Warnschild „Achtung Radfahrer“ nach STVO

Vorlage: 2019/0844
Art: Antrag
Datum: 09.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.09.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 22_Antrag SPD_Warnschild "Achtung Radfahrer" nach STVO
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 11.07.2019 Vorlage Nr.: 22 Verantwortlich: - Warnschild „Achtung Radfahrer“ nach STVO Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 17.09.2019 8 X Kurzfassung Der Ortschaftsrat Wettersbach möge in einer seiner nächsten Sitzungen folgenden Antrag beraten und beschließen: Die Ortsverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden am Ortsausgang von Grünwettersbach Richtung Wolfartsweier das Warnschild „Achtung Radfah- rer“ gemäß STVO Nr. 138-20 zu installieren. Begründung Bis zur Inbetriebnahme des verbreiterten Radwegs entlang der L 623 in beide Richtungen zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass hier für den Radverkehr in Richtung Wolfartsweier besondere Schutzmaßnahmen eingerichtet werden müssen. Die Zunahme des Autoverkehrs, insbesondere des Schwerlastverkehrs, macht diese Verkehrssicherung unbedingt erforderlich. unterzeichnet von: Peter Hepperle Fraktionsvorsitzender

  • Vorl.Nr. 22_STN SPD_Warnschild "Achtung Radfahrer" nach STVO
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 22 --- Warnschild „Achtung Radfahrer“ nach STVO Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 17.09.2019 8 X Kurzfassung Das Ordnungs- und Bürgeramt nimmt zu dem oben genannten Antrag wie folgt Stellung: Gefahrenzeichen sollen nur dort eingesetzt werden, wo diese aufgrund einer bestehenden Ge- fahrenlage für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich sind (§ 45 Absatz 9 Straßen- verkehrsordnung). Das Gefahrenzeichen Radverkehr (Verkehrszeichen 138 Straßenverkehrsord- nung) ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nur dort zu verwenden, wo der Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird und dies für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist. Die Örtlichkeit wurde vor Ort überprüft. Der Radverkehr von Grünwettersbach in Richtung Wol- fartsweier fährt durchgängig, sowohl inner- als auch außerorts, mit auf der Fahrbahn der L 623. Er befindet sich damit am Ortsausgang von Grünwettersbach beretis im Fahrbahnbereich und wird nicht aus dem Seitenbereich auf die Fahrbahn geführt. Im weiteren Verlauf Richtung Wol- fartsweier gibt es kein Ziel, das für den Radverkehr durch eine Querung der L 623 bis zur Ein- mündung der Steinkreuzstraße erreichbar ist. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des beantragten Verkehrszeichens liegen in diesem Fall nicht vor. Die Straßenverkehrsstelle kann daher keine entsprechende Anordnung treffen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 17.09.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit