Straßenreinigung der Fußgängerwege und -treppen am Durlacher Turmberg
| Vorlage: | 2019/0792 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 04.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 22.07.2019 eingegangen am: Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 17 öffentlich Stadtamt Durlach, Abt. GBA und H + G i.B.m. AfA und Forst Straßenreinigung der Fußgängerwege und -treppen am Durlacher Turmberg Das Stadtamt Durlach möge offenlegen, mit welcher Häufigkeit die Wander- und Spazierwege am Turmberg, insbesondere die Wege ausgehend von der Turmbergstraße und dem Wolfweg sowie die Flächen um die Aussichtsterrasse und Parkplätze, von Müll und Unrat gereinigt wer- den. Sachverhalt: Durch die Sanierung der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg, ein florierendes, überregional bekanntes Restaurant, einen attraktiven Waldspielplatz und reizvolle Wanderwege hat sich der Freizeitwert des Naherholungsgebietes und Ausflugzieles Turmberg noch weiter erhöht. Die unverändert freie Zufahrt für Kraftfahrzeuge in Verbindung mit bislang unterlassener Park- raumbewirtschaftung auf dem Turmberg und die beschlossene Anbindung der Turmbergbahn an das KVV-Straßenbahnnetz sorgen für tendenziell steigende Besucherzahlen. Die Ver- schmutzung der öffentlichen Wege und der achtlos entsorgte Müll am Wegesrand scheint mit den Besucherzahlen zu korrelieren. Die aktuellen Reinigungspläne scheinen lediglich die Aussichtsterrassen und die unmittelbare Umgebung zu umfassen und sind möglicherweise nicht ausreichend. Begründung: Für die Nutzung des Turmbergs als Ausflugsziel für die Einwohner und die Besucher der Stadt Karlsruhe ist es zwingend erforderlich, die negativen Auswirkungen der steigenden touristischen Nutzung (Verkehr, Lärm, Abfallaufkommen etc.) bestmöglich im Sinne der Anwohner zu kompensieren. Solche Maßnahmen erhöhen die Akzeptabilität der touristischen Nutzung und Seite 2 __________________________________________________________________________________________ müssen als Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration von Ausflugszielen in ein gewachsenes, wohnwirtschaftlich genutztes Quartier verstanden werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 24.07.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0792 Stadtamt Durlach Abt. GBA und H + G i.B.m. AfA und Forst Straßenreinigung der Fußgängerwege und –treppen am Durlacher Turmberg Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 17 X Die Straßen, Wege und Treppen im Bereich des Turmbergs liegen in der Zuständigkeit des Stadtamtes Durlach, des Amtes für Abfallwirtschaft und des Forstamtes. Die Reinigung erfolgt nach folgenden Vorgaben: Bereich Zuständigkeit Reinigungsintervall Wander- und Spazierwege Stadtamt Durlach, Abt. Gar- tenbau, Forstamt nach Bedarf Grünanlagen beim Turm, Pflasterfläche und Treppen- anlage vor dem Restaurant Stadtamt Durlach, Abt. Gar- tenbau 3 x wöchentlich Aussichtsterrasse, Sitzstufen, Treppen und Parkplatz Stadtamt Durlach, Abt. Hochbau und Gebäudewirt- schaft 1 x täglich (Mo – Fr) sowie private Firma (Sa, So und Feiertag) Zufahrtsstraßen Amt für Abfallwirtschaft 14-tägig Befestigte Fußwege Reichert- straße und Jean-Ritzert- Straße Amt für Abfallwirtschaft nach Bedarf Wege ausgehend von der Turmbergstraße und dem Wolfweg Tiefbauamt 14-tägig Hexenstäffele Anlieger, Tiefbauamt, Forst- amt und Stadtamt Durlach nach Bedarf Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereich Zuständigkeit Reinigungsintervall Turmberg Kinderspielplatz beim Schützenhaus Stadtamt Durlach, Abt. Gar- tenbau 1 x täglich Waldseilpark Betreiber - Wald- / Wanderparkplatz gegenüber Turmbergspiel- platz und ehemaligemGrill- platz Forstamt 1 x wöchentlich