Armutsbericht Stadt Karlsruhe 2019
| Vorlage: | 2019/0736 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INFORMATIONSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0736 Dez. 3 Armutsbericht Stadt Karlsruhe 2019 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 11.07.2019 6 x vorberaten Gemeinderat 24.09.2019 17 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss den Armutsbericht der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Armutsberichterstattung ist ein kontinuierlicher Prozess, mit dessen Hilfe es möglich ist, die soziale Lage der Karlsruher Bevölkerung aufzuzeigen, Problemlagen frühzeitig zu erkennen und Armut präventiv zu begegnen. Der Armutsbericht liefert Informationen für konkrete Planungen und Entscheidungen auf örtlicher Ebene sowie für Handlungsstrategien und Lösungsansätze. Die Handlungsempfehlungen wurden in Redaktionsgruppen, bestehend aus Expertinnen und Experten der Liga der freien Wohlfahrtspflege, weiterer Sozialträger und der Stadt gemeinsam erstellt, wie auch Kapitel drei bis sechs des vorliegenden Berichts. Die Stadt Karlsruhe wird auch in Zukunft ihren kommunalen Gestaltungs- und Handlungsspielraum nutzen, um soziale Problemlagen abzufedern und ihren Bürgerinnen und Bürgern in Armutslagen Teilhabechancen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Hierbei ist das Zusammenwirken von Politik, Verwaltung, Trägern, Verbänden und Vereinen, Zivilgesellschaft und Betroffen unabdingbar. Armutsbekämpfung trägt zur Sicherung des sozialen Friedens bei, daher ist und bleibt sie ein wichtiges Ziel der sozialen Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss den Armutsbericht der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde Armutsbericht 2019 Stadt Karlsruhe 2| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Inhalt Vorwort..............................................................................................................................................................3 1.Einleitung................................................................................................................................................4 2.Armutsberichterstattung in Karlsruhe..................................................................................................5 2.1.Konzepte der Armutsmessung.........................................................................................................5 2.2.Rückblick (Armutsbericht 2008).......................................................................................................6 2.3.Kooperative partizipative Sozialplanung...........................................................................................7 3.Bevölkerungs-und Sozialstruktur in Karlsruhe...................................................................................8 3.1.Altersaufbau und Migrationshintergrund der Bevölkerung...............................................................8 3.2.Haushalte und Familien.................................................................................................................12 3.3.Betroffenheit der Bevölkerung von Arbeitslosigkeit........................................................................15 3.4.Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II............................................................16 3.5.Bezug von Leistungen nach dem SGB XII.......................................................................................23 3.6.Bezug von Wohngeld....................................................................................................................26 3.7.Zusammenschau der Strukturergebnisse........................................................................................27 4.Sozialräumliche Betrachtung...............................................................................................................28 4.1.Jugendhilfe im Sozialraum.............................................................................................................29 4.2.Quartiersentwicklung, Quartiersmanagement................................................................................30 4.3.Pilotprojekt Mehrgenerationenquartier Mühlburg..........................................................................31 5.Handlungsfelder...................................................................................................................................33 5.1.Arbeitsmarkt..................................................................................................................................33 5.2.Wohnen........................................................................................................................................37 5.3.Gesundheit....................................................................................................................................40 5.4.Bildung..........................................................................................................................................43 5.5.Hilfen zur Erziehung (HzE).............................................................................................................46 5.6.Kinder...........................................................................................................................................47 5.7.Jugendliche...................................................................................................................................50 5.8.Alleinerziehende............................................................................................................................53 5.9.Seniorinnen und Senioren..............................................................................................................56 6.Maßnahmen zur Armutsprävention und Armutsbekämpfung.........................................................59 6.1.Armutsbekämpfungsprogramm.....................................................................................................59 6.2.Frühe Prävention............................................................................................................................60 6.3.Bündnis für Familie........................................................................................................................61 6.4.Karlsruher Pass/Karlsruher Kinderpass............................................................................................61 6.5.Fortschreibung Leitlinien gegen Kinderarmut.................................................................................62 6.6.Schuldnerberatung (Verschuldung)................................................................................................63 6.7.GesamtkonzeptArbeit/Kommunale Beschäftigung........................................................................64 6.8.Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97.......................................................................................65 6.9.Leistungen für Bildung und Teilhabe..............................................................................................66 7.Fazit........................................................................................................................................................68 Literatur...........................................................................................................................................................70 Impressum.......................................................................................................................................................72 Sozial-und Jugendbehörde |3 Vorwort Mit dem hier vorgelegten Armutsbericht führendie Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Stadt Karlsruhe die zu Beginn der 1990er Jahre begonnene Berichterstattung zur Armut fort. An unserem gemeinsamen Ziel der Armutsbekämpfung arbeiten Stadt und Liga der freien Wohlfahrtspflege in langjähriger Tradition auf Augenhöhe. Dementsprechend wurde der aktuelle Bericht in partizipativer Form von Redaktionsteams, denen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und der LIGA angehören, verfasst. In den seit über zehn Jahren stattfindenden Abstimmungsrunden haben wir bereits viel zusammen erreicht: Unter anderem wurden die Leitlinien gegen Altersarmut und die Leitlinien gegen Kinderarmut aufgelegt. Um Menschen in Armutslagen Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, wurden Maßnahmen– wie beispielsweise der Karlsruher Pass für Kinder und Erwachsene und seine Erweiterung umgesetzt. Darüber hinaus hat die Stadt Karlsruhe bereits 2013 einen sozialen Arbeitsmarkt installiert, um langzeitarbeitslosen, gesundheitlich eingeschränkten Personen wieder eine Perspektive zu ermöglichen. Auch in Zukunft wird die Stadt Karlsruhe ihren kommunalen Gestaltungs-und Handlungsrahmen aktiv nutzen, um soziale Problemlagen abzufedern und unsere Stadt auch für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen lebenswert zu gestalten. Hierbei ist das Zusammenwirken von Politik, Verwaltung, Trägern, Verbänden und Vereinen, Zivilgesellschaft und Betroffenen unabdingbar. Mein Dank gilt all denjenigen, die sich für die Bekämpfung von Armut einsetzen. Dies sind nebenden öffentlichen und freien Trägern mit ihren institutionellen und individuellen Hilfen auch die vielen Institutionen, Verbände und Vereine sowie die ehrenamtlich Tätigen, die oftmals nicht sichtbar sind und sich mit viel Energie für andere einsetzen. Großes Engagement gezeigt haben auch die rund 40 Expertinnen und Experten, die gemeinsam die vorliegenden Texte und Handlungsempfehlungen verfasst haben. Schließlich möchte ich auch dem Karlsruher Gemeinderat danken, der uns legitimiert, gute Konzepte, Projekte und Maßnahmen umzusetzen und so dazu beiträgt, Lebenslagen von benachteiligten Menschen zu verbessern. Armutsbekämpfung trägt zur Sicherung des sozialen Friedens bei. Daher ist und bleibt sie ein wichtiges Ziel der sozialen Stadt Karlsruhe. MartinLenz Bürgermeister 4| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Die Überwindung der Armut ist kein Akt der Barmherzigkeit, sondern ein Akt der Gerechtigkeit. Nelson Mandela (1918−2013 ) 1.Einleitung Armutsberichterstattung ist ein kontinuierlicher Prozess, der auf Dauer angelegt ist und soEntwicklungen vor Ort in den unterschiedlichen Bereichen sichtbar macht. Mit Hilfe der Berichterstattung ist es möglich, die soziale Lage der Karlsruher Bevölkerung aufzuzeigen, Problemlagen frühzeitig zu erkennen und Armut präventiv zu begegnen. Der Armutsbericht liefert wichtige Informationen für konkrete Planungen und Entscheidungen auf örtlicher Ebene sowie für Handlungsstrategien und Lösungsansätze. Hierfür ist eine gute und aussagekräftige Datenbasis unabdingbar. Insbesondere im Bereich von Sozialräumen wie Stadtteilen sind Daten Grundlagen sozialen kommunalen Handelns (vergleiche Kapitel 2). Armutsbekämpfung ist ein zielgruppen-und ressortübergreifendes Querschnittsthema 1 , wobei der Blickwinkel gleichermaßen gesamtstädtisch und sozialräumlich ausgerichtet sein muss. Der Blick auf die gesamte Stadt ist wichtig, um soziodemographische und sozialstrukturelle Entwicklungen in der Kommune aufzuzeigen. Wie hat sich die Kinder-und Jugendarmut in den letzten Jahren in unserer Stadt entwickelt? Hat die Betroffenheit, Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu beziehen, zu-oder abgenommen? Welche Personengruppen sind besonders armutsgefährdet? Da sich Ungleichheiten und Armutslagen vor Ort, im Quartier niederschlagen, ist gleichermaßen der Sozialraumbezug unabdingbar (vergleiche Kapitel 3). So ist es möglich, bis auf die Ebene der Stadtteile den Umfang der Armut zu kennen. Dies eröffnet die Möglichkeit, in der Armutsbekämpfung auch sozialräumlich Prioritäten zu setzen. Es gilt, Reproduktion sozialer Ungleichheit zu durchbrechen, friedvolle Nachbarschaften und gelebte Solidarität zu pflegen und zu fördern, Teilhabe vor Ort zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner hierzu zu ermutigen und zu ermächtigen. Ziel im Sinne des Empowerment-Ansatzes ist es, Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Ein Fokus der Quartiersarbeit liegt somit auf der Armutsprävention und in der Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten für die Bewohnerinnen und Bewohner. Sowohl institutionelle Hilfen als auch ehrenamtlich aufgelegte Programme und Maßnahmen müssen ineinandergreifen, wollen sie die Betroffenen erreichen. Neben einem ganzheitlichen Quartiersblick ist auch der Fokus auf Zielgruppen unabdingbar, denn zum Beispiel Jugendliche befinden sich in unterschiedlichen spezifischen Lebenslagen und haben andere Bedarfe als ältere Menschen (vergleiche Kapitel 4). Armutsgefährdung bedeutet nicht nur materielle Einschränkung, sondern beeinträchtigt darüber hinaus die Chancengleichheit in verschiedenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Bildung, Arbeit, Wohnen. Diesem gesellschaftlichen Problem gilt es, gemeinsam effektiv und nachhaltig entgegenzuwirken. Die Kommune kann nicht die Ursachen von Armut bekämpfen, die in strukturellen Ungleichheiten der verschiedenen freien Märkte (wie Finanz-, Wirtschafts-, Wohnungs-oder Arbeitsmarkt) oder im Steuersystem begründet sind. Die soziale Stadt Karlsruhe engagiert sich jedoch im Rahmen ihres kommunalen Handlungsspielraumes, Armut zu lindern, Verfestigung von Armut entgegenzuwirken und Folgen von Armut abzuschwächen. Dabei ist das kommunal aufgelegte Armutsbekämpfungsprogramm strategisch darauf ausgerichtet, die Lebenslagen der armuts- gefährdeten Karlsruher Bevölkerung zu verbessern und soziale Exklusionen, zum Beispiel in den Bereichen Arbeit oder Wohnen zu überwinden. In diesen Bereichen bilden Konzepte wie das Gesamtkonzept Arbeit oder das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 den Handlungsrahmen für eine Erhöhung der Teilhabechancen (vergleiche Kapitel 5). In Redaktionsteams, die sich aus Expertinnen und Experten der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Stadt gebildet haben, wurden die Kapitel 3 bis 6 sowie die Handlungsempfehlungen erarbeitet und in der Lenkungsgruppe Armutsbekämpfung abgestimmt. 1Da Inklusion und Migration per se keine Armutslagen darstellen,sind sie in dem vorliegenden Bericht auch nicht als gesonderte Handlungsfelder thematisiert. Sozial-und Jugendbehörde |5 2.Armutsberichterstattung in Karlsruhe 2.1.Konzepte der Armutsmessung Armut ist ein vielschichtiger Begriff, der weder in Wissenschaft noch Politik eindeutig definiert ist und auch nicht direkt gemessen werden kann. Er basiert vielmehr „auf einem abstrakten und normativ definierten Konstrukt“. 2 Dominant sind zwei Definitionen von Armut: Zum einen der relative Armutsbegriff, zum anderen der Bezug von Grundsicherungsleistungen. In den 90er Jahren festigte sich in der bundesdeutschen Armutsforschung der Konsens darüber, „Armut als relative, also auf einen mittleren Lebensstandard bezogene, und als mehrdimensionale, also nicht nur finanzielle Benachteiligung aufzufassen“. 3 Gemäß dem Konzept derrelativen Armutgilt ein Mensch dann als von Armut bedroht, wenn er mit weniger als 60 Prozent des mittleren Haushalts-Nettoeinkommens der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Dieses Konzept betrachtet die Einkommensverhältnisse des Einzelnen im Vergleich zum Wohlstand der jeweiligen Bevölkerung. Der Gedanke dahinter ist, dass unterhalbdiesesSchwellenwertesdie Menschen über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Land, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist. Aufgrund der finanziellen Eingeschränktheit ist eine Teilhabe in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich. Diese Definition von Armutsgefährdung wurde von der EU-Kommission entwickelt und wird auch auf Bundes-und Landesebene im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung verwendet. Allerdings wird anhand dieses Konzepts soziale Ungleichheit und nicht Armut gemessen. Entsprechend wird das Konzept dahingehend kritisiert, dass „die Grenze [...] nichts über Mindestbedarfe und Teilhabechancen aus [sage], sondern nur über einen bestimmten Abstand zur Mitte“. 4 „Der Schwellenwert für Armutsgefährdung gibt keine Information über den Grad individueller Bedürftigkeit, also des soziokulturellen Existenzminimums“. 5 Für die Stadt Karlsruhe liegen von Seiten der Statistik für den vorliegenden Armutsbericht keine repräsentativen Daten zur Einkommenslage der Bevölkerung vor, anhand derer die relative Armut gemessen werden könnte. Im Herbst 2015 wurde der Erste Armuts-undReichtumsbericht des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Demnach galten in Baden-Württemberg im Jahr 2012 14,7 Prozent der Bevölkerung oder circa 1,6 Millionen Personen als armutsgefährdet. Bundesweit betraf dies 15,2 Prozent der Bevölkerung. 6 In Baden-Württemberg liegt die Armutsgefährdung zwar jeweils unter der des Bundesdurchschnittes, sie hat jedoch im Zeitraum von 2007 bis 2012 zugenommen von circa 13 auf rund 15 Prozent. Laut Landesarmutsbericht ist eine überdurchschnittlich hohe ArmutsgefährdungAlleinerziehender mit zunehmender Tendenz festzustellen. Für Alleinerziehende und ihre Kinder in Baden-Württemberg lag das relative Armutsrisiko bei rund 46 Prozent. Ebenso sind kinderreiche Familien überdurchschnittlich häufig von Armutsgefährdung betroffen. Etwa ein Viertel der Personen in Paarfamilien mit drei oder mehr Kindern galt 2012 in Baden-Württemberg als armutsgefährdet; die Armutsgefährdung nimmt mit jedem weiteren Kind in einer Familie zu. In einer Betrachtung der Altersgruppen wiesen insbesondere unter 18-Jährige mit 17,9 Prozent und 18-bis unter 25-Jährige mit circa 22,6 Prozent die höchsten Armutsrisikoquoten auf. Der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellt neben der relativen Einkommensarmut einen zweiten wichtigen Indikator zur Einschätzung der Armutsgefährdung in der Bevölkerung dar. Von Armut bedroht ist demnach, „wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann und auf staatliche Mindestleistungen angewiesen ist“. 7 Allerdings besteht die Gefahr „bei einer unreflektierten Verwendung der Zahl der Transferleistungsempfänger als Armutsindikator [...dass] die sozialen Probleme scheinbar zunehmen bei einer Erhöhung der Grundsicherung und abnehmen bei einer Senkungderselben“. 8 Auch wird die Aussagekraft 2Bertelsmannstiftung: Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche, S. 11, Gütersloh 2016; siehe auch Armutsbericht 2008 3Barthelheimer, Peter: Teilhabe, Gefährdungund Ausgrenzung als Leitbegriffe der Sozialberichterstattung; in: SOFI-Mitteilungen Nr. 32, Dezember 2004, S. 49. 4Hradil, Stefan: Die wachsende soziale Ungleichheit in der Diskussion; in: Bundeszentrale für politische Bildung Oben-Mitte-Unten. Zur Vermessung der Gesellschaft. Bonn: 2015, S. 20. 