Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Ortsmitte Grötzingen"

Vorlage: 2019/0850
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Rintheim

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2019

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 - Sanierungsgebiet Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 13 Dez. 6 Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet „Grötzingen Ortsmitte" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 18.09.2019 3 X Planungsausschuss 19.09.2019 X Hauptausschuss 08.10.2019 X Gemeinderat 22.10.2019 X Beschlussantrag 1. Den im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen dargelegten Sanierungszielen, dem Neuordnungskonzept, dem Maßnahmenplan sowie der Kosten- und Finanzierungsübersicht und der erforderlichen Eigenfinanzierungserklärung wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sanie- rungsgebiet „Grötzingen Ortsmitte“ nach dem vereinfachten Verfahren. Die Vorschriften des § 144 BauGB finden ohne Einschränkung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt den Sanierungszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezem- ber 2031 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung öffentlich bekannt zu machen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 7.914.200,- 1,6 Millionen Euro Zuschuss Bund/Land Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 18.09.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Antrag, Bewilligung, Finanzierung Im Oktober 2018 wurde für die Ortsmitte von Grötzingen ein Antrag zur Aufnahme in ein städ- tebauliches Erneuerungsprogramm gestellt. Der Bereich „Grötzingen Ortsmitte“ wurde Ende März 2019 in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufgenommen. Bewilligt wurden Finanzmittel seitens des Lan- des und Bundes in Höhe von 1,6 Millionen Euro (60 Prozent). Der Förderrahmen beträgt derzeit 2.666.667 Euro. Zur Erreichung der Sanierungsziele sind im gesamten Sanierungsgebiet höhere Aufwendungen als die bis dato zur Verfügung stehenden 2.666.667 Euro Förderrahmen notwendig. Für die Sanierungsmaßnahmen wurde ein notwendiger Gesamtförderrahmen von rund 7,9 Millionen Euro kalkuliert. Die Gesamtkosten beinhalten die förderfähigen Kosten. Die tatsächlichen Pro- jektkosten können über dem förderfähigen Aufwand liegen. Um die auch nach Baugesetzbuch erforderliche Finanzierbarkeit und Durchführbarkeit der Ge- samtmaßnahme sicherzustellen, muss die Stadt Karlsruhe die als notwendig erachteten Maß- nahmen mit Eigenmitteln vorfinanzieren bzw. selbst finanzieren. Dies bedeutet, dass die Stadt Karlsruhe den derzeit bewilligten Förderrahmen von knapp 2,7 Millionen Euro mit knapp einer Millionen Euro kofinanzieren muss. Ergänzend muss die Stadt Karlsruhe eine sogenannte Eigen- finanzierungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeber für die Durchführung der Gesamt- maßnahme abgeben. Diese Eigenfinanzierungserklärung stellt kein rechtliches Hindernis für die Stellung von Aufstockungsanträgen dar, die die Stadt in den Folgejahren noch stellen wird. Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 9. August 2018 (Anlage 2) Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet/Sanierungssatzung Die vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass im Gebiet städtebauliche Missstände vorhanden sind (Verweis auf RIS-Vorlage für die Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2018). Die Sanierungsziele sehen die Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände durch Sanierungsmaßnahmen vor. Die Sanierungsmaßnahmen bestehen überwiegend aus Erhaltungs- und Aufwertungsmaßnahmen im Gebäudebestand sowie aus Neugestaltungsmaßnahmen öf- fentlicher Flächen. Da - Stand heute - keine auf das gesamte Sanierungsgebiet bezogenen we- sentlichen Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind und daher die Ausübung der Kaufpreisprü- fung nicht notwendig wird, können die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152- 156a BauGB) ausgeschlossen und das vereinfachte Sanierungsverfahren kann angewendet wer- den. Die Vorschriften der §§ 144/145 BauGB über die Genehmigungspflicht sollen mit sämtlichen Abschnitten Anwendung finden, um eine strategische Steuerung des Sanierungsverfahrens zu ermöglichen und der Stadt Eingriffsmöglichkeiten zu sichern. Das Sanierungsgebiet ist durch die beigefügte Satzung formell zu beschließen (Anlage 1). Die Abgrenzung der förmlichen Festlegung ist in dem dort als Anlage (Anlage 1a) beigefügten Plan, der Bestandteil der Satzung wird, dargestellt. Die Abgrenzung umfasst die historische Ortsmitte von Grötzingen. Basierend auf den erfassten Mängeln und Missständen im Rahmen der vorbereitenden Untersu- chungen und dem daraus erstellten Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept (Anlage 3) wird eine abweichende Abgrenzung vorgeschlagen. Teilflächen im östlichen Bereich nördlich der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Straße An der Pfinz / Im Gäßle / Friedrichstraße Ost, der Teilbereich entlang der Grezzostraße sowie eine kleine Fläche nördlich des Farrenstalls können herausgenommen werden. Mit einbezogen werden sollte allerdings die bisher nicht in der Abgrenzung der vorbereitenden Untersuchungen enthaltenen Flächen entlang der Eisenbahnstraße im Kontext des Bahnhofsum- felds. Hier besteht großes Potential zur Verbesserung der Adressbildung des Stadtteils Grötzin- gen am Bahnhalt und zur Beseitigung der dortigen baulichen Mängeln und Missständen. In Summe werden damit gegenüber dem Untersuchungsgebiet (22,2 Hektar) die Herausnahme von insgesamt 6,9 Hektar und die Hinzuziehung von insgesamt 1,6 Hektar vorgeschlagen (Plan siehe Anlage 4 Endbericht VU Seite 83). Sanierungsvermerk Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Anwendung des § 144 Abs. 2 BauGB (Grundstücksverkehr) ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einzutragen. Sanierungszeitraum Laut Bewilligungsbescheid vom 28. März 2019 ist der Bewilligungszeitraum der Städtebauförde- rung für „Grötzingen Ortsmitte“ vom 1. Januar 2019 bis 30. April 2028 festgelegt. Aufgrund einer Regellaufzeit von 8-10 Jahren und der anschließend notwendigen Abrechnung wird daher empfohlen, den Sanierungszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2031 zu befristen. Förderrichtlinien für „Grötzingen Ortsmitte“ Die zuletzt im Oktober 2018 beschlossenen Allgemeinen Förderrichtlinien für private Moderni- sierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet finden auch für das Sanierungsgebiet „Grötzingen Ortsmitte“ Anwendung (Anlage 5). Weiteres Vorgehen Nach Rechtskraft der Sanierungssatzung mit deren Veröffentlichung besteht die Möglichkeit für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenverein- barungen mit der Stadt abzuschließen. Eine öffentliche Sanierungsauftaktveranstaltung ist für das Frühjahr 2020 geplant. Das Büro Netzwerk für Planung und Kommunikation Sippel.Buff aus Stuttgart, das bereits die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt hat, ist mit der „Moderation des Beteiligungs- prozesses und der inhaltlichen Begleitung der Konkretisierungsphase“ beauftragt. Anlagen Anlage 1 + 1a: Satzungstext mit Abgrenzungsplan Anlage 2: Kurzfassung Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 3: Neuordnungskonzept Anlage 4: Endbericht VU Anlage 5: Flyer private Modernisierung

  • TOP 3_Anlage 1_Satzungstext Förmliche Festlegung Grötzingen Ortsmitte
    Extrahierter Text

    Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr.: ..... SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Grötzingen Ortsmitte“ Aufgrund von § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 19. Juli 2018 (GBL. S. 22) hat der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 folgende Sanierungssatzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im Stadtteil Grötzingen der Stadt Karlsruhe wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet mit der Bezeichnung „Grötzingen Ortsmitte“ gemäß § 142 BauGB förmlich fest- gelegt. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Grötzingen Ortsmitte“ ergibt sich aus dem Lageplan des Stadtplanungsamtes der Stadt Karlsruhe mit Datum vom 22. Oktober 2019 (Originalmaßstab M 1:1.000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Das Sa- nierungsgebiet umfasst insgesamt ca. 16,9 ha. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 - 156 a BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren durchge- führt. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge finden ohne Einschränkung Anwendung. § 4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Karlsruhe, 22. Oktober 2019 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • TOP 3_Anlage 2_Abgrenzungsplan Grötzingen_Satzungsplan_A3_2500_ROT
    Extrahierter Text

    Pfinz Pfinz Pfinz Feindhag Reithohl Reithohl Im Gässle Mallenweg Mallenweg Edelmänne Edelmänne Im Fälchle Obere Setz Mühlstraße Mühlgraben Kirchstraße Niddastraße Kirchstraße Niddastraße Am Gießbach Hildastraße Niddastraße Rosalienberg Grezzostraße An der Pfinz An der Pfinz Rathausgasse Roßwagstraße Grezzostraße Krumme Straße Schustergasse Am Floßgraben Am Floßgraben Im Oberviertel Gartenäckerweg Friedrichstraße Eisenbahnstraße Eisenbahnstraße Friedrichstraße Eisenbahnstraße Friedrichstraße Friedrichstraße Eisenbahnstraße Hartmannsgärten Im Unterviertel Büchelbergstraße Büchelbergstraße Graf-Konrad-Straße Augustenburgstraße Karl-Leopold-Straße In den Weihergärten Eugen-Kleiber-Straße Heinrich-Kurz-Straße Martin-Luther-Straße Heinrich-Kurz-Straße Karlsruhe - Mühlacker Karlsruhe - Mühlacker Karlsruhe - Mühlacker Unterer Lichtenbergweg Im untern Scheelweg -Gz- Wilhelm-Mössinger-Straße Schultheiß-Kiefer-Straße Im untern Lichtenberg -Gz- In der Clamms -Grötzingen- Laubplatz Niddaplatz Grezzoplatz Rathausplatz Martin-Luther-Platz Scheelweg Obere Setz In den obern Dorfweingärten Gz "Grötzingen" Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet Generalplanung und Stadtsanierung 02550m Abgrenzung Untersuchungsgebiet (ca. 16,9 ha) Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt 1 : 2.500 CG H. Dederer 20.05.2019 J. Gustain Prof. Dr. A. Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: E PP Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Grötzingen"

  • TOP 3_Anlage 3_Kurzfassung KuF
    Extrahierter Text

    Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 9. August 2018 Ansatz St, m², m³ Ansatz €, €/m², €/m³ Kalkulation Kosten in Euro A) Ausgaben 1. Vorbereitung und Begleitung Vorbereitende Untersuchung mit Beteiligungsangeboten 25.000,00 Weiteres externes Begleiten des Sanierungsprozesses / Dialog 55.550,00 Städtebauliche Wettbewerbe 100.000,00 Verkehrsgutachten 10.000,00 2. Neugestaltung Öffentlicher Raum Straßenraumgestaltung (u.a. Schustergasse, Rathausgasse, etc.) 10.579,00 150,00 1.586.850,00 Platzgestaltung (u.a. Niddaplatz, Laubplatz, Mühlgraben, etc.) 7.888,00 150,00 1.183.200,00 Brückenschlag über Pfinz zum Bahnhof sowie zum NVZ 2,00 450.000,00 900.000,00 3. Ordnungsmaßnahmen Abbruch von Bestandsgebäuden 6,00 25.000,00 150.000,00 Abbruch von kleineren Nebengebäuden in den Blockinnenräumen zur Entsiegelung 10,00 10.000,00 100.000,00 Abbruch Gebäudesubstanz nördlich Eisenbahnstraße 36 4,04 20.000,00 80.800,00 4. Grunderwerb Lückenschluss Fußwegbeziehung zum Rathaushof 40,00 570,00 22.800,00 5. Restwertentschädigung mit Grunderwerb Pauschalierter Gesamtwert für Gebäude (Restwertentschädigung) und kombinierten Grunderwerb auf Standorten, welche nicht in Besitz der Stadt Karlsruhe sind und an denen keine Bodenordnungsverfahren auf Grundlage der Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen sind psch 2.700.000,00 6. Neubaumaßnahmen Neubau Gebäude am Niddaplatz mit Gemeinbedarfseinrichtungen anteilig für Gemeinbedarf 100.000,00 Kalkulatorische Basis der Konzentration der Ortsverwaltung 40% eines Neubaus 1.400.000,00 7. Private Modernisierungsmaßnahmen Private Modernisierungen à 50.000 EUR 10,00 50.000,00 500.000,00 Summe Ausgaben 8.914.200,00 B) Einnahmen Einnahmen aus Grundstückserlösen in Neuordnungsbereichen, in denen keine Bodenordnungsverfahren auf Grundlage der Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen sind psch 1.000.000,00 Summe Einnahmen 1.000.000,00 Summe (A) - (B) 7.914.200,00 (Vollständige Kosten- und Finanzierungsübersicht siehe VU-Bericht Seite 65)

  • TOP 3_Anlage 4_Neuordnungskonzept Zuordnung neu_02.08.2018
    Extrahierter Text

    10 8 15 5 10 2 5a 12 11 10 1c 7 1 7 4 3 2 1 13 17 15 30 27 17 28 22 8 18 32 10 20 HsNr.11 16 10 30 12 14 5 7 16 5 14 7 6 2 2 41 40 1 10 15 8 1 4 12 2 10 3 20a 4c 12 14 3 12 16 16a 17 19a 22 21 24b 25a 11 33 42c 42d 42e 35 39c 12 59 73 60 77 74 36 38 55a 22 1 58 65 23 2 9 11 18 33 39 27 9 26 20 25a 19 52 48 27 20 18 HsNr.8a 4 1b 7 6 9 14 5 12 10 3 6 40 23 5 23 18 31 19 30 32 2 25 18 16 18 12 2 32 12 10 8 5 1a 38 39a 8 33 28 2 26 8 24 22 20 11 9 4 1a 6 5 HsNr.3c 9 14 18 20a 24a 5 12 7 7 31a 16 12 11 9a 39b 8 19 20 6 61a 49 65 73b 4 7 40 54 56 59 5 9 29 13 20 37 58 23 25 12 3 9a 7 23a 17 8 4 25 5 11 7 28 1 7 1 6 4 22 17 22 6 14 28 4 13 14 1 14 7 15 8 4 6 2 4 13 12 27 3 4 2 28b 3 3 3 5 5 4 14 16 10 5 4a 4b 2 15 24 30 9 27 9 42a 10 33 44 41 22 24 3 5 26a 69 67 45 47 18 6a 5 12 49 14 44 60 24 12 7 29a 15 17 35 26 41 52 34 7 2a 1 13 1 29 9 26 28 30 7 11 21b 21a 9 17 12a HsNr.2a 33 22a 24 6 36 24 14 20 12 8 12 5 8 2a 15 16 10 20 18 24 31 32 4 1 21 9 19 2 4 11 6 2 2 8 9 13 13 4a 15 3 6 12 7 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Straße Martin-Luther-Straße Kirchstraße Oberausstraße Eisenbahnstraße Karlsruhe - Mühlacker Martin-Luther-Platz Feindhag Karl-Leopold-Straße Grezzoplatz Wilhelm-Mössinger-Straße Laubplatz Schultheiß-Kiefer-Straße Niddastraße Scheelweg Gartenäckerweg Im Oberviertel Grezzostraße Büchelbergstraße Eisenbahnstraße Hartmannsgärten Karlsruhe - Mühlacker Büchelbergstraße Eisenbahnstraße In den Weihergärten Eugen-Kleiber-Straße Niddastraße Niddastraße Hildastraße In der Setz Mühlstraße Heinrich-Kurz-Straße Heinrich-Kurz-Straße Am Floßgraben Rathausplatz Obere Setz Friedrichstraße An der Pfinz Friedrichstraße Im Gässle Mallenweg Im Speitel Eisenbahnstraße Augustenburgstraße Eugen-Kleiber-Straße Graf-Konrad-Straße Reithohl Reithohl An der Pfinz Am Münchsberg Niddastraße Parken 10 8 15 5 10 2 5a 12 11 10 1c 7 1 7 4 3 2 1 13 17 15 30 27 17 28 22 8 18 32 10 20 HsNr.11 16 10 30 12 14 5 7 16 5 14 7 6 2 2 41 40 1 10 15 8 1 4 12 2 10 3 20a 4c 12 14 3 12 16 16a 17 19a 22 21 24b 25a 11 33 42c 42d 42e 35 39c 12 59 73 60 77 74 36 38 55a 22 1 58 65 23 2 9 11 18 33 39 27 9 26 20 25a 19 52 48 27 20 18 HsNr.8a 4 1b 7 6 9 14 5 12 10 3 6 40 23 5 23 18 31 19 30 32 2 25 18 16 18 12 2 32 12 10 8 5 1a 38 39a 8 33 28 2 26 8 24 22 20 11 9 4 1a 6 5 HsNr.3c 9 14 18 20a 24a 5 12 7 7 31a 16 12 11 9a 39b 8 19 20 6 61a 49 65 73b 4 7 40 54 56 59 5 9 29 13 20 37 58 23 25 12 3 9a 7 23a 17 8 4 25 5 11 7 28 1 7 1 6 4 22 17 22 6 14 28 4 13 14 1 14 7 15 8 4 6 2 4 13 12 27 3 4 2 28b 3 3 3 5 5 4 14 16 10 5 4a 4b 2 15 24 30 9 27 9 42a 10 33 44 41 22 24 3 5 26a 69 67 45 47 18 6a 5 12 49 14 44 60 24 12 7 29a 15 17 35 26 41 52 34 7 2a 1 13 1 29 9 26 28 30 7 11 21b 21a 9 17 12a HsNr.2a 33 22a 24 6 36 24 14 20 12 8 12 5 8 2a 15 16 10 20 18 24 31 32 4 1 21 9 19 2 4 11 6 2 2 8 9 13 13 4a 15 3 6 12 7 14 1 3a 4 3 5 5 17 20 21 24 27 31 29 18 12 26 8 51 48a 3 55b 3 2 7 1 8 11 14 31a 17 30 32 36 25 40 23 36 11 HsNr.8 9 5 1 5 9 1b 5 16 10 1 26 12 2 15 14 29 4 26 4 34 10 26 14 30 18 21 16 2 8 6 9 16 9 4 3 1 9 14 36 5 21 14 16 3 9 26 34 6 6 3 38 1 28 5 7 9 3 HsNr. 18 1 1 9 2 8 1a 8 4 10 2 1 7 13 6 16a 19 9 28 36 42 32 34 23 6 62 10 53 55 57 67 62 79 9 2 51 8 2a 31 17a 21 28 27 56 42 18 14 50 12 50 16 14 1 20 11 27 6 13 1a 9a 21 5 11a 9 4 24 10 41 22 16 17 13 15 6 13 13a 6 9 3 1 6 8 4 7 17a 19 23 39 20a 3 5 15a 2a 2 1 17 1 6 7 4a 3 17 19 11 1a 19 23 25 32 28 42b 35 14 46 37 8 48 31a 64 4 67 70 8 21 53 42 50 57 3 15 19 19 34 46 38 9 6 4 4 16 3 11 10 18 2 14 12 11 3 9a 15 3 2 11 13 16 23 38 28 19 19 15 11 4 26 7 34 3 10 18 4 5 10 11 22 18 25 5 2 2 29 40 4 2b 28a 25 23 1 13 10 3 1 8 7 7 11 6 15 10 1 10 2 6 18a 6a 11 7 23 25 8 34 26 29 13 31 5 39a 3 10 16 61 43 10 6 47a 53a 1 55 46 61 63 6 22 24 23 29 24 38 22 23 54 22 1a 22 8 18 10 8 42 9 12 8 3 2 9 30 13 19 21 8 HsNr.2 8 17 20 12 15 23 24 12 11 7 8 3 13 9 20 12 7 41a 19a 17 11 22 37 35 30 8a 27 2 3 3 12 HsNr. 16 4 6 7 8a 4b 4 8 18 6b 22 7a 24a 21a 26 3b 38 10 39 4 25 2 63 71 73a 75 72 1 45 5a 47 1 50a 52 27 10 5 16 13 25 21 44 16 1 2 12 12 11 11 3 2 8 10 10 9 5 3 2 11 11 11 2 4 6 8 7 13 1 Neugestaltung des Niddaplatzes Multifunktionale Nutzung mit Kultur, Wohnen und Gastronomie, Geschäfte, Wohnen und Büros 9 Umgestaltung der Mühlstraße im Bereich des Pfinzufers 10Verkehrsplanerische Maßnahmen in der Schultheiß-Kiefer-Straße und der Niddastraße Umgestaltung der untergeordneten Straßenzüge 11 12 Maßnahmen in historischen Blockinnenräumen Neuer Brückenschlag zwischen Wilhelm-Mössinger-Str. und Bahnhof Ausbildung einer städtebaulichen Raumkante zur Adressbildung und als Beitrag zum Schallschutz, Gestaltung Antritte, Angebote Radabstellung, Ergänzende Parkierung, Erweiterung Freiflächen Kinder- und Jugendhaus, Gestaltung des Uferbereichs 13 Entwicklung eines Kontexts zwischen Rathausplatz und Begegnungsstätte 5 Innenentwicklung im Quartier Mühlgraben 6 Freiraumgestaltung Mühlgraben Umgestaltung der Straße an der Pfinz 7 Qualifizierung Brückenschlag Fußwegebeziehung entlang der Pfinz 8 2 Badischer Hof Besondere Wohnformen Farrenstall Besondere Wohnformen, Ateliers, Ausstellungsraum oder Veranstaltungsraum/Theater Rathaushof Verwaltung, Administratives Zentrum Zentraler Hof Kultur, Handwerk, Heimatfreunde, Galerie 3 Umgestaltung Laubplatz und Gasthaus Linde Besondere Wohnformen, Ärztehaus, Gastronomie, Prüfen einer neuen Raumkante Konzentration der Ortsverwaltung4 Legende Verkehrsfläche / Mischverkehrsfläche Vorschlag zur förmlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes 16,9 ha Platzgestaltung Hofkonzepte Innenentwicklung Bestandsbäume, neue Bäume öffentliche Grünflächen Ortsverwaltung Gebäudeabriss Fußwege Änderung der Straßenführung Gestaltung des Uferbereichs Ausbildung einer Raumkante Wasserfläche Vorbereitende Untersuchungen Grötzingen: Entwurf Neuordnungkonzept und Massnahmenübersicht Stand 12.09.2018 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt VU Grötzingen Entwurf Neuordnungkonzept und Massnahmenübersicht 12.09.2018 Originalmaßstab M 1: 500 Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippel-netzwerk.de www.sippel-buff-netzwerk.de Netzwerk für Planung und Kommunikation

  • TOP 3_Anlage 5_Endbericht VU Stand 23. August 2018_18-0431_druck
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen Endbericht 2| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Impressum Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133Karlsruhe Aufgestelltvon:Netzwerk für Planung und Kommunikation Bürogemeinschaft Sippel.Buff in Abstimmung mit dem StadtplanungsamtKarlsruhe Quellen:Auszug Regionalplan: Regionalverband Mittlerer Oberrhein Auszug Schutzgebietskulissen und Biotopverbund: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Baden-Württemberg Abbildungen zu Befragungsergebnissen: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Übrige Fotos und Abbildungen: Netzwerk für Planung und Kommunikation, Bürogemeinschaft Sippel.Buff sowie Stadt Karlsruhe Druck:Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand:22. August2018 Stadtplanungsamt |3 Inhaltsverzeichnis Abbildungen.....................................................................................................................................................7 1.Vorbemerkungen und prozessualer Ablauf...........................................................................................8 2.Bestandsaufnahme...................................................................................................................................9 Lage und Größe des Untersuchungsgebietes....................................................................................92.1 Übergeordnete Planungen / Vorhandenes Planungsrecht / Schutzgebietskulissen...........................102.2 Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003..........................................................................................10 Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010.......................................................10 Im Untersuchungsgebiet vorhandene Bebauungspläne..................................................................10 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht / Natura 2000-Gebiete........................................................12 Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen......................................13 StädtebaulicheGrundstruktur und Quartierscharaktere..................................................................142.3 Historie des Untersuchungsgebietes, Sanierungsgeschichte, Denkmalschutzeigenschaften.............152.4 Städtebauliche Basisdaten und Kennwerte, Eigentümerstruktur, Bodenrichtwerte..........................182.5 Gebäudealter / Gebäudezustand....................................................................................................212.6 Gebietsspezifische Nutzungsstruktur / Nahversorgung / Soziale Infrastruktur..................................222.7 Öffentliche Plätze / Öffentliche Räume/Freiräume...........................................................................222.8 Blockinnenbereiche / halböffentliche und private Freiräume, klimatische Bedeutung......................24 2.9 Erschließungsstruktur / Charakter der Straßenräume......................................................................242.10 Erschließungsstruktur / Umweltverbund..........................................................................................252.11 Fußwegenetz.................................................................................................................................25 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).......................................................................................25 3.Ergebnisse der Befragung und Beteiligung..........................................................................................26 Ergebnisse der Eigentümerbefragung.............................................................................................263.1 Gebäudealter.................................................................................................................................26 Gebäudenutzung und-größe........................................................................................................26 Kaltmiete und Leerstand................................................................................................................27 Stellplätze......................................................................................................................................28 Gebäudezustand und Ausstattung.................................................................................................28 Modernisierungsabsichten und geplante Maßnahmen...................................................................30 Nutzung und Bekanntheit von Zuschüssen für private Modernisierung..........................................31 Maßnahmen zur Aufwertung des Umfelds....................................................................................32 Ergebnisse der Befragung der Behörden und TrägeröffentlicherBelange.......................................333.2 Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit..................................................................................35 3.3 4| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht 4.Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet..............................................................................37 Städtebauliche Mängel und Missstände..........................................................................................374.1 Funktionale Mängel und Missstände...............................................................................................374.2 Mängel und Missstände in öffentlichen (Platz-)Räumen..................................................................384.3 Freiraumplanerische und ökologische Mängel und Missstände.......................................................39 4.4 Mängel und Missstände im Umweltverbund / Wegevernetzung......................................................404.6 Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion.....................................................................404.7 5.Ziele der Sanierung.................................................................................................................................41 Sicherung und Weiterentwicklung der Wohnfunktion....................................................................415.1 Sicherung und Weiterentwicklung der historischen städtebaulichenGrundstruktur–Sicherung5.2 des Ortsbilds...................................................................................................................................41 Stärkung der Ortsmitte und der Stadtteilidentität: Öffentliche Platz-undFreiräume........................415.3 Lebendige Ortsmitte Grötzingen: Sicherung und Weiterentwicklung von Gewerbe, Einzelhandel5.4 undDienstleistungen......................................................................................................................42 Weiterentwicklung der infrastrukturellen Ausstattung....................................................................425.5 Verbesserung von Wegebeziehungen–Fußläufige Vernetzung, Umbau von geeigneten5.6 Straßenräumen zu Mischverkehrsflächen........................................................................................42 Adressbildung zum schienengebundenen ÖPNV.............................................................................425.7 6.Neuordnungskonzept und Maßnahmen...............................................................................................43 Handlungsfeld 1.............................................................................................................................446.1 Handlungsfeld 2.............................................................................................................................456.2 Handlungsfeld 3.............................................................................................................................466.3 Handlungsfeld 4.............................................................................................................................466.4 Handlungsfeld 5.............................................................................................................................486.5 Handlungsfeld 6.............................................................................................................................496.6 Handlungsfeld 7.............................................................................................................................496.7 Handlungsfeld 8.............................................................................................................................506.8 Handlungsfeld 9.............................................................................................................................516.9 Handlungsfeld 10...........................................................................................................................526.10 Handlungsfeld 11...........................................................................................................................53 6.11 Umgestaltung der Straßenräume in der historischen Ortsmitte......................................................53 Handlungsfeld 12...........................................................................................................................546.12 Handlungsfeld 13...........................................................................................................................556.13 Bedeutung der Maßnahmen für die Verbesserung der klimatischen Situation im6.14 Untersuchungsgebiet......................................................................................................................55 Stadtplanungsamt |5 7.Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes...........................................................................57 8.Kosten-und Finanzierungsübersicht (KuF)...........................................................................................59 9.Empfehlung zur Wahl des Sanierungsverfahrens................................................................................61 10.Hinweise zur Sozialplanung...................................................................................................................63 Anlagen...........................................................................................................................................................64 6| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Stadtplanungsamt |7 Abbildungen Abbildung 1: Ablauf der Vorbereitenden Untersuchungen zur„Ortsmitte Grötzingen“.....................................................................8 Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebietes................................................................................................................................9 Abbildung 3: Auszüge Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003.......................................................................................................10 Abbildung 4:Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010...................................................................................10 Abbildung 5: Rechtsgültige Bebauungspläne.................................................................................................................................11 Abbildung 6: Schutzgebietskulissen...............................................................................................................................................13 Abbildung 7: Schwarzplan des Untersuchungsgebietes..................................................................................................................14 Abbildung 8: Beispiele denkmalgeschützter Gebäude in Grötzingen...............................................................................................16 Abbildung 9: Historische Überlagerung mit Siedlungsstruktur aus dem Jahr 1909..........................................................................17 Abbildung 10: Übersicht über die vorhandenen Kulturdenkmale und erhaltenswerten Gebäude.....................................................17 Abbildung 11: Einwohnerdichte in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes.............................................................19 Abbildung 12: Durchschnittsalter in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes...........................................................19 Abbildung 13: Anteil der Familienhaushalte in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes...........................................20 Abbildung 14: Anteil der Seniorenhaushalte in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes...........................................20 Abbildung 15: Gebäudesubstanz nach äußerer Inaugenscheinnahmebeziehungsweiseanhand Eigentümerbefragung....................21 Abbildung 16: Lage der öffentlichen Freiräume und Plätze.............................................................................................................23 Abbildung 17: Befragungsergebnisse im Aspekt Nutzungsart des Gebäudes..................................................................................26 Abbildung 18: Befragungsergebnisse im Aspekt Vermietung..........................................................................................................27 Abbildung 19: Befragungsergebnisse im Aspekt Kaltmiete je Quadratmeter...................................................................................27 Abbildung 20: Befragungsergebnisse im Aspekt Gebäudezustand..................................................................................................28 Abbildung 21: Befragungsergebnisse im Aspekt Modernisierungszustand des Gebäudes................................................................29 Abbildung 22: Befragungsergebnisse im Aspekt Heizungsart im Gebäude......................................................................................30 Abbildung 23: Befragungsergebnisse im Aspekt geplante Modernisierung / Instandsetzung...........................................................30 Abbildung 24: Befragungsergebnisse im Aspektgeplante Modernisierungsmaßnahmen (Teilgruppen)............................................31 Abbildung 25: Befragungsergebnisse im Aspekt Interesse an Bezuschussung von Maßnahmen......................................................31 Abbildung 26: Befragungsergebnisse im Aspekt vorgeschlagene Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers (Teilgruppe)...............32 Abbildung 27: Route des Stadtteilspaziergangs.............................................................................................................................35 Abbildung 28: Impressionen aus dem Stadtteilspaziergang............................................................................................................35 Abbildung 29: Impression aus der Planungswerkstatt....................................................................................................................36 Abbildung 30: Im Untersuchungsgebiet vorhandene Mängel und Missstände.................................................................................38 Abbildung 31: Übersicht zentrale Handlungsfelder für Grötzingen..................................................................................................43 Abbildung 32: Maßnahmen zur Neugestaltung des Niddaplatzes und städtebauliche Ergänzung....................................................44 Abbildung 33: Maßnahmen zur Umsetzung des Höfekonzepts.......................................................................................................45 Abbildung 34: Maßnahmen zur Umgestaltung des Laubplatzes und des Quartiers Gasthof Linde...................................................46 Abbildung 35: Maßnahmen zur räumlichen Konzentration der Ortsverwaltung...............................................................................47 Abbildung 36: Maßnahmen zurStärkung des räumlichen Kontexts zwischen Rathaus und Begegnungsstätte.................................48 Abbildung 37: Maßnahmen zur Optimierung der Wege im Kontext der Pfinz, Maßnahmen im Bereich Mühlgrabe und Quartier am Mühlgraben und Qualifizierung Mühlstraße / Pfinzbalkon..................................................................................51 Abbildung 38: Verkehrsplanerische Maßnahmen im Kontext der Schultheiß-Kiefer-Straße, Niddastraße sowie des Ortskerns...........53 Abbildung 39: Private Modernisierung in der historischen Ortsmitte...............................................................................................54 Abbildung 40: Maßnahmen im Kontext des Bahnhofsumfelds........................................................................................................55 Abbildung 41: Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes.........................................................................58 8| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht 1.Vorbemerkungen und prozessualerAblauf MitGemeinderatsbeschluss vom 25. Juli2017wurdenfür den Bereich„OrtsmitteGrötzingen“die Einleitung der Vorbe- reitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beschlossen. Im Sinne des §141 BauGB sind Vorbereitende Untersuchun- gen erforderlich, um Beurteilungsgrundlagen über die Not- wendigkeit, die Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu schaffen. Als Maßstab zur Beurteilung der Notwendigkeit einerSanierung werden nach §136 BauGB die sogenannten „städtebaulichen Missstände“im Gebiet herangezogen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Wohn-und Arbeitsverhältnisse oder die Sicher- heit derimGebiet wohnenden und arbeitenden Men- schen und auf die Funktionsfähigkeit des Untersuchungsgebietes. Anlass der Vorbereitenden Untersuchungen sind neben den städtebaulichen Mängeln und Missständen auch die bereits im Vorfeld der Vorbereitenden Untersuchungen vollzogenen Planungsüberlegungen insbesondere zum Niddaplatz und sogenannten„Höfekonzept“.Diese beziehensich zum einen inhaltlichbereitsauf strategisch wichtige Teilbereiche des Untersuchungsgebietes und zum anderen auch intensiv öf- fentlich in Form von Planungswerkstätten und anderen dialo- gisch ausgerichteten Beteiligungsformaten diskutiert wurden. Abbildung1: Ablauf der VorbereitendenUntersuchungen zur„Ortsmitte Grötzingen“ Die Vorbereitenden Untersuchungen bauen damit bereits auf einer durch die Öffentlichkeit und den Ortschaftsrat getrage- nen Grundvorstellung zur Entwicklung wichtiger Teilräume des Untersuchungsgebietes auf. Die Beurteilungsgrundlagenwerdeneinerseits auf einer städ- tebaulichen und freiraumplanerischen Analyse aufgebaut. Andererseitswird aufeinenaktiven Dialog mit der Bürger- schaft und den lokalen Akteuren im Untersuchungsgebiet gesetzt. Aufgabe derVorbereitendenUntersuchungen ist es, auf Basis einer städtebaulichen Analyse und auf Grundlage einer Betei- ligung der Eigentümer, der im Gebiet wohnenden Bevölke- rung und der TrägeröffentlicherBelange Aussagen zu treffen, ob entsprechende städtebauliche und freiraumplaneri- sche wie auch funktionale Mängel und Missstände vor- liegen, ob eine Sanierung im Untersuchungsgebiet oder in Teilbereichen zielführend und angemessen ist, wie sich die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerund Eigentümerinnen undwichtiger Institutionen mit Bezug zum Untersuchungsgebiet abzeichnet und welche Ziele und konkreten Maßnahmen im Sinne der städtebaulichen Erneuerung verfolgt werden sollen. Der prozessuale Ablauf der Vorbereitenden Untersuchungen istuntenstehenderAbbildungNr.1zu entnehmen. Stadtplanungsamt |9 2.Bestandsaufnahme Lageund Größedes2.1 Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet liegt im Stadtteil Grötzingen nörd- lich derPfinz und umfasst den historischen Ortskernmit den angrenzendenSiedlungsstrukturen. Räumlich erstrecktsich das Untersuchungsgebiet auf einen Bereich der Ortslage, welcher wie folgt begrenzt wird: im Süden durch den Verlauf der Pfinz, im Westen durch die Wilhelm-Mössinger-Straße, die Begegnungsstätte (im Untersuchungsgebiet), die Grez- zostraßeund die rückwärtige Bebauung entlang der Straßen Im Unterviertel und Niddastraße, im Norden von der rückwärtigen Bebauung entlang der Niddastraße und der Friedrichstraße sowie eines Teils der Bebauung an den Straßen Reithohl und Rosalienberg sowie im Osten durch die Friedrichstraße. Abbildung2: Lage des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet umfasst circa 22 Hektar. Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen 346 Gebäude mit insgesamt 662 Wohnungen. 10| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Übergeordnete Planungen/2.2 VorhandenesPlanungsrecht/ Schutzgebietskulissen Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 ist das Untersu- chungsgebiet als Bestandssiedlungsfläche (überwiegend Wohn-/ Mischnutzung) dargestellt. Die Ortslage ist in der Raumnutzungskarte mit der Signatur des Siedlungsbereichs belegt. Das Sanierungsverfahren entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Abbildung3: Auszüge Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010 Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe mit Stand 2004 sind entsprechend der innerörtli- chenLage Teilbereiche des Untersuchungsgebiets als ge- mischte Bauflächen (M),in den Randbereichen der Ortsmitte als Wohnbauflächen (W) dargestellt. Der Flächennutzungs- plan stellt ferner die im Plangebiet vorhandenen Infrastruk- tureinrichtungen (Ortsverwaltung/Begegnungsstätte) dar. Innerhalb des Untersuchungsgebiets weist der Flächennut- zungsplan keine geplanten Bauflächen, sondern ausschließ- lichBestandssiedlungsflächen aus. Das Sanierungsverfahren entspricht damit den Darstellungen des Flächennutzungs- plans. Abbildung 4: Flächennutzungsplan Nachbarschafts- verband Karlsruhe 2010 Im Untersuchungsgebiet vorhandene Bebauungspläne Innerhalbbeziehungsweisedirekt angrenzend an das Unter- suchungsgebiet sind folgende rechtsgültige Bebauungspläne vorhanden: Bebauungsplan 501 (Gartenäcker I, Rechtskraftdatum 9.Februar1971) unmittelbar angrenzend an Handlungs- feld 2: Umsetzung Höfekonzept / Farrenstall) Bebauungsplan 590 (Ortsmitte–Rathausbereich, Rechtskraftdatum 5.März1982) mit räumlichem Bezug zu Handlungsfeld 1: Neugestaltung Niddaplatz, Hand- lungsfeld 4: Räumliche Konzentration der Ortsverwal- tung am Rathaushof, Handlungsfeld 5: Stärkung des räumlichen Kontextes zwischen Rathaus und Begeg- nungsstätte, Handlungsfeld 8: Vernetzung der Pfinzufer und Handlungsfeld 13: Brückenschlag Bahnhof) Bebauungspläne 593 (Martin-Luther-Straße, Rechts- kraftdatum 22. Oktober1982) sowie 593c (Martin- Luther-Straße Änderung, Rechtskraftdatum 22. Oktober 2007) mit räumlichem Bezug zu Handlungsfeld 13: Neu- ordnung nördlich der Eisenbahnstraße Bebauungsplan 594 (Hofäcker II, Rechtskraftdatum 29.Januar1983) mit räumlichem Bezug zu Handlungs- feld 12: Maßnahmen in historischen Blockinnenräumen / private Modernisierung) Stadtplanungsamt |11 Abbildung 5: Rechtsgültige Bebauungspläne 12| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Schutzgebiete nach Naturschutzrecht/Natura 2000-Gebiete Innerhalb und angrenzend an dasUntersuchungsgebiet exis- tieren keine Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht(ge- schützte Biotope,Natura 2000-Gebietskulissen). Dienächst- gelegenenSchutzgebiete liegen deutlich abgesetzt von der Ortsmitte Grötzingen in den nördlichen und südlichen Hang- bereichen des Pfinztals. Auch im Hinblick auf den großräumigen Biotopverbund liegen keine Kernflächen oder Suchräume des Biotopverbunds tro- ckener, mittlerer und feuchter Standorte innerhalb oder un- mittelbar angrenzend an das Untersuchungsgebiet. Auch hier liegen die nächstangrenzenden Kernflächen und Suchräume abgesetzt vom Untersuchungsgebiet im Hangbereich nördlich des Pfinztales. Wenn auch keine Schutzgebietskulissen nach europäischem Recht im Untersuchungsgebiet bestehen, so ist bei allen Maßnahmendennoch der Artenschutz entsprechend zu be- rücksichtigen und es sind Verbotstatbestände zu vermeiden: Beider Modernisierung von Gebäuden (öffentlich/privat), sowie bei Behebung von Leerständensinddie Gebäude grundsätzlich gutachterlich auf Vorkommen vonstreng ge- schützten Tierarten,die Gebäude bewohnen(beispielsweise Haussperlinge, Rauch-und Mehlschwalben, Mauersegler und Fledermäuse),zu untersuchen.Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf.Auch die Schaffung von Fortpflanzungsquartieren in Form vonNisthilfen für oben genanntenTierarten sollte in die Gebäudemodernisierung mit einbezogen werden.Bei der NeugestaltungvonPfinzufer/Mühlgrabenmüssenin der späterenPlanungsphaseje nach Betroffenheit Gehölze und Wasservögelberücksichtigtwerden. Generell ist das Sanie- rungsgebietbei der UmgestaltungöffentlicherRäume mit einerinsektenfreundlichenBeleuchtung auszustatten. DesWeiteren wurde angeregt zu prüfen, ob der dörfliche Charakter von Grötzingendurch innerörtliche ökologische Aufwertungsmaßnahmen im Sinne eines zum Offenland ergänzenden Biotopverbundes, wie zum Beispiel durch die Förderung der heimischen Dorfflora, Schutz der Mauervegeta- tion, Pflege der Hohlwege oder ähnliches, aufgewertet wer- den kann. Stadtplanungsamt |13 Abbildung6:Schutzgebietskulissen Wasserschutzgebiete, Überschwemmungs- gebiete, Gewässerrandstreifen Das Plangebiet liegt innerhalb der Zone IIIB des Wasser- schutzgebietes Hardtwald (Nr. 212.010, WW Hardtwald) mit Rechtsverordnung vom 17. Mai2006.DesWeiteren existieren mit dem Verlauf der Pfinz und dem Mühlgraben Oberflächengewässer.Die Pfinz innerhalb Grötzingens ist ein Gewässer 1. Ordnung undobliegt in der Unterhaltung dem Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Vorgaben des Gewäs- serentwicklungsplanes (RP Karlsruhe) sind im Bereich der Pfinz zu beachten. Der Gewässerrandstreifen, hier im Innen- bereich 5Meterbeidseits der Pfinzzu schützen. Im Gewässer- randstreifen ist das Entfernen standortgerechter Gehölze und Sträucher, die Neuanpflanzungnicht standortgerechter Ge- hölze und Sträucher, das nicht nur zeitweise Ablagern von Gegenständen sowie die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen nicht zulässig(siehe§29 Wassergesetz Baden- Württemberg / §38 Wasserhaushaltsgesetz). Das Bearbeitungsgebiet liegt teilweise im Ausbreitungsgebiet des Hochwassers bis zum extremen Hochwasserstand HQ extrem , einem Hochwasserabfluss der statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Nach demWasserhaushaltsgesetz gilt, dass bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nachden allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werdendürfen.SoweiteineentsprechendeBauwei- se nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist, sind besondereAnforderungen an die Bauweise,die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Scha- dens angemessenzu berücksichtigen. 14| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Städtebauliche Grundstruktur2.3 und Quartierscharaktere Das Untersuchungsgebietbezieht sich auf die zentrale Orts- mitte von Grötzingen und die angrenzenden Siedlungsstruk- turen, welche in drei differenzierte städtebauliche Gebietsty- pen charakterisiert werden können: Zum ersten denBereich des historischen Ortskerns, welcher sich weitestgehend noch auf den historischen Stadtgrundriss der Ortsmitte von Grötzingen bezieht. Dieser Bereich erstreckt sich auf die Straßenzüge der Niddastraße, der Schultheiß- Kiefer-Straße und Friedrichstraße als Hauptstraßenzüge sowie die Straßen Im Unterviertel / Schustergasse / Hildastraße / Im Oberviertel / Rathausgasse / Krumme Straße. Das Untersu- chungsgebiet ist charakterisiert durch den noch ablesbaren und spürbaren Verlauf der historischen Straßenzüge und die angrenzende historische Bebauung, welche nocheinen ty- pisch dörflichen Grundcharakter aufweist und die Straßenzü- ge klarbegrenzt. Hier findetsich auch eine große Zahl an denkmalgeschützten Gebäuden. Die Blockinnenräumebezie- hungsweiserückwärtigen Grundstücksteile sind in diesem Bereich sehr häufigdurch Nebenanlagen und untergeordnete Bauteile geprägt.Diese sindzumeist noch aus der landwirt- schaftlichen Nutzung oder auch handwerklichen Nutzungen hervorgegangen. In der Konsequenz weisen die Blockinnen- räume zumeist hohe Versiegelungsgrade und einen hohen Grad der Überbauung mit Gebäuden und Hofflächen auf. Abbildung7: Schwarzplandes Untersuchungsgebietes Zum zweiten den im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes liegenden Bereich der Siedlungserweiterungsflächen, welche entlang der Straßen An derPfinz, Friedrichstraße / Im Gäßle gelegen sind und durch eine jüngere Gebäudesubstanz in lockerer freistehenderBauweise geprägt werden. Städtebauli- ches Charakteristikum gegenüber der historischen Ortsmitte sind deutlich größere, gut durchgrünte Grundstücksflächen mit in den rückwärtigen Blockinnenräumen größeren privaten Freiflächen, die zumeist gärtnerisch genutzt werden. Zum dritten durch die jüngeren Geschoßwohnungsbauten im Süden des Untersuchungsgebietes im direkten Umfeld des Niddaplatzes, der Büchelbergsstraße und der Wilhelm- Mössinger-Straße. Sie sinddurch einen ausgeprägten Ge- schoßwohnungsbau charakterisiert, der sich nach Westen in Richtung Edelmänne erstreckt. Als weitere städtebauliche Randbedingungen liegtsüdwest- lich des Untersuchungsgebietes der Bahnhof Grötzingen mit seinem schienengebundenenöffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV)-Anschluss sowiesüdöstlich des Untersuchungs- gebietes der Nahversorgungsschwerpunkt nördlich der Eisen- bahnstraße. Im siedlungsstrukturellen Gesamtkontext bilden die Pfinz und die Bahntrasse deutliche lineare Zäsuren,zwischendem Bildungsstandortim Südenund demOrtskern. Schließlich grenzt das Untersuchungsgebiet an die nördlich angrenzen- den Hanglagen der Pfinz.Hierbei liegenim Unterhang mit den Straßen Reithohl und Rosalienberg auch untergeordnete Teile des Untersuchungsgebietes. Stadtplanungsamt |15 Historiedes2.4 Untersuchungsgebietes, Sanierungsgeschichte, Denkmalschutzeigenschaften Mit seinem Bezug auf die historische Ortsmitte existieren folgende Kulturdenkmäler nach §§2, 28 DSchG im Unter- suchungsgebiet: Friedrichstraße 1 (Flst. Nr. 711) § 2 Wohnhaus Friedrichstraße 3 (Flst. Nr. 712) § 2 Hofanlage Friedrichstraße 2 (Flst. Nr. 544) § 2 Fachwerkwohnhaus mit ehem. Stallungen Friedrichstraße 2a (Flst. Nr. 543) § 2 Gasthaus„Goldener Ochsen“ Friedrichstraße 8 (Flst. Nr. 560)v Wohnhaus Friedrichstraße 10, 14 (Flst. Nr. 646/1, 655) § 2 Wohnhaus, heute Gaststätte„Zum Bundschuh“ Friedrichstraße 26 (Flst. Nr. 244) § 2 Fachwerkhaus Friedrichstraße 47 (Flst. Nr. 7590) § 2 Wohnhaus Friedrichstraße 49 (Flst. Nr. 7590/1) § 2 Wohnhaus Friedrichstraße 15, neben (Flst. Nr.7557) § 2 Ehem. Bierkeller Friedrichstraße (Flst. Nr. 240) § 2 Stützmauer entlang Friedrichstraße Im Gäßle 1 (Flst. Nr. 378) § 28 Wohnhaus Im Gäßle 2 (Flst. Nr. 355) § 2 Wohnhaus Im Oberviertel 1 (Flst. Nr. 664) § 2 Wohnhaus Im Oberviertel 2 (Flst. Nr. 656) § 2 Wohnhaus Im Oberviertel 4 (Flst. Nr. 658) § 2 Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage Im Oberviertel 19 (Flst. Nr. 241/1) § 2 Wohnhaus mit Gewölbekeller Im Oberviertel 24 (Flst. Nr. 271) § 2 Hofanlage Im Oberviertel 25 (Flst. Nr. 245) § 2 Wohnhaus ImOberviertel 28 (Flst. Nr. 271) § 2 Hofanlage Bei Krumme Straße 15 (Flst. Nr. 249) § 2 Gedenkstele für die 1938 zerstörte Synagoge von 1798/99 Laubplatz (Flst. Nr. 730) § 2 Denkmal für die Gefallenen des Krieges 1870/71, 1896 errichtet Laubplatz2 (Flst. Nr. 710) § 2 Gewölbekeller des früheren Zehnthauses Niddaplatz (Flst. Nr. 90/1) § 2 Portal des ehem. Gasthauses„Kanne“, 1632 Niddastraße 6 (Flst. Nr. 844/4) § 2 In Solitärlage am Rathausplatz stehendes Wohnhaus Brunnen bei Niddastraße (Flst. Nr.9225) § 2 Brunnen„Hirtenbub mit zwei Ziegen“ Niddastraße 18 (Flst. Nr. 456) § 2 Gewölbekeller mit Rundbogeneingang Niddastraße 20, 20a (Flst. Nr. 455, 455/1) § 2 Ehem. Gasthaus„Badischer Hof“(Nr. 20a) Nebengebäude (Nr.20) Niddastraße25, Im Unterviertel 1a (Flst. Nr. 793) § 2 Fachwerkwohnhaus Niddastraße 30 (Flst. Nr. 707) § 2 Hofanlage, Wohnhaus mit Scheune Niddastraße 37 (Flst. Nr. 4997) § 2 Schwengelbrunnen um 1912 Rathausplatz 1 (Flst. Nr. 477) § 28 Rathaus, urspr. mit offener Halle im EG (1583) Ziehbrunnen aus der Hofanlage Kirchstraße 1 (1616) Rathausplatz 2 (Flst. Nr. 848) § 2 Verwaltungsgebäude, ehem. Wohn-und Geschäftshaus Schultheis-Kiefer-Straße 1 (Flst. Nr. 478) § 2 Fachwerkwohnhaus Schultheis-Kiefer-Straße 3 (Flst. Nr. 488) § 2 Hofanlage Schultheis-Kiefer-Straße 5 (Flst. Nr. 489) § 2 Ehem. Gasthaus„Zum Stern“, Hofanlage Schultheis-Kiefer-Straße 20 (Flst. Nr. 557/1) § 2 Hofanlage Schultheis-Kiefer-Straße 22 (Flst. Nr. 555) § 2 Wohnhaus mit Ladengeschäft Schultheis-Kiefer-Straße 24 (Flst. Nr. 552) § 2 Zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Geschossvorstößen und Krüppelwalmdach, 18.Jahrhundert Schustergasse 3 (Flst. Nr.820) § 2 Hofanlage, Wohnanlage mit zwei Wetterdächern und in- tegriertem Stall, Scheune, Schopf, 19.Jh. 16| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Abbildung8:Beispiele denkmalgeschützterGebäude in Grötzingen Des Weiteren werden von Seiten des Denkmalschutzes folgende Gebäude als erhaltenswert eingeschätzt: An der Pfinz 2, Wohnhaus An der Pfinz 3, Wohnhaus An der Pfinz 5, Wohnhaus An der Pfinz 6und 7, Wohnhaus An der Pfinz 12, Wohnhaus An der Pfinz 17, Wohnhaus An der Pfinz 18, Wohnhaus An der Pfinz 19, Wohnhaus An der Pfinz 22, Wohnhaus An der Pfinz 24, Wohnhaus An der Pfinz 22, Wohnhaus An der Pfinz 25, Wohnhaus An der Pfinz 26a, Mühlen-und Freilichtmuseum Wasser- getriebene Mühlenanlagen des 17.Jahrhunderts Friedrichstraße 41, Große Hofanlage Friedrichstraße 45, Große Hofanlage Friedrichstraße 46, Beispiel einer Hofanlage des 19.Jahrhunderts Friedrichstraße 50, Beispiel eines Wohnhauses desspä- ten 19.Jahrhunderts Friedrichstraße 52, Beispiel eines Wohnhauses des spä- ten 19.Jahrhunderts Friedrichstraße 53a, Beispiel eines Wohnhauses um 1900 Friedrichstraße 56, Beispiel eines Wohnhauses des spä- ten 19.Jahrhunderts Im Gäßle 7, Wohnhaus Im Oberviertel 8, Hofanlage Im Oberviertel 14, Hofanlage Im Oberviertel 18, Hofanlage Im Oberviertel 21, Wohn-und Geschäftshaus Im Oberviertel 32, Hofanlage Im Oberviertel 33, Hofanlage Im Oberviertel 46, Hofanlage Im Unterviertel 1, Beispiel eines Wohnhauses des späten 19.Jahrhunderts Im Unterviertel, Scheunen Krumme Straße 17, Wohnhaus Laubplatz 1, Hofanlage Laubplatz 4, Feuerwehrgebäude Mühlenstraßen 4, Hofanlage Niddastraße 8, Hofanlage Niddastraße 10, Hofanlage Niddastraße 27, Hofanlage Rathausgasse 2, Wohn-und Geschäftshaus Schultheis-Kiefer-Straße 4, Wohnhaus Schultheis-Kiefer-Straße 6, Wohnhaus Schultheis-Kiefer-Straße 8, Wohnhaus Schultheis-Kiefer-Straße 14, Hofanlage Schultheis-Kiefer-Straße 23, Hofanlage Schultheis-Kiefer-Straße 26, Wohnhaus Schultheis-Kiefer-Straße 27, Wohn-und Geschäftshaus Schustergasse 12, Hofanlage Stadtplanungsamt |17 Abbildung9: Historische Überlagerungmit Siedlungsstruktur aus dem Jahr1909 Abbildung10: Übersicht über die vorhandenen Kulturdenkmale und erhaltenswerten Gebäude 18| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Städtebauliche Basisdaten2.5 und Kennwerte, Eigentümerstruktur, Bodenrichtwerte Das Untersuchungsgebiet umfasstinsgesamt eine Größe von 22,21 Hektarund 346Wohngebäude mit insgesamt 662 Wohnungen. Die Einwohnerdichte wurde aufgrund der differenzierten Ausgangsstruktur nach Baublöcken erhoben undvariiert zwischendem Maximalwert vonknapp 190 EW/ha im Bereich des jüngeren Geschoßwohnungsbaus westlich der Büchel- bergstraße bis hin zum Mindestwert vonrund 40 EW/ha im Bereich der Siedlungserweiterungsflächen nördlich der Straße An der Pfinz. Die höchsten Einwohnerdichten innerhalb des Untersu- chungsgebietesliegenim Bereich der Geschosswohnungs- bauten und der historischen Baublöckeinder Ortsmitte von Grötzingen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes lebten 2017 1.327 Einwohner.Das entsprichteinem Anteil von rund 14% der Einwohnerschaft des Stadtteils Grötzingen. In der Entwick- lung der Bevölkerungszahlen ist gegenüber dem Jahr 2002 im Untersuchungsgebiet ein Rückgang um rund 7% zu verzeich- nen gewesen, was gegenüber der Entwicklung im Stadtteil Grötzingen (-5% im Referenzzeitraum) einen leicht erhöhten Bevölkerungsrückgang bedeutet.IngleichemZeitraum stieg die Zahl der Einwohner in der Gesamtstadt Karlsruhe hinge- genumrund 4%. In Bezug auf das Durchschnittsalter lag dieses zum 31. Dezember2017 im Untersuchungsgebiet bei 42,0 Jahren. Das Durchschnittsalter lag damit deutlich unter dem Durch- schnittsalter des Stadtteils Grötzingen von 45,9 Jahren und nur knapp über dem Durchschnittsalter der Gesamtstadt Karlsruhe von 41,8 Jahren. In der BetrachtungeinzelnerAltersgruppen umfassten zum 31.Dezember2017 im Untersuchungsgebiet die 0-6 Jährigen einen Anteil von 7% der Gesamtbevölkerung, die 6 bis unter 15-Jährigen einen Anteil von 9%. Der Anteil der 65 bis unter 85-Jährigen lag bei 17%, der Anteil des 85 und älteren Be- völkerungsteils bei 2%. Im Vergleich zum Stadtteil Grötzingen weist das Untersuchungsgebiet in den Altersgruppen 0-6 Jahre, 6-15 Jahre und 15-18 Jahre leicht überproportionale Anteile auf, die Altersklassen von 65 Jahre bis 85 Jahre sowie 85 Jahre und älter sind im Vergleich zum Stadtteil Grötzingen leicht unterproportional vertreten. Als interessant hat sich im Durchschnittsalter ein Blick auf die einzelnen Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes erwiesen: So lagen die höchsten Durchschnittsalter vorrangig in den Baublöcken der Siedlungserweiterungen im Osten des Untersuchungsgebietes (An der Pfinz / Im Gäßle / Friedrich- straße) während die historischen Baublöcke der Ortsmitte und des Geschoßwohnungsbaus deutlich jüngere Durchschnittsal- ter aufwiesen. Mit dem Blick auf die vorhandenen Haushaltstypen ist für das Untersuchungsgebiet festzustellen, dass entsprechend des im Vergleich zumStadtteil Grötzingen jüngeren Durchschnittsal- ters auch die Zahl der Familienhaushalte (Haushalte mit minderjährigen Kindern) mit einem Anteil von 24% deutlich über den Durchschnitt des Stadtteils Grötzingen (19%) liegt. In gleichem Maße sind die Seniorenhaushalte (Einpersonen- haushalte über 60 Jahre oder Paarhaushalte mit jüngerem Partner über 60 Jahre) im Untersuchungsgebiet mit 17% gegenüber 33% im Stadtteil Grötzingen unterrepräsentiert. Mit Blick auf die Einzelquartiere liegen ebenso wie beim Durchschnittsalter die höchsten Anteile an Seniorenhaushal- tenim Osten des Untersuchungsgebietes im Bereich der Straße An der Pfinz / Im Gäßle / Friedrichstraße. Die Ausländeranteile (Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit) liegt im Untersuchungsgebiet mit 15% zwar leicht über dem Durchschnitt des Stadtteils Grötzingen (12%), jedoch deutlich unter dem gesamtstädtischen Wert von 19%. Die Mehrzahl der Gebäudehatnach den Ergebnissen des Zensus 2011 nureineWohnung (198 Gebäude), 11 Gebäude weisen als Geschosswohnungsbauten 7-12 Wohnungen auf. Gebäude mit einerWohnung machen damit im gesamten Untersuchungsgebiet einen Anteil von 58% des Gebäudebe- standes aus. Die Bodenrichtwerte weisen mit Stand 31. Dezember2016 innerhalb des Untersuchungsgebietesnur geringe Bandbrei- ten auf und lagen im Bereich der historischen Ortsmitte bei 520Euro/qm (Zone 1306), im Bereich der Wilhelm- Mössinger-Straße bei 500Euro/qm (Zone 1305) und in der Hanglage nördlich der Friedrichstraße (Reithohl, Rosalienberg) bei 500Euro/qm (Zone 1321). Der gewerblich genutzte Be- reich nördlich der Eisenbahnstraße weist einen Bodenricht- wert von 100Euro/qm (Zone 6661) auf. Stadtplanungsamt |19 Abbildung11:Einwohnerdichte in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes Abbildung12: Durchschnittsalter in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes 20| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Abbildung13: Anteil der Familienhaushalte in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes Abbildung14: Anteil der Seniorenhaushalte in den einzelnen Baublöcken des Untersuchungsgebietes Stadtplanungsamt |21 Gebäudealter/2.6 Gebäudezustand Im Hinblick auf die Altersstruktur der Gebäude findet sich