Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den übergangsweisen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg aus
| Vorlage: | 2019/0804 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.08.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0804 Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den übergangsweisen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg aus Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 38 x Der Gemeinderat möge beschließen: Der Karlsruher Gemeinderat hat am 23.07.2019 mehrheitlich beschlossen, für Karlsruhe den Klimanotstand auszurufen. Alle Maßnahmen der Verwaltung sind daher auf ihre Auswirkung hinsichtlich der CO2-Produktion zu überprüfen. Die wegen der damit verbundenen Erhöhung des CO2-Ausstoßes schlimmste regionale Maß- nahme der nächsten Jahre ist die bevorstehende endgültige Außerbetriebnahme des Kernkraft- werks Philippsburg zum 31.12.2019, von dessen ehemals 2 Blöcken nur noch der zweite, ein moderner Druckwasserreaktor mit 1.468 MW elektrischer Leistung, noch in Betrieb ist. Um die damit verbundene Erhöhung des CO2-Ausstoßes in der Region zu vermeiden, spricht sich der Karlsruher Gemeinderat für einen Weiterbetrieb des Blockes 2 des Kernkraftwerks Phi- lippsburg aus. Der Karlsruher Gemeinderat appelliert an die Bundes- und die Landesregierung, die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes unverzüglich vorzunehmen. Laut Pressemitteilung der EnBW vom 15.08.2019 (s. Anhang) leistet das Kernkraftwerk Phi- lippsburg mit seinem noch am Netz befindlichen Block 2 (KKP 2) „einen wichtigen Beitrag zur stabilen und klimafreundlichen Stromerzeugung in Baden-Württemberg“ und deckt mit seiner elektrischen Leistung von 1.468 MW etwa ein Sechstel des Stromverbrauchs in unserem Bun- desland. Die Anlage „hat im Jahr 2018 knapp elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Spätestens am 31. Dezember 2019 endet die Stromproduktion von KKP 2.“ Der Karlsruher Gemeinderat hat durch die Ausrufung des Klimanotstands am 23.07.2019 ein klares Zeichen gesetzt: Der CO2-Ausstoß der Stadt soll dringend verringert werden, und natür- lich möglichst auch der in der Region. Durch die bevorstehende endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Philippsburg steht aber das Gegenteil bevor: Die jährlich 11 Milliarden Kilowatt- stunden Grundlaststrom müssen anderweitiger erzeugt werden. Die einzig andere Möglichkeit, in Karlsruhe und Umgebung zusätzlichen Grundlaststrom zu erzeugen, ist durch den zusätzli- chen Einsatz von Kohlekraftwerken. Der Einsatz von Kohlestrom bedeutet einen Ausstoß von rund 1000 g CO2 pro kWh Strom, der vom Kernkraft rund 20 g CO2 pro kWh (Deutscher Bundestag WD 8 - 056/2007). Durch die Abschaltung werden demnach pro Jahr bis zu 11 Milliarden mal 980 g CO2 zusätzlich in die Luft geblasen werden müssen, um den Strombedarf unserer Region zu decken. Das sind jedes Jahr 10,8 Milliarden kg CO2 zusätzlich, d.h. je Einwohner von Karlsruhe Stadt und Land fast 15.000 kg CO2 - jedes Jahr! Sachverhalt/Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Karlsruher Bürger und Betriebe werden demnach nach der Abschaltung des Kernkraftwerks mit dem Verbrauch ihres Stromes deutlich mehr CO2 verursachen, und dieses Mehr an CO2- Produktion wird der Karlsruher CO2-Bilanz zugeschlagen werden müssen. Die damit bevorste- hende deutliche Verschlechterung der Karlsruher CO2-Bilanz muss unbedingt verhindert wer- den – erst recht jetzt, da in Karlsruhe der Klimanotstand ausgerufen ist. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Anlage Kernkraftwerk Philippsburg: Block 2 nach Revision wieder am Netz Anlage leistet bis zum Laufzeitende einen wichtigen Beitrag für die Stromversorgung in Baden-Württemberg Philippsburg. