Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Augustenburgstraße

Vorlage: 2019/0812
Art: Antrag
Datum: 28.08.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.09.2019

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Vorlage 17 Antrag FDP Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Augustenburgstraße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 22.Juni 2019 Vorlage Nr.: 17 Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Augustenburgstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 25.09.2019 7 x Vermehrt mutwillig auftretende Lärmbelästigung durch Fahrweise und Motormanipulationen hat in der Augustenburgstraße erheblich zugenommen, hauptsächlich nachts, wo sie besonders schädlich ist. Insbesondere treten hier unregelmäßige hohe Spitzenwerte durch Rasereien auf, welche die Nachtruhe - auch durchaus in angrenzenden Wohngebieten- deutlich verschlech- tern. Nach Änderungen in der diesbezüglichen Rechtslage fordert die FDP für die gesamte Au- gustenburgstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutz- gründen.

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 17 Dez. 2 und OV Grötzingen Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Augustenburgstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 25.09.2019 7 x - Kurzfassung Eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen wird im Rahmen eines vorgezogenen Beteiligungsverfahrens zum Lärmaktionsplan für die Augusten- burgstraße geprüft. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen bedarf einer rechtlichen Grundlage nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Möglich ist die Anordnung aus Lärmschutzgrün- den, wenn Lärmpegelüberschreitungen vorliegen. Sind die definierten Voraussetzungen einer Überschreitung des Lärmpegels erfüllt, kann ein streckenbezogenes Tempolimit angeordnet werden. In Kooperation mit dem Umweltamt wurden die bisherigen Handlungsmöglichkeiten genutzt und umgesetzt. Die Maßnahmen sind im aktuellen Lärmaktionsplan beschrieben. Dem Umweltamt liegt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 vor, mit dem sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutz- gründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. Gleichzeitig wurden auch Hand- lungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes in Verbindung mit dem VGH Urteil, ist aus Lärmschutzgrün- den ein ganztägiges Tempolimit auf 30 km/h in die Überprüfung aufgenommen. In der Augustenburgstraße liegen die Beurteilungspegel am Tag zwischen 67 dB(A) und 68 dB(A) und in der Nacht zwischen 57 dB(A) und 58 dB(A). Die nächste reguläre Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Karlsruhe ist eigentlich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Stadtverwaltung hat jedoch diese neue Option vorzeitig aufgegriffen und überprüft, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeits- reduzierungen vorgeschlagen werden könnten. In die Überprüfung ist auch die Augustenburg- straße für ein Tempo 30 aufgenommen. Im Rahmen des vom Umweltamt durchgeführten Ver- fahrens werden dabei auch die politischen Vertretungen die Möglichkeit haben, ihre Belange und Bewertungen einzubringen. Nach einem positiven Prüfergebnis sollen die endgültigen Straßenabschnitten mit einem Tempo 30 förmlich vom Gemeinderat zur Beschlussfassung gebracht werden und anschließend konti- nuierlich umgesetzt werden. Gleiches gilt auch für die Maßnahme auf dem Straßenabschnitt entlang der B 3 in Grötzingen.