Förderkonzeption Kurzzeitpflege
| Vorlage: | 2019/0876 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0876 Dez. 3 Förderkonzeption Kurzzeitpflege Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.10.2019 5 X Gemeinderat 22.10.2019 18 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, die vorgelegte Förderkonzepti- on zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 90.000 Euro pro Jahr Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Karlsruhe sind derzeit 21 buchbare/planbare Kurzzeitpflegeplätze vorhanden. (siehe bei- gefügte Förderkonzeption Kurzzeitpflege, Seite 1). Diese Zahl ist angesichts diverser Entwick- lungen als gering einzuschätzen. Gründe hierfür sind: - der Abbau der stationären Pflegeplätze und die damit einhergehende Reduzierung der Kurzzeitpflegeplätze, die in Pflegeheimen in der Regel buchbar sind, - die starke Nachfrage nach Kurzzeitpflege, die das Angebot bei weitem übersteigt, - die hohe Anzahl der Pflegebedürftigen, die im häuslichen Bereich gepflegt/betreut wer- den (das sind rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen) - und die damit zusammenhängende Notwendigkeit der stärkeren Entlastung der Pflege in der Häuslichkeit, - die wirtschaftliche Fehlfinanzierung und eine geringe Rentabilität bei der Angebotsent- wicklung der Kurzzeitpflege für Träger. Über diese Bedarfslage und die Notwendigkeit des Ausbaus der Kurzzeitpflege wurde im Sozial- ausschuss und Gemeinderat im Jahr 2018 berichtet. Darauffolgend hat der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 jeweils 90.000 Euro für Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt und bis zur Vorlage einer Konzeption mit einem Sperr- vermerk versehen. Die beigefügte Förderkonzeption „Kurzzeitpflege“ dient der Aufhebung des Sperrvermerkes. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, die vorgelegte Förder- konzeption zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben.
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Sozialplanung für die ältere Generation FÖRDERKONZEPTION: KURZZEITPFLEGE 1. HINTERGRUND UND BEDARFSSITUATION IN KARLSRUHE Das Leistungsangebot der Kurzzeitpflege (geregelt in § 42 SGB XI und § 39 c SGB V) hat das Ziel der Entlastung der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen 1 bei einem vorübergehen- den Wegfall der Pflege in der Häuslichkeit. Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der häuslichen Pflege und zur Stärkung einer sozialraumorientierten Infrastruktur der Pflegeversorgung: Sie trägt dazu bei, Aufnahmen in die Dauerpflege hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden, und dies entspricht dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen. In Karlsruhe wird Kurzzeitpflege in drei Formaten 2 angeboten: Tabelle: Kurzzeitpflege in Karlsruhe Kurzzeitpflege in Karlsruhe Art der Kurzzeitpflege Merkmale 1. Eingestreute Kurzzeitpflege a) Nicht buchbare/nicht planbare eingestreute Kurzzeitpflege in Karlsruhe: in 36 Pflegeheimen (Zufalls-)Belegung der Dauerpflegeplätze durch Kurzzeitpflege je nach Platzverfüg- barkeit die mit Kurzzeitpflege belegten Plätze werden häufig in Dauerpflege umgewan- delt. b) Buchbare/planbare eingestreute Kurzzeitpflege in Karlsruhe: für Kurzzeitpflege ganzjährig vorgehaltene Plätze in Pflegeheimen aktuell vorhanden: sieben buchbare/planbare Kurzzeitpflegeplätze in fünf Pflegeheimen. 2. Solitäre Kurzzeitpflege Träger: Caritasverband Karlsruhe e.V. Räumlich und organisatorisch autonome Organisationseinheit unabhängig von Pflegeheimstrukturen Aufnahme ausschließlich von Kurzzeitpflegegästen räumlich angebunden an Marienklinik (ViDia Kliniken Karlsruhe) mit integrierten sozialen Betreuungsangeboten aktuell vorhanden: 14 buchbare/planbare Kurzzeitpflegeplätze in einer Ein- richtung Das Sozialministerium Baden-Württemberg verwendet lediglich die Unterscheidung „Eingestreute und solitäre Kurz- zeitpflege“: Eingestreute Kurzzeitpflege entspricht der buchbaren/planbaren eingestreuten Kurzzeitpflege in Karlsruhe (Sie- he Punkt 1.b). Solitäre Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflegeplätze sind baulich, räumlich und organisatorisch klar von anders genutzten Räumlichkeiten getrennt und werden als unabhängige Organisationseinheit geführt. Diese Definition entspricht der soli- tären Kurzzeitpflege in Karlsruhe (Siehe Ziffer 2). 