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist nach Abschluss der diesjährigen Revision seit gestern Abend (14. August 2019) wieder am Netz. In den vergangenen Wochen wurden in der Anlage Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt und mehrere technische Projekte umgesetzt. Dies war die letzte Revision vor der endgültigen Abschaltung des Blocks, die spätestens Ende 2019 erfolgen wird. „Seit heute leistet KKP 2 wieder einen wichtigen Beitrag zur stabilen und klimafreundlichen Stromerzeugung in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit Block II in Neckarwestheim deckt die Anlage etwa ein Drittel des gesamten Stromverbrauchs in unserem Bundesland. Die erfolgreich abgeschlossene Revision von Block 2 ist außerdem ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die Sicherheit beim Betrieb unserer Kernkraftwerke nach wie vor höchste Priorität hat – ganz unabhängig davon, wie lange der Leistungsbetrieb noch andauert. Deshalb haben wir auch kurz vor dem Ende der Stromproduktion nochmals in das hohe Sicherheitsniveau der Anlage investiert“, erklärt Christoph Heil, der als Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH für den Betrieb von KKP 2 zuständig ist. „Unseren hohen Anspruch an die Sicherheit setzen wir gleichermaßen beim Rückbau unserer Anlagen um – und den haben wir auch für KKP 2 schon im Fokus. Nach der endgültigen Abschaltung und dem Erhalt der entsprechenden Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wollen wir zügig mit dem Rückbau der Anlage beginnen“, sagt Christoph Heil weiter. Umfangreiche Revisionsarbeiten erfolgreich umgesetzt „Die letzte Revision von Block 2 umfasste zahlreiche Tätigkeiten und war für die sicherheitstechnisch wichtigen Systeme genauso umfangreich wie in den vergangenen Jahren. Die Revision hat durch das bewährte und professionelle Zusammenspiel der internen und externen Mitarbeiter sehr gut funktioniert. Rund 570 zusätzliche Fachkräfte von Hersteller- und Spezialfirmen haben die umfangreichen Revisionsarbeiten unterstützt. Insgesamt haben wir gemeinsam rund 2.500 einzelne Tätigkeiten erledigt“, berichtet Nicolai Braun, Leiter der Anlage KKP 2. „Dazu gehörten Routinearbeiten und mehrere Instandhaltungsmaßnahmen an Großkomponenten. So wurden beispielsweise Druckprüfungen am Volumenregelsystem und eine Inspektion an einer der insgesamt sechs Hauptkühlwasserstraßen durchgeführt. Des Weiteren fanden Instandhaltungstätigkeiten an einer der drei Hauptspeisepumpen sowie an Transformatoren statt. Darüber hinaus wurde eines der vier Notspeisebecken saniert“, so Nicolai Braun weiter. Während der Revision wurden – wie geplant – keine neuen Brennelemente mehr in den Reaktor eingesetzt, daher wird die Stromproduktion zur Abschaltung hin absinken. Im Zusammenhang mit Erkenntnissen aus der routinemäßigen Inspektion von Brennelementen wird darüber hinaus die Fahrweise der Anlage zugunsten einer gleichmäßigeren Verteilung der Leistung im Reaktor geringfügig angepasst. Die Revision fand unter der Aufsicht des Umweltministeriums Baden-Württemberg statt und wurde im Auftrag des Ministeriums von Gutachtern des TÜV Süd und Nord begleitet. Nach der Abnahme der Arbeiten stimmte das Ministerium dem Wiederanfahren der Anlage zu. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2018 knapp elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Spätestens am 31. Dezember 2019 endet die Stromproduktion von KKP 2. Der genaue Termin für die Abschaltung steht noch nicht fest. Zur Stromproduktion mit Kernenergie betreibt die EnBW neben KKP 2 auch noch den Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II). Dessen Leistungsbetrieb endet spätestens am 31. Dezember 2022. Danach soll auch mit dem Rückbau dieser Anlage zügig begonnen werden. Den erforderlichen Antrag hat die EnBW – ebenso wie für KKP 2 – im Juli 2016 frühzeitig eingereicht. An beiden Standorten befindet sich jeweils eine weitere Anlage, die keinen Strom mehr erzeugt (GKN I und KKP 1). Beide Anlagen befinden sich seit 2017 im Rückbau. Am Standort Obrigheim macht der Abbau des dortigen Kernkraftwerks seit dem Jahr 2008 gute Fortschritte.