Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 und S5 Haltestelle Hubstraße, Durlach

Vorlage: 2019/0784
Art: Antrag
Datum: 16.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2019

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Antrag

Zusätzliche Dateien

  • Antrag FDP - Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 und S5
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion vom: 15.07.2019 eingegangen am: 17.07.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 10 öffentlich Dez. 1 + 4 / VBK i.B.m. KVV Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 und S5 Haltestelle Hubstraße, Durlach Die Ortsverwaltung Durlach möge sich bei der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem KVV dafür einsetzen, dass die Bedarfshaltestelle „Hubstraße“ der Stadtbahnlinien S4 und S5 ab dem nächsten Fahrplanwechsel wieder eingerichtet wird. Sachverhalt / Begründung: Zum sogenannten „kleinen Fahrplanwechsel“ am 09.06.2019 hat der KVV den Bedarfshalt der Stadtbahnlinie S4 an der Haltestelle „Hubstraße“ in Durlach eingestellt. Dies wird in einem Schreiben des Oberbürgermeisters (OB) vom 05.07.2019 an das Stadtamt Durlach mit der Aufnahme des S-Bahn Haltes an der Haltestelle „Untermühlstraße“ und angeblich geringer Nachfrage für den Bedarfshalt der Stadtbahnlinie S4 an der „Hubstraße“ begründet. Zudem werde die Haltestelle „Hubstraße“ weiterhin als Bedarfshalt von der Stadtbahnlinie S5 bedient. Richtig ist vielmehr: der Bedarfshalt an der Haltestelle „Hubstraße“ ist für die dortigen Vereine sehr wichtig. Dies trifft insbesondere auch für Wettkampfveranstaltungen an Wochenenden zu. Die vom OB vorgelegten Zahlen zur Nutzung des Bedarfshaltes an Werktagen sind hierfür nicht geeignet. Wenn die bisherige Nutzung des Bedarfshaltes „Hubstraße“ von Fahrgästen der Stadtbahnlinie S4 als „gering“ eingestuft wird, dürften diese „seltenen“ Bedarfshalte auch nicht zu Verzögerungen im Betriebsablauf führen. Ein Umsteigen von Fahrgästen der Stadtbahnlinie S4 in die Stadtbahnlinie S5 - womöglich noch verbunden mit einer Rückfahrt von Grötzingen zur Hubstraße - ist im Sinne eines attraktiven öffentlichen Nahverkehrs abzulehnen. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Wir fordern daher die zügige Wiedereinführung des Bedarfshaltes von S4 und S5 an der Haltestelle „Hubstraße“. Dieser ist insbesondere für Familien und Jugendliche, die für ihre Anreise zu den Sportanlagen in der Hub den öffentlichen Nahverkehr statt des Autos wählen unverzichtbar. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Dipl.Ing. Günther Malisius

