Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention, völkerrechtlicher Vertrag vom 11.05.2011, für Deutschland in Kraft getreten am 01.02.2018

Vorlage: 2019/0770
Art: Antrag
Datum: 16.08.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2019

    TOP: 34

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0770 Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention, völkerrechtlicher Vertrag vom 11.05.2011, für Deutschland in Kraft getreten am 01.02.2018 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 34 x Die Stadt Karlsruhe richtet zum nächsten Doppelhaushalt eine entsprechende Stelle zur Umset- zung der Istanbul-Konvention ein. Die Planungen zur Ausführung laufen ab sofort. Gewalt gegen Frauen ist als Menschrechtsverletzung anerkannt. Durch die Unterzeichnung der Istanbul-Konvention im Europarat hat sich Deutschland verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ge- waltbetroffenen Frauen in jeder Kommune eine leicht zugängliche Anlauf- und Beratungsstelle zur Verfügung steht. Die Stadt Karlsruhe hat mit den Frauenhäusern, der Frauenberatungsstelle, der Clearingstelle schon Einiges vorzuweisen, das Angebot reicht jedoch bei weitem nicht aus. Eine bei der Stadt angesiedelte Stelle, die „umfassende Maßnahmen zur Prävention, Interventi- on, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ (Prof. Dr. Stefanie Bock, Marburg), ergreifen kann muss den Hilfekatalog ergänzen und vervoll- ständigen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 34
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0770 Dez. 1 Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention, völkerrechtlicher Vertrag vom 11.05.2011, für Deutschland in Kraft getreten am 01.02.2018 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 34 x Kurzfassung Für die Konzepterarbeitung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde im Juli 2019 im Büro der Gleichstellungsbeauftragten eine halbe Projektstelle für zwei Jahre geschaffen. Die Stelle ist derzeit im Besetzungsverfahren. Damit sind aktuell ausreichend personelle Ressourcen für die Konzepterarbeitung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorhanden. Um das Konzept nach der Fertigstellung umsetzen zu können, ist die dauerhafte Einrichtung einer Vollzeitstelle in Karlsruhe anzustreben. Nach einem Jahr ist im Sozial- und im Hauptausschuss ein Sachstandsbericht zur Konzeptent- wicklung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 11.07.2018 hat der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe beschlossen, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zur Fortsetzung der Aufgaben zum Thema „Häusliche Gewalt in Karlsruhe“ zu beauftragen. Im Rahmen dieses Konzepts sollen die Vorgaben der Istanbul- Konvention umgesetzt werden. Innerhalb der Stadtverwaltung ist das Thema Gewalt gegen Frauen bei der Gleichstellungsbe- auftragten angesiedelt. Die Erarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geht im Umfang jedoch weit über die bisherigen Tätigkeiten in diesem Feld hinaus. Im Büro der Gleichstellungsbeauftragten wurde deshalb im Juli 2019 eine halbe Projektstelle für zwei Jahre geschaffen. Die Stelle ist derzeit im Besetzungsverfahren. Nach einem Jahr ist im Sozial- und im Hauptausschuss ein Sachstandsbericht zur Konzeptentwicklung vorgesehen. Aktuell sind also ausreichend personelle Ressourcen für die Erarbeitung eines Konzepts zum Thema „Häusliche Gewalt in Karlsruhe“ vorhanden. Da jedoch davon auszugehen ist, dass mit der Umsetzung dieses Konzepts dauerhaft mehr Arbeit in diesem Gebiet anfallen wird, ist eine langfristige Sicherung ausreichender Personalressourcen wichtig. Andere Großstädte in Baden-Württemberg wie Stuttgart, Mannheim und Freiburg haben be- reits in der Vergangenheit eigene Stellen für das Thema Gewalt gegen Frauen/Häusliche Gewalt in den Gleichstellungsbüros eingerichtet (beziehungsweise in Freiburg in der Fachstelle Interven- tion gegen Häusliche Gewalt (FRIG)). Aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten ist die dauerhaf- te Einrichtung einer entsprechenden Stelle auch in Karlsruhe anzustreben.

