Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Eurodistrikt PAMINA": Wahl der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Versammlung
| Vorlage: | 2019/0739 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE - bitte austauschen - Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0739 Dez. 1 Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Eurodistrikt PAMINA“: Wahl der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Versammlung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.09.2019 6 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie Frau Bürgermeisterin Bettina Lisbach zu Vertretern der Stadt Karlsruhe in die Versammlung des Verbunds „Eurodi- strict PAMINA“. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Versammlung ist das Hauptorgan des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenar- beit (EVTZ) „Eurodistrikt PAMINA“. Sie setzt sich aus Vertretern aller Mitglieder des Verbunds zusammen, die gemäß Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Verbunds von den jeweiligen Beschlussgremien der Mitgliedskörperschaften gewählt werden. Im Falle der Stadt Karlsruhe ist dies der Gemeinderat einschließlich des Oberbürgermeisters, der also Stimmrecht hat. Die Verbandsversammlung wird zu gleichen Teilen mit Vertretern aus den drei Teilräumen be- setzt. Die Mitglieder entsenden in die Versammlung nachfolgende Anzahl von Vertretern: Für den nordelsässischen Teilraum 11 Vertreter - das Département du Bas-Rhin 4 - die Region Grand Est 2 - die Stadt Haguenau 1 - weitere kommunale Vertreter 4 Für den badischen Teilraum 11 Vertreter - der Regionalverband Mittlerer Oberrhein 3 - der Landkreis Karlsruhe 2 - der Landkreis Rastatt 2 - der Stadtkreis Karlsruhe 2 - der Stadtkreis Baden-Baden 1 - der Stadtkreis Rastatt 1 Für den pfälzischen Teilraum 11 Vertreter - der Verband Region Rhein-Neckar 3 - der Landkreis Südliche Weinstraße 2 - der Landkreis Germersheim 2 - die kreisfreie Stadt Landau 2 - der Landkreis Südwestpfalz 1 - der Stadtkreis Germersheim 1 Jeder Vertreter in der Versammlung verfügt über eine Stimme. Für die Wahl der städtischen Vertreter ist § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung maßgebend. Somit sind beide Vertreter der Stadt Karlsruhe jeweils nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Gibt es für einen Sitz mehrere Bewerbungen, ist gewählt, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Geschieht dies nicht, findet unter mehreren Bewerbern um einen der städtischen Sitze zwischen den Be- werbern mit den meisten Stimmen noch in derselben Gemeinderatssitzung eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Steht pro Sitz nur ein Bewerber zur Wahl und hat dieser im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmbe- rechtigten erreicht, findet frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahl- gang statt, bei dem der Bewerber wiederum mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten benötigt. Bisher haben Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Herr Bürgermeister Dr. Albert Käuflein die Stadt Karlsruhe in der Versammlung vertreten. Das Bürgermeisteramt spricht sich dafür aus, künftig Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Frau Bürgermeisterin Betti- na Lisbach zu entsenden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wählt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie Frau Bürgermeisterin Bettina Lisbach zu Vertretern der Stadt Karlsruhe in die Versammlung des Europäischen Ver- bunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Eurodistrict PAMINA“.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Eurodistrikt PAMINA“: Wahl der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Ver- sammlung Vorlage: 2019/0739 Beschluss: Der Gemeinderat wählt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie Frau Bürger- meisterin Bettina Lisbach zu Vertretern der Stadt Karlsruhe in die Versammlung des Euro- päischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Eurodistrict PAMINA“. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir die Vorlage ausgetauscht haben. Dar- über hatte ich Sie gestern schon informiert. Wir können mit der Abstimmung fortsetzen. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2019