1 Der Begriff „pflegende Angehörige“ steht hier stellvertretend für pflegende Personen in der Häuslichkeit unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. 2 Quelle: Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe, Stand August 2019. 2 | FÖRDERKONZEPTION KURZZEITPFLEGE 2 Das Angebot der Kurzzeitpflege kann für Pflegeanbieter mit wirtschaftlichen Risiken einhergehen, die zum Beispiel auf folgende Faktoren zurückzuführen sind: a) kurzfristige Änderungen des Gesundheitszustandes zum Beispiel mit der Folge der Nicht- Belegung der Plätze (belegungsfreie Tage). b) zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung, Hauswirtschaft und in der Pflege durch hohe Fluktuation der Kurzzeitpflegegäste. c) aufwändiges Überleitungsmanagement (vor und nach der Kurzzeitpflege) und damit Mehrbedarf an Personal im Vergleich zur Langzeitpflege. d) geringe Planbarkeit bedingt durch kurze Belegungszeit und hohe Fluktuation. In Karlsruhe stehen aktuell insgesamt 21 buchbare/planbare Kurzzeitpflegeplätze zur Ver- fügung (Siehe Tabelle „Kurzzeitpflege in Karlsruhe“, Seite 1, Ziffer 1.b und Ziffer 2). Die geringe Zahl der Kurzzeitpflegeplätze sowie die unten beschriebenen Tendenzen verdeutlichen, dass ein Bedarf an buchbaren/planbaren oder solitären Kurzzeitpflegeplätzen vorliegt und die An- gebotsstruktur der Kurzzeitpflege in Karlsruhe ausgebaut werden muss: a) Die Zahl der Plätze in der stationären Pflege nimmt in Karlsruhe seit Jahren ab 3 . Damit re- duziert sich die Zahl der Plätze, die in Pflegeheimen ganzjährig ausschließlich für Kurzzeit- pflege vorgehalten werden (Tabelle „Kurzzeitpflege in Karlsruhe“, Seite 1, Ziffer 1.b). b) Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege steigt zunehmend und ist höher als das Angebot 4 . c) Fast zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in Karlsruhe seit einigen Jahren im häusli- chen Bereich gepflegt und betreut. 5 Im Jahr 2015 waren es 5.620 oder 64,8 % aller Pfle- gebedürftigen. 6 Umso wichtiger ist die Entlastung der Pflegesituation in der Häuslichkeit. 2. ZIELE, ZIELGRUPPEN, GEGENSTAND UND KRITERIEN DER FÖRDERUNG 2.1 ZIELE Leitziel der Förderung ist die Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen ihrem Wunsch- und Wahlrecht entsprechend solange wie möglich - auch bei hohem Unterstützungs- und Pflegebe- darf - in eigener Häuslichkeit und ihrem vertrauten Lebensumfeld / Sozialraum zu leben. Zudem zielt die Förderung auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Ein weiteres strukturelles Ziel ist, einen kommunalen Beitrag zur Erhöhung der Kurzzeitpflege- plätze in Karlsruhe zu leisten. 3 Vgl. Stadt Karlsruhe/Sozialplanung für die ältere Generation: Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogener Versorgung Pflegebedürftiger 2019. Unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren.de. 4 Quelle: Pflegestützpunkt, Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe. 5 Vgl. Stadt Karlsruhe/Sozialplanung für die ältere Generation: Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogener Versorgung Pflegebedürftiger 2019. Unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren.de. 6 Insgesamt lebten in Karlsruhe 8 671 Pflegebedürftige zu Ende 2015. In der stationären Pflege wurden 3 051 gepflegt und betreut. Vgl. ebd. 3 | FÖRDERKONZEPTION KURZZEITPFLEGE 3 2.2 ZIELGRUPPEN Zielgruppen der Förderung sind pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Karlsruhe und einem Bedarf an Kurzzeitpflege bedingt zum Beispiel durch a) Verhinderung der Angehörigen: Hierbei ist eine langfristigere Planung möglich, da das Ausmaß an Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad und häufig ein eher geringerer Bedarf an me- dizinischer Behandlungspflege) bekannt