5https://www.bundestag.de/blob/495530/0f339fac5a0af89429e5491a7c86531e/wd-6-131-16-pdf-data.pdf(Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag.) 6vgl. Erster Armuts-und Reichtumsbericht Baden-Württemberg, 2015. 7Krampe, Andreas: Armutsvermeidung durch Existenzsicherung-Vorschläge für eine kommunale Armutsberichterstattung; aus: Nachrichtendienstdes Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2/2015, S. 74. 8Cremer, Georg: Grundsicherung ausbauen; S. 24 in: Sozialwirtschaft 3/2017. 6| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe dieses Indikators durch die Eingrenzung auf das „Hellfeld“ der Leistungsberechtigten eingeschränkt. Denn erfasst werden nur diejenigen Personen, die ihren Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen tatsächlich realisieren. Leistungsberechtigte Personen hingegen, die diese Leistungen aus unterschiedlichen Gründen, wie Unwissenheit oder Furcht vor Stigmatisierung, nicht in Anspruch nehmen (sogenannte „verdeckte Armut“), bleiben außerhalb der Darstellung. Trotz genannter Schwächen wird der Indikator des Leistungsbezuges zu Recht auch in der Stadt Karlsruhe herangezogen, weil die Hilfsbedürftigkeit den Kern der Armut darstellt. Armut wird heute nicht mehr eindimensional als finanzielle Mangellage definiert, sondern in einem weiteren Sinn als Mangel an Teilhabe-und Verwirklichungschancen verstanden. Dem komplexen Phänomen kann nur ein mehrdimensionaler Ansatz gerecht werden. Dementsprechend ist der Lebenslagenansatz konzeptionelle Grundlage des kommunalen Armutsberichts, wie auch des Armuts-und Reichtumsberichts des Bundes und des Landes. Das Lebenslagenkonzeptnimmt die tatsächlichen Lebenslagen der Menschen in den Blick wie zum Beispiel die Versorgung mit Wohnraum oder mit Arbeit, Bildung, Gesundheit, die Versorgungmit technischer und sozialer Infrastruktur oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Armut ist demnach mehrdimensional und umfasst nichtmaterielle Indikatoren von sozialer Exklusion. Ein wichtiges Ziel der Armutsbekämpfung der Stadt Karlsruhe ist esdaher, die Teilhabechancen von benachteiligten Menschen zu erhöhen, wofür beispielhaft die Leitlinien sowohl gegen Kinderarmut als auch gegen Altersarmut stehen, umfassen diese doch mehrere Dimensionen von Armut. „In dieser Perspektive ist „Armut“ nicht auf Einkommensarmut begrenzt, sondern auf mehrdimensionale Unterversorgungslagen und deren Wechselwirkungen bezogen“. 9 2.2.Rückblick (Armutsbericht 2008) Der Armutsbericht 2008 stellt nach dem ersten Armutsbericht der Stadt Karlsruhe von 1993 den ersten Bericht nach Inkrafttreten der großen Sozialreform um den Arbeitsmarkt dar. Er versteht sich als „Startschuss“ für eine kontinuierlich zu leistende Armutsberichterstattung und Armutsbekämpfung in Karlsruhe“. 10 Ein Armutsbekämpfungsprogramm mit 16 Maßnahmen bildetedas Herzstück. Auf etwa 300 Seiten stellte die Arbeitsgruppe aus der Liga der freien Wohlfahrtspflege Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe nicht nur Daten und theoretische Konzepte, was soziale Ungleichheit und Armut anbelangt, zur Verfügung, sondern auch konkrete Maßnahmen, die einer Evaluation mit Blick auf Zielerreichung Stand halten. Dies trifft insbesondere auf die Armutsbekämpfungsmaßnahmen des Berichtes, der Fortentwicklung des Karlsruher Passes beziehungsweise des Karlsruher Kinderpasses, zu. Ebenfalls herausragend, was die Umsetzung anbelangt, war die Entwicklung der Leitlinien zur Bekämpfung von Kinderarmut, die auch überregional Beachtung finden sollten und für das Land Baden-Württemberg gar als „best practice-Beispiel“ gelten. Nicht verschwiegen soll an dieser Stelle werden, dass die Maßnahmen zur Unterstützung von Alleinerziehenden nicht in dem Maße gelang, wie es sich die Arbeitsgruppe 2008 vorgestellt hatte. Hier muss weiterhin „nachjustiert“ werden. Neben der Orientierung an Zielgruppen wurde 2008 die Tradition der sozialräumlichen Vorgehensweise fort- geführt. Diese sozialräumliche Methode griff das Amt für Stadtentwicklung mit seinem periodisch erscheinenden Daten zur sozialen Lage in Karlsruhe bis heute auf. Die grundsätzliche Zusammenarbeit beider Erstellung von Armutsberichten und Armutsbekämpfungsprogrammen von Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Stadt Karlsruhe wurde durch die Arbeitsgruppe „Armutsberichterstattung/Armutsbekämpfungsprogramm“, die sich für den Bericht 2008 zusammen gefunden hatte, in der Gestalt verstetigt, dass fortan mindestens zweimal jährlich Abstimmungsgespräche unter Leitung des Vorsitzenden der Liga der freien Wohlfahrtspflege und des Sozialdezernenten stattfanden. Diese Gespräche werden auch nach Vorliegen des Armutsberichtes 2019 fortgesetzt. 9Engels, Dietrich: „Lebenslagen“ in: B. Maelicke (Hrsg.), Lexikon der Sozialwirtschaft, Nomos-Verlag Baden-Baden 2008, S. 643. 10Stadt Karlsruhe 2008. Armutsbericht; S. 10. Sozial-und Jugendbehörde |7 2.3.Kooperative partizipative Sozialplanung Demografischer und sozialer Wandel haben zur Folge, dass sich die Bedarfslagen der Bürgerinnen und Bürger ebenso wandeln wie die Infrastruktur der Daseinsvorsorge und deren Inanspruchnahme. Dies erfordert von den Akteurinnen und Akteuren der (kommunalen) Sozialpolitik ein ämter-und fachübergreifendes Handeln und eine aktive Zusammenarbeit. „Deshalb muss das ganzheitliche Handeln und damit auch die Sozialpolitik aktiver Bestandteil jeglicher kommunaler Planung sein. Als ein Instrument kommunaler Steuerung und Politikfähigkeit legt Sozialplanung die Grundlagen für kommunalpolitische Entscheidungen. Sie schafft die Voraussetzungen für eine wirkungsorientierte fachliche Steuerung kommunaler Sozialpolitik“. 11 Die integrierte kooperative Sozialplanung ist sowohl ein Steuerungsinstrument als auch ein Prozess. Sie analysiert die soziale Lage, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Angebote. Die Berücksichtigung von vorhandenen Strukturen und unterschiedlichen sozialen Zusammensetzungen im Sozialraum ist erforderlich, um eine differenzierte Betrachtung auf die Bestandslage und die Weiterentwicklung der Hilfen zu ermöglichen.Soziale Infrastruktur und Hilfesysteme müssen sich an gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedarfen ausrichten, aufeinander abgestimmt, transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Um politische Legitimation zu erhalten und Armut wirksam zu bekämpfen, ist es fundamental, dass Sozialpolitik, Soziale Arbeit und Sozialplanung mit allen Beteiligten kooperieren und Handlungsansätze aufeinander und miteinander abstimmen. Die integrierte kooperative Sozialplanung wird zwar durch die öffentlichen Träger verantwortet, „ist aber ohne die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, der Sozialwirtschaft und der Zivilgesellschaft nicht zielführend. Die Kommunen können ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge nur gerecht werden, wenn sie die genannten Akteurinnen und Akteure in die Sozialplanung einbeziehen“. 12 Entsprechend bezieht die kooperative, partizipative Sozialplanung die freien Träger im Sinne einer neuen lokalen Governance (vergleiche Schubert 2012, S. 22 ff.) horizontal in Planungsprozessen ein, wie dies beispielhaft bereits anhand der Armutsberichterstattung, der Abstimmungsgespräche oder der gemeinsamen Strategieentwicklung in der Wohnungslosenhilfe geschieht. Dies verlangt von allen Seiten eine hohe Kooperationsbereitschaft sowie den festen Willen, die jeweils andere Seite als Partnerin und Partner auf Augenhöhe zu respektieren. Die freie Wohlfahrtspflege leistet auch als Schnittstelle zu den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Diensten und Leistungen sowie mit ihrer Praxisnähe und ihrem Erfahrungswissen wertvolle Beiträge im Sinne eines kooperativen Steuerungs-und Planungsverständnisses. Gemeinsames Ziel ist die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sowie die Verringerung der sozialen Ungleichheit und Verbesserung der Lebenslagen. 11vgl. Deutscher Verein, Eckpunkte für eine integrierte kooperative Sozialplanung, Entwurf April 2019, S. 2. Hier wird als weiteres Instrument auf Controlling verwiesen. 12vgl. Deutscher Verein, Eckpunkte für eine integrierte kooperative Sozialplanung, Entwurf April 2019, S. 14 f. 8| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe 3.Bevölkerungs-und Sozialstruktur in Karlsruhe Die Einwohnerzahl der Stadt Karlsruhe wächst seit Jahren. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Bevölkerung mit Hauptwohnung in der Fächerstadt um mehr als 27.000 Personen auf zuletzt305.220 Bürgerinnen und Bürger am Jahresende 2017 angestiegen (2007: 278.047 Personen, siehe Abbildung 1). Vor allem in den letzten Jahren wurde die Bevölkerungsentwicklung durch den Zuzug von Asylantragstellenden und Flüchtlingen zusätzlich beeinflusst,welche in der hiesigen Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) ankommen und nach einer gewissen Zeit von dort aus auf andere baden-württembergische Gemeinden weiterverteilt werden. Da auch die in der LEA untergebrachten Personen meldepflichtigsind, führt dies je nach ihrer Aufenthaltsdauer in dieser Einrichtung zu Verzerrungen in der demografischen Entwicklung der Stadt. Nachdem Karlsruhe als Standort einer LEA von der Anschlussunterbringung befreit ist, bleiben die in der LEA untergebrachten Personen in den nachfolgenden Ausführungen unberücksichtigt. Abbildung 1 Bevölkerung 1 mit Hauptwohnung in Karlsruhe 2007 bis 2017 1Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 3.1.Altersaufbau undMigrationshintergrund der Bevölkerung Beim Bevölkerungszuwachs profitierte die Fächerstadt als attraktiver Ausbildungs-und Studienort in den letzten zehn Jahren vom Zuzug vor allem junger Erwachsener aus Baden-Württemberg und dem übrigen Bundesgebiet sowie von Wanderungsgewinnen gegenüber dem Ausland (siehe Abbildungen 1und 2). Sie glichen die Sterbeüberschüsse aus, welche sich alljährlich dadurch ergaben, dass mehr Menschen im Stadtgebiet starben als geboren wurden. Durch den Wegzug vorwiegend jüngerer Familien verlor Karlsruhe in der Vergangenheit alljährlich Einwohnerinnen und Einwohner an die Städte und Gemeinden im Umland und zum Teil auch an weiter entfernt liegende Kommunen in der Region. Allerdings wurden die Wanderungsverluste in die Region durch die Zuzüge aus dem übrigen Bundesgebiet sowie dem Ausland mehr als ausgeglichen. 276.952 278.697 279.606 281.968 284.590 287.999 290.849 293.607 296.090 300.553 302.281 278.047 279.312 280.327 283.048 285.688 289.655 293.140 299.482 307.263 304.619 305.220 260.000 265.000 270.000 275.000 280.000 285.000 290.000 295.000 300.000 305.000 310.000 20072008200920102011201220132014201520162017 Anzahl LEAKarlsruhe ohne LEA Sozial-und Jugendbehörde |9 Abbildung 2 Bevölkerungsbewegung 1 in Karlsruhe 2007 bis 2017 1Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge(LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Durch die Zuwanderung hat sich die Bevölkerungsstruktur in den letzten Jahren merklich verändert. Der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund ist seit 2007 von 23,9 Prozent auf 28,8 Prozentim Jahr 2017 gestiegen, das entspricht einer Zunahme des Migrantenanteils um 20,5 Prozent. Erhöht haben sich sowohl der Prozentsatz der Deutschen mit Migrationshintergrund (+ 9,3 Prozent Zunahme zwischen 2007 und 2017) als auch der Ausländeranteil (+ 28,2Prozent zwischen 2007 und 2017). Ende 2017 besaßen knapp 55.000 Personen oder 18,2 Prozent der Bevölkerung keine deutsche Staatsangehörigkeit, mehr als 32.000 Deutsche beziehungsweise 10,6 Prozent hatten einen persönlichen Migrationshintergrund (siehe Abbildung 3). Insgesamt lebten am Jahresende 2017 über 87.000 Frauen und Männer mit einem persönlichen Migrationshintergrund im Stadtgebiet, dies entspricht einem Anteil von 28,8Prozent der Gesamtbevölkerung. -137 -71 -279 -259 -161 -447 -52 -66 -238 40 -225 -1.000 -500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 20072008200920102011201220132014201520162017 Anzahl Natürliche Bevölkerungsbewegung Geburtenüberschuss(+)/-defizit(-)LebendgeboreneGestorbene 2.498 1.921 1.242 2.639 2.743 3.763 3.298 2.412 2.790 4.292 1.974 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 20072008200920102011201220132014201520162017 Anzahl Wanderungsbewegung Saldo Zugezogene Fortgezogene 10| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 3 Bevölkerung 1 in Karlsruhe mit persönlichem Migrationshintergrund seit 2007 1Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Ohne in Deutschland geborene Kinder von Bewohnerinnen undBewohnern mit persönlichem Migrationshintergrund. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Weniger deutlich, aber auch durch die Wanderungsbewegungen und vor allem durch den natürlichen Alterungsprozess geprägt, fielen die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung während der vergangenen zehn Jahre aus (siehe Abbildung 4). Sowohl die Zahl als auch der Anteil der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und unter 30 Jahren hat spürbar zugenommen, während Erwachsene im Alter von 30 bis 44Jahren sowie Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren infolge von Wegzug und schwächer besetzten Altersgruppen zurückgegangen sind. Die geburtenstarken Jahrgänge befinden sich mittlerweile im Alter zwischen 45 und 64 Jahren, was sich absolut und prozentual in den Veränderungen innerhalb der letzten zehn Jahre bemerkbar macht. Angestiegen ist auch der Bestand an Personen im Seniorenalter, insbesondere der über 75-Jährigen. Insgesamt 30.670 Karlsruherinnen und Karlsruher hatten am Jahresende 2017 das 75.Lebensjahr erreicht oder überschritten, die Gesamtzahl der über 65-Jährigen lag bei 56.456 beziehungsweise 18,7Prozent. Damit sind die älteren Jahrgänge deutlich stärker besetzt als die Gruppe der Kinder und Jugendlichen. 2017 waren 43.276 Personen oder 14,3 Prozent der Bevölkerung noch minderjährig. 39.249 39.195 38.938 40.140 41.807 44.114 45.948 48.672 50.942 53.448 54.956 26.854 27.432 27.892 28.448 28.925 29.409 30.094 30.380 31.000 31.628 32.065 66.103 66.627 66.830 68.588 70.732 73.523 76.042 79.052 81.942 85.076 87.021 0 25.000 50.000 75.000 100.000 20072008200920102011201220132014201520162017 Anzahl Ausländer/-innenDeutsche mit Migrationshintergrund Migrantinnen und Migranten insgesamt Sozial-und Jugendbehörde |11 Abbildung 4 Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung 1 2007 und 2017 1Bevölkerung am Ort derHauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 14.341 28.405 24.830 22.190 64.117 68.590 29.842 17.940 6.697 15.368 27.908 33.750 28.212 61.452 79.135 25.786 22.625 8.045 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 Unter 66 - unter 1818 - unter 2525 - unter 3030 - unter 4545 - unter 6565 - unter 7575 - unter 8585 und älter Anzahl Alter Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung 2007 und 2017 (absolut) 20072017 5,2 10,3 9,0 8,0 23,2 24,8 10,8 6,5 2,4 5,1 9,2 11,2 9,3 20,3 26,2 8,5 7,5 2,7 0 5 10 15 20 25 30 Unter 66 - unter 1818 - unter 2525 - unter 3030 - unter 4545 - unter 6565 - unter 7575 - unter 8585 und älter % Alter Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung 2007 und 2017 (in %) 20072017 Bevölkerung mit Hauptwohnung in Karlsruhe insgesamt 2007: 276.952 Personen 2017: 302.281 Personen 12| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe 3.2.Haushalte und Familien Im Zuge des Bevölkerungsanstiegs erhöhte sich auch die Zahl der Haushalte im Stadtgebiet (171.720Haushalte im Jahr 2017). Über die Hälfte davon waren Einpersonenhaushalte (54,0Prozent), etwa ein Viertel entfiel auf Paare ohne minderjährige Kinder. Lediglich in 15,6Prozent aller Karlsruher Haushalte lebten am Jahresende 2017 minderjährige Kinder (siehe Abbildung 5). Während die Zahl aller Familien mit Kindern in den letzten zehn Jahren zurückging (-632 Ehepaare und Paare mit Kindern und Alleinerziehendemit Kindern), sind die Paare ohne minderjährige Kinder (+ 1.245 Haushalte) sowie vor allem die Einpersonenhaushalte (+ 9.597 Haushalte) deutlich mehr geworden. Letztere haben sich innerhalb der letzten zehnJahre um + 11,5Prozent erhöht. Abbildung 5 Haushalte 1 in Karlsruhe 2007 und 2017 nach Haushaltstyp 1Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge(LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Eine Folge des seit Jahren anhaltenden Zuzugs junger Erwachsener zu Ausbildungs-beziehungsweise Studienzwecken ist die gestiegene Zahl junger Einpersonenhaushalte im Alter unter 30Jahren (+ 5.662 Haushalte oder +24,7Prozent). Auch alleinlebende Personen im Alter zwischen 30 und unter 60Jahren sind unter anderem durch die Zuwanderung von Arbeitskräften zahlreicher geworden (+ 1.184 oder 3,2Prozent), blieben aber deutlich hinter der Entwicklung der jungen Haushalte sowie der Seniorenhaushalte zurück (siehe Abbildung6). Letztere sind seit 2007 um 11,6Prozent beziehungsweise 2.751Haushalte angestiegen und machten 28,6Prozent aller 2017 im Stadtgebiet lebenden Einpersonenhaushalte aus. Insgesamt 26.473 alleinlebende Personen im Alter von 60 oder mehr Jahren zählte Karlsruhe Ende 2017, zwei Drittel davon waren Frauen. Naturgemäß leben in den bevölkerungsreichen Stadtteilen auch viele ältere Einpersonenhaushalte, allen voran in Durlach sowie in der Weststadt, der Südweststadt und in Mühlburg. Der Seniorenanteil an allen Einpersonenhaushalten lag zuletzt aber vor allem in den Gebieten am Stadtrand sowie in den Höhenstadtteilen überproportional hoch. Mindestens ein Drittel aller dort wohnenden Einpersonenhaushalte waren 60Jahre oder älter, in Hohenwettersbach, Daxlanden, Weiherfeld-Dammerstock, Oberreut, Grötzingen, Grünwettersbach, Rüppurr und der Waldstadt lag der Anteil sogar bei über40Prozent (siehe Abbildung7). 83.096 42.378 20.186 7.245 8.867 92.693 43.623 20.303 6.496 8.605 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 EinpersonenhaushalteEhe-/Paare ohne KinderEhe-/Paare mit KindernAlleinstehende mit Kindernsonstige Mehrpersonenhaushalte Anzahl 20072017 51,4 % 54,0 % 26,2 % 25,4 % 12,5 % 11,8 % 4,5 % 3,8% 5,5 % 5,0 % %-Anteil an allen Haushalten Sozial-und Jugendbehörde |13 Neben den älteren Einpersonenhaushalten richtet sich beim Thema Armut der Fokus besonders auf die Haushalte mit minderjährigen Kindern und hierbei vor allem auf die Alleinerziehenden. Deren Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren um 749 Haushalte (-10,3 Prozent) zurückgegangen. Ende2017 lebten insgesamt 6.496 Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Stadtgebiet, darunter 674allein- erziehende Männer (10,4 Prozent). In jedem vierten Karlsruher Haushalt mit Kindern war die Bezugsperson alleinerziehend (24,2 Prozent), je nach Stadtteil lag der Prozentsatz darüber (siehe Abbildung 7).In Oberreut, der gesamten Innenstadt und Mühlburg war 2017 rund jeder dritte Haushalt mit Kindern alleinerziehend. Abbildung 6 Einpersonenhaushalte 1 in Karlsruhe 2007 und 2017 nachAlter 1Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt fürStadtentwicklung. 