umgesetzt wird, bin ich sehr sicher, dass wir ein gutes Planwerk auf den Weg bringen werden. Heute stehen nur Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur Debat- te. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir haben ein Problem mit dieser Vorlage. Einerseits begrüßen wir, dass es ein neues Zentrum gibt. Das ist auch gar nicht schlecht für Mühlburg. Anderer- seits ist es eine Mall, mit der auch viele kleine Geschäfte verbunden sind. Da gibt es zu Recht wahrscheinlich die Befürchtung aus Mühlburg, dass dadurch andere Geschäfte in der Umgebung dann sehr leiden werden, womöglich auch schließen müssen. Das wäre über- haupt nicht in unserem Sinne. Deshalb hat auch die IHK angemerkt, dass es aus ihrer Sicht zu groß ist, was da geplant ist, insbesondere die Nebengeschäfte um dieses Hauptgeschäft. Aber das ist jetzt schwer, angesichts der fortgeschrittenen Planungen, noch zu revidieren. Insofern müssen wir das wohl hinnehmen. Eine andere Sache sehen wir aber durchaus noch als änderbar. Es ist die EnEV 2016 zu- grunde gelegt worden. Das ist die EnEV 2013 mit geringen Änderungen. Das nennt sich dann 16, ist also schon relativ alt. Wir haben nun einmal den Klimanotstand ausgerufen. Ich muss es immer mal wieder sagen. Es hilft nichts. Hier trifft das auch zu. Hier haben wir die Chance, dem Investor zu sagen, er soll mehr dämmen, als jetzt vorgesehen ist. Herr Pfannkuch, es hilft nichts, anschließend noch einmal Leute anzuhören. Sobald wir das hier beschlossen haben, darf das Bauordnungsamt Baugenehmigungen erteilen aufgrund dieses Beschlusses, den wir heute fällen. Deshalb möchten wir mit Nein stimmen. Wir wür- den aber gerne dem Investor eine Chance geben, es nachzubessern. Falls sich jetzt also aus den Reden abzeichnet, dass wir eine Mehrheit für das Nein bekommen würden, dann würden wir es vertagen in den Planungsausschuss, um dem Investor eine Chance zu geben nachzubessern. Zusätzlich sehen wir auch noch die Mall generell kritisch. Aber da ist natür- lich erst recht nichts daran zu ändern. Dieses nach innen Gerichtete ist eigentlich nicht – 3 – mehr Stand der Zeit. Es sollte eigentlich nach außen gerichtet sein. Das ist bei diesem Bau nicht der Fall. Da werden abends die Türen geschlossen. Dann kann niemand mehr hinein. Stadträtin Melchien (SPD): Die SPD-Fraktion freut sich, nach jahrelanger Wartezeit heute den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss für das ehemalige Postareal fassen zu können. Bis das gesamte Projekt vollendet ist – das ist bereits angesprochen worden -, wird es si- cherlich noch einige Jahre dauern. Aber mit dem heutigen Beschluss, den wir als SPD- Fraktion sehr gerne fassen möchten, geht es endlich voran. Auch wenn der Name „Golden Gate“ nicht nur im Hause, sondern auch in Mühlburg, für einiges Kopfschütteln und Ver- wunderung gesorgt hat, ist das dahinterstehende Projekt doch ein gutes. Wir begrüßen, dass in so zentraler Lage in Mühlburg Leben, Nahversorgung und Dienstleistung, auch Wohnraum geschaffen wird. Dabei ist es gut, dass auch bei diesem Bebauungsplan wieder unser Karlsruher Innenentwicklungskonzept KAI zum Zuge kommt. Da dieser Bereich in Mühlburg bereits heute von Lärm geplagt ist, ist es unerlässlich, dass der vorliegende Entwurf darauf besondere Rücksicht nimmt und entsprechende Regelun- gen zur Lärmminimierung vorsieht. Ebenfalls begrüßen wir in Bezug auf das Stadtklima die vorgesehene Gestaltung eines Stadtgartens. Auch die geplante Markthalle wird sicherlich ein ganz besonderer neuer Treffpunkt sein, dies als letzte Anmerkung zu den vorliegenden umfangreichen Plänen. Weiteres lässt sich sicherlich auch noch im weiteren Verfahren be- sprechen. Als SPD-Fraktion stimmen wir dieser Beschlussvorlage in der vorliegenden Form zu. Wir freuen uns, wenn der Gemeinderat heute zumindest mehrheitlich das Verfahren weiter voranbringt. Ich möchte zum Abschluss, wie