ist. Der Bedarf steht zum Beispiel im Zusammen- hang mit Urlaub, Kranken – oder Rehabilitationsaufenthalt der pflegenden Angehörigen. b) Krisensituationen: Der Bedarf entsteht akut etwa infolge kurzfristiger Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit oder bei Krankheitsentstehung oder Unfallsituation der Angehöri- gen. c) Stabilisierung nach akutstationärer Behandlung: Hier liegen ein Bedarf an kurzfristi- ger Planung der Kurzzeitpflege und häufiger ein höherer Bedarf an medizinischer Behand- lungspflege vor. Das Ziel ist die gesundheitliche Stabilisierung und Stärkung der Rehabilita- tionsfähigkeit der Pflegebedürftigen. 2.3 GEGENSTAND UND KRITERIEN DER FÖRDERUNG Gegenstand der vorliegenden Förderung sind buchbare/planbare eingestreute oder solitäre Kurzzeitpflegeplätze (Siehe Tabelle „Kurzzeitpflege in Karlsruhe“, Seite 1, Ziffer 1.b und Ziffer 2). Kriterien der Förderung: - Für Kurzzeitpflegegäste sollen die vorhandenen aktivierenden Angebote der Pflegeeinrich- tung (wie soziale Betreuungsangebote, Beschäftigungstherapie und weitere) oder thera- peutische / rehabilitative Versorgungselemente zugänglich sein. - Die Einbindung der geförderten Kurzzeitpflegeplätze in einem integrativen und sektoren- übergreifenden Ansatz zur Erprobung innovativer Ideen wie etwa die Kombination von Kurzzeitpflege mit Tages- oder Nachtpflege oder zur Erprobung innovativer Ideen zur Stärkung der Rehabilitationsfähigkeit der Pflegebedürftigen ist zu bevorzugen. - Optimal wäre eine sozialraumorientierte Verteilung der Kurzzeitpflegeplätze, so dass das Angebot der Kurzzeitpflege dezentral in verschiedenen Stadtteilen der Stadt Karlsruhe an- geboten werden kann. Dieser Aspekt der dezentralen Verteilung wird erneut bei der Zu- schussvergabe aufgegriffen. 3. ART, HÖHE UND DAUER DER FÖRDERUNG Die Stadt Karlsruhe stellt ab 01.01.2019 insgesamt bis zu 90 000 Euro pro Kalenderjahr für die Erhöhung der Platzangebote in der buchbaren/planbaren oder solitären Kurzzeitpflege (Siehe Ziffer 1) in bis maximal sechs Einrichtungen der Pflege zur Verfügung. Die Förderung soll in Form einer Fehlbetragsfinanzierung erfolgen. Sie soll der Risikoabdeckung durch Nichtbelegung der Betten in der Kurzzeitpflege und der Unterstützung der gesamtwirt- schaftlichen Stabilisierung der Einrichtung der Kurzzeitpflege dienen. 4 | FÖRDERKONZEPTION KURZZEITPFLEGE 4 Der Zuschuss wird zur Deckung eines Fehlbedarfs gewährt, der insoweit verbleibt, als der Förder- mittelempfänger die zuschussfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Der Zuschuss ist demnach gegenüber anderen Finanzierungsmitteln der Fördermittelemp- fänger, die selbst aufzubringen sind und die Fördermittelempfänger von anderen Stellen erhalten können, subsidiär. Die gewährten Zuschüsse begründen keinen Anspruch auf eine dauerhafte, künftige Förderung. Die Dauer der Förderung ist grundsätzlich auf das jeweilige Haushaltsjahr beschränkt. 4. ANTRAGSVERFAHREN, ANTRAGSPRÜFUNG, AUSWAHL Die Förderung erfolgt auf Antrag, das heißt interessierte Träger, die bereit sind, in eigenen Ein- richtungen Plätze für die Kurzzeitpflege zur Verfügung zu stellen haben mit ihrem Antrag folgen- de Angaben zu machen: Detaillierte Angaben zu Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung der Kurzzeitpflegeplätze mit Darstellung des Eigenanteils und der Zuschüsse anderer Stellen (Kostenkalkulation, Fi- nanzierungsnachweis). Detaillierte Angaben zu ungedeckten durch den Zuschuss eventuell zu kompensierenden Kosten und transparente Begründung zu der Fehlfinanzierung durch Kurzzeitpflege. Angaben zum Innovationspotenzial des Angebotes zur Kurzzeitpflege (in Anlehnung an Ziffer 2.3) Der Träger hat zunächst alle unternehmenseigenen Möglichkeiten zu prüfen, um Lösungen für die Kompensation der durch die Kurzzeitpflege betriebswirtschaftlichen entstandenen Defizite auszuloten. Zudem sind Möglichkeiten der Förderung durch Dritte zu prüfen (Förderprogramme des Sozialministeriums Baden-Württemberg wie „Innovationsprogramm Pflege“, „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ und weitere). Die Aufteilung der Zuwendungsmittel auf die Einrichtungen erfolgt in Abhängigkeit von der Qua- lität der Bewerbung und der Erfüllung der Förderkriterien (Ziffer 2.3). Bei einer höheren Zahl an Bewerbenden als maximal vorgesehen und bei gleicher Erfüllung der Kriterien (Ziffer 2.3) wird aufgrund der begrenzten Zuwendungsmittel die Auswahl der Fördermittelempfänger nach einem Losverfahren erfolgen. Die Förderung beginnt ab dem Genehmigungszeitpunkt. Die Stadt Karlsruhe behält sich die Beur- teilung der sachgerechten Antragstellung vor. Konzeptionelle Anpassungen können im Zusam- menwirken von Antragsstellenden und der Stadt vorgenommen werden. Die Stadt Karlsruhe wird eine einrichtungsindividuelle Vereinbarung zur konzeptionellen und wirt- schaftlichen Konkretisierung des Angebotes der Kurzzeitpflege mit Fördermittelempfängern ab- schließen. Nach Abschluss dieser Vereinbarung wird entsprechend ein Zuschussbescheid erstellt. 5. ANTRAGSBERECHTIGTE 5.1 Antragsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Mitglieder als anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege (§ 5 Abs. 1 SGB XII) und die sonst als Träger der freien Wohlfahrtspflege öffentlich anerkannten Verbände. 5 | FÖRDERKONZEPTION KURZZEITPFLEGE 5 5.2 Antragstellende, die nicht unter 5.1 fallen, bedürfen der Anerkennung ihrer Förderungswür- digkeit durch den Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die Träger insbesondere die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen, die Gewähr für eine zweckentsprechende wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, gemein- nützige Ziele verfolgen, grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung erbringen und die Ge- währ für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. 5.3 Die Antragstellenden gewährleisten eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung der geförderten Maßnahme (des Kurzzeitpflegeangebotes). Die Antragstellen- den müssen in der Lage sein, die Leistungen wie beantragt und bewilligt zu erbringen, sowie die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachzuweisen. 6 Allgemeine finanzielle Fördergrundsätze 6.1 Die Förderung wird im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe gewährt. Die Zuschüsse werden nur bewilligt und sind nur verfügbar, sofern im Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Rechtsansprüche auf finanziell ge- förderte Maßnahmen werden durch diese Richtlinien sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan nicht begründet. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rah- men der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirtschaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rah- men dieser Richtlinien betroffen sein können. 6.2 Die Zuschussmittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 6.3 Verwendungsnachweis 6.3.1 Entsprechend den Hinweisen im Zuschussbescheid, ist über die Verwendung des Zuschus- ses Rechnung zu legen und ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Darüber hinaus sind - wie bei der Antragstellung - die Vorgaben gemäß Ziffer 2, Ziffer 3 sowie Ziffer 4 dieser Grundsät- ze darzustellen. 6.3.2 Die Fördermittelempfänger sind grundsätzlich verpflichtet, den Verwendungsnachweis bis zum 1. März des auf den Zuschusszeitraum folgenden Jahres der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Kann ein vollständiger Verwendungsnachweis innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt werden, ist auf begründeten Antrag eine Fristverlängerung möglich. 6.3.3 Die Stadt ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in die Bücher, Bele- ge und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Fördermittelempfänger sind verpflichtet, die erforderli- chen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. 6.3.4 Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vor- gelegt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahl- ter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. Dasselbe gilt bei nicht zweckentsprechender Verwendung des Zuschusses. 