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0804 Dez. 5 Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den übergangswei- sen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg aus Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 38 x Kurzfassung Die Nettostromerzeugung aller Kernkraftwerke in Deutschland betrug 2018, wie schon im Jahr zuvor, 72,2 TWh. Das KKW Philippsburg hat hieran einen Anteil von rund 15% (11 TWh). Es ist richtig, dass zum nicht-fossilen Anteil der Stromerzeugung neben den erneuerbaren Ener- gien auch die Kernenergie zählt, deren Rückgang zunächst einen CO2-Anstieg durch andere Energieerzeuger auslösen könnte. Allerdings produzierten die erneuerbaren Energiequellen 2018 bereits rund 219 TWh. Damit erzielten diese einen Anteil von über 40 Prozent an der öf- fentlichen Nettostromerzeugung. Solar- und Windenergieanlagen erreichten dabei 2018 Werte von 157 TWh. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der Anteil an erneuerbaren Energien im ers- ten Halbjahr 2019 bei 44 Prozent. Damit setzt sich die positive Entwicklung CO2-freier erneuer- barer Energien fort. 2018 wurde in Deutschland zudem ein Exportüberschuss an Strom von ca. 47,6 TWh erzielt, der über den bestehenden Netzverbund in Nachbarländer weitergeleitet wurde. (Datenquellen: AGEE-Stat und Fraunhofer ISE) Der Betrieb des Kernkraftwerks Philippsburg liegt nicht in der Verantwortung der Stadt Karlsru- he. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 38 der Tagesordnung: Klimanotstand in Karlsruhe: Der Karlsruher Gemein- derat spricht sich für den übergangsweisen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Phi- lippsburg aus Antrag: AfD Vorlage: 2019/0804 Antrag auf Absetzung Änderungsantrag: FDP Vorlage: 2019/0919 Beschluss: Antrag abgelehnt Abstimmungsergebnis: Bei 3 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf. Die FDP hat ihren Än- derungsantrag zurückgezogen. Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD): Mit der Abschaltung von Philippsburg 2 in drei Mona- ten verabschieden wir uns endgültig von der Kernerenergie in unserer Region und in Ba- den, der Karlsruhe viel verdankt. (Beifall Tribüne) Ohne den Betrieb des Kernforschungszentrums seit Anfang der 60er Jahre und des dazu- gehörigen Instituts für Transurane der EU, gäbe es heute in Karlsruhe keine Europäische Schule, kein KIT und die meisten IT-Firmen hätten sich nicht hier, sondern woanders nie- dergelassen. Karlsruhe wäre eine völlig andere Stadt. Aber es geht nicht nur darum, es geht auch nicht primär um die rund eintausend Arbeitsplätze, die mit der Aufgabe des Be- triebs in Philippsburg bei dem Betreiber, dem Zulieferer und Partnerfirmen, beim TÜV und – 2 – den Aufsichtsbehörden mittelfristig wegfallen. Auch wenn wohl keiner der Kollegen auf der Straße stehen wird, werden diese eintausend hoch qualifizierten Arbeitsplätze unserer Region langfristig fehlen. Es geht nicht darum, dass die Zahl der Kernkraftwerke in Europa oder weltweit dadurch etwa abnehmen würde. Fessenheim, eines der ersten von insge- samt fünf Kernkraftwerksgenerationen Frankreichs, wird länger betrieben werden als Phi- lippsburg 2, das zum Teil der vierten/fünften Generation entspricht. Zu den weltweit rund fünfhundert betriebenen Kernkraftwerksblöcken werden kontinuierlich weitere hinzuge- baut, sei es in Frankreich, England, Polen, Finnland, China oder jetzt auch in Saudi-Arabien, wo man bis 2030 16 Kernkraftwerke an das Netz bringen will. Es geht vielmehr darum, dass in Deutschland die vorhandenen Nennleistungen an Windkraft und Solarstrom in den letzten zehn Jahren verdreifacht und damit auf rund 110 Gigawatt ausgebaut