im Untersuchungsgebiet aufgrund der sehr unterschiedlichen Charaktere (historische Ortsmitte, Bereich der Siedlungserwei- terung, jüngerer Geschoßwohnungsbau) eine große Bandbrei- te an Altersklassen. Insgesamt 135 Gebäude stammen dabei aus einem Baujahr älter als 1919. In einem Vergleich auf das Gesamtgebiet macht diese Altersklasse damit rund 39% aus. Würde man einen Bezug nur auf die historische Ortsmitte ziehen,wäredieser prozentuale Anteil deutlich höher. Entsprechend der Auswertungen des Zensus 2011 verfügen 76% der Wohnungen über eine Zentralheizung, 2% sind an die Fernwärme angeschlossen. In 5% der Wohnungen exis- tiert eine Etagenheizung.Immerhin noch 16% der Wohnun- gen verfügen über Einzel-und Mehrraumöfen (auch Nacht- speicherheizungen). DieGebäudezuständewurdenAnfang des Jahres 2018 durch eineBegehunganhand der äußeren Inaugenscheinnahme aufgenommen. Beurteilt wurde der äußere Gebäudezustand der Haupt-und Nebengebäude. Abbildung15:Gebäudesubstanz nach äußerer Inaugen- scheinnahmeoderanhand Eigentümerbefragung Der Gebäudezustand wurde dabei in fünf unterschiedliche Kategorien von Neubau odervollständig renoviertes Altge- bäude (Kategorie I) bis hin zu abgängige Gebäudesubstanz (Kategorie V) unterteilt. Nach den definierten Mängelkatego- rien ist bei den Kategorien III bis V mit Modernisierungsauf- wand in größerem Umfang zu rechnen. In die Kategorisierung eingestellt wurde dabei einerseits der von außen sichtbare Zustand der Gebäudesubstanz (Mängel an Substanz, Fassade, Dach, Zustand Fenster und so weiter), aber auch der energe- tische Zustand (Vorhandensein und Zustand Dämmung). Innerhalb des Plangebietes weisen rund 74 Prozent der kar- tierten und zugänglichen Gebäude keine oder nur geringfügi- gesichtbareMängel auf, die letztlich über Instandhaltungs- maßnahmen außerhalb der Sanierung behebbar sind. Der hohe Anteil dieser Gebäude resultiert vorrangig aus der Situa- tion, dass aufgrund des relativ großen Umgriff des Untersu- chungsgebietes auch ein größerer Anteil an jüngerer Gebäu- desubstanz in der Abgrenzung enthalten war. Teilweise erhebliche Mängel und damit für eine Modernisie- rung im Zuge einesSanierungsverfahrens typische Gebäude- zustände weisen rund 24 Prozent der kartierten und zugäng- lichen Gebäude auf. 22| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Hierbei liegen die Hauptschwerpunkte dieser Kategorie im Bereich der historischen Ortsmitte von Grötzingen. Gebäude mit substanziellen Mängeln umfassen nach äußerer Inaugen- scheinnahme nur rund 3% der kartierten und zugänglichen Gebäude, die abgängige Gebäudesubstanz liegt beiunter 1%. Dies macht deutlich, dass zwar Modernisierungserfor- dernisse im Kontext von Altgebäuden mit teilweise erhebli- chen Mängeln bestehen, dass jedoch in der Ortsmitte von Grötzingen kein akuter Brennpunkt im Hinblick auf eine Zusammenhängende niedergehende oder mit einem hohen Maß an Mängeln behaftete private Altbausubstanz besteht. Gebietsspezifische2.7 Nutzungsstruktur/ Nahversorgung/ Soziale Infrastruktur Das Untersuchungsgebiet selbst bietet im Umfeld des Nidda- platzes eine kleinteilige Nahversorgungs-undDienstleis- tungssituation unter anderem mit Bäckerei, Metzgerei, Ban- ken, Optiker, Ärzten und gastronomischenEinrichtungenan. Diese bilden zusammen mitder südlich der Pfinz und damit in unmittelbarer fußläufigerEntfernung liegenden großflächigen Einzelhandelsangebote(EDEKA, LIDL) eine noch sehr gute Ausstattung an Nahversorgungseinrichtungen innerhalb des Ortskerns von Grötzingen. Die innerhalb des Untersuchungs- gebietes liegenden Erdgeschoßzonen mit Ladenlokalen sind bis auf wenige Ausnahmen belegt und weisen einen eher unterdurchschnittlichen Leerstand auf. Die soziale Einrichtung„Begegnungsstätte Grötzingen“liegt innerhalb des Untersuchungsgebietesund wird fürverschie- dene Veranstaltungenund Vereinsaktivitäten genutzt. Unter anderem findethierauch der AWO-Treff statt. Unmittelbar angrenzend an das Untersuchungsgebiet liegen in der Eisenbahnstraße 34 das Kinder-und Jugendhaus Gröt- zingen, welches als stadtteilbezogene EinrichtungKinder und Jugendlichen ab 14 Jahre ein Freizeitangebot bietet. In der Grezzostraße 7liegtdas Seniorenheim Hanne-Landgraf-Haus der AWO mit insgesamt 98 Pflegeplätzen. Bildungseinrichtungen (Augustenburg-Gemeinschaftsschule) undweitereKinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Kindertageseinrichtungen) liegen im Stadtteil Grötzingen deutlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Öffentliche Plätze/öffentliche2.8 Räume/Freiräume Innerhalb des Untersuchungsgebietes hat die zentrale Orts- mitte vom Grötzingen eine hohe bauliche Dichte. Dennoch prägenFreiräume und öffentliche Räume dasUntersuchungs- gebiet: Der Rathausplatz stellt den zentralen historischen Platz- raum dar, welcher von einer historischen Gebäudesub- stanz umgeben ist.Der gepflastertePlatzhateine hohe städtebauliche Qualität. Der Niddaplatzbildet das räumliche Pendant zum Rat- hausplatz, besitzt jedoch einen gänzlich anderen, stärker freiraumorientierten Grundcharakter. Der Platzist einof- fenerRaummitfunktionalenAngeboten (Spielplatz, Boulebahn). Die städtebaulichen Randbedingungen des Niddaplatzes werden durch die angrenzende jüngere Bebauung an der Mühlstraße und der Büchelbergstraße und der fehlenden städtebaulichen Kante am Südrand geprägt. Der Platz ist zudem durchdieumlaufenden Straßenzüge der Mühlstraße / Straße An der Pfinz und Büchelbergstraße dreiseitig flankiert und auch imSüden durch die Parkierungsangebote geprägt. Zwischen Niddaplatz und Rathausplatz liegen die Vorfel- der der Begegnungsstätte, welche auch durch eineAu- ßengastronomiegenutzt werden.DerRathausplatz und derNiddaplatz stehen derzeit nichtimgestalterischen Verbund mit den angrenzenden Platzräumen. Der Laubplatzam nördlichen Ende der Ortsmittestellt im Zusammentreffen der Niddastraße / Schultheiß-Kiefer- Straße / Friedrichstraße ein räumliches Pendant zum Rathausplatz dar.WegenderVerkehrsfunktion besitzt der Laubplatz nuramSüdrand einenFreiraumcharakter. Der übrigePlatzraumistdurch Straßen geprägtund be- sitzt keine Aufenthaltsqualität. Der Grezzoplatz stellt einen gut ausgestatten Freiraum mit einergutenAufenthaltsqualität nördlich der Grezzo- straße dar.Dort existierenauch historische Elemente und Angebote des Urban Gardenings. Der Platz bildet einen guten räumlichen Übergang zwischen amRand der ei- gentlichen Ortsmitte,Grezzostraße und der Schustergas- se / Straße Im Unterviertel. AmKreuzungspunkt der Wilhelm-Mössinger-Straße und der Straße Am Floßgrabenöffnet sich ein Platz mit einem räumlichenPotenzial für einen Platz mit Aufenthaltsqua- lität.Aufgrundseiner eher abseitigen Lageaußerhalb des Wegenetzes wird dieserkaum genutzt.Das spiegelt sichimverlassenenZustand des Platzraums wieder. Gleiches gilt auch für die kleinere Platzfläche am Über- gang der Wilhelm-Mössinger-Straße zur Graf-Konrad- Straße. Stadtplanungsamt |23 Der historische Freiraum um das Mühlwehr und der Mühlgraben südlich der Straße An der Pfinz besitzt keine gestalterische Qualität und hat keine Funktion für die siedlungsnahe Erholungsnutzung. Ein großes Defizit ist die Wegebeziehung über das Mühlwehr nach Süden in Richtung Nahversorgung. Der kleine Freiraum nördlich der Straße an der Pfinz / Friedrichstraße besitzt vorrangig eine historische Bedeu- tung. Der Freiraum im Kreuzungsbereich der Friedrichstraße / Straße Im Speitel stellt eine erweiterte Kreuzungssituati- on dar, die zwar ein räumliches Grundpotenzial auf- weist, aber durch die rückliegende Erschließung der Hanggaragen beeinflusst wird. Abbildung16:Lage der öffentlichen Freiräume und Plätze Die Pfinz als linear am Südrand des Untersuchungsgebie- tes verlaufendes Freiraumelement istweitestgehend technisch verbaut und es besteht an keiner Stelle eine di- rekte Zugänglichkeit. Auch die grundsätzliche Erlebbar- keit des Wassers ist aufgrund der Tieflage, aber auch aufgrund der nur an wenigen Stellen direkten Erlebbar- keit durch Brücken oderUferwegen sehr stark einge- schränkt. 24| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Blockinnenbereiche/2.9 halböffentliche und private Freiräume, klimatische Bedeutung DasUntersuchungsgebietistwie dargestellt städtebaulich und damit in der Folge auch freiraumplanerisch sehr differen- ziert geprägt: Historische Baublockstrukturen: In diesen Baublöcken existiert eine grundsätzlich hohe bauliche Dichte und ein Defizit an privat nutzbaren Freiräumen. Gleichzeitig wer- den die privaten Hofsituationen an vielen Stellen sehr in- tensiv zum Aufenthalt genutzt, privat bespielt und ange- eignet. In vielen Fällen ist dabei ein durchaus liebevoller Umgang mit den vorhandenen Freiflächen und deren Gestaltungfestzustellen. Nichtsdestotrotz besteht inner- halb der historischen Blockinnenräume ein deutliches Freiraumdefizit, ein hoher Versiegelungsgrad, eine im Vergleich zum weiteren Umfeld erhöhte thermische Be- lastung, ein Mangel an Freiraumstrukturen undein Mangelim Kontext der Verbundwirkung vernetzende Elemente, wenngleich gerade die untergenutzten Ne- bengebäude und diehistorischen Gebäude eine hohe Bedeutung auch für den Artenschutz aufweisen. Offene Blockinnenräume im Osten des Plangebietes:In diesen Baublöcken werden die Blockinnenräume vorran- gig privat gärtnerisch genutzt.Dieprivaten Freiflächen stehen hierbei in einem Verbund einerseits innerhalb der Blockinnenräume und andererseits zum Element der Pfinz und des Mühlgrabens, welcheramsüdlichenRand verläuft. In der Summe besitzen diese Blockinnenräume mit ihren zusammenhängenden privaten Freiflächen eine wichtigefreiräumlicheAusgleichsfunktion zur angren- zenden historischen Ortsmitte und der Dichte der dorti- gen Blockinnenräume (vgl. oben).In Teilen der Baublö- cke besteht jedoch bereits eine bauliche Vorprägung und Teilnutzung für Parkierung (beispielsweiseBlockinnen- raum östlich des Niddaplatzes). Blockinnenräume des jüngeren Geschoßwohnungsbaus: Die im Bereich des Geschoßwohnungsbaus vorhandenen Blockinnenräume werden häufig durch private Freiflä- chen und halböffentlich nutzbare Freiflächen geprägt und besitzen zumeist eine eingeschränkte freiraumplane- rische Qualität. Erschließungsstruktur/2.10 Charakter der Straßenräume Die Ortsmitte von Grötzingen besitztinnerhalb des Untersu- chungsgebietesden Vorteil,kaumdurch Durchgangsverkehr belastet zu sein. In der Verkehrserschließung bestehenVerbindungennach Süden über die Büchelbergstraße und Friedrichstraße zur Eisenbahnstraße als südliche Verteilerachse, über die Nidda- straßenach Norden in Richtung B 3 und nach Westen über die Grezzostraße ebenfalls in Richtung B 3. Die Mühlstraße bildet mit der Büchelbergstraße und der verlängerten Fried- richstraße die dritte Brückenquerung über die Pfinz.Diese ist mit dem angrenzenden Fuß-und Radverkehrstunnel eine wichtige Verbindung zwischen dem historischen Stadtkern und dem Ortsteil südlich der Bahngleise. Für den Kraftfahr- zeugverkehr besitzt diese lediglich eine untergeordnete Er- schließungsfunktion. In der inneren Erschließung bildenin der Nord-Süd-Richtung die Niddastraße und die Schultheiß-Kiefer-Straße andockend an die Büchelbergstraße die verkehrliche Haupterschließung, in West-Richtung die Straße An der Pfinz als südliche Achse und die Friedrichstraße als nördliche Achse. Die übrigen Straßenzüge (Im Unterviertel / Schustergasse / Hildastraße / Im Oberviertel, Rathausgasse / Krumme Straße / Im Gäßle / Reithohl / Rosalienberg) bilden die untergeordnete Erschlie- ßung. Der Charakter der Straßenräume wird in der eigentlichen Ortsmittestark durch die historischeengeGesamtsituation und Flankierung durch die städtebaulichen Raumkanten charakterisiert. Die übrigen Straßenzüge (zum Beispiel die Straße An der Pfinz, Büchelbergstraße, Grezzostraße, Im Gäßle, Friedrichstraße Ostabschnitt) weisen hingegen außer- halb der historischen Ortsmitte ausreichende Straßenquer- schnitte mitbegleitenden Parkierungsangebotenauf. Stadtplanungsamt |25 Über die Eigentümerbefragung wurde das vorhandene Parkie- rungsangebot abgefragt.Gleichzeitig wurde im Zuge der Bestandserhebung das vorhandene Parkierungsangebot qualitativ bewertet. In der Summe besteht innerhalb des Untersuchungsgebietes wie in allen zentralen Situationen von historischen Ortsmitten einBedarf an öffentlichen Parkstän- den.Ausgehend von der Eigentümerbefragung kann als grober Rahmen ein Stellplatzdefizit von 50-60 Stellplätzenim gesamten Untersuchungsgebietkonstatiert werden, was jedoch in der Summe letztlichkeine hohen Investitionen rechtfertigt. Wichtiger erscheint eher, dassvorhandene Par- kierungspotenzialeim Zuge der Umgestaltungöffentlicher Räume möglichstberücksichtigtundgegebenenfallsVerlage- rungspotentialim räumlichen Umfeldgeneriertwird. Letztlich mussüber eine Stärkung der Zuwegung zum ÖPNV auch ein Beitrag zur weiteren Vermeidung vonmotorisiertemIndividu- alverkehrgeleistet werden. Erschließungsstruktur/2.11 Umweltverbund Fußwegenetz Innerhalb des Untersuchungsgebietes existieren Fußwegesi- tuationen, welche die historische Kernortslage gut mit den angrenzenden jüngeren Quartieren vernetzen.Beispielesind die Wegeverbindungen In den Weihergärten, Am Gießbach, Grezzoplatz / Schustergasse, die Wegeverbindung im Bereich Wilhelm-Mössinger-Straße / Am Floßgarten entlang der Pfinz. Nichtsdestotrotz existieren aber auch deutliche Lücken im Fußwegenetz, hier insbesondere in West-Ost-Richtung ent- lang der Pfinz, ebenso funktionale Defizite (beispielsweise Pfinzquerung am Mühlwehr) oder auch erforderliche Um- wegesituationen in der Anbindung an den ÖPNV (beispiels- weiseWegeverbindungen aus der Ortsmitte heraus über die Büchelbergstraße und ebenso über die Edelmänne zum Bahnhof Grötzingen). Grundsätzlich bildet hier der Verlauf der Pfinz und nachfolgend auch die Bahntrasse eine starke räum- liche Zäsur. In der historischen Ortsmitte sind die Gehwege zu schmalund häufig durch andere Nutzungen (zum BeispielGehwegpar- ken) in der Nutzbarkeit eingeschränkt. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Innerhalb des Gebietes verläuft die Buslinie 21 (Durlach Turmberg–Bahnhof–Grötzingen Nord), welche Haltestellen in der Büchelbergstraße und Rathausanfährt. AmBahnhof Grötzingenfahrendie Linien S 4 und S 5 vom Liniennetz des KVVund verbinden Grötzingen mit der Innen- stadt von Karlsruhe und dem Karlsruher Hauptbahnhof. 26| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht 3.Ergebnisse der Befragungund Beteiligung Ergebnisse der3.1 Eigentümerbefragung Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen im geplanten Sanierungsgebiet Grötzingen wurden insgesamt 420 Eigen- tümerinnen und Eigentümerbeziehungsweisederen Zustell- berechtigte im Dezember 2017angeschrieben und um Aus- kunft zum Zustand ihrer GebäudebeziehungsweiseWohnun- gen gebeten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben pro Objekt einen Fragebogen erhalten. Eigentümer mit meh- reren Eigentumswohnungen in einem Gebäude haben nur einen Fragebogenbekommen. Eigentümer mit Eigentums- wohnungen in verschiedenen Gebäuden hingegen mehrere, also einen Fragebogen pro Objekt. Insgesamt wurden somit 463 Fragebogen verschickt. Die Eigentümerumfrage wurdevon Seiten des Amts für Stadt- entwicklungonline durchgeführt. Hierzu erhielten die Eigen- tümerinnen und Eigentümer ein Anschreiben mit Internetlink und Zugangscode. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, einen Papierfragebogen telefonisch anzufordern. Rund ein Viertel der Befragten nutzte dieses Angebot, füllte den Frage- bogen handschriftlich aus und sendete ihn im portofreien Antwortkuvert zurück. Im Januar 2018 erfolgte ein Erinne- rungsschreiben an all diejenigen, die bis dato noch nicht geantwortet hatten. Aus diesen beiden Versandaktionen ergab sich eine Bereinigung des Adressverteilers um vier Fälle, so dass im Folgenden mit einer Grundgesamtheit (GG) von 459 Fällen und 346 Gebäuden gerechnet wird. Die 360 ausgefüllten Fragebogen entsprechen einer Rück- laufquote von 78,4% und liefern Informationen zu 81,8 % der 346 Gebäude. Die Rücklaufquote ist damit höher als in anderen im Rahmen vorbereitender Untersuchungen durchge- führten Eigentümerumfrage (Innenstadt-Ost: 58,1% [bezo- gen auf Grundgesamtheit]beziehungsweise73,8% [bezogen auf Gebäude]; Grünwettersbach:69,4% [bezogen auf Grundgesamtheit]beziehungsweise76% [bezogen auf Ge- bäude]).Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse und Grafi- ken wurden durch das Amt für Stadtentwicklung erstellt. Gebäudealter Die Differenzierung der Wohngebäude nach Baualtersklassen belegt den im Vergleich zum Gesamtstadtteil und der Gesamt- stadt hohen Anteil älterer Gebäude im Untersuchungsgebiet, wie Abbildung 1 zu entnehmen ist: 37,3% der Gebäude wur- den vor 1919 fertiggestellt–darunter befinden sich viele Ge- bäude aus dem 18.und 19. Jahrhundert, einige wenige reichen sogar ins 16. Jahrhundert zurück. Im Gegensatz dazu kommen Neubauten (6,1%) eher selten vor. Alle weiteren Baualters- klassen verzeichnen Anteile von etwa 13 bis 16 Prozent. Diese HeterogenitätbeziehungsweiseMischung zwischen einerseits sehr alter und andererseits neuer Bausubstanz macht Heraus- forderungen in Bezug auf die Bewahrung des ursprünglichen Charakters des Stadtteils deutlich. Gebäudenutzung und-größe Die Baustruktur entspricht einer historisch gewachsenen eher kleinteiligen Dorfkernbebauung mit ganz überwiegender Wohnnutzung (86,8%). Nur 1,4% der Gebäude dienen reinen Gewerbezwecken. In weiteren 11,8% der Gebäude findet Wohnen und Arbeiten unter einem Dach statt. Über die Hälfte der Gebäude hat zweiVollgeschosse (59,2%). 29,1% der Gebäude besitzen drei Vollgeschosse. Lediglich ein Vollge- schoss weisen 8,5% der Gebäude auf, dies sind überwiegend vor 1919 errichtete Gebäude. Ein gewisser Schwerpunkt dieser kleinteiligen und älteren Gebäudestruktur lässt sich im Kreu- zungsbereich Im Oberviertel/Friedrichstraße/Im Gäßle erkennen, findet sich aber darüber hinaus auch an anderen Stellen im Untersuchungsgebiet. Die Gebäudegröße spiegelt sich auch in der Anzahl der Wohnungen pro Gebäude wider: Bei den erfass- ten Gebäuden handelt es sich überwiegend um Gebäude mit einer Wohnung (54,9%). Knapp ein Viertel (24%) der in die Untersuchung eingegangenen Gebäude besitzenzwei Woh- nungen. 16,7% der Gebäude umfassen nach Angaben der Eigentümer drei bis sechs Wohnungen. Sieben bis zwölf Woh- nungen weisen 4,4% der Gebäude auf, dies sind vor allem jüngere Gebäude mit Baualter zwischen 1970 und der Jahrtau- sendwende. Gebäude mit mehr als zwölf Wohnungen gibt es im Untersuchungsgebiet nicht. Abbildung 17:Befragungsergebnisse im Aspekt Nutzungsart des Gebäudes Stadtplanungsamt |27 Kaltmiete und Leerstand Mehr als die Hälfte der Befragten (55,3%) vermieten das Wohneigentum nicht, sondern bewohnen es selbst. 38,1% der Befragten vermieten ihre Objekte hingegen und machen entsprechend Angaben zur Höhe der Kaltmiete je Quadratme- ter. Eigentümerinnen und Eigentümer mit sowohl vermieteten als auch selbst genutzten Wohneigentum zählen als„vermie- tet“. Keine Angabe zur Frage der Vermietung machen 6,7% der Befragten. Eine hohe Selbstnutzungsrate wie dies auf Grötzingen zutrifft, lässt eine hohe Mitwirkungs-und Investitionsbereitschaft vermuten, was durch die hohe Rücklaufquote und das in Abbildung 22 dargestellte hohe Interesse an der Bezuschus- sung von Maßnahmen bestätigt wird. Abbildung 18:Befragungsergebnisse im Aspekt Vermietung Der pro Quadratmeter anfallende Mietpreis für Wohnzwecke reicht im Untersuchungsgebiet von 2,50 Euro bis 13 Euro. Durchschnittlich beträgt die Kaltmiete im Untersuchungsge- biet 7 Euro proQuadratmeter Wohnraum. Etwa jede vierte Wohnung (25,9%) kostet laut Angabe der Vermieterinnen und Vermieter weniger als sechs Euro Kalt- miete je Quadratmeter. Dies sind mit etwa66,7% ganz überwiegend Wohnungen in Altgebäuden von vor 1919. Auch handeltes sich bei den Wohnungen/Gebäuden mit günstiger Kaltmiete meist um Altgebäude mit geringen (48,3%) oder erheblichen Mängeln (24,1%) in der Gebäu- desubstanz. Der Renovierungszustand liegt meist über 20 Jahre zurück. Ein weiteres Fünftel (21,6%) der Vermieterin- nen und Vermieter verlangt sechs bis sieben Euro für den Quadratmeter. Zwischen sieben und acht Eurobeziehungsweisezwischen acht und neun Euro kostet der Quadratmeter in 16,4% beziehungsweise17,2% der vermieteten Wohnungen. 19% der Mieterinnenund Mieter müssen für den Quadratmeter neun Euro oder mehr entrichten. Dies betrifft vor allem Woh- nungen in Gebäuden, die nach 1990 erbaut wurden. Ein Vergleich der Miethöhen auf Basis der Eigentümerbefra- gungen aus verschiedenen Untersuchungsgebieten zeigt, dass die Mieten pro Quadratmeter in Grötzingen günstiger sind als in der Innenstadt-Ost, aber höher als in Grünwettersbach. Mieten für gewerbliche Nutzungen sind im Durchschnitt höher, bewegen sich jedoch im Rahmen zwischen drei Euro und elf Euro. Da gewerbliche Vermietung nur in 5 % aller Gebäude im Untersuchungsgebiet vorkommt, ist eine detail- lierte Auswertung der Mietpreise für dieses Marktsegment jedoch nicht möglich. Längere Leerstände von mehr als drei Monaten in den letzten zwei Jahren oder aktuellen Leerstand haben 5,3% der Eigen- tümerinnen und Eigentümer im Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. Kein Thema ist dies hingegen für 88,3%. Keine Angabe machten 6,4% der Befragten. Die Gebäude-und Wohnungszählung aus dem Jahr 2011 bescheinigt dem Stadtteil Grötzingen eine zum Stichtag über- durchschnittlich hohe Leerstandsquote von 3,7% (Karlsruhe 2,3%) 1 . Abbildung19:Befragungsergebnisse im Aspekt Kaltmiete je Quadratmeter 1 Diese vor sieben Jahren ermittelte Leerstandsquote wurde anders als in der Umfrage stichtagsbezogen erhoben und ist schon aufgrund dessen niedriger. 28| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Stellplätze 81,1% der Anwesen, zu denen Aussagen vorliegen, verfügen übereinen oder mehrere Stellplätze.Auf 18,9% der Grund- stücke sind hingegen keine Stellplätze vorhanden. In der Summe existieren bezogen auf die Gebäude laut Angaben der Eigentümerinnen und Eigentümer insgesamt 555 Stellplätze, davon sind 52 Stellplätze dergewerblichen Nutzung zuge- ordnet.Mehr als ein Drittel der Gebäude (36,8%) verfügt über einen Stellplatz. Ein weiteres Viertel der Gebäude (24,3%) kann zwei Stellplätze aufweisen und ein weiteres Fünftel (20%) drei und mehr Stellplätze. Vergleicht mandie Anzahl der Wohn-und Gewerbeeinheiten pro Gebäude mit der Anzahl der vorhandenen Stellplätze, so weisen 36,8% der Gebäude Stellplatzdefizite auf, wohingegen 25,3% der Gebäude Überschüsse verzeichnen. Diese Defizit-Überschuss- Berechnung basiert nichtauf den gängigen Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, sondern stellt lediglich einen Abgleich zwischen Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten und Anzahl der Stellplätze dar. Das Defizit ist besonders ausgeprägt bei vor 1919 erbauten Gebäuden. In der Bilanzaus Defizit und Überschuss ergibt sich ein abso- lutes Defizit von 46 Stellplätzen (auf das Quartier hochge- rechnet ergibt sich ein Defizit von etwa 56 Stellplätzen). Dieses Defizit gilt lediglich als Richtwert, da die Aussagen zu der Anzahl der Stellplätze je Grundstück bei mehreren Eigen- tümern je Grundstück teilweise erheblich voneinander abwei- chen und daher nur bedingt verlässlich sind.Besonders aus- geprägt ist dieses Defizit in den zentralen Bereichen der Niddastraße/Hildastraße sowie im gesamten Verlauf der Friedrichstraße mit den Kreuzungspunkten Im Oberviertel und Im Gäßle. Zu Stellplatzengpässen kommt es darüber hinaus im südlichen Straßenbereich„Im Unterviertel“sowie im nördlichen Straßenbereich der Schustergasse. Auch in der Schultheiß-Kiefer-Straßesind Stellplatzdefizite zu verzeichnen, wobei diese durch vereinzelte Überschüssemöglicherweise kompensiert werden können. Gebäudezustand und Ausstattung Den Zustand eines„Neubaus oder vollständig renovierten Altgebäudes“weisen 28,6% der Gebäude lautAuskunft ihrer Besitzer auf. Weitere 61,5% der Gebäude entsprechen einem„Altgebäude mit geringfügigen Mängeln“.„Teilweise erhebliche Mängel“weisen 8,4% der Gebäude auf. Weitere 1,1 %beziehungsweise0,4% der Gebäude verzeichnen sogar erhebliche substanzielle Mängel oder werden der Kate- gorie„abgängige Gebäudesubstanz“zugeordnet. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass Eigentü- merinnen und Eigentümer den Zustand ihrer Gebäude in der Regel deutlich besser einschätzen, als objektive Begutachtun- gen aus Expertensicht ergeben. Ein Vergleich mit den Ergeb- nissen aus der Eigentümerumfragen Grünwettersbach, die aufgrund abweichender Antwortkategorien nur bedingt mög- lich ist, zeigt für Grötzingen einen vergleichsweise geringeren Anteil an Gebäuden mit deutlichen Mängeln, dafür jedoch einen umso höheren Anteil an Gebäuden mit geringfügigen Mängeln. Abbildung20:Befragungsergebnisse im Aspekt Gebäudezustand Die Frage nach dem Modernisierungsstand der Wohnung beziehungsweisedes Gebäudes bezüglich Fassade, Dach, Heizung und weiterer Teilbereiche zeigt, dass 96,1% der Gebäude zumindest in Teilbereichen modernisiert sind oder aber das Gebäude nach 1990 erbaut wurde, wobei die Mo- dernisierung teilweise über 20 Jahre zurück liegen kann. Stadtplanungsamt |29 Abbildung 21:Befragungsergebnisse im Aspekt Modernisierungszustand des Gebäudes 4,6% der Gebäudewurden2008 oder später erbaut und weisendamit einen Neubaustandard auf. Die meisten Ge- bäude wurden teilsaniert, 17,5% vor überwiegendweniger als 10 Jahren, 37,9% vor überwiegend 10 bis 20 Jahren und 28,6% vor mehr als 10 Jahren und 2,5% zu ganz unter- schiedlichen Zeiten. Überwiegend nicht oder komplett nicht modernisiert sind 5%beziehungsweise3,9% der Gebäude. Darunter fallen nurGebäude mit Baujahr vor 1990. Bei näherer Betrachtung des Modernisierungszustandes der älteren Gebäudezeigt sich ein Sanierungsstau bei vor 1919 erbauten Gebäuden: Hier liegen die letzten Teilsanierungen häufig über 20 Jahre zurück (37,3%). Ein geringerer Anteil dieser Gebäude ist sogar nahezu gänzlich unsaniert (4%, entspricht vier Gebäuden). Sanierungsbedarf besteht den Ergebnissen zufolge auch bei Gebäuden der 1970er und 1980er Jahre. Obwohl diese Gebäude bereits ein Alter von 30 bis 50 Jahren erreicht haben, ist ein Großteil dieser Gebäude nicht (14,7%) oder überwiegend nicht modernisiert (26,5%) oder zuletzt vor über 20 Jahren (23,5%). Entsprechend der unterschiedlichen Lebensdauer der Gewer- ke sind die Bäder und Fenster die am häufigsten renovierten Teilbereiche: In knapp einem Drittel der Gebäude (30,7%) sind die Bäder nicht älter als 10 Jahre. Auch die Fassade wurde in den letzten zehn Jahren bei 26,6% der Gebäude erneuert. Elektroinstallation sowie Dach/Dacheindeckung wurde hinge- gen am seltensten modernisiert. Vor allem im Bereich Dach- eindeckung weisen über die Hälfte der Gebäude Dächer auf, die älter als 20 Jahre sind. 16,7% der Gebäude besitzen noch den ursprünglichen Dachzustand.Festzustellen ist, dass vor allem die Gebäude der 1970er und 1980er Jahre häufig nicht modernisiert sind, vermutlich weil der Zustand dies bisher nicht erforderte. Bei den vor 1919 errichteten Gebäu- den betrifft der Sanierungsstau vor allem Dach und Fassade. Bei Gebäuden aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind es vor allem Dach, Heizung und Elektroinstallation, die ver- nachlässigt wurden. Bei den Gebäuden der 1950er bis 1970er Jahre steht vor allem die Erneuerung der Elektroinstal- lationen, Heizungsanlagen und Bäder an. Die überwiegende Heizungsart inden Gebäuden ist die Zent- ralheizung (73,2%), gefolgt von Einzel-und Mehrraumöfen (auch Nachtspeicherheizung) (15%) und der Etagenheizung (8,6%). Kaum eine Rolle spielen in Grötzingen hingegen Fern-und Nahwärme: Lediglich etwa jeweils ein Prozent der Gebäude sind an das Fernwärmenetz angeschlossen (1,4%) oder besitzen eine Blockheizung (1,1%). Keine Heizung gibt es in 0,7% der Gebäude.Der Vergleich mit Grünwettersbach ist nur bedingt möglich, aufgrund unterschiedlicher Antwort- kategorien und weil inGrünwettersbach mehrere Angaben für ein Gebäude möglich waren. 30| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Die Zentral-und Etagenheizungen in Grötzingenwerden überwiegend mit Gas (54,5%) betrieben, gefolgt von Öl (36,3%) und Strom (6,2%). Lediglich 3,1% der Gebäude werden mit sonstigen Energieträgern wie Holz, Pellets oder Wärmepumpe beheizt. In Grünwettersbach zeigte sich ein nahezu umgekehrtes Verhältnis bezüglich der beiden Energie- träger Gas und Öl. Abbildung 22:Befragungsergebnisse im Aspekt Heizungsart im Gebäude Regenerative Energien kommen bei 16,7% der Gebäude zum Einsatz. Meist handelt es sich dabei um Solarthermie (69,6%). Häufiggenanntwerden auch Holz oder Wärme- pumpen als sonstige genutzte regenerative Energie (32,6%). Photovoltaik kommt bei 19,6% der regenerativ betriebenen Gebäude zum Einsatz. Etwa ein Fünftel (20,6%) der Gebäude im Untersuchungsge- biet weist keine Wärmedämmung auf. Dies betrifft vor allem ältere, vor 1970 erbaute Gebäude. Umgekehrt sind 79,4% der Gebäude zumindest in Teilbereichen mit Wärmedämmung versehen. Am häufigsten mit Wärmedämmung versehen ist bei diesen Gebäuden das Dach (81,8%), gefolgt von der Fassade (50%), der obersten Geschossdecke (33,6 %) und dem Kellerbereich (25,5%). Bei 7,3 % dieser Gebäude sind sonstige Bereiche mit Wärmedämmung versehen, zum Bei- spiel Außen-oder Innenwände. Modernisierungsabsichten und geplante Maßnahmen Von den 360Befragten mit Antwort geben 40% an, in den nächsten Jahren am Gebäude Maßnahmen zur Modernisie- rung oder Instandsetzung vornehmen zu wollen. In der Innen- stadt-Ost lag dieser Anteil bei 30%, in Grünwettersbach hingegen bei vielversprechenden 47,4%. KeineModernisie- rungen oder Instandsetzungen an ihren Gebäuden planen in den nächsten Jahren 60% der Grötzinger Eigentümerinnen und Eigentümer. Abbildung 23:Befragungsergebnisse im Aspekt geplante Modernisierung / Instandsetzung Die am häufigsten beabsichtigten Modernisierungsmaßnah- men betreffen die Erneuerung der Heizung (46,4%, ent- spricht 64 Eigentümerinnen und Eigentümern) sowie die Erneuerung der Bäder (37,7%), der Fenster sowie Maßnah- men zur Wärmedämmung (jeweils 32,6%). Die prozentualen Anteile beziehen sich hierbei auf die 138 Befragten, die Maß- nahmen planen. Mit etwas geringeren Antwortanteilen folgen Vorhaben zur Nutzung regenerativer Energien (26,1%) und zur Erneuerung der Elektroinstallation (23,9%). Sonstige Modernisierungen zum Beispiel anFassade, Dach oder Au- ßenanlagen planen 39,9% der sanierungswilligen Eigentü- merinnen und Eigentümer. Stadtplanungsamt |31 Abbildung 24:Befragungsergebnisse im Aspekt geplante Modernisierungsmaßnahmen(Teilgruppen) Nutzung und Bekanntheit von Zuschüssen für private Modernisierung Von einer möglichen Bezuschussung privater Modernisie- rungsmaßnahmen haben 41% der Eigentümerinnen und Eigentümer schon einmal gehört. 12,1% der Befragten ge- ben sogar an, bezüglich der Fördermodalitäten informiert zu sein. Unbekannt ist das Thema hingegen 46,8% der Eigen- tümerinnen und Eigentümer. Über 70% aller Antwortenden äußern diesbezüglich Interesse an weiteren Informationen. Über 60% der antwortenden Eigentümerinnen und Eigentü- mer signalisieren Interesse, die im Rahmen des Sanierungs- verfahrens mögliche Modernisierungsförderung für Wohn- raum zu nutzen und Erneuerungsmaßnahmen am Gebäude durchzuführen. Dieser Anteil ist höher als in den beiden zu- rückliegenden Eigentümerumfragen Innenstadt-Ost (52,5%) und Grünwettersbach (45,4%), steht aberin einem gewissen Widerspruch zu den Modernisierungsabsichten (40%). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bezuschussung von Maß- nahmen als Anreiz zu Investitionen dient und Eigentümerin- nen und Eigentümer dazu bewegt, zunächst ungeplante Modernisierungen durchzuführen: So gaben knapp 44% der Befragten mit Interesse an einer möglichen Bezuschussung privater Modernisierungen zunächst an, keine Maßnahmen geplant zu haben. Ein Großteil von ihnen (über 60%) wusste aber schlicht auch nichts vonmöglichen Zuschussmodellen und Fördermöglich- keiten. Kein Interesse an einer Bezuschussung der Maßnah- men äußern 34,4% der Eigentümerinnen und Eigentümer, während die restlichen 5,3% die Fragen nicht beantworten. Abbildung25:Befragungsergebnisse im Aspekt Interesse an Bezuschussung von Maßnahmen 32| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Maßnahmen zur Aufwertung des Umfelds Neben Informationen zum eigenen Gebäude im Gebiet, wur- den auch Vorschläge zur Aufwertung des Quartiers erfragt. Konkrete Vorschläge zur Aufwertung des Umfelds nennen 55,3%der an der Umfrage teilnehmenden Eigentümerinnen und Eigentümer. In der Innenstadt-Ost liegt dieser Anteil bei 45,5%. Dieser hohe Anteil an Vorschlägen für eine Aufwer- tung Grötzingens zeugt von der Identifikation der Eigentüme- rinnen und Eigentümer mit ihrem Stadtteil und einem hohen Interesse an dessen Entwicklung. Darüber hinaus verdeutlicht der hohe Anteil konkret genannter Maßnahmen den beste- henden Handlungsbedarf im Gebiet. Am häufigsten empfohlen werden Maßnahmen zur Verbesse- rung der Parksituation (31,2%), gefolgt von Verbesserungen der äußeren Gebäudesubstanz (30,2%). Hierzu zählen bei- spielsweise Erhalt und Sanierung der Fassaden oder ganzer Gebäude (auch Abbruch/Neubau) sowie Renovierung und Belebung leerstehender Häuser. Abbildung 26:Befragungsergebnisse im Aspekt vorgeschlagene Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers (Teilgruppe) Vorschläge in Bezug auf Verkehrsberuhigung/Spiel-/Einbahn-/ Anliegerstraßen (auch mehr Geschwindigkeitskontrollen) nennen 23,1% der Befragten, die Vorschläge gemacht ha- ben. Ein Anteil von 15,1% entfällt auf Maßnahmen, die die innere Gebäudesubstanz betreffen und nicht unmittelbar zur Aufwertung des Umfelds beitragen. Hierzu zählen beispielsweise die Verbesserung der Haustech- nik, die Erneuerung der Heizung, Dämmungund Dachsanie- rung.11,6% der Befragten mit Vorschlägen zum Quartier sehen Handlungsbedarf im Straßenraum und wünschen vor allem eine Sanierung der Straßen. Ebenfalls11,6% der Be- fragten mit Vorschlägen zur Aufwertung des Quartiers nen- nen Maßnahmen zur Verbesserung der leitungsgebundenen Infrastruktur (Strom-/Gas-/Wasser/Breitbandversorgung, Rückbau Oberleitungssysteme, Verlegung Erdkabelund so weiter). Gelegentlich genannt werden in diesem Zusammen- hang auch gewünschte Vorschriften und Restriktionen(Filter- anlagen, Verbote) bezüglich Kaminöfen.Vorschläge in Bezug auf Grün-und FreiflächenbeziehungsweiseBegrünung nen- nen 10,6%. Stadtplanungsamt |33 Geringere Anteileentfallen auf den Wunsch mehr Gewerbe/ Geschäfte/Gastronomie anzusiedeln (6,5%) um zu einer Belebung des Quartiers beizutragen. Weiterehäufig genann- te Vorschläge betreffen die Gehwegsanierung (6,5%), Platz- gestaltung (5,5%), Lärm, Beleuchtung, Sauberkeit (5%) sowie Verbesserungen für ÖPNV und Fahrrad (4,5%). 4% der Teilgruppe sprechen sich für Maßnahmen zur Verkehrsre- duktion/-entlastung aus. Maßnahmen zum Mühlgraben und zur Pfinz nennen 3% der Befragten mit Vorschlägen zum Quartier. Erwartungsgemäß sind dies vor allem unmittelbar benachbarte Bewohner. Sonstige Maßnahmen, die sich keiner der bereitsbeschriebenen Kategorien zuordnen lassen, nen- nen 11,6%. Darunter fallen beispielsweise Maßnahmen zum Bauhof, Rathaus sowie zum Thema Nachverdichtung. Ergebnisse der Befragung3.2 der Behörden und Träger öffentlicherBelange Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Behörden und TrägeröffentlicherBelange entsprechend der Anforderungen des Baugesetzbuchs angeschrieben und um Stellungnahme zu den laufenden Vorbereitenden Untersu- chungen und dem Entwurf des Neuordnungskonzepts gebe- ten. Die Rückläufe aus der Beteiligung liegen tabellarisch aufgearbeitet als Anlage bei. RP Karlsruhe Abt. Sanierung: Bitte um Abstimmung zu Sanierungsverfahren und Ver- fahrenswahl Vorschlag für Stellplatzbilanzierung Hochbauamt KA: Vorhandener Planungsauftrag für Neukonzeption der Ortschaftsverwaltung, Verweis auf bislang noch nicht vorliegendes Raumprogramm Gartenbauamt KA: Neugestaltung Niddaplatz: Anforderung nach einem schlüssigen Parkierungs-und Verkehrskonzept Erhalt von Spielplatzflächen auf dem Niddaplatz: Ver- weis auf Beschluss OR zur Spielflächenkonzeption vom 09.12.2015 Empfehlung auf Verzicht der Nachverdichtung in den grün strukturierten Baublöcken und entlang der Pfinz Liegenschaftsamt KA: Erforderliche Abstimmung der Verfahrenswahl Berücksichtigung von Grunderwerb in KuF Untere Denkmalbehörde: Erfordernis einer aktuellen Bestandsbewertung durch Landesamt für Denkmalpflege RP Karlsruhe Abteilung Gewässer Sicherstellung des Hochwasserabflusses bei Gestaltung Pfinzufer Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens entlang der Pfinz Ev-Methodistische Kirche Kritischer Blick auf geplante Wegebeziehung entlang der Pfinz im Hinblick auf die kirchlichen Aktivitäten Verweis auf kircheneigenes Grundstück an der Pfinz Verweis aufBedeutung des Parkierungsangebotes in Mühlstraße und am Niddaplatz für Kirche ZJD: Natur-und Bodenschutz: Verweis auf Vorkommen streng geschützten Gebäude bewohnende Tierarten und entsprechendes gutachterli- ches Untersuchungserfordernis zeitlich vorgelagert vor Modernisierung / Behebung von Leerständen Einbindung von ergänzenden Fortpflanzungsquartieren in das Sanierungskonzept Empfehlung zur Verwendung heimischer Baum-, Strauch-und Pflanzenarten Untersuchungserfordernis von Gehölzen und Wasservö- geln imZuge vertiefender Planung Empfehlung einer insektenfreundlichen Beleuchtung Vorschlag zum Aufbau eines das Offenland ergänzenden innerörtlichen Biotopverbunds (Dorfflora, Schutz von Mauervegetation, Pflege Hohlwegeund so weiter) ZJD: UntereWasserbehörde: Hinweis auf Lage des Untersuchungsgebietes im HQ extrem undErforderniseiner dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise Verweis auf Pfinz als Gewässer 1. Ordnung und Unter- haltung durch das RP KA Hinweis auf vorhandenen Gewässerentwicklungsplan Hinweis auf Gewässerrandstreifen (5m)und entspre- chende Regelungen / Reglementierungen ZJD: Altlasten / Abfall: Verweis auf vorhandene Flächen im Bodenschutz und Altlastenkataster und entsprechende Reglementierungen ZJD: Immissionen / Lärm: Hinweis auf einwirkende Immissionen ausgehend von Bahntrasse und vorhandene aktive Lärmschutzeinrich- tungen (Schallschutzwand) Verweis auf erforderliche Bewertung einer Aufwertung des Niddaplatzes und eines möglichen Kulturhauses auf 34| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht die schutzwürdige Nachbarschaft entsprechend TA Lärm mit entsprechend möglichen Reglementierungen ZJD: Stadtklima / Klimawandel / Luftreinhaltung:Verweis auf erforderliche Berücksichtigung von Retentionsflächen im Hinblick auf Hochwasser-und Überflutungsereignisse Empfehlung zur Entwicklung eines Grünflächenkonzepts ZJD: Klimaschutz: Empfehlung zur Aufstellung eines umfassenderen ener- getischen Gesamtkonzepts und Verknüpfung mit einer Energiequartiers-Initiative ZJD: Untere Naturschutzbehörde: Verweis auf Vorkommen streng geschützten Gebäude bewohnende Tierarten (Fledermäuse / Schwalben) und entsprechendes gutachterliches Untersuchungserforder- nis zeitlich vorgelagert vor Modernisierung / Behebung von Leerständen, erforderliche Abstimmung mit Fachbe- hörden Einbindung vonergänzenden Fortpflanzungsquartieren in das Sanierungskonzept Empfehlung zur Verwendung heimischer Baum-, Strauch-und Pflanzenarten Untersuchungserfordernis von Gehölzen und Wasservö- geln im Zuge vertiefender Planung Empfehlung einer insektenfreundlichenBeleuchtung Heimatfreunde Grötzingen: Verbesserte Inwertsetzung des noch als Relikt vorhande- nen Torbogens des ehemaligen Gasthauses„Kanne“bei Neugestaltung des Niddaplatzes Ablehnung einer permanenten Bebauung auf Niddaplatz vor dem Hintergrund des historischen Kontextes Empfehlung auf Inwertsetzung des Platzes und Vorsehen mobiler Konstruktionen für Feierlichkeiten Vorschlag zur Unterbringung der Parkierung in Tiefgara- ge oder über Nutzung des Platzes des ehemaligen Post- gebäudes Hinweis auf Arbeit mit den Elementen Wasser, Brunnen, Bachlauf Hinweis auf Einbeziehung des Mühlgrabens in Gesamt- konzeption Hinweis auf Erforderlichkeit von Ruheplätzen, Spielmög- lichkeiten und Bäume zur Beschattung Rathausplatz als Kulturstätte, Niddastraße 6 als Haus für Ausstellungen und Vorträge Grün und Wasser (Quellen) auf Rathausplatz Tiefbauamt Hinweis auf vorhandenen AnschlussMühlstraße 8 an den verdohlten Mühlgraben, Option eines Umschlusses im Zuge der Sanierung Verweis auf Niederlegung desMühlenwehrs und neue Wasserführung für den Mühlgraben Erforderlichkeit einer Sanierung der Verdohlung des Mühlgrabens,gegebenenfallsim Zuge der Sanierung Stadtplanungsamt |35 Ergebnisse der Beteiligung3.3 der Öffentlichkeit Aufbauend auf dem Beschluss des Ortschaftsrates erfolgte am 5.Juni.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Stadtteilspaziergangs und einer Abendveranstaltung (Planungswerkstatt)in der Begegnungsstätte Grötzingen, welchesehr gut besucht war. Die Ergebnisse wurden in einem Ergebnisprotokoll festgehal- ten und nachfolgend in die fachlicheDiskussion im Zuge der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe sowie in den Ort- schaftsrat eingespeist. Der Stadtteilspaziergang führte dabei durch die Ortsmitte von Grötzingenzu den für die Sanierungsmaßnahme zentralen und maßgeblichen Standorten.Währenddes Stadtteilspazier- ganges wurden von Seiten der Planung Informationen zur Ausgangssituation und vorhandenen Mängeln und Missstän- den gegeben. Ebenso fanden aber bereitsvor Ort Diskussio- nen zu möglichen Maßnahmenoptionen statt. Abbildung 27: Route des Stadtteilspaziergangs Abbildung 28:Impressionen aus dem Stadtteilspaziergang 36| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Inder anschließendenPlanungswerkstattwurden zum einen die Arbeitsergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen präsentiert und es wurde ein Feedback insbesondere zu den Handlungsfeldern eingeholt, welches im Nachgang in die vorbereitenden Untersuchungen eingebunden wurde.Zum anderen wurde im Hinblick auf anstehende private Moderni- sierungsmaßnahmen zu Förderungsoptionen des Sanierungs- verfahrens informiert und von Seiten des Grünflächenamtes Informationen zum aktuell anstehenden Umbau des Mühlen- wehrs gegeben.In der Summe des Feedbacks aus der Öffent- lichkeit wurden die Handlungsfeldergrundsätzlichbestätigt und als Ziel führend für eine weitere Qualifizierung der Orts- mitte von Grötzingen angesehen. Wesentliche inhaltliche Aspekte im Dialog der Veranstaltung mit Auswirkungen auch auf das Neuordnungs-und Maßnahmenkonzept waren dieDiskussion um die alternativen Varianten zur Ver- kehrsführung im Kontext der Niddastraße / Schultheiß- Kiefer-Straße mit einer im Zuge der Rückmeldung der TeilnehmerInnen recht deutlichen Ablehnung eines Zwei- richtungsverkehrs in der Niddastraße und der Präferenz einer veränderten Verkehrsführung in der Schultheiß- Kiefer-Straße über die Rathausgasse und Krumme Straße zur Entlastung des Rathausplatzes vom Verkehr. Anzu- merken ist, dass aber auch in dieser Variante Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit / Schulwegesicherheit und hinsichtlich der Sichtbeziehungen an der Kreuzung der Rathausgasse / Krumme Straße bei der veränderten Buslinienführung bestanden; die grundsätzliche Frage der Buslinienführung innerhalb der Ortsmitte Grötzingen mit dem Vorschlag einer ver- änderten Führung der Buslinie in einer Richtung über Durlacher Straße; der neue Brückenschlag über die Pfinz von der Wilhelm- Mössinger-Straße zum Bahnhof mit der Neuordnung des Bereichs nördlich der Eisenbahnstraße: Dieser wurde als Ziel führendzur Stärkung der Anbindung an den ÖPNV für Fußgänger und Radfahrer angesehen, wenngleich auch Bedenken hinsichtlich des grundsätzlichen Erfor- dernisses des neuen Brückenschlags und der damit ver- bundenen Investition bestanden; in diesem Zuge die Diskussionum die Priorität einer Qualifizierung des Stegs über die Pfinz vom Pfinzwehr zur Nahversorgung im Hinblick auf den Querschnitt und die Barrierefreiheit vor der Bedeutung dieser Wegebe- ziehung; die Diskussion um die historische Bedeutung des Mühl- grabens unddie damit verbundenen Vorschläge zum Einbinden der Historie in die zukünftige Gestaltung des Freiraums im Bereich des heutigen Mühlgrabens und des Aufnehmens des Elements Wasser in die Umgestaltung des Niddaplatzes. Abbildung29:Impression aus der Planungswerkstatt Stadtplanungsamt |37 4.Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet Aufgrund der Untersuchungen und Analysen können im Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen die folgenden städtebaulichen Missstände im Sinne des § 136 BauGB festgestellt werden. Städtebauliche Mängel und4.1 Missstände Folgende städtebauliche Mängel und Missstände sind festzu- stellen: Innerhalb der Siedlungsstruktur bestehen in den histori- schen Blockinnenräumen (hier vorrangig im Kontext der Straßenzüge Im Unterviertel / Schustergasse / Niddastra- ße / Hildastraße / Schultheiß-Kiefer-Straße / Friedrich- straße / Im Oberviertel /Rathausgasse / Krumme Straße zum Teil aufgrund der historischen Entwicklung sehr kleinteilig strukturierte Grundstückssituationen und da- mit auch baulich negativ beeinflusste Wohnverhältnisse im Hinblick auf Besonnung, Belüftung, Versiegelung und gesunde Wohnverhältnisse. Teile des Gebäudebestandes im Untersuchungsgebiet weisen erhebliche Mängel auf. Defizitäre Bausubstanzen finden sich dabei vorrangig im Kontext der historischen Gebäudesubstanz des Ortskerns von Grötzingen. Der An- teil teilweiser erheblicher Mängel (Kategorie 3 von 5) liegt dabei nach äußerer Inaugenscheinnahme bei rund 24% der Gebäude, der Anteil an Gebäuden mit substan- ziellen Mängel (Kategorie 4 von 5) liegt bei 3%. In der Summe ist damit ein Modernisierungsbedarf bei der pri- vaten Bausubstanz erkennbar, der jedoch im Vergleich zu anderen Untersuchungsgebieten sich als quantitativ geringer darstellt. Innerhalb des Gebäudebestandes existieren nur punktu- elle Leerstände, welche sich auf einzelne Ladenlokale und Objekte beziehen.DerGebäudeleerstand ist jedoch für das Untersuchungsgebiet keine prägendeKenngröße. Der Blockinnenraum zwischen Niddastraße und Mühl- graben wird einerseits durch Parkierung, zum anderen aber auch durch eine in ihrer Gebäudesubstanz und funktionalen Nutzung defizitäre Gebäudestruktur ge- prägt, welche der zentralen Lage des Blockinnenraums nicht Rechnung trägt. Das Bahnhofsvorfeld (außerhalb des Untersuchungsge- bietes, jedoch im Zuge der Durchführung der Vorberei- tenden Untersuchungen ergänzend erhoben), weist durch den linearen eingeschossigen Gebäudekörper nördlich der Eisenbahnstraße städtebauliche Mängel im Hinblick auf die Adressbildung der Ankommenssituation am Bahnhof Grötzingen auf. Die vorhandene Gebäudestruktur nördlich des Bahnhofs bildet städtebaulich einen Riegel zwischen Eisenbahn- straße, Pfinz und dem nördlich angrenzenden Ortskern von Grötzingen.Schließlich sind auch Schalleinwirkun- gen ausgehend vom Bahnverkehr auf das nördlich des Bahnhofsliegende Quartier zu konstatieren. Funktionale Mängel und4.2 Missstände Folgende städtebauliche Mängel und Missstände sind festzu- stellen: Mit der dezentralen Lage des Bauhofs an zwei Standor- ten innerhalb des historischen Ortskerns von Grötzingen existieren einerseits städtebauliche Defizite aufgrund der Nutzungsfunktion des Bauhofs inmitten eines weitestge- hend wohnbaulich geprägten Umfelds, zum anderen existieren aber auch funktionale Defizite für die prakti- sche Arbeit und Organisation des Bauhofs, der auf meh- rere Standorte aufgesplittet ist. Gleiches gilt für die Ortsverwaltung, welche ebenfalls in der Ortsmitte auf mehrere Standorte aufgeteilt ist, was einerseits die Arbeit der Ortsverwaltung organisatorisch erschwert und andererseits die Nachteile in der Auffind- barkeit mit sich bringt. Hinzu kommt, dass Teile der Ortsverwaltung nicht barrierefrei zu erreichen sind. Die Versorgungssituation (Nahversorgung, Dienstleis- tungsangebote, Gastronomie) innerhalb des Grötzinger Ortskernsist einerseits noch in einem angemessenen Maß und Rahmen existent, wird aber durch die in fuß- läufiger Erreichbarkeit liegenden Nahversorgungsange- bote südlich derPfinz beeinflusst. Innerhalb des Unter- suchungsgebietes ist als Defizit festzustellen, dass häufig Vorfelder im öffentlichen Raum nicht existent oder auch nicht angemessen nutzbar sind und die vorhandenen Platzräume mit wenigen Ausnahmen auch nicht durch Einrichtungen bespielt und genutzt werden können. In der Ausstattung mit sozialer Infrastruktur besteht ein Handlungsbedarf zur Etablierung weiterer Angebote des Wohnens für Senioren. 38| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Mängel und Missstände in4.3 öffentlichen (Platz-)Räumen Folgende Mängelund Missstände sind in den öffentlichen und halböffentlichen Räumen festzustellen: Der Niddaplatz stellt allein schon aufgrund seiner räum- lichen Dimension ein Pendant zum historischen Rathaus- platz dar. Der Platzraum besitzt aber in seiner heutigen Struktur gestalterische und funktionale Defizite. So wird der Platzraum durch die Büchelbergstraße, die Straße An der Pfinz und die Mühlstraße in seinem nördlichen Teil stark verkehrsfunktional geprägt und besitzt am Südrand mit den vorhandenen Parkierungseinrichtungen keinen klaren städtebaulichen Abschluss. Damit verbunden ist das Defizit, dass der Platzraum in der Erdgeschoßzone an keiner Stelle von seinen Platzrändern aus bespielt und aktiv genutzt werden kann. In der Folge hat der Platz- raum heute einen eher räumlich undefinierten und wenig genutzten Grundcharakter, wenngleich die auf dem Platz vorhandenen Funktionen, hier insbesondere der Boule- und Spielplatz gut angenommen werden. Abbildung 30:Im Untersuchungsgebiet vorhandene Mängel und Missstände Das Platzgefüge der öffentlichen Räume Niddaplatz, Rathausplatz und Umfeld der Begegnungsstätte besitzen heute weder einen durchgängigen räumlichen, noch ei- nen gestalterischen Kontext. In der Folge werden die Platzräume nicht als Einheit und zusammenhängendes Kontinuum, sondern eher additiv wahrgenommen und erlebt, obgleich sie mit den in ih- rem Kontext stehenden Gebäuden und Einrichtungen die zentrale Ortsmitte bilden. Der Laubplatz als nördlicher Abschluss des Ortskerns von Grötzingen weist zwar eine kleinteilige Platzfläche auf, der jedoch eine entsprechende Aufenthaltsqualität fehlt, was noch verstärkt wird durch den stark verkehrsfunkti- onalen Charakter der den Platzraum begrenzenden Nid- dastraße und verlängerten Friedrichstraße. Schließlich fehlt dem Laubplatz an seinem Nordrand eine entspre- chende Belebung aus der Erdgeschosszone und ein ge- nutztes Vorfeld, was den räumlichen Gesamteindruck nachteilig beeinflusst. Eine räumliche Verbindung zum Quartier des Farrenstalls ist zwar nördlich der Feuerwehr vorhanden, jedoch gestalterisch nicht ablesbar. Das Bahnhofsvorfeld (außerhalb des Untersuchungsge- bietes, jedoch im Zuge der Durchführung der Vorberei- tenden Untersuchungen ergänzend erhoben) weist in seiner Ausstattung und Aufenthaltsqualität Defizite auf. Stadtplanungsamt |39 Esfehlt im Sinne der Orientierung und auch freiraumpla- nerischen Adressbildung ein klarer Antritt in Richtung der Ortsmitte von Grötzingen. Die„halböffentlichen Räume“–also die auf Privat- grundstücken liegenden, jedoch dem öffentlichen Raum zugewandten Freiflächen und Geschäftsvorfelder–wei- sen häufig gestalterische und funktionale Defizite auf. Freiraumplanerische und4.4 ökologische Mängel und Missstände Folgende freiraumplanerische Mängelund Missstände sind festzustellen: Der Verlauf der Pfinz durchzieht als Freiraumelement den Ortskern von Grötzingen in Ost-West-Richtung, bildet eine klare räumliche Trennlinie am Südrand des Untersu- chungsgebietes und besitzt eine nur sehr eingeschränkte Erlebbarkeit und faktisch keine Zugänglichkeit. Auch be- züglich der Gewässerökologie bestehen Defizite durch randliche Verbauungen und Abstürze. Der Verlauf der Pfinz bildet heute emotional und funktional eher eine Zäsur als ein verbindendes Element im Siedlungsgefüge. Der Mühlgraben besitzt heute aufgrund der baulichen Veränderungen am Mühlwehr der Pfinz keine kontinuier- liche Wasserführung mehr undhatkeine funktionale Be- deutung. Ebenso existiert entlang des Freiraums wie auch im Bereich des Mühlwehrs keine Aufenthaltsquali- tät. Allerdings besitzt der Verlauf des Mühlgrabens eine wichtige historische Bedeutung. Das Kinder-und Jugendhaus am Standort der Eisen- bahnstraße verfügt über einen Mangel an nutzbaren Freiflächen in Zuordnung zum Gebäude. Die historischen Blockinnenräume verfügen durchweg über ein hohes Maß an Versiegelung und eine hohe Dichte an baulichen Nebenanlagen, was einerseits die Aufenthaltsqualität im direkten Wohnumfeld beeinträch- tigt, zum anderen aber auch ökologisch in Form hoher Versiegelungsgrade, geringer Ausstattung an Freiraum- elementen und einer fehlenden stadtökologisch sinnvol- len Vernetzung der privaten Freiräume zu Defiziten führt. Die Dichte in den Blockinnenräumen belastet zudem die Ortsmitte von Grötzingen im kleinklimatischen Aspekt. Vor dem Hintergrund der Lage der Ortsmitte zur Pfinz und des Vorhandenseins eines großflächigen HQ extrem (Flächen mit Überflutungen bei Extremregenereignissen) im Bereich der Pfinz und des Niddaplatzes bestehen in den öffentlichen Plätzen und Freiräumen derzeit keine Optionen zur Verbesserung des Retentionsraums bei Starkregenereignissen. Mängel in der4.5 Erschließungsstruktur/ Straßenräume FolgendeMängel und Missstände in der Erschließungsstruk- tur sind festzustellen: Die untergeordneten Straßenräume der Straßen Im Unterviertel / Schustergasse / Hildastraße / Im Obervier- tel / Rathausgasse / Krumme Straße weisen heute einen stark verkehrsfunktionalen Charakter auf, bei welchem sich jedoch Funktionen überlagernbeziehungsweiseauf- grund der Querschnitte nicht funktionieren. So sind die abgesetzten Gehwege in der Mehrzahl zu schmal und die Parkierung erfolgt in Teilbereichen überillegales Gehwegparken. Auch gestalterisch weisen die Straßen- züge vor dem Hintergrund ihres Kontextes zur histori- schen Bebauung deutliche Defizite auf und die Straßen- räume erfüllen heute nicht die Funktion eines multifunk- tionalen Raums mit Kommunikationscharakter. Die Verkehrsführung der Niddastraße und Schultheiß- Kiefer-Straßebedingt aufgrund ihrergegenläufig geführ- ten Einbahnstraßenrichtung eine ungewohnte Linienfüh- rung. Beide Straßenzüge sind durch den Busverkehr be- legt. Im Umfeld der Platzräume weisen die Straßen einen typischen Verkehrsfunktionalen Charakter auf und heben sich damit von den Platzräumen ab, statt ein gestalteri- scher Teil des Platzes zu sein. Der Rathausplatz als zentraler historischer Platzraum ist durch den Straßenverkehr der Schultheiß-Kiefer-Straße beeinträchtigt. Innerhalb der historischen Straßenzüge existiertein Defizit an Stellplatzflächen auf den Privatgrundstücken und eine fehlende Ordnung der Parkierung.Im Bereich der Ortsmitte sind konkurrierende Nutzungsansprüche (Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Treffpunkt, Spiel und Erholung) vorhanden,die zum Teil gegensätzliche Ansprüche an den Verkehrsablauf und den ruhenden Verkehr stellen.Falsch parkendeKfz be- hindern zum Teil andere Verkehrsteilnehmer (hauptsäch- lich den Bus). Für Menschen mit Behinderungen befinden sich in den Straßenräumen teilweise nicht überwindbare Barrieren (zum BeispielBrücke am Wehr nicht mit dem Rollstuhl befahrbar). Die Einheit von Bau und Betrieb der Straßen häufig nicht gegeben. Dadurch erkennen die Verkehrsteilnehmer nicht oder nur erschwert wie sie sich verhalten sollen. 40| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Mängel und Missstände4.6 im Umweltverbund/ Wegevernetzung Folgende Mängel und Missstände sind im Kontext des Um- weltverbunds festzustellen: Grundsätzlich verfügt die Ortsmitte von Grötzingen über ein gutes Netz an Fußwegeverbindungen, was die Ver- bindung des eigentlichen Ortskerns zu angrenzenden neuen Quartieren betrifft. Defizite in der Netzstruktur existieren jedoch in der Fußwegführung entlang der Pfinz. Hier bestehen Lücken im Netz zwischen der Bü- chelbergstraße und der Mühlstraße sowie zwischen der Mühlstraße und dem Mühlwehr. Der Straßenraum der Mühlstraße wird seiner hauptsäch- lichen verkehrlichen Funktion einer Fuß-und Radver- kehrsverbindung nicht gerecht. Die meisten Fußwege im Untersuchungsgebiet sind zu schmal. Die Fuß-und Radwegverbindung amMühlwehr zwi- schen der Straße An der Pfinz und den südlich der Pfinz gelegenen Nahversorgungseinrichtungen weist Defizite in ihrem Querschnitt undin derBarrierefreiheit auf. Eine direkte Anbindung von der Ortsmitte in Richtung des Bahnhofs Grötzingenexistiert nicht. Fußgänger und Radfahrer sind darauf angewiesen, die Straßenräume der Edelmänne und der Büchelbergstraße zur Andienung an den Bahnhofsstandort zu nutzen. Eine eigenständige, si- chere und letztlich auch sichere Anbindung über die Pfinz existiert nicht. Das Bahnhofsumfeld als zentraler Knotenpunkt im ÖPNV erfüllt derzeit nicht die Anforderungen an eine attraktive Umsteigebeziehung. Es existieren Defizite in der Radab- stellung, Angeboten gemeinschaftlicher Mobilität und der Parkierung (P&R). DieBushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut. Viele Querungen sind nicht oder nur unzureichend abge- senkt. Mängel und Missstände in der4.7 klimatischen Funktion Im Hinblick auf die klimatische Situation entspricht der zent- rale Teil desUntersuchungsgebiet mit seinem historischen Ortskern dem Stadtstrukturtyp 04 („Ortskerne“, vgl. städte- baulicher Rahmenplan„Klimaanpassung“, März 2015) mit den typischen Problemlagen der hohen Dichte , Versiegelung und Überbauung der Blockinnenräume und einem damit verbundenen Defizit an kleinteilig wirksamen Frei-und Auf- enthaltsflächen. Die im Untersuchungsgebiet nordöstlich der Straße an der Pfinz liegendenTeile des Untersuchungsgebietes weisen hingegen städtebaulich eine offene Blockrandbebauung und durch private Freiräume charakterisierte Blockinnenräume auf und entsprechen dem Stadtstrukturtyp 03 („Offene Block- randbebauung“). Diese Teilbereiche weisen im Gegensatz zum Ortskern aufgrund der vorhandenen freien und vegetativ besetzten Blockinnenräume eine deutlichpositivereklimati- sche Wirksamkeit auf und sind kleinteilig als Ausgleichsräume auch zu den hoch verdichteten Bereichen des historischen Ortskerns zu sehen. Der neue Geschoßwohnungsbau schließlich im Kontext der Büchelbergstraße / Wilhelm-Mössinger-Straße ist dem Stadt- strukturtyp 01 („Geschlossene Blockrandbebauung“) zuzu- ordnen. Dieser Teilbereich des Untersuchungsgebietes wird einerseits durch eine dichte geschlossene mehrgeschossige Blockrandbebauung charakterisiert, verfügt aber über private / halböffentliche Freiräume im Blockinneren. Die im Untersuchungsquartier vorhandenen Straßenzüge verfügen aufgrund ihres historischen Charakters und ihres Querschnitts weitestgehend nicht über eine straßenbegleiten- de Begrünung mit Baumstandorten, während jedoch in den halböffentlichen und öffentlichen Freiräumen angrenzend ein entsprechender Gehölzbestand zu finden ist. Stadtplanungsamt |41 5.Ziele der Sanierung Die Empfehlungen des Neuordnungskonzeptes orientieren sich an Zielen, die im Laufe des Sanierungsverfahrens in qualitativer Sicht erreicht werden sollen.Diese können sekt- oral wie folgt dargestellt werden: Sicherung und5.1 Weiterentwicklung der Wohnfunktion Erhalt und Modernisierung von Bestandsgebäuden mit dem Ziel der Sicherung der Wohnfunktion in der Ortsmit- te von Grötzingen und der Verbesserung der vorhande- nen Wohnverhältnisse (Besonnung, Belüftung, Ausstat- tungsgrad der Wohnungen, Anpassung von Grundrissen, energetische und klimatische Aspekte, Sicherung der Er- schließung) Sensible kleinteilige Neuordnungsmaßnahmen unter Beachtung des schützenswerten historischen Kontextes zur weitergehenden Entwicklung privater Freiflächen im Sinne der Verbesserung der unmittelbaren wohnungsbe- zogenen Erholungsfunktion und zur freiraumplaneri- schen und kleinklimatischen Aufwertung der historischen Blockinnenräume (Freilegung, weitergehende Entsiege- lung, Begrünung) Umnutzung vorhandener historischer und derzeit im Sinne derGemeinbedarfsnutzung (Bauhof) genutzter Gebäude zu Wohnraum mit dem Ziel eines weitergehen- den Angebots an besonderen wohnbaulichen Entwick- lungsoptionen und unter Erhalt der historischen Bausub- stanz und des Ortsbildes Grundsätzlicher Ausbau des Wohnraumangebotes im Zuge einer gezielten städtebaulichen Neuordnung an inf- rastrukturell zentral gelegenen Standorten im Sinne der städtebaulichen Innenentwicklung (Quartier am Mühl- graben) Sicherung und5.2 Weiterentwicklung der historischen städtebaulichen Grundstruktur– Sicherung des Ortsbilds Sicherung der vorhandenen ortsbildprägenden Gebäu- desubstanz und der städtebaulichen Grundstrukturen, die sich noch am historischen Stadtgrundriss orientieren Ortsbildgerechte energetische Sanierung Sicherung der städtebaulichenGrundstruktur, Berück- sichtigung der denkmalpflegerischen Interessen und sen- sibles Einpassen von Neubauten im Bereich der histori- schen Ortsmitte im Hinblick auf Geschossigkeiten, Trauf- und Firsthöhen, Dachneigungen, Gebäudestellungenund so weiter Orientierung von Neubauten an der historischen städte- baulichen Grundstruktur, teilweise Wiederherstellung historischer Raumkanten. Sensible städtebauliche Ergänzung durch neue Struktu- ren Stärkung der Ortsmitte5.3 und der Stadtteilidentität: Öffentliche Platz-und Freiräume Qualifizierung der vorhandenen öffentlichen Freiräume und Plätze als Identifikationsorte im Stadtteil mit dem Ziel der Stärkung der Aufenthalts-und Kommunikations- funktion Entwicklung von in ihrem Charakter und ihrer Erlebbar- keit differenziertenöffentlichen Frei-und Platzräumen Inwertsetzung der Pfinz als ein die Ortsmitte begrenzen- des, jedoch auch visuell prägendes lineares Freiraum- element; Berücksichtigung der gewässerökologischen Maßgaben bei Maßnahmen am Ufer(Gewässerrandstrei- fen)und im Umfeld der Pfinz Berücksichtigung der tierökologischen und artenschutz- rechtlichen Maßgaben im Zuge von Gebäudemodernisie- rungen; Berücksichtigung der kleinklimatischen Belange sowie der Belange der Retention im Zuge der Umgestal- tung von Frei-und Platzräumen; Versuch einer kleinteili- gen Vernetzung von Freiräumen innerhalb der histori- schen Ortsmitte; Berücksichtigung der Aspekte des Hochwasserschutzes bei der Gestaltung von Freiräumen, aber auchbei städtebaulichenEntwicklungsoptionen 42| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Lebendige Ortsmitte5.4 Grötzingen: Sicherung und Weiterentwicklung von Gewerbe, Einzelhandel und Dienstleistungen Verbesserung der Standortbedingungen der Handels- funktion im Bereich der historischen Ortsmitte durch Entwicklung von Angebotsflächen in Zuordnung zu den öffentlichen Platz-/Freiräumen sowie durch Qualifizie- rung der Geschäfts-und Gastronomievorfelder und der öffentlichen Räume als Beitrag zur Sicherung der Nah- versorgung der ortsansässigen Wohnbevölkerung Barrierefreier Ausbau der Geschäfte Attraktivierung brachliegender / leerstehende Einzelhan- delsflächen Weiterentwicklung der5.5 infrastrukturellen Ausstattung Qualifizierung des Verwaltungsstandortes der Ortsver- waltung in Form einer Bündelung und Konzentration der Verwaltungseinrichtungen Entwicklung vonRäumlichkeiten für weitere kulturelle Angebote und Bildungsangebote im Kontext der Ortsmit- te von Grötzingen Stärkung der in der Ortsmitte Grötzingen vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Begegnungsstätte und Kin- der-und Jugendhaus) als Angebote für den Gesamt- stadtteil Grötzingen Verbesserung von5.6 Wegebeziehungen– Fußläufige Vernetzung, Umbau von geeigneten Straßenräumen zu Mischverkehrsflächen Weiterentwicklung des Fußwegeangebotes innerhalb der Ortsmitte im Kontext des linearen Verlaufs der Pfinz Weiterentwicklung von Fußwege-und Radwegeangebo- ten in Nord-Süd-Richtung zur Verbesserung der Anbin- dung der historischen Ortsmitte an die großflächigen Nahversorgungsangebote, an die Bildungseinrichtungen im Süden von Grötzingen und zu einer verbesserten An- bindung an den Stadtbahnhalt. Bauliche Verdeutlichung der verkehrlichen Funktion der Mühlstraße als wichtige Fuß-und Radverkehrsverbindung Vollständige Barrierefreiheit der Alltagswege im gesam- ten Untersuchungsgebiet Umbau von geeigneten Straßenräumen zu Mischver- kehrsflächen für ein gleichberechtigtes Miteinander der Verkehrsteilnehmer, zur Erhöhung der Aufenthaltsquali- tät im öffentlichen Straßenraum und zur Verbesserung der Gestaltqualität im historischen städtebaulichen Kon- text Wiederherstellung der Einheitvon Bau und Betrieb der Straßenräume um die Verkehrssicherheit zu erhöhen („selbsterklärende Straßenräume“) Adressbildung zum5.7 schienengebundenen ÖPNV Städtebauliche und freiraumplanerische Qualifizierung des Bahnhofsvorfeldes als Adresse des Stadtteils Grötzingen Verbesserung der Erreichbarkeit des Bahnhofs aus der historischen Ortsmitte heraus Stadtplanungsamt |43 6.Neuordnungskonzept und Maßnahmen Das Neuordnungskonzept und das damit verbundene Maß- nahmenkonzeptbildenden Orientierungsrahmen für das Sanierungsverfahren undstelleneine Zielrichtung dar, in deren Rahmen sich eine städtebauliche und freiraumplaneri- sche Entwicklung innerhalb des Sanierungsgebietes vollziehen soll. Das Neuordnungskonzept ist dabei explizit aus dem Wissens-und Informationsstand der Vorbereitenden Untersu- chungen formuliert und stellt keine abschließende Aufstellung von Maßnahmen dar. So können sich innerhalb des Sanie- rungszeitraums weitere Informationen und Handlungserfor- dernisse ergeben, welche zu weiteren Maßnahmen oder zu Modifikationen der formulierten Handlungsoptionen führen können. Gleichermaßen bildet das Neuordnungskonzept noch keine dezidierten städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwürfe ab, sondern stellt Handlungsoptionen dar, welche im weiteren Sanierungsverfahren planerisch undin Abstim- mung mit den Beteiligten (Eigentümer, Anlieger, Nutzer) weiter auszuformulieren sind.Basierend auf der planerischen Analyse und der Darlegung der Mängel und Missstände sowie der grundlegenden Sanierungsziele wurden in Abstimmung mit der prozessbegleitenden Lenkungsgruppe, dem Ort- schaftsrat Grötzingen und in Rückkopplung mit der Öffent- lichkeit in der Veranstaltung am5.Juni2018 zunächst räum- liche Handlungsfelder definiert. Abbildung31:Übersichtzentrale Handlungsfelder für Grötzingen Fürdiese Handlungsfelder wurden gemeinsam städtebauliche Zielsetzungen für die weitere städtebauliche Entwicklung formuliert.Folgende 13 Handlungsfelder wurden in der Sum- me für eine funktionale, städtebauliche und freiraumplaneri- sche Qualifizierung der Ortsmitte von Grötzingen definiert: (1)Neugestaltung des Niddaplatzes und städtebauliche Ergänzung (2)Umsetzung des Höfekonzepts (3)Umgestaltung Laubplatz und Gasthaus Linde (4)Räumliche Konzentration der Ortsverwaltung (5)Stärkung des räumlichen Kontexts zwischen Rathausplatz und Begegnungsstätte (6)Neuordnung und bauliche Entwicklung im Quartier Mühlgraben zwischen Mühlgraben, Niddaplatz und Mühlstraße (7)Freiraumgestaltung Mühlgraben und Umgestaltung der Straße an der Pfinz (8)Fußwegebeziehungentlang der Pfinz und Vernetzung der Pfinzufer (9)Umgestaltung der Mühlstraße im Bereich des Pfinzufers (Pfinzbalkon) (10) Verkehrsplanerische Maßnahmen in der Schultheiß- Kiefer-Straße und der Niddastraße (11) Umgestaltung der untergeordneten Straßenzüge der Straßen Im Unterviertel / Schustergasse sowie Im Ober- viertel / Krumme Straße / Rathausgasse (12) Maßnahmen in historischen Blockinnenräumen / Private Modernisierung (13) Brückenschlag Bahnhof, Neuordnung nördlichderEisen- bahnstraße 44| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld16.1 Neugestaltung des Niddaplatzes und städtebauliche Ergänzung Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Der Niddaplatzbildet neben dem Rathausplatz den zentralen Platzraum innerhalb der Ortsmitte von Grötzingen. Anders als der Rathausplatz ist der Niddaplatz nicht von einer historisch prägenden Bausubstanz umgeben und ist auch nicht als steinerner Platz geprägt. Stattdessen stellt sich der Platzraum als ein weiter, offener grüner Freiraum mit Boule-und Spiel- platz dar, der allerdings durch die umgebenden Straßenach- sen und die Parkierungsnutzungen am Südrand in seiner Funktion eingeschränkt wird. In der Konsequenz bestehtüber die Sanierungsmaßnahme die Chance, den Platz in seiner multifunktionalenAufgabezu stärken, gestalterisch mit einem Mehr an Aufenthaltsqualität zu belegen und die Störungen an den Rändern des Platzraums zurückzunehmen, die Parkierung neu zu ordnen, die barrierefreie Erreichbarkeit zu gewährleis- tenund dem Platz durch städtebauliche Ergänzungen an seiner südlichen Kante einen angemessenen räumlichen Abschluss zu geben. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Mit den Ergebnissen aus der Perspektivwerkstatt liegt für den Niddaplatz bereits eine mit Bürgern entwickelte räumliche Entwicklungsperspektive vor. Abbildung 32: Maßnahmen zur Neugestaltung des Nidda- platzes und städtebauliche Ergänzung Aufdieser Basis können für die Vorbereitenden Untersuchun- gen folgende räumlichen Ziele und Maßnahmen definiert werden: Entwicklung des Niddaplatzes zu einem multifunktiona- len Platzraum mit hoher Aufenthalts-und Kommunikati- onsqualität, als freiraumplanerisch geprägtesPendant zum eher steinernen historischen Rathausplatz und als Beitrag zur Verbesserung der direkten Wohnumfeld- qualitätin der Ortsmitte von Grötzingen Entwicklung einer hohen freiraumplanerischen Qualität im Platzgefüge mit Aufnehmen historischer Bezüge Aufbau einer Raumkante am Südrand des Platzes durch ein ergänzendes Gebäude mit multifunktionaler Nutzung mit Kultur, Wohnen und Gastronomie und Entwicklung eines weiteren Gebäudes an der Mühlstraße mit den Nutzungsfunktionen Geschäfte, Wohnen, Büros Einbinden des Themenaspekts„Wasser“in die Gestal- tung der Platzfläche als historische Reminiszenz vor dem Hintergrund der Aufgabe des Mühlgrabens Einbindung von Elementen zur Beschattung von Aufent- haltsbereichen, Spielflächen und Sitzmöglichkeiten über vegetative Elemente (großkronige Bäume) oderbei- spielsweiseSonnensegel Verbesserung des Bespielens des Platzes von seinen Platzrändern her und damit einhergehende Reduzierung der Trennwirkung der umliegenden Straßenachsen Neuordnung der umliegenden Parkierung,gegebenen- fallsSchaffen von Ersatzparkierungsflächen im weiteren räumlichen Umfeld (vgl. auch Handlungsfeld Bahnhofs- umfeld) Nutzen des neu gestalteten Freiraums zu Retentions- zwecken bei Starkregenereignissen Stadtplanungsamt |45 Handlungsfeld 26.2 Umsetzung des Höfekonzeptes Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Innerhalb der Ortsmitte von Grötzingen existieren mit dem Farrenstall, dem zentralen Hof nordöstlich des Rathauses und dem Badischen Hof städtebauliche Entwicklungspotenziale, im Rahmen derer durch Betriebsverlagerungen (Verlagerung des städtischen Bauhofs), aber auch durch kleinteilige quar- tiersbezogene städtebauliche Neuordnungsmaßnahmen unter Beachtung der historischen Bausubstanz vollzogen werden können.In diesem Rahmen besteht die Chance,imSanie- rungsverfahren neben der vorhandenen Wohnfunktion im Ortskern von Grötzingen ergänzende Nutzungsfunktionen wie spezifische Sonderwohnformen, soziale Angebotsstruktu- ren bis hin zu künstlerischen Nutzungsfunktionen im Kontext des besonderen Charakters von Grötzingen als Künstlerort zu etablieren. Abbildung33: Maßnahmen zur Umsetzung des Höfekonzepts Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Mit den Ergebnissen desvorliegenden konkurrierenden Pla- nungsverfahrens liegt mit dem sogenannten„Höfekonzept“ bereits eine konkrete räumliche Entwicklungsperspektive vor, die im Zuge der Sanierungsmaßnahmen weiter ausformuliert und detailliert werden muss.Auf dieser Basis können für die Vorbereitenden Untersuchungen folgende räumlichen Ziele und Maßnahmen definiert werden: Entwicklung von räumlich abgegrenzten kleinteiligen Quartieren (Farrenstall, Badischer Hof,Zentraler Hof) in- nerhalb der historischen Ortslage von Grötzingen unter besonderer Berücksichtigung der Wertigkeit der histori- schen Bebauung mit einer Nutzungsstruktur, die auf be- sondere Wohnformen und spezifische künstlerische As- pekte (beispielsweiseAteliers, Ausstellungsräume), sozi- ale Nutzungsfunktionen und gastronomische Funktionen ausgerichtet ist Verlagerung des Bauhofs aus den Teilstandorten Farren- stall undZentraler Hof an einen externen Standort als Basis der Umsetzung des Höfekonzepts mit der Syner- giewirkung des Freimachens zentraler Teilflächen in der Ortsmitte von Grötzingen einerseits und der Zusammen- legung der Teilstandorte mit einem verbesserten Hand- ling für die Arbeit des Bauhofs andererseits 46| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 36.3 Umgestaltung des Laubplatzes und des Quartiers Gasthof Linde Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Der Laubplatz bildet den nördlichen Abschluss des histori- schen Ortskerns. Der Platz als solchesbezieht sich in seiner Freiraumfunktion letztlich heute nur auf den südwestlichen Teilbereich, welcher eine eingeschränkte Aufenthaltsqualität aufweist. Dies auch, weil der Platz in seiner Gesamtheit durch die Straßenachsen der Niddastraße und der Schultheiß-Kiefer- Straße / Friedrichstraße beeinflusst wird und eher eine Ge- lenkfunktion in der Erschließung wahrnimmt, als in der Sum- me als Platzraum ablesbar ist. Darüber hinaus wird der Platz- raum im Westen durch den Feuerwehrstandort als städtebau- liche Dominante und seinen Vorfeldern geprägt und verfügt im Norden mit Standort des ehemaligen Gasthauses Linde über eine in der Erdgeschoßzone unbelebte Raumkante, die dem Platz keinen Halt verleiht und letztlich auch keine histori- sche Raumkante darstellt. Abbildung34: Maßnahmen zur Umgestaltung des Laubplatzes und des Quartiers Gasthof Linde Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung In der Summe besteht beim Laubplatz die städtebauliche und freiraumplanerische Chance, im Zuge der Sanierung, den Laubplatz (historisch auch„Marktplatz“bezeichnet) wieder als nördlichen Abschluss der historischen Ortsmitte zu qualifi- zieren und die Gestalt-und Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Umgestaltung des Laubplatzes steht dabei auch in einem engen Zusammenhang mit dem Handlungsfeld des Höfe- konzeptes (hier Neuordnung und Qualifizierung des Standor- tes Farrenstall) und der Frage der verkehrsfunktionalen Ver- änderungen im Kontext der Straßenzüge der Niddastraße und Schultheiß-Kiefer-Straße (vgl. Handlungsfeld. Für den Laub- platz können folgende räumlichen Ziele und Maßnahmen definiert werden: Freiraumplanerische Qualifizierung des Platzraums des Laubplatzes mit einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität Minimierung der verkehrsfunktionalen Dominanz der den Platzraum tangierenden Straßenzüge (Niddastraße, Schultheiß-Kiefer-Straße / Friedrichstraße) Städtebauliche Neudefinition der nördlichen Raumkante (ehemalige Vorfeldflächen des Gasthofs Linde) unter Be- rücksichtigung derdenkmalschutzrechtlich geschützten unterliegenden Gewölbekeller und Einbinden einer mög- lichst auf den Laubplatz ausgerichteten belebenden Erd- geschoßzone Einbeziehung der Qualifizierung des Freiraums zum Standort Farrenstall in die Neugestaltung des Laub- platzes Stadtplanungsamt |47 Handlungsfeld 46.4 Räumliche Konzentration der Ortsverwaltung am Rathaushof Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Die derzeitige Unterbringung der Ortsverwaltung Grötzingen auf drei Standorte beinhaltet für die Arbeit der Ortsverwal- tung betriebliche Nachteile und bedingt eine schwierige Auffindbarkeit für die Bürgerschaft. Mit einer Konzentration der Ortsverwaltung auf einen Standort bestehtzum einendie Chance, die Arbeitder Ortsverwaltung effektiver und den Standort der Ortsverwaltung nach Außen transparenter zu machen und zum anderen die vorhandenen externen Räum- lichkeiten effizient mit anderen Nutzungen im Sinne der Ortskernentwicklungzu belegen. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Der Vorschlag der Konzentration der Ortsverwaltung war bereits Teil des„Höfekonzepts“und wurde in diesem Rah- men als„Rathaushof“bezeichnet. Damit besteht bereits eine konkrete räumliche Entwicklungsperspektive, die im Zuge der Sanierungsmaßnahmen weiter ausformuliert und detailliert werden muss. Abbildung35: Maßnahmen zur räumlichen Konzentration der Ortsverwaltung Auf dieser Basis können für die Vorbereitenden Untersuchun- gen folgende räumlichen Ziele und Maßnahmen definiert werden: Entwicklung einer konkreten Neuorganisationsstruktur mit Raumprogramm und in der Konsequenz entfallenden Räumlichkeiten als planerische Basis und Basis für eine interne wirtschaftliche Beurteilung derBündelungsmaß- nahmen Räumliche Konzentration der bislang in Teilflächen dezentral untergebrachten Ortsverwaltung mit einer Sy- nergiewirkung für die Arbeit der Ortsverwaltung, der Si- cherung einer barrierefreien Erreichbarkeit für die Kun- den und letztlich auch unter Veräußerungbeziehungs- weiseNachnutzung der freiwerdenden Räumlichkeiten (vgl. Handlungsfeld 2:Umsetzung Höfekonzept/Zentraler Hof) Prüfung standörtliche Alternativstandorte für die Verwal- tung mit den Optionen der räumlichenKonzentration im Kontext des Rathauses oder einer Neubebauung südlich des Niddaplatzes. 48| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 56.5 Stärkung des räumlichen Kontexts zwischen Rathausplatz und Begegnungsstätte Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Während des Rathausplatz bereits heute als zentraler Ort des historischen Ortskerns von Grötzingen eine der Bedeutung des Platzes angemesseneGestaltqualität beinhaltet, besitzt die Begegnungsstätte als wichtige Infrastruktureinrichtung und als moderner Gebäudekomplex letztlich einen nur unzu- reichenden räumlichen Bezug zum Rathaus-und letztlich auch zum Niddaplatz. Die Begegnungsstätte liegt damit im „Schatten“beider Platzräume, ein klarer und ablesbarer räumlicher Verbund fehlt heute. Abbildung 36: Maßnahmen zur Stärkung des räumlichen Kontexts zwischen Rathaus und Begegnungsstätte Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Im Zuge der Sanierungsmaßnahme besteht die Chance, die Platzräume von Rathausplatz und Niddaplatz noch stärker gestalterisch mit den Vorfeldern der Begegnungsstätte zu vernetzen und einen stärkeren visuellen, funktionalen und gestalterischen Bezug herzustellen. In diesem Kontext können folgende räumliche Ziele und Maßnahmen definiert werden: Qualifizierung des räumlichen Bezugs zwischen dem Rathausplatz als historischer Platzraum und der Begeg- nungsstätte als wichtige Infrastruktureinrichtung der Ortsmitte von Grötzingen Optimierung der Raumcharaktere, Minimierung vorhan- dener Trennwirkungen und Herausarbeiten der Abfolge der Teilräume, Erweiterung des Biergartens Stadtplanungsamt |49 Handlungsfeld 66.6 Neuordnung und bauliche Entwicklung im Quartier Mühlgraben zwischen Mühlgraben und Niddaplatz Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Der rückwärtige Blockinnenraum des Quartiers zwischen Mühlgraben und Niddaplatz wird derzeit einerseits für Parkie- rungszwecke genutzt und verfügt im Blockinnenraum ande- rerseits über eine städtebauliche Struktur, welche den vor- handenen Raum quantitativ schlecht ausnutzt, nutzungsbe- zogen der Nähe zum angrenzenden Niddaplatz kaum ent- spricht und zudem qualitative Defizite aufweist. Darüber hinaus existieren im südlichen Teilbereich noch grö- ßere Freiflächen im Blockinnenraum, welche bebaut waren, freigelegt wurden und derzeit unbebaut sind. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmekann vor dem Hintergrund der unmit- telbaren räumlichen Nähe zu dem (im Zuge der Sanierung noch weiter zu qualifizierenden) Niddaplatz und dem angren- zenden (ebenfalls zu qualifizierenden) Mühlgraben über die Quartiersentwicklung ein Beitrag geleistet werden, den Block- innenraum entsprechend seiner Standortqualität aufzuwerten und in der Folge städtebaulich und freiraumplanerisch zu qualifizieren. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Städtebauliche Neuordnung desBlockinnenraums und Entwicklung von ergänzenden Wohnangeboten im Kon- text des unmittelbar angrenzenden Niddaplatzes und der vorhandenen Handels-und Gastronomie sowie weiteren Infrastruktureinrichtungen. Berücksichtigung besonderer Wohnformen (beispielsweisefür Seniorenwohnen, Bau- gemeinschaften) oder auch besonderer Quartierscharak- tere (beispielsweiseautofreies Wohnen aufgrund der nahen Lage zur Stadtbahn) Sicherung öffentlicher Wegeverbindungen durch den Blockinnenraum unter Anbindung der neu aufzubauen- den Wegeverbindung entlang des Mühlgrabens Handlungsfeld 76.7 Freiraumgestaltung im Bereich des Mühl- grabens im Kontext der Straße An der Pfinz und des Umfelds des Mühlenwehrs Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Der Mühlgraben besitzt einerseits als Zuleitung zum Mühl- werk eine historische Bedeutung, ist aber als Freiraum heute nur noch untergeordnet wahrnehm-und erlebbar und besitzt letztlich nur noch die Funktion einesStraßen begleitend zur Straße an der Pfinz liegenden linearen Freiraums. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll der Freiraum des Mühlgrabens aktiv für eine Freiraumentwicklung genutzt werden. Diese steht in einem direkten Kontext zu der von Seiten des Referats 53.2 des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Planung befindlichenSohlrampe (raue Rampe)am Mühl- wehr als Maßnahme zur Wiederherstellung der Durchgängig- keit der Pfinz alsGewässer 1. Ordnung. In diesem Zusam- menhang können für den heutigen Mühlgraben folgende Ziele und Maßnahmen beschrieben werden: Neugestaltung des Freiraums des ehemaligen Mühlgra- bens mit Entwicklung einer fußläufigen Verbindung süd- lich der Straße An derPfinz Entwicklung einer Freiraum-und Aufenthaltsqualität entlang des Freiraums des Mühlgrabens und Berücksich- tigung des historischen Kontextes (historischer Mühlgra- ben) in der Gestaltung des Freiraums auch unter Einbe- ziehung von Informationsangeboten zumhistorischen Kontext Nutzen des zu gestaltenden Freiraums zu Retentions- zwecken bei Starkregenereignissen Einbindung von Elementen zur Beschattung von Aufent- haltsbereichen, Spielflächen und Sitzmöglichkeiten über vegetative Elemente (großkronige Bäume) oderbei- spielsweiseSonnensegel 50| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 86.8 Aufbau einer Fußwegeverbindung entlang der Pfinz und Vernetzung der Pfinzufer Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Die Pfinzbildet einerseits in ihrem Verlauf ein für die Ortsmit- te Grötzingen wichtiges freiraumplanerisches und identitäts- stiftendes Element aus. Andererseits stellt die Pfinz zusam- men mit der Bahntrasse aber auch eine starke räumliche Zäsur in Nord-Süd-Richtung dar, die nur an wenigen Punkten über Brücken überwunden werden kann. Ein wichtiges Ele- ment spielen daher für die Bewohnerschaft die Fußwegever- bindungen entlang der Pfinz, aber auch die Fuß-und Rad- wegeverbindungen vom Ortskern aus über die Pfinz nach Süden.Hierbei istfestzustellen, dassdie Fußwegeverbindung entlang der Pfinz in Ost-West-Richtung zwischen der Büchel- bergstraße und dem Pfinzwehr heute größere Lücken auf- weistund die Fußgänger gezwungen sind, über den Nidda- platz und die Straße An der Pfinz auszuweichen. Ebenso existieren in Nord-Süd-Richtung deutliche Defizite in den Fußwegeverbindungen. So existieren in der Fußwegeverbindung über das Pfinzwehr in Richtung Nahversorgung (Edeka / Lidl) gestalterische und nutzungsbezogene Defizite. Diese Verbindung ist nicht barrie- refrei.DieAchse vom Niddaplatz über die Mühlstraße und dem Martin-Luther-Platz besitzt trotz ihrer hohen Bedeutung als Schulweg eine starkauf den Kfz-Verkehr ausgerichtete Gestaltung, die der eigentlichen Verkehrsfunktion als starke Fuß-und Radverkehrsverbindung nicht gerecht wird.Vom Ortskern aus besteht letztlich nur eine wenig attraktive An- bindung an den Bahnhofsstandortmit teilweise zu engen Gehwegen undmangelhafter Barrierefreiheit. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Im Zuge der Sanierungsmaßnahme besteht die Chance, zum einen wichtige strukturelle Netzergänzungen herbeizuführen und zum anderen gestalterische Optimierungen bestehender Wegeverbindungen vorzunehmen. Vor diesem grundsätzli- chen Ziel können folgende Aspekte für die Sanierung formu- liert werden: Entwicklung einer durchgängigen Fußwegeverbindung am Nordufer der Pfinz (Ergänzung der Wegeabschnitte zwischen Büchelbergstraße und Mühlstraße sowie zwi- schen Mühlstraße undPfinzwehr). Suche nach einer Lö- sung der Wegeführung im Kontext und der Belange des einzuhaltenden Gewässerrandstreifens entlang der Pfinz sowie gewässerökologischer Belange Entwicklung einer ergänzenden Fußwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung zwischen der Ortsmitte Grötzingen und dem Bahnhof mit dem Stadtbahnhalt von der Wil- helm-Mössinger-Straße zur Eisenbahnstraße (neuer Brü- ckenschlag für Fußgänger und Radfahrer über die Pfinz) unter Berücksichtigung der Belange des einzuhaltenden Gewässerrandstreifens entlang der Pfinz, der gewässer- ökologischer Belange und der Belange des Hochwasser- schutzessowie einer vorab erforderlichen kritischen Prü- fung der Eingriffe in Natur und Landschaft (Biotope / Tie- re / Boden / Wasser) Aufwertung des Platzes am Südende desWilhelm- Mössinger-Straße / Am Floßgraben als Antritt an den neuen Brückenschlag Qualifizierung des Brückenbauwerks am Mühlwehr zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung, der Barriere- freiheitundderAnbindung für Radfahrer zwischen dem Untersuchungsgebietund den Einrichtungen der Nahver- sorgung südlich der Pfinz (Erweiterung Querschnitt, Si- cherung einer Barrierefreiheit)unter Berücksichtigung der Belange des einzuhaltenden Gewässerrandstreifens entlang der Pfinz, der gewässerökologischer Belange und der Belange des Hochwasserschutzes sowie einer vorab erforderlichen kritischen Prüfung der Eingriffe in Natur und Landschaft (Biotope / Tiere / Boden / Wasser) Gestalterische Rücknahmeder Fahrbahnauf der Mühl- straße zwischen Niddaplatz und Martin-Luther-Platzzur Qualifizierung dieser Achse als wichtige Schulwegever- bindung zwischen der Ortsmitte von Grötzingen und dem Gemeinschaftsschulstandort südlich der Pfinz / Bahntrasse Optimierung der Wegeverbindung zwischen der Ortsmit- te und den Nahversorgungseinrichtungen südlich der Pfinz (vgl. oben Freiraumgestaltung Mühlgraben (Müh- lenwehr) Stadtplanungsamt |51 Handlungsfeld 96.9 Umgestaltung der Mühlstraße im Bereich der Pfinz / Pfinzbalkon Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Trotz ihrer freiraumplanerischen und identitätsstiftenden Bedeutung ist die Pfinz im Verlauf des Ortskerns nur von Straßen und Wegeverbindungen aus erlebbar. Eine direkte Zugänglichkeit fehlt ebenso, wie auch eine„Geste der Zu- wendung“hin zurPfinz. Vor dieser Ausgangssituation be- steht im Zuge der Sanierung die Chance, die Pfinz durch punktuelle Gestaltungsmaßnahmen wieder stärker visuell erlebbar zu machen und die Besonderheit des Ortes heraus- zuarbeiten. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Neben der Gestaltung im Umfeld des Pfinzwehrs (vgl. Hand- lungsfeld 7: Mühlgraben) spielt dabei auch die Gestaltung der Mühlstraße einer Rolle, da hier die Chance besteht, über einen„Pfinzbalkon“die Sicht unddie Aufenthaltsqualität „über“der Pfinz zu verbessern. Die Maßnahme steht dabei auch in einem direkten Zusammenhang mit dem Handlungs- feld 8 (Fußwegeverbindung entlang der Pfinz wie auch Zu- rücknahme desauf Kfz-Verkehr ausgerichtetenCharakters in der Mühlstraße): Abbildung 37: Maßnahmen zur Optimierung der Wege im Kontext der Pfinz, Maßnahmen im Bereich Mühlgrabe und Quartier am Mühlgraben und Qualifizierung Mühlstraße / Pfinzbalkon Inwertsetzung des räumlichen Kontextes und Verbesse- rung der Erlebbarkeit der Pfinz als das prägende Gewässer Umgestaltung des Straßenraums der Mühlstraße zur Mischverkehrsfläche und Ausbildung des südlichen Rands der Mühlstraße zur Pfinz als ein„Pfinzbalkon“mit Sitzmöglichkeiten oberhalb der Pfinz und einem starken visuellen Bezug auf das Gewässer Einbindung von Elementen zur Beschattung von Aufent- haltsbereichen und Sitzmöglichkeiten über vegetative Elemente (großkronige Bäume) oderbeispielsweiseSon- nensegel 52| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 106.10 Verkehrsplanerische Maßnahmen in der Schultheiß-Kiefer-Straße und der Niddastraße Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Die Niddastraße und die Schultheiß-Kiefer-Straße stellen innerhalb des Ortskerns von Grötzingen die beiden in Nord- Süd-Richtung verlaufenden Haupterschließungsachsen dar. Beide Straßenzüge sind derzeit als Einbahnstraßen ausgebil- det und jeweils in Einbahnstraßenrichtung mit der Buslinie 21 (Turmberg–Grötzingen Nord) belegt, in Fahrtrichtung Süd quert dabei die Buslinie auch den Rathausplatz. Vom Nidda- platz aus sind die Fahrtrichtungen der beiden Straßenzüge derzeit gegenläufig belegt, was schon seit längerem zu Dis- kussionen über eine veränderte Einbahnstraßenregelung geführt hat. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbun- dene Maßnahmen im Zuge der Sanierung Da der Ortskern von Grötzingen faktisch kaum durch Durch- gangsverkehre betroffen ist, besteht im Zuge der Sanie- rungsmaßnahme die grundsätzliche Chance, Veränderungen innerhalb der Netzstruktur herbeizuführen. Diese könnten einerseits eine veränderte Einbahnstraßenführung, anderer- seits aber auch eine veränderte Buslinienführung zum Inhalt haben. In der Folge wäre grundsätzlich die Chance zu einer Neugestaltung von Teilender Straßenräume gegebensowie die Option einer Entlastung des Rathausplatzes. Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen wurden von Seiten der Verkehrsplanung grundsätzliche Maßnahmenopti- onen aufgezeigt, die eine Basis für die weitere Sanierungs- umsetzungbilden können. Dabei standen die folgenden drei Optionen zur Diskussion: Option 1: Drehen der vorhandenen Einbahnstraßenrege- lungen (Niddastraße / Schultheiß-Kiefer-Straße) Option 2: Beibehaltung der heutigen Einbahnregelung, aber Veränderung derBuslinienführung über die Rat- hausgasse / Krumme Straße zur Entlastung des Rathaus- platzes Option 3: Einrichten eines Zweirichtungsverkehrs auf der Niddastraße zur Entlastung der Schultheiß-Kiefer-Straße / des Rathausplatzes Im Zuge der öffentlichen Diskussion hat sich dabei die Option 2 als die prioritär angesehene Option herausgestellt, da sie keine zusätzlichen Belastungen auf einen der beiden Straßen- züge (Niddastraße / Schultheiß-Kiefer-Straße) bringt und gleichzeitig mit dieser Option der Rathausplatz vom Durch- fahrtsverkehr deutlich entlastet und aufgewertet werden könnte. Klar ist, dass im Zuge des Sanierungsverfahrens auch diese Option hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung (Schleppkurven im Bereich Rathausgasse / Krumme Straße, Einsehbarkeit, Begegnungsfälle, Schulwegesicherheitund so weiter)im Detailgeprüft werden muss. DesWeiteren wurde aus der öffentlichen Beteiligung auch angeregt, dieeigentliche Buslinienführung zu hinterfragen und eine modifizierte Linienführung zu diskutieren. Eine solche Maßnahme wurde jedoch bereits im Zuge der Vorbe- reitenden Untersuchungen diskutiert und abgelehnt, da die Nachteile überwiegen würden. In diesem Kontext können folgende Ziele und Maßnahmen- optionen für die Sanierung formuliert werden: Optimierung der Buslinienführung durch die Ortsmitte von Grötzingen mit dem Fokus auf eine Entlastung des Rathausplatzes, kritische Prüfung der im Raum stehen- den Optionen (vgl. oben) Stadtplanungsamt |53 Handlungsfeld 116.11 Umgestaltung der Straßenräume in der historischen Ortsmitte Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Innerhalb des historischen Ortskerns existieren mit den Straßen Im Unterviertel, Schustergasse, Im Oberviertel, Hilda- straße, Rathausgasse und Krumme Straße Straßenzüge, die sich noch auf den historischen Stadtgrundriss beziehen und über eine historisch geprägte Randbebauung mit einer hohen Dichte und einem eher geringen Grad an privaten Freiflächen verfügen. All diese Straßenzüge sind derzeit als klassische Straßenprofile mit einer Richtungsfahrbahn und häufig stark minimierten Gehwegen versehen. Der Straßenraumcharakter entspricht dabei zum einen nicht dem historischen Wert gebenden Charakter dieser Straßenzü- ge und bedingt zum anderen auch keine Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer. Abbildung 38: Verkehrsplanerische Maßnahmen im KontextderSchultheiß-Kiefer-Straße, Niddastraßesowie des Ortskerns Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zugeder Sanie- rung Im Zuge der Sanierungsmaßnahme besteht die Chance, die Straßenräume als Mischverkehrsflächen neu zu gestalten,um damit die Aspekte der Gestaltqualität, Kommunikationsfunk- tion und Aufenthaltsqualität zu verbessern und letztlich auch die Frage der heutigenillegalenGehwegparkierung durch eine visuell klar ablesbare Neuordnung der Parkierung im öffentlichen Raumzu erreichen. Vor diesem Zielkanon können folgende Aspekte für die Sanierung formuliert werden: Umbau der untergeordnetenStraßenräume der Straßen Im Unterviertel, Schustergasse, Im Oberviertel, Hilda- straße, Rathausgasse, Krumme Straße zu Mischverkehrs- flächen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Straßenräumen im Wohnumfeld und im Kontext der Aufwertung der historischen Qualität der Ortsmitte von Grötzingen Ordnung der öffentlichen Parkierung innerhalb der Stra- ßenräume innerhalb der Mischverkehrsflächen Barrierefreiheit durch Abbau von Bordsteinkanten Verbesserte Verkehrssicherheit durch Einheit von Bau und Betrieb 54| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 126.12 Private Modernisierung und Maßnahmen in den historischen Blockinnenräumen Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Mit dem historischen Ortskern von Grötzingen umfasst das Gebietder Vorbereitenden Untersuchungen ein historisch Wert gebendes Gesamtensemble, was durch eine Vielzahl an historischen Gebäuden und noch vorhandenen Strukturen des historischen Dorfkerns geprägt wird. Innerhalb des Gesamt- gebietes ist dabei festzustellen, dass an vielen Gebäuden in den letzten Jahrzehntenzum Teilin sehr liebevoller Art Mo- dernisierungen vollzogen wurden, die jedoch heute bereits wieder in die Jahre gekommen sind. Zum Teil–wenn auch qualitativ deutlich untergeordnet–existiert auch eine Altbau- substanz, welche noch deutlich und umfassende Modernisie- rungsdefizite aufweist, dies auch im Aspekt des vorhandenen energetischen Standards. In gleicher Weise weisen die histori- schen Blockinnenräume als gewachsene Gesamtstruktur teils sehr kleinteilige Nutzungsstrukturen und Gebäudestrukturen auf.Diese besitzen zum Teilsehr minimierte Freiflächen, in welchen nur einequalitativeingeschränkte Freiflächen-und Aufenthaltsstruktur zu finden ist. Abbildung39: Private Modernisierung in derhistorischen Ortsmitte Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Vor diesem Hintergrund bietet sich über die Sanierungsmaß- nahme die Chance, insbesondere überFörderungprivater Modernisierungsmaßnahmendie historische Altbausubstanz auf einen aktuellen Stand der Technik zu bringen.Damit verbunden ist auch das Ziel, die vorhandene Gebäudestruktur auf einenaktuellen energetischen Standard zu bringen und hierüber nachhaltig die Wohnqualität zu verbessernsowiedie Gebäudesubstanz zu sichern. Ebenso besteht die Option, unter starker Berücksichtigung der historischen Gesamtsitua- tion kleinteilige städtebauliche Interventionen vorzunehmen, um in den Blockinnenräumen die Freiraum-und Aufenthalts- qualität zu verbessern. In diesem Kontext können folgende Aspekte für die Sanierung formuliert werden: Unterstützungvon privaten Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung insbesondere der historischen Bausub- stanz als Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität in der zentralen Ortsmitte von Grötzingenund eineenergeti- sche Optimierung der vorhandenen Bausubstanz im As- pekt des Klimaschutzes Sensible Neuordnungsmaßnahmen innerhalb der Block- innenräume durch Herausnahme untergeordneter, nicht historisch prägender Bausubstanz. Dies führtzur Qualifi- zierung der privaten Grundstücksfreiflächen und zur Er- höhung der Aufenthaltsqualität im direkten Wohnumfeld Maßnahmen zur Entsiegelung von Blockinnenräumen als Beitrag zur Aufwertung der freiraumplanerischen Quali- tät, zur Erhöhung derAufenthaltsqualität im direkten Wohnumfeld und zur Verbesserung der Aspekte der kleinklimatischen Funktion und Retentionsfähigkeit Stadtplanungsamt |55 Handlungsfeld 136.13 Brückenschlag Bahnhof, Neuordnung nördlich Eisenbahnstraße Ausgangssituation und Handlungserfordernis beziehungsweiseChancen innerhalb der Sanie- rungsmaßnahme Trotz der Tatsache, dass der Bahnhofsbereich nicht Teil des Untersuchungsgebietes der Vorbereitenden Untersuchungen war, wurde er im Rahmen der Analysemitbetrachtet.Der Bahnhofsbereich in Grötzingenbildetmit seinem Anschluss an die Stadtbahn eine wichtige Adresse, welchesichderzeit aber städtebaulich und freiraumplanerisch nicht abbildet. So existiert mit derein-bis zweigeschossigenBestandsbebauung nördlich der Eisenbahnstraße eine lineare städtebauliche Struktur, die der wichtigen Adressfunktion des Ankommens am Bahnhof nicht angemessenRechnung trägt. Diese legt sich alstrennenderRiegel zwischen den Bahnhof und dem nördlich angrenzenden Ortskern undweistzudem in seiner Gebäudestruktur erhebliche Defizite auf. Ziele des Neuordnungskonzepts und damit verbundene Maßnahmen im Zuge der Sanie- rung Vor diesem Hintergrund erscheint esmitder Vorbereitenden Untersuchung ratsam, diesen Teilraum mit in das Sanierungs- gebiet aufzunehmen undim RahmenderSanierung die Chan- ce zu nutzen, die Adressbildung des Ankommens am Bahnhof Grötzingen zu verbessernundeinen angemessenen Antritt zum Ortskern zu entwickeln (vgl. auch Vorschlag für einen neuen Brückenschlag über die Pfinz) und damit letztlich Abbildung40: Maßnahmen im Kontext des Bahnhofsumfelds auch die städtebauliche Struktur und denöffentlichenRaum neuzuordnen und zu qualifizieren. In diesem Kontext können folgende Aspekte für die Sanierung formuliert werden: Grundlegende Neuordnungund Qualifikation der städ- tebaulichen Situation nördlich der Eisenbahnstraße zur Adressbildung am Ortsauftakt des Bahnhofs Grötzingen durchAbbruch des eingeschossigen linearen Gebäude- körpersund einer neuen Einfassung des Raumes Optimierung der Anbindungfür Fußgänger und Radfah- rer an den Bahnhof im Bereich südlich der Pfinz Entwicklung eines neuen AntrittsdurchSchaffung eines neuen Brückenschlags in der Verlängerung der Wilhelm- Mössinger-Straße Entwicklung einer neuen Raumkante am Nordrand der Eisenbahnstraße zur Unterstützung der städtebaulichen Adressbildung und als Beitrag zum Schallschutz gegen- über den nördlich der Pfinz angrenzenden Quartiere ge- genüber dem Bahnlärm ausgehend von der Bahnhofssi- tuationunter Berücksichtigung des Gewässerrandstrei- fensentlang der Pfinz Angebot einer ergänzenden Parkierung (PKW, Fahr- radabstellung) im Umfeld des Bahnhofsstandortesund der Ortsmitte Grötzingen, auchgegebenenfallsim Kon- text mit einem neu zu stellenden Gebäude nördlich der Eisenbahnstraße Erweiterung derFreiflächen des Kinder-und Jugend- hauses 56| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Bedeutung der Maßnahmen6.14 für die Verbesserung der klimatischen Situation im Untersuchungsgebiet Die oben dargestellten Maßnahmen sind in der Summe ge- eignet, die vorhandenen strukturellen und funktionalen Män- gel und Missstände im Untersuchungsgebiet zu reduzieren und in der Folge städtebauliche und freiraumplanerische Qualitäten im Untersuchungsgebiet zu entwickeln. Speziell aus Perspektive der Verbesserung der klimatischen Situation ist Folgendes anzumerken: Bei allen Maßnahmen imöffentlichen Raum ist auf die Aspekte einer klimaangepassten Gestaltung einzugehen und im Zuge der Umsetzung sind in allen Einzelmaßnahmen die klimatischen Folgewirkungen im Auge zu behalten. Insofern wird nochmals explizit auf den direkten Bezug zwischen der Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Öffentlichen Raum als solche und Opti- mierung der klimatischen Situation im Verbund hingewiesen. Klar ist, dass viele der oben genannten Einzelmaßnahmen zu einer Verbesserung der Gesamtsituationbeitragen können, hier insbesondere die Reduzierung der Versiegelung in den Hofinnenräumen durch eine städtebauliche Neuord- nung, das Einbringen vegetativer Elemente und des Elements Wasser in der privaten und öffentlichen Freiraumgestal- tung, wie auch die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten im direkten Wohnumfeld in den Blockinnenräumen und öf- fentlichen Freiräumen. Bezogen auf den Rahmenplan Klimaanpassung finden sich im Maßnahmenkonzept die folgenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan wieder: M 03. Vernetzungund Anbindung von Freiräumendes Stadtparks und größere Grünanlagen M 04 Reduktion anthropogener Wärmeemissionen M 06: Rückbau und Entdichtung M 07: Entsiegelung M 08: Grüne Parkierung, Verschattung Parkierungsflä- chen M 09: Verschattung von Straßen,Plätzen und Gebäuden M 11: Innen-/Hinterhofbegrünung M 12: Erhöhung der Oberflächen-Albedo (Reflexion) M 13: Neueinrichtung von erlebbarem Wasser im öffent- lichen Raum M 15: Energetische Gebäudesanierung M 16: Dachbegrünung M 17: Fassadenbegrünung M 18: Sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden Klar ist aber auch, dass aufgrund der Lageim historischen Kontext des Ortskerns im Grundsatz Abwägungsentscheidun- gen im Hinblick auf das Stadtbild/die Denkmalpflege getrof- fen werden müssen und auch einzelne wünschenswerte Maßnahmen (zum Beispiel Begrünung desöffentlichen Raums) aufgrund technischer Restriktionen (beispielsweise Verlauf von Leitungstrassen)zum Teilnicht möglich sein werden. Ebenso stellt die energetische Qualifizierung der vorhandenen Gebäudesubstanz einen wesentlichen Anker in der klimati- schen Optimierung dar, wenngleich im Ortskern von Grötzingen schon aufgrund des hohen Anteils an historischer und zu Teilen auch denkmalgeschützter Bausubstanz eine energetische Optimierung sich als schwieriger/aufwändiger darstellt als in Bestandsgebieten mit einem hohen Anteil an Gebäuden der Nachkriegszeit. Grundsätzlich ist das Thema der energetischen Gebäudeoptimierung wie auch grundsätz- lich der klimatischen Optimierung (beispielsweise Begrünung, Albedo-Effekt, bauliche Maßnahmen zur Verschattung) der Bestandsgebäudesubstanz zum einen in den zu beschließen- den Förderrichtlinien zu berücksichtigen und zu konkretisie- ren. Zum anderen wird aber auch die Einbindung der Stadt- werke und derKarlsruher Energie-und Klimaschutzagentur (KEK)im Zuge der Sanierungsumsetzung im Rahmen der Beratung der Eigentümer empfohlen. Dies auch vor der Frage nach vorhandenen Möglichkeiten von kleiteiligen Netzsyste- men innerhalb des Quartiers. Stadtplanungsamt |57 7.Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes Anhand der Ergebnisse dervorbereitendenUntersuchungen sind diejenigen Grundstücke und Flächen zu bestimmen, die als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden sollen. Die Einbeziehung in die förmliche Festlegung setzt den Nachweis des Sanierungsbedarfs und der Sanierungserfordernisse vo- raus. Basierend auf den erfassten Mängeln und Missständen sowie dem oben dargestellten Neuordnungs-und Maßnahmenkon- zept wird folgende Abgrenzung des Sanierungsgebietes vor- geschlagen: Herausnahme der im Untersuchungsgebiet liegenden östlichen Teilflächen im Bereich nördlich der Straße An der Pfinz / Im Gäßle / Friedrichstraße Ost, da sich hier sowohl im Bereich der privaten Bausubstanz wie auch in den öffentlichen Räumen keine entsprechende Dichte von Mängeln und Konflikten herauskristallisiert hat, wel- che die Einbeziehung dieser Teilflächen in ein Sanie- rungsgebiet und damit verbunden den Einsatz von För- dermittel rechtfertigen. Gleiches gilt für den Teilbereich entlang der Grezzostraße, die dortigen öffentlichen Frei- flächen und die daran angrenzende Bestandsbebauung. Abschließend wird eine kleinteilige Herausnahme von Flächen nördlich des Farrenstalls und eine Konzentration auf die dort bereits im Besitz der Stadt Karlsruhe befind- lichen Flächen vorgeschlagen ErgänzendeEinbeziehung der nicht im Untersuchungs- gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen liegenden Flächen entlang der Eisenbahnstraße im Kontext des Bahnhofsumfelds.Im Zuge der Vorbereitenden Untersu- chungenhat sichgezeigt, dass über einen ergänzenden Brückenschlag für Fußgänger und Radfahrerin Verlänge- rung der Wilhelm-Mössinger-Straßeüber die Pfinz in Richtung Bahnhof eine wichtige vernetzende Wirkung im Siedlungsgefüge erzielt werden kann. Verbunden mit diesen Maßnahmenbestehtdie Chance einer verbesser- ten Adressbildung des Stadtteils Grötzingen am Bahn- haltund die dortigen baulichen Mängel und Missstände beseitigt werden können. In der Summe werdendamit gegenüber dem Untersuchungs- gebiet (22,2Hektar) die Herausnahme von insgesamt 6,9Hektarund die Hinzunahme von insgesamt 1,6Hektar vorgeschlagen. Die empfohlene Gesamtfläche zur Aufnahme in das Sanie- rungsverfahren beläuft sich damit auf 16,9Hektar. Für die in der Empfehlung zur Abgrenzung des förmlich fest- zulegenden Sanierungsgebietes liegenden Flächen wird eine Einbeziehung in die Sanierungsabgrenzung im Zuge der förmlichen Festlegung nach § 142 (3) BauGB empfohlen. Hier wird einaktiverEinsatz von Fördermitteln zur Gestaltung des öffentlichen Raums und der Modernisierung von Gebäudes- ubstanz sowie zur städtebaulichen Neuordnung als notwen- dig angesehen, um positive Impulse zur Erhaltung, Aufwer- tung und Sicherung der städtebaulichen Funktion des Orts- kerns von Grötzingen zu liefern. 58| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Abbildung41: Vorschlag zur Abgrenzung des festzulegendenSanierungsgebietes Stadtplanungsamt |59 8.Kosten-und Finanzierungsübersicht (KuF) Nach § 149 BauGB ist nach dem Stand der Planung eine Kosten-und Finanzierungsübersicht aufzustellen. Auf der Basis der Vorbereitenden Untersuchung ist mit den in der Anlage dargestellten sanierungsbedingten Kosten zu rechnen. Zu der in der Anlage beiliegenden tabellarischen Aufstellung wird folgendes angemerkt: Die Ansätze für die Vorbereitung enthalten neben der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen auch einen Ansatz zur weiterenBegleitung des Sanierungs- prozesses in den ersten zwei Jahren zur Begleitung und zum Anschub von Sanierungsmaßnahmen sowie für Städtebauliche Wettbewerbe und Kosten für verkehrs- gutachterliche Leistungen im Kontext der Umgestaltung von öffentlichen Straßenflächenbeziehungsweiseauch Veränderungen von Buslinienführungen. Die für die Gestaltung der öffentlichen Räume angesetz- ten Kosten basieren auf dem derzeit anrechenbaren För- derhöchstsatz von150 Euro/m² und beziehen sich auf die Straßenräume der Straßen Im Unterviertel, Schustergas- se, Im Oberviertel, Krumme Straße, Rathausgasse, Hilda- straße mit dem Ziel der Gestaltung von Mischverkehrs- flächen in den untergeordneten Straßenzügen. Die Ge- staltung der eigentlichen Niddastraße und der Schult- heiß-Kiefer-Straße istzunächst nicht Teil der Kosten-und Finanzierungsübersicht, da die Tendenz derzeit nicht zur Umsetzung von verkehrsplanerischen Maßnahmen be- steht (vgl. Variante 2), die eine grundlegende Neuord- nung und Gestaltung der Straßenräume ermöglichen/ erfordern. Darüber hinaus sind Teil der Straßenräume der Nidda- straße und Friedrichstraße im Kontext der Gestaltung des Laubplatzes in die Kosten-und Finanzierungsübersicht aufgenommen worden. Gleiches gilt für Teile der Straße An der Pfinz, Büchelbergstraße und Mühlstraße im Kon- text der Gestaltung des Niddaplatzes und ein Teil der Mühlstraße im Kontext der Gestaltung des Pfinzbalkons. Ebenfalls mit dem derzeit anrechenbaren Fördersatz von150 Euro/m² sind die Umgestaltungen des Laubplat- zes (mit angrenzenden Flächen), des Niddaplatzes und des Freiraums des Mühlgrabens in der Kosten-und Fi- nanzierungsübersicht enthalten. Die beiden Brückenschläge über die Pfinz (Brücke im Bereich des Mühlwehrs zum Nahversorgungszentrum als Ersatz des bisherigen Stegs mit breiterem Querschnitt und Sicherung der Barrierefreiheit und der neue Brü- ckenschlag zwischen Wilhelm-Mössinger-Straße und Bahnhof Grötzingen) sind entsprechend einer Grob- schätzung des Tiefbauamtes mit Pauschalsummen von je 450.000Euroin die Kosten-und Finanzierungsübersicht eingegangen. Die Neuordnung des Bahnhofsumfelds nördlich der Eisenbahnstraße geht zunächst als Gestaltung ebenerdi- ger Stellplätze und ergänzender Einrichtungen in die KuF ein, hier besteht aber auch die Option der Unterbringung von Parkierung in einem Parkierungsbauwerk im Kontext eines Neubaus auf dieser Fläche inklusive Grundstücks- kauf und Restwertentschädigung. Mit der Neuordnung und dem neuen Brückenschlag verbunden sind auch Kostenansätze für die Qualifizierung der freiraumplaneri- schen Antritte an der Wilhelm-Mössinger-Straße und der Südseite der Pfinz sowie eine Ergänzung der Freiflächen für das Kinder-und Jugendhaus. Ebenso sind die neu aufzubauenden Fußwegeverbindun- gen entlang der Pfinz Teil der Kosten-und Finanzie- rungsübersicht. Als Ordnungsmaßnahmen werden innerhalb des Unter- suchungsgebietes zunächst sechs Abbrüche von Haupt- gebäuden und zehn Abbrüche von Nebenanlagen in die Kosten-und Finanzierungsübersicht eingestellt. Hierin enthalten sind auch die Abbrüche im Kontext des Neu- ordnungsbereichs im Quartier östlich des Niddaplatzes. Hinzu tritt der vorgesehene Abbruch des Gebäudes Ei- senbahnstraße 36 in Verbindung mit dem neuen Brü- ckenschlag über die Pfinz und der städtebaulichen Neu- ordnung des Bahnhofsbereichs nördlich der Eisenbahn- straße. AlsGrunderwerbe gehen in die Kosten-und Finanzie- rungsübersicht die Kosten des Grunderwerbs für die Her- stellung ergänzender Fußwegebeziehungen sowie bei städtebaulichen Neuordnungsbereichen kombinierte Kosten für Grunderwerb und Restwertentschädigungen für diejenigen Maßnahmenbereiche ein, im Zuge derer nach heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, Bebauungsplä- ne aufzustellen und damit verbunden Bodenordnungs- maßnahmen durchzuführen. Kosten für den Erwerb des Maßnahmenbereiches des Badischen Hofs und des Gasthauses Linde im Kontext des Höfekonzepts sind der- zeit noch nicht berücksichtigt, da die Stadt davon aus- geht, dass die Eigentümer daran interessiert sind, eine Verbesserung der städtebaulichen Situation in eigener Regie oder über den freien Markt zu erreichen. Falls hier dennoch ein Grundstückskauf erforderlich werden wird, um die Sanierungsziele zu erreichen, wäre die Kosten- und Finanzierungsübersicht sowohl um die Kosten für das Grundstück sowie die Restwertentschädigung der jeweiligen Teilbereiche zu erhöhenals auch um die Ver- kaufserlöse wieder zu verringern. Als Neubaumaßnahmen wurden hilfsweise die Kosten für die Konzentration und Zusammenlegung der Orts- 60| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht verwaltung angesetzt, die von Seiten des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft anhand vorliegender Daten der Ortsverwaltung grob als Neubaumaßnahme kalkuliert wurden. Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass weiterhin das Ziel besteht, die Ortsverwaltung im Kontext des historischen Rathauses zu konzentrieren, was jedoch über die Vorbereitenden Untersuchungen hinaus vor dem Hintergrund des historischen Gebäude- bestandes eine entsprechend detaillierte Planung erfor- dert, um die Maßnahme im historischen Kontext seriös kalkulatorisch benennen zu können. Vor diesem Hinter- grund stellt diese Position einen zunächst groben Kalku- lationsrahmen für die Maßnahme der Konzentration der Ortsverwaltung dar. Darüber hinaus wurden Kosten für Gemeinbedarfsanteile in einem zu erstellenden Neubau am Südrand des Niddaplatzes eingestellt. Schließlich werden in der Kosten-und Finanzierungs- übersicht insgesamt zehn umfassende private Moderni- sierungsmaßnahmen mit einer Fördersumme von je 50.000Eurokalkuliert. Als Einnahmen wurden kalkulatorisch Veräußerungsge- winne aus den Neuordnungsbereichen angesetzt, im Zu- ge derer nicht vorgesehen ist, Bebauungspläne aufzu- stellen und damit verbunden Bodenordnungsmaßnah- men durchzuführen (Bereich Eisenbahnstraße und Rat- haus/Bauhof). Stadtplanungsamt |61 9.Empfehlung zur Wahl des Sanierungsverfahrens Die vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass im Gebietstädtebauliche Missstände vorhanden sind.Die Sanie- rungsziele sehen die Beseitigung der festgestellten städtebau- lichen Missstände durch Sanierungsmaßnahmen vor. In der Frage, ob die Gemeinde das Regelverfahren oder das verein- fachte Sanierungsverfahren anwendet, hat sie keinen Ermes- sensspielraum. Die Gemeinde darf das vereinfachte Sanierungsverfahren nur anwenden, wenn die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnitts (§§ 152–156a BauGB) zur Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und dieDurchführung hierdurch voraussichtlich nicht er- schwert wird (insbesondere muss das„Zügigkeitsgebot“ (§ 136 Abs. 1 BauGB) eingehalten werden können). Die Anwendung der §§ 152 bis 156a ist sogar explizit auszu- schließen, wenn sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussicht- lich nicht erschwert wird. Es besteht das Gebot der Zweck- mäßigkeit und der Angemessenheit der Mittel. Für die Beurteilung zur Verfahrenswahl sind grundsätzlich die Gesamtumstände zumZeitpunkt der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung maßgebend. Kriterien, die die Anwendung des vereinfachten Sanierungs- verfahrens rechtfertigen, sind insbesondere geringe oder keine sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen. Das wird der Fall sein, wenn die Gemeinde den baurechtlichen Zustand nach § 34 lediglich durch Bebauungspläne festschreibt, schon ohne Sanierung nur geringe störende Nutzungen vorhanden sind, keine oder nur wenige Ordnungsmaßnahmen oder sons- tige wesentliche Umstrukturierungen des Sanierungsge- biets beabsichtigt sind und auch der Erschließungszustand nur geringfügig verbes- sert werden soll. Dies gilt auch, falls die Sanierung im Wesentlichen die Erhal- tung, Modernisierung und Instandsetzung vorhandener bauli- cher Anlagen zum Ziel hat. Dann sind erfahrungsgemäß Bodenwertsteigerungen nicht oder nicht kurzfristig zu erwar- ten. Ist dagegen die Umstrukturierung eines Gebiets beabsichtigt, treten häufig sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen ein. Hierbei ist auch § 2 lmmoWertV zu beachten, wonach künfti- ge Entwicklungen nur zu berücksichtigen sind, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. Im Kontext der Ortsmitte von Grötzingen bestehen Sanie- rungsmaßnahmen aus Erhaltungs-und Aufwertungsmaß- nahmen im Gebäudebestand, Qualifizierungsmaßnahmen von Straßenzügen, in welche in den nächsten Jahren im Zuge von erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen ein Invest erfolgen muss sowie von Platzräumen, welche in ihrer allgemeinen öffentlichen Aufenthaltsqualität gesteigert oder wie im Falle des Bahnhofsumfelds funktional und städtebaulich als Ge- samtadresse des Stadtteils aufgewertet werden sollen. Wei- terhin sind Maßnahmen zur Konzentration der Ortsverwal- tung und die Umsetzung des Höfekonzepts vorgesehen, was sich weitestgehend auf die Nachnutzung von Flächen bezieht, welche derzeit über den Bauhof öffentlich genutzt werden. In der Summe werden städtebaulich nur äußerst punktuell klein- teilige Neuordnungen im Sinne von Innenentwicklungsmaß- nahmen angestrebt. Im Hinblick auf die einzelnen Handlungsfelder, welche vor dem Hintergrund abzusehender struktureller Veränderungen eine Relevanz für eine Beurteilung der Anwendung des vereinfach- ten oder umfassenden Sanierungsverfahrens besitzen, ist aus Sicht der Grundstücksbewertungsstellebeziehungsweisedes Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe festzustellen: Handlungsfeld 2–Farrenstall und Badischer Hof: Für das Gebiet gilt derzeit zur Zulässigkeit von Vorhaben § 34 BauGB. Planungsrechtliche Maßnahmen zur Konkre- tisierung sind derzeit nicht vorgesehen. Bei dem Anwesen Badischer Hof liegt zusätzlich Denkmalschutz für die bauli- chen Anlagen vor. Es sind keine–allenfalls nicht signifi- kante–sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zu erwarten. Handlungsfeld 3–Gasthof Linde: Für das Gebiet gilt derzeit zur Zulässigkeit von Vorhaben § 34 BauGB. Pla- nungsrechtliche Maßnahmen zur Konkretisierung sind derzeit nicht vorgesehen. Es sind keine–allenfalls nicht signifikante–sanierungsbedingten Bodenwerterhöhun- gen zuerwarten. Auch die für den Laubplatz vorgesehe- nen Maßnahmen lösen allenfalls nicht signifikante sanie- rungsbedingte Bodenwerterhöhungen aus. Handlungsfeld 4–Rathaushof: Dieses Handlungsfeld hat im Wesentlichen die räumliche Konzentration der Orts- verwaltung mit Erhaltung, Modernisierung und Instand- setzung vorhandener baulicher Anlagen zum Ziel. Der Al- ternativstandort am südlichen Niddaplatz und die gege- benenfalls damit verbundenen Folgemaßnahmen bedürfen 62| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht der weiteren Detaillierung und Ausformulierung. Die Grundstücksbewertungsstelle geht auch unter Berücksich- tigung von §2 lmmoWertV davon aus, dass keine eigentli- chen Umstrukturierungen vorgesehen sind. Es sind keine–allenfalls nicht signifikante–sanierungs- bedingten Bodenwerterhöhungen zu erwarten. Handlungsfeld 6–Neuordnung und bauliche Entwicklung im Bereich Mühlgraben: Angedacht ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens u. a. als Grundlage für ein Umlegungsverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich des Verfahrens beinhaltet Stand heute die Flurstücke Nr. 136, 137, 157/2-3 und 171 (teilweise). Die Grundstücke befinden sich in unterschiedlicher Eigentumsstruktur. Un- ter Umständen ist auch das städtische Grundstück 172 (Mühlgraben, WA 2) teilweise einzubeziehen. Der Flä- chenanteil des angedachten Umlegungsverfahrens stellt nur einen untergeordneten Bruchteil der Fläche des Sanie- rungsverfahrens dar. Es handelt sich um keine grundle- gende Neuordnung des Gesamtgebietes mit umfangrei- chen Grunderwerben durch die Stadt. Durch dieses Bodenordnungsverfahrensoll auf Grundlage eines Bebauungsplanes eine moderate Innentwicklung umgesetzt werden. Das bestehende Planrecht nach § 34 BauGB mit existierendem Bauvorbescheid soll durch den Bebauungsplan auf eine verträgliche Verdichtung festge- legt werden. Nach Kenntnisstand heute sind dadurch al- lenfalls durch das geplante Umlegungsverfahren bedingte Bodenwerterhöhungen zu erwarten. Diese zu erwartenden Bodenwerterhöhungen resultieren aus dem Umlegungs- vorteil und werden abgeschöpft. Darüber hinaus sind kei- ne–allenfalls nicht signifikante–sanierungsbedingte Bo- denwerterhöhungen zu erwarten. Ferner ist anzumerken, dass, sofern das neue Planrecht höherwertige Wohnnutzung ausweist, das Karlsruher In- nenentwicklungskonzept KAI anzuwenden ist. Das bedeu- tet, dass der Planungsbegünstigte sich gegenüber der Stadt zusätzlich verpflichten muss, ab einer Größenord- nung von 450 m² neugeschaffener Geschossfläche mit Wohnnutzung 30 % für Mieter oder Eigentümer bereitzu- stellen, die die Anforderungen des Landeswohnraumför- derungsgesetzeserfüllen. Ferner hat der Begünstigte ge- bietsbezogene Infrastrukturkosten gegenüber der Stadt zu begleichen. Handlungsfeld 13–Brückenschlag Bahnhof, Neuordnung nördlich Eisenbahnstraße: Für das Gebiet liegt ein Bebau- ungsplan vor, der gewerbliche Nutzungen vorsieht. Im Zu- ge der Neuordnung wird tendenziell eher ein einge- schränktes Nutzungsprofil für gewerbliche Nutzungen zur Anwendung kommen. Folglich sind unter Berücksichti- gung der sonstigen Grundstücksmerkmale, insbesondere der Lage, keine–allenfalls nicht signifikante–sanie- rungsbedingte Bodenwerterhöhungen zu erwarten. Anhand der oben dargestellten Einschätzungen liegen zum heutigen Zeitpunkt aus Sicht der Grundstücksbewertungsstel- le der Stadt Karlsruhe keine Anhaltspunkte vor, die die An- wendung desRegelverfahrens erforderlich machen. Da derzeit keine auf das gesamte Sanierungsgebiet bezoge- nen signifikanten Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind und daher die Ausübung der Kaufpreiskontrolle nicht not- wendig wird, ist die Erforderlichkeit der Anwendung des umfassenden Verfahrens somit nicht gegeben. Die besonde- ren sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152-156a BauGB) können daher ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren kann angewendet werden. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflich- tige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (Verände- rungssperre und Verfügungssperre) sollen mit sämtlichen Abschnitten Anwendung finden, um eine strategische Steue- rung des Sanierungsverfahrens zu ermöglichen und der Stadt Eingriffsmöglichkeiten zu sichern. Ausblick Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung nach Auf- nahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm im Frühjahr 2019. In der Sanierungssatzung ist dasSanierungs- gebiet zu bezeichnen. Die Abgrenzung ist in einem Lageplan genau zu kennzeichnen. Die Satzung bedarf der öffentlichen Bekanntmachung. Mit der Rechtskraft der Sanierungssatzung gelten für das Sanierungsgebiet die Bestimmungen des be- sonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. BauGB). Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Frist soll 15 Jahre nicht über- schreiten. Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Anwendung des § 144 Abs. 2 BauGB (Grundstücksverkehr) ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grund- stücke einzutragen. Stadtplanungsamt |63 10.Hinweise zur Sozialplanung Städtebauliche Sanierungs-und Umbaumaßnahmen haben Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen. Gemäß § 141 BauGB sollen sich die Vorbereitenden Untersuchungen auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die vom beabsichtigten Sanierungsverfahren unmittelbar Betroffe- nen in ihren persönlichen Lebensumständen, im wirtschaftli- chen und sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Nach § 180 BauGB ist die Stadt dazu verpflichtet, nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen zu vermeiden oder zu mil- dern. Es sind daher Kosten zum„Härteausgleich“(beispiels- weise Erstattung der Umzugskostenund so weiter) bei einem Sanierungsverfahren einzustellen. Dabei sind aufgrund der abzusehendenHärten insbesondere ältere Bewohnergruppen, Personen mit Migrationshintergrund, Haushalte mit einem geringen Haushaltsbudget sowie die im Gebiet betroffenen Betriebe zu berücksichtigen. Die Betroffenen sind dabei unmit- telbar zu beteiligen. Zudem sollten den Betroffenen persönliche Hilfestellungen (Berater) zur Verfügung stehen. Die Stadt hat die Betroffenen unaufgefordert darauf hinzu- weisen, wenn für den jeweiligen Fall öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden können. Die Ergebnisse der Erörterungenund Prüfungen, wie auch die Möglichkeit der Umsetzung sind schriftlich als Sozialplan festzuhalten und fortzuschreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sich eine Erörterung möglicher Auswirkungen der Sanierungsdurchführung zunächst nur auf allgemein vorstellbare Planungsmöglichkeiten beziehen. Die hieraus zu entwickelnden Lösungsansätze zur Vermeidung oder Milderung negativer Auswirkungen können somit noch nicht personenbezogen sein, sondern sind zunächst für Grup- pen von Betroffenen aufzustellen und zu entwickeln. Sobald im Verlauf der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Sanierung negative Auswirkungen auf Einzelpersonen er- kennbar werden, müssen die im Baugesetzbuch vorgesehe- nen Möglichkeiten auf den Einzelfall angewendet und für die betroffenen Personenindividuell zugeschnitten werden. Mögliche Hilfestellungen nach BauGB sind: das Festlegen von Ersatz-und Ergänzungsgebieten das Angebot eines Härteausgleichs (beispielsweise Um- zugskosten) die Festlegung einer Mietpreisbindung die Verlängerungvon Miet-oder Pachtverhältnissen die Unterstützung bei der Verlagerung von Betrieben Weitere unterstützende Maßnahmen können sein: der Zwischenerwerb und Tausch von Grundstücken das Angebot eines Wohnraumersatzes im Umfeld des bisherigen Wohnstandortesunter Berücksichtigung der gewachsenen sozialen Bindungen der Wiedereinzug in die Bestandswohnung nach Ab- schluss der Modernisierung der Erhalt von Betrieben und das Angebot alternativer Betriebsflächen 64| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlagen Kosten-und Finanzierungsübersicht.....................................................................................................................................65 Plansatz..............................................................................................................................................................................66 Fotodokumentation der Handlungsfelder.............................................................................................................................86 Ergebnisse der Beteiligung der TrägeröffentlicherBelange.................................................................................................100 Protokoll der Beteiligungsveranstaltung am5.Juni2018...................................................................................................112 Stadtplanungsamt |65 66| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage Plansatz Stadtplanungsamt |67 Anlagenverzeichnis Anlage 1 AbgrenzungdesUntersuchungsgebietes........................................................................................................................68 Anlage 2 Schwarzplan..................................................................................................................................................................69 Anlage 3Historische Überlagerung mit Stadtplan 1909.................................................................................................................70 Anlage 4 Kulturdenkmale.............................................................................................................................................................71 Anlage 5 Nutzungen.....................................................................................................................................................................72 Anlage 6 Öffentliche Freiflächen...................................................................................................................................................73 Anlage 7 Einwohnerdichte nach Baublöcken.................................................................................................................................74 Anlage 8 Durchschnittsalter der Bevölkerung................................................................................................................................75 Anlage 9Familienhaushalte..........................................................................................................................................................76 Anlage 10 Seniorenhaushalte.......................................................................................................................................................77 Anlage 11 Gebäudekategorie nach äußerer Inaugenscheinnahme.................................................................................................78 Anlage 12 EigentumStadt Karlsruhe / Land Baden Württemberg...................................................................................................79 Anlage 13 Städtebauliche und freiraumplanerische Mängel und Missstände..................................................................................80 Anlage 14 Mögliche Handlungsfelder des Sanierungsverfahrens....................................................................................................81 Anlage 15 Entwurf Neuordnungskonzept und Maßnahmenübersicht.............................................................................................82 Anlage 16 Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes..................................................................83 Anlage 17 Vorschlag zur förmlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes......................................................................................84 Anlage 18 Schwarzplan zur förmlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes..................................................................................85 68| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage1AbgrenzungdesUntersuchungsgebietes Stadtplanungsamt |69 Anlage 2 Schwarzplan 70| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 3Historische Überlagerung mit Stadtplan 1909 Stadtplanungsamt |71 Anlage 4 Kulturdenkmale 72| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 5 Nutzungen Stadtplanungsamt |73 Anlage 6 Öffentliche Freiflächen 74| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 7 Einwohnerdichte nach Baublöcken Stadtplanungsamt |75 Anlage 8 Durchschnittsalter der Bevölkerung 76| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 9 Familienhaushalte Stadtplanungsamt |77 Anlage 10Seniorenhaushalte 78| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 11 Gebäudekategorie nach äußerer Inaugenscheinnahme Stadtplanungsamt |79 Anlage 12 Eigentum Stadt Karlsruhe / Land Baden Württemberg 80| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 13 Städtebauliche und freiraumplanerische Mängel und Missstände Stadtplanungsamt |81 Anlage 14 Mögliche Handlungsfelder desSanierungsverfahrens 82| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 15 Entwurf Neuordnungskonzept und Maßnahmenübersicht Stadtplanungsamt |83 Anlage 16 Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes 84| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage 17 Vorschlag zur förmlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes Stadtplanungsamt |85 Anlage 18 Schwarzplan zur förmlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes 86| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage Fotodokumentation Handlungsfelder Stadtplanungsamt |87 Handlungsfeld 1 Neugestaltung des Niddaplatzes und städtebauliche Ergänzung Blick auf den Nordrand des Niddaplatzes mit Vorfeldern entlang der Straße An der Pfinz Vorfelder entlang der Mühlstraße Südrand des Niddaplatzes mit Bestandsparkierung Übergang zwischen Südrand Niddaplatz und Bestandsparkierung 88| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Badischer Hof Handlungsfeld 2 Umsetzung des Höfekonzeptes Rathaushof Farrenstall Zentraler Hof Zentraler Hof Farrenstall Stadtplanungsamt |89 Handlungsfeld 3 Umgestaltung des Laubplatzes und des Quartiers Gasthof Linde Gasthof LindeGasthof Linde Laubplatz Laubplatz Laubplatz und Kontext Feuerwehr / Farrenstall 90| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 4 Räumliche Konzentration der Ortsverwaltung am Rathaushof Altes Rathaus, Bauamt I Bauamt III Bauamt II Stadtplanungsamt |91 Handlungsfeld 5 Stärkung des räumlichen Kontexts zwischen Rathausplatz und Begegnungsstätte Fugezwischen Rathaus und Begegnungsstätte Kontext Begegnungsstätte / Niddaplatz 92| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 6 Neuordnung und bauliche Entwicklung im Quartier Mühlgraben zwischen Mühlgraben und Niddaplatz Rückwärtige Bebauungsstruktur hinter Sparkasse Wohngebäude im Rückraum des Blockinnenraums Rückseite/ Anbau Sparkasse mit Parkierung im Blockinnenraum Stadtplanungsamt |93 Handlungsfeld 7 Freiraumgestaltung im Bereich des Mühlgrabens im Kontext der Straße An der Pfinz und des Umfelds des Mühlenwehrs Verlauf des Mühlgrabens südlich Straße An der PfinzEnde des Mühlgrabens vor Verdohlung an Sparkasse Anbindung an Nahversorgungszentrum / Brücken- bauwerk Einlaufbauwerk / Mühlwehr 94| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 8 Aufbau einer Fußwegeverbindung entlang der Pfinz und Vernetzung der Pfinzufer Fehlendes Netzelementzwischen Mühlstraße und Mühlwehr Fehlendes Netzelement zwischen Mühlstraße und Büchelstraße Brückenbauwerk über die Pfinz ( Anbindung Nahver- sorgung) Stadtplanungsamt |95 Handlungsfeld 9 Umgestaltung der Mühlstraße im Bereich der Pfinz/ Pfinzbalkon Mühlstraße mit Verbauung entlang der Pfinz 96| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Niddastraße in Richtung Laubplatz Handlungsfeld 10 Verkehrsplanerische Maßnahmen in der Schultheiß-Kiefer-Straße und der Niddastraße Bus der Linie 21 in Niddastraße Bus der Linie 21 in Schultheiß-Kiefer-Straße Schultheiß-Kiefer-Straße / Friedrichstraße Stadtplanungsamt |97 Handlungsfeld 11 Umgestaltung der Straßenräume in der historischen Ortsmitte Schustergasse Im Unterviertel Im OberviertelIm Oberviertel 98| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Handlungsfeld 12 Private Modernisierung und Maßnahmen in den historischen Blockinnenräumen Stadtplanungsamt |99 Handlungsfeld 13 Brückenschlag Bahnhof, Neuordnung nördlich Eisenbahnstraße Gewerbliche Bestandsbebauung nördlichder Eisenbahnstraße Verlauf der Eisenbahnstraße / Vorfeld BahnhofRückseite an der Pfinz Zum Abriss vorgesehene Bestandsbebauung nördlichderEisenbahnstraße Vorhandene Freiflächedes Kinder-und Jugendhauses Zum Abriss vorgesehene Bestandsbebauung nördlich der Eisenbahnstraße 100| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage: Vorbereitende Untersuchungen„Ortsmitte Grötzingen“: Ergebnisse aus der Trägerbeteiligung Stadtplanungsamt |101 TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Schul-undSportamt19.01.201819.01.2018keine Anmerkungen Branddirektion18.01.201819.01.2018Anhand der vorliegenden Unterlagen können keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Die Löschwasserversorgung ist jedoch nach unse- ren Unterlagen ausreichend.Werden Verände- rungen an Zufahrtswegen und Verkehrsflächen durchgeführt, können wir hier erst bei den Detail- planungen Stellung beziehen. Regierungspräsidium Karlsruhe, Stadtsanie- rung, Wirtschaftsförde- rung... 18.01.201822.01.2018Gegen die Ausweisung einesSanierungsgebiets bestehen keine Bedenken. Bitte, die Wahl des Sanierungsverfahrens im Rahmen der Antragstel- lung gemeinsam zu erörtern. Mitteilung über förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets mit entsprechenden Unterlagen. Vorschlag: Stell- platzberechnung zu erstellen Die Wahl des Sanierungsver- fahrens wird im Zuge des Jahresgesprächs zu den Sanierungsgebieten mit dem Regierungspräsidium abge- stimmt. Eine Stellplatzbe- rechnung ist nicht erforder- lich, da aufgrund des histori- schen Kontextes über die Straßenraumgestaltung hinaus keine baulichen Maßnahmen für ergänzende Parkierungsangebote in der Ortsmitte vorgesehen sind. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft 18.01.201822.01.2018Für die Ortsmitte liegt derzeit ein Planungsauftrag für eine Neukonzeption fürdie Flächen der Orts- verwaltung vor. Der Auftrag wurde allerdings bereits im März 2016 eingereicht, das HGW hat daraufhin die Ortsverwaltung gebeten, den mo- mentan dort bekannten Flächenbedarf bzw.- bestand zu ermitteln. Bisher liegt uns keine weite- re Rückmeldung aus Grötzingen zum Thema vor. Für den Ortsteil gibt es neben dem Bauvorhaben an der Augustenburg-Gemeinschaftsschule auch noch zwei laufende Kindergartenprojekte, im nördlichen Teil am Kegelsgrund und im südlichen Teil am Ringelberghohl. Beide Maßnahmen sind noch in der Projektentwicklung, das weitere Vorgehen bei beiden Projekten liegt in der Schwebe, da noch die politische Entscheidung aussteht, ob die Projekte durch externe Investo- ren oder durch die Stadt Karlsruhe umgesetzt werden sollen. (Schuleund Kiga außerhalb VU- Gebiet). Weitere Vorhaben in Grötzingen sind beim HGW derzeit nicht bekannt. In Abstimmung mit Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaftwerden vor dem Hin- tergrund der noch ausste- henden Programmgrundla- gen und der Situation, dass es sich beim Rathaus um ein historisches Gebäude han- delt, zunächst grobe Kalku- lationswerte zur Neukonzep- tion der Ortsverwaltung in die Kosten-und Finanzie- rungsübersicht aufgenom- men, eine Detaillierung der Kosten erfolgt auf Basis einer weitergehenden Pla- nung von Seiten des Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaft im Zuge der Sanie- rungsumsetzung 102| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Gartenbauamt26.01.201802.02.2018Niddaplatz als grüne Mitte mit Aufenthaltsquali- tät aufwerten. Ein multifunktionales Gebäude mit öffentlicher Nutzung auf der angrenzenden Park- fläche des Niddaplatzes ist denkbar. Vorausset- zung hierfür ist ein schlüssiges Parkierungs-und Verkehrskozept, um die Nahversorgung im Zent- rum zu erhalten. In diesem Zusammenhang wei- sen wir auf die Niederschrift des Ortschaftsrates (vom 9. Dezember 2015)zum Spielflächenkon- zept hin. Der Ortschaftsrat sprach sich für den Erhalt der Spielfläche auf dem Niddaplatz aus und betonte die starke Frequentierung dieser Anlage. Zum Höfekonzept ist anzumerken, dass auf der ausgewiesenen Fläche-Ecke Friedrichstraße/ Schultheiß-Kiefer-Straße-bereits eine verdichtete Bebauung entsteht. Der Bereich-An der Pfinz, Im Gässle, Friedrich- straße-hat durch große Gärten mit überwiegend altem Baumbestand einen besonderen Charakter. Eine Nachverdichtung wird vom Gartenbauamt in diesem Bereich sehr kritisch gesehen. Liegenschaftsamt31.01.201805.02.2018Zur Abstimmung der Verfahrensart bitten wir rechtzeitig-nach Vorliegen der dafür erforderli- chen Angaben-mit der Grundstücksbewertungs- stelle und dem Liegenschaftsamt inKontakt zu treten. Ferner sind in der Kosten-und Finanzie- rungsübersicht ausreichend Mittel für angedachte Grunderwerbe anzusetzen. Sollte die Verfahrens- art es erforderlich machen, sind in der KuF auch Kosten für gutachterliche Leistungen darzustellen. Amt für Abfallwirtschaft07.02.201808.02.2018Das Sanierungsgebiet wird von unseren Entsor- gungsfahrzeugen teilweise befahren. Wir weisen daher hier auf unsere Belange, sowie die Festset- zungen in der Abfallentsorgungssatzung hin. Handwerkskammer Karlsruhe 06.02.201809.02.2018Von Seiten der Handwerkskammer gibt es keine Planungen im Sanierungsgebiet. Wir haben über die Deutsche Handwerkszeitung und auf der Homepage über die vorbereitenden Untersuchun- gen die Handwerker informiert und erwarten, dass sichbetroffene oder engagierte Handwerks- betriebe direkt beim Stadtplanungsamt melden. Stadtplanungsamt |103 TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich ZJD-Denkmalschutz- behörde 01.01.201809.02.2018Wie der beiliegenden Kartierung zu entnehmen ist, befinden sich in dem abgegrenzten Sanie- rungsgebiet zahlreicheKulturdenkmale. Deren Ausweisung liegt im Einzelfall mehrere Jahre zurück, so dass sich u.U. Änderungen ergeben haben. Demgegenüber könnten nach den heuti- gen Beurteilungsmaßstäben neue Gebäude vom Denkmalschutz umfasst sein. Aus diesem Grund sollte das Landesamt für Denkmalpflege wie im Fall Alt-Knielingen eine Bestandsaufnahme durch- führen. Inwieweit die Gestaltung von Nidda-und Rathausplatz, die bei der Planungswerkstatt im Vordergrund steht, für den Denkmalschutz rele- vant ist, muss ebenfalls vom Landesamt für Denkmalpflege geklärt werden. Von Seiten des Landesamts für Denkmalpflege liegt eine aktuelle Einschätzung vor, welche in die Vorbereiten- den Untersuchungen einge- bunden wird. Deutsche Telekom08.01.201807.02.2018Sollte sich während der Baudurchführung erge- ben, dass Telekommunikationslinien der Telekom im Sanierungsgebiet nicht mehr zur Verfügung stehen, sind uns die durch den Ersatz dieser Anlagen entstehenden Kosten nach § 150 Abs. 1 BauGB zu erstatten. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Telekom können wir erst Angaben machen, wenn uns die entgülti- gen Ausbaupläne mit entsprechender Erläuterung vorliegen. Wir werden Einzelfragen der Kostener- stattung rechtzeitig vor Baubeginn in Form einer Kostenübernahmevereinbarung mit Ihnen regeln. Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbe- trieb Gewässer und Grundwassermessstelle 12.02.201814.02.2018Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben. Es ist jedoch darauf hinzu- weisen, dass bei einer Umgestaltung des Pfinzu- fers der geordnete Hochwasserabfluss weiterhin sichergestellt werden muss. Weiterhin sollten bei einer Umgestaltung des Pfinzufers neben den städtebaulichen insbesonde- re auch die gewässerökologischen Belange be- rücksichtigt und eine möglichst naturnähere Ufergestaltung vorgesehen werden. Auf die ge- setzlichen Bestimmungen bezüglichdes Gewäs- serrandstreifens nach § 29 Wassergesetz wird hingewiesen. IHK14.02.201814.02.2018keine Anmerkungen 104| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich evangelisch methodisti- sche Kirche 08.02.201812.02.2018Bei zwei Punkten sehen wir Anliegen unseres Grundstücks und unserer kirchlichen Arbeit in Grötzingen direkt tangiert. 1. Die Idee eines Fußwegs entlang der Pfinz an der nördlichen Uferseite betrifft unmittelbar unser kirchliches Anwesen, das bis an die Pfinz reicht. Um abschätzen zu können, ob und inwieweit ein solcher Fußweg unser Grundstück bzw. die kirch- liche Arbeit beeinträchtigen würde oder problem- los wäre, benötigen wir genauere Pläne und Informationen zu möglichen Gestaltungen. 2. Als Kirche sind wir auch ein Träger öffentlicher Belange in Grötzingen. Wir engagieren uns seit vielen Jahren mit Veranstaltungen und Angebo- ten für die Grötzinger Bevölkerung. Die Kirche in der Mühlstraße ist ein Ort der Begegnung, in der immer wieder auch kulturelle Angebote stattfin- den. Außerdem ist als evangelische Freikirche unsere Mitgliederschaft nicht nur auf Grötzingen begrenzt, sonder unser Einzugsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet und reicht bis Pfinztal und Weingarten. Daher ist die zukünftige PKW-Parkplatzsituation in der Ortsmitte von Grötzingen und in der Mühlstraße für unsere kirchliche Arbeit von großem Belang. Die gegen- wärtige Parkplatzsituation in der Mühlstraße und am Niddaplatz ist für uns sehr vorteilhaft. Eingrif- fe in die bestehenden Verhältnisse können wir nur dann befürworten, wenn sich für unsere kirchliche Arbeit daraus keine Nachteile ergeben. Auf unserem kirchlichen Anwesen planen wir selbst momentan keine größeren Veränderungen. Gegebenenfalls sind Arbeitem am Gebäude (z.B. an der Seite zur Pfinz) erforderlich. Um die von uns eingebrachten Anmerkungen und Einwände vor Ort genauer besprechen zu können, bitten wir Sie um einen Ortstermin bei uns in der Mühlstra- ße 9. Eine Konkretisierung der Planungen für einen Fußweg entlang der Pfinz wird- auch im Kontext mit der Frage des Gewässerrand- streifens-im Zuge der Sanierungsumsetzung auf- gelegt, in welche auch die evangelisch-methodistische Kirche als Anlieger einge- bunden wird. In die Vorbe- reitenden Untersuchungen wird zunächst der Fußweg entlang der Pfinz als städte- bauliche Zielsetzung formu- liert. Die Stellplatzsituation am Niddaplatz wird im Kontext der Planungen zum Südrand des Niddaplatzes ebenfalls im Zuge der Sanie- rungsumsetzung konkreti- siert. RP Karlsruhe-Abt. 4- Straßenwesen und Verkehr 05.02.201809.02.2018Da im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets offensichtlich keine Bundes-und Landesstraßen, deren Straßenbaulastträger das Regierungspräsi- dium Karlsruhe vertritt, betroffen sind, sehen wir keinen Anlass zu einer Stellungnahme. RP Karlsruhe-Abt. 2- Raumordnung 07.02.201812.02.2018In unserer Funktion als höhere Raumordnungsbe- hörde nehmen wir wie folgt Stellung: Belange der Raumordnung stehen der beabsichtigten Planungen nicht entgegen. Wir begrüßen die geplante städtebauliche Sanierungsmaßnahme mit Blick auf eine gestalterische und funktionale Stärkung der örtlichen Bausubstanz und der öffentlichen Räume in Grötzingen. Stadtplanungsamt |105 TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich ZJD-Natur-und Bo- denschutzbehörde- Immissionsschutz-und Arbeitsschutzbehörde- Abfallrechts-und Alt- lastenbehörde-Was- serbehörde 16.02.2018Zu den übersandten Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:zuden übersandten Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung: Natur-und Artenschutz(Fr. Hahne) Aus ökologischer Sicht werden keine generellen Einwände gegen das Projekt vorgebracht. Wegen bekannten Vorkommen von Fledermäusen und Schwalben sind folgende Punkte zu beachten: • Bei der Modernisierung von Gebäuden (öffent- lich/privat), sowie bei Behebungvon Leerständen sind die Gebäude grundsätzlich mit zeitlichen Vorlauf zur Umsetzungsphase gutachterlich auf Vorkommen von streng geschützten Gebäude bewohnenden Tierarten (Haussperlinge, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler und Fleder- mäuse) zu untersuchen. Die Ergebnisse und die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind mit dem UA abzustimmen. • Generell sollte in das Konzept auch die Schaf- fung von Fortpflanzungsquartieren in Form von Nisthilfen für o.g. Tierarten mit einbezogen wer- den. • Beim Höfekonzept sollte auf die Verwendung heimischer Baum-, Strauch-, Pflanzenarten wert gelegt werden (als Nahrungsgrundlage für heimi- sche Insekten und Vögel) • Neugestaltung Pfinzufer/Mühlgraben (Re- tentionsfläche) Bei vertiefender Planung müssen je nach Betrof- fenheit Gehölze und Wasservögel untersucht werden. • Generell ist das Sanierungsgebiet durch eine insektenfreundliche Beleuchtung auszustatten. Der Umwelt-und Arbeitsschutz regt an zu prüfen, ob der dörfliche Charakter von Grötzingen durch innerörtliche ökologische Aufwertungsmaßnah- men im Sinne eines zum Offenland ergänzenden Biotopverbundes, wie zum Beispiel durch die Förderung der heimischen Dorfflora, Schutz der Mauervegetation, Pflege der Hohlwege o.