6 | FÖRDERKONZEPTION KURZZEITPFLEGE 6 6.3.5 Es sind nur solche Aufwendungen berücksichtigungsfähig, die zu einer wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Durchführung der förderfähigen Maßnahmen (des Kurzzeitpflege- angebotes) notwendig sind. 7 EVALUATION / PRÜFUNG DER VERWENDUNGSNACHWEISE Zur Wirkungsanalyse wird eine Zwischenevaluation auf Grundlage der Verwendungsnachweise nach einem Jahr durch die Stadt Karlsruhe vorgenommen. Die Stadt Karlsruhe stellt Vorlagen für die zu erbringenden Verwendungsnachweise bereit, welche durch die Anbieter der Kurzzeitpflege gemäß Ziffer 6 auszufüllen sind. 8 INKRAFTTRETEN Die in der vorliegenden Konzeption beschriebene Förderung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 18 der Tagesordnung: Förderkonzeption Kurzzeitpflege Vorlage: 2019/0876 dazu: Ergänzungsantrag FW|FÜR Vorlage: 2019/1033 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, die vorgelegte Förder- konzeption zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: einstimmig zugestimmt Ergänzungsantrag: Bei 27 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir auf den Seiten 3 und 6 in der Vorlage einen Zeit- punktfehler hatten. Statt 01.01.2020 muss es 01.01.2019 heißen. Da haben Sie schon ei- nen Austausch bekommen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wir freuen uns, dass ein Antrag der GRÜNEN aus dem Jahr 2018 endlich zu einer Verbesserung der Kurzzeitpflege in Karlsruhe führt. Wenn die Kon- zeption, so wie geplant, umgesetzt wird, rechnen wir mit ca. 10 – 15 zusätzlichen Plätzen auf dann insgesamt ca. 30 – 35 Kurzpflegeplätze. Nach Auskunft von Fachleuten fehlen aber in Karlsruhe insgesamt 50 Plätze, d. h., dass wir wohl in den nächsten Haushaltsbera- tungen noch etwas zulegen müssen. Wir freuen uns, dass wir die Stadtverwaltung davon überzeugen konnten, bereits ab 01.01.2019 mit der Förderung zu beginnen. Ich danke der Caritas, dass sie die Problematik des Mangels an Kurzzeitpflegeplätzen erkannt hat und – 2 – aufgrund des Haushaltsbeschlusses mit der Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen bereits mit der Einrichtung dieser begonnen hat. Wir möchten aber das Städtische Klinikum nicht aus der Verantwortung entlassen. Daher halten wir immer noch an unserer Idee fest, dass das Klinikum eine Kurzzeitpflegestation in Kooperation mit einem Anbieter/Anbieterin mit Erfahrung im Bereich Altenpflege einrich- tet. Zum Änderungsantrag von FW|FÜR: Wir wollen lieber eine online-gestützte Vermittlungs- plattform aller Pflegebetten unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteuren im Pflegebe- reich, wie wir sie schon einmal beantragt haben. Aber die Verwaltung will wohl in diesem Bereich eher analog arbeiten. Wir werden heute der Vorlage zustimmen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): In den Haushaltsberatungen haben wir uns ausführlich dar- über unterhalten, wie wichtig es ist, dass wir in Karlsruhe vor allem buchbare und verlässli- che Kurzzeitpflegeplätze einrichten. Dass dadurch ein Risiko für die Träger verbunden ist, weil keine ordentliche Belegung in dem Sinne, was man sich vorstellt, erreichbar ist, weil immer mal wieder Absagen sind, dass es Zeiten gibt, in denen keine Belegung gebucht ist, dessen waren wir uns alle bewusst und haben darum gebeten, nachdem wir Gelder einge- stellt haben, ein Förderkonzept zu erstellen. Die Verwaltung hat uns das im Sozialausschuss vorgelegt. Dort haben wir ausführlich darüber gesprochen und haben vor allem gesagt, nachdem dankenswerterweise die Caritas – nachdem die Signale klar waren – eine ordent- liche Anzahl von buchbaren Kurzzeitbetten eingerichtet hat, dass ab 01.01.2019 die be- reits vorhandenen Mittel eingesetzt werden sollten. Damit können wir den Sperrvermerk sicher alle aufheben. Stadträtin Moser (SPD): Viele hier im Raum mussten schon die Erfahrung machen, einen Kurzzeitpflegeplatz für eine nahestehende Person suchen zu müssen. Auch ich war schon in dieser leidvollen