Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0800 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.08.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0800 Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 29 x Hauptausschuss 14.01.2020 3 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Es soll ein Leerstandskataster zur Identifikation von nicht genutztem oder anderweitig ge- nutztem Wohnraum eingeführt werden. Bürger*innen sollen die Möglichkeit haben, leer- stehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum bei der Stadt zu melden. Die Mitarbei- ter*innen der Stadt nehmen Kontakt mit den Eigentümer*innen auf, um zunächst die Ur- sache oder den Grund des Leerstandes oder der Zweckentfremdung zu klären. Die dazu benötigten Personalstellen und ein Onlineportal sind spätestens im 1. Quartal 2020 zu schaffen und der Öffentlichkeit vorzustellen. 2. Damit in Zeiten akuter Wohnungsnot in Karlsruhe nicht weiterhin Wohnraum zweckent- fremdet wird, soll vorerst für 5 Jahre eine Zweckentfremdungssatzung für das gesamte Stadtgebiet erlassen werden. Nur im begründeten Ausnahmefall darf Wohnraum - aus- drücklich nur mit behördlicher Genehmigung - anderweitig genutzt werden. Die Verwaltung wird um eine entsprechende Satzungsvorlage gebeten. Begründung: Zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Karlsruhe sollen längerfristig leerstehende zweckent- fremdete Wohnungen schnellstmöglich dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung gestellt werden. Es gibt jedoch keine aktuelle Übersicht über den Wohnungsleerstand Karlsruhe. An Hand einer Statistik der Stadt Karlsruhe „Zensusergebnisse 2011“ muss davon ausgegangen werden, dass in Karlsruhe mehr als 3500 Wohnungen leer stehen. Auch wenn ein Teil dieser Wohnung si- cherlich nur durch einen Mieterwechsel vorübergehend nicht bewohnt wird, gibt es Wohnun- gen, die z.T. Monate und sogar Jahre ungenutzt sind. Diese zu erfassen und möglichst rasch in den Wohnungsmarkt zurückzuführen ist eine wichtige Maßnahme, auch um unnötige Nachverdichtungen und weitere Flächenversiegelung für die Stadtbevölkerung zu vermeiden. Bundesländer wie Hessen und Niedersachsen arbeiten bereits erfolgreich mit solchen Leer- standskatastern. Auch die Stadt Freiburg könnte als ein Beispiel herangezogen werden. unterzeichnet von: Karin Binder Mathilde Göttel Lukas Bimmerle
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0800 Dez. 6 Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 29 x Kurzfassung Die Verwaltung beabsichtigt derzeit nicht, das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum durch den Erlass einer entsprechenden Satzung einzuführen. Die Diskussion zur Einrichtung eines Meldeportals erübrigt sich damit. Die Verwaltung wird den Markt, insbesondere hinsichtlich der Ferienwohnungen, weiter be- obachten um bei einer wesentlichen Veränderung tätig werden zu können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Es soll ein Leerstandskataster zur Identifikation von nicht genutztem oder ander- weitig genutztem Wohnraum eingeführt werden. Bürger*innen sollen die Möglich- keit haben, leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum bei der Stadt zu melden. Die Mitarbeiter*innen der Stadt nehmen Kontakt mit den Eigentü- mer*innen auf, um zunächst die Ursache oder den Grund des Leerstandes oder der Zweckentfremdung zu klären. Die dazu benötigten Personalstellen und ein Onlineportal sind spätestens im 1. Quartal 2020 zu schaffen und der Öffentlichkeit vorzustellen. 2. Damit in Zeiten akuter Wohnungsnot in Karlsruhe nicht weiterhin Wohnraum zweckentfremdet wird, soll vorerst für 5 Jahre eine Zweckentfremdungssatzung für das gesamte Stadtgebiet erlassen werden. Nur im begründeten Ausnahmefall darf Wohnraum - ausdrücklich nur mit behördlicher Genehmigung - anderweitig genutzt werden. Die Verwaltung wird um eine entsprechende Satzungsvorlage gebeten. In Anbetracht der Wohnungsmarktsituation in Karlsruhe sollte in der Tat jede Wohnung für Zwecke des Wohnens genutzt werden. Die Frage für die Praxis ist jedoch, wie und mit welchem Aufwand die Zahl der vermeintlich zweckentfremdeten Wohnungen minimiert werden kann. Bei dieser Abwägung sind folgende Themen von Interesse: I. Möglichkeiten der Zweckentfremdung Grundlage für ein ordnungsrechtliches Handeln der Kommune ist eine Satzung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) Baden-Württemberg. Eine Zweckentfremdung liegt nach diesem Gesetz insbesondere vor, wenn der Wohnraum 1. überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, 2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, 3. nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeher- bergung genutzt wird, 4. länger als sechs Monate leer steht oder 5. beseitigt wird. Zu1. Die Bilanz der Nutzungsänderungen für den Wohnungsmarkt ist weiterhin positiv, da von 2009 bis 2018 durchschnittlich 54 Wohnungen pro Jahr, die zuvor gewerblich genutzt wurden, dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten und durchschnittlich acht Wohnungen pro Jahr den umgekehrten Weg gingen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zu 2. Dieser Tatbestand kommt in der Praxis nur sehr selten vor. Zu 