  • Protokoll TOP 34
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 34 der Tagesordnung: Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention, völkerrechtlicher Vertrag vom 11.05.2011, für Deutschland in Kraft getreten am 01.02.2018 Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/0770 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Die Umsetzung der Istanbul-Konvention kann in Karls- ruhe eigentlich nicht so schwer sein. Es wird schon viel gemacht, es gibt eine Clearing- Stelle für häusliche Gewalt, Frauenhäuser, es gibt oder gab Arbeitskreise bei der Stadt für alle Institutionen, die in das Thema Gewalt in der Familie, häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen involviert waren oder sind. Es gibt niedrigschwellige Beratungsstellen wie Haus 13 oder beim Verein für Jugendhilfe. Was noch verstärkt werden kann, ist der Bereich Präven- tion. Ketzerisch gefragt, brauchen wir dazu wirklich ein Konzept? Oder braucht die Stadt nicht einfach mehr finanzielle Mittel zur Stärkung der vorhandenen Strukturen? Für zwei Jahre will die Stadt eine Fünfzig-Prozent-Stelle besetzen, deren Aufgabe die Erarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist. Wir hoffen, dass dieses Kon- zept vor Ablauf eines Jahres fertig ist, die notwendigen Stellenschaffungen und oder räum- liche Voraussetzungen dann aufgezeigt sind, damit können dann die nötigen Haushaltsmit- tel eingestellt werden. Eine dauerhafte Schaffung einer entsprechenden Stelle bei der Stadt funktioniert allerdings nur, wenn der Gemeinderat sich über die Ausstattung einer solchen Stelle einig ist. Eine Karlsruher Lösung, wie die halbe Clearing-Stelle beim SkF für Stadt- und Landkreis, darf dabei nicht wieder rauskommen. – 2 – Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Liebe Kollegen von der Karlsruher Liste und den Piraten, vielen Dank, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Der Schutz für Frauen vor Gewalt ist ein Herzensthema von mir. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem, Sie haben es schon einmal vor meiner Zeit besprochen. Aufgrund der Zahlen können wir aber nicht oft genug darüber sprechen. Die Zahlen sprechen eine Sprache, dass in etwa jede dritte Frau in Deutschland von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner, ihren Mann oder Exmann betroffen ist, und jede vierte in Europa. Nur ein gewaltfreies Leben ermöglicht ein selbstbe- stimmtes Leben und genau auf diese Gewaltfreiheit zielt die Istanbul-Konvention ab. Das ist zwar ein völkerrechtlicher Vertrag, aber er bindet jede Ebene, auch die Kommunen. Die Istanbul-Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an und sie möchte die Frauen schützen und ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot schaffen. Im Bereich der häuslichen Gewalt möchte sie auch die Männer und die Kinder schützen. In Karlsruhe sind auf diesem Gebiet zahlreiche Trägerinnen tätig, das haben Sie schon ange- führt, Herr Kollege Haug, und die machen auch einen super Job, doch es ist ein bisschen schwierig, hier einen Überblick zu erhalten. Wer macht was, mit welchen finanziellen Un- terstützungen anhand welcher Kriterien? Wer bekommt von wem wie viel Geld, vom Bund, Kommune oder Land? Es fehlt auch der Check, in welchem Bereich die Stadt Karls- ruhe die Konvention erfüllt, und in welchen Bereichen sie deutlich hinterherhängt. Wo zum Beispiel gehen Frauen hin, deren Söhne über 14 Jahre alt sind? Gibt es ein ausreichendes barrierefreies Angebot? Wissen die betroffenen Frauen überhaupt sofort, wo sie sich hin- wenden können? Die Trägerinnen kämpfen zudem mit sehr unsicheren Finanzierungsstruk- turen, die ich auch noch nicht so ganz durchblicke, von Haushalt zu Haushalt mit individu- ellen Verhandlungen und das, weil es sich um eine freiwillige Leistung handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt eine ordinäre Aufgabe der