Situation. Dies hat damit zu tun, dass wir zu wenige Pflegeplätze haben, weil 2/3 Aller Gott seit Dank noch zuhause gepflegt werden und nicht in eine Pflegeein- richtung müssen oder wollen. Wie schwierig es ist, einen Kurzzeitpflegeplatz in Karlsruhe zu finden, wird aus der Vorlage der Verwaltung deutlich. Mittlerweile haben wir 21 Kurz- zeitpflegeplätze in Karlsruhe, und das auch nur, weil die Caritas seit diesem Jahr 14 plan- bare Plätze zur Verfügung stellt. Wir bedanken uns ausdrücklich bei der Caritas für ihre Bereitschaft, diese Plätze einzurichten. Denn davor hatten wir nur 7 Plätze, wenn man das richtig zusammenrechnet, die bei weitem nicht ausreichten. Der Gemeinderat hat für den Doppelhaushalt 2019/2020 jeweils 90.000 Euro zur Verfü- gung gestellt. Dieser Betrag reicht voraussichtlich – wie im Sozialausschuss gesagt wurde – für 10 bis 14 zusätzliche Plätze, die die Caritas bereits geschaffen hat. Deshalb ist es folge- richtig, die 90.000 Euro bereits ab 01.01.2019 als Ausgleich für den Träger zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank auch für die Vorlagenänderung. Wir bitten aber außerdem darum, die Dauer die Förderung nicht auf das jeweilige Haushaltsjahr zu beschränken, sondern auf zwei Jahre auszudehnen, damit die Träger Planungssicherheit haben. Dies findet sich in der Förderkonzeption auf Seite 4 oben wieder. Allerdings nicht in der heute ausgeteilten, sondern in der schon einmal ausgetauschten Förderkonzeption. Wir stimmen zu, den Sperrvermerk aufzuheben. Bis zu den nächsten Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 vergehen noch ein paar Monate. Wir möchten bitten, – 3 – rechtzeitig davor im Sozialausschuss einen kurzen Bericht darüber zu geben, ob das Geld auskömmlich ist, ob die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze ausreicht, so dass wir eventuell bei Bedarf mehr Geld in den nächsten Haushalt einstellen können. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich möchte an der Stelle erst einmal meine große Hoch- achtung gegenüber all den Menschen aussprechen, die in ihrem häuslichen Umfeld ihre Angehörigen pflege, die ihnen ein Leben in ihrem angestammten Umfeld ermöglichen und auch eine überaus enge und persönliche Betreuung. Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, was das für Kraft und Einsatz, manchmal natürlich auch Nerven, bedeutet. Aber auch Hel- fende brauchen Hilfe. Besonders, wenn ein Angehöriger sehr plötzlich, etwa durch einen Schlaganfall, zum Pflegefall wird. So vieles muss dann auf einmal organisiert werden. Die Pflege muss organisiert werden, vielleicht sogar die Wohnung barrierefrei umgebaut wer- den. Dann ist dann noch die ganze emotional schwierige Situation. Man muss sich auf einmal damit auseinandersetzen, dass ein geliebter Mensch sich vielleicht fundamental ver- ändert hat. Umso wichtiger ist, dass man sich die Zeit dann auch nimmt, die man braucht, um diese bewundernswerte Entscheidung, einen Angehörigen daheim zu pflegen, auch umsetzen zu können, und dass man sich diese Zeit auch nehmen kann. Das stelle ich vor- weg, um deutlich zu machen, wie wertvoll und wie wichtig ich dieses Unterstützungsan- gebot für Pflegende und gepflegte Menschen halte. Es ist umso wichtiger, dass man in dieser Zeit, die man braucht, um das alles zu ordnen, vielleicht auch, um auf seine Gesundheit zu achten, weiß, dass die Menschen, die man pflegt, in kompetenten Händen sind. Umso mehr freue ich mich, dass wir heute die Rah- menbedingungen ausbauen, indem wir die Kurzzeitplätze fördern. Für mich ist aber auch wichtig, dass alle, die temporäre stationäre Betreuung brauchen, diese auch bekommen, und zwar idealerweise in der Nähe, um nicht ihre Angehörigen irgendwo in der Pfalz besu- chen zu müssen. Daher begrüße ich ausdrücklich den Vorstoß der Verwaltung. Ich finde an dieser Stelle auch wichtig, dass neben einer Anreizschaffung, die absolut nötig ist, auch evaluiert wird, wie hoch die Nachfrage genau ist, Herr Borner hat schon ein paar Zahlen genannt, um Klarheit zu haben, damit man weiß, wohin man ungefähr muss mit den Plät- zen, um niemanden abweisen zu müssen. Denn hinter jeder Anfrage steht eine individuelle Geschichte, eine individuelle Notlage. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Frau Göttel kann ich für ihren Beitrag nur gratulieren. Ich hätte dasselbe gesagt, aber bestimmt nicht so gut, wie Sie. Vielen Dank dafür. Jeder, der das schon einmal erlebt hat, der einen Angehörigen zuhause pflegen will, zu- hause pflege muss, weiß, wie dringend es nötig ist, dass man zwischendrin auch einmal eine Auszeit bekommt. Deswegen – da sind wir uns alle einig – ist es wichtig, dass es ge- nügend von diesen Kurzzeitpflegeplätzen gibt. Einfach, weil wir gemeinsam die Pflege zu- hause ausbauen und weiter unterstützen wollen. Das sind wir natürlich ganz klar dafür. Stadträtin Lorenz (FDP): Vieles ist von meinen Vorrednern jetzt schon gesagt worden. Prognosen sind immer schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Die Kurzzeit- pflege ist wirtschaftlich schwierig zu betreiben, weil – wie der Name schon sagt –, es ist die Schnittstelle zwischen der Privatpflege zuhause, dem Krankenhaus, eventuell einer Voll- zeitpflege oder einer Rehamaßnahme. Dass die Träger hier Unterstützung brauchen, unter- stützt die Zählgemeinschaft von FDP/FW|FÜR voll und ganz. – 4 – Wie die Kollegin Moser schon gesagt hat, wenn man selbst betroffen war, es ist ein ziemli- cher Wust, den jeder alleine durchmachen muss an bürokratischem Aufwand, wann bean- trage ich Pflegestufe, welche Zuschüsse kann ich bekommen, Beihilfemöglichkeiten und wie mache ich es richtig, der Wirtschaftsfaktor Krankenhaus spielt hier auch noch mit hin- ein. Daher würden wir uns wünschen, dass wir als Stadt Karlsruhe nicht nur ein Infoportal auf der Startseite haben, wo man sagt, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, sondern dass man umfänglich ein Konzept erstellt, wie schnell und wirtschaftlich den betroffenen Menschen geholfen werden kann. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass genau unsere Pflege- stützpunkte diese Aufgabe erfüllen sollten. Insofern dürften Sie mit diesen Erwartungen durchaus auf die Pflegestützpunkte zugehen. Wenn die sich dann vielleicht überlastet füh- len, werden die uns das zurückmelden beziehungsweise Ihnen. Damit kommen wir zum Votum. Ich darf zunächst den Änderungsantrag der Freien Wäh- ler|FÜR Karlsruhe zur Abstimmung stellen. Wir empfehlen Ihnen Ablehnung. Das hatten wir in der Stellungnahme geschrieben. – Das ist eine knappe Ablehnung. Wird das angezwei- felt? – Das ist nicht der Fall. Stadträtin Lorenz (FDP): Ich habe aus Versehen mit Nein gestimmt, weil ich Ihre Art der Fragestellung verkehrt verstanden habe. Der Vorsitzende: Sie wollen wiederholen? Stadtrat Borner (GRÜNE): Ja, wiederholen. Ich würde gerne diesen Antrag verweisen lassen. Uns ging es wirklich darum, eine gesamte Vermittlungsplattform online zu errich- ten, für alle Pflegebetten. Der Vorsitzende: Es ist jetzt etwas schwer, im Abstimmungsvorgang den Antrag zu ver- weisen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie noch einmal einen neuen Antrag formulie- ren und damit dann in den entsprechenden Sozialausschuss gehen. Denn es ist eine etwas breitere Konzeption, die Sie haben, als einfach nur die Kurzzeitpflegeplätze. Wir wiederholen die Abstimmung. Jetzt passen Sie aber alle auf. Es geht nur um den Er- gänzungsantrag, nicht um die Vorlage. Wie Sie abzustimmen haben, müssen Sie selbst entscheiden. – Der Antrag ist angenommen. Damit können wir trotzdem das Konzept überprüfen, ob wir das über eine Online- Plattform hinbekommen. Wir kommen damit zur eigentlichen Beschlussvorlage. Da geht es immer noch um die Auf- hebung des Sperrvermerks. – Das ist einstimmige Zustimmung. Ich bekomme hier Hinweise darauf, dass man sich erschöpft fühlt. Wir unterbrechen die Sitzung um eine halbe Stunde, bis zum 18:50 Uhr. Guten Appetit. (Unterbrechung der Sitzung von 18:17 – 18:49 Uhr) – 5 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. November 2019