Aufhebung der Kimmelmannschule (SBBZ L)

Vorlage: 2019/0875
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10 Aufhebung Kimmelmannschule
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0875 Dez. 3 Aufhebung der Kimmelmannschule (SBBZ L) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 15.11.2019 6 x Gemeinderat 19.11.2019 10 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Aufhebung der Kimmel- mannschule SBBZ L rückwirkend zum Ende des Schuljahres 2018/19 zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Ausgangslage Bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gab es in Karlsruhe folgende vier Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ L):  Kimmelmannschule SBBZ L  Lidellschule SBBZ L  Schule am Turmberg SBBZ L  Vogesenschule SBBZ L Seit der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz Baden-Württemberg im Jahr 2015 haben Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsan- gebot das Wahlrecht, ihre Kinder entweder in einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting an einer Regelschule beschulen zu lassen. Da Eltern von Kindern mit Förderbedarf im Bereich Ler- nen sich zunehmend für inklusive Angebote entscheiden, sind die Schülerzahlen an SBBZ L rück- läufig. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Schulleitungen der vier SBBZ L, dem Staatlichen Schulamt und dem Schul- und Sportamt mit den Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten der SBBZ im Stadtgebiet. Da die Schülerzahlen der Lidellschule, der Schule am Turmberg und der Vogesenschule stabil sind, verständigte sich die Arbeitsgruppe darauf, den Standort Kimmelmannschule mit kontinu- ierlich sinkenden Schülerzahlen auslaufen zu lassen. Der Gemeinderat hat am 26. März 2019 die Änderung der Schulbezirke für SBBZ beschlossen. Der bisherige Schulbezirk der Kimmelmannschule wurde auf die Schulbezirke der Lidellschule und der Vogesenschule aufgeteilt. Im Schuljahr 2018/19 wurden am Standort Kimmelmannschule in den Klassenstufen 3 bis 9 insgesamt nur noch 20 Kinder und Jugendliche beschult. Sieben Schülerinnen und Schüler be- endeten ihre Schullaufbahn zum Ende des Schuljahres 2018/19. Für die verbleibenden 13 Schü- lerinnen und Schüler standen Plätze an den verbleibenden SBBZ zur Verfügung. Im Schuljahr 2019/20 werden die bisherigen Schülerinnen und Schüler der Kimmelmannschule an folgenden Standorten beschult: aufnehmende Schule Anzahl Schülerinnen/Schüler Klassenstufe Lidellschule SBBZ 1 4 Lidellschule SBBZ 1 6 Lidellschule SBBZ 2 8 Lidellschule SBBZ 3 9 Vogesenschule SBBZ 1 5 Vogesenschule SBBZ 1 9 Sophie-Scholl-RS 1 5 Sophie-Scholl-RS 1 6 Pestalozzischule 1 8 Gutenbergschule 1 9 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Gebäude der Kimmelmannschule wird im Schuljahr 2019/20 von der Heinrich-Hertz-Schule und der Elisabeth-Selbert-Schule während der Zeit der dortigen Baumaßnahmen als Ausweich- quartier genutzt. Außerdem nutzt die Südendschule Räume des Gebäudes für die Ergänzende Betreuung und Teile des Horts der Südendschule. Ab dem Schuljahr 2020/21 dient das kom- plette Gebäude für etwa zwei Jahre als Ausweichquartier für die private Augartenschule, deren eigenes Gebäude saniert wird. Die Kimmelmannschule soll nun auch formal aufgehoben werden. Bei der formalen Aufhebung einer Schule handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg. Demnach sind die Beschlüsse der schulischen Gremien (Gesamtlehrerkon- ferenz und Schulkonferenz) und ein Schulträgerbeschluss erforderlich. Darüber hinaus muss eine regionale Schulentwicklung durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Anhörun- gen der Träger privater Schulen, die den Bildungsgang anbieten und die Anhörung des Ge- samtelternbeirats der Karlsruher Schulen. Die schulischen Gremien der Kimmelmannschule haben sich in Sitzungen am 2. Juli 2019 ein- stimmig für das Auslaufen der Kimmelmannschule ausgesprochen. Der Träger des privaten SBBZ L in Karlsruhe und der Gesamtelternbeirat der Karlsruher Schulen wurden angehört und haben keine Einwände erhoben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Aufhebung der Kimmel- mannschule SBBZ L rückwirkend zum Ende des Schuljahres 2018/19 zu beantragen.

  • Abstimmungsergebnis_Top10
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Aufhebung der Kimmelmannschule (SBBZ L) Vorlage: 2019/0875 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Aufhebung der Kim- melmannschule SBBZ L rückwirkend zum Ende des Schuljahres 2018/19 zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist eine einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2019