Bebauungsplan "Hebel-, Karl-Friedrich-, Erbprinzen- und Lammstraße": Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 2019/0864
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2019

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1- Aufstellungsbeschluss_Hebel_Karl-Friedrich_Erbprinzen_und_Lammstr + Anlagen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 1 Dez. 6 Bebauungsplan „Hebel-, Karl-Friedrich-, Erbprinzen- und Lammstraße", in Karlsruhe -Innenstadt Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsauschuss 19.09.2019 1 x Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau- ungsplan " Hebel-, Karl-Friedrich-, Erbprinzen- und Lammstraße", in Karlsruhe –Innenstadt auf- zustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungszie- le zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtpla- nungsamtes/Liegenschaftsamtes. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vor- gesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung auf Grund des zu erwartenden Interesses in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass: Das Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort benennt für die zentrale Achse der Karlsruher Innenstadt mit Zirkel, Marktplatz, Ettlinger Tor, Friedrichsplatz Schwächen, Strategien und Maßnahmen. Das Gutachten bemängelt viele introvertierte Verwal- tungsgebäude ohne publikumswirksame Funktionen, keine durchgängige Einkaufs- und Erleb- niszone und insbesondere für den Friedrichsplatz zwar eine hohe Aufenthaltsfunktion, aber keine seiner Funktion und Lage gerechte Qualität. Da die bisherige Bau- und Nutzungsstruktur sehr heterogen ist, sollen mit dem Aufstellungsbe- schluss Ziele für die qualifizierte Innenentwicklung abgesichert werden. Städtebauliche Bestandsituation: Das Plangebiet befindet sich am Rande der Innenstadt und bildet hinsichtlich der vorhandenen Bautypologien und Nutzungen einen Übergangsbereich zwischen dem Baubestand der Nach- kriegszeit und der durch neuere Bebauung entlang der Erbprinzenstraße moderner geprägten Baukante. Das Plangebiet ist derzeit überwiegend, mit einem Schwerpunkt auf öffentliche Dienstleistun- gen mit Büros, Verwaltung, Gastronomie und kleinerem Anteil an Wohnungen genutzt. Die überwiegende Anzahl an Stellplätzen befindet sich in Tiefgaragen im Blockinnenraum, eini- ge Stellplätze im Innenhof. Derzeit richtet sich die Beurteilung für Bauvorhaben nach § 30 Abs. 3 i. V. m. 34 BauGB. Fest- gesetzt sind lediglich Baufluchten zu den angrenzenden Straßen (Bebauungsplan Nr. 273 “Ost- seite Friedrichsplatz und Erbprinzenstraße“ vom 8. Dezember 1958) und als Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet (Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzung“). Die Zulässigkeit von Bauvorhaben, unter anderem die Gebäudehöhe richtet sich nach § 34 BauGB. Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Planungsziele: Es gilt daher, für die Gebäude attraktive Erdgeschossnutzungen mit mehr Publikumsorientie- rung zu schaffen, um mehr Aufenthaltsqualität und ein durchgängiges „City Erlebnis“ zu errei- chen. Die Laufwege von der Kaiserstraße Richtung Süden sollen durch diese Maßnahme ge- stärkt werden. Als konkrete Nutzung der Erdgeschosszone wird ein attraktiver Mix aus Einzel- handel und Gastronomie vorgeschlagen. In den Obergeschossen ist der bestehende Nutzungs- mix weiterhin möglich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung. Er soll gemäß § 13a BauGB erstellt werden. Es ist kein Umweltbericht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan. Grundlage für weitere planungsrechtliche Instrumente Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: • Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB), • Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB), • Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Hebel-, Karl-Friedrich-, Erbprinzen- und Lammstraße“ 31.07.2019 Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 31.07.2019 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1000 Hebel-, Karl-Friedrich-, Erbprinzen- und Lammstraße Beschluss vom: Innenstadt