Anlagenweg im Bereich der Landgrabenstraße in Bulach

Vorlage: 2019/0754
Art: Antrag
Datum: 01.08.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 28

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0754 Anlagenweg im Bereich der Landgrabenstraße in Bulach Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 28 x Die bestehende Fuß- und Radwegbeziehung entlang der Landgrabenstraße in Bulach zwischen dem neuen Kreisel bis zur Brücke Martinstraße wird in Form eines neuen Anlagenweges mit Freigabe für Radfahrer*innen durch den Grünzug entlang der L605 erhalten. Dieser Weg wird so geführt, dass für seine Anlage keine Baumfällungen nötig sind. Begründung/Sachverhalt: Durch den heute vorhandenen Weg entlang der Straße am Landgraben wird eine Lücke im Ge- samtwegenetz für Rad- und Fußverkehr geschlossen: Er verbindet die bestehenden Wege ent- lang der Südtangente bzw. zur Günther-Klotz-Anlage im Norden und parallel zur L605 mit den Wegen in Richtung Oberreut, Gut Scheibenhardt und Ettlingen im Süden. Wir gehen davon aus, dass diese Relation aufgrund der Lage der städtischen Planung einer wei- teren Radroute in der Bannwaldallee noch stärker an Bedeutung gewinnen wird. Daher ist es aus Bulacher Sicht wichtig, den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen in der Landgra- benstraße, unter ihnen u. a. Kinder der Grundschule Bulach und der Bulacher Kindergärten, eine sichere Wegeführung zu ermöglichen. Die von der Verwaltung aufgezeigte Alternativroute über die östliche Landgrabenstraße ist kein adäquater Ersatz für Fußgänger*innen und Kinder, da sie umwegig ist, mehrere Straßenque- rungen enthält und damit wenig attraktiv ist im Vergleich zum bestehenden Weg bzw. der vom Bürgerverein vorgeschlagenen Führung durch den Grünzug. Der Bulacher Bevölkerung und dem Bürgerverein ist es sehr wichtig, dass die neue Trasse ohne Verlust im bestehenden Baumbestand verwirklicht wird; daher der Vorschlag eines „Anlagen- weges“, der alternativ zur Straßenführung auch für Radfahrer freigegeben ist mit einer an die bestehenden Bäume angepassten gewundenen Führung – siehe die Abbildungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unterzeichnet von: Johannes Honné Christine Großmann Parsa Marvi Tom Høyem Thomas H. Hock Lüppo Cramer Max Braun Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Erläuternde Abbildungen, Quelle Bürgerverein Bulach e.V.

  • Stellungnahme TOP 28
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0754 Dez. 5 Anlagenweg im Bereich der Landgrabenstraße in Bulach Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 28 x Die Verwaltung sieht kein verkehrsplanerisches Erfordernis für einen zusätzlichen Anlagenweg und schlägt vor, auf diesen zunächst zu verzichten. Sollte sich dennoch der Bedarf durch die Ausbildung eines Trampelpfades manifestieren, wird dieser Weg im Nachgang als wasserge- bundener Weg ausgebaut. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zur Verbesserung der Verkehrssituation ist beabsichtigt, einen Kreisverkehr im Schnittpunkt der Grünwinkler Straße mit der Rampe von der L605, der Pulverhausstraße sowie der Verbindungs- straße zur Bannwaldallee zu bauen. Derzeit wird hierfür die Ausführungsplanung erstellt. Sämt- liche Verkehrsbeziehungen sind sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für die Radfah- renden und zu Fuß Gehenden berücksichtigt. Für den Radverkehr ist im fraglichen Bereich, wie er im Antrag angesprochen ist, vorgesehen, dass er auf der Verbindungsstraße