3. Im Gegensatz zu den Städten Konstanz, Heidelberg und Freiburg spielt das Thema Ferienwoh- nungen in Karlsruhe eine andere Rolle. Im Jahre 2011 wurden lediglich 0,1 % aller Wohnungen in Karlsruhe als Ferienwohnungen genutzt. Ferienwohnungen, die bei Erlass einer Satzung zum Zweckentfremdungsverbot legal vorhanden sind, genießen Bestandsschutz. Ebenso erfüllen Untermietverhältnisse und mittelfristig möblierte Vermietungen nicht gewerblicher Art den Tat- bestand des Gesetzes nicht. Nach stichprobenartigen Recherchen der Verwaltung hat sich die Anzahl der Ferienwohnungen in Karlsruhe, die über das Internet angeboten werden, im Vergleich zu 2018 nicht verändert. Dieser Markt ist jedoch weiter im Auge zu behalten. Solange es jedoch keine gesetzliche Aus- kunftspflicht der Vermietungsportale gibt, ist nach Erfahrungen der betroffenen Städte ein Nachweis der gewerblichen Vermietung kaum zu führen. Der Landesgesetzgeber wartet in die- ser Frage einen Rechtsstreit der Stadt München mit einem Internetanbieter ab. Zu 4. In Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt spielt in Anbetracht der Nachfragesituati- on der Leerstand von Wohnraum eine untergeordnete Rolle. Die bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 erfassten 3.542 Wohnungen entsprechen einem Leerstand von 2,3 %. Neben Freiburg hatte Karlsruhe von allen baden-württembergischen Großstädten damit die niedrigste Leerstandsquote. Diese Quote ist jedoch als überhöht einzustufen, da auch Wohnungen als leerstehend erfasst wurden, die zum Beispiel aufgrund eines Mieterwechsels zum Erhebungszeitpunkt kurzfristig leer standen. Auch wurde nicht erfasst, wie lange eine Wohnung bereits leer stand. Im empirica Wohnungsmarktreport 2016 wurde der marktaktive Leerstand im Geschosswoh- nungsbau ausgewiesen. Marktaktiv bedeutet, dass nur Wohnungen betrachtet werden, die unmittelbar disponibel sind, sowie Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Verfügung stehen, aber gegebenenfalls innerhalb von sechs Monaten aktivierbar wären. Die Leerstandsquote nach empirica lag damals unter 1 %, bundesweit bei 3 %. Um in einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt überhaupt Wohnungswechsel zu ermöglichen, geht man in Fachkreisen von einer notwendigen Leerstandsquote von 3 % aus. Zu 5. Wenn in Karlsruhe ein Wohngebäude abgerissen wird, erfolgt wegen des akuten Mangels an bebaubaren Flächen im Regelfall eine zeitnahe Neubebauung mit einer höheren Wohnfläche. Fazit: Auch wenn man alle Möglichkeiten der Zweckentfremdung von Wohnraum nach dem ZwEWG zusammennimmt, würde sich die Erfolgsquote, also die Zahl der Wohnungen, die dem Woh- nungsmarkt in Karlsruhe erhalten blieben oder wieder zugeführt werden könnten, in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Die Zahl wird auf jeden Fall nicht so groß sein um die An- spannung des Wohnungsmarkts merklich mildern zu können. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 II. Aufwand und Ertrag Die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg haben in den Jahren 2014 bis 2016 Satzungen erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Genehmigungs- vorbehalt stellen. Für diese Aufgabe wurden ein bis drei Stellen eingerichtet. Die Erfolgsquote ist zumindest bei diesem Personaleinsatz ausbaufähig. Näheres hierzu kann der Landtagsdrucksa- che 16 / 4278 vom 19.6.2018 entnommen werden. In der Presse wird oft von großen Erfolgen der Stadt München bei der Zweckentfremdung von Wohnraum berichtet. Nicht unerwähnt sollte dabei bleiben, dass zur Bewältigung dieser Aufga- be in München ca. 35 Stellen zur Verfügung stehen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wären das für Karlsruhe ca. 7 Stellen. III. Meldeportale Die Verwaltung steht der Einrichtung derartiger Meldeportale kritisch gegenüber. Denunzierun- gen sind bei solchen Portalen Tür und Tor geöffnet. In früheren Jahren wurde bei der Umset- zung der Zweckentfremdung die Erfahrung gemacht, dass durch Anzeigen, die oft anonym erstattet wurden, auf vermeintlichen Leerstand von Wohnraum hingewiesen wurde. Es ist eine grundsätzliche Frage, ob sich die Stadt Karlsruhe mit einer solchen Thematik auseinandersetzen möchte. IV. Ergebnis Nach Abwägung der geschilderten Fakten beabsichtigt die Verwaltung derzeit nicht, das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum durch den Erlass einer entsprechenden Satzung einzuführen. Die Diskussion zur Einrichtung eines Meldeportals erübrigt sich damit. Die Verwaltung wird den Markt, insbesondere hinsichtlich der Ferienwohnungen, weiter be- obachten um bei einer wesentlichen Veränderung tätig werden zu können. Dabei ist auch von Interesse, ob und wie der Landesgesetzgeber hinsichtlich der Auskunftspflicht von Vermietung- sportalen reagieren wird.