  • STELLUNGNAHME VBK und KVV - Wiedereinrichtung Bedarfshalt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 17.07.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0784 Dez. 1 + 4 / VBK und KVV Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 und S5 Haltestelle Hubstraße, Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 10 x Kurzfassung Für den überwiegenden Anteil der bisherigen Nutzer der Haltestelle Hubstraße bleibt die Bedie- nung auch nach dem 09.06.2019 unverändert. Aus der Karlsruher Innenstadt ist weiterhin eine Anbindung durch die Linie S5 gegeben. Auch aus Richtung Söllingen hat sich für die Kunden nichts verändert. Lediglich aus Richtung Bretten kommend ist ein Umstieg von der S4 in die S5 bzw. umgekehrt notwendig, um die Haltestelle Hubstraße zu erreichen. Die notwendigen Fahr- planreserven sind bei der Linie S4 nicht vorhanden um sowohl die Haltestelle Hubstraße als auch die Haltestelle Untermühlstraße zu bedienen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zum kleinen Fahrplanwechsel am 09.06.2019 wurde die neu ausgebaute, barrierefreie Halte- stelle Untermühlstraße in Betrieb genommen. Dort hielten vor dem Umbau der Haltestelle bis- her noch keine Stadtbahnlinien, so dass die Anwohner der Untermühlsiedlung diese nur über eine Fahrt mit der Tram und einem Umstieg erreichen konnten. Zusätzlich wird eine gesteigerte Nachfrage durch den Neubau der dm-Zentrale durch die dort angestellten Mitarbeiter erwartet. Daher wurden die Halte der Stadtbahnlinien S4 und S5 an der Haltstelle Untermühlstraße zum genannten Datum umgesetzt. Dieser neue Halt an der Haltestelle Untermühlstraße für die Stadtbahnlinien muss auch in den Fahrzeiten und Fahrplänen der Stadtbahnen berücksichtigt werden. Für die Stadtbahnlinie S5 stellt sich dies als unkritisch dar, da ausreichend Fahrzeitpuffer vorhanden sind. Der Halt kann zusätzlich zu den bereits vorhandenen Halten aufgenommen werden. Für die Linie S4 stellt sich dies anders dar. Ein Puffer in den Fahrzeiten ist nicht vorhanden. In Richtung Karlsruhe muss die aktuelle Taktlage genau gehalten werden, da es ansonsten zu Konflikten mit den anderen Li- nien in der Innenstadt kommt. Verschiebungen, auch in geringem Bereich, sind nicht möglich ohne negative Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der S4 und anderer Linien. In Richtung Bret- ten müssen Anschlüsse an weitere Verbindungen im Bahnhof Bretten erreicht werden. Auch dort kann die Linie S4 nicht verschoben werden, da ansonsten Reiseketten zerstört werden. Durch die Vielzahl an eingleisigen Abschnitten zwischen Grötzingen und Bretten ist auch hier kein Spielraum für Anpassungen des Fahrplans vorhanden. Auch ein Bedarfshalt muss im Fahr- plan mit einer Haltezeit berücksichtigt werden und hat somit Auswirkungen auf die Fahrzeit einer Linie. Daher wird die Haltestelle Hubstraße seit dem 09.06.2019 nur noch von der Linie S5 bedient. Durch die Linie S5 findet immer noch eine Bedienung der Haltestelle Hubstraße im 10-Minuten- Takt (in der Hauptverkehrszeit) statt. Durch den Wegfall der Linie S4 entfallen lediglich zwei von vorher acht Halten in der Stunde an der Haltestelle Hubstraße. Der überwiegende Teil der Ein- und Aussteiger an der Haltestelle Hubstraße nutzte bereits vor dem 09.06.2019 die Linie S5. Im Detail verteilten sich die Ein- und Aussteigerzahlen an der Haltestelle Hubstraße im ersten Halb- jahr 2018 folgendermaßen auf die Linien S4 und S5 (dargestellt ist die Summe der Ein- und Aussteiger pro Tag): Mo-Fr Einsteiger Aussteiger S4 Karlsruhe > Bretten 6,0 8,2 S4 Bretten > Karlsruhe 15,0 9,7 S5 Karlsruhe > Söllingen 20,2 67,9 S5 Söllingen > Karlsruhe 38,3 26,2 Sa Einsteiger Aussteiger S4 Karlsruhe > Bretten 4,2 13,0 S4 Bretten > Karlsruhe 3,5 7,6 S5 Karlsruhe > Söllingen 13,4 67,2 S5 Söllingen > Karlsruhe 56,9 24,5 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Rot = Bedienung entfallen – Umstieg in Grötzingen erforderlich Grün = Bedienung auch nach dem 09.06.2019 unverändert Für den überwiegenden Anteil der bisherigen Nutzer der Haltestelle Hubstraße bleibt die Bedie- nung auch nach dem 09.06.2019 unverändert. Aus der Karlsruher Innenstadt ist weiterhin eine Anbindung durch die Linie S5 gegeben. Auch aus Richtung Söllingen hat sich für die Kunden nichts verändert. Lediglich aus Richtung Bretten kommend ist ein Umstieg von der S4 in die S5 bzw. umgekehrt notwendig, um die Haltestelle Hubstraße zu erreichen. Eine Wiedereinführung des Haltes der Linie S4 an der Haltestelle Hubstraße kann auf Grund der engen Fahrplansituation nicht umgesetzt werden. Eine ausreichende Bedienung der Haltestelle durch die Linie S5 ist gewährleistet. So Einsteiger Aussteiger S4 Karlsruhe > Bretten 3,2 10,0 S4 Bretten > Karlsruhe 5,0 5,0 S5 Karlsruhe > Söllingen 13,8 23,5 S5 Söllingen > Karlsruhe 16,3 15,0

  • Änderungsantrag - Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 und S5
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Änderungsantrag vom: 12.09.2019 eingegangen am: 12.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 10 öffentlich Dez. 1 + 4 / VBK i.B.m. KVV Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 Haltestelle Hubstraße, Durlach Nach Beratung im Ältestenrat wird bei der Behandlung des FDP-Antrags Wiedereinrichtung Bedarfshalt S4 und S5 Haltestelle Hubstraße Durlach folgender Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt: Der Ortschaftsrat Durlach beantragt, der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe möge beschließen, den KVV aufzufordern, dass die Bedarfshaltestelle „Hubstraße“ der Stadtbahnlinie S4 ab dem nächsten Fahrplanwechsel wieder eingerichtet wird.