Standort für das "Forum Recht" überdenken
| Vorlage: | 2019/0871 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0871 Standort für das "Forum Recht" überdenken Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 32 x Gemeinderat 28.07.2020 5.1 x 1. Der angedachte Standort für den Neubau des „Forum Recht“ am Karls-tor wird nicht weiter- verfolgt. 2. Es wird ein angemessener, alternativer Standort gesucht, an dem die Bodenoberfläche be- reits versiegelt ist und an dem sich der Neubau in das Stadtbild einfügt. Der Beschluss des Bundestags das "Forum Recht" in Karlsruhe anzusiedeln, ist eine bedeutende Ent- scheidung für die Stadt Karlsruhe. Das "Forum Recht" wird bundesweite Strahlkraft haben und den Ruf Karlsruhes als Stadt des Rechts stärken. Die räumliche Nähe zu einem der höchsten Gerichte der Bundesrepublik Deutschlands, dem Bun- desgerichtshof (BGH), scheint zunächst folgerichtig und wünschenswert. Trotzdem sehen wir den geplanten Standort kritisch. Am aktuell vorgesehenen Bauplatz müsste eine Baumgruppe mit z.T. 60 Jahre alten Bäumen gefällt wer-den. Zur Gewährleistung eines gesunden Kleinklimas in der Karlsruher Innenstadt muss diese Fläche nicht nur als natürlicher Boden, sondern insbesondere auch als baumbestandenes Stadtgrün erhalten bleiben. Eine Verringerung des nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden, klimatisch wirksamen Raums durch Entfernen der Gehölze und anschließende Versiegelung steht aus unserer Sicht im Widerspruch zum Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe. Die Maßnahme betrifft explizit die städtische Klimaanpassungsstrategie von 2013 und den Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung von 2015. Das vorgesehene Areal ist zudem eine Gartenanlage mit historischer Dimension. Schon seit 1817 befindet sich an dieser Stelle ein englischer Landschaftspark, der, angelegt von Friedrich Weinbren- ner und dem Gartenarchitekten Andreas Hartweg, das freistehende und erhöhte Palais der Markgrä- fin Christiane Luise umgab, den Vorgängerbau des heutigen Bundesgerichtshofes. Zudem würde die Sichtbeziehung ausgehend von Karlstor und Herrenstraße zum BGH durch einen Neubau stark beeinträchtigt werden. Die Bedeutung des BGH als Oberster Gerichtshof Deutschlands verlangt, dass die Sicht auf dieses, für den deutsche Rechtsstaat so wichtige Gebäude, nicht zusätz- lich versperrt wird. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0871 Dez. 1 Standort für das "Forum Recht" überdenken Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 32 x Gemeinderat 28.07.2020 5.1 X Kurzfassung 1. Der angedachte Standort für den Neubau des „Forum Recht“ am Karlstor wurde bereits 2017 als überaus geeigneter Standort vorgestellt und mit der Resolution des Gemeinderats am 23. Januar 2018 auch begrüßt. Darüber hinaus ist im „Stiftungsgesetz“ (Bundestagsdrucksache 19/8263) in § 4, Satz 5 festgehalten: „Das Forum Recht ... wird in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe auf dem Grundstückskomplex zwischen Karlstraße, Kriegsstraße, Herrenstraße, Ritterstraße und Blumenstraße errichtet. Die Durchführung des Bauvorhabens in Karlsruhe ... erfolgt im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements [des Bundes]“. 2. Aus städtebaulicher Sicht ist dieser Standort aus folgenden Gründen der geeignete und richtige Ort: Das „Forum Recht“ ist thematisch Bestandteil des Areals des Bundesgerichtshofs, auch da der denkmalgeschützte ehemalige Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs gut in die Konzeption integriert werden kann. Zudem liegt der Standort zentral und kann sowohl fuß- läufig als auch mit ÖPNV und IV gut erreicht werden. 3. Der Neubau wird sich, und das wird Vorgabe für die künftige Ausschreibung eines internationalen Architekturwettbewerbs sein, in das Karlstorareal am Kriegsstraßenboulevard ein-fügen, da dadurch die fehlende räumliche Fassung an der Nordostecke der weitläufigen Verkehrskreuzung Kriegsstraße/Karlstraße wieder hergestellt wird. Dessen Ergebnis wird Grund- lage für ein Bebauungsplanverfahren mit Umweltbericht und den erforderlichen Regelungen zum Ausgleich der Eingriffe in den Grünbestand werden. 