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 29 der Tagesordnung: Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umset- zung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/0800 Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1012 Beschluss: Verwiesen in den Hauptausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf. Stadtrat Bimmerle (Die Linke.): Wir haben diesen Antrag eingereicht, weil wir der Über- zeugung sind, dass die Bekämpfung des Leerstandes und der Zweckentfremdung in Karls- ruhe ein Baustein sein kann, um eine soziale Wohnraumoffensive zu starten. Unser Antrag fordert lediglich, dass wir den landespolitischen Spielraum dafür ausnutzen, den die grün- rote Landesregierung geschaffen hat und dem viele andere Städte in Baden-Württemberg und auch in vielen anderen Bundesländern gefolgt sind. Beispiele hierfür sind Stuttgart, Freiburg, Konstanz, Bonn, Köln, Dortmund, Berlin und viele weitere Städte. Ich möchte gerne zunächst auf die Antwort der Verwaltung zurückkommen, ich finde es dann doch schon bezeichnend, dass dann, wenn man das Thema aufbringt, von der Verwaltung im- mer wieder zurückkommt, dass das auf jeden Fall kein Problem sei, aber man eigentlich nicht genau wisse, wie viel Wohnungen leer stehen. Für mich ist dann schon die Frage, weiß man es jetzt oder weiß man es nicht oder vermutet man es nur? Das ist für uns ein großes Problem, und deshalb wollen wir über das Leerstandskataster erreichen, dass wir ganz genau wissen, wie viele Wohnungen leer stehen. Mit diesem Gesetz sollen zwei Grundlagen geschaffen werden, zum einen die Information, wie viele Wohnungen leer – 2 – stehen und zum anderen diese wieder dem eigentlichen Zweck zuzuführen. Das hat natür- lich auch den großen Effekt auf dem Wohnungsmarkt, dass es abschreckendes Signal ist für diejenigen Menschen, die sich überlegen, Wohnraum zweckzuentfremden. Wir haben uns wissenschaftlich auch angeschaut, was denn Statistiken sind, über die Zweckentfrem- dungsverbote. Man geht davon aus, dass etwa 0,002 Prozent des Wohnraumes – das hört sich jetzt erst mal nicht viel an – zweckentfremdet ist. Das wären für Karlsruhe etwa 600 bis 700 Wohnungen, die davon betroffen sind. Gleichzeitig sehen wir den Änderungsan- trag der GRÜNEN als relativ zahnlos an und verstehen auch ehrlich gesagt nicht, wieso die GRÜNEN und ich weiß nicht, wie die SPD dazu steht, unseren Antrag nicht folgen können, weil genau sie es ja waren, die diesen großen Erfolg auf landespolitischer Ebene verursacht haben, indem die rot-grüne Landesregierung genau diese Grundlage geschaffen hat und auch die schwarz-grüne Landesregierung diese Möglichkeit belassen hat. Wir sehen auch dazu die Notwendigkeit, den anderen Städten nachzufolgen, weil auch dort erste Erfolge zu sehen sind. Es sind Erfolge in Stuttgart zu sehen, in Konstanz und in weiteren Städten, aber immer abhängig davon, wie stark die Personalstruktur seitens der Stadt ist und wie intensiv das Thema nachverfolgt wird. Wir sagen deshalb letztendlich, wir fordern Sie gern dazu auf, dass Sie diesem Antrag zustimmen, sehen aber auch, dass es noch weiteren Klä- rungsbedarf gibt in den Fachausschüssen und würden darum gerne bitte, diesen Antrag zu verweisen zur weitergehenden Behandlung. Stadtrat Borner (GRÜNE): Als ich die Antwort der Stadtverwaltung auf den Antrag las, dachte ich mir, da hat jemand eine Woche Spinat gegessen und fühlt sich jetzt wie Popey. Eine Antwort wie „... die Verwaltung beabsichtigt nicht...“ und jetzt kommt es „... die Diskussion erübrigt sich damit“ ist nicht gerade zielführend, um mit diesem Thema umzu- gehen. Herr Bimmerle, Sie sehen, wir sind da nicht so dagegen. Die Erstellung eines Leer- standskatasters ist ein erster wichtiger Schritt, sich mit dem Thema Leerstand auseinander- zusetzen und ist materiell und methodisch auch durch geschulte ehrenamtlich Engagierte möglich. Die Aktivierung von Leerständen ist jedoch ein langwieriger und aufwendiger Pro- zess, der stetig betrieben werden muss und eine fortlaufende Qualifizierung voraussetzt. Jede einzelne Immobilie ist dabei individuell zu bearbeiten, was mit einem hohen personel- len Aufwand und der Notwendigkeit einhergeht, dass sowohl Eigentümer und Eigentüme- rinnen und Gemeinden zusammenwirken. Das Instrument eines Leerstandkatasters dient auch dazu, um der Forderung des § 1a Baugesetzbuch nachzukommen, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Absatz 2 des Baugesetzbuches führt weiter dazu aus, dass dazu Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklungen zugrunde gelegt werden sollen, zu denen auch Gebäudeleerstand zählen können. Wir sehen auch das Verbot der Zweckentfremdung in diesen. Die Linken haben es schon beantragt und wir würden es auch gerne verweisen. Wir wollen damit der Stadtverwaltung noch mal die Chance geben, sich nochmals auf dieses Thema einzulassen. Mit der Antwort auf unseren Änderungsantrag sind wir erst einmal zufrieden. Wir hoffen, dass die bestehenden guten Instrumente der Stadt Karlsruhe nun endlich auf Eigentümer und Eigentümerinnen leer stehender Häuser angewandt werden. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Lassen Sie mich - weil es ja der dritte Antrag in Folge ist, inner- halb von vier Wochen ist – grundsätzlich mal eines für die CDU-Fraktion sagen, wir haben in Karlsruhe einen Großteil der Vermieter mit einer sozialen Verantwortung und man könn- te langsam den Geschmack bekommen, wenn ich die Anträge der GRÜNEN und der Linken immer wieder lese, dass wir in Karlsruhe vonseiten der Vermieter eine Politik führen, die manchmal in die Ecke von Heuschrecken gestellt werden soll. Dem widersprechen wir aus- – 3 – drücklich, in Karlsruhe haben einen sozial geführten Wohnungsmarkt und ich glaube, das sprich tauch für die gesamte Stadt und für die gesamten Vermieter. Ich möchte gar nicht mehr groß darauf eingehen, weil Sie haben ja aus Klugheit entschieden, dass diese Anträ- ge zu verweisen sind in die Ausschüsse, weil sie nämlich keinen Sinn haben. Dass aber ge- nau die LINKEN, Herr Bimmerle, die gegen Datenspeicherung sind, die für den Datenschutz immer sind, auf einmal Daten verwenden wollen, die sie speichern und auswerten wollen, ja, das soll verstehen, wer will, also ich verstehe das nicht mehr. Sie haben sich mit diesem Antrag selbst die Füße abgeschnitten, gegenüber dem, was Sie manchmal in Berlin sagen. Meine Damen und Herren, wir haben als CDU-Fraktion die zweite Wohnsitzsteuer einge- führt, wir haben sie mitgetragen, um genau dahin zu wirken, dass wir manche Wohnun- gen wieder auf den Wohnungsmarkt bekommen. Die CDU-Fraktion setzt auch in Zukunft auf Freiwilligkeit und auf einen verantwortungsgeführten Wohnungsmarkt der Eigentümer, und ich glaube, was wir wirklich beraten sollten, dass wir an gewissen Randgebieten mal überlegen sollten, ob wir eine Zweckentfremdung beziehungsweis eine Umnutzung der Büros oder Immobilien der Gewerbeeinheiten eventuell für Wohnungsbebauung zulassen können für eine beschränkte Zeit. Das ist sicherlich etwas Sinnvolles, ansonsten lehnen wir Ihre Anträge komplett ab. Stadtrat Huber (SPD): Ich fasse jetzt mal zusammen, was bis jetzt gesagt wurde. Ich glaube, wir sind alle der Meinung in diesem Haus, also wir haben eine breite Mehrheit, die erkennt, dass wir Schwierigkeiten haben auf dem Wohnungsmarkt, das wir einen ange- spannten Wohnungsmarkt haben. Das ist erst mal gut. Wir sind nicht immer der gleichen Meinung, wie man diese Anspannung reduziert, das ist auch eine Feststellung. Das ist auch nicht schlimm, das ist halt Politik. Wir sind der Meinung, dass es schön ist, alle Stellschrau- ben auf jeden Fall zu kennen, an denen man drehen kann. Deswegen bin ich der Linken- Fraktion auch sehr dankbar, dass sie diesen Antrag heute gestellt hat. Ich bin auch den GRÜNEN sehr dankbar, dass sie diese Idee eingebracht hat mit den Sanierungsgebieten, die wir übrigens als Fraktion sehr gelungen finden. Jetzt müssen wir die Realitäten aber auch anerkennen. Die Realitäten stellen sich für uns in der Stellungnahme der Verwaltung relativ deutlich dar. Lieber Lukas Bimmerle, wenn wir 0,2 Prozent, nein 0,002 Prozent der Woh- nungen als Leerstand zugrunde legen, wenn Sie auf 600 kommen bei Karlsruhe, da legen Sie 3 Millionen Wohnungen in Karlsruhe zugrunde, damit Sie auf diese Zahl kommen. Also stimmt die 0,002 nicht oder die 600 stimmen nicht, eines von denen stimmt nicht. Auch zu der Uhrzeit kommen Herr Cremer und ich nicht auf diese Zahl. Es spielt im Prinzip auch gar keine Rolle, weil wir ja eine Datengrundlage haben, die zumindest in der Stellungnahme dargestellt ist und wir vertrauen der Verwaltung darauf, dass sie da komplett recht hat, beziehungsweise wir sind auch damit einverstanden, wenn man dieser Datengrundlage noch mal auf den Zahn fühlt und im Ausschuss dann vielleicht eine breitere Grundlage hat auf der man dann besser diskutieren kann. Was wir sehr wichtig finden als SPD-Fraktion, ist die Zusage, dass man den Markt im Auge behält. Wir haben hier, so hat es mir Stadtrat Zeh gerade gesagt, vor acht bis zehn Jahren schon einmal um etwas Ähnliches diskutiert und es ist schon sinnvoll immer mal wieder auf den Wohnungsmarkt zu schauen, da er sich schnell entwickelt. Gerade die Zweckentfremdung für Ferienwohnungen ist ein Markt, der sich sehr schnell entwickelt und da muss man das Auge darauf halten und immer wieder schauen und dann gegebenenfalls nachsteuern, wenn sich die Gegebenheit gibt. Was wir jetzt als Problem sehen, ist dass wir Stellen schaffen müssten, die das tun und wir einfach keinen Ertrag sehen. Wir sagen, wenn wir Stellen schaffen, dann soll man sie dort schaf- fen, wo sie etwas bezwecken können und nicht auf diesem Gebiet. Deswegen stimmen wir – 4 – dem Antrag so nicht zu beziehungsweise freuen uns dann auf die detaillierte Beratung im Ausschuss. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Eigentlich kann man dem Herrn Bimmerle ja keinen Vorwurf machen, er hat ja die DDR gar nicht erlebt. Aber Herr Borner, das muss mich doch schon sehr wundern, der Vorschlag hat sich schon sehr nach Blockwart angehört, wenn ich da höre, ehrenamtlich, schauen was steht leer. Gibt es denn auch Leistungsabzeichen für die, die besonders viele leer stehende Wohnungen finden? Wir lehnen das natürlich ab. Stadtrat Jooß (FDP): Immer wieder dasselbe Thema, mal von den GRÜNEN, jetzt kommt es von den LINKEN. Wir sehen die Vermieter nicht als Miethaie in Karlsruhe, absolut nicht und auch nicht als Spekulanten. Wir wissen natürlich, dass Eigentum verpflichtet, nur wie das ausgeführt werden muss, umgesetzt werden muss, ist eine andere Frage. Das können wir hier nicht bestimmen, da sind wir überfordert. Die Frage ist, wieso werden überhaupt Wohnungen freigehalten? Ein Vermieter lässt doch nicht aus Jux und Tollerei eine Woh- nung leer stehen. Vielleicht