Kommune ist. Dazu wird es Anfang Novem- ber auch auf Einladung des Aktionsbündnisses „Frauen gegen Gewalt an Frauen“, an dem auch viele Trägerinnen beteiligt sind, eine Einladung an einige Frauen geben, politische Sprecherinnen vonseiten der Kommunalpolitik. Wir GRÜNEN werden auf jeden Fall daran teilnehmen und spätestens danach hoffen wir, dass wir wieder im Gemeinderat über dieses Thema, den Schutz vor Gewalt gegen Frauen, sprechen. Zunächst bleibt mir nur an dieser Stelle der Verwaltung zu danken, die hier den Bedarf sieht, aus der bereits eingerichteten Stelle, die jetzt besetzt wird, eventuell auch eine dauerhafte Stelle zu schaffen, weil mit diesem strukturellen Problem werden wir uns leider noch ein bisschen auseinandersetzen müssen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Auch wir begrüßen diesen Antrag, wir hatten uns in der letzten Legislaturperiode oft darüber unterhalten, insbesondere im Sozialausschuss, wie wir mit der Istanbul-Konvention umgehen wollen und müssen. Es stellte sich uns die Frage, ob es sich dabei um eine Pflichtaufgabe handelt, denn wenn dem so ist, müssen wir diese als Kommune erfüllen, und das ist auch unsere Tendenz. Nach Prüfung stellten wir fest, die Istanbul-Konvention steht, nachdem sie von der Bundesrepublik im Februar 2018 ratifiziert wurde, im Rang eines Bundesgesetzes, deshalb hat sie eine gewisse Verbindlichkeit. Wir sehen die Verbindlichkeit auch darin, dass die Kommunen diese erfüllen müssen. Wir soll- ten als Stadt Karlsruhe ein Interesse haben daran, das Gleichstellungsbüro entsprechend auszustatten, auch insbesondere dann, wenn es in die Haushaltsberatungen kommt, denn die Fälle steigen. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums sind allein in Baden-Württemberg die Zahlen der letzten drei Jahre kontinuierlich angestiegen, zuletzt belaufen sich registrierten Fälle auf round about zwölftausend. Die Dunkelziffer ist – 3 – gerade in diesem Deliktbereich relativ hoch, denn oftmals wird häusliche Gewalt noch ta- buisiert. Die Opfer tun sich schwer gegen Familienangehörige, gegen den Partner oder die Partnerin auszusagen und die Kinder, falls es welche in der Familie gibt, sind meistens die Leidtragenden und Betroffenen. Sie erleben es oft eher als psychische Gewalt. Allein das Gewaltschutzgesetz, welches vom Gesetzgeber eingeführt wurde, hilft zwar in Teilen schnell und rasch, aber nicht jeder zeigt den Partner oder die Partnerin an, und hat den Mut, hier ein familienrechtliches Zivilrechtsverfahren anzustreben. Deswegen ist es wichtig, dass innerhalb der Stadtgesellschaft noch andere Vereine und Institutionen, auch die Stadtverwaltung hier eine Anlaufstelle bieten. Vom Verein zum Schutz misshandelter Frau- en und deren Kinder wissen wir ebenfalls, die auch Träger des Frauenhauses sind, aber genauso auch vom SkF als Träger des anderen Frauenhauses, das bei uns hier ein akuter Bedarf ist, und es ist sinnvoll, dass auch die Gleichstellungsbeauftragte und damit auch die Stadt hier einen Überblick hat und auch Hilfestellung geben kann. Deshalb unterstützen wir auch Maßnahmen, die hier hilfreich sind und weiterführen. Stadträtin Ernemann (SPD): Die Aufgabe, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen, ist für uns verpflichtend, auch wenn diese keine oder jedenfalls nicht aus- drücklich so formulierte Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Spätestens seit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention besteht für uns durchaus eine Verpflichtung zur Prävention und Be- kämpfung von Gewalt, zu der alle politischen Ebenen aufgefordert sind. Zudem hat der Gemeinderat in den letzten Doppelhaushaltsberatungen hier im Haus ausdrücklich auch immer gemeinschaftlich klargestellt, dass Frauen vor Gewalt zu schützen keine Frage der Freiwilligkeit ist, die je nach Haushaltslage entschieden werden kann, sondern ein wichtiges und