zusammen mit dem Kfz-Verkehr fährt, bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Für den Fußver- kehr verläuft die Strecke über die Landgrabenstraße. Hier ist eine Straßenbeleuchtung bereits vorhanden und die soziale Kontrolle ist durch die Nähe zur Bebauung gegeben. Der im Antrag angesprochene Weg ist daher aus verkehrsplanerischer Sicht nicht erforderlich. Dies wurde bereits bei einem Vororttermin mit dem Bürgerverein und Vertreterinnen und Ver- tretern der Verwaltung diskutiert. Da aus Baumschutzgründen der Ausbau der neuen Straßen- trasse so behutsam wie nur möglich erfolgen soll, ist entlang der neuen Straßentrasse kein er- gänzender Gehweg vorgesehen. Lediglich im nördlichen Bereich, beginnend auf Höhe der Ver- längerung der Martinstraße nach Norden, ist als Anbindung in das Gewerbegebiet Unterwein- gartenfeld ein straßenbegleitender Weg vorgesehen. Die gewünschte ergänzende Wegeverbindung - losgelöst von der Straßentrasse - kann daher nur als ergänzender Anlagenweg gesehen werden in einem einfachen Ausbaustandard mit ei- ner wassergebundenen Wegedecke und ohne Wegebeleuchtung. Eine Nutzung durch Radfah- rende wäre dann zwar möglich, hat aber nicht den Komfort einer zügigen Wegeverbindung mit befestigtem Belag. Aufgrund einer fehlenden Beleuchtung kann dieser Weg nicht die Funktion als Schulweg in der Übergangszeit und in den Wintermonaten erfüllen. Da auch ein einfacher Wegeausbau eine Baumaßnahme darstellt, wurde die vorgeschlagene Trasse noch einmal in der Örtlichkeit überprüft. Der Weg ist zwar machbar. Aber auch bei opti- maler Führung müssen hier einzelne Bäume und insbesondere strauchartiger Unterwuchs ent- fernt werden, so dass zusätzlich zu den bereits erforderlichen Rodungsarbeiten für die Straßen- baumaßnahmen Eingriffe getätigt werden müssen, die aus verkehrsplanerischer Sicht nicht er- forderlich sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Straßenbaumaßnahme gemäß der überarbeiteten Pla- nung zu realisieren und auf den zusätzlichen Anlagenweg zunächst zu verzichten. Sollte sich dennoch ein Trampelpfad im besagten Bereich einstellen, kann dieser immer noch im Nach- hinein als wassergebundener Weg ausgebaut werden. Bei der Pflanzung der Ersatzbäume für die durch die Straßenbaumaßnahme zu fällenden Gehölze wird berücksichtigt, dass die potenti- elle Wegetrasse für den vorgeschlagenen Anlagenweg nicht zugepflanzt wird.

  • Abstimmungsergebnis_top28
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 28 der Tagesordnung: Anlagenweg im Bereich der Landgrabenstraße in Bu- lach Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD, FDP, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2019/0754 Beschluss: Die bestehende Fuß- und Radwegbeziehung entlang der Landgrabenstraße in Bulach zwi- schen dem neuen Kreisel bis zur Brücke Martinstraße wird in Form eines neuen Anlagen- weges mit Freigabe für Radfahrer*innen durch den Grünzug entlang der L605 erhalten. Dieser Weg wird so geführt, dass für seine Anlage keine Baumfällungen nötig sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (42 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf. Stadtrat Honné (GRÜNE): Herr Oberbürgermeister, wir wurden vom Bürgerverein gebe- ten, uns doch um diese Sache zu kümmern. Wir haben das geprüft und sind der Meinung, dass man das wirklich unterstützen sollte, dass parallel zur Straße, die ohne Gehweg ange- legt wird, eben ein paralleler Fußweg im Grünzug hergestellt wird, der gleichzeitig auch für den Radverkehr