hat er die Wohnung für andere in der Familie oder für Freunde freigehalten. Das ist natürlich nicht zu beurteilen, aus welchen Gründen, aber wir können nicht unterstellen, dass das Miethaie sind oder Spekulanten. Es kommt immer wieder der Eindruck auf bei diesen Anträgen. Wer wie mit seinem Eigentum umgeht, das ist eigentlich deren Sache. Wir wollen keine Schnüffelei hier haben und wir brauchen auch keine Mel- deportale. Ich bin zwar nicht in der DDR aufgewachsen, aber man kommt sich vor, wie in der alten DDR, wo alles beschnüffelt und kontrolliert wird. So weit wollen wir nicht kom- men. Wir haben in Karlsruhe ein ganz tolles Instrument, das ist unsere Wohnraumakquise. Da arbeiten Kommune und Hausbesitzer zusammen, das ist deutschlandweit gefragt und wir haben dieses Modell und brauchen nicht solche radikalen Schnüffeleien, wie sie hier beantragt sind. Stadtrat Wenzel (FW): Sehr geehrter Herr Bimmerle, Sie haben erkannt, darüber müssen wir noch reden und deshalb stimmen wir heute auch nicht ab. Sie haben auch erkannt, es gibt das eine oder andere fehl- oder fremdbenutzte Objekt. Es gibt im Internet RBB, womit ich ein Problem habe, es gibt auch andere Sachen, ja, das stimmt, aber dann machen die- jenigen, die es vermieten es selbst öffentlich. Das ist das Thema, denn ich habe als Eigen- tümer von Wohneigentum ein Problem, wenn mir jemand vorschreibt, was ich mit meinem Eigentum mache, wem ich es vermiete und wie ich es vermiete. Ich kann mir nicht vorstel- len, dass eine Person, ob die ehrenamtlich oder bestellt oder staatlich beauftragt ist, auf mein Grundstück geht und schnüffelt, was bei mir passiert. Es wäre nicht gut, wenn diese Entwicklung hier in unsere Stadt käme, wo Wohnungseigentümer sehr viel Verantwor- tungsgefühl haben und die meisten Wohnungen hier nach der Volkswohnung auch von Privateigentümern zur Verfügung gestellt werden. Wir müssen aufpassen, dass hier nicht der Geruch entsteht, dass wir plötzlich in eine Schnüffelstadt geraten. Deshalb reden wir noch einmal darüber, um einfach auch diese Schärfe und Unlogik hier herauszubekom- men. Das Beste an dem Antrag ist die freiwillige Verweisung in die Ausschüsse. Der Vorsitzende: Der Antrag kommt trotzdem wieder irgendwann hierher, ich möchte nur darauf hinweisen. Stadtrat Schnell (AfD): Nur ganz kurz in Ergänzung zu dem, was Herr Hock gesagt hat und was Sie auch schon gehört haben, wer wissen will oder sehen will, wo die geistigen – 5 – Wurzeln dieses Antrages herkommen, der fährt bitte nach Berlin und fahrt dort nach Ho- henschönhausen und schaut sich die Stasigedenkstätte an. Stadtrat Bimmerle (Die LINKE.): Ich danke Anton Huber für den Hinweis auf meinen kleinen Fauxpas zwischen 0.002 Prozent und 0,05 Prozent. Daher kommt meine Aussage zu 600 Wohnungen. Das schwankt je nach Wohneinheiten, aber ich liefere gerne noch mal die Zahlen nach, damit es keine Missverständnisse gibt. Ich danke auch der CDU und den anderen Fraktionen mit dem SED-Vergleich. Ich habe eine Wette am Laufen, also wenn ich es schaffe, jede Gemeinderatssitzung eine SED- oder ein Planwirtschaftsvergleich zu be- kommen, dann gibt es einen Kasten Bier, also machen Sie es ruhig weiter, ich freue mich sehr. Der Vorsitzende: Also, beide Anträge sind verwiesen in den Hauptausschuss. (Zuruf) Die GRÜNEN haben gesagt, sie sind zufrieden, aber wir können es auch dann gerne ge- meinsam diskutieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. November 2019
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0800 Dez. 6 Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 14.01.2020 3 x Kurzfassung Nach Abwägung der geschilderten Fakten wird derzeit nicht befürwortet, ein Kataster von zweckentfremdetem Wohnraum einzurichten und das Zweckentfremdungsverbot durch den Erlass einer entsprechenden Satzung einzuführen. Die Verwaltung empfiehlt den Weg der Freiwilligkeit mit dem Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) sowie Wohnraum- akquise weiter zu gehen. Die Verwaltung empfiehlt auch mit den aus dem Zensus 2021 gewonnenen Daten, die dann vollständig und aktuell sind, die Situation erneut zu untersuchen. Bis dahin wird der Markt, ins- besondere hinsichtlich der Ferienwohnungen, weiter beobachtet, um bei einer wesentlichen Veränderung tätig werden zu können. Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis, ist mit der vorgeschlagenen Vorgehens- weise einverstanden und erklärt den Antrag für erledigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Thema wurde in der Sitzung des Gemeinderats im Oktober behandelt und auf Wunsch der antragstellenden Fraktion in den Hauptausschuss verwiesen. In Anbetracht der Wohnungsmarktsituation in Karlsruhe sollte in der Tat jede Wohnung für Zwecke des Wohnens genutzt werden. Die Frage für die Praxis ist jedoch, wie man an die für ein Handeln notwendigen Informationen kommt sowie wie und mit welchem Aufwand die Zahl der vermeintlich zweckentfremdeten Wohnungen minimiert werden kann. Bei dieser Abwä- gung sind folgende Themen von Interesse: I. Möglichkeiten der Zweckentfremdung Grundlage für ein ordnungsrechtliches Handeln der Kommune ist eine Satzung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) Baden-Württemberg. Eine