Öffentlicher Personennahverkehr – Antrag Kurzstreckentarif/Kurzstreckentickets
| Vorlage: | 2019/0845 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 28.08.2019 Vorlage Nr.: 23 Verantwortlich: - Öffentlicher Personennahverkehr – Antrag Kurzstreckentarif/Kurzstreckentickets Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2019 4.1 X Kurzfassung Der Ortschaftsrat Wettersbach möge folgenden Beschluss fassen: „Der Ortschaftsrat Wetters- bach beauftragt die Ortsverwaltung Wettersbach sich bei der Stadtverwaltung Karlsruhe und beim KVV dafür einzusetzen, dass kurzfristig „Kurzstrecken-Tickets“ als Ersatz für die wegfallen- de Kurzstrecken-App „ticket2go“, stadtweit eingeführt werden.“ Begründung: Wie in der Presse zu lesen war, stellt die Betreibergesellschaft den Betrieb der App „ticket2go“ zum 14.12.2019 landesweit ein. Ein neuer E-Tarif soll beim KVV erst zur kommen- den Tarifstrukturreform in einigen Jahren eingeführt werden. Zahlreiche Fahrgäste aus dem Bereich der Höhenstadtteile nutzen zurzeit diese App, um preisgünstiger kurze Strecken im Be- reich der Höhenstadtteile zurückzulegen. In unseren Höhenstadtteilen gibt es nur ein eingeschränktes Angebot bei der Nahversorgung. Dinge für den täglichen Bedarf sind oft nur im Nachbarstadtteil zu bekommen. Gelegenheitsbe- nutzer des ÖPNV und Fahrgäste ohne Monatskarte müssen für diese kurzen Fahrten zukünftig einen relativ hohen Fahrpreis bezahlen, was dann von der Benutzung der Busse abhält. Stadt- weit gibt es noch viele weitere Gründe für einen Kurzstreckentarif. Wir halten es daher für angebracht kurzfristig „Kurzstrecken-Tickets“ einzuführen, wie sie auch in anderen Verkehrsverbünden und Städten angeboten werden. Beispielgebend möchten wir hier Stuttgart (1,40 € - 3 Haltestellen), Pforzheim (1,60 € - 3 Haltestellen) und seit 01.08.2019 Freiburg (1,50 € - 3 Haltestellen) nennen. Diese Tickets können dort am Automaten und beim Fahrer gekauft werden. Bereits heute bietet der KVV eine Kinder-Karte für 1,50 € an, die hierfür für Erwachsene genutzt werden könnte. Ein solches Ticket soll auch ein Anreiz sein, mehr Menschen zum Umsteigen auf Bus und Bahn zu bewegen. Damit lassen sich zusätzliche Fahrgäste gewinnen. Das Kurzstreckenticket wäre auch ein „Einstiegsangebot“ für Menschen, die spontan den ÖPNV nutzen wollen. Gerade die Gelegenheitsfahrer und mögliche Neukunden sind nicht mit jeder modernen ÖPNV-App ausge- stattet, dieser Kundenkreis möchte sich die Fahrscheine bei Bedarf kaufen. Daher möge die Stadt Karlsruhe als Gesellschafter der KVV GmbH darauf hinwirken, dass zu- mindest im Stadtgebiet von Karlsruhe ein Kurzstreckentarif eingeführt wird. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender
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Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 23 --- Öffentlicher Personennahverkehr – Antrag Kurzstreckentarif/Kurzstreckentickets Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2019 4.1 X Kurzfassung Der KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH nimmt wie folgt Stellung: Der KVV hat im Jahr 2012 den bestehenden Kurzstreckentarif abgeschafft. Dieser war durch seine Ausgestaltung nur sehr schwach nachgefragt worden. In einem Pilotprojekt wurde im Jahr 2017 auf Basis der neuen „Check-In/Check-Out“-Technologie ein Vertriebskanal gestartet mit dem Ziel, so- wohl die Technik an sich, aber auch das Marktpotential für einen Luftlinien-Tarif zu erforschen. Die- ses Pilotprojekt wurde auf Basis des Produkts „ticket2go“ umgesetzt. Primäres Ziel war es jedoch nicht, innerhalb des KVV-Tarifs eine reine preissenkende Maßnahme vorzunehmen. Der für eine Einzelfahrt meistens unter dem Preis eine 2-Waben-Karte liegende Fahrpreis resultierte auf dem bewusst niedrigen Preisansatz für das Pilotsystem, um entsprechende Nutzerzahlen generieren zu können. Nur so konnte auch der Ansatz, das System als solches ausreichend testen zu können, ver- wirklicht werden. Von Beginn an kommunizierte der KVV offen, dass es sich um ein zeitlich begrenz- tes Projekt handelt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 endet nun dieses Pilotprojekt und der KVV konnte zahlreiche wertvolle Informationen zu den beiden Punkten „Technik“ und „Tarif“ sam- meln. Diese Erkenntnisse fließen nun in die Entwicklung des neuen Produkts mit dem Arbeitstitel „Home Zone“ ein. Bei diesem innovativen Ansatz soll sich jeder Kunde seinen eigenen Mobilitätsra- dius individuell festlegen können, unabhängig von seinem Wohnort und der damit verbundenen Lage innerhalb der geltenden Wabengrenzen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 15.10.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die dadurch erheblich klarer erkennbaren eingekauften Angebotsumfänge sollen auch einen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im gesamten Verbundgebiet werden. Im Jahr 2020 soll in ersten Feldver- suchen die Funktionalität getestet werden. Grundsätzlich gilt aber immer wieder (und vor allem vor den aktuell laufenden Diskussionen um das sog. 365-EUR-Ticket) festzuhalten, dass alleinige (Teil-)Absenkungen des Tarifniveaus allgemein nicht ausreichen, um eine signifikatne Steigerung von Fahrgastzahlen zu erzielen - unabhängig von dem räumlichen Geltungsbereich. Weitere Parameter wie Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV- Nutzerabgaben von angrenzenden Unternehmen und der Ausbau des Angebots an sich sind Fakto- ren, die flankierend zu den Tarifmaßnahmen dafür sorgen, dass Fahrgastzuwächse entstehen kön- nen. Generell möchte ich auch kurz den Weg zur Umsetzung einer Tarifmaßnahme im KVV skizzieren. Gemäß der Satzung des KVV entscheidet der Aufsichtsrat per Mehrheitsbeschluss über beantragte Tarifmaßnahmen. Sind diese im Interesse aller Gesellschafter, dann gehen sie als offizielle Regelung in das Tarifwerk ein und wirken sich monetär auf die Fahrgeldeinnahmen aller sieben Gesellschafter gemäß des Einnahmen-Verteilungsschlüssels aus. In Fällen von Einzelinteressen können auch einzel- ne Antragsteller Tarifmaßnahmen beantragen. Dann wäre dieser Antragsteller, in Ihrem Fall konkret die Stadt Karlsruhe, in Bezug auf ggf. entgehende Tarifeinnahmen ausgleichspflichtig gegenüber den sechs weiteren Gesellschaftern. Für Ihre Anfrage bedeutet dies, dass Sie sich mit der Verwaltung der Stadt Karlsruhe über den Sachverhalt verständigen sollten. Von einer tariflichen Insellösung für be- stimmte regionale Gebiete würden wir als KVV aber dringend abraten, da somit der den KVV aus- zeichnende Verbundgedanke ein Stück weit ausgehöhlt wird.