BBPL Ochsentorstraße/nordöstlicher Altstadtrand Durlach
| Vorlage: | 2019/0791 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 04.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 14.07.2019 eingegangen am: 17.07.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 16 öffentlich Dez. 6 / Stpl.A. BBPL Ochsentorstraße/nordöstlicher Altstadtrand Durlach Am 9. Mai 2019 wurde im OR Durlach der Aufstellungsbeschluss für einen BBPL Ochsentor- straße./nordöstlicher Altstadtrand Durlach gefasst. Dieser endet im Bereich der Blumentorstraße ungefähr in Höhe der Hausnummer 26. Dies ist auf den ersten Blick verwunderlich, da an- grenzend eine scheinbare Grundstücksbrache der ehemaligen Tankstelle besteht. Eine Bebauung ist aktuell nicht erkennbar. Hierzu haben wir folgende Fragen: • Warum wurde das genannte Areal nicht in den vorgesehenen BBPL mit einbezogen? • Sind die für dieses Grundstück vorgesehenen Baumöglichkeiten bereits anderweitig gesichert (bspw. durch einen anderen BBPL?) • Gibt es für das Areal der ehemaligen Tankstelle bereits erkennbare Bauabsichten, ggfs. gar Abstimmungsgespräche mit dem Bauherren? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Ralf Köster und die B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 17.07.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0791 Dez. 6/Stp.A. BBPL Ochsentorstraße/nordöstlicher Altstadtrand Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 16 X Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus den im Aufstellungsbeschluss formulier- ten Planungszielen. Unmittelbarer Auslöser war das Torwärterhäuschen und das östlich angren- zende (Bau-)Grundstück. Ziel des Bebauungsplanes ist weiterhin der Schutz der stadträumlichen Situation am Ochsentor und des in diesem Zusammenhang stehenden Stadtmauerverlaufes im Bereich des Parkplatzes an der Blumentorstraße. Mit dem Abknicken der Blumentorstraße, aber auch dem Ende der in öffentlichem Besitz befindlichen Fläche ändert sich die planungsrechtliche Situation am "Tankstellengrundstück". Dort gelten im Moment - der Bebauungsplan 614 „Nutzungsartfestsetzung“, der ein Mischgebiet (MI) festsetzt, - der Bebauungsplan 421, der auf dem Grundstück eine seit langer Zeit nicht mehr vorhandene Bestandsbebauung darstellt und eine (rückwärtige) Bauflucht festsetzt, - der Bebauungsplan Nr. 846 „Innenbereich Karlsruhe-Durlach“, - der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Altstadt Durlach, - die Gesamtanlagensatzung Altstadt Durlach (§ 19 Denkmalschutzgesetz) und in Zukunft - die im Herbst als Satzung zu beschließende Gestaltungssatzung Altstadt Durlach (§ 74 Lan- desbauordnung) und - die noch zu erarbeitende Erhaltungssatzung Altstadt Durlach (§ 172 Baugesetzbuch). Die Baumöglichkeiten für das Tankstellengrundstück ergeben sich ansonsten im Moment aus der Verpflichtung sich in die umgebende Bebauung einzufügen, sowie aus dem Denkmalrecht. Notwendigenfalls ist eine Zurückstellung von Baugesuchen und die Erstellung eines Bebauungs- planes auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Altstadt Durlach möglich. Dem Stadtplanungsamt sind keine Bauabsichten bekannt. Abstimmungsgespräche mit einem etwaigen Bauherrn wurden seitens des Stadtplanungsamtes nicht geführt.