22.903 36.471 23.722 28.565 37.655 26.473 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 Unter 30 Jahre30 bis unter 60 Jahre60 Jahre und älter Anzahl 20072017 +5.662 +1.184 +2.751 27,6 % 30,8 %43,9 % 40,6 %28,5 % 28,6 % %-Anteil an allen Einpersonen- haushalten 14| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 7 Alleinerziehende und ältere Einpersonenhaushalte 1 in den Karlsruher Stadtteilen 2017 1Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 33,2 30,1 23,9 23,6 25,1 26,9 26,6 31,7 26,6 21,3 21,6 34,6 21,4 22,8 22,0 26,8 24,4 24,9 20,7 17,8 11,1 18,6 15,2 14,5 18,6 25,8 01020304050 %-Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten mit Kindern Gesamtstädtischer Durchschnitt: 24,2 % 19,3 16,3 15,2 17,3 23,7 23,3 34,2 16,0 29,4 46,6 29,1 38,8 44,5 31,3 46,3 40,8 42,0 31,0 26,5 34,7 42,6 39,1 46,8 34,2 42,1 34,6 33,8 26,8 010203040506070 Innenstadt -Ost Innenstadt -West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weiherfeld-Dammerstock Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt %-Anteil derEinpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter an allen Einpersonenhaushalten Gesamtstädtischer Durchschnitt: 28,6 % Sozial-und Jugendbehörde |15 3.3.Betroffenheit der Bevölkerung von Arbeitslosigkeit In Zusammenhang mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren ist auch die Zahl der Arbeitslosen in Karlsruhe spürbar zurückgegangen. Ende September2017 waren noch insgesamt 7.209Personen bei der Arbeitsagentur registriert, rund 28Prozent (2.784 Personen) weniger als noch vor zehn Jahren (siehe Abbildung8). Laut Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote im Stadtgebiet 2017 bei 4,4Prozent (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen). Umgerechnet auf alle Bewohnerinnen und Bewohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 15und 64Jahren waren 3,5Prozent der in Karlsruhe lebenden Erwerbsfähigen arbeitslos gemeldet. Dabei waren die ausländischen Erwerbsfähigen etwas häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen (4,5Prozent) als die deutsche Vergleichsbevölkerung (3,2Prozent, siehe Tabelle1). Insgesamt sank die Arbeitslosenquote in der Fächerstadt sowohl bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren wie auch bei den über 55-Jährigen in den letzten Jahren. Dennoch gibt es Stadtteile, bei denen der Anteil der Arbeitslosen unter den Bewohnerinnen und Bewohnern den gesamtstädtischen Durchschnitt deutlich übersteigt. 2017 lag Oberreut dabei mit 6,8Prozent an der Spitze, gefolgt von der östlichen Innenstadt (6,1Prozent). Etwas weniger aber dennoch überdurchschnittlich stark von Arbeitslosigkeit betroffen war 2017 die Bevölkerung in Mühlburg (4,4Prozent), Rintheim (4,3Prozent), der Südstadt (4,0Prozent) sowie der Waldstadt (3,9Prozent, siehe Tabelle1). Tabelle 1Arbeitslosigkeit in den Karlsruher Stadtteilen am 30. September 2017 (SGB II und SGB III) Stadtteil Erwerbs- fähige 1 Arbeits- lose Arbeitslosen- anteil an Erwerbs- fähigen in % Arbeitslosenanteil in % 2 Deutsche Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Anzahl 01Innenstadt-Ost5.2413186,15,66,82,67,8 02Innenstadt-West8.3172703,23,23,31,54,9 03Südstadt15.7576294,03,74,71,16,5 04Südweststadt15.1864653,12,84,11,23,7 05Weststadt14.9895313,53,24,61,64,5 06Nordweststadt7.4912253,02,93,21,13,5 07Oststadt15.0674042,72,53,20,85,1 08Mühlburg12.1575354,44,24,92,64,8 09Daxlanden7.3553124,24,15,02,33,1 10Knielingen7.0452313,32,94,52,04,5 11Grünwinkel6.8822563,73,54,52,83,7 12Oberreut6.2284246,86,29,34,85,2 13Beiertheim-Bulach4.7861633,43,34,31,23,9 14Weiherfeld-Dammerstock3.626952,62,34,62,13,0 15Rüppurr6.6081402,12,02,70,62,4 16Waldstadt7.6782963,93,93,82,03,9 17Rintheim4.1541774,34,14,82,05,4 18Hagsfeld5.0991563,12,74,41,42,7 19Durlach20.3536803,33,04,61,33,9 20Grötzingen5.7521222,11,93,31,22,6 21Stupferich1.787422,42,14,33,12,4 22Hohenwettersbach1.937291,51,33,70,62,5 23Wolfartsweier2.053522,52,43,31,63,5 24Grünwettersbach2.485451,81,63,80,51,5 25Palmbach1.287282,21,94,71,03,3 26Neureut12.3473192,62,34,21,52,7 27Nordstadt6.9342393,43,05,61,62,7 Ohne ZuordnungX26XXXXX Stadt Karlsruhe208.6017.2093,53,24,51,63,9 1Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung imAlter von 15 bis unter 65 Jahren. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. Quelle:Bundesagentur für Arbeit; Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 16| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 8 Entwicklung der Arbeitslosenzahl und der Betroffenheit von Arbeitslosigkeit 1 in Karlsruhe 2007 bis 2017 (SGB II und SGB III) Stand jeweils 30.09. 1Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe(Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Altervon 15 bis unter 65 Jahren.OhnePersonen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)). Quellen:Bundesagentur für Arbeit, Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 3.4.Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II Angesichts der positiven Wirtschaftsentwicklung ist gleichfalls mit den Arbeitslosen auch die Zahl der SGB II- Beziehenden in Karlsruhe zurückgegangen. Im September 2017 erhielten 17.841 Bewohnerinnen und Bewohner Leistungen nach SGB II, das waren 3.064 Personen (-14,7Prozent) weniger als noch 2007 und 947 Personen weniger als im September 2012. 2017 waren mehr als 70Prozent der BetroffenenerwerbsfähigeRegelleistungsberechtigte (eLB) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vergleiche Tabelle2), dies sind Personen im Alter zwischen 15 und 65Jahren,die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Unter diesen befinden sich auch Personen, die zugleicherwerbstätigsind (erwerbstätige eLB). Insgesamt 3.796 Personen in Karlsruhe bezogen 2017 ArbeitslosengeldII und verfügten zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbs- tätigkeit oder über ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag bei 29,9 Prozent. Laut Bundesagentur für Arbeit zählen hierzu Vollzeitbeschäftigte, deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht für den Lebensunterhalt ausreicht und das Einkommen deshalb durch ArbeitslosengeldII (ALGII) aufgestockt wird. Rund ein Drittel der sozialversicherungspflichtig erwerbstätigen eLB in Karlsruhe waren 2017 trotz eines Vollzeitjobs auf ALGII-Leistungen angewiesen (665Personen oder 32,7Prozent), die restlichen zwei Drittel (67,3Prozent) gingen einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nach (1.370 Personen). Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Leistungsberechtigten waren Frauen (2017: 57,2Prozent, vergleiche Tabelle 2). Insgesamt hat sich die Zahl aller in Karlsruhe lebendenerwerbsfähigen SGBII-Leistungsberechtigten in den letzten Jahren kontinuierlich verringert (-2.448 Betroffenebeziehungsweise-16,2Prozent zwischen 2007 und 2017). Nicht zuletzt dank der günstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt ging die Zahl der auf Leistungen angewiesenen Erwerbstätigen deutlich zurück, auch wenn ihr Anteil von jeweils circa 30 Prozent fast gleich geblieben ist (siehe Tabellen 2 und 3). Vor allem seit 2015 entwickelte sich die Zahl der Geringverdienenden mit einem Minijob (unter 450Euro) oder einem Einkommen zwischen 450 und unter 850Euro rückläufig. Spürbar zurückgegangen ist auch die Zahl der selbständig erwerbstätigen Leistungsberechtigten, während im gleichen Zeitraum die Leistungsberechtigten, die trotz eines Einkommens von mehr als 850Euro auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, kaum abgenommen haben und gegenüber 2012 sogar zahlreicher geworden sind. Ihr Anteil an allen erwerbstätigen Leistungsberechtigten hat sich kontinuierlich um 6,4 Prozentpunkte seit 2012 erhöht. 9993 7576 2409 937 1337 8.509 6.327 2.176 742 1.391 7.209 5.147 2.056 643 1.402 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 Arbeitslose insgesamtDeutscheAusländer/-innenJunge Arbeitslose (unter 25 Jahre) Ältere Arbeitslose (55 bis unter 65 Jahre) Anzahl 200720122017 5,3 % 4,3 % 3,5 % 4,9 % 3,9 % 3,2 % 7,1 % 5,6 % 4,5 % 2,9 % 2,0 % 1,6% 4,4 % 4,3 %3,9 % %-Anteil der Arbeitslosen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe (ohne LEA) Sozial-und Jugendbehörde |17 Tabelle 2 Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in Karlsruhe 2007 bis 2017 JahrPersonen in Bedarfs- gemein- schaften davon Erwerbsfähige Leistungs- berechtigte (ELB) darunter 1 Nicht erwerbsfähige Leistungs- berechtigte erwerbs- tätige ELB darunter Frauen Sozialversicherungspflichtige erwerbstätige ELB in VollzeitTeilzeit Anzahlin %AnzahlAnzahlAnzahlAnzahlAnzahlin % 200720.90515.13072,4––––5.77527,6 201218.78813.80573,5––––4.98326,5 201518.83113.69572,74.1882.4506211.5455.08427,0 201717.84112.68271,13.7962.1716651.3704.46225,0 Veränderung 2007/2017-3.064-2.448-16,2––––-1.313-22,7 2015/2017-990-1.013-7,4-392-27944-175-622-12,2 Stand jeweils 30. September. 1Die Daten für die Jahre 2007 und 2012 liegen aufgrund einer Überarbeitung der Systematik nicht vor. Erläuterung:Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte–oder kurz: erwerbstätige ELB–sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit (= Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (= Betriebsgewinn) verfügen. Quelle:Bundesagentur für Arbeit. Tabelle 3 Erwerbstätige Leistungsberechtigte in Karlsruhe 2012 bis 2017 Erwerbstätige Leistungsberechtigte (ELB) 201220152017Veränderung 2012-2015 Veränderung 2015-2017 Anzahlin %Anzahlin %Anzahlin %absolutin %absolutin % ELB insgesamt4.313100,04.185100,03.796100,0-128-3,0-389-9,3 darunter abhängig erwerbstätig3.96591,93.82791,43.49292,0-138-3,5-335-8,8 davon Einkommen unter 450€1.97149,71.71344,81.47242,2-258-13,1-241-14,1 450 bis unter 850€83821,183421,877022,1-4-0,5-64-7,7 850€ und mehr1.15629,21.28033,41.25035,812410,7-30-2,3 selbstständig erwerbstätig 4009,34129,83388,9123,0-74-18,0 Stand jeweils 30. September. Erläuterung:Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte–oder kurz: erwerbstätige ELB–sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit (= Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (= Betriebsgewinn) verfügen. Aus methodischen Gründen kann es bei der Summe der Teilergebnisse zu Abweichungen gegenüber der Gesamtzahl der eLB kommen. Quelle:Bundesagentur für Arbeit. 18| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 9 SGBII-Leistungsbeziehende und ihr Anteil an ausgewählten Bevölkerungsgruppen in Karlsruhe 2007 bis 2017 Stand jeweils 30.September. 1Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen:Bundesagentur für Arbeit, StadtKarlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Die Zahl aller SGB II-Bedarfsgemeinschaften lag 2017 bei 10.160 Haushalten (siehe Abbildung 9). Die Betroffenheit von SGB II-Bezug belief sich sowohl bei den Haushalten wie auch bei den leistungsbeziehenden Personenauf Werte um die 6Prozent und lag damit deutlich unter den Vergleichswerten aus den Jahren 2007 und 2012. Deutsche waren insgesamt etwas weniger auf SGB II-Bezug angewiesen als ausländische Bevölkerungsgruppen. Die Stadtteile mit besonders hohen Anteilenvon SGB II-Beziehenden in der deutschen und ausländischen Bevölkerung waren 2017 die Innenstadt-Ost und Oberreut. In Knielingen bezogen auffallend viele der ausländischen Männer und Frauen diese Unterstützung, und in Rintheim, Mühlburg und Grünwinkel fieldie Betroffenheit bei den ausländischen Frauen überdurchschnittlich hoch aus. Mehr als jede siebte dort wohnhafte Ausländerin bezog 2017 SGB II-Leistungen (14,8Prozent beziehungsweise 14,6Prozent und 14,1Prozent). 20.905 15.130 11.446 3.594 2.257 18.788 13.805 10.868 3.063 2.102 17.841 12.682 10.160 2.766 1.920 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Personen insgesamterwerbsfähige Leistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Alleinerziehende Anzahl 200720122017 %-Anteil der SGB II-Beziehenden an allen Bewohnerinnen und Bewohnern oder Haushalten der jeweiligen Gruppe. 1 7,5 % 6,5 % 5,9 % 8,0 % 6,9 % 6,1 % 7,0 % 6,3 % 6,0 % 13,1 % 11,4 % 10,3 % 31,1 % 30,2 % 30,2 % Sozial-und Jugendbehörde |19 Abbildung 10 Haushalte mit SGB II-Bezug in den Karlsruher Stadtteilen am 30. September 2017 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Zurückgegangen ist in den letzten Jahren die Zahl derBedarfsgemeinschaften mit Kindern, die SGB II-Leistungen erhalten. Im September 2017 bezogen 2.766 Familien oder 10,3Prozent aller in Karlsruhe lebenden Haushalte mit minderjährigen Kindern SGB II-Leistungen (siehe Abbildung9). Besonders hoch lag der Prozentsatz bei den Alleinerziehenden, von denen 30,2Prozent auf diese Form der Unterstützung angewiesen waren (1.920Haushalte). In den letzten fünf Jahren hatte sich dabei die Betroffenenquote bei den alleinerziehenden Familienverbänden nicht verändert, auch wenn die Anzahl als solches zurückgegangen war. Auffallend sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtteilen. Zunächst einmal ist die relativ hohe Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften in den bevölkerungsreichen Stadtteilen Durlach, Südstadt, Weststadt und Mühlburg für sich genommen noch nicht aussagekräftig (siehe Abbildung10). Aussagekräftiger ist hingegen, wie hoch sich der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bezogen auf alle in dem Gebiet lebenden Haushalte, bemaß. Mit Abstand die höchste Betroffenheit wiesen im September 2017 die Haushalte in Oberreut auf, wo mit 14,3 Prozent rund jeder siebte Bewohnerhaushalt SGB II-Leistungen bezog. Innerhalb von Oberreut war die 1,2 2,2 2,4 2,8 3,0 3,1 4,2 4,3 4,4 4,6 4,8 5,1 5,1 5,4 5,5 5,6 5,6 5,7 6,0 6,1 6,4 6,5 7,3 7,7 8,0 8,0 10,1 14,3 0,02,04,06,08,010,012,014,016,0 Hohenwettersbach Grünwettersbach Stupferich Palmbach Rüppurr Grötzingen Neureut Weiherfeld-Dammerstock Wolfartsweier Oststadt Beiertheim-Bulach Südweststadt Nordweststadt Durlach Innenstadt-West Hagsfeld Nordstadt Knielingen Karlsruhe, Stadt Weststadt Grünwinkel Waldstadt Daxlanden Südstadt Mühlburg Rintheim Innenstadt-Ost Oberreut %-Anteil der SGB II-Bedarfsgemeinschaften an allen Bewohnerhaushalten Anzahl der Haushalte mit SGB II-Bezug 692 460 267 846 977 457 432 357 761 10.160 304 265 206 401 928 325 630 188 584 73 143 404 146 166 25 32 42 15 20| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Betroffenheit in der Waldlage (22,2Prozent) besonders hoch (demgegenüber Oberreut-Feldlage: 9,9 Prozent). Ebenfalls überdurchschnittlich häufig von SGB II-Bezug betroffen waren die Haushalte in der östlichen Innenstadt, dem Rintheimer Feld, dem Mühlburger Feld und dem Stadtviertel Rheinhafen, in Teilen von Daxlanden (Rheinstrandsiedlung und Neu-Daxlanden), Alt-Knielingen, in Teilen von Grünwinkel und im Stadtviertel Alter Flugplatz in der Nordweststadt, in den Altbauvierteln der Südstadt sowie in der Durlacher Dornwald-Untermühlsiedlung. Die genannten Stadtteile und Quartiere sind auch diejenigen Gebiete in Karlsruhe, in denen der Prozentsatz der SGB II-leistungsbeziehenden Familien mit minderjährigen Kindern besonders hoch lag. In Oberreut und der Innenstadt-Ost bezog 2017 jeder vierte Haushalt mit minderjährigen Kindern SGB II-Leistungen, bei den dort wohnenden Alleinerziehenden war sogar jeder Zweite auf diese Unterstützung angewiesen (siehe Abbildungen11 und 12). Vergleichbar hoch war die Betroffenheit unter den alleinstehenden Haushalten mit Kindern im Stadtviertel Alter Flugplatz und im Rintheimer Feld. In der Rheinstrandsiedlung sowie in Daxlanden- Ost und Neu-Daxlanden, dem Mühlburger Feld und dem Rheinhafen, dem westlichen Teil der Innenstadt-West, der südlichen Südstadt, dem nördlichen Teil der Oststadt, Lohn-Lissen in Durlach, Alt-Hagsfeld und der Waldstadt-Waldlage schwankte die Betroffenheit unter den Alleinerziehenden zwischen 37,0Prozent und 44,0Prozent. Dabei hat sich zwar die Quote in einigen wenigen Gebieten wie dem nördlichen Teil der Innenstadt, in Lohn-Lissen oderOberreut seit 2012 leicht verringert; in den meisten der genannten Stadtviertel ist der Prozentsatz der SGB II-leistungsbeziehenden Alleinerziehenden jedoch angestiegen. Sozial-und Jugendbehörde |21 Abbildung 11 SGB II-Bezug bei Haushalten mit Kindern und Alleinerziehenden in denKarlsruher Stadtteilen am 30. September 2017 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 16,4 15,2 23,3 20,8 19,3 20,6 19,2 25,8 23,6 30,5 27,3 25,6 26,5 25,8 25,0 29,2 30,2 33,6 34,0 37,7 35,5 38,7 37,0 39,6 35,4 47,1 52,9 1,0 3,9 4,0 4,3 4,8 5,1 5,4 5,5 6,3 7,2 8,1 8,5 9,0 9,2 9,6 9,7 10,1 10,3 11,8 11,9 12,2 13,3 13,7 14,1 14,5 16,9 24,0 25,5 0,010,020,030,040,050,060,0 Hohenwettersbach Grünwettersbach Rüppurr Palmbach Stupferich Wolfartsweier Neureut Grötzingen Beiertheim-Bulach Südweststadt Hagsfeld Weiherfeld-Dammerstock Durlach Knielingen Weststadt Nordstadt Grünwinkel Karlsruhe, Stadt Oststadt Südstadt Nordweststadt Waldstadt Innenstadt-West Rintheim Daxlanden Mühlburg Innenstadt-Ost Oberreut SGB II-Bezug Haushalte mit Kindern SGB II-Bezug Alleinerziehende %-Anteil an allen Haushalten mit Kindern beziehungsweise an allen Alleinerziehenden im Stadtteil 22| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 12 Betroffenheit der Alleinerziehenden vonSGB II-Bezug in ausgewählten Karlsruher Stadtvierteln am 30. September 2017 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 59,1 48,4 48,3 47,5 46,7 46,3 44,0 42,9 41,7 40,0 40,0 39,3 38,2 38,0 38,0 37,3 37,0 36,1 35,6 35,0 34,4 33,3 32,9 31,8 31,1 30,6 30,3 30,2 30,1 29,3 28,2 010203040506070 Oberreut - Waldlage Nordweststadt - Alter Flugplatz Innenstadt-Ost - Nordöstl. Teil Rintheim - Rintheimer Feld Innenstadt-Ost - Südwestl. Teil Oberreut - Feldlage Daxlanden - Rheinstrandsiedlung Innenstadt-West - Westlicher Teil Daxlanden - Daxlanden-Ost Südstadt - Südlicher Teil Oststadt - Nördlicher Teil Mühlburg - Rheinhafen Durlach - Lohn-Lissen Mühlburg - Mühlburger Feld Hagsfeld - Alt-Hagsfeld Daxlanden - Neu-Daxlanden Waldstadt - Waldlage Grünwinkel - Alt-Grünwinkel Mühlburg - Alt-Mühlburg Südstadt - Nördlicher Teil Oststadt - Westlicher Teil Durlach - Bergwald Knielingen - Alt-Knielingen Grünwinkel - Neue... Weiherf.