Errichtung eines Fußgängerübergangs am Blumentor Parkplatz
| Vorlage: | 2019/0788 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 07.08.2019 eingegangen am: 07.08.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 13 öffentlich Dez. 2 / OA Errichtung eines Fußgängerübergangs am Blumentor Parkplatz Antrag: Hiermit beantragen wir die Errichtung eines Fußgängerübergangs (Zebrastreifen) am Fußweg des Blumentorparkplatzes Ecke Pfinzstraße. Begründung: Der bestehende Übergang mit einer Verkehrsinsel als Querungshilfe wird benutzt durch Bürger und Bürgerinnen, die das Turmbergbad besuchen, Anwohner, die in den Altstadtring wollen sowie als Schulweg für Kinder. Zukünftig wird der Weg deutlich mehr genutzt werden, wenn das Anna-Leimbach-Haus und die angeschlossene Kita eröffnen. Der aktuelle Übergang ist in unserem Auge nicht fußgängergerecht genug in Anbetracht der sehr hohen Fahrzeugdichte auf der Pfinzstraße. Nachdem in der Pfinzstraße und Blumentorstraße Tempo 30 eingerichtet wurde, sollten auch die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sein. unterzeichnet von: Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Doris Böhler-Friess
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 07.08.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0788 Dez. 2 / OA Errichtung eines Fußgängerübergangs am Blumentor Parkplatz Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 13 x Kurzfassung Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Parkplatz Blumentor wird durch die Stadtverwal- tung geprüft. Der Ortschaftsrat Durlach erhält nach Prüfung eine Mitteilung über das Ergebnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstat- tung von Fußgängerüberwegen vorzunehmen (R-FGÜ 2001). Mit Erlass vom 1. Februar 2019 hat das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg die Ein- richtung von Fußgängerüberwegen erleichtert. Dazu wurde den Verwaltungsbehörden ein Leit- faden zur Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg übermittelt. Der Leitfaden ist online unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/fussverkehr/fussgaengerueberwege/ verfügbar. Vor Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind Verkehrserhebungen durchzuführen. So muss das Verhältnis zwischen zu Fuß Gehenden und dem Kraftfahrzeugverkehr, in der Zeit mit der höchsten Verkehrsbelastung, ermittelt werden. Aufgrund der Sommerferien in Baden-Württemberg können verwertbare Zahlen erst Ende Sep- tember erhoben werden. Die Stadtverwaltung wird das Ergebnis der Prüfung dem Ortschaftsrat Durlach zeitnah mitteilen.