Rekultivierung der Durlacher Mülldeponie
| Vorlage: | 2019/0787 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.09.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion vom: 06.08.2019 eingegangen am: 06.08.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 12 öffentlich Dez. 5 / AfA Rekultivierung der Durlacher Mülldeponie Die Verwaltung möge Auskunft über die Rekultivierung der Durlacher Mülldeponie geben. a) Welche Maßnahmen sind geplant? b) Welcher Zeitraum ist für die Maßnahmen vorgesehen? c) Welche Kosten werden aufgewendet? Begründung: In dem Feld unterhalb der bisherigen Nassvergärung, das für eine große Halle einer neuen Ver- gärung vorgesehen war, wurde mit großem Aufwand ein Zaun aus Kunststoffplatten gezogen. Insider munkeln, dass dieser Zaun ein Eidechsen-Gefängnis sei. Dieses Gefängnis soll später für die gesamte Mülldeponie gelten. unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Günther Malisius Dr. Stephan Noé
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 06.08.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0787 Dez. 5 / AfA Rekultivierung der Durlacher Mülldeponie Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 12 x Kurzfassung Schon seit Juli 2009 befindet sich die Deponie Karlsruhe Ost in der Stilllegungsphase. Derzeitig werden die Antragsunterlagen für die Beantragung einer Stilllegungsgenehmigung für das Regierungspräsidium Karlsruhe erarbeitet. Diese beinhalten folgende Fachpläne/Gutachten: - Arten- und naturschutzrechtliches Gutachten - Technische Ingenieurplanungen - Landschaftspflegerische Begleitpläne Auf Grundlage der Bestimmungen vom Regierungspräsidium Karlsruhe anlässlich der beantrag- ten Genehmigung ist die Ausführung der Stilllegungs- und Rekultivierungsmaßnahmen im Zeit- raum Oktober 2020 bis Dezember 2023 vorgesehen. Die Gesamtkosten der Stilllegungsmaßnahmen belaufen sich auf ca. 20 Millionen Euro. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 20.000.000 Euro 450.000 € Zuschuss für Schwachgasbehand- lung Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nachdem das natur- und artenschutzrechtliche Gutachten im Entwurf erst Ende 2018 durch das hierfür beauftragte Ingenieurbüro vorgelegt wurde, gab es im Ergebnis hierzu noch umfassen- den Klärungsbedarf. So musste zum einen eine CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaß- nahme) für einen auf dem Deponiekörper festgestellten Eidechsenbestand (ca. 80 Zaun- eidechsen) durch das Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit dem Liegenschafts-, Umweltamt und dem Amt für Abfallwirtschaft (AfA) abgestimmt werden. Diese Fläche entspricht der vom Antragsteller genannten Fläche im südwestlichen Anschlussbereich zu dem Deponiekörper. Der Flächeninhalt beläuft sich auf ca. 12.000 m² und wurde mit einer speziellen Wieseneinsaat an- gelegt. Zum Abschluss musste diese Fläche auf Weisung der Fachgutachter mit einer ca. 50 cm hohen und 30 cm ins Erdreich eingebundenen Eidechsenschutzfolie eingefriedet werden. Hier- mit soll erreicht werden, dass bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung des auf der Deponiefläche vor- handenen Eidechsenbestandes (kurz vor Baubeginn der Stilllegungsmaßnahmen) diese Fläche nicht mehr durch andere Eidechsen besiedelt werden kann. Nach geltenden naturschutzrechtli- chen Bestimmungen kann eine Ausgleichsfläche für Eidechsen nur dann als solche genutzt wer- den, wenn auf dieser Fläche noch kein Eidechsenbestand vorhanden ist. Des Weiteren wurde in den ersten Monaten des Jahres 2019 der Goldammer-Vogelbestand auf Teilen der Deponiefläche durch einen hierfür vom AfA beauftragten Fachgutachter ermittelt. Im Ergebnis hierzu musste auch für diese Vogelart eine CEF-Maßnahme abgestimmt werden. Die hierfür vorgesehene Ausgleichsfläche wird südlich der Fläche „Im Eisenhafengrund“ inner- halb eines Gehölz- und Grasstreifens angelegt. Zuletzt wurden noch ca. 40 Nistkästen und Haselmaushöhlen bestellt. Diese werden noch an hierfür geeigneten Stellen angebracht. Nachdem nun alle artenschutzrechtlichen Themen gutachterlich abgearbeitet werden konnten, wird das Abschlussgutachten derzeitig fertiggestellt. Aufbauend auf die im vorgenannten Gut- achten festgestellten Ergebnisse werden im Anschluss hierzu die technischen Ingenieurplanun- gen erarbeitet. Zuletzt können dann die Rekultivierungspläne, die auch als Anlage dem Genehmigungsantrag beigelegt werden müssen, abschließend bearbeitet werden. Vor Ausschreibungsbeginn der Maßnahme wird der Ortschaftsrat Durlach eine umfassende Information über die geplante Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen erhalten. Der aktualisierte Zeitplan kann auf Grundlage der Vorbemerkungen wie folgt dargestellt wer- den: - Fertigstellung Genehmigungsplanung bis Ende Oktober 2019 - Bearbeitung, Genehmigung und Erteilung der abfall- bis Ende Februar 2020 rechtlichen Genehmigung - Fertigstellung Ausführungsplanung bis Ende März 2020 - Fertigstellung Leistungsbeschreibung und Ausschreibungs- bis Ende April 2020 unterlagen - Durchführung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens bis Ende September 2020 und Erteilung der Bauaufträge - Baubeginn Ende Oktober 2020 - Voraussichtliches Bauende Ende 2023