-Dammerst. -... Daxlanden - Alt-Daxlanden Durlach - Aue Karlsruhe insgesamt Oststadt - Südlicher Teil Durlach - Dornwald-Untermühl Nordstadt - Amerikanersiedlung %-Anteil der alleinerziehenden SGB II-Bedarfsgemeinschaften an allen Alleinerziehenden 101 78 14 47 42 75 48 54 20 72 26 11 34 46 19 25 102 35 99 48 32 12 23 14 19 15 54 1.927 44 12 62 Anzahl der alleinerziehenden Haushalte mit SGB II-Bezug Sozial-und Jugendbehörde |23 3.5.Bezugvon Leistungennach dem SGB XII Während die Zahl der Personen, die Arbeitslosenunterstützung und SGB II-Leistungen erhalten, in den letzten Jahren zurückgegangen ist, vergrößerte sich im gleichen Zeitraum der Kreis derer, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhaltnach SGB XII (Sozialhilfe) beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten 2017 insgesamt 370 Karlsruherinnen und Karlsruher und damit mehr als doppelt so viele wie noch zehn Jahre zuvor (2007: 157Personen), wobei die Steigerung allein in den letzten fünfJahren bei 75Prozent lag (siehe Abbildung13). Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ging ebenfalls seit 2007 kontinuierlich nach oben (+ 40,7Prozent) und erreichte Ende 2017 mit 3.639 Personen außerhalb von Einrichtungen einen Höchststand (siehe Abbildung14). Unter Berücksichtigung der Menschen, die in Einrichtungen leben, erhielten 2017 4.360 Frauen und Männer in der Fächerstadt Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung Abbildung 13 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Karlsruhe seit 2007 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde. Abbildung 14 Personen mit Bezug von Grundsicherung* in Karlsruhe 2007–2017 (Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung) * Außerhalb von Einrichtungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 157 159 181 179 185 211 240 281 292 315 370 0 50 100 150 200 250 300 350 400 20072008200920102011201220132014201520162017 Anzahl 736 907 1.054 1.850 2.260 2.585 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 200720122017 Anzahl Personen im Alter unter 65 JahrenPersonen im Alter 65 Jahre und älter 24| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Insgesamt 1.485 Personen im Alter unter 65Jahren (innerhalb und außerhalb von Einrichtungen) konnten 2017 wegen einer bestehenden Erwerbsminderung aufDauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten. Mehr als die Hälfte davon waren Männer (57,4Prozent). Bei den hilfebedürftigen Personen, die die Altersgrenze erreicht haben, überwogen hingegen die Frauen (55,9Prozent). Rund zwei Drittel der Grundsicherungsbeziehenden befanden sich im Seniorenalter (siehe Abbildung15). Aus der Zahl der Grundsicherungsbeziehenden in Relation zur Bevölkerung im Alter von 65und mehr Jahren zum gleichen Zeitpunkt ergibt sich die Grundsicherungsquote, über die das Ausmaß der Altersarmut grob–wenn auch nicht exakt–taxiert werden kann. Für Karlsruhe ergab sich Ende letzten Jahres eine Grundsicherungsquote von 5,1Prozent. Dabei überwog zwar die Zahl der Frauen mit Grundsicherungsbezug (1.607 Frauen) gegenüber der Zahl der männlichen Leistungsbezieher (1.268 Männer), doch lag die Grundsicherungsquote bei den älteren Männern (5,3Prozent) leicht höher alsbei den Frauen (5,0Prozent). Der Prozentsatz an älteren Menschen, die ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter geltend gemacht hatten, fiel 2017 je nach Stadtteil unterschiedlich hoch aus (siehe Tabelle4). In der östlichen Innenstadt (15,0Prozent), in Oberreut (13,5Prozent) und der Südstadt (11,7Prozent) lagen die Quoten im zweistelligen Bereich und deutlich höher als in allen anderen Stadtteilen. Auch in der Innenstadt-West, in Mühlburg und in Rintheim waren prozentual mehr ältere Menschen auf den Bezug von Grundsicherung monetär angewiesen als im übrigen Stadtgebiet. Abbildung 15 Altersstruktur der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung in Karlsruhe am 31. Dezember 2017 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 2 58 113 118 141 142 159 214 244 294 961 712 627 368 154 45 8 0 200 400 600 800 1.000 1.200 18-2020-2525-3030-3535-4040-4545-5050-5555-6060-6565-7070-7575-8080-8585-9090-9595 u. älter Anzahl Personen Alter von... bis unter... Jahren ____ 4.360Personen und zwar: >3.639(83%) außerhalb von Einrichtungen >2.239(51%) weiblich >2.875(66%)65Jahre und älter Sozial-und Jugendbehörde |25 Tabelle 4 Anteil der Empfänger/-innen bedarfsorientierterGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bevölkerung im Alter von 65 und mehr Jahren in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen StadtteilBevölkerung 1 im Alter von 65 und mehr Jahren Empfängerinnen und Empfänger von Grund- sicherung im Alter (65+) insgesamt 2 Anteil der Grundsicherungs- beziehenden in der Bevölkerung in % Anteil bei... FrauenMännern in %in % 01Innenstadt-Ost86212915,013,816,4 02Innenstadt-West1.1571008,67,010,8 03Südstadt2.38627911,710,113,7 04Südweststadt3.0501645,45,15,7 05Weststadt3.1101615,25,25,2 06Nordweststadt2.6411194,54,44,7 07Oststadt2.4301435,96,05,7 08Mühlburg3.1042568,28,38,2 09Daxlanden3.0821254,13,54,8 10Knielingen1.894351,82,01,7 11Grünwinkel2.4201054,34,44,3 12Oberreut1.92826113,514,512,1 13Beiertheim-Bulach1.328554,13,54,9 14Weiherfeld-Dammerstock1.646392,41,93,1 15Rüppurr2.623471,81,52,2 16Waldstadt3.044913,03,52,3 17Rintheim1.216947,78,86,2 18Hagsfeld1.155645,55,26,0 19Durlach6.5502934,54,34,7 20Grötzingen2.297592,62,32,9 21Stupferich64940,61,10,0 22Hohenwettersbach50881,61,51,7 23Wolfartsweier710162,32,61,9 24Grünwettersbach1.037––.–– 25Palmbach343––.–– 26Neureut4.0171253,13,03,3 27Nordstadt1.269383,02,73,4 Stadt Karlsruhe 3 56.4562.8755,15,05,3 1Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ohne LEA). 2Personen in und außerhalb von Einrichtungen. Räumliche Zuordnung nach der bei derBeantragung angegebenen Adresse. 3Einschließlich Personen ohne regionale Zuordnung. Quellen:Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 26| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe 3.6.Bezug von Wohngeld Ende 2017 erhielten in Karlsruhe 2.281 HaushalteWohngeld, das waren 1,3Prozent aller Karlsruher Privathaushalte. In der überwiegenden Zahl der Fälle (2.225 oder 97,5Prozent) erhielten sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete; nur 56 Empfängerhaushalte wurde ein Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt (Lastenzuschuss). Personen im Rentenalter bildeten die größte Empfängergruppe (41,9Prozent beziehungsweise 956 Haushalte). Arbeitnehmerhaushalte machten mit 35,9Prozent (819Haushalte) mehr als ein Drittel der Bezuschussten aus, gefolgtvon Studierenden beziehungsweise Auszubildenden (238 Haushalte oder 10,4Prozent). Lediglich 5Prozent der wohngeldbeziehenden Haushalte (115 Haushalte) mussten aufgrund von Arbeitslosigkeit unterstützt werden (siehe Abbildung16). Insgesamt ging die Zahlder Empfängerinnen und Empfänger–trotz der angespannten Lage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt–tendenziell nach unten (siehe Tabelle 5). Abbildung 16 Reine Wohngeldhaushalte in Karlsruhe 2017 nach sozialer Stellung der/des Haupteinkommensbeziehenden 1Mit Einkommen nach § 14, Absatz 2, Nummern 27 bis 29 Wohngeldgesetz (WoGG). Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Tabelle 5 Wohngeldhaushalte in Karlsruhe seit 2012 201220132014201520162017 Wohngeldhaushalte insgesamtAnzahl2.6302.3462.0551.6362.4662.281 davon MietzuschussAnzahl2.5582.2822.0031.5872.4072.225 LastenzuschussAnzahl726452495956 Quelle:Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Der sich verengende Wohnungsmarkt, insbesondere im Bereichgünstiger Mietwohnungen, verstärkt Prozesse der Ausgrenzung von Menschen, die sich aufgrund ihrer Lebenslagen und ihrer finanziellen Situation dort nicht selbst mit angemessenem Wohnraum behaupten können. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Zahl wohnungsloser Personen (siehe Abbildung17). Ohne die wertvollen und wichtigen Instrumente der Wohnraumversorgung über die Wohnraumakquise sowie der guten Kooperation mit der Volkswohnung GmbH wäre die Zahl der wohnungslosen Personen deutlich höher. 13 13vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 6.8. Rentnerinnen und Renter sowie Pensionärinnen und Pensionäre 956Personen 41,9% Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Beamtinnen/Beamte 819Personen 35,9% Studierende und Auszubildende 1 238Personen 10,4% Arbeitslose 115Personen 5,0% Sonstige 115Personen 5,0% Selbständige 38Personen 1,7% 2.281Haushalte mit Wohngeldbezug insgesamt Sozial-und Jugendbehörde |27 Abbildung 17 Entwicklung der Anzahl der wohnungslosen Personen in Karlsruhe seit 2007 Quelle:Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 3.7.Zusammenschau derStrukturergebnisse Bei der Analyse der einzelnen Strukturmerkmale und der Verteilung der jeweiligenArmutsrisiken innerhalb des Karlsruher Stadtgebietes wurden Unterschiede zwischen den Stadtteilen deutlich. Aus der Zusammenschau der in Kapitel 2.1 bis 2.4 dargestellten Indikatoren, welche das Ausmaß der Betroffenheit der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner von Armutsrisiken widerspiegeln, zeichnen sich räumliche Konzentrationen ab. So war die Bevölkerung der Innenstadt-Ost und von Oberreut 14 am Jahresende 2017 häufiger im Stadtgebiet von Sozialleistungen abhängig sowie von Arbeitslosigkeit betroffen. Auchwar der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund dort überdurchschnittlich hoch unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Quote der Alleinerziehenden unter den Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt war höher als in anderen Stadtteilen, rund jeder zweite alleinerziehende Haushalt bezog SGB II-Leistungen. Auch das Rintheimer Feld, das Mühlburger Feld, der Mühlburger Rheinhafen sowie der nördliche Teil der Südstadt fielen 2017 in mehrfacher Hinsicht durch eine überdurchschnittlich hohe Betroffenheit von Armutsrisiken auf. 14vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 0 100 200 300 400 500 600 700 20072008200920102011201220132014201520162017 Anzahl Stichtag jeweils31.Dezember eines 28| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe 4.Sozialräumliche Betrachtung Stadtteile und Quartiere sind kleinteilige und vielgestaltige Lebensräume, in denen verschiedenen Menschen und Generationen in unterschiedlichen Lebenslagen ihr Leben gestalten. Einedifferenzierte und kleinräumige Betrachtung des Stadtgebiets ermöglicht es, soziodemografische Daten zu erfassen und diese mit anderen Sozialräumen zu vergleichen. Ein Vergleich gibt Aufschluss darüber, wie und ob sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppenungleich über das Stadtgebiet verteilt sind. Ziel ist es in Karlsruhe, die Stadtteile und Stadtviertel inklusiv und generationengerecht (weiter) zuentwickeln. Die Verbesserung der Lebensumstände und des Umfeldes in den Stadtteilen und Quartieren, der Abbau von Zugangsbarrieren zum Unterstützungs-und Hilfesystem und eine Verschränkung städtebaulicher und sozialer Maßnahmen stellen ein wirksames Instrument der Armutsbekämpfung in Karlsruhe dar. Das Potenzial der Quartiersarbeit kann in unterschiedlichen Kontexten eingesetzt werden und ist daher auch ein passgenaues Konzept für verschiedene Zielgruppen und Stadtteile mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedarfen. Lebensweltorientierung, Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement stellen die Menschen und ihre Lebensräume in den Mittelpunkt. Hierbei leisten die öffentlichen und freien Träger im Sozialraum wichtige und wertvolle Arbeit; sie sind Expertinnen und Experten vor Ort und bestens vertraut mit der sozialen Infrastruktur, den Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Lebenslagen und Bedürfnissen. Mithilfe der sozialräumlichen Bestandserhebung und Bedarfsanalyse können wichtige kleinräumige Entwicklungen und Bedarfe in der Planung berücksichtigt werden. Das Potenzial der sozialräumlichen Betrachtung liegt zudem in der Möglichkeit, die qualitativen Sozialraum-und Lebenslagenbeschreibung von Fachkräften aufzunehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu beteiligen. Als Grundlage einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Stadtteile sollen gemeinsam mitden Bürgerinnen und Bürgern, mit den Einrichtungen sowie den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (STEK) für die Karlsruher Stadtteile erstellt werden. Am 23. Oktober 2018 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für den Stadtteil Oberreut in den Jahren 2019 und 2020 ein Stadtteilentwicklungskonzept zu erarbeiten, das einen Schwerpunkt auf die soziale und kulturelle Entwicklung des Stadtteils setzt. Sozialräume verfügen über vielfältige Ressourcen für eine gelingende Lebensgestaltung. Der Stadtteilentwicklungsprozess Oberreut hat das Ziel, unter Einbeziehung dieser Ressourcen sozialraumorientiert die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, das soziale Miteinander und die Integration im Stadtteil zu fördern sowie Dialog-und Engagementstrukturen im Stadtteil zu stärken. Dazu bedarf es neben der Beteiligung der Bevölkerung und der Institutionen im Stadtteil auch einer Bündelung von Ressourcen gesamtstädtischer Akteurinnen und Akteure. Daher begleitet eine ämterübergreifende Lenkungsgruppe unter Beteiligung des Bürgervereins Oberreut den Prozess, der durch einexternes Büro moderiert wird. In einer ersten Phase bis September 2019 wird unter Beteiligung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und unter Einbeziehung einer Aktivierenden Befragung eine Stärken-Schwächen-Analyse für Oberreut erarbeitet. In der zweiten Phase von September 2019 bis September 2020 werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und den Akteuren im Stadtteil Handlungsansätze und konkrete Projekte entwickelt und im Stadtteilentwicklungskonzept zusammengeführt. Das IQ Leitprojekt Bunte Stadt wird ebenso einbezogen wie das Korridorthema Grüne Stadt und das im Aufbau befindliche Gesamtkonzept der Quartiersentwicklung. Derzeit gibt es Bestrebungen eines Wohlfahrtsverbands, beim Deutschen Hilfswerk die Förderung für ein Quartiersprojekt in Oberreut zu beantragen. Wenn dies gelingt, könnte das Quartiersprojekt gemeinsam mit der im Aufbau befindlichen Stadtteilkoordination der Sozial-und Jugendbehörde den auf etwa zwei Jahre angelegten Stadtteilentwicklungsprozess in Teilen fortsetzen und verstetigen. In Kapitel 2 ist bereits deutlich geworden, dass in Oberreut der Anteil sozial benachteiligter Personen überdurchschnittlich hoch ist. Es ist offensichtlich, dass die Sozialstruktur in einem Stadtteil einen starken Zusammenhang mit dem örtlichen Wohnungsangebot aufweist: Personen mit geringem Einkommen leben vor allem in Stadtteilen mit preiswerten Mietwohnungen beziehungsweise Sozialwohnungen. Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang in Oberreut, einem Stadtteil, der einen herausragenden Beitrag zur sozialen Wohnraumversorgung in Karlsruhe leistet: Hier ist der Anteil an Sozialwohnungen überdurchschnittlich hoch mit 15,8 Prozent (Stand dieser und der folgenden Daten: 2017), gemessen an allen Wohnungen im Stadtteil, während in der Gesamtstadt der Sozialwohnungsanteil nur 2,3Prozent beträgt. Ein Fünftel aller Sozialwohnungen im Karlsruher Stadtgebiet befindet sich in Oberreut. Sozial-und Jugendbehörde |29 Oberreut weist von allen Karlsruher Stadtteilen den höchsten Anteil von SGB-II-Beziehenden auf (15 Prozent in Oberreut gegenüber 5,9 Prozent in Karlsruhe insgesamt). Deutlich ist auch die Abweichung bei den SGB II- Bedarfsgemeinschaften mit Kindern: In Oberreut bezieht jeder vierte Haushalt mitKindern (25,5 Prozent) SGB II- Leistungen, während dies in der Gesamtstadt „nur“ auf rund jeden zehnten Haushalt mit Kindern zutrifft. Es leben überproportional viele Alleinerziehende mit SGB II-Bezug im Stadtteil (52,9 Prozent in Oberreut; Gesamtstadt 30,2 Prozent). Oberreut weist zudem mit 6,8 Prozent den höchsten Arbeitslosenanteil aller Karlsruher Stadtteile auf (Karlsruher Durchschnitt 3,5 Prozent). Auch der Arbeitslosenanteil in der ausländischen Bevölkerung ist mit 9,3 Prozent mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt (4,5 Prozent). Insgesamt ist aber festzustellen, dass die Arbeitslosigkeit sowohl in Karlsruhe als auch in Oberreut seit 2007 zurückgegangen ist. Hingegen unterlag der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen in Oberreut in den letztenJahren leichten Schwankungen und hat sich im Vergleich zu 2007 moderat auf 4,8 Prozent erhöht, während er in Karlsruhe im gleichen Zeitraum durchgängig rückläufig war und zuletzt 1,6 Prozent betrug. Bei einem ersten Workshop mit Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil ist deutlich geworden, dass viele Menschen sehr gerne in Oberreut leben. Dies wird auch durch die Mieter/-innenbefragung der Volkswohnung GmbH bestätigt. 15 Es wird offensichtlich, dass objektive Sozialindikatoren eines Stadtteiles nicht mit der subjektiven Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner korrespondieren müssen. „Das Verständnis von benachteiligten Lebenslagen erfährt eine Erweiterung, wenn auch subjektive Indikatoren, in diesem Fall das subjektive Teilhabe-oder Ausgrenzungsempfinden, erhoben werden, beispielsweise durch die Frage nach der Zufriedenheit mit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder ob man sich ausgeschlossen fühlt.“ 16 Insgesamt wünschen sich die Bewohnerinnen und Bewohner aber ein positiveres Image ihres grünen Stadtteils. Ziel des Stadtteilentwicklungsprozesses ist es daher zum einen, die Qualitäten Oberreuts zu stärken und zu kommunizieren. Zum anderen sollen anhand der Ideen und Anliegen aber auch anhand der Eigeninitiative der Bewohnerinnen und Bewohner wie auch der Akteurinnen und Akteure im Stadtteil Maßnahmen entwickelt werden, welche die Lebensqualität vor Ort weiter steigern. Aufgrund der dargestellten Sozialstrukturdaten wird ebenfalls der Themenbereich soziale Benachteiligung in den Blick genommen. So gilt es im Rahmen des Prozesses unter anderem zu prüfen, inwieweit sozialraumorientiert noch gezieltere Angebote zur Förderung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen gestaltet werden können (beispielsweise Beratungsangebote im Stadtteil, kostenlose oder kostengünstige Angebote im Stadtteil, stadtteilorientierte Projekte zur Berufsorientierung, Beschäftigung und Qualifizierung und so weiter). Um bislang bestehende Barrieren und mögliche Handlungsansätze zu identifizieren, ist sowohl die Beteiligung der Zielgruppen selbst als auch ein gemeinsamer Workshop mit Einrichtungen und Multiplikatoren vor Ort in Verbindung mit gesamtstädtischen arbeitsmarktpolitischen Akteurinnen und Akteuren geplant. 