wurde, den- noch stehen auch heute wegen des Wetters, von diesen 110 Gigawatt nicht mal ein Einzi- ges deutschlandweit stundenlang zur Verfügung. Tatsächlich werden sogar die meiste Zeit nicht einmal zwanzig Gigawatt aus Wind und Sonne erzeugt, sodass wir in Deutschland bei unserem Bedarf von tagsüber sechzig bis achtzig Gigawatt ganz klar auf Grundlast aus Kohle und Kernkraftwerken angewiesen sind und dies auch bleiben werden. Philippsburg 2 liefert im normalen Betrieb fünfundneunzig bis einhundert Prozent seiner Leistung von rund eineinhalb Gigawatt kontinuierlich, unabhängig von Wind und Wetter, deckt damit etwa ein Sechstel des baden-württembergischen Strombedarfs, und nach sei- ner Abschaltung muss der Wegfall dieser Grundlast eineinhalb Gigawatt in unserer Region weitgehend durch Kohlestrom ersetzt werden. Dementsprechend wurde der neue Kohle- block im Rheinhafen mit fast einem Gigawatt auch erst gebaut, nachdem 2011 mit der Abschaltung von Block 1 in Philippsburg die gleiche Leistung an Kernkraftstrom weggefal- len war. Seither werden im Rheinhafen zwei große Kohleblöcke betrieben, RDK 7 und RDK 8. Wir werden also in unserer Region und hier in unserer Stadt viel mehr Kohlekraftwerks- betriebsstunden haben als bisher, sodass wir die CO2-Statistik der Stadt deutlich ver- schlechtern, auch wenn ihr nur die CO2-Freisetzung zugerechnet wird, die bei der Erzeu- gung des hier verbrauchten Stromes entsteht. Aufgrund der großen Menge des in Phi- lippsburg bisher praktisch CO2-frei erzeugten Stroms, wird dieser Anstieg so deutlich sein, dass alle anderen Maßnahmen, die wir hier in den nächsten Jahren diskutieren werden, nicht ausreichen, um ihn wieder auszugleichen. Ein Kohlekraftwerk erzeugt rund ein Kilo CO2 pro Kilowattstunde, ein Kernkraftwerk nur circa zwanzig Gramm. Um die zum Bei- spiel 2018 jährlichen in KKP 2 erzeugten knapp elf Milliarden Kilowattstunden Strom zu erzeugen, werden wir also bald bis zu zehn Milliarden Kilogramm CO2 in unserer Region zusätzlich in die Luft blasen müssen, und das jedes Jahr. Wenn man also den Karlsruher CO2-Ausstoß verringern will, das war das erklärte Ziel des Klimanotstandausrufes, kann man folglich die Abschaltung von Philippsburg 2 nicht hinnehmen, man muss unserem Antrag zustimmen. Darum bitte ich nun vor allem Sie, liebe Kollegen, die sie hier im Juli den Karlsruher Klimanotstand durchgesetzt haben, zeigen Sie uns mit Ihrem Abstim- mungsverhalten, ob Sie es mit der Verminderung des CO2-Ausstoßes ernst meinen oder ob Ihr Klimanotstand nicht mehr als heiße Luft ist. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Es ist jetzt schon spät, deswegen will ich keine energie- wirtschaftliche Vorlesung geben, das mache ich ab und zu am KIT, ich möchte nur ein paar wenige Punkte ansprechen. Zum einen ist es interessant, dass der Kollege von der AfD, wenn es um Atomkraft geht, auf einmal den Klimanotstand berücksichtigen will, was er sonst nie tun möchte. Warum? Jetzt zur Sache. Punkt eins, es ist technisch nicht möglich, den Betrieb von Philippsburg 2 zu verlängern, es gibt dafür keine Ersatzteile mehr und es – 3 – gibt keine Betriebe mehr, die zertifiziert diese bereitstellen können. Wer wollte auch schon ein Atomkraftwerk mit Schrauben aus dem Baumarkt betreiben? Punkt zwei, wir haben hier in Deutschland einen politischen Konsens, der unter großen Mühen erzeugt und er- reicht worden ist, dass man aus der Kernenergie nun endgültig aussteigen will, und es hat niemand, außer einer sehr kleinen Minderheit, Lust den irgendwo wieder aufzumachen und wir schon gar nicht. Punkt drei, und das ist das Wichtigste, Atomenergie ist von An- fang bis Ende keine Lösung. Bei der Förderung von Uran wird Strahlung freigesetzt, in der nuklearen Aufbereitung wird viel Strahlung freigesetzt, dann haben wir ein Endlagerprob- lem, und nicht zuletzt haben wir Proliferationsprobleme, und