mein Kollege Honné, auch die IHK bemühen, allerdings mit einer anderen Stoßrichtung. Denn sie hat bereits 2015 in ihrer Stellungnah- me formuliert, dass wir mit dem heutigen Beschluss die Weichen für einen städtebaulichen Impuls zur weiteren Stärkung des B-Zentrums setzen. Genau das wollen wir. Gemeinsam mit der gerade eröffneten Stadtteilbibliothek wird dies der vorläufige Abschluss eines er- folgreichen Weges der Aufwertung von Mühlburg. Stadtrat Høyem (FDP): Wir unterstützen sehr gerne diese Entwicklung in Mühlburg. Ei- gentlich könnte man auch hier sagen, endlich passiert etwas. Wir wollen dieser Entwick- lung sehr gern folgen. Besonders hoffen wir, dass die Kommunikation mit dem Bürgerver- ein in der Zukunft noch besser wird. Wie Frau Kollegin Melchien gesagt hat, ist der Fokus auf den Lärm auch ein sehr wichtiger Punkt. Wenn Sie die FDP kennen, wissen Sie auch, dass Markthallen für uns immer gut sind. Stadträtin Fenrich (AfD): Vorausschicken möchte ich, ich bin zwar keine gebürtige Mühlburgerin, aber ich wohne seit Jahr und Tag dort. Ich kenne dieses Areal sehr gut. Deswegen kann ich für meine Fraktion sagen, es ist toll. Es ist wunderbar, dass sich hier jetzt etwas in Bewegung setzt. Denn wer das Areal kennt, weiß, dass es nicht optimal ge- nutzt wird. Mit Ausnahme vom kleinen Wochenmarkt steht das Areal oft leer. Wir hätten ganz gerne einige wenige Punkte zu den Unterlagen gesagt. Grundsätzlich stellt es eine Aufwertung dar. Aber wir haben gelesen, dass die Postfiliale, die jetzt noch in dem alten Postgebäude ist, sich noch nicht dahingehend geäußert hat, ob sie ihre Filiale aufrechterhalten möchte. Wer einmal in dieser Postfiliale war, egal zu welcher Tageszeit, und einen Brief oder ein Paket aufgeben wollte, hat gemerkt, dass da so gut wie immer – 4 – Riesenschlangen sind. Das heißt, diese Postfiliale ist aus Sicht der Mühlburger Bürger zwin- gend notwendig. Die Stadt sollte alles tun, dass die Postfiliale und die Bankfiliale dort auch weiterhin sein können. Darüber hinaus muss natürlich auch noch gesehen werden, dass das nicht nur für die Mühlburger Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, sondern auch für die Leute, die aus dem Rastatter Raum oder aus dem Pfälzer Raum zu uns kommen, in die Stadt kommen, dort arbeiten. Denn es ist in der Tat so, dass die dann dort vorbei fahren und ihre postalischen oder Bankgeschäfte erledigen. Damit kann ich schon überleiten zum nächsten, zu den Parkplätzen. Ich weiß, für die Mehrheit des Gemeinderates ist das im Moment ein rotes Tuch. Man will die Parkplätze reduzieren und den Radverkehr weiter fördern, was – was den letzten Halbsatz anbelangt – nichts Ungeschicktes ist. Aber die Parkplätze müssen wirklich erhalten werden. Ich habe den Unterlagen entnommen, dass 53 Parkplätze ausgewiesen werden sollen. Das ist unse- res Erachtens eindeutig zu wenig. Zwar ist davon die Rede, dass, wenn die Tiefgarage so, wie sie angedacht ist, gebaut wird, es insgesamt 74 Parkplätze gibt. Aber auch da bitte ich die Verwaltung zu prüfen, ob das ausreichend ist. Auch unter dem Aspekt, nicht nur für die Mühlburgerinnen und Mühlburger, sondern auch für die Menschen, die zu uns in die Stadt zur Arbeit gehen oder wieder nach Hause fahren. Der dritte Punkt wäre die öffentliche Toilette. Derzeit ist eine behindertengerechte Toilette in Form eines Pavillons vorgesehen beziehungsweise steht auf dem Platz. Dazu habe ich jetzt nichts gelesen in den Unterlagen. Da möchte ich auch die Stadt bitten, dass eine öf- fentliche Toilette weiterhin dort vorgefunden werden kann. Gerade für Eltern mit Kindern, ältere Leute oder auch unter dem Aspekt, dass es eine Umsteigestelle ist für Busse und Bahnen ist. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): In Bezug zu meiner Vorrednerin finde ich es bezeichnend, dass die Anzahl der Stellplätze für Autos sogar übererfüllt wird, die geplanten Plätze für Fahrräder aber punktgenau getroffen werden, auf das Fahrrad genau. In der Hinsicht ist es verkehrstechnisch kein besonders ambitioniertes Projekt. Aber warum wir diesem Projekt heute nicht zustimmen werden, sind tatsächlich die sozialen Belange. Denn die Lippenbe- kenntnisse bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, reichen uns einfach nicht aus. Wir teilen die Bedenken der GRÜNEN. Deswegen werden wir heute nicht zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir werden zustimmen. Ich interpretiere den Namen Golden Gate als Brücke zur Aufwertung von Mühlburg. Dieses Projekt ist nicht ideal. Es gibt aus der Bevölkerung Kritikpunkte. Das betrifft die Angst, dass die Postfiliale wegkommt. Denn es ist noch kein Bekenntnis da, dass die Postfiliale und Postbank bleiben. Da hat die Kolle- gin Fenrich Recht. Es ist ein belebtes Element von Mühlburg. Auch machen sich Einzel- händler in Mühlburg Sorgen, dass die geplante Passage oder dieser geplante Markt Kon- kurrenz ist. Aber ich bin auf Seiten der FDP, Konkurrenz kann auch das Geschäft beleben. Positiv bewerten wir als Freie Wähler|FÜR Karlsruhe, dass Wohnraum fest vorgesehen ist. Wir wissen nicht, ob die Praxen, die dort vorgesehen sind, nicht irgendwann auch einmal Wohnraum werden. Das wird die Zeit zeigen. Es ist eine Entwicklung, die wir sehen mit dem Knotenpunkt und Haltestelle am Entenfang, der große Chancen und großes Potential für den Stadtteil bietet. Wir sehen, dass der jetzt bestehende Parkdruck sich eventuell löst durch die Tiefgarage und hoffen, dass die auch für die Öffentlichkeit freigegeben wird. – 5 – Das Thema Fahrradparkplätze, daran kann man gehen. Da sehen wir kein Problem. Die Kritik der GRÜNEN verstehe ich einerseits. Aber ich sehe es auch so, wir können froh sein, dass wir noch Investoren haben, die investieren und uns Wohnraum, Praxen und Einzel- handel bescheren. Im Großen und Ganzen wiegt für uns Freie Wähler|FÜR Karlsruhe das Positive. Wir werden diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, so wie er jetzt im Einlei- tungs- und Auslegungsbeschluss ist, mittragen. Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Honné hat es so dargestellt, dass es jetzt im Grunde sofort Baurecht schafft. Dann war die Frage, inwieweit man hier noch die Energieauflagen etwas verstärken kann. Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt): Vielen Dank, dass ich noch einmal Stellung nehmen kann zu diesem Bebauungsplan, zu dem wir Sie heute bitten, dass Sie den Auslegungsbeschluss fassen. Es ist wirklich ein ganz ambitioniertes und unglaublich schwieriges Projekt. Ich denke, die Laufzeit des konkurrierenden Verfahrens von 2013 zeigt es auch noch einmal. Es hat Höhen und Tiefen gegeben mit dem Investor. Es ist ein vorha- benbezogener Bebauungsplan. Die besondere Herausforderung ist dabei, dass wir nicht den gesamten Bebauungsplan in einem Zug realisieren können, sondern dass es zwei Teile gibt, weil im vorderen Teil noch Kommunikationstechnik für die Deutsche Telekom liegt, die einen Mietvertrag bis 2023 haben und dann noch einmal fünf Jahre verlängern kön- nen. Trotzdem haben wir diesen Bebauungsplan mit Hochdruck verfolgt und haben gerade die Schwierigkeiten, die Sie angesprochen haben, versucht gemeinsam zu lösen. Das ist der Lärmschutz, das waren die Anforderungen an Parkplätze und Stellplätze in dieser ganz be- engten Situation. Wir haben eine relativ hohe Dichte. Es ist trotzdem gelungen, durch die Gestaltung der Dachflächen das entsprechend auszubauen. Wir haben hier beispielhaft und wirklich als außerordentliche Stärkung für den Stadtteil Mühlburg Einzelhandelsnut- zung gemischt mit Wohnnutzung und Praxen. Genau das, was an dieser Stelle fehlt und was diesen Stadtteil auch in ganz positiver Weise weiter stabilisieren wird. Wir haben das, was wir in Karlsruhe fordern und brauchen, nämlich Wohnungen, und zwar