ä., aufgewertet werden kann. 106| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Wasser(Fr. Huhn) DasBearbeitungsgebiet liegt teilweise im Aus- breitungsgebiet des Hochwassers bis zum extre- men Hochwasserstand HQextrem, einem Hoch- wasserabfluss der statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Anlage 1 und 2). Nach dem neuen Hochwasserschutzgesetz gilt, dass bauliche Anlagen nur in einer dem jeweili- gen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert wer- den sollen, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden. Die Pfinz innerhalb Grötzingens ist ein Gewässer 1. Ordnung und liegtin der Unterhaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe Die Vorgaben des Gewässerentwicklungsplanes (RP Karlsruhe) sind im Bereich der Pfinz zu beach- ten. Hierzu empfehlen wie eine Abstimmung mit dem RP Karlsruhe. Der Gewässerrandstreifen, hier im Innenbereich 5 m beidseits der Pfinz, ist zu schützen. Im Gewässerrandstreifen ist das Entfernen stand- ortgerechter Gehölze und Sträucher, die Neuan- pflanzung nicht standortgerechter Gehölze und Sträucher, das nicht nur zeitweise Ablagern von Gegenständen sowie dieErrichtung baulicher und sonstiger Anlagen nicht zulässig. Altlasten/Abfall(Fr. Purkhold) Aus der beigefügten Abbildung geht hervor, dass im Sanierungsgebiet einige im Bodenschutz-und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfassten Flächen liegen.Sofern in diesen Bereichen Bautä- tigkeiten durchgeführt oder Versickerungsmulden angelegt werden, können Mehrkosten zum Bei- spiel durch Untersuchungen oder einen erhöhten Entsorgungsaufwand von Bodenmaterial entste- hen. Bodenschutz(Fr. Bellm) KeineAnmerkungen Stadtplanungsamt |107 TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Immissionen/Lärm(Fr. Bregulla) Auf das Sanierungsgebiet wirken die Ver- kehrsemissionen der Deutschen Bahn Trasse besonders im südlichen Teil ein (siehe Anlage 3 und 4). Die Beurteilungspegel des Schienenver- kehrs liegen am Tag zwischen 60 dB(A) < 55 dB(A) und in der Nacht zwischen 50 dB(A) und < 45 dB(A). Ein wirksamer Schallschutz ergibt sich durch die vorhandene Lärmschutzwand entlang der Gleistrasse. Bei der geplanten Aufwertung des Niddaplatzes sind die Vorgaben der TA-Lärm für Gewerbebe- triebe, wie ein mögliches Kulturhaus, zu berück- sichtigen. Dies bedeutet unteranderem, dass Rücksicht auf die schutzwürdige Nachbarschaft genommen werden muss. Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung (Fr. Hackenbruch) Aus klimatischer Sicht ist die Berücksichtigung von Retentionsflächen in Hinblick sowohl auf Hochwasser-als auch auf Überflutungsereignisse durch Starkregen positiv zu bewerten. Zusätzlich sollte in der weiteren Planung ein Grünflächen- konzept einbezogen werden. Klimaschutz(Hr.Hogenmüller) Aus unserer Sicht stellt die formelle Ausweisung von Sanierungsgebieten einen wesentlichen Ansatzpunkt für die Stadt dar, um auf Quartiers- ebene den Energiebedarf durch gebäudespezifi- sche energetische Modernisierungsmaßnahmen und ggf. ergänzende neue Energieversorgungs- strukturen signifikant zu senken. Bei der Pla- nungswerkstatt in Grötzingen wurde die Moder- nisierung von Gebäuden (öffentlich und privat) zudem als einer der Schwerpunkte für das künfti- ge Sanierungsgebiet herausgearbeitet. Wir gehendeshalb davon aus, dass in den vorbe- reitenden Untersuchungen auch Daten zum The- ma Modernisierungsbedarf/möglicher Energieein- sparung erhoben werden, wobei diese im Idealfall Bestandteil eines umfassenderen energetischen Gesamtkonzepts sind. Ähnlich der Vorgehenswei- se bei den zuletzt ausgewiesenen Sanierungsge- bieten Durlach-Aue, Wettersbach und Alt- Knielingen sollte deshalb auch für Grötzingen eine Verknüpfung mit der Energiequartier- Initiative angestrebt werden (wobei ein neues Energiequartier Grötzingen dann sicherlich deut- lich weiter als das eigentliche Sanierungsgebiet gefasst sein sollte). 108| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Deutsche Bahn AG15.02.201819.02.2018Gegen die Einleitung der vorbereitenden Untersu- chungen zum projektierten Sanierungsgebiet "Ortsmitte Grötzingen" bestehen aus eisenbahn- technischer Sicht hinsichtlich der TöB-Belange keine Einwände. Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen. ZJD-Untere Natur- schutzbehörde 20.02.201821.02.2018Für dasSanierungsgebiet sind bei UA/Ö Vorkom- men von Fledermäusen und Schwalben bekannt: • Bei der Modernisierung von Gebäuden (öffent- lich/privat), sowiebei Behebung von Leerständen ist Konflikten mit artenschutzrechtlichen Verboten dadurch vorzubeugen, dass die Gebäude grund- sätzlich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur angestrebten Umsetzungsphase auf Vorkommen von nach Artenschutzrecht geschütztenan oder im Gebäude wohnenden Tierarten (z.B. Haussper- linge, Rauch-und Mehlschwalben, Mauersegler, Fledermäuse) sachverständig untersucht werden. Die Ergebnisse sind mit UA/Ö und die sich daraus ergebenden Maßnahmen mit UA/Ö, unter Beteili- gung auch der UNB, abzustimmen • Generell angeregt wird, in das Konzept auch die Schaffung von Fortpflanzungsquartieren in Form von Nisthilfen für o.g. Tierarten im Sanie- rungsgebiet mit einzubeziehen. • Beim Höfekonzept sollte auf die Verwendung heimischer Baum-, Strauch-, Pflanzenarten Wert gelegt werden (als Nahrungsgrundlage für heimi- sche Insekten und Vögel) • Neugestaltung Pfinzufer/Mühlgraben (Re- tentionsfläche Bei vertiefender Planung müssen je nach Betrof- fenheit die Auswirkung der Planung auf Gehölze und Wasservögeluntersucht werden • Generell ist das Sanierungsgebiet mit insekten- freundlicher Beleuchtung auszustatten. Stadtplanungsamt |109 TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Heimatfreunde Grötzin- gen e.V. 16.02.201819.02.2018Anbei erhalten Sie eine erste Meinungsbildung der Heimatfreunde Grötzingen. Der Niddaplatzin der Ortsmitte von Grötzingen war seit ca. 300 Jahren ein Mittelpunkt des Ortes, da hier neben der Mühle und der Pfinz das Rathaus gelegen war. Außerdem stand hier das historische Gast- haus "Kanne" dessen Besitzer Nikolaus von Nidda war, der Namensgeberdes Platzes. Als Überbleibsel des 1944 durch Bomben zerstör- ten Gasthauses ist der Torbogen an einer wenig einsehbaren Ecke des Platzes vorhanden. Dieser sollte bei einer Sanierung der Ortsmitte etwas mehr betont werden. Die vorgestellten Konzepte haben alle positive Ansätze, berücksichtigen die historische Entwicklung jedoch zu wenig. Eine permanente Bebauung des Niddaplatzes ist schon aus hinstorischer Sicht abzulehnen, da dieser Platz im 20. Jahrhundert als öffentlicher Festplatz fungierte. Ihn nur als Parkplatz weiterhin zu benutzen, ist nach unserer Auffassung keine Lösung. Kurzzeitig auf-und abbaubare Konstruk- tionen für Feierlichkeiten sollten gewährleistet sein. Parkmöglichkeiten sollten entweder in Form einer Tiefgarage geschaffen werden, wobei dieGrund- wasserstände beachtet werden müssen. Eine andere Möglichkeit wäre der Platz des ehemali- gen Postgebäudes. Der Platz war stets eine grüne Lunge, die durhc die Pfinz mit Wasser belebt war. Zahlreiche Quellen mündeten hier und auch der Mühlgraben wurde hier eingeleitet. Das Thema Wasser muss bei der Projektierung mit berück- sichtigt werden. Entweder als Brunnen oder als Bachlauf. Der Mühlgraben, der bei der Industiali- sierung des Ortes wichtig war, muss daher mit einbezogen werden. Außerdem müssen Ruheplät- zeund Spielmöglichkeiten eingeplant und Bäume zur Beschattung gepflanzt werden. Die Einbezie- hung des Rathausplatzes als eine Kulturstätte mit Rathaus und dem Fachwerkhaus Niddastraße 6 als Haus für Ausstellungen und Vorträge und den ebenfalls unter dem Platz verlaufenden Quellen wäre eine gute Möglichkeit mehr Grün und Was- ser in den Ort zu bringen. Das angedachte Höfekonzept bringt nach unserer Auffassung eine gute Möglichkeit den Ort als Zentrum für Kultur und auch Wirtschaft zu för- dern. Die angedachten Höfe mit ihren teilweise denkmalgeschützten Häusern sind eine gute Möglichkeit für kleine oder auch mittlere Firmen hier ihre Kreativität auszuleben. Für weitergehen- de Planungen ihrerseits ist diese Stellungnahme von Interesse, zu weiteren Fragen oder Auskünf- ten stehen wir gerne zur Verfügung. Eine Konkretisierung der Planungen zum Niddaplatz erfolgt im Rahmen der Sanierungsumsetzung. Im Zuge des Neuordnungskon- zepts ist als Rahmen eine Platzgestaltung des Nidda- platzes als Freiraum und das Schließen der südlichen Raumkante durch eine Ergänzungsbebauung, im Zuge derer auch die Frage der Parkierung wie auch die Einbindung noch vorhande- ner historischer Relikte bearbeitet werden muss. Die Frage der Begrünung und der Einbindung des Themas Wasser in die Gestaltung des Niddaplatzes wie auch die Freiraumplanung für den Mühlgraben werden eben- falls im Zuge der Sanie- rungsumsetzung konkreti- siert. die angesprochnen Aspekte (Wasser, Aufent- haltsqualität, Ruhebereiche etc.) werden aber als Ziel- setzung im Zuge der vorbe- reitendenh Untersuchungen formuliert. Gleiches gilt für die Hinweise zum Rathaus und zum Höfekonzept. 110| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Tiefbauamt15.02.201818.02.2018Bitte beachten Sie die eingebrachten Hinweise und Anregungen der technischen Bereiche des Tiefbauamtes und berücksichtigen Siediese in der weiteren Verfahrensbearbeitung. Straßenwesen Von Seiten Straßenwesen gibt es keine Hinweise, Auflagen oder Einwände. Stadtentwässerung Das Anwesen Mühlstraße 8 ist teilweise an den verdohlten Mühlgraben angeschlossen. Es ist zu prüfen, ob dies weiterhin der Fall sein soll. Falls nicht, kann der Umschluss im Rahmen der Sanie- rung der Verdohlung erfolgen. Konstruktiver Ingenieurbau Durch die Niederlegung des Mühlenwehres in der Pfinzergibt sich eine neue Wasserführung für den Mühlgraben. Dies ist bei den Planungen zu be- rücksichtigen. Der verdolte Bereich des Mühlgra- bens bedarf einer Sanierung. Diese Sanierung muss vor der Platzumgestaltung durchgeführt werden. ZJD-Wasserbehörde21.02.201822.02.2018In Kenntnis der Stellungnahme des Umwelt-und Arbeitsschutzes schließen wir uns den Aussagen zum Themenbereich "Wasser" mit den Hinweisen • auf die Lage im Risikogebiet (Hqextrem) • der Lage aneinem Gewässer der 1. Ordnung (bitte Beteiligung des Unterhaltungspflichtigen- RP Karlsruhe-vormerken) und • den gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerrand- streifen an. Hinsichtlich des Gewässerrandstreifens ist insbe- sondere die Planung des Studio UrbaneStrate- gien + UTA Architekten mit dem Hinweis "Zu- gang Pfinz...." genauer zu betrachten. Polizeipräsidium Karls- ruhe-Referat Präventi- on, Standort Pforzheim 23.02.2018Da es sich bei den Ergebnissen der Planungs- werkstatt um mehrere Entwurfskonzepte handelt, ist es schwierig eine konkrete Empfehlung von unserer Seite auszusprechen. Ich empfehle Ihnen daher im weiteren Entwurfsstadium die Inhalte zum Thema „städtebauliche Prävention“ unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und- tipps/staedtebau/. Auf dieser Homepageompa erhalten verschiedene Akteure, wie Architekten und Planer, Bauherren und Investoren, Kommunen, Mieter und Eigentü- mer und Wohnungsbaugesellschaften zielgrup- penorientierte Informationen. Beleuchtet werden Aspekte wie öffentliche und private Räume, Wohnanlagen, Schulen und Kindertagesstätten, Spielplätze und Kleinsportanlagen, ÖPNV und Gewerbe-ohne dabei konkrete Lösungen aufzei- gen zu wollen. Gerne unterstütze ich Sie in der konkreteren Planung und bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren. Stadtplanungsamt |111 TrägerStellung- nahme vom Eingang am Anregungen, Vorbehalte, BedenkenKommentierung, sofern erforderlich Polizeipräsidium Karlsruhe Führungs-und Einsatzstab Stabsbereich Einsatz 23.02.2018Seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe bestehen, aus verkehrspolizeilicher Sicht, derzeit keine Bedenken oder Anregungen. VBK21.02.201823.02.2018Im Planungsgebiet liegen die Büchelbergstraße, Niddastraße und die Schultheiß-Kiefer-Straße, die durch die Buslinie Nr. 21 befahren werden. Es ist auf die für den Busverkehr erforderliche Straßen- breite zu achten. Es muss mindestens Tempo 30 km/h gewährleistet werden. Das gleiche gilt auch im Bereich der Grezzostraße, die von der Buslinie Nr. 22 bedient wird. Darüber hinaus haben die VBK keine weiteren Anmerkungen. Wir schließen uns von der Teil- nahme an den weiteren Terminen zu diesem Projekt aus. 112| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Anlage Vorbereitende Untersuchungen Karlsruhe Grötzingen Auftaktveranstaltung mit Stadtteilspaziergang 5. Juni 2018 Stadtplanungsamt |113 Überblick Teilnehmercirca 50 Bürgerinnen und Bürger ModerationHerr Sippel, Herr Heil, Herr Hiller, Frau Köhnen Netzwerk für Planung und Kommunikation; Bürogemeinschaft Sippel | Buff, Stuttgart OrtBegegnungsstätte Grötzingen, Niddastraße 9, Karlsruhe Uhrzeit17 bis 18:45 Uhr Ortsbegehung 19 bis 21:45 Uhr Bürgerbeteiligung Inhaltliche Gliederung der Auftaktveranstaltung Begrüßungund Darstellung Ablauf Veranstaltung, Herr Bürgermeister Obert Aktueller Arbeitsstand Vorbereitende Untersuchungen Grötzingen: Analyse und Handlungsfelder, Herr Sippel Rahmenbedingungen für die private Modernisierung, Frau Gustain Freiraumplanung am Mühlwehr, Herr Dürr Gemeinsamer Austausch und Dialog an Stationen Ausblick und weiteres Vorgehen 114| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht 1.Impressionen des Stadtteilspaziergangs Im Vorfeld der Auftaktveranstaltung fand zwischen 17 Uhr und 18:45 Uhr ein Stadtteilspaziergang statt, welcher trotz deshoch- sommerlichen Wetters sehr gut besucht war. Nach Begrüßung durch Frau Ortsvorsteherin Eßrich wurden im Rahmen des Stadt- teilspaziergangs zentrale Punkte im Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen für die Ortsmitte Grötzingen besucht. An denjeweiligen Haltestationen erläuterte Herr Sippel von der Bürogemeinschaft Sippel.Buff aus dem externen planerischen Blick- winkel heraus die jeweilige städtebauliche und freiraumplanerische Ausgangssituation und gab Hinweise zu sich daraus ableitenden Handlungsfeldern. Im Zuge des Spaziergangs erfolgte ein Feedback von Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den jeweili- gen besonderen Orten im Untersuchungsgebiet. Im Hinblick auf Abbildungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Einverständnis zur Veröffentlichung im Zuge des Protokolls eingeholt, hierzu gab es keine Einwände. Stadtplanungsamt |115 2.Begrüßung und Ablauf der Veranstaltung Herr Bürgermeister Obertbegrüßt alle anwesenden Bürgerinnen und Bürger recht herzlich und freut sich über das rege Interesse am städtebaulichen Erneuerungsprogramm für die Ortsmitte Grötzingen, worauf die vorbereitete Untersuchung abzielt. Herr Bürgermeister Obert verweist auf die umfangreichen bereits vollzogenen Planungsüberlegungen und damit verbundene Beteiligungsangebote beispielsweise zur Frage des Niddaplatzes und dem Höfekonzept. Auch in die Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogenwerden und die Auftaktveranstaltung soll als Chance verstanden werden, sich zum derzeitigen Planungsstand zu informieren und ein Feedback einzubrin- gen. Herr Obert begrüßt außerdem Herrn Sippel und sein Team vom Netzwerk für Planung und Kommunikation in Stuttgart, welches die Moderation der heutigen Bürgerveranstaltung leiten wird. Auch heißt er Frau Eßrich als Ortsvorsteherin, Frau Dederer, Frau Gustain und Frau Barbey sowie Herr Fillies vom Stadtplanungsamt und Herr Dürr vom städtischen Gar- tenbauamt willkommen. 3.Information zum aktuellen Arbeitsstand im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen zur Ortsmitte Grötzingen: Analyse und Handlungsfelder Herr Sippel gibt in Form einesPower-Point-Vortrags einen Überblick über die erarbeitete Analyse und die derzeitin der Diskussion stehenden Handlungsfelder für eine Sanierungs- maßnahme. Aus Sicht der Planung sind für die Sanierungsmaßnahmen folgende inhaltlichen Handlungs- felder für die städtebauliche und freiraumplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte von Grötzingen von Relevanz: 1.Neugestaltung des Niddaplatzes 2.Umsetzung des Höfekonzepts 3.Umgestaltung Laubplatz und Gasthaus Linde 4.Konzentration der Ortsverwaltung 5.Entwicklung eines Kontexts zwischen Rathausplatz und Begegnungsstätte 6.Neuordnung und bauliche Entwicklung im Quartier Mühlgraben zwischen Mühlgraben, Niddaplatz und Mühlstraße 7.Freiraumgestaltung Mühlgraben und Umgestaltung der Straße an der Pfinz 8.Fußwegebeziehung entlang der Pfinz und Vernetzung der Pfinzufer (Nahversorgung, Schule, Bahnhof) 9.Umgestaltung derMühlstraße im Bereich des Pfinzufers (Pfinzbalkon) 10.Verkehrsplanerische Maßnahmen in der Schultheiß-Kiefer-Straße und der Niddastraße 11.Umgestaltung der untergeordneten Straßenzüge der Straßen Im Unterviertel / Schustergasse sowie Im Oberviertel / Krum- me Straße / Rathausgasse 12.Maßnahmen in historischen Blockinnenräumen / Private Modernisierung 116| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht 4.Rahmenbedingungen der privaten Modernisierung Frau Gustain vom Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe informiert in der Folge über die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme und macht deutlich, dass die Vorbereitenden Untersuchungen der Bewerbung um Sanierungsfördermittel und dem Nachweis vorhandener Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet dienen. In diesem Rahmen bemüht sich die Stadt Karlsruhe, für die Ortsmitte Grötzingen einen Antrag für das Programmjahr 2019 beim Fördergeber zu stellen, was jedoch noch keine Gewähr für eine tatsächliche Programmaufnahme im Wettbewerb der An- tragstellungen beinhaltet. Frau Gustain macht neben vielen anderen Aspekten zum Ablauf und der Fördermodalitäten auch explizit darauf aufmerksam, dass für private Modernisierungsmaßnahmen nur dann eine Förderoption besteht, wenn es sich um umfassende Modernisierungsmaßnahmen handelt und ein Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Eigentümer vollzogen wurde, im Rahmen dessen spezifische Regelungen auch zur Einhaltung des EnEV-Standards und andere Maß- gaben für die Modernisierung getroffen werden. Auch können Förderungen nur dann zugewendet werden, wenn die Baumaßnahme beziehungsweiseauch Vergaben noch nicht erfolgt sind. Insofern ermuntert Frau Gustain die Anwesenden zu einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme mit dem Stadtplanungsamt hinsichtlich geplanter privater Modernisierungs- maßnahmen. 5.Freiraumplanungen am Mühlwehr Herr Dürr vom Gartenbauamt schließlich stellt den aktuellen Planungsstand zum Mühlwehr dar, welcher einerseits Maßnahmen am Gewässer zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit beinhaltet, welche im Aufgabenbereich des Regierungspräsidiums liegen. Zum anderen soll im Zuge der Gewässermaßnahme durch die Stadt Karlsruhe der Freiraum südlich der Straße An der Pfinz zum Mühlwehr hin qualifiziert und gestaltet werden. In seinem Vortrag geht Herr Dürr auch auf die Wasserführung des Mühlgrabens ein und macht deutlich, dass aufgrund der derzeitigen Gegeben- heiten, eine Beschickung des Mühlgrabens mit Wasser aus der Pfinz nicht mehr möglich ist. Stadtplanungsamt |117 6.Gemeinsamer Austausch und Dialog an drei Dialogstationen Basierend auf den inhaltlichen Informationen wird nachfolgend andrei Dialogstation die Möglichkeit zu einem Feedback zu den dargelegten Handlungsfeldern einer Sanierungsmaßnahme und spezifischen Themenfeldern (Station 1: Verkehr, Station 2: Private Modernisierung,Station 3: Mühlgraben) gegeben. Aus dem Dialog könnenfolgende Aspekte und Argumente festgehalten werden: Station 1: Handlungsfelder der Vorbereitenden Untersuchungen und Themenaspekt Verkehr Moderation Herr Sippel, fachliche Begleitung: Herr Fillies, Stadtplanungsamt Hinweise zu den Variantenvorschlägen Niddastraße / Schultheiß-Kiefer-Straße: Variante 2: Zweirichtungsverkehr auf Niddastraße: Ein Zweirichtungsverkehr greift massiv in den für Anwohner wichtigen Parkie- rungsraum in der Niddastraße ein Ein ergänzendes Parkierungsangebot in der Schultheiß-Kiefer-Straße als „Ausgleich“macht keinen Sinn, da zu weit entfernt und wird absehbar nicht angenommen Der Querschnitt der Niddastraße wird selbst unter Eingriffen in die Parkierung im Begegnungsfall kritisch gesehen Ein Zweirichtungsverkehr führt trotz des beabsichtigten Ausbaus der Straße als Mischverkehrsfläche zu Gefährdungen für Fußgänger (auch Schulwegesi- cherheit) Ein Zweirichtungsverkehr auf Niddastraße führt zu erhöhtem Verkehrsauf- kommen vor derBegegnungsstätte und steht im Konflikt zu dem Handlungs- feld der besseren Vernetzung der Freiräume von Rathausplatz und Begeg- nungsstätte Die Erreichbarkeit der Nahversorgungsangebote am Rathausplatz wird durch den Zweirichtungsverkehr indirekt eingeschränkt. Einen kritischen Punkt bildet der südliche Auftakt wegen des Querschnitts: Zweirichtungsverkehr ist hier kritisch, die Sichtbeziehung ist für einen Zwei- richtungsverkehr nicht ausreichend Hinweise zu den Variantenvorschlägen Niddastraße / Schultheiß-Kiefer-Straße: Variante 3: Beibehaltung der Einbahnstraße, jedoch Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf dem Rathausplatz: Grundsätzliche Haltung: Wenn eine Verkehrsführung über die Rathausgasse / Krumme Straße erfolgen soll, dann für alle Fahr- zeuge, um den Rathausplatz auch wirklich von Verkehr freizubekommen und damit einen Mehrwert für die Aufenthaltsqualität zu schaffen. Es wird grundsätzlich als charmant angesehen, den Rathausplatz frei von Verkehr zu gestalten Die Abbiegebeziehung von der Rathausgasse in die Krumme Straße wird jedoch trotz des Verweises des Vorhandenseins städti- scher Flächen nördlich der Rathausgasse und der damit verbundenen Option der Aufweitung des Kurvenbereichs zur Überfahrt mit dem Bus von der Anwohnerschaft kritisch gesehen. Die Krumme Straße ist Schulweg: Ein Abbiegen des Busses gefährdet Kinder (fehlende Sichtbeziehung aufgrund vorhandener Gebäudestrukturen) 6.1 118| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Hinweise zur Anbindung ÖPNV / Ergänzender Brückenschlag über die Pfinz zum Bahnhof: Die dargestellte Neuanbindung des Bahnhofs über einen Brückenschlag über die Pfinz ist eine charmante Idee mit einem Mehrwert für die Ortsmitte Gröt- zingen Die mit der Maßnahme verbundene Chance einer Erweiterung der Freiflächen des Kinder-und Jugendhauses ist positiv Die Maßnahme kann einen positiven Beitrag zur Qualifizierung des Entrees am Grötzinger Bahnhof leisten Es besteht bereits eine ausreichende Anbindung des Bahnhaltes für Fußgän- ger über die Büchelbergstraße und die Straße Edelmänne: Für den ergänzen- den Brückenschlag wird absehbar Geld zum Fenster rausgeschmissen Die Verbesserung der Brücke vom Mühlwehr zum Nahversorgungsstandort südlich der Pfinz wäre wichtiger / prioritärer zu sehen Das Gebäude nördlich Eisenbahnstraße muss nicht fallen Grundsätzlich muss die Ausschilderung zumBahnhalt verbessert werden, es fehlt an Orientierung Hinweise zur Eisenbahnstraße: Durch„indirekte“Maßnahmen wurde die verkehrsplanerische Funktion der Eisenbahnstraße als Entlastungsachse bereits stark beeinträchtigt (Eisen- bahnstraße als„kleineOrtsumgehung“) Die vorhandene Vorfahrtsregelung Vorfahrt macht keinen Sinn mehr Verkehrsplanung muss die Funktion der Eisenbahnstraße stärker im Blick haben, es ist ein Verkehrskonzept mit erweitertem Blick erforderlich Hinweise zur Buslinienführung inGrötzingen Nord: Es wird eine grundsätzliche Veränderung der Buslinienführung im Norden von Grötzingen in die Diskussion eingebracht Entlastung des historischen Ortskerns nur noch durch eine Linienführung in einer Richtung Vorschlag einer veränderten Streckenführung über die Durlacher Straße zurück in Richtung Süden: Verbesserte Anbindung der dortigen Quartiere an den ÖPNV Vorschlag den Bus direkt auf B3 zu entlassen mit dem Ziel einer schnelleren Anbindung in Richtung Durlach Stadtplanungsamt |119 Hinweise zu Einzelaspekten: Eine Einteilung der Parkierungsflächen wird bei der Gestaltung der Mischverkehrsflächen als schwierig in Hinblick auf Freihal- tung der Hofeinfahrten angesehen Fußwegebeziehung am Mühlenwehr: Die Barrierefreiheit muss hergestellt werden Hildastraße: Es wirddarauf hingewiesen, dass Teile der Randbereiche in privater Hand und die beabsichtigte Gestaltung damit einen Dialog und eine Abstimmung mit den Eigentümern erfordert Vorschlag der Widmung der Straße Im Unterviertel / Schustergasse als Einbahnstraße Diegrundsätzliche Aussage, dass kein Durchgangsverkehr in der Ortsmitte Grötzingen vorhanden ist, ist nicht stimmig; Verweis auf Situation bei Stau auf B3 120| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht Station 2: Handlungsfelder der VU und Themenaspekt private Modernisierung Moderation Herr Heil, fachliche Begleitung: Frau Barbey, Frau Gustain Hinweise zu den Handlungsfeldern Charaktere der einzelnen Quartiere im Zuge der Sanierungsmaßnahme noch stärker herausarbeiten: Oberviertel, Unterviertel, Kirchenviertel Informationen zum Themenaspekt„Private Modernisierung“ Förderung kann auch für private Freiraum-/Hofgestaltung gewährt werden: Eine Hofentsiegelung ist grundsätzlich förderfähig, aber nicht der Neubelag (nur Ordnungsmaßnahme) Fördermittelgeber fördert keine Einzelmaßnahmen/ Einzelgewerke (zum Bei- spiel„nur“Dach) Hinweis zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets: Der Schwerpunkt sollte nörd- lich der Pfinz liegen; auch bereits in der Zukunftswerkstatt viele Maßnah- menideen Aber: Auch den Süden (und Bahnhof) nicht vergessen Hinweis zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets: Bis„Im Gässle“im Osten würde reichen Gehwege liegen teilweise auf privaten Grundstücken (Beispiel: Hildastraße); würden Eigentümer gerne wieder nutzen (auch für Entsiegelung) Verweis auf Städtisches Förderprogramm„AngemesseneOrtsbildgestaltung“ Übergänge öffentlich-privat besonders wichtig 6.2 Stadtplanungsamt |121 Station 3: Handlungsfelder der VU und Themenaspekt Mühlgraben Moderation Herr Hiller, fachliche Begleitung: Herr Dürr Hinweise zum Themenaspekt„Freiraum am Mühlwehr“ Die nun naturnäherebeziehungsweise ansprechendere Gestaltung des Ent- wurfs überzeugt Die Überwege sollten auch miterneuert, verbreitet und saniert werden. Wich- tige Verbindung! Sicherstellung der Barrierefreiheit bei der Fußwegebeziehung über die Pfinz Gestaltung der Ufermauer: Alternative zur malerischen Gestaltung offen prüfen Am Mühlwehr auch Bänke vorsehen (Zielgruppe zum Beispiel Senioren) Absturzsicherung entlang der Pfinz prüfen Wasserführung (minimal nötige) im Mühlgraben prüfen, um Biotop zu erhal- ten Vorschlag: Mühlgraben als Wegeverbindung in stilisiertem„Bachbett“ Behutsame und naturnahe Gestaltung des Mühlgrabens Zugangssituation von der Straße an der Pfinz ist in der Planung nicht optimal gelöst: Sichtbarkeit Kinder (Hecke), Einsehbarkeit Verkehr Wird die umgestaltete Fläche genutzt werden? Pflege und Sauberkeit muss gewährleitet sein Wer wird die Fläche wie nutzen: Es sind negative Erfahrungen vorhanden Hinweise zu den Handlungsfeldern Niddaplatz: Wasser als erlebbares Element einplanen Mehr Sitzgelegenheiten,mehr Beschattung; Lärm in den Abendstunden Spielplatz beibehalten Rasenplatz≠ befestigte Plätze (nicht 2. Ebene grün) Laubplatz: Bepflanzung rund ums Kriegerdenkmal„freundlicher“gestalten Überdachte Bank wird sehr positiv bewertet 6.3 122| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht 7.Ausblick und weiteres Vorgehen Die Hinweise werden in Form eines Ergebnisprotokolls festgehalten. Im Hinblick auf Abbildungen von Teilnehmerinnen und Teilneh- mer wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Einverständnis zur Veröffentlichung im Zuge des Protokollseingeholt, hierzu gab es keine Einwände. Das Protokoll wird zum Download vorgehalten, auf eine Teilnehmer*innenliste wird aus Gründen des Datenschutzes verzichtet. Die im Zuge des Dialogs gegebenen Hinweise und Anregungen werden in die Vorbereitenden Untersuchungen beziehungsweise das eigentliche Sanierungsverfahren eingebunden und entsprechend geprüft. Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird am 11. Juli als Zwischenbericht in den Ortschaftsrat eingespeist. Die Vorbe- reitenden Untersuchungen werden nachfolgend ausgearbeitet und in den Planungsausschuss/ Hauptausschuss und Gemeinderat am 23. Oktober 2018 eingespeist. Ziel ist weiterhin eine Antragstellung bis Ende Oktober 2018, um die Chance für eine Aufnahme in das Programmjahr 2019 zu wahren. Stadtplanungsamt |123 124| Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Grötzingen|Endbericht

  • TOP 3_Anlage 6_Flyer Private Modernisierungen_Kurzübersicht und Übersichtsplan
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Private Modernisierungen Kurzübersicht Förderfähig sind:  bautechnische und energetische Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen (keine Instandhaltung) an Gebäuden (Wohn- und Gewerberäume), die bis Ende 1994 fertig gestellt wurden (Gewerberäume bis maximal 200 Quadratmeter)  Untergeordnete räumliche Erweiterungen/Anbauten im Einzelfall (weniger als 30 Prozent des Bestandes)  Erstmalige Herstellung von privaten Stellplätzen (ohne Stellplatzverpfl ichtung vor 1959) Zuschusshöhe:  Modernisierungszuschuss 35 Prozent; bei erhaltenswertem Gebäude oder Denkmal plus 15 Prozent  Ordnungsmaßnahmenzuschuss 100 Prozent Förderobergrenzen:  Modernisierung von Wohnraum  bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten – maximal 60.000 Euro  für jede weitere Wohneinheit – maximal 20.000 Euro  kleine Wohneinheiten mit bis zu 45 Quadratmeter – maximal 5.000 Euro/Wohneinheit  Modernisierung von Gewerbeeinheiten mit bis zu 200 Quadratmeter Gewerbefl äche – maximal 60.000 Euro Handelsketten, Filialbetriebe sowie unerwünschte Nutzungen sind nicht förderfähig  Ordnungsmaßnahmen maximal 15.000 Euro Beginn der Maßnahme erst nach Vertragsabschluss 1:40.000 20 21 19 18 23 17 22 24 Übersichtsplan Sanierungsgebiete Generalplanung und Stadtsanierung 05001.000 m Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Do H. Dederer 28.01.2019 A. Lehn Prof. Dr. A. Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Übersicht Sanierungsgebiete Kartengrundlage: Digitales Landschaftsmodell (DLM25), Flächennutzungsplan 2010 4. Aktualisierung aufgehoben laufend SSP Alt Knielingen Ortskern 2017-2026 22 SSP Mühlburg 2007-2020 17 SSP Rintheim 2010-2021 19 SUW Alter Schlachthof 2007-2020 18 ASP Durlach-Aue 2014-2023 20 ASP Grünwettersbach 2015-2024 21 23 ASP Innenstadt Ost 2018-2027 projektiert (Vorbereitende Untersuchungen) 24 Grötzingen Ortsmitte 22 Alt Knielingen Teil II Übersichtsplan Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt