Ausbau Radweg L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach
| Vorlage: | 2019/0840 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 09.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 06.07.2019 Vorlage Nr.: 18 Verantwortlich: - Ausbau Radweg L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 17.09.2019 4.2 X Kurzfassung Der Ortschaftsrat Wettersbach möge in einer seiner nächsten Sitzungen folgenden Antrag beraten und beschließen: Die Ortsverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern des Landes und der Kommune über das weitere Verfahren bezüglich der Realisierung eines Radweges entlang der L 623 zu informieren. Begründung Dieser Antrag bezieht sich vor allem auf einen Briefwechsel zwischen der CDU/FW-Fraktion des Ortschaftsrates Wettersbach und dem Verkehrsministerium des Landes Baden- Württemberg und damit eventuellen verbundenen neuen Erkenntnissen bezüglich der Pla- nung und Durchführung dieses Projekts. unterzeichnet von: Peter Hepperle Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 18 Dez. 6 Ausbau Radweg L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 17.09.2019 4.1 + 4.2 X Kurzfassung Bauherr für den Radweg entlang der L 623 ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Er stellt eine wichtige Verbindung zwischen dem Stadtgebiet und den Höhenstadtteilen dar. Im Rahmen einer Planungsvereinba- rung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die ingenieurtechnische und plane- rische Betreuung des Projektes bis zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens von der Stadt Karlsruhe übernommen. Das Ergebnis der sehr komplexen Planung liegt zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Karlsruhe vor. Dort wird derzeit geprüft, welches Baurechtsverfahren für diese Maßnahme durchgeführt werden soll. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 17.09.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Radweg entlang der L 623 stellt eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Stadtgebiet und den Höhenstadtteilen dar. Deshalb wird er mit Recht seit Jahrzehnten nachdrücklich gefordert. Da es sich um einen Radweg entlang einer Landesstraße handelt, ist der Bauherr in die- sem Fall das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karls- ruhe. Das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe hat im Jahr 2014 auf Grund der Bedeutung dieser Radroute vorgeschlagen, die ingenieurtechnische und planerische Betreuung des Projek- tes bis zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens zu übernehmen und hat hier- für eine Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium beschlossen. Seit Beginn an hat sich die Planung jedoch als sehr komplex erwiesen. In unterschiedli- chen Planungsstadien wurde die priorisierte Radwegführung auf unterschiedlichen Ebe- nen hinterfragt und die umfangreich geführte Variantenuntersuchung erneut diskutiert. Nach den erfolgten Abstimmungen mit den zuständigen städtischen Ämtern sowie den Naturschutz- und Radfahrverbänden konnten schließlich im März 2019 weitgehende und große Teile der Entwurfsplanung dem Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben werden. Unter Berücksichtigung des hohen Abstimmungsaufwandes mit Fachämtern, Verbän- den und Bürgern sowie die Auswirkungen auf die naturschutzrechtlichen Belange, muss das Regierungspräsidium als Bauherr entscheiden, welches Baurechtsverfahren in die- sem Fall geeignet ist. Mit einem Schreiben vom April 2019 hat das Tiefbauamt, nach Rücksprache mit dem Zentralen Juristischen Dienst, das Regierungspräsidium gebeten, das Genehmigungsver- fahren mit fachlicher Unterstützung des Tiefbauamtes auf den Weg zu bringen. Aus Sicht der Stadt Karlsruhe wurde somit alles dafür getan, das Projekt so zügig wie möglich zu realisieren. Derzeit prüft das Regierungspräsidium an Hand der eingereichten Planungsunterlagen sowie der boden- und naturschutzfachlichen Untersuchungen, welches Baurechtsver- fahren für diese Maßnahme gewählt wird.