damit ist die Kernwaffen- problematik verbunden. Kernenergie ist keine Lösung, und deswegen sind wir auf jeden Fall absolut dagegen auch nur weiter darüber zu befinden. Stadtrat Maier (CDU): Keine kommunale Aufgabe, keine städtische Zuständigkeit und analog unserem Abstimmungsfall bei Punkt 23, werden wir an dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Stadtrat Huber (SPD): Ich könnte jetzt von Physiker zu Physiker eine ähnliche Abhandlung machen, wie Herr Cremer, aber ich erspare es uns. Ich möchte nur zwei Sachen in Richtung Verwaltung sagen. Die eine Sache ist, wenn wir einen Antrag haben, der ganz offensicht- lich nicht in unserem Geschäftsbereich liegt, ich weiß es ist immer wieder der Fall, dass wir trotzdem darüber sprechen, ich würde aber trotzdem gerade in Anbetracht der Arbeitsfä- higkeit des Gremiums, das hier in Zukunft wahrscheinlich öfter so lange hier sitzen wird, vielleicht überlegen, dass man mit solchen Anträgen ein bisschen schärfer umgeht. (Beifall) Der letzte Punkt ist, ich habe es mir lange überlegt das anzusprechen, Herr Dr. Schmidt arbeitet in diesem Kraftwerk, und ich finde es unzumutbar, dass er diesen Antrag hier ein- bringt und sich nicht für befangen erklärt. Ich weiß auch nicht, wie man zu diesem Prü- fungsergebnis in Bezug auf die Befangenheit gekommen ist, aber dabei möchte ich es jetzt einfach belassen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich glaube, wir müssen jetzt wirklich nicht über die Sinnhaftigkeit des Fortbetriebs von Atomkraftwerken streiten, da sind wir uns wirklich alle einig. Wir sollten an der Stelle aufhören, uns mit jeglichem Unsinn der AfD-Fraktion zu be- schäftigen. An Sie, Herr Dr. Schmidt, ich will hier an dieser Stelle auch niemanden etwas Böses und wir verstehen, dass Sie sich sehr mit diesem Thema identifizieren, aber wir kön- nen jetzt nicht jedes Jahr darüber beraten, denn es wird jedes Mal dasselbe dabei raus- kommen. Ich kann Ihnen einen freundschaftlichen Rat geben, falls Sie so sehr an den AKWs hängen, die Bundesregierung ist noch auf Endlagersuche, Sie können sich ein paar Fässer in Ihren Vorgarten stellen und sie jeden Tag begutachten und dann ist dieses Thema auch endlich mal gegessen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich will mich nicht in die Debatte einmischen, ich wollte nur sa- gen, vielleicht wäre es gut, in unserer Klausurtagung darüber zu diskutieren, wie wir hier mit bundespolitische Themen umgehen. Stadtrat Wenzel (FW): Auch ich habe eine Problematik mit den Themen, die wir nicht beschließen können, das hatte ich auch schon in einer anderen Sitzung gesagt. Die Diskus- – 4 – sion der Bevölkerung, ob AKW ja oder nein, CO2 oder Radioaktivität ist angesichts der Ent- scheidung der Bundesregierung hier fehl am Platz. Ich verstehe die Argumentation von Herrn Dr. Schmidt, aber ich als jahrelanges Mitglied einer ökologischen Partei muss für un- sere Fraktion sagen, wir haben uns entschieden, dieses Thema hier abzulehnen, weil es hier nicht zu diskutieren ist. Der Vorsitzende: Gut, wir haben hier einen zweiten Vorgang, bei dem es aus der Sicht von vielen von Ihnen grenzwertig ist, sich damit zu beschäftigen, wir haben es trotzdem zugelassen, weil wir es bei vergleichbaren Fällen vorher auch zugelassen haben, und ich wüsste jetzt im Moment gar nicht, wo ich so genau die scharfe Grenze zwischen dem ei- nen oder anderen Vorgang ziehen sollte. Deswegen dies zur Erklärung. Zur Befangenheit, die haben wir geprüft, das können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, das möchte ich jetzt nicht vorlesen, aber glauben Sie mir, es ist stichhaltig. Insofern kommen wir jetzt zur Abstimmung und ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung, unter Nichtteilnahme eines größeren Teils der Versammlung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2019