Einsatz von Pestiziden/Insektiziden auf verpachteten oder eigengenutzen Flächen auf Durlacher Gemarkung

Vorlage: 2019/0795
Art: Anfrage
Datum: 04.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2019

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • ANFRAGE B90 Die Grünen - Einsatz von Pestiziden
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 15.08.2019 eingegangen am: 15.08.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 18 öffentlich Dez. 6 / LA Einsatz von Pestiziden/Insektiziden auf verpachteten oder eigengenutzten Flächen auf Durlacher Gemarkung Nach allgemeiner wissenschaftlicher Erkenntnis hat der Einsatz von Insektiziden und Pestiziden einen Einfluss auf die Artenvielfalt und den Insektenschwund. Anfrage:  Wie wird der Einsatz von Insektiziden und Pestiziden auf den Flächen der Durlacher Ge- markung gehandhabt, die der Pflege des Durlacher Stadtamts obliegen?  Enthalten die Pachtverträge der Pächter von Durlacher Flächen Klauseln, die den Einsatz von Insektiziden und Pestiziden auf diesen Flächen a) einschränken oder b) verbieten?  Wenn ja, welchen Anteil an den gesamten verpachteten Flächen machen derart gestalte- te Verträge aus?  Wie wird kontrolliert, ob die Pächter sich bezüglich des Einsatzes von Insektiziden und Pestiziden auf den verpachteten Flächen vertragskonform verhalten (im Falle entspre- chender Klauseln)? unterzeichnet von: Sonja Klingert für die B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion

  • STELLUNGNAHME LA - Einsatz Pestizide
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 15.08.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0795 Dez. 6 / LA und StaDu, Abt. GBA Einsatz von Pestiziden/Insektiziden auf verpachteten oder eigengenutzten Flächen auf Dur- lacher Gemarkung Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 18 x Stellungnahme durch das Stadtamt Durlach, Abteilung Gartenbau:  Wie wird der Einsatz von Insektiziden und Pestiziden auf den Flächen der Durlacher Gemarkung gehandhabt, die der Pflege des Durlacher Stadtamts obliegen? Die für die Pflege der öffentlichen Grünanlagen verantwortliche Abteilung Gartenbau verwendet keine Insektizide oder Pestizide in den Anlagen oder im Straßenbegleitgrün; dies wird im Einvernehmen mit dem Fachamt Gartenbauamt Karlsruhe seit Jahren so gehandhabt. Stellungnahme durch das Liegenschaftsamt, Sachgebiet Grundstücksbewirtschaftung:  Enthalten die Pachtverträge der Pächter von Durlacher Flächen Klauseln, die den Einsatz von Insektiziden und Pestiziden auf diesen Flächen a) ein- schränken oder b) verbieten? Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel jeglicher Art wird durch das Pflanzenschutzgesetz geregelt, für die Anwendung ist eine entsprechenden Berufsausbildung und ein somit erworbener Sachkundenachweis erforderlich. Die entsprechenden Einschränkungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden über Gebietsverordnungen als auch Anwendungsbestimmungen des Gesetzgebers (Gewässerschutz, Erosionsgebiete etc.) geregelt. Entsprechend sind die Pflanzenschutzmittel, worunter auch biologische Präpa- rate fallen, mit entsprechenden gesetzlichen Auflagen versehen, die nicht explizit in Pachtverträgen aufgenommen sind, was aufgrund des Umfanges der Regularien nicht möglich wäre. Die Stadt hat in den Freizeitgärten den Einsatz von Pflanzenschutz, bis auf biologische Präparate, verboten. Dies ist auch in den Pachtverträgen verankert. Auf den landwirt- schaftlichen Flächen, die als Existenzgrundlage für die Betriebe notwendig sind, wird auf ein auf nicht EU-Ebene abgestimmtes Verbot verzichtet. Nichts desto trotz wird durch die Stadt die ökologische Bewirtschaftung, welche aber nicht an allen Standorten möglich ist, bevorzugt. -2-  Wenn ja, zu welchem Anteil an den gesamten verpachteten Flächen machen derart gestaltete Verträge aus? Gartenpachtverträge, die nicht unter die Verordnungen und Regelungen der EU gehö- ren, zu 100%.  Wie wird kontrolliert, ob die Pächter sich bezüglich des Einsatzes von Insek- tiziden und Pestiziden auf den verpachteten Flächen vertragskonform ver- halten (im Falle entsprechender Klauseln)? Die Kontrolle der Applikation von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Flä- chen gehört nicht zu den der Stadt übertragenen Aufgaben. Diese Aufgabe darf aus- schließlich das Landratsamt (Landwirtschaftsamt) übernehmen. Der Nachweis bei den Kontrollen muss absolut sicher sein, da bei Zuwiderhandeln empfindliche Strafen zu erwarten sind (EU Recht Cross Compliance sowie aus den Vorgaben der Agrarumwelt- maßnahmen und Zertifizierungsverfahren).