4.1.Jugendhilfe im Sozialraum Ein wesentlicher Akteur der professionellen Sozialen Arbeit im Sozialraum ist, neben den vielfältigen Angeboten der freien Träger, Initiativen, Vereine, Verbände oder den Selbstorganisationen aus der Bürgerschaft, der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Die Angebote der Jugendhilfe sind ein wesentlicher Bestandteil einer sozialräumlichen sozialen Infrastruktur, die dazu beitragen kann, sozialräumliche Segregation zu verhindern. Hierbei sind der Aufbau, Ausbau und die Stärkung von sozialen Infrastrukturangeboten, eine abgestimmte übergreifende Bedarfsermittlung, die Bündelung von Ressourcen sowie die Nutzung von Synergieeffekten und die Entwicklung stärkerer Netzwerke wichtige Handlungsfelder und Gelingensfaktoren. Der ASD der Stadt Karlsruhe ist hierbei ein zentraler Akteur imSozialraum. Er übernimmt seit den 1970er Jahren neben den Aufgaben in der Kinder-und Jugendhilfe auch Aufgaben der psychosozialen Grundversorgung von erwachsenen und älteren Menschen. Die Angebote sind dezentral organisiert und im Sozialraum verankert. Dadurch ermöglichen sie einen niedrigschwelligen Zugang und eine enge Einbindung der Mitarbeitenden in die lokalen Strukturen. Das sozialräumliche Umfeld wird als Ressource aktiv wahrgenommen und bei der 15Volkswohnung GmbH: Kundenbefragung 2017. 16Böhnke, Petra:Wahrnehmung sozialer Ausgrenzung; in: Bundeszentrale für politische Bildung Oben-Mitte-Unten. Zur Vermessung der Gesellschaft. Schriftenreihe Band 1576. Bonn: 2015, S. 247. 30| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Entwicklung von ganzheitlichen Unterstützungskonzeptengezielt einbezogen. Die hierbei wahrgenommen Handlungsbedarfe und Erkenntnisse zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger werden gezielt indie Sozialplanung eingebracht. Von besonderer Relevanz in der Arbeit des ASD ist die Tatsache,dass ein großer Teil der Klientel des Sozialen Dienstes an der Armutsgrenze lebt und durch Transferleistungen unterstützt wird, beziehungsweise einen Anspruch auf diese hätte. Es ist weiterhin ein Zusammenhang zwischen wirtschaftlich prekären Lebensverhältnissen und der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung festzustellen. 17 Familiäre und erzieherische Schwierigkeiten können nur dann gut bearbeitet werden, wenn die materiellen Rahmenbedingungen der Familien stabil sind. Die (Wieder-)Herstellung der materiellen Absicherung sowie die Unterstützung und Begleitung der Familien dahin, diese Aufgaben (wieder) selbst zu übernehmen sind wesentlicher Bestandteil vieler Hilfen und aktiver Armutsprävention. Ein weiterer zentraler Akteur im Sozialraum ist die Schulsozialarbeit, die neben der Kindertagesbetreuung der über Dreijährigen als einzige Institution Kontakt zu allen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden hat und als Bindeglied zwischen Schule, Eltern, Jugendhilfe und anderen Beratungsangeboten dient. Zusätzlich hierzu werden über spezielle, niedrigschwellige, peerorientierte und zum Teil aufsuchende Angebote im Sozialraum Jugendliche erreicht, die kaum von anderen Angeboten angesprochen werden. Weiterhin werden dort Trends wahrgenommen, die für die gesamte Entwicklung passender sozialräumlicher Angebote relevant sind. Auch wenn die Arbeit des ASD aufgrund des Kinderschutzauftrages in der Öffentlichkeit oft nicht so wahrgenommen wird, haben alle diese Angebote einen stark präventiven Charakter. Sie tragen dazu bei, dass das gesamte Jugendhilfesystem positiver wahrgenommen und entstigmatisiert wird. Damit Angebote der Jugendhilfe eine präventive Wirkung entfalten und zu einem Empowerment beitragen, müssen sie aufsuchend, niedrigschwellig und inklusiv gestaltet sein; nicht der Kontroll-, sondern der Unterstützungscharakter muss im Vordergrund stehen. Hierbei stellt die Evaluation der konkreten Wirkung dieser Maßnahmen eine der größten Herausforderungen in der sozialen Arbeit dar. Dass gezielte Präventionsarbeit eine hohe Wirkung erzielt und auch und gerade hinsichtlich sozialer und wirtschaftlicher Aspekte sinnvoll ist und einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten kann, ist inzwischen allerdings unbestritten. Hierbei sollten Maßnahmen der Jugendhilfe alsein Baustein einer systemischen Quartiersentwicklung betrachtet und in eine umfassende Wirkungsanalyse mit einbezogen werden. 4.2.Quartiersentwicklung, Quartiersmanagement Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen und demografischen Wandels wird seit einigenJahren verstärkt die Bedeutung sozialräumlicher, lokaler Strukturen und Netzwerke–auch als Nachbarschaftsnetzwerke oder sorgende Gemeinschaft–von Forschung und Fachöffentlichkeit thematisiert. Durch das Engagement und die Investitionen verschiedener Träger und unterstützt durch Anschubfinanzierungen, insbesondere durch die Förderprogramme des Deutschen Hilfswerks, entstanden in Karlsruhe bisher vier Quartiersprojekte mit Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanagern: der AWO in Rintheim, des Badischen Landesvereins in der Südweststadt sowie der Waldstadt und der Caritas in Daxlanden. Trotz der Unterschiede in den konzeptionellen Schwerpunkten ist die Arbeit der Quartiersprojekte eng mit den Zielen der Armutsbekämpfung verbunden und leistet einen wichtigenBeitrag in der Bekämpfung sozialer Ungleichheit und Armut. Sie orientieren sich in ihrer Ausgestaltung an den Bedarfen und Lebenslagen der Menschen vor Ort und berücksichtigen die lokalen Unterschiede der jeweiligen Stadtteile. Die Quartiersprojekte bieten den Menschen in ihrem vertrauten Wohnumfeld Begegnungs-und Aktionsräume und gestalten kostenfreie oder kostengünstige Angebote für gemeinsame Aktivitäten, Kultur und Bildung. Insbesondere auch für (ältere) Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf erhöhen sich die Chancen zur Teilhabe sowie möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Wohnumfeld leben zu können. Um neue Ideen und Projekte zu entwickeln, Menschen miteinander zu verbinden und Zugänge zu Beratung und anderen Hilfe-und Unterstützungsangeboten zu erschließen, sind Kooperationen und Netzwerkarbeit mit anderen Einrichtungen und Initiativen wichtige Bausteine der Quartiersarbeit. Durch die professionelle soziale 17Siehe hierzu Kapitel 5.5 Hilfen zur Erziehung. Sozial-und Jugendbehörde |31 Arbeit der Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager werden Hilfen vermittelt, Begegnung initiiert, Angebote mit Kooperationspartnern entwickelt, Bürgerinnen und Bürger beteiligt: Es wird „sich gekümmert“. Bürgerinnen und Bürger finden Gelegenheiten und Unterstützung, um sich zu engagieren, mitzusprechen und mitzugestalten. Die Quartiersarbeit der Träger schafft so „lokale Arenen der Partizipation“. 18 Die Menschen vor Ort finden Ermutigung und Unterstützung, Beratung und Information. Sie werden angeregt, sich mit ihren Interessen und Kompetenzen einzubringen. Selbsthilfe sowie gesellschaftliche Teilhabe werden unterstützt. Dieses trägt zu einer Verbesserung von Lebensqualität bei. Durch die Arbeit werden der soziale Zusammenhalt und ein gutes nachbarschaftliches Miteinander im Stadtteil gestärkt. Das Quartiersmanagement fördert die Identifikation mit dem Stadtteil und aktiviert nachbarschaftliches und bürgerschaftliches Potenzial sowie den Ausbau der Unterstützungs-und Beziehungsnetzwerke. Durch eine Förderung von vielfältigen generationsübergreifenden, interkulturellen Begegnungs-und Beziehungsmöglichkeiten in der Quartiersarbeit wird das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von altersbezogenen Einschränkungen und finanziellen Begrenzungen ermöglicht. Auch einer zunehmenden Vereinsamung–die nicht ausschließlich Menschen mit geringem finanziellen Spielraum betrifft–kann so entgegengewirkt werden. Kontinuierliche professionelle Quartiersarbeit, die Präsenz vor Ort und die damit verbundene Beziehungsarbeit kann es ermöglichen, zurückgezogen lebende Menschen zu erreichen und Zugangsbarrieren zum Hilfesystem abzubauen. Sie kann einen Beitrag leisten, dass Menschen mit Armut verbundene Gefühle wie Scham, Verunsicherung oder Resignation überwinden. Die Arbeit in den Projekten ist nicht speziell auf die Zielgruppen von Menschen in prekären Lebenslagen ausgerichtet. Da somit keine Stigmatisierungserfahrungen zu befürchten sind, kann dieses Zugänge erleichtern. Quartiersarbeit ist daher ein wichtiger Faktor in der Bekämpfung von sozialer Ungleichheit und Armut. 4.3.Pilotprojekt Mehrgenerationenquartier Mühlburg Mit dem Gemeinderatsbeschluss zum Pilotprojekt Mehrgenerationenquartier Mühlburg vom 25. Juli 2017 hat sich die Stadt Karlsruhe entschieden, die Quartiersarbeit in den gesamtstädtischen Kontext mit verlässlichen Arbeits-und Kommunikationsstrukturen einzubinden und diese durch eine integrierte Sozialplanung und die Stadtteilkoordination zu unterstützen. Die Einbindung der Stadtteilkoordination in die städtischen Strukturen erleichtert die Kommunikation und den Austausch zwischen den verschiedenen lokalen Akteurinnen und Akteuren und der Verwaltung (mit einer gesamtstädtischen Sicht) und ist als wichtige Brückenfunktion zu beschreiben. Damit werden die Impulse des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Entwicklung von koordinierten, quartiersbezogenen Arbeitsansätzen unter kommunaler Federführung aufgegriffen. Übergreifendes Ziel ist die Entwicklung generationengerechter, inklusiver Quartiere, in denen der Vielfalt der Menschen und der Unterschiedlichkeit der Quartiere Rechnung getragen wird. Im derzeit laufenden Prozess wird durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure und insbesondere der bisher in der Quartiersarbeit tätigen Träger in einem übergeordneten Lenkungskreis ein Gesamt(förder)konzept der Quartiersarbeit für Karlsruhe bis Frühjahr 2020 entwickelt und dann im Sozialausschuss vorgestellt. Schwerpunkte im Modellprojekt Mühlburg sind Pflege und Unterstützung im Alter, Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung. Dabei soll vor allem die Teilhabe und Partizipation auch von stillen und zum Teil schwer zu erreichenden Personenkreisen gefördert werden. Die städtische Stelle der Stadtteilkoordination, wie sie in Mühlburg im Pilotprojekt erstmalig erprobt wird, unterstützt die Vernetzung und Beteiligung der verschiedenen Akteure und Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Sie knüpft dabei an bereits bestehendes Engagement und vorhandene Kooperationsstrukturen an. Wie sich bereits in den Erfahrungen der Träger in der Quartiersarbeit zeigt, hat diese das Potenzial, auf Besonderheiten und Unterschiede in den Stadtteilen und der Zielgruppen einzugehen, die Teilhabe von Menschen zu verbessern, Zugänge zu Hilfe und Unterstützung zu erleichtern und bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Grundlegend für die Quartiersarbeitist die Haltung, die Menschen mit ihren Ressourcen und Ideen als Expertinnen und Experten ihres Stadtteils und ihrer Lebenslagen zu sehen und geeignete Rahmenbedingungen 18vgl. Schubert, Herbert. 2019.Beitrag zum Fachtag „Das ́Wir ́ im Quartier? Kooperative und partizipative Quartiersentwicklung in Karlsruhe am 17. Januar 2019“, Folie 13. 32| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe für Mitsprache und Engagement zu schaffen. Durch eine Stärkung von Kooperationsstrukturen und durch das Zusammenwirken im Stadtteilnetzwerk sowie einer Einbindung vorhandener Beratungs-und Unterstützungsangebote können gemeinsam Möglichkeiten identifiziert werden, um die Lebenslagen der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und somit negative Folgen von Armut zu reduzieren. Im Zusammenwirken aller Akteurinnen und Akteure vor Ort können Ressourcen miteinander verknüpft werden, Synergien entstehen und neue Ansatzpunkte gefunden werden. Besondere Berücksichtigung finden solche Personengruppen, die auf ihr soziales Umfeld und die lokale Infrastruktur besonders angewiesen sind. Dieses sind zum Beispiel Menschen, die in ihrer Mobilität und Gesundheit eingeschränkt sind, die über geringere finanzielle Spielräume verfügen und die von Exklusion und Vereinsamung bedroht sind. Für diese Personengruppen ist das Umfeld in der Nachbarschaft und im Stadtteil von großer Bedeutung. Aber nicht allein das Vorhandensein von Beratungs-, Hilfe-und Unterstützungsangeboten ist hier das Maß, sondern die Frage, welche Zugangsbarrieren für die unterschiedlichen Menschen und Generationen in ihren jeweiligen Lebenslagen bestehen und wie diese überwunden werden können. Handlungsempfehlungen Es bedarf professioneller Strukturen sowie Hauptamtlicher als kontinuierlicheund zuverlässige Ansprechpersonen im Sozialraum. Folgen von Armut und sozialer Segregation können laut einer aktuellen Studie von Helbig/Jähnen 19 auf Ebene der Nachbarschaften abgemildert werden; ein Quartiersmanagement kann hier ansetzen. Umsetzung des derzeit in der Entwicklung befindlichen Quartierskonzepts der Stadt Karlsruhe, gemeinsam mit den Trägern. Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Quartiersentwicklung unter anderem zwischen Wohnungswirtschaft, Bürgerzentren, Seniorenbegegnungsstätten, Kinder-und Jugendhäusern, Kinder-und Familienzentren, Mehrgenerationenhaus, Kommunen und Trägern, um die vielseitigen Herausforderungen und Themenbereiche wie Alter, Armut, Pflege und Gesundheit, Wohnen, Nahversorgung, Mobilität, soziales Miteinander und bürgerschaftliches Engagement, Integration und Umwelt gemeinsam anzugehen. Diese haben das Potenzial, Bausteine beziehungsweise Knoten innerhalb stützender Netzwerke im Quartier zu sein und bringen vielfältige Erfahrungen ein. 19ebd., 2018, S.119. Sozial-und Jugendbehörde |33 5.Handlungsfelder 5.1.Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt in Karlsruhe ist geprägt von einem starken Dienstleistungssektor, einem geringen saisonalen Faktor sowie einer hohen Einpendlerquote von 58,3 Prozent. Die Einpendlerquote zeigt, dass ein hoher Mobilitätsstrom nach Karlsruhe besteht. Die Arbeitsmarktregion Karlsruhe-Rastatt weist seit Jahren steigende Beschäftigungszahlen aus. Mit Ende des letzten Quartalsstichtags der Beschäftigungsstatistik mit gesicherten Angaben Ende Dezember 2017, nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 1,8 Prozent zu. Die stärkste Zunahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gegenüber dem Vorjahresquartal zeigte sich in den Branchen Immobilien, Heime und Sozialwesen, Information und Kommunikation, Arbeitnehmerüberlassung, Verkehr und Lagerei sowie Handel und Instandhaltung/Reparatur Kfz. Die Entwicklung im Gesundheitswesen war mit einer Senkung um-1.030 eher schlecht. Abbildung 18 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Karlsruhe Stadt Quelle: Arbeitsmarktreport derBundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2018, Daten vom Dezember 2017 nach Wartezeit von sechsMonaten Der Bestand an Stellenangeboten im Stadtgebiet Karlsruhe ist im Berichtszeitraum wieder steigend. Im Juli 2018 waren insgesamt 3.401 Arbeitsstellen gemeldet. Gegenüber dem Vormonat Juni 2018 verzeichnet sich hier ein Plus von 111 Arbeitsstellen (3 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 414 Stellen mehr (14 Prozent). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meldeten im Juli 2018 insgesamt 956 neue Arbeitsstellen und somit 97Arbeitsstellen weniger als noch im Juli 2017. Stellenabnahmen gegenüber dem Vorjahr sind im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung zu verzeichnen. Stellenzuwächse im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigen sich in den Berufsbereichen Naturwissenschaften, Geografie, Informatik, kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus, sowie Gesundheit,Soziales, Lehre und Erziehung. 1.276 1.269 850 557 250 243 155 141 87 68 30 12 -2 -12 -20 -110 -123 -128 -138 -170 -255 -1.030 -1.500-1.000-50005001.0001.500 Immobilien; freiber/wiss./techn. Dienst Heime u. Sozialwesen Information u. Kommunikation Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Verkehr und Lagerei Handel, Instandhaltung/Reparatur Kfz Erziehung u. Unterricht Baugewerbe Gastgewerbe Herst. überw. häusl. Konsumierter Güter Wasser, Abwasser, Abfall Off. Verwaltung, Verteidigung, SV, ext. Org. Bergbau, Gewinnung Steine u. Erden Land u. Forstwirtschaft, Fischerei Energieversorgung Herstellung von Vorleistungsgütern sonst. Dienstl. u. private Hasuhalte Metall-, Elektro- und Stahlindustrie sonst. Wirtschaftl. Dienstleist. (o. ANÜ) Verarbeitendes Gewerbe Finanz- u. Versicherungs-Dienstleist. Gesundheitswesen 34| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 19 Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen Karlsruhe, Stadt Quelle: Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2018 Chancen für Arbeitslose im Stadtgebiet Karlsruhe bieten sich vorwiegend in den Bereichen Naturwissenschaft, Geografie, Informatik, Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik, Pflege, Gesundheits-und Sozialwesen, Produktion und Fertigung sowie im Verwaltungsbereich. Auch wenn in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit, Handel, Gastronomie und kaufmännische Dienstleistungen mehr Arbeitslose auf eine gemeldete Arbeitsstelle kommen, bieten sich dennoch gute Chancen,in diese Branchen einzumünden. Die Zahl der Ausbildungsbewerbenden seit Beginn des Berufsberatungsjahres im Oktober 2017 ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,8 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen um 0,9 Prozent gestiegen. Im Berichtsjahr 2017/2018 standen im Stadt-und Landkreis Karlsruhe den 4.822 gemeldeten Bewerbenden 6.684 gemeldete Berufsausbildungsstellen gegenüber. Im Schnitt kamen somit 1,39Berufsausbildungsstellen auf eine Bewerberin/einen Bewerber. Im Stadtbezirk Karlsruhekommen dagegen im Schnitt 2,12Berufsausbildungs- stellen auf eine Bewerberin/einen Bewerber. Die meisten Berufsausbildungsstellen wurden in den Berufsfeldern Maschinenbau, Lagerwirtschaft, Handel, Verkauf, Büro/Verwaltung, Versicherungen, Mechatronik und in den Gesundheitsberufen angeboten, weshalb sich hier die meisten Chancen bieten. Eckwerte des Arbeitsmarktes (SGB II und SGB III) Im Juli 2018 lag die Arbeitslosenquoteim Stadtbezirk Karlsruhe, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, bei 4,0 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote noch bei 4,4 Prozent. Der Bestand an Arbeitslosen liegt bei 6.660. Arbeitslose sind nach Paragraf (§) 16 SGB III Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben (vergleiche§§ 2, 16, 323 SGB III). Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Von den 6.660 Arbeitslosen sind 54,4 Prozent Männer und 45,6 Prozent Frauen. 8,8 Prozent sind im Alter zwischen 15 bis unter 25 Jahren. 27,1 Prozent sind langzeitarbeitslos. 0,7 1,3 1,4 1,7 1,7 2 2,1 2,7 3,8 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechn. Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung Unternehmensorga, Buchhalt., Recht, Verwatl. Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung Insgesamt Kaufm. Dienstl., Handel, Vertreib, Tourismus Land-, Forst,- Tierwirtschaft, Gartenbau Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit Sozial-und Jugendbehörde |35 Als Langzeitarbeitslose gelten im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen gilt als Indikator für eine individuell verfestigte Arbeitslosigkeit. Im Aufschwung steigt der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen, da wenig Menschen neu in Arbeitslosigkeit kommen. Gleichzeitig fällt die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Vermittlungshemmnissen noch immer schwerer als vonMenschen ohne diese Hemmnisse. Demnach besteht bei älteren Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder sprachlichen Defiziten sowie bei Geringqualifizierten ein vergleichsweise höheres Risiko, langzeitarbeitslos zu werden. Auch die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren stellt die Betroffenen vor große Schwierigkeiten, die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden. Für die betroffenen Menschen kann Langzeitarbeitslosigkeit sozialer Abstieg, aber auch Armutund Resignation bedeuten. Den hohen Anteil von Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen unter den Langzeitarbeitslosen spiegeln auch die Erfahrungen im Rahmen des ergänzenden kommunalen Beschäftigungsangebots „Gesamtkonzept Arbeit“ 20. Vonden bislang 573 Teilnehmenden hatten 78,9 Prozent mit gesundheitlichen und 56,5 Prozent mit psychosozialen Problemen zu kämpfen (März 2014 bis Juli 2018). Abbildung20 Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen MerkmaleJuli 2018 Juni 2018 Mai 2018 Veränderung gegenüber VormonatVorjahresmonat Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 absolutIn %absolutIn %In %In % Bestand an Arbeitsuchenden Insgesamt13.82313.77013.689530,4-787-5,4-5,0-5,7 Bestand an Arbeitslosen Insgesamt6.6606.6136.746470,7-505-7,0-8,2-7,0 54,4% Männer3.6223.6393.711-17-0,5-281-7,2-8,5-7,6 45,6% Frauen3.0382.9743.035642,2-224-6,9-7,9-6,4 8,8% 15 bis unter 25 Jahre5865135427314,2-32-5,2-4,6-1,5 2,0% dar. 15 bis unter 20Jahre1341031183130,1118,9-1,00,9 32,3% 50 Jahre und älter2.1502.1782.184-28-1,3-187-8,0-8,9-8,3 19,7% dar. 55 Jahre und älter1.3121.3281.320-16-1,2-75-5,4-5,7-6,6 27,1% Langzeitarbeitslose1.8041.8181.899-14-0,8-354-16,4-17,7-14,5 7,4% Schwerbehinderte Menschen 496482494142,9-43-8,0-13,6-13,0 28,0% Ausländer1.8661.8881.931-22-1,2-81-4,2-4,8-3,2 Quelle: Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit: Eckwerte des Arbeitsmarktes Stadt Karlsruhe,StandJuli 2018 Im Rechtskreis SGB II lag im Juli 2018 die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, bei 2,5Prozent. Im Juli 2017 lag die Quote noch bei 2,8 Prozent. Von den 4.203 Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II sind 55,8 Prozent Männerund 44,2 Prozent Frauen. 37,8 Prozent sind langzeitarbeitslos, 7,2 Prozent schwerbehindert und 7,9 Prozent im Alter zwischen 15 bis unter 25 Jahren. 30,1 Prozent sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Zum Berichtsmonat März 2018 sind 11,7 Prozent (511) der Arbeitslosen alleinerziehend. Von diesensind 358 ohne Berufsausbildung. 20Siehe hierzu Kapitel 6.7. 36| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Die Anzahl der im Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldeten Bedarfsgemeinschaften ist bereits seit einiger Zeit rückläufig und liegt zum April 2018 (Daten nach einer Wartezeit von dreiMonaten) erstmalig unter 10.000Bedarfsgemeinschaften. Zum April 2018 sind insgesamt 9.919 Bedarfsgemeinschaften gemeldet. Dies sind 524 Bedarfsgemeinschaften (5,0 Prozent) weniger als noch im April 2017. Auch die Anzahl der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften ist um 5,4 Prozent zum Vorjahresmonat gesunken und liegt imApril 2018 nur noch bei 1.870. Von den 12.311 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sind 8.180 Personen Langzeitleistungsbezieher (LZB). Gemäß § 48a SGB II sind LZB erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche in den vergangenen 24Monaten mindestens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren. Die Zahl der LZB ist im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2017 um 5,5 Prozent gesunken. Von den 8.180LZB sind 3.803 Männer und 4.377Frauen. 749 Personen sind unter 25 Jahre alt, und 1.403 Personen sind alleinerziehend. Die Zahl der Alleinerziehenden ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,3 Prozent gesunken. Da der Arbeitsmarkt in Karlsruhe sehr gut ist, wird sich diese Tendenz in nächster Zeit auch noch weiter fortsetzen. Abbildung 21 Langleistungsbezug von SGB II-Leistungen im April 2018 MerkmalApril 2018Veränderung gegenüber Vorjahr absolutIn % 123 Langzeitleistungsbezieher Erwerbsfähige Leistungsberechtigte(ELB)12.311-719-5,5 Langzeitleistungsbezieher (LZB)8.180-316-3,7 Männer3.803-74-1,9 Frauen4.377-242-5,2 Unter 25 Jahre749-37-4,7 25 bis unter 50 Jahre4.235-212-4,8 50 Jahre und älter3.196-67-2,1 55 Jahre und älter2.119-11-0,5 Alleinerziehende1.403-63-4,3 Ausländer2.688210,8 Quelle: Eckwerte für Jobcenter, JC Stadt Karlsruhe, Stand April 2018–Daten nach Wartezeit von 3 Monaten Ein Hauptziel von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist die Vermeidung vonArbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit. Der Einsatz der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist besonders wichtig, um auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen, Lebensälteren, behinderten Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Um dem Fachkräftebedarf gerecht zu werden, wird zudem auch die Förderung der Aus-und Weiterbildung fokussiert. Seit Jahresbeginn bis Juli 2018 sind in Karlsruhe 597 Personen durch die Jobcenter und die Arbeitsagentur qualifiziert worden. Diessind 1,3 Prozent mehr als noch im Vorjahreszeitraum. 490 Personen nahmen seit Jahresbeginn bis Juli 2018 an einer Aktivierungsmaßnahme teil, 407 Personen an einer Maßnahme zur Berufswahl und Berufsausbildung, 248 an einer Beschäftigung schaffenden Maßnahmeund 225 Personen an besonderen Maßnahmen zur Teilhabevon Menschen mit Behinderung. Zahlreiche Personen konnten bisher durch den gezielten Einsatz verschiedener arbeitsmarktpolitischer Instrumente ihre Arbeitslosigkeit zwischenzeitlich beenden oder verhindern. Sozial-und Jugendbehörde |37 5.2.Wohnen Der Bestand an Sozialmietwohnungen in Karlsruhe ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Von 5.785 Wohnungen mit einer Mietpreis-und Belegungsbindung zu Beginn des Jahres 2009 hat sich deren Zahl auf 3.577 Objekte am Jahresende2017 verringert. Insgesamt 2.718 Sozialmietwohnungen sind in diesem Zeitraum aus der Bindung herausgefallen, 510 Wohnungen kamen zeitgleich dazu. Hierbei handelt es sich um Wohnungen, die im Rahmen des Karlsruher Wohnraumförderungsprogramms (KaWoF) gefördert wurden. Der Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen hat sich somit zwischen 2009 und 2017 um 2.208 Wohneinheiten, also um 38,2Prozent reduziert (siehe Abbildung 22). Relativierend ist anzumerken, dass die Sozialwohnungen, bei denen die Bindungen enden, dem Mietwohnungsmarkt in der Regel erhalten bleiben. Eigentümer dieser Wohnungen sind fast ausschließlich Karlsruher Wohnungsbauunternehmen, die als Bestandshalter von den Mieterhöhungsmöglichkeiten weit überwiegend nur in begrenztem Umfang Gebrauch machen,sodass ein Großteil dieser ehemaligen Sozialwohnungen noch dem bezahlbaren Preissegment zugeordnet werden kann. Abbildung 22 Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestands in Karlsruhe seit 2009* *Stand jeweils am Jahresende Quelle: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe. Um dem weiteren Verlust von Sozialwohnungen entgegen zu wirken, hat der Gemeinderat im Jahr 2014 das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) beschlossen. Im Rahmen dieses Programms wurden von 2014 bis 2017 insgesamt 861 Sozialwohnungen mit fast 60.000 m² Wohnfläche gefördert und hierfür städtische Zuschüsse von annähernd 13 Millionen Euro zugesagt. Auf diese Weise konnten aus Landesmitteln Darlehen von über 93 Millionen Euro und Zuschüsse von mehr als 10 Millionen Euro für den sozialenWohnungsbau in Karlsruhe generiert werden (siehe Abbildung 23). 3.115 2.915 2.914 2.810 2.6992.699 2.668 2.6382.638 2.533 2.447 2.118 1.864 1.109 972 946 989 939 5.648 5.362 5.032 4.674 3.808 3.671 3.614 3.627 3.577 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 200920102011201220132014201520162017 Anzahl 1. Förderweg sonstige Förderwege 38| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 23 Förderbilanz Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) JahrZahl der Wohnungen förderf. Wohnfläche m 2 KaWoF Zuschuss € Landesförderung Darlehen€Zuschuss€ Neubau 20141108.709,001.630.68218.287.900– 201529120.505,705.413.85949.073.800– 2016846.050.781.512.3765.469.300619.600 2017876.455,181.970.50020.447.3001.103.700 Zwischensumme57241.720,6610.527.41793.278.3001.723.300 Bestand 2014372.144,45287.172–988.591 2015372.104,64284.126–970.239 2016362.113,41285.312–1.306.400 201717911.308,931.578.646–5.368.500 Zwischensumme28917.671,432.435.256–8.633.730 insgesamt86159.392,0912.962.67393.278.30010.357.030 Quelle: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe Auch in den kommenden Jahren werden bei zahlreichen Objekten die Mietpreis-und Belegungsbindungen auslaufen (bis 2030 circa 1.300 Wohnungen). Dies betrifft vor allem die Stadtteile Daxlanden,Grünwinkel und Oberreut. Es bleibt abzuwarten, ob diese Verluste durch neu geförderte Wohnungen kompensiert werden können oder sich die Anzahl der Sozialwohnungen unter Umständen sogar erhöhen wird. Hierbei sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine erhöhteFörderung in Karlsruhe kein Problem der Finanzen, sondern ein Problem mangelnder Flächen ist. Am Jahresende 2017 handelte es sich bei insgesamt 2,3Prozent des Karlsruher Wohnungsbestandes um öffentlich geförderten Wohnraum, für dessen Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Rund ein Fünftel aller Sozialmietwohnungen lag in Oberreut, wo diese 15,8Prozent des dortigen Wohnungsbestandes ausmachten. Auch in Rintheim (14,1Prozent) und der Innenstadt-Ost (9,5Prozent) gab es überdurchschnittlich hohe Anteile an Sozialmietwohnungen am jeweiligen Wohnungsbestand. Gleiches galt für Daxlanden (5,8Prozent), Grünwinkel (4,7Prozent) und Wolfartsweier (4,0Prozent), (siehe Abbildung 24). Sozial-und Jugendbehörde |39 Abbildung 24 Wohnungsbestand und Sozialmietwohnungen in Karlsruhe2017 nach Stadtteilen StadtteilAnzahl der Wohnungen insgesamt 1 Anzahl der Sozialmiet- wohnungen davon%-Anteil der Sozialmiet- wohnungen am Wohnungsbestand 1. Förderwegsonstige Förderwege 01Innenstadt-Ost3.84436435869,5 02Innenstadt-West5.937459360,8 03Südstadt10.753200165351,9 04 Südweststadt11.127525020,5 05Weststadt10.9949282100,8 06Nordweststadt6.2996520451,0 07Oststadt10.67810058420,9 08Mühlburg9.034147136111,6 09Daxlanden6.006349319305,8 10Knielingen4.92499–992,0 11Grünwinkel5.201246201454,7 12Oberreut4.70674455419015,8 13Beiertheim-Bulach3.836–––– 14Weiherfeld-Dammerstock3.0958472122,7 15 Rüppurr5.3891818–0,3 16Waldstadt6.49313448862,1 17Rintheim2.96541931210714,1 18Hagsfeld3.4242–20,1 19Durlach16.65711535800,7 20Grötzingen4.5193535–0,8 21Stupferich1.376–––– 22Hohenwettersbach1.2441–10,1 23Wolfartsweier1.69667–674,0 24Grünwettersbach1.91633–331,7 25Palmbach855–––– 26Neureut9.520166166–1,7 27Nordstadt4.184–––– Stadt Karlsruhe156.6723.5772.6389392,3 1Vorläufige Ergebnisse Quellen: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung |Liegenschaftsamt 40| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe 5.3.Gesundheit Eine Vielzahl an Studien hat den Zusammenhang zwischen sozialem Status und Gesundheit herausgearbeitet. Es bestehen erhebliche Wechselwirkungen zwischen sozialer und gesundheitlicher Lage. Der sozioökonomische Hintergrundder Herkunftsfamilie hat einen prägenden Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und deren Gesundheit. 21 Armut kann zum einen zu Krankheiten führen, gleichzeitig erschweren gesundheitliche Einschränkungen häufig den Zugang zum Arbeitsmarkt und erhöhen dasRisiko von Armut und sozialer Exklusion. 22 Der DKHW Kinderreport Deutschland 2018 23 und die KiGGS-Studie 2018 24 weisen darauf hin, dass Kinderarmut und dadurch bedingte Risikofaktoren lebenslange Folgen zeigen. Sozial benachteiligte Kinder haben gemäß einerVielzahl an Studien schlechtere Zähne, eine doppelt so hohe Mortalitätsrate durch Unfälle wie Kinder aus finanziell besser gestellten Haushalten, häufigere akute Erkrankungen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen. Sie entwickeln wenigerStrategien für den Abbau von Stress und haben meist eine schlechtere Ernährung. Dies zeigt sich in Mangelerscheinungen beziehungsweise Übergewicht bis hin zu Adipositas. 25 Bei Erwachsenen sind häufig die mit Arbeitslosigkeit verbundenen Existenzängste dieUrsache für gesundheitliche Probleme und gesundheitsriskante Verhaltensweisen. Dies kann sich in Schlafstörungen, Suchtmittelkonsum, depressiven Störungen und Angsterkrankungen äußern. Elterliche Arbeitslosigkeit kann auch ein Risiko für die Entwicklungschancen der Kinder sein. Umgekehrt kann eine Krankheit dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und deswegen die Familie in finanzielle Nöte gerät. Ein geringes Einkommen bedeutet, dass im Falle einer Erkrankung die nötigen Hilfsmittel, Fahrten zum Arzt, Selbstbeteiligungen oder erhöhte Kosten für besondere Diäten nicht ausreichend finanziert werden können. Finanziell schlechter gestellte Menschen mit geringerer Bildungsteilhabe haben höhere Gesundheitsrisiken. Arbeiten mit gesundheitlich fordernden Bedingungen werden eher von Menschen ohne oder mit schlechtem Schulabschluss ausgeübt (schwere körperliche Arbeit und einseitige Belastungen, Schicht, Akkord, Hitze und Kälte, Lärm, Luftverschmutzung, Leiharbeit). Gerade sozial benachteiligte Männer und Frauen weisen aus ganz unterschiedlichen–und zum großen Teil nicht selbst zu verantwortenden–Gründen nicht die gleiche Flexibilität hinsichtlich ihres Gesundheitsverhaltens auf wie finanziell besser gestellte Personen Besonderes Augenmerk sollte auf Menschen mit Migrationsgeschichte gelegt werden, die aufgrund nicht ausreichender Sprachkenntnisse geringere Bildungschancen und geringeres Einkommen haben. Sie entwickeln weniger Gesundheitskompetenzen, was gesundheitsförderliches Verhalten, die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen und das Verständnis für das deutsche Gesundheitssystem betrifft. 26 In der Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2015 wird geschildert, dass Menschen mit Migrationsgeschichte nur unterdurchschnittlich anpräventiven oder Reha-Maßnahmen teilnehmen. Sie partizipieren in allen Bereichen des Gesundheitswesens in geringerem Umfang. Zusammenfassend lässt sich feststellen: „Bei Erwachsenen führt Krankheit in verstärktem Maße zu Armut, bei Kindern führt Armut in einem späteren Leben gehäuft zu Krankheit“. 27 Bildung ist daher ein wichtiger Faktor für die Einsicht in einen gesunden Lebensstil, die Entwicklung von resilientem Verhalten und nicht zuletzt bei der Mitarbeit bei Therapien. 21Ministerium für Soziales und Integration (Hrsg.). GesellschaftsReport BW. Familienarmut–ein Risiko für die Gesundheit von Kindern. Ausgabe 3-2018, S. 13. 22siehe Erster Armuts-und Reichtumsbericht Baden-Württemberg; Übersicht zu Teil A des Armuts-und Reichtumsberichts: Wissenschaftliche Analyse, S. 2 ff. 23DKHW, Kinderreport Deutschland 2018. Rechte von Kindern in Deutschland. Kinderreport Deutschland, Bd. 2018. Deutsches Kinderhilfswerk e. V, Berlin. 24KIGGS-Studie 2018 (Robert-Koch-Institut, Journal of Health Monitoring 2018) 3 (2)). 25Kinderreport Deutschland 2018, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., S. 45 u. S. 48. sowie KIGGS-Studie 2018, S.29 u. S. 45. 26siehe Stadt Karlsruhe, Armutsbericht 2008. 27Gerhard Trabert, Gesundheitsreform-und nun? Was bedeutet die Gesundheitsreform für sozial benachteiligte Menschen? Sozial-und Jugendbehörde |41 Was bedeutet das für Karlsruhe? Gesundheit wird vor Ort hergestellt. Dies ist eine der Kernbotschaften der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung der Weltgesundheitsorganisation. 28 Daher sind natürliche und soziokulturelle Bedingungen vor Ort wichtige Ressourcen für die Gesundheit derBewohnerinnen und Bewohner. Der Aufbau und Erhalt von unterstützenden Umwelten ist somit ein hohes kommunal-politisches und gesellschaftliches Ziel. Die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen,damit Gesundheit möglich wird. Die Bildung vonNetzwerken (unter anderem Frühe Hilfen, Initiative gegen Depression, Karlsruher Netzwerk für Natur-und Umweltbildung, Netzwerk Bildung und Gesundheit, Kooperation Schule und Sportvereine beziehungsweise Schule und Umweltverbände, Präventionsnetzwerk Stadtund Landkreis Karlsruhe) fördert die Zusammenarbeit der städtischen Ämter mit Trägern, Institutionen und Verbänden. Zudem hat der Gemeinderat das Förderprogramm „Bewegungsangebote“ für vorwiegend hilfe-und pflegebedürftige Menschen sowie eingeschränkte Menschen, die zu Hause leben, verabschiedet. Mit diesem Programm will die Stadt preisgünstige innovative Angebote zur Mobilisierung, Anregung und Aktivität im Wohnumfeld in ehrenamtlichen Strukturen fördern. Darüber hinaushat sich die Stadt Karlsruhe mit bisher drei kommunalen Gesundheitskonferenzen in diesem Bereich engagiert. Mundgesundheit und soziale Lage von Kindern an Karlsruher Schulen (Gesundheitsamt Karlsruhe) Gesundheit und damit auch Zahngesundheit ist eng mit dem Sozialstatus verbunden. Der Kinder-und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) hat bei unterschiedlichen Aspekten des Mundgesundheitsverhaltens deutliche Unterschiede in Abhängigkeit vom Sozialstatus festgestellt. 29 Trotz eines allgemeinen Rückgangs der Karieshäufigkeit bei Kindern und Jugendlichen gibt es eine starke Kariespolarisation, das heißt eine ungleich verteilte Karieslast auf einzelne Bevölkerungsgruppen. 30 Auch bei Kindern an Karlsruher Schulen gibt es Hinweise auf Unterschiede in der Zahngesundheit in Abhängigkeit von der sozialen Lage. Der Zahnstatus, der im Rahmen der Zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung an Grundschulen im Karlsruher Stadtgebiet erhoben wird, wurde über vier Untersuchungsperioden (Schuljahre 2014/2015 bis 2017/2018) von 8.030 Erstklässlern ausgewertet 31 und mit Strukturmerkmalen für ein erhöhtes Armutsrisiko (Migrationsgeschichte, Alleinerziehende, SGB II-Bezug, Grundsicherungsbezug, Arbeitslosigkeit) derjenigen Stadtteile verglichen, in denen die Grundschulen liegen. Allerdings können die sozialstrukturellen Gegebenheiten in den jeweiligen Stadtteilen nur näherungsweise herangezogen werden, da sich das Einzugsgebiet der Schulen nicht immer mit den Stadtteilen deckt. Insbesondere Schulen mit speziellen schulischen Angeboten besitzen meist ein über den eigentlichen Schulbezirk hinausgehendes Einzugsgebiet. Hierdurch sinkt die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die am Schulstandort wohnhafte Bevölkerung. Es zeigt sich, dass Kinder aus Schulen eines Stadtteils mit überdurchschnittlich hoher Betroffenheit von Armutsrisiken deutlich weniger naturgesunde Gebisse 32 beziehungsweise häufiger sanierte oder behandlungsbedürftige Gebisse aufwiesen als Kinder von Schulen in anderen Stadtteilen. Am unteren Ende befinden sich Stadtteile, in deren Schulen unter 50Prozent der Kinder ein naturgesundes Gebiss hatten, während an der Spitze Schulen stehen, in denen über drei Viertel der Kinder naturgesunde Zähne aufwiesen (siehe Abbildung 25). Diese ungleiche Verteilung der Karieserfahrung ist bei einer systematischen bedarfsgerechten Steuerunggruppenprophylaktischer Maßnahmen zur Kariesbekämpfung zu berücksichtigen. 