Sondernutzungsgebühren während des Baus der Kombilösung
| Vorlage: | 2019/0753 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.08.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0753 Sondernutzungsgebühren während des Baus der Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 27 x 1. Die Stadtverwaltung setzt die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren bis zur Beendigung der Baumaßnahmen der Kombilösung aus. 2. Alle nicht kommerziellen Sondernutzungen und Installationen (Sitzgelegenheiten, Pflanzenkübel etc.) im öffentlichen Raum werden von der Gebührenpflicht ausgenommen. Begründung: Durch die angespannte Lage des Handels im Innenstadtbereich, vor allem durch die Baumaß- nahmen in der Kriegsstraße und der einspurigen Verkehrsführung, welche immer wieder lange Staus verursacht, sowie die erneute Baufeldsituation am Marktplatz muss die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren weiter ausgesetzt werden. Der angedachte Zeitraum für eine Erhöhung basierte auf der Annahme, dass die einschränken- den Bauarbeiten bereits abgeschlossen seien und der Zusage, dass im Bereich Kriegsstraße je- derzeit zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung erhalten bleiben – dies ist aber nicht der Fall. Besonders der Einzelhandel und die Gastronomie leiden unter der aktuellen Situation, die durch die Baustellen das Einkaufserlebnis und die Aufenthaltsqualität spürbar mindern. Um die Innenstadt Karlsruhe zu fördern und die Bemühungen des Handels und der Gastrono- mie um Steigerung der Aufenthaltsqualität zu unterstützen, fordern wir eine Aussetzung der Erhöhung der Sondernutzungsgebühren sowie eine Befreiung der Gebührenpflicht für nicht- kommerzielle Sondernutzungen in der Innenstadt bis zum Abschluss der Baumaßnahmen der Kombilösung. unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Tom Høyem Thomas H. Hock
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0753 Dez. 2 Sondernutzungsgebühren während des Baus der Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 27 x Kurzfassung Vor Eingang dieses Antrages ging bei der Stadtverwaltung Karlsruhe bereits am 16. Juli 2019 ein gemeinsames Schreiben der Kreishandwerkerschaft, der DEHOGA und des Handelsverban- des Nordbaden mit ähnlichem Inhalt ein. Dieses wurde beantwortet und zugesagt, die Erhö- hung der Sondernutzungsgebühren auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Nicht kommerzielle Sondernutzungen sind grundsätzlich gebührenbefreit. Der Antrag hat sich in soweit erledigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Mindereinnahmen etwa 150.000 Euro für das Jahr 2020 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vor Eingang dieses Antrages ging bei der Stadtverwaltung Karlsruhe bereits am 16. Juli 2019 ein gemeinsames Schreiben der Kreishandwerkerschaft, der DEHOGA und des Handelsverban- des Nordbaden mit ähnlichem Inhalt ein. Die Verwaltung hat sich noch einmal vertieft mit der Situation des Handels und Gewerbes befasst. Die beschriebenen Auswirkungen für die Gewerbetreibenden in der Innenstadt, die sich durch die Baumaßnahmen auf der Kriegsstraße ergeben, sind zutreffend und Grund für die vielen Maßnahmen, die die Stadt Karlsruhe bislang ergriffen hat, um diese Auswirkungen möglichst gering zu halten. Die Kommunen sind jedoch verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ein- nahmen zu erheben und dafür Sorge zu tragen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit zu je- dem Zeitpunkt gewährleistet ist. Deswegen wurde ein Programm zur Haushaltsstabilisierung erarbeitet, das eben auch die Anpassung der Sondernutzungsgebühren zum Gegenstand hat. In diesem Fall verzichtet die Stadt Karlsruhe auf geschätzte Erträge in Höhe von 150.000 Euro für das Jahr 2020. In Abwägung dieser beiden Interessen erscheint es möglich, die Anpassung um ein weiteres Jahr zu verschieben. Die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 20 Prozent wird deshalb auf den 1. Januar 2021 verschoben. Gestalterische oder nicht kommerzielle Sondernutzungen, wie das Aufstellen von Blumenkübeln oder werbefreie Fahrradständer, sind grundsätzlich gebührenbefreit. Der Antrag hat sich in soweit erledigt.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 27 der Tagesordnung: Sondernutzungsgebühren während des Baus der Kombilösung Interfraktioneller Antrag: FDP, FW|FÜR Vorlage: 2019/0753 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Es geht nicht darum, dass Handel und Gastronomie keine Sondernutzungsgebühren zahlen wollen, wir zahlen das bereits, sondern es ging darum, dass im Jahr 2016 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung über unsere Köpfe hinweg be- schlossen wurde, diese Gebühren drastisch zu erhöhen. Zum Teil machte das bei manchen Kollegen über zweihundert Prozent aus, als wir uns dagegen gewehrt haben, wurde dann damals eine Vereinbarung getroffen, dass diese Erhöhung der Gebühr für ein Jahr ausge- setzt wird, und dann eine stufenweise Anpassung erfolgt. Man muss jetzt aber ganz klar sehen, dass die Situation in der Innenstadt für Handel und Gastronomie immer noch sehr angespannt ist, und im Gegenzug von Stadt, Verwaltung und KASIG zugesagt wurde, dass über den Umbau der Kriegsstraße diese immer zweispurig befahrbar bleibt. Sie, werter Herr Oberbürgermeister, haben in einem Gespräch zu mir gesagt, trotz Androhung von Folter und Waterboarding konnten Sie die Ingenieure nicht dazu bewegen, sich an dieses Versprechen zu halten, was ich sehr bedauere. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag gestellt. Wir haben gerade gehört, Sie wünschen sich in Zukunft auf dem Marktplatz Gast- ronomie. Jetzt ist es so, dass viele im Bereich der Gastronomie von der Außenbestuhlung leben, denken Sie mal an die Eiscafés, die müssen das im Sommer mit ihrer Außenbestuh- – 2 – lung erwirtschaften, was sie in den Winterhalbjahren, wo das Wetter nicht so schön ist, die Leute eben nicht Eis essen und nicht so viel im Freien sitzen, überbrücken müssen. Zusätz- lich haben sie noch das Wetterrisiko, was jetzt im Sommer nicht so gegeben ist, aber es gab auch schon Jahre, wo das Wetter nicht so toll war. Deshalb der Antrag, wir haben auch schon eine Antwort vom zuständigen Bürgermeister Dr. Käuflein bekommen, vielen Dank. Allerdings nicht so, wie wir es wollten, über die Dauer des Umbaus der Kriegsstraße und dem Verkehrschaos, das viele Kunden davon abhält, ein zweites Mal sich samstags in die Schlange zu stellen, sondern nur für ein Jahr befristet. Deswegen wollten wir den An- trag aufrechterhalten, über die Dauer des Baus der Kombilösung keine weiteren Erhöhun- gen der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Handel und Handwerk. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Seit Beginn der Bauarbeiten war für uns GRÜNE schon im- mer wichtig, dass wir die Leittragenden der Kombilösung möglichst miteinbeziehen, um Kompromisse zu finden. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zeigt, dass auch die Ver- waltung hier ein gewisses Entgegenkommen gebracht und auch dementsprechend geant- wortet hat. Diese Verschiebung um ein Jahr, ist auf jeden Fall auch in unserem Sinne. Uns ist es wichtig, in einem Jahr zu schauen, ob sich die Situation verändert hat. Dann würden wir einfach zu dem gegebenen Zeitpunkt noch mal darüber reden, wie die Gebührenerhö- hung zu dem aktuellen Stand Sinn macht. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Ich glaube es ist alles gesagt, der Handel in der Innenstadt leidet, aber ich glaube, die Verwaltung hat viele Maßnahmen getroffen, um das Allerschlimmste abzufedern. Es ist sicherlich richtig, Frau Lorenz, dass es eine schwere Zeit geben wird, wenn wir gerade an das bevorstehende Weihnachtsgeschäft in der Innenstadt denken. Deswegen glaube ich, wir sind auf dem richtigen Weg, wir sollten das Jahr für Jahr be- obachten und dann wieder nachverhandeln. Ansonsten sind wir mit der Antwort der Ver- waltung zufrieden. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir stimmen ebenfalls der Verwaltung zu, der lokale Einzelhandel hat in den vergangenen Jahren sehr gelitten, wir sehen es auch als problema- tisch an, es weiter so zu belassen, da die Innenstadt ohnehin vor großen Umwälzungen stehen könnte, in der Frage ob es weiter lokalen Einzelhandel, mehr Restaurants und so weiter geben sollte, würden wir auch dafür plädieren, erst mal auf ein Jahr zu vertagen, um dann noch mal ein Konzept zu entwickeln, wie diese Gebühren auch Stück für Stück erhöht werden. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das waren alle Wortmeldungen. Ich würde den Antragstel- lern vorschlagen, dass wir das in einem Jahr wieder aufnehmen. Es wäre mir aber recht, wenn Sie noch mal dazu einen Antrag stellen. Dann können wir so verfahren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2019