Berufung der nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Kleingartenbeirates

Vorlage: 2019/0762
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.08.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2019

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9 Berufung Kleingartenbeirat
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0762 Dez. 5 Berufung der nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Kleingartenbeirates Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.09.2019 9 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen Personen für die neue Wahlperiode als stimmberechtigte, nicht gemeinderätliche Mitglieder des Kleingartenbeirates. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.000 € --- --- Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja x HHstelle 1.670.55.10.03 Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die am 15.05.2018 vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien zum Kleingartenbeirat der Stadt Karlsruhe bedingen nach § 2 Abs. 1 die Berufung stimmberechtigter Mitglieder für eine Amtsperiode. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus gemeinderätlichen und nicht gemeinderätlichen Personen zusammen. Für die nächste Amtsperiode werden folgende Vertreter der nicht gemeinderätlichen Mitglieder vorgeschlagen: Auf Vorschlag des Bezirksverbands der Gartenfreunde e.V.: Herr Alfred Lüthin Stellvertreter /-in: Herr Lothar Batschauer Auf Vorschlag der Bahn-Landwirtschaft: Herr Wolfgang Frank Stellvertreter /-in: Herr Karl Born Auf Vorschlag der Bürgervereine (AKB e.V.): Herr Dr. Helmut Rempp Stellvertreter /-in: Herr Jürgen Sickinger Auf Vorschlag des NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.: Herr Artur Bossert Stellvertreter /-in: Herr Ralf Werner Scherzinger Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen Personen für die neue Wahlperiode als stimmberechtigte nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Kleingartenbeirates.

  • 2019-09-24_154052Top9
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 9 der Tagesordnung: Berufung der nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Kleingartenbeirates Vorlage: 2019/0762 Beschluss: Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen Personen für die neue Wahlperiode als stimmberechtigte nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Kleingartenbeirates. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2019