28Ottawa-Charta for Health Promotion 1986, WHO. 29siehe Schenk und Knopf 2007. 30siehe Institut der Deutschen Zahnärzte 2016. 31Daten des Kinder-und Jugendzahnärztlichen Dienstes, Gesundheitsamt Karlsruhe (gemäß ÖGDG § 8 Abs. 3 inVerbindung mit der VWV ESU und Jugendzahnpflege). 32Naturgesundes Gebiss: keine zerstörten, fehlenden oder gefüllten Zähne. 42| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Abbildung 25 Zahngesundheit von Erstklässlern an Karlsruher Grundschulen nach Schulstandorten (Anteil der Kinder mit einem naturgesunden Gebiss, Schuljahre 2014/15 bis 2017/18) Quelle: Gesundheitsamt Karlsruhe 2018 Handlungsempfehlungen Körperliche Gesundheit Um den Sachstand und die Entwicklung der Gesundheit der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger festzustellen, sind umfangreichere Erhebungen von Daten zur Gesundheitssituationerforderlich, wie zum Beispiel die Durchführung der Einschulungsuntersuchungen und Datenerhebung bei allen Kindern durch das Gesundheitsamt Karlsruhe. Ernährung Eine bedarfsgerechte, ausgewogene Ernährung beugt Mangelerscheinungen, Übergewicht und Adipositas vor und ist für eine gute Zahngesundheit unerlässlich. Die Außer-Haus-Verpflegung in den Lebenswelten von Kindern und Erwachsenen in der Regie der Stadt soll sich daher stärker an gesundheitsförderlichen Kriterien ausrichten. In den städtischen Einrichtungen für Kinder und den Schulmensen sollte qualitativ hochwertige Verpflegung mit kalorienfreien, ungesüßten Getränken, Mittagessen mit einem Bio-Anteil von 25 Prozent und die Berücksichtigung der Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung durchgehend gewährleistet werden. Dies kann und muss kostenneutral für die Nutzenden erfolgen. Flankiert werden sollte dies durch Ernährungsbildungder gesamten Stadtgesellschaft. Für die Mittagsverpflegung im Zuständigkeitsbereich des Schul-und Sportamtes ist bereits ein Bio-Anteil von 25 Prozent entsprechend der Anforderung des Gemeinderates in den Leistungsbeschreibungen der Ausschreibungen gefordert. Die Caterer müssen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen. Auch bei der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Jugendamtes wird der Bio-Anteil von 25 Prozent bereits eingehalten und somit den Anforderungen des Gemeinderates entsprochen. 45,9% 46,8% 52,7% 53,2% 53,3% 57,0% 57,1% 57,5% 59,8% 61,0% 61,3% 61,5% 61,7% 63,3% 63,8% 64,8% 66,0% 66,5% 69,5% 70,5% 71,8% 72,4% 73,9% 74,0% 74,1% 74,4% 76,5% 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90% Oberreut Rintheim Südstadt Innenstadt Ost Oststadt Grünwinkel Daxlanden Nordweststadt Mühlburg Innenstadt West Südoststadt Nordstadt Hagsfeld Durlach Waldstadt Grötzingen Weiherfeld-Dammerstock Knielingen Grünwettersbach Neureut Weststadt Wolfartsweier Beiertheim-Bulach Rüppurr Stupferich Südweststadt Hohenwettersbach Schule(n) im Stadtteil Sozial-und Jugendbehörde |43 Bewegung Bewegung muss weiter gefördert werden. Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Sportvereinen auch bei Ganztagsschulangeboten wird bereits unterstützt und kann noch weiter ausgebaut werden. Der Ausbau von sicheren Radwegen und die Förderung des Rad-und Fußgängerverkehrs steigern eine gesunde Alltagsmobilität. Bäder sind wichtige Bewegungsräume. Der Karlsruher Pass für ermäßigte Eintritte soll auch für Schwimmkurse der verschiedenen Anbieter gelten. Stadtgrün ist eine wichtige Gesundheitsressource, es regt zur Bewegung an, bietet Erlebnisse, Kontakte, aber auch Ruhe und Erholung. Es verbessert die Luftqualität und begegnet dem Klimawandel durch Abkühlung und Beschattung der städtischen Flächen. Wo immer möglich, sollen Bäume, Sträucher und Grünflächen erhalten, gepflegt und ausgebaut werden. Teilhabe und seelische Gesundheit SozialeBegegnungen können in den Quartieren auf gut ausgestatteten Plätzen mit Aufenthaltsqualität (grün, verkehrsarm, Bänke, Beschattung, menschengerechte Dimensionen) gefördert werden. In allen Kindertageseinrichtungen soll die Stärkung der seelischen Widerstandsfähigkeit pädagogisches Ziel sein. Auch die Eltern sollen Gesundheitsbildung in den Einrichtungen erfahren. Durch den verstärkten Ausbau von Elterncafés und Familienzentren können Gesundheitsinformationen niederschwellig verbreitet werden. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Kinderärzte mit der Frühen Prävention soll fortgesetzt werden, da sie eine Struktur sichert, die Frühförderung ermöglicht, die Behandlung von Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennt und ihr begegnen kann. Die Entwicklung ressortübergreifender Kooperationsmodelle zwischen Bildungs-, Sozial-und Gesundheitswesen wie bereits im Armutsbericht 2008 gefordert. Existierende Konzepte zur Gesundheitsförderung für Kinder in Kitas, Schulen und im Wohnumfeld (Settingansatz–erreicht alle Kinder,beugt dadurch Stigmatisierung vor) müssen umgesetzt werden. Bei Arbeitslosigkeit soll ein Bewusstsein für die gesundheitlichen Auswirkungen geschaffen werden. Bewältigungsstrategien und der Wiedereintritt ins Erwerbsleben werden gefördert durch die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Jobcenter, Agentur für Arbeit und Selbsthilfegruppen. Leichte Sprache bei Gesundheitsinformationen ist eine Voraussetzung für Teilhabe und erleichtert Kompetenzaufbau. Ein bewusstes Fördern der Sozialen Teilhabe und Schaffung von Einflussmöglichkeiten bei städtischen Projekten erhöht die Selbstbestimmung und die Selbstwirksamkeit. Unabhängige sozialmedizinische Beratungsstellen sollen geschaffen und ausgebaut werden, die bei chronischen Krankheiten auch finanzielle Beratung und Unterstützung anbieten. ... und Gesundheitspolitik Streichung des Eigenbeitrags (ein Euro pro Kind und Tag) zur Mittagsverpflegung in Schule und Kita für Kinder, die Leistungen aus BuT beziehen (Forderung aus 2008) Dies wurde aktuell durch das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen. Einschulungsuntersuchung (ESU): die Durchführung der kompletten Einschulungsuntersuchung ist vom Gesundheitsamt Karlsruhefür alle Kinder durchzuführen. 5.4.Bildung Von Bildung spricht man nicht nur im Zusammenhang mit dem Erwerbvon schulbezogenen Kompetenzen und Wissen. Vielmehr wird Bildung ganzheitlich verstanden und schließt formale, informelle und non-formale Bildungsprozesse mit ein. Diese Bildungsprozesse können „vor, in und neben der Schule“ stattfinden und erstecken sichüber die gesamte Lebensspanne. Die formale Bildung beschreibt gerichtete und zertifizierte Lern-und Bildungsprozesse, die vorwiegend in institutionalisierten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Schule, Ausbildung) stattfinden. 44| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Die non-formale Bildung findet in gerichteten und pädagogisch gerahmten, organisierten Bildungsprozessen statt. Zu diesen Bildungsorten gehören Vereine, Verbände, Musikschulen sowie Volkshochschulen. Die Teilnahme an einem non-formalen Angebot ist größtenteils freiwillig und ohne die Verleihung eines Bildungszertifikats. Die Bildungs-und Lernprozesse in informellen Bildungsorten sind unorganisiert, selbstgesteuert, ungeplant und finden unabhängig von einem organisierten Kontext statt. Informelle Bildungsprozesse sind oft zufälligveranlasst und laufen deshalb nebenher ab. Dies kann durch eine individuelle und selbständige Aktivität, wie dem Lesen eines Buches, in Interaktion mit Gleichaltrigen oder dem Erproben einer Tätigkeit stattfinden. Gute Bildung ist ein wichtiger Faktor fürein selbstbestimmtes und materiell gesichertes Leben. Allerdings bestimmt die sozioökonomische Herkunft in Deutschland weiterhin ganz maßgeblich den Bildungserfolg. 33 Frühe Weichenstellungen, aber auch Zugänge zu beruflichen Weiterbildungen im späteren Leben können sich bis ins Alter auswirken, denn innerhalb des gegebenen gesetzlichen Rahmens der Altersversorgung ist die Alterssicherung immer eine Fortsetzung von Versorgungslagen in der Phase der Erwerbstätigkeit. Eine geringe Bildung wirkt sich nicht nurauf das materielle Wohlergehen, sondern auch auf viele andere Aspekte eines gelingenden Lebens aus. Bildung ermöglicht Teilhabe. Daher ist es umso gravierender, dass in Deutschland etwa 7,5 Millionen Erwachsene als sogenannte funktionale Analphabeten gelten. Neben der schulischen und beruflichen Bildung leisten Angebote der Erwachsenenbildung einen wichtigen Beitrag, um Informationskompetenz und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und eine gesundheitsförderliche und aktive Lebensgestaltung bis in das hohe Alter zu fördern. Soziale Herkunft und Bildungswege Tatsache ist, dass in Deutschland der Bildungserfolg immer noch sehr stark von der Bildungsherkunft abhängt. Dies befördert nicht nur konkrete Exklusionstendenzen am Arbeitsmarkt, sondern reproduziertsoziale Ungleichheiten und gesamtgesellschaftliche Desintegrationsdynamiken oder verstärkt diese. 34 Laut Landesarmutsbericht besuchten 2012 bei einem gleichen mittleren Qualifikationsniveau 17 Prozent der armutsgefährdeten Kinder ein Gymnasium und 27,2 Prozent die Hauptschule. Bei nichtarmutsgefährdeten Kindern betrug der Anteil der Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler 27,4 Prozent, und der Anteil der Hauptschülerinnen und Hauptschüler lag bei 12,9 Prozent. 35 „Die Kopplung zwischen sozialer Herkunftund den von Viertklässlerinnen und Viertklässlern erreichten Kompetenzen ist im Jahr 2016 für alle untersuchten Kompetenzbereiche sowohl deutschlandweit als auch in allen Ländern substanziell: Ein höherer Sozialstatus geht mit höheren Werten in den Kompetenztests einher“. 36 Die Auswertung der Grundschulempfehlungen zum Schuljahr 2017/2018 zeigt, dass Kinder von Schulen aus „sozial auffälligen“ Stadtteilen höhere Empfehlungen für die Werkrealschule bekommen als Kinder von Schulen aus „unauffälligen“ Stadtteilen. Genau umgekehrt verhält es sich bei den Gymnasialempfehlungen. 37 Wahrnehmung von (ganztägigen) Bildungs-und Betreuungsangeboten Wie Ergebnisse der Bildungsforschung zeigen, werden bei Kindern in den ersten Lebensjahren die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen und damit für gute Entwicklungs-und Teilhabechancen gelegt. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik-, Kunst-und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung können individuelle Fähigkeitengefördert werden, und besonderer Förderbedarf wird frühzeitig erkannt. Bildungsorte für Kinder im Vorschulalter sind Kindertageseinrichtungen. Das elementarpädagogische Bildungsverständnis in Baden-Württemberg ist im Orientierungsplan festgehalten. Darin werden den pädagogischen Fachkräften Impulse zur pädagogischen Begleitung kindlicher Entwicklung von Geburt bis zum Schuleintritt angeboten sowie Ausblicke auf die Entwicklung der Bildungsbiografie von Kindern nach dem Schuleintritt gegeben. Im Hinblick aufeine kontinuierliche Bildungsbiografie fokussiert der 33Zur Koppelung von Herkunft und Bildungserfolg vgl. PISA-Studien und IQB-Studien. 34vgl. Sasa Bosancic 2016 Ungleichheit bekämpfen! Wo der deutsche Wohlfahrtsstaat jetzt investieren muss. In: Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.), S. 8. 35vgl. Landesarmutsbericht; Übersicht zu Teil A des Armuts-und Reichtumsberichts: Wissenschaftliche Analyse; S.2. 36Stanat u.a. (Hrsg.): IQB Bildungstrend 2016. Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe im zweiten Ländervergleich, S. 21. 37Schulstatistik 2017/2018, Stadt Karlsruhe, Schul-und Sportamt. Sozial-und Jugendbehörde |45 Orientierungsplan eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Eltern und eine weitergehende Verzahnung von Kindertageseinrichtung und Grundschule in Form einer Bildungs-und Erziehungspartnerschaft. Eine Maßnahme zur Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg stellen Ganztagsschulen dar. Sie bieten einen kostenlosen Zugang zu Bildungs-und Unterstützungsangeboten und Freizeitgestaltung. Seit dem Schuljahr 2018/2019 sind von 45 Grundschulen in Karlsruhe 21 Ganztagsschulen, davon zwei in verbindlicher Form. Die Auswertung der Familienumfrage 2017 ergibt einerseits, dass Familien mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen und in prekären Erwerbs-und Familiensituationen überdurchschnittlich das kostenlose Angebot der Ganztagsschule nutzen. Auf der anderen Seite nehmen sozial benachteiligte Familien häufiger als besser gestellte Familien überhaupt keine zusätzliche Betreuung für ihre Schulkinder in Anspruch. Deutlicher als vom Einkommen hängt die Wahrnehmung zusätzlicher Bildungs-und Betreuungsangebote allerdings vom Bildungsstand der Eltern ab: Je höher ihr Bildungsabschluss, desto mehr Angebote werden generell in Anspruch genommen. 38 Sprache als Schlüssel zu Bildung Die Beherrschung der BildungsspracheDeutsch ist Grundlage für den Bildungserfolg in allen Fächern. Kinder und Jugendliche, die im Alltag nicht deutsch sprechen, schneiden regelmäßig in den landesweiten Vergleichsarbeiten (VERA) in allen Kompetenzbereichen signifikant schlechter ab als Altersgenossinnen und Altersgenossen mit deutscher Alltagssprache. 39 Sprachförderbedarf haben aber auch viele deutschsprachige Kinder, die in ihrem Elternhaus kein unterstützendes Umfeld zur sprachlichen Entwicklung vorfinden. Nur durch eine frühe und durchgängige Sprachbildung können sprachbedingte Nachteile ansatzweise ausgeglichen werden. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich in der Sprachförderung mit unterschiedlichen Programmen ab dem frühen Kindesalter und in der Schulzeit (SprachKitas, SprachförderprogrammeBildungsberatung, BiZuKi und Quereinsteiger, KUSS, Vorlesepaten, und so weiter). Die Strukturen und Bedarfe im Bereich der Sprachförderung werden von der Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Schul-und Sportamt seit 2017 in jährlich erscheinenden Berichten analysiert. 40 Diese bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote im Rahmen des IQ-Projekts „Teilhabe durch Sprachförderung“. Mangelnde (Sprach-)Bildung ist ein Armutsrisiko für neuzugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene. Ein gelingender Übergang ins Erwerbsleben hängt hauptsächlich von der Beherrschung der Sprache ab. Gestaltet sich dieser Übergang schwierig, haben vor allem unbegleitete junge Ausländerinnen und Ausländer wegen ihrer prekären Lebenssituation und der fehlenden familiären Unterstützung ein hohes Risiko, dauerhaft in Armut zu leben. 41 In Karlsruhe konnte in den letzten Jahren die Schulsozialarbeit ausgebaut werden, hierbei sollen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler frühzeitig erkannt und unter Einbeziehung der Eltern aufgegriffen und bearbeitet werden. Im System Schule werden bedarfsgerechte Angebote entwickelt und den Schülerinnen und Schülern neben der Wissensvermittlung angeboten (Workshops, Trainings und so weiter). Für mehrfach belastete Schülerinnen und Schüler wird von der Stadt Karlsruhe zusammen mit freien Trägern die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII an Schulen ausgebaut. Hierbei stehen die individuelle Förderung sowie die sozialen Kompetenzen im Vordergrund. Auch hier werden die Eltern stark durch Beratungsgespräche und Trainings einbezogen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine sozialpädagogische Familienhilfe über den Sozialen Dienst zu initiieren, damit Eltern im Interesse ihrer Kinder unterstützt werden können. Aktiver und passiver Schulverweigerung wird mit dem Projekt 2. Chance entgegengewirkt. Eine enge Zusammenarbeit mit den Karlsruher Schulen ist hierbei maßgebend, um schulische Bildung und soziale sowie personale Förderung konsequent miteinander zu verbinden. 38Amt für Stadtentwicklung, Familienumfrage 2017, Anhangtabellen. Hier Tabelle 6.1: Art der Betreuung der Grundschulkinder in Karlsruhe nach ausgewählten Betreuungsformen, S. 131. https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/afsta/Stadtentwicklung/download/afsta_heft_54_Familien_in_Karlsruhe_2017_Anhangtabell en.pdf. 39Die bundesweit einheitlichen Vergleichsarbeiten VERA3 und VERA8 dienen der Lernstandserhebung in den dritten und achten Klassen aller Schularten und werden in Baden-Württemberg durch das Landesinstitut für Schulentwicklung ausgewertet.https://www.ls- bw.de/,Lde/Startseite/Lernstandserhebungen. 40https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu.de. 41Vgl. dazu den Bericht „Beschulungvon neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Erste Fortschreibung 2018“ der Kommunalen Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte (siehe Internetlink Fußnote 40). 46| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Handlungsempfehlungen Um die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder weiter zu verbessern, sollen die vorhandenen Ressourcen der staatlichen und der kommunalen Seite koordinierter eingesetzt und Ungleiches auch ungleich behandelt werden. Ein Beispiel ist das Münchner Modell einer bedarfsgerechten Budgetierung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die sich an Sozialdaten orientiert. Voraussetzung und Grundlage dafür ist eine sozialräumliche Betrachtung und Bewertung der Grundschulbezirke anhand verschiedener Kennzahlen. Dafür gibt es derzeit in Karlsruhe noch keine Datengrundlage. Der Baustein “Lernförderung” im Bildungs-und Teilhabepaket soll nicht nur versetzungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Es sollen auch diejenigen gefördert werden, die Potenzial zu einem höheren Leistungsniveau haben. Im Hinblick auf sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler soll eine faire Verteilung von Bildungszugängen ermöglicht werden. Ein Hauptaugenmerk gilt dem Übergang Schule und Beruf. Hierbei ist es wichtig, dass die Akteurinnen und Akteure vor Ort in einem engen Netzwerk agieren und sich mit den Jugendlichen zusammen für deren Interessen und Bedarfe einsetzen. Erstrebenswert ist, für alle Jugendlichen eine Ausbildungsgarantie sowie die Möglichkeit während der Ausbildung eine Mentorin/einen Mentor oder eine Patin/einen Paten zur Unterstützung an die Seite gestellt zu bekommen. 