nicht wenige, eine große Anzahl von Wohnungen, die es hier gelingt zu realisieren. Sie werden an den Verfahren, die wir in der letzten Zeit behandelt haben und die auch auf uns zukommen, immer wieder sehr deutlich vor Augen geführt bekommen, dass jede In- nenstadtsituation unglaublich schwierige Herausforderungen und komplexe Anforderun- gen an das Bebauungsplanverfahren stellt. Um auf Ihre Einwände einzugehen, ich möchte Sie einfach noch einmal ganz dringlich bit- ten, dass Sie doch unserer Bitte folgen, für diesen Plan einen Auslegungsbeschluss zu fas- sen. Denn Sie fassen heute keinen Satzungsbeschluss. Genau im Rahmen der Auslegung können noch einmal die Bedenken und Anregungen, die Sie vorgetragen haben, im Einzel- nen vorgetragen und geprüft werden. Das ist die Zahl der Stellplätze für Fahrräder, das ist auch Ihre berechtigte Forderung, noch einmal die energetischen Anforderungen zu über- prüfen und dem Investor damit die rote Karte zu zeigen. Aber lassen Sie uns bitte dieses Verfahren weiterführen. Es ist ein ganz wichtiger Baustein. Wir fassen heute keinen Sat- zungsbeschluss sondern den Auslegungsbeschluss. Der Vorsitzende: Zu zwei Punkten möchte ich noch gerne etwas ergänzen. Wir haben ausdrücklich in der Nutzung das Thema Postfiliale aufgenommen. Aber wir können natür- lich die Post nicht zwingen, ihre Postfiliale weiterzuführen. Insofern verstehe ich, dass man – 6 – uns als Stadt übermächtige Kräfte zutraut, wenn es in eine gute Richtung gehen soll. Aber ich will einfach deutlich machen, dass wir das dann am Ende nicht in der Hand haben. Wir können nur durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan formulieren, was wir gerne hätten und auch sicherstellen, dass die räumlichen Anforderungen dann auch geeignet sind. Das Zweite ist, da sollten wir im Rahmen des Satzungsbeschlusses noch einmal diskutieren, ich sehe in diesem Markthallenkonzept eher einen Schutz für die kleinen Einzelhändler au- ßenherum, weil ich da eine andere Gruppe für die Nutzung dieser Marktshops benötige. Das Angebot ist auch dort nie so, wie wenn es nach außen nebendran wäre. Ich hätte eher Bedenken, wenn wir jetzt nach außen gerichtete Einzelhandelsgrößenordnungen schaffen, die ähnlich sind, wie das, was wir im Umfeld schon haben mit den selben Öffnungszeiten usw. Insofern sehe ich einen gewissen Widerspruch in der kritischen Auseinandersetzung mit dieser Konzeption. Aber auch darüber sollten wir dann gegebenenfalls noch einmal reden. Insgesamt sehe ich, dass man gerade durch diese andere Konzeption, die sich von dem abhebt, was es dort schon gibt, eher eine zusätzliche Attraktivität schafft. Wenn Sie sich einmal ein Markthallenkonzept, etwa in Ettlingen, anschauen, dann merken Sie, dass dort vieles angeboten wird, was sich als eigenständiges Ladengeschäft nebendran nicht eignen würde. Umgekehrt gilt das genauso. Von daher sehe ich diese Konkurrenzsituation nicht in diesem Maße. Stadtrat Zeh (SPD): Ich bitte um die Antwort auf die Frage von Herrn Honné. Kann das Bauordnungsamt aufgrund des Auslegungsbeschlusses eine Baugenehmigung erteilen oder nicht? Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt): Das Bauordnungsamt kann im Moment mit Beginn der Auslegung noch keine Baugenehmigung erteilen. Die kann es nur erteilen, wenn keine wesentlichen Widersprüche im Verfahren vorgetragen werden. Das heißt, wir müssen in jedem Fall erst einmal das Auslegungsverfahren abwarten. Wenn Sie wesentliche Kritiken, Anregungen und Bedenken vorbringen, müssen wir das Auslegungs- verfahren für diese Teilbereiche wiederholen. Erst dann können Baugenehmigungen erteilt werden. Der Vorsitzende: Noch einmal vielen Dank für diese Klarstellung. Damit kommen wir jetzt zum Beschluss. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Wir werden uns nicht das letzte Mal damit beschäftigt haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019