4. Die historischen Gegebenheiten, die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt und touristische Belange werden somit ebenso wie die Grünbepflanzung und den Artenschutz im Blick behalten. Das Projekt „Forum Recht in Karlsruhe“, eine einmalige Kultureinrichtung des Bundes, wurde vor Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zwei Jahren veröffentlicht, ist unter https://www.forum-recht-karlsruhe.de/downloads/ nachzule- sen, wurde einem breiten Publikum vorgestellt, mit der Resolution des Gemeinderats (Vorlage 2018/0014) vom 23. Januar 2018 begrüßt und bei der Eröffnung des Tags des offenen Denkmals im vergangenen Jahr wurde dies an diesen innerstädtisch überaus geeigneten Standort vorgestellt. Zur vorgelegten städtebaulichen Entwurfsstudie wird es durchaus bauliche Alternativen geben. Ob die Sichtbeziehung zum BGH, explizit zum Erbgroßherzoglichen Palais, versperrt wird, kann ohne konkrete Bauskizze nicht beantwortet werden. Die Überlegungen einer relativ freien Sicht könnten in die Bauvorgaben einfließen. Die Integration des unter Denkmalschutz stehenden Sitzungssaals im BGH ermöglicht eine wesentliche Einsparung von neu zu umbauenden Raum und schont damit die Grünbepflanzung. Der- zeit liegen, da es noch keine Planungen für das Gebäude gibt, keine Erkenntnisse vor, in wie fern durch die Bebauung in den offenen Baumbestand eingegriffen würde und ob arten- schutzrechtliche Tatbestände betroffen wären. Für die weitere Entwicklung des Vorhabens wäre, auch aus städtischer Sicht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Eingriff in den Baumbestand durchzuführen und darauf zu achten, dass allen Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und –reduzierung Rechnung getragen wird. Zudem wird es für jeden gefällten Baum hochwertigen Ersatz geben. Bei dem für das Forum Recht geplanten Areal handelt es sich um eine Gartenanlage aus dem Jahr 1817, in die bereits 1828 das Karlstor hineingebaut wurde, das bis 1912 in dieser Funktion bestand. Danach wurde als Begrenzung des großherzoglichen Geländes nebenan ein neues Gebäude errich- tet, das 1967 rückgebaut wurde, um das Areal nach den Erfordernissen einer „autofreundlichen Stadt“ umzubauen. Die ehemals vorhandene räumliche Fassung durch ein Gebäude fehlt seither und wäre im Zuge der Neugestaltung der Kriegsstraße und des Karlstor-areals aus städtebaulicher und aus historischer Sicht möglich. Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Karlsruhe wird es mit dem Kriegsstra- ßenboulevard und mit Beendigung der Baustellen in der Innenstadt wieder mehr Grün-flächen ge- ben und es werden ca. 300 neue Bäume gepflanzt. In diesem Vorhaben ist bereits die Schließung der Baulücke am Karlstor durch ein Gebäude ins Kalkül gezogen. Ab 2019 werden die geplanten Bauvorhaben des BGH auf dem BGH-Gelände sukzessive umgesetzt. Hierzu hat die Stadt Karlsruhe im Februar 2019 für das Gelände ein artenschutzrechtliches Gutach- ten erstellt, das alle 5 Jahre zu wiederholen ist und das keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG berührt. Ziel jeglicher Überlegungen ist, zu einem guten Konsens in der Innenstadt zu finden, deren Charakteristikum eine dichtere Bebauung ist, um an anderer Stelle weiterhin Plätze und Parks zu ermöglichen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 32 der Tagesordnung: Standort für das „Forum Recht“ überdenken Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/0871 Beschluss: Verwiesen in den Planungsausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf: Ich hatte am Anfang angekündigt, dass der Tagesordnungspunkt auf Wunsch der Antragssteller gleich direkt in den Planungsausschuss verwiesen wird und er dann durchaus irgendwann vielleicht wieder hier landen kann. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. November 2019