Zweckentfremdung liegt nach diesem Gesetz insbesondere vor, wenn der Wohnraum 1. überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, 2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, 3. nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, 4. länger als sechs Monate leer steht oder 5. beseitigt wird. Zu 1: Gewerbliche Nutzung Die Bilanz der Nutzungsänderungen für den Wohnungsmarkt ist weiterhin positiv, da von 2009 bis 2018 durchschnittlich 54 Wohnungen pro Jahr, die zuvor gewerblich genutzt wurden, dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten und durchschnittlich acht Wohnungen pro Jahr den umgekehrten Weg gingen. Näheres kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Durch Neubau und Nutzungsänderungen entstandene Wohnungen* in Karlsruhe seit 2009 Jahr Neubau Bestand (Nutzungsänderungen) Bilanz Zugang Zugang Wegfall 2009 713 39 10 742 2010 546 21 7 560 2011 554 55 3 606 2012 660 34 21 673 2013 497 73 10 560 2014 507 82 7 582 2015 502 51 3 550 2016 525 45 8 562 2017 559 70 6 623 2018 817 67 0 884 Durchschnitt 588 54 8 634 * Veränderungen durch Baumaßnahmen ohne Nutzungsänderungen sind nicht berücksichtigt. Zu 2: Bauliche Veränderungen Dieser Tatbestand kommt in der Praxis nur sehr selten vor. Zu 3. und 4: Ferienwohnungen und Leerstand Die Zahl der Ferienwohnungen und der leerstehenden Wohnungen wird in keiner laufenden Statistik erhoben. Einzige verlässliche, aber nicht aktuelle, Datengrundlage bilden die im Rah- men des Zensus 2011 bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhobenen Daten. In Baden-Württemberg haben die Städte Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Stuttgart und Tübin- gen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Satzung nach dem ZwEWG zu erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Damals lag fol- gende Situation in den zuvor genannten Städten und in Karlsruhe vor: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Stadt Einwohner Wohnungen Ferienwohnungen Leerstand ∑ % ∑ % Freiburg 209.628 111.367 518 0,47 2.533 2,27 Heidelberg 146.751 75.559 137 0,18 2.506 3,32 Konstanz 77.796 41.932 493 1,18 1.001 2,39 Stuttgart 585.890 302.272 372 0,12 11.291 3,74 Tübingen 82.511 39.270 112 0,29 1.575 4,01 Karlsruhe 289.173 152.221 167 0,11 3.542 2,33 Im Gegensatz zu den Städten Konstanz und Freiburg spielt das Thema Ferienwohnungen in Karls- ruhe eine andere Rolle. Im Jahre 2011 wurden lediglich 0,11 % aller Wohnungen in Karlsruhe als Ferienwohnungen genutzt. Ferienwohnungen, die bei Erlass einer Satzung zum Zweckentfrem- dungsverbot legal vorhanden sind, genießen Bestandsschutz. Ebenso erfüllen Untermietverhältnis- se und mittelfristig möblierte Vermietungen nicht gewerblicher Art den Tatbestand des Gesetzes nicht. Nach stichprobenartigen Recherchen der Verwaltung hat sich die Anzahl der Ferienwohnungen in Karlsruhe, die über das Internet angeboten werden, im Vergleich zu 2018 nicht verändert. Dieser Markt ist jedoch weiter im Auge zu behalten. Solange es jedoch keine gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietungsportale gibt, ist nach Erfahrungen der betroffenen Städte ein Nachweis der gewerblichen Vermietung kaum zu führen. Der Landesgesetzgeber wartet in dieser Frage einen Rechtsstreit der Stadt München mit einem Internetanbieter ab. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung wurden zum Stichtag 9. Mai 2011 insgesamt 3.542 Wohnungen in Karlsruhe als leerstehend eingestuft. Bezogen auf den damaligen Gesamt- wohnungsbestand entsprach dies einer Leerstandsquote von 2,33 %. Neben Freiburg hatte Karlsruhe von allen baden-württembergischen Großstadtkreisen damit die niedrigste Leer- standsquote und lag noch unter der für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt allgemein übli- chen Fluktuationsreserve von 3 %. Zudem ist die Leerstandsquote nach der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 als überhöht einzustufen, da auch Wohnungen als leerstehend erfasst wurden, die zum Beispiel aufgrund eines Mieterwechsels zum Erhebungszeitpunkt kurzfristig leer standen („unechter“ Leerstand). Auch wurde nicht erfasst, wie lange eine Wohnung bereits leer stand. Eine Aktualisierung der Daten kann erst mit der nächsten Gebäude- und Wohnungs- zählung im Rahmen des Zensus 2021 erfolgen. Im empirica Wohnungsmarktreport 2016 wird der marktaktive Leerstand im Geschosswoh- nungsbau ausgewiesen. Im Vergleich zur Leerstandsquote der Gebäude- und Wohnungszäh- lung sind im empirica Index lediglich Leerstände in Geschoßwohnungen erfasst. Marktaktiv be- deutet, dass nur Wohnungen betrachtet werden, die unmittelbar disponibel sind, das heißt in einem vermietbaren Zustand sind. Ebenso berücksichtigt sind solche Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Verfügung stehen, aber gegebenenfalls innerhalb von sechs Mo- naten aktivierbar wären. Die Angaben basieren zum Teil auf rechnerisch ermittelten Schätzwer- ten. Die Leerstandsquote nach empirica lag damals unter 1 %, bundesweit bei 3 %. Jedoch ist die marktaktive Leerstandsquote nach empirica als Indikator für einen angespannten (Miet)Wohnungsmarkt in Karlsruhe nur eingeschränkt tauglich, auch deshalb, weil die