Sportpark Untere Hub, Sachstandsbericht der Verwaltung

Vorlage: 2019/0783
Art: Antrag
Datum: 02.09.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2019

    TOP: 9

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • ANTRAG CDU - Sportpark Untere Hub
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 11.07.2019 eingegangen am: 11.07.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 9 öffentlich Dez. 6 / LA i.B.m. Stpl.A. Sportpark Untere Hub, Sachstandsbericht der Verwaltung Die Verwaltung wird darum ersucht, dem Ortschaftsrat über den derzeitigen Sachstand zum Sportpark „Untere Hub“ in Hinblick auf die notwendigen Grundstücksankäufe, als auch über den aktuellen Verhandlungssachsachstand mit den einzelnen Grundstückseigentümern, zu berichten. Darüber hinaus berichtet die Verwaltung dem Ortschaftsrat über die weiteren Vorgehens- bzw. Verhandlungsmaßnahmen und stellt dies auch in einen zeitlichen Zusammenhang/Ausblick dar. gez. CDU Fraktion Michael Griener, Roswitha Henkel, Andreas Kehrle, Doris Böhler-Friess, Dirk Müller

  • STELLUNGNAHME LA - Sportpark Untere Hub
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 11.07.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0783 Dez. 6 / LA i.B.m. Stpl.A. Sportpark Untere Hub, Sachstandsbericht der Verwaltung Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.09.2019 9 x Kurzfassung Im Hinblick auf die notwendigen Grundstücksankäufe steht die Stadt Karlsruhe seit dem Jahr 2013 mit den betroffenen Privateigentümern stetig in Erwerbs- und Tauschverhandlungen. Soll- ten die betroffenen Grundstücke nicht im Rahmen dieser Verhandlungen komplett in städti- sches Eigentum übergehen, wird zur Realisierung des Bebauungsplanes beziehungsweise Neu- ordnung der Eigentumsverhältnisse ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch erforder- lich werden. Die Umlegung wird dann parallel zum Bebauungsplanverfahren eingeleitet wer- den. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Sachstand Grundstücksankäufe Die Stadt Karlsruhe steht seit dem Jahr 2013 mit den betroffenen Privateigentümern stetig in Erwerbs- und Tauschverhandlungen. Einerseits war den Eigentümern der angebotene Kaufpreis zu gering. Andererseits lehnten Betroffene das geplante Vorhaben aus grundsätzlichen Erwä- gungen ab. Interessierten Grundstückseigentümern wurden - unter Berücksichtigung der Wün- sche - Angebote mit unterschiedlichen Varianten unterbreitet. Die Rückmeldungen blieben je- doch trotz wiederholter Nachfrage aus. Im Juli 2018 hat der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe das Bebauungsplanverfahren "Sport- und Freizeitcampus Durlach, Untere Hub" eingeleitet. Mit der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung im Planungsprozess im Frühjahr 2019 hat das Liegenschaftsamt auf Grundlage des ersten Planentwurfes die Verhandlungen fortgeführt. Nach aktuellem Stand zeichnet sich der Tausch mit einem Eigentümer ab. Weitere Vorgehensweise und Verhandlungsmaßnahmen Sollten die von der Planung betroffenen Grundstücke nicht im Rahmen der Erwerbs- und Tauschverhandlungen komplett in städtisches Eigentum übergehen, wird zur Realisierung des Bebauungsplanes ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch erforderlich werden. Die Umlegung wird dann parallel zum Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, sobald die kon- kretisierte Planung im Zuge der Auslegung des Bebauungsplanes vorliegt. In der Umlegung werden dann - nach der Erörterung mit den jeweiligen Eigentümern - die Eigentumsverhältnisse neu geordnet und eine rechtssichere Lösung erarbeitet, die allen betroffenen Privateigentümern gerecht werden soll. Nach aktuellen Sachstand hat die Turnerschaft Durlach den Abriss ihrer bestehenden Turnhalle aus energetischen Gründen in Aussicht gestellt, was nach Abschluss der Rahmenplanung im März 2018 und nach Entwicklung des ersten Bebauungsplanentwurfes inklusive Vegetations- konzept nun eine völlig neue Planungsgrundlage darstellt. Auf dieser Grundlage und den Hinweisen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird derzeit im Zuge einer Umplanung die Erschließung und Neuordnung des Sport- und Freizeitca- mpus Durlach, Untere Hub optimiert und eine Minderung des hohen Ausgleichsflächenbedarfs angestrebt. Die Ergebnisse der Umplanung werden nach ersten Einschätzungen voraussichtlich etwa Ende 2019 / Anfang 2020 vorliegen. Die öffentliche Auslegung und Einleitung der Umlegung würde dann 2020 erfolgen und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans im Sommer 2021.