TOP 1 Unterhaltung der Gräben im Tiefgestade Neureut - Reprofilierung des Brunnengrabens

Vorlage: 2019/0820
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.09.2019

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_Graeben_Tiefgestade
    Extrahierter Text

    Ortschaftsrat am 10.09.2019 / TOP 1 Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Tiefbauamt Tiefbauamt Ortsverwaltung Neureut Konstruktiver Ing.Bau / Gewässer Kornweg 20, 76185 Karlsruhe Sachbearbeitung: Frank Lamm Telefon: 0721 133-6690, Fax: 0721 133-6699 E-Mail: frank.lamm@tba.karlsruhe.de Haltestelle: Stadtwerke 22. August 2019 Unterhaltung der Gräben im Tiefgestade Neureut Reprofilierung des Brunnengrabens Im Tiefgestade von Neureut befindet sich ein historisch gewachsenes Grabensystem zur Oberflächenentwässerung und zur Regulierung des Grundwasserspiegels. Neben der ursprünglichen Aufgabe das Tiefgestade landwirtschaftlich nutzbar zu machen, erfüllen diese Gräben inzwischen eine wichtige ökologische Funktion. Eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen hat sich in diesem vom Menschen geschaffenen Lebensraum angesiedelt. Daneben sind die Gewässer oft wichtig für die Vernetzung von Biotopen. Um diese Funktionen der Gräben zu erhalten ist eine regelmäßige Unterhaltung notwendig. In der Regel besteht diese in einer Mahd der Gräben und deren Böschung. In unregelmäßigen Abständen ist allerdings auch die Wiederherstellung des Grabenprofils notwendig. Der Brunnengraben entlang der Abbruchkante vom Hochgestade ist teilweise verlandet und muss reprofiliert werden. Nach Abstimmung mit den Ökologen vom „Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz“(UA) soll dies in zwei Abschnitten jeweils zwischen Oktober und Dezember geschehen. Bei der Begehung des Brunnengrabens sind der bauliche Zustand und die teilweise wasserrechtlich unbefriedigende Situation der privaten Überbauungen und Querungen aufgefallen. Gemäß der gesetzlichen Regelung bedarf jede bauliche Anlage an einem Gewässer einer wasserrechtlichen Genehmigung. Wenn eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes vorliegt ist das Wasserrecht enthalten, für alle anderen Fälle gilt es eine praktikable Lösung zu finden, die die notwendige rechtliche Sicherheit für den Bürger bringt und den Aufwand minimiert. Hier soll eine Vorlage, die einfache zu ergänzen ist dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet der rechtlichen Fragestellung muss primär eine wasserwirtschaftlich funktionierende Lösung gefunden werden. Da alle Steg- oder Brückenlösungen zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand führen, sollte ein ausreichend großes Rohr mit einer Überschüttung eingebaut werden. Das Tiefbaumamt bietet den Betroffenen an, die Rohre zu beschaffen und einzubauen. Der Anlieger hätte nur die Materialkosten zutragen. Anlage: Lageplan i. A. Frank Lamm Übersichtslageplan: Lageplan Brunnengraben: