Vorschläge des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertreter des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat

Vorlage: 2019/0849
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2019

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 Wahl Stellvertreter OVS
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 12 OV Grötzingen Vorschläge des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertreter des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat (m/w/d) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 18.09.2019 2 x Nach §§ 71, 72 und 48 der Gemeindeordnung schlägt der Ortschaftsrat aus seiner Mitte ei- nen oder mehrere Stellvertreter der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers zur Wahl durch den Gemeinderat vor. Der oder die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Ortschaftsräte neu bestellt. Er wird beziehungsweise sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in ei- nem besonderen Wahlgang gewählt. Dabei gibt es keine Befangenheit, weil § 18 der Ge- meindeordnung – die die Befangenheit regelt – ausdrücklich nicht für Wahlen zu einer ehren- amtlichen Tätigkeit gilt; dies bedeutet, dass auch Kandidaten wählen dürfen. Bisher gab es zwei Stellvertretungen für die Ortsvorsteherin: 1. Stellvertreter: Herr Ortschaftsrat Titus Tamm 2. Stellvertreterin: Frau Ortschaftsrätin Renate Weingärtner Der Ortschaftsrat schlägt vor, dem Gemeinderat erneut zwei Stellvertreter der Ortsvorstehe- rin/des Ortsvorstehers vorzuschlagen. Die Fraktionen werden gebeten, in der Sitzung Vorschläge zu machen.