zugelassen ist, weil wir einfach nicht die Leute, und vor allem auch die Kinder auf dem Schulweg, über diese Straße schicken wollen, weil wir das für zu gefährlich halten und weil es auch für alle anderen eine interessante Verbindung ist, eher durchs Grüne zu fahren. Wir nehmen es auch in Kauf, dass das Grün, da wo dieser Weg ist, ka- putt gemacht wird. Wir würden es ungern sehen, wenn Bäume gefällt werden. Da be- hauptet der Bürgerverein, er sieht eine Möglichkeit, ohne Baumfällungen auszukommen, aber wenn ein Baum tatsächlich gefällt werden muss, dann ist es halt so, dann können auch mehrere neu gepflanzt werden. Das wäre dann auf jeden Fall sinnvoll. Insofern plä- – 2 – dieren wir weiterhin dafür, diesen Anlagenweg zu bauen, auch wenn die Verwaltung an- derer Meinung ist. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Irgendwie ist dieser interfraktionelle Antrag an uns vorbeigegangen oder wir wurden nicht angefragt, wir konnten es nicht mehr genau fest- stellen. Auf jeden Fall kennen wir natürlich die Situation vor Ort auch und es gibt Für und Wider entweder diesen Weg jetzt gleich einzurichten, wie es die Antragsteller ja beantragt haben, oder es so wie die Verwaltung zu tun, wobei aus unserer Sicht eigentlich der Vor- schlag der Verwaltung jetzt nicht nachvollziehbar ist, weil im Endeffekt gestehen Sie ja auch ein, wenn es einen Trampelpfad gibt, dann machen wir es halt. Wir würden direkt mitgehen, dass dieser Weg eingerichtet wird und unterstützen die Antragsteller des inter- fraktionellen Antrags. Stadtrat Zeh (SPD): Wir hatten es ja zuerst mit Briefen an die Verwaltung versucht. Es sind ja die Baumaßnahmen an der Kreuzung vorne vorhanden gewesen, die Umbaumaß- nahme der Kreuzung. So ein einfacher Weg, wie es in der Antwort der Verwaltung letzt- endlich zwar nicht gewünscht ist, aber doch als Möglichkeit gesehen wird, losgelöst von der Straßentrasse, als wassergebundener Weg, ohne Wegebeleuchtung, das ist das, was auch gewünscht wird, kein weiterer Straßenweg. Da sind wir auch der Meinung, dass es so gebaut werden sollte, wie die beiden Vorredner auch. Wir schließen uns dem an. Der Vorsitzende: Wir würden uns ja schon geschlagen geben. Stadtrat Hock (FDP): Das hätte ich auch gerne mitgemacht, aber eines muss ich jetzt schon sagen, auch wir haben es versucht, jeder hat es hier im Raum versucht. Ich habe immer gesagt, liebe Verwaltung, jetzt macht mal halblang, dieser Gemeinderat ist der Sou- verän hier, und wir, der Souverän der Stadt, möchten das, also bitte macht das auch! Aber dann wurde gesagt, nein, dann bringen Sie es in den Gemeinderat – bitteschön! Diesen Antrag hätten wir uns wirklich sparen können, liebe Verwaltung. Wir sind froh und dank- bar, Herr Oberbürgermeister, dass Sie jetzt sagen, Sie geben sich geschlagen, dass ist ein starkes Votum dieses Gemeinderats, herzlichen Dank. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich darf wieder ankündigen, dass wir uneinheitlich abstim- men werden. Für mich ist das Votum des Bürgervereins in Bulach bindend, aber in meiner Fraktion gibt es auch Stimmen, die sagen, Fahrräder in Grünanlagen wollen wir nicht und die Antwort der Verwaltung ist gut. Deshalb werden wir uneinheitlich abstimmen. Der Vorsitzende: Jetzt hatte ich gerade gehofft, um eine Abstimmung herumzukommen, aber wenn das jetzt gewünscht wird, damit die Uneinheitlichkeit deutlich wird, dann ma- chen wir das. Ich bitte um Ihr Votum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. November 2019