verpflichtendes Feld kommunalpolitischen Handelns. Wie die Verwaltung ausführt, haben wir bereits längst eine Konzepterarbeitung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Auftrag gegeben und erwarten die Ergebnisse der Verwaltung. Den in der Stellungnah- me angekündigten Sachstandsbericht benötigen wir aus unserer Sicht spätestens rechtzei- tig zu den nächsten Doppelhaushaltsberatungen, um beispielsweise auch die in der Stel- lungnahme aufgenommene Frage nach dauerhaft notwendigem Personal im Gleichstel- lungsbereich zu diskutieren. Für die SPD-Fraktion ist es in diesem Bereich entscheidend, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir gemeinschaftlich agieren. Dies wurde im Rahmen einer großen Podiumsdiskussion im Vorfeld der Kommunalwahl einhellig von den Verbän- den gefordert. In diesem Sinne hat auch aktuell das Aktionsbündnis „Frauen gegen Gewalt an Frauen“ zu einem Gespräch eingeladen. Wir sollten die bestehende Einheit in diesem Bereich nutzen, um die Beratung und Hilfsangebote entsprechend den vorhandenen Be- dürfnissen in unserer Stadt auszuweiten und gemeinsam zu überlegen, wie wir darüber hinaus darauf hinwirken können, dass der Einsatz für Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auch tatsächlich zur Pflichtaufgabe wird. Beispielsweise wäre hier eine Resolution des Gemeinderates an das Land denkbar und sicherlich, wenn andere Kommunen ähnlich tätig werden, auch wirksam. Die SPD-Fraktion wird weiterhin mit Nachdruck daran arbeiten, Frauen vor Gewalt zu schützen und begrüßt die geplante dau- erhafte Einrichtung einer entsprechenden Stelle in Karlsruhe. Stadträtin Böringer (FDP): Es ist schon viel Richtiges gesagt worden, und wir befürwor- ten das Aufgreifen dieser Thematik in diesem Gremium. Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zum Schutz von Frauen in Deutschland und Europa. Es geht auch um die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung und um echte Gleichstel- lung, dies ist mehr als überfällig. Deshalb begrüße ich die Antwort der Stadtverwaltung. Die Stadt ist bereits in diesem Bereich aktiv, die Planungen sind im Gange und ich denke, – 4 – diese Planungen sollten wir abwarten. Für heute muss ich den Antragstellern leider mittei- len, dass wir der Verwaltung folgen und eine Neubefassung in einem Jahr befürworten. Liebe Kollegen, wenn Sie diesen Antrag erneut für die nächste Haushaltsberatung stellen würden, habe ich die begründete Hoffnung, dass meine Fraktion diesen unterstützen wird. Für heute würden wir den Antrag ablehnen beziehungsweise eine Befassung im Sozialaus- schuss befürworten. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Vorab gesagt, ich folge den Ausführungen der Kollegin Fahringer, aber ich sehe dieses Thema als eine Möglichkeit, (...) anderen Frauen den Mut zu machen an die Öffentlichkeit zu gehen, Hilfsangebote wahrzunehmen. (...) Es gibt kei- nen Ort, wo dieses Thema keinen Platz hat. Die Schande ist bei den Tätern und niemals bei den Opfern! Der Vorsitzende: Wir haben ja schon länger grundsätzlich beschlossen, dass wir die Istan- bul-Konvention umsetzen, dass wir darin auch eine kommunale Aufgabe sehen, auch wenn es eigentlich nicht zwangsläufig unter unsere Finanzierung fallen müsste, aber so lange kein andere da ist, müssen wir uns darum kümmern. Ich glaube, dass wir mit der Besetzung der halben Stelle jetzt schauen können und möglichst schnell die Konzeption auf Karlsruhe runterbrechen. Das ist aus verschiedenen Gründen nötig, das will ich jetzt gar nicht weiter ausführen. Wir würden Ihnen zusagen, sobald etwas Vorzeigbares vorliegt, würden wir in den Fachausschuss gehen, und die Aufstockung von einer halben auf eine ganze Stelle entsprechend vorbereiten. So ist das zu verstehen, was wir Ihnen dargestellt haben, und das ist ganz im Sinne der Antragsteller. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2019