Daten- ermittlung nicht konkret offengelegt wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Tabelle zu den Wohnungsdaten Zensus 2011 zeigt auch auf, dass Karlsruhe bezüglich Feri- enwohnungen und Leerstand jeweils hinterste Plätze belegt. Im Bereich Ferienwohnungen be- stand sowohl in Freiburg als auch in Konstanz Handlungsbedarf. Gleiches galt für den Bereich Leerstand in Tübingen, Stuttgart und Heidelberg. Zu 5.: Abriss Wenn in Karlsruhe ein Wohngebäude abgerissen wird, erfolgt wegen des akuten Mangels an bebaubaren Flächen im Regelfall eine zeitnahe Neubebauung mit einer höheren Wohnfläche. Fazit: Auch wenn man alle Möglichkeiten der Zweckentfremdung von Wohnraum nach dem ZwEWG zusammennimmt, würde sich die Erfolgsquote, also die Zahl der Wohnungen, die dem Woh- nungsmarkt in Karlsruhe erhalten blieben oder wieder zugeführt werden könnten, in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Die Zahl wird auf jeden Fall nicht so groß sein, um die An- spannung des Wohnungsmarkts merklich mildern zu können. II. Aufwand und Ertrag Die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg haben in den Jahren 2014 bis 2016 Satzungen erlassen. Für diese Aufgabe wurden ein bis drei Stellen eingerichtet. Die Erfolgsquote ist zumindest bei diesem Personaleinsatz ausbaufähig. Näheres hierzu kann der Landtagsdrucksache 16 / 4278 vom 19.06.2018 entnommen werden. In der Presse wird oft von großen Erfolgen der Stadt München beim Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum berichtet. Nicht unerwähnt sollte dabei bleiben, dass zur Bewältigung dieser Aufgabe in München ca. 35 Stellen zur Verfügung stehen. III. Gewinnung von Informationen Eine Möglichkeit, an die notwendigen Informationen zum Aufbau eines Katasters von zweck- entfremdeten Wohnungen zu kommen, wäre, jedes Gebäude durch Beauftragte der Stadt vor Ort hinsichtlich einer möglichen Zweckentfremdung von Wohnraum zu prüfen. Ob man dies in Karlsruhe will, ist eine grundsätzliche Frage. Die Verwaltung empfiehlt diese Alternative aus grundsätzlichen Erwägungen nicht. Abgesehen davon, würde dies einen enormen Personalauf- wand verursachen und müsste zwecks Aktualität in relativ kurzen Abständen fortlaufend wie- derholt werden. Eine andere Möglichkeit der Informationsgewinnung wäre die Einrichtung von Meldeportalen (digital, Telefon oder per Post), wie dies von den fünf genannten Städten gehandhabt wird. Nachteil dieser Variante ist u.a., dass dieses Kataster nie vollständig wäre, da es dem Zufall überlassen bleibt, welche Wohnungen durch Nachbarn etc. zur Anzeige gebracht werden. Die Verwaltung steht der Einrichtung derartiger Meldeportale kritisch gegenüber. Denunzierungen sind bei solchen Portalen Tür und Tor geöffnet. In früheren Jahren wurde bei der Umsetzung der Zweckentfremdung die Erfahrung gemacht, dass durch Anzeigen, die oft anonym erstattet wurden, auf eine vermeintliche Zweckentfremdung von Wohnraum hingewiesen wurde. Auch dies ist eine grundsätzliche Frage, ob sich die Stadt Karlsruhe mit einer solchen Thematik ausein- andersetzen möchte. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Im Rahmen des Zensus 2021 wird bundesweit wieder eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Fragenkatalog wird gegenüber 2011 umfangreicher sein; z. B. werden auch Dauer und Gründe des Leerstandes sowie die Miethöhe abgefragt. IV. Ergebnis Nach Abwägung der geschilderten Fakten wird derzeit nicht befürwortet, ein Kataster von zweckentfremdetem Wohnraum einzurichten und das Zweckentfremdungsverbot durch den Erlass einer entsprechenden Satzung einzuführen. Die Verwaltung empfiehlt den Weg der Freiwilligkeit mit dem Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) sowie Wohnraum- akquise weiter zu gehen. Die Verwaltung empfiehlt auch mit den aus dem Zensus 2021 gewonnenen Daten, die dann vollständig und aktuell sind, die Situation erneut zu untersuchen. Bis dahin wird der Markt, ins- besondere hinsichtlich der Ferienwohnungen, weiter beobachtet, um bei einer wesentlichen Veränderung tätig werden zu können. Dabei ist auch von Interesse, ob und wie der Landes- gesetzgeber hinsichtlich der Auskunftspflicht von Vermietungsportalen reagieren wird.
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Extrahierter Text
Niederschrift 5. Sitzung Hauptausschuss 14. Januar 2020, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/0800 dazu: Daten aus vorbereitenden Untersuchungen von Sanierungsgebieten verwenden Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1012 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und weist auf die Verweisung aus dem Gemeinderat hin. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) führt aus, sollte man dieses Kataster einführen, sei für seine Fraktion, dass es ein Meldeportal werde, was dementsprechend auch zusätzliche Personalstellen nach sich ziehe. Trotz der Antwort der Verwaltung sei für ihn das Anliegen wichtig. Man erachte es als wichtig, auch wenn es nur einen begrenzten Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben werde. Gerne wolle er auf das Thema Meldeportal eingehen. Das Statement der Verwaltung halte er für unglücklich, wenn von Denunziantentum gesprochen werde. Werde eine Zweckentfremdungssatzung eingeführt, würde ein Meldeportal nur dazu führen, Aktivitäten, die dann laut Gesetzeslage nicht rechtskonform seien, zu melden. – 2 – Stadtrat Löffler (GRÜNE) geht auf die Leerstandsquote ein. Die Verwaltung sage, 2,3 % seien ein geringer Wert, der notwendig sei als Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. Gleichzeitig handle es sich um unechten Leerstand. Würden mit dem geplanten Zensus 2021 Zahlenwerte für den echten Leerstand dargestellt? Stadträtin Binder (DIE LINKE.) betont, sie verstehe den Antrag der GRÜNEN als Ergänzungsantrag. Letztendlich gehe es um eine weitere Ausführung dessen, worum es eigentlich gehe. Das Meldeportal als Denunzierung zu verstehen, halte sie für fragwürdig. Es gehe darum, ein Problem anzugehen. Beim Wohnraum gebe es in Karlsruhe Probleme. Wenn man die Möglichkeit habe, über Hinweise aus der Bevölkerung auf die Besitzer zuzugehen, dann sei dies eine Unterstützung. Mit dem, was man zum neu aufzustellenden Zensus an Daten und Informationen gewinne, könne man abgleichen, ob die Zahlen halbwegs real seien, ob man mit dem weiterarbeiten könne. Deshalb halte sie es für hilfreich, im Vorfeld dieses Zensus so etwas mit einer Datensammlung zu unterstützen. Dann habe man Vergleichsmöglichkeiten und gleichzeitig einen kleinen Teil an Hilfestellung zur Behebung der Wohnungsnot. Stadtrat Pfannkuch (CDU) stellt fest, die Idee des Antrags habe keine Relevanz. Es sei reiner Aktionismus, etwas zu fordern, was nicht relevant sei, nur weil man objektiv ein Problem auf dem Wohnungsmarkt habe. Man solle warten, bis man neue belastbare Zahlen habe. Der Vorsitzende fasst zusammen, die Erwartung sei, dass man beim Mikrozensus so konkrete Ergebnisse bekomme, dass man unterscheiden könne. Frau Wiegelmann-Uhlig (Amt für Stadtentwicklung) fügt hinzu, der Zensus 2021 werde entgegen des Zensus 2011 die Gründe und die Dauer des Leerstandes mit erfragen. Dann könne man substantiellen Leerstand von einem Fluktuationsleerstand unterscheiden. Der Vorsitzende erklärt, das Thema Denunziantentum habe etwas damit zu tun, dass man diese Antragsidee schon mehrfach diskutiert habe. Zeitweise habe man im Gemeinderat eine emotionale Debatte geführt. Daraus habe sich eine Mehrheit im Gemeinderat ergeben, die gesagt habe, es könne nicht sein, dass man die Bevölkerung aufrufe, den Nachbarn zu verpetzen. Das sei von der Zielsetzung her nicht passend. Sehr wohl lasse man sich aber Wohnungen oder Häuser melden, was immer wieder mal passiere. Dann kümmere man sich auch darum. Gerade die Wohnraumakquise habe einen nennenswerten Teil an Wohnungen akquirieren können, weil man auf die Eigentümer zugegangen sei und sie auf die leer stehenden Wohnungen angesprochen habe. Interessanterweise seien es oft ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die negative Erfahrungen mit Mieterinnen und Mietern gemacht hätten oder die einen Sanierungsaufwand in ihren Wohnungen hätten, den sie sich im Moment nicht zutrauten zu beseitigen. Hierfür sei die Wohnraumakquise ein passendes Instrument. Nachdem man auf diesem Weg immer wieder Zurufe bekommen habe, sehe man auch aus dieser Erfahrung heraus keinen Sinn in einem standardisierten Leerstandskataster oder einem öffentlichen Aufruf. Das sei der Hintergrund der bisherigen Diskussion, die man im Gemeinderat zu dem Thema hatte. Eine solche Satzung stelle einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung dar und mache nur Sinn, wenn man auch prüfe, ob das umgesetzt werde. Daher empfehle er, dem – 3 – Vorschlag der Verwaltung zu folgen, diesen Mikrozensus abzuwarten und sich dann noch einmal mit der Sache zu beschäftigen. Bei den Informationen, die man über die Sanierungsgebiete bekomme, müsse man ein Stück weit den Datenschutz beachten. Aber es werde dadurch noch einmal intensiver möglich sein, auf einzelne Eigentümer zuzugehen. Hinzu komme, dass man unter bestimmten Prämissen ein Vorkaufsrecht habe, wenn solche Häuser, die im Sanierungsgebiet liegen, an den Markt gingen. Darüber könne man, wenn man vor allem mit der Innenstadt weitere Erfahrungen gemacht habe, noch einmal reden. Er habe das Bedürfnis stärker in die Strukturierung einzugreifen. Aber man könne nicht durch möglicherweise nicht ganz gesetzeskonforme Grundlagenbeschlüsse die Leute aufschrecken. Jetzt müsse man überlegen, wie man mit den Anträgen verfahre. Er habe die Reaktion der GRÜNEN auf den Änderungsantrag so verstanden, dass man es erst einmal dabei bewenden lassen könne und es dann gegebenenfalls nach dem Mikrozensus noch einmal vertiefe. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) stimmt zu, das Thema nach dem Zensus noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Der Vorsitzende sagt zu, dann die Teilauswertung noch einmal vertieft zur Diskussion zu bringen. Dann könne man solche Aspekte noch einmal neu diskutieren. Allerdings könne er nicht sagen, wann die Ergebnisse vorliegen. Das werde frühestens 2022 sein. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt er einstimmige Zustimmung fest. Anschließend schließt er den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:56 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 4. Februar 2020