5.5.Hilfen zur Erziehung (HzE) Bei der Betrachtung der verschiedenen Lebenslagen von armutsgefährdeten Familienund jungen Menschen die–zumindest zeitweilig–in prekären Lebenskonstellationen aufwachsen, fällt der Blick im Folgenden auf den vermeintlichen Zusammenhang von Armut und Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen (§§ 27 ff. SGB VIII). Inwieweit schlagen sich die veränderten Lebenssituationen von Kindern und Familien auch bei der Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen nieder? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Armut und Hilfen zur Erziehung? Verursacht die Zunahme an prekären Lebenssituationeneinensteigenden Hilfebedarf? Auf diese Fragen kann keine eindeutige Antwort gegeben werden. Armut auf individueller Ebene führt nicht zwangsläufig dazu, dass ein Bedarf für erzieherische Hilfen entsteht. Trotz allem lassen sich aus dem Bundesländervergleich oder bei länderspezifischen Analysen Unterschiede bei der Inanspruchnahme von HzE erkennen, die auf sozialstrukturelle Rahmenbedingungen zurückzuführen sind. Belastbare Befunde zeigen sich beim Zusammenhang von Fremdunterbringung und Sozialstruktur. Demnachsteigt die Wahrscheinlichkeit für eine stationäre Hilfe für einen jungen Menschen, wenn dieser an der Armutsgrenze aufwächst. Auch im aktuellen HzE-Bericht 2018 des Landesjugendamts (KVJS) wurde festgestellt, dass Armutslagen eine erhebliche Rolle bei derEntstehung von Hilfebedarf spielen. Eine Vielzahl an Einflussfaktoren auf der Strukturebene (wie zum Beispiel kommunalpolitische oder jugendamtsinterne, das heißt fachliche Differenzen) können bei diesen Ergebnissen eine Rolle spielen. Handlungsempfehlung Eine verlässliche Datengrundlage speziell für Karlsruhe ist wünschenswert, damit zukünftig die Bedeutung des Aufwachsens an der Armutsgrenze in Hinblick auf die Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen genauer betrachtet werden kann. Sozial-und Jugendbehörde |47 5.6.Kinder Wie Kinderins Leben starten, welche Chancen sie haben, hängt ganz wesentlich davon ab, welche Unterstützung sie in ihrem Elternhaus und ihrem unmittelbaren Umfeld erfahren, welche Anregungen sie erhalten, welche persönlichen Haltungen vermittelt werden, ob sie vertrauensvolle Beziehungen aufbauen können und Wirkmächtigkeit erfahren. 42 Die Forschung zeigt, dass sich frühe Investitionen in Kinder lohnen und spätere–gesellschaftlich deutlich kostenintensivere–Defizite reduzieren. 43 Die Armut von Kindern ist die Armut von Familien, daher muss die Familie in den Blick genommen werden. Armut von Kindern ist nicht hinnehmbar; sie prägt Bildung, Gesundheit, soziale Einbindung und bestimmt die Zukunft. Kinder aus armutsbetroffenen Familien sind bei der gesellschaftlichenTeilhabe in besonderem Maße zu unterstützen. Gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung in und an öffentlichen Einrichtungen unterstützt die Entwicklung von Kindern. Dabei steht nicht nur das non-formale und soziale Lernen im Vordergrund, sondern auch das Kennenlernen von neuen Perspektiven. Solche Angebote können auch kompensatorische Wirkungen entfalten und Kindern Anregungen bieten, die diese in ihrem Alltag weniger vorfinden. Gleichzeitig ist der Zugang zu anderen Perspektiven nicht als solches im Zentrum, sondern passiert eher „nebenbei“. Zentral ist, dass alle Kinder sich in Angeboten mit heterogenen Zielgruppen wiederfinden und dort Erfahrungen der Selbstwirksamkeit glaubhaft vermittelt werden können. Projekte, Konzepte und Maßnahmen Startpunkt-Elterncafés Die Angebote des Netzwerks Frühe Prävention bieten Karlsruher Eltern Unterstützung und Begleitung ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Die Startpunkt-Elterncafés sind dabei das zentrale, offene Angebot, das allen Eltern offensteht. Hier können niedrigschwellig Kontakte geknüpft werden und Kurzberatungen durch Fachkräfte unterschiedlicher Professionen wahrgenommen werden. Hier werden in besonderem Maße auch Familien aus Armutslagen erreicht, die sich unabhängig ihrer finanziellen Situation mit anderen Eltern austauschen können (vergleiche Kapitel 6.2). Tageseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter Wie die Ergebnisse der Familienumfrage 2017 gezeigt haben, steigen der Bekanntheitsgrad beziehungsweise die Inanspruchnahme von Angeboten mit der Höhe des Bildungsabschlusses der Eltern und des Familieneinkommens sowohl im Hinblick auf Kindertageseinrichtungen für Vorschulkinder als auch hinsichtlich Informations-und Beratungsangeboten. Dieser Umstand ist insofern besorgniserregend, weil Familien mit geringerem sozioökonomischem Status offenbar strukturell benachteiligt zu sein scheinen. Die Befragungsergebnisse weisen allerdings keine Gründe aus, warum Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme von Angeboten für Kinder im Vorschulalter je nach Höhe des Bildungsstandes und Familieneinkommens sinken. Schulkindbetreuung Für den Bereich der Schulkindbetreuung zeichnet sich bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote für Grundschulkinder laut Familienumfrage ebenfalls ab, dass tendenziell Familien mit hohem sozioökonomischem Status (Bildungsstand, Einkommen) den Schülerhort und die Ganztagsschule besuchen. Die Ganztagsschule wird überdurchschnittlich von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter, Kindern aus sehr einkommensstarken Haushalten sowie von Kindern mit Migrationshintergrund besucht. Das Modell der Ganztagsschule scheint sich demnach in unterschiedlichen sozialen Gruppen zu etablieren. Speziell die Haushalte, in denen der befragte Elternteil einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, wird durch das Angebot der Ganztagsschule vergleichsweise gut erreicht. Hinsichtlich der Ferienbetreuung geben 10 Prozent der Familien an, aus finanziellen Gründen keine Betreuung während der Ferienzeit wahrnehmen zu können. Dies betrifft insbesondere Geringverdiener-Haushalte und Familien mit niedrigem Bildungsstatus. 42Cremer, Georg. Sozialpolitik und Netzwerke vor Ort: Familien unterstützen und befähigen. Vortrag, Stuttgart 19.09.2018. 43Siehe Erster Armuts-und Reichtumsbericht Baden-Württemberg; Übersicht zu Teil A des Armuts-und Reichtumsberichts: Wissenschaftliche Analyse; S. 3. 48| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Beitragsfreiheit von Kindertageseinrichtungen Die von der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit infratest dimap bundesweit durchgeführte Befragung von Kita-Eltern „Eltern-Zoom 2018“ mit dem Schwerpunkt „Elternbeteiligung an der Kita-Finanzierung“ hat ergeben, dass die Mehrheit der Eltern trotz der Belastung durch die Kita-Beiträge und Zusatzgebühren bereit wäre, für eine bessere Qualität durch beispielsweisemehr Personal und bessere Ausstattung höhere Kita- Beiträge zu bezahlen. Die im Zusammenhang mit dem KiTa-Qualitäts-und Teilhabeverbesserungsgesetz–KiQuTG („Gute-Kita-Gesetz“) vorgesehene Änderung des § 90 SGB VIII zum 1. August 2019 beinhaltet unter anderem eine Befreiung von den Elternbeiträgen, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des AsylbLG beziehen oder wenndie Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoG) erhalten. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Eltern über die Möglichkeit einer Antragstellung nach Satz 1 bei unzumutbarer Belastung durch Kostenbeiträge zu beraten. Dies würde eine Ausweitung der bisherigen Regelungen zur Kostenfreiheit bedeuten, da derzeit zum Beispiel eine Einkommensprüfung bei den Empfangenden von Kinderzuschlag durchgeführt wird und anteilige Elternbeiträge zu entrichten sind. Des Weiteren sieht die oben genannte Änderung des § 90 SGB VIII vor, dass Elternbeiträge verbindlich zu staffeln sind. Als Kriterien für die Staffelung werden insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt. Dies würde bei unverändertem Inkrafttreten dieser vorgesehen Änderung bedeuten, dass für alle Kinder in Tageseinrichtungen, die nicht die oben genannte Beitragsbefreiungerhalten, individuelle Elternbeiträge gemäß den oben genannten Kriterien ab 1. August 2019 festzusetzen sind. In seinen Sitzungen zur Beratung des Doppelhaushalts 2019/2020 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe die Bildung eines Fonds in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro jährlich für einen Stufenplan zur Umsetzung von gebührenfreien Kindertageseinrichtungen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Mai 2019 ein Konzept für eine neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe zu erarbeiten.Dieses wurde am 14. Mai2019 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Kinder-und Familienzentren Veränderte gesellschaftliche Bedingungen, die Notwendigkeit, Familien-und Erwerbsleben miteinander in Einklang bringen zu müssen sowie gestiegene Ansprüche an Bildung und Erziehung stellen Eltern und Familien vor große Herausforderungen. Hinzu kommt, dass arme Kinder oftmals materiell, gesundheitlich, kulturell und sozial unterversorgt sind, was ihre persönliche Kompetenz-und Ressourcenentwicklung behindert und im weiteren Lebensverlauf positive Bildungs-, Berufs-und Lebensentwürfe erschwert. Gelingt es, familien-und kindbezogene Angebote in Sozialräumen so zu gestalten, dass sie für Kinder gesundheits-und resilienzförderlich sind, haben diese durchaus gute Chancen, ihre Potenziale zu entfalten. Insbesondere Betreuungs-, Bildungs-und Hilfssysteme, müssen mit ihren Konzepten und Unterstützungsangeboten auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Einrichtungen wie Kinder-und Familienzentren sind geeignete Orte, um Kindern und ihren Eltern in herausfordernden Lebenssituationen Unterstützung anzubieten. Ein Bedarf an Unterstützung, Beratung und Begleitung der Familien besteht quer zu allen Bildungsgruppen und Lebensformen–allerdings in unterschiedlicher Weise. Kinder-und Familienzentren nehmen neben den Kindern auch die Familien und den Sozialraum in den Blick. Sport und Bewegung in Kitas In keinem Lebensabschnitt spielt Bewegung eine so große Rolle wie in derfrühen Kindheit, und zu keiner Zeit sindkörperlich-sinnliche Erfahrungen so wichtig. In den ersten sechs bis acht Lebensjahren eines Kindes werden wichtige Grundlagen gelegt für ein positives Körpergefühl, Gesundheitsbewusstsein, richtige Ernährung und die Einstellung zu Bewegung. 44 Kindertageseinrichtungen bieten ein ideales Setting, Kinder und deren Familien zu erreichen, insbesondere auch die Familien, die sich nicht speziell mit dem Thema Gesundheit auseinandersetzen. Kinder sind offen und neugierig,noch frei von eingefahrenen Verhaltensmustern und genau darin liegt der 44siehe Orientierungsplan Baden-Württemberg,Seite 111. Sozial-und Jugendbehörde |49 Erfolg versprechende Ansatz für moderne Gesundheitsförderung. Die Kinder haben die Chance, möglichst früh Grundlagen zu einer gesunden und positiven Lebensweise zu erwerben, gesundheitsbewusstes Verhalten am Vorbild zu lernen und dieses zu üben. So lernen sie, auf Dauer verantwortlich mit ihren individuellen Gesundheitsressourcen umzugehen und erfahren mit allen Sinnen, was sie selbst dafür tun können (Selbstwirksamkeit). Durch die Integration von Gesundheitskonzepten in den Kita-Alltag wird die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder positiv beeinflusst. Gesundheit wird nachhaltig unterstützt und gefördert, und sie lernen Zusammenhänge zwischen Mensch, sozialer und biologischer Umwelt kennen und beachten. Bewegung im frühen Kindesalter fördert die kognitive Entwicklung (Lernen durch Bewegung). Bewegung, ausgewogene Ernährung und ein positives Selbst-und Körperkonzept sind Motoren für die gesamte körperliche, soziale, psychische und kognitive Entwicklung des Kindes. Mangelnde Bewegung, ungesunde Ernährung und Übergewicht–alles Faktoren, die sich heute bei Kindern deutlich häufiger finden als noch vor zehn Jahren–können zu chronischen Erkrankungen führen. Deshalb haben Kindertageseinrichtungen im Sinne einer ganzheitlichen Förderung die Aufgabe, dem Kind vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. 45 Patenschaftsprojekte Bei der glaubhaften Vermittlung von alternativen Lebensentwürfen und Bildungsbiografien können Patenschaftsprojekte von besonderer Bedeutung sein. So wurde 2018 das Projekt „Balu und Du“ des KIT mit dem Kinderfreundlichkeitspreis des Karlsruher Bündnisses für Familie ausgezeichnet. Studierende gestalten innerhalb des Projekts mit Kindern ihre Freizeit. So entsteht ein wichtiger Zugang zu einer bis dahin oft unbekannten Lebenswelt. Das Projekt zielt auf eine Stärkung der Persönlichkeit. Insbesondere Kinder aus Armutslagen benötigen heterogene Vorbilder. Eine Forschergruppe hat die Wirkungen des Projekts untersucht: Am Ende des Programms zeigten Kinder aus prekären Milieus ein deutlich höheres Grundvertrauen, mehr Teamfähigkeit und eine höhere Bereitschaft, anderen in ihrer Klasse zu helfen. Dies bedeutet, dass es zum Teil nur geringer Veränderungen in der sozialen Umgebung bedarf, um die Verhaltens-oder Entwicklungsdefizite aufgrund von ungleichen Startbedingungen auszugleichen. Patenschaften solcher Art können helfen, den engen Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg und damit Herkunft und Armut aufzubrechen. 46 Karlsruher Kinderpass (siehe Kapitel 6.4) Leitlinien gegen Kinderarmut (siehe Kapitel 6.5) Mittagstisch Vereinzelt gibt es im Stadtgebiet bereits Mittagstische für Familien, an denen Beratung und Information mit dem Angebot einer Mahlzeit verbunden wird. Diese Angebotekönnen eine Brücke darstellen für schwer erreichbare Familien, um diese mit den passenden Informationen zu Unterstützungsangeboten zu versorgen. Erziehungsberechtigte über die Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Kinder zu informieren, ist ein essentieller Baustein, damit die vielfältigen Angebote auch von den anspruchsberechtigten Familien genutzt werden können. Handlungsempfehlungen Angebote sollen auf ihre Niedrigschwelligkeit überprüft werden, um gegebenenfalls Hürden abzubauen. Zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe sind insbesondere Familien in den Blick zu nehmen, die besondere Unterstützungsbedarfe haben. Die Ergebnisse der Familienumfrage liefern zudem zusätzliche Hinweise auf die Notwendigkeit, den Kita-Ausbau weiter voranzutreiben, sowohl im Bereich unter, als auch über drei Jahren, um die Versorgungslage weiter zu verbessern. Der Zugang zu den Betreuungsangeboten soll hinsichtlich der Teilnahmechancen für die verschiedenen sozialen Gruppen überprüft werden. Denn es bleibt unklar,inwieweit fehlende Kenntnisse über die Angebote oder finanzielle Aspekte in Zusammenhang mit einer sozial selektiven Inanspruchnahme stehen. Es gilt, orientiert an den Ressourcen der Familien, bedarfsorientierte, tragfähige und passgenaue Angebote zu erkennen, zu entwickeln und anzubieten–über die Kita hinaus in den Sozialraum hinein. 45siehe Orientierungsplan Baden-Württemberg, Seite 112. 46Quelle: Vortrag Prof. Dr. Cremer, Sozialpolitik und Netzwerke vor Ort: Familien unterstützen und befähigen, Stuttgart: 13.09.2018. 50| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Der Ausbau und Aufbau von Kooperationen und Netzwerken erfolgt gemeinsam und im Austausch mit den Fachkräften, den Eltern und Kindern sowie den Akteurinnen und Akteuren imsozialen Umfeld. Ziel sind wohnbereichsnahe und niedrigschwellige Bildungs-und Beratungsangebote für alle Familien, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Familienzentrums angeboten und wahrgenommen werden können. Durch den Aufbau sozialräumlicher Netzwerke können bestehende Ressourcen besser genutzt und verbessert werden. Eltern erweitern ihre Kompetenzen, erfahren Anregung und Unterstützung und können je nach Interesse und Möglichkeiten selbst eigene Angebote anbieten. Eine prozesshafte, kontinuierliche Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes der Kinder-und Familienzentren, die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte sowie der Austausch der Familienzentren untereinander und trägerübergreifend sowie deren Finanzierung sind Voraussetzung für den Erfolg. Eine Festschreibung des Schwerpunktes „Bewegung–Ernährung“ im pädagogischen Konzept der Kita, die Durchführung täglicher angeleiteter und freier Bewegungszeit sowie freier Zugang zu offenen Bewegungsangeboten (drinnen und draußen) müssen in der Kindertageseinrichtung sichergestellt sein. Dies schließt auch die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte mit ein (städtisches Programm hierzu 47 ). 5.7.Jugendliche GemäßdenKriterien des Armutsberichts des Bundes von 2017 ist jeder fünfte junge Mensch im Alter von 16 bis 25 Jahren arm oder von Armut bedroht. Jugendliche und junge Erwachsene gelten als die am stärksten von Armut und Armutsgefährdung betroffene Altersgruppe. Laut Landesarmutsbericht wiesen in Baden- Württemberg 2012 unter 18-Jährige mit 17,9 Prozent und 18-bis unter 25-Jährige mit 22,6 Prozent (einschließlich alleinlebender Studierenden), gemessen am Landesmedian, die höchsten Armutsrisikoquoten auf. Kinder und Jugendliche sind vor allem dann risikogefährdet, wenn sie in einer Familie mit einemoder mehreren der folgenden fünf sozialen Merkmale aufwachsen: alleinerziehend, bildungsfern, Migrationshintergrund, mehr als zwei Geschwister, Lebensort ist ein sozial belastetes Quartier. Besteht eine Merkmalskombination, potenziert sich die Gefährdungum ein Vielfaches. Auch in Karlsruhe erleben wir Armut unter Jugendlichen. Dies zeigt sich in mehreren Dimensionen und lässt sich an verschiedenen Indikatoren, wie zum Beispiel mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe, geringen oder fehlenden Bildungsabschlüssen, fehlender Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Verschuldung, drohender Obdachlosigkeit und so weiter ablesen. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe essentiell, wobei Armut beziehungsweise Armutsbedrohung in der Regel gravierende Einschränkungen bei den Möglichkeiten an dieser Teilhabe bedeuten. Viele Aktivitäten erfordern materielle Ressourcen, und gerade innerhalb der verschiedenen Peergroups ist der materielle Status beziehungsweise der Besitz von Statussymbolen oft von hoher Wichtigkeit. Hinzu kommt, dass Jugendliche und Heranwachsende sehr hohe Bedarfe der Grundversorgung haben (Lebensmittel, Kleidung) und häufig auch hohe Kosten für Bildung und Ausbildung entstehen. Gleichzeitig haben junge Menschen oft die geringsten Rücklagen und am wenigsten Unterstützung, da die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Sozialleistungsregelwerk wenig berücksichtigt sind, es zum Teil aus der subjektiven Wahrnehmung heraus hohe bürokratische Hürden gibt und auch das Familien-und Unterstützungssystem über wenig Ressourcen verfügt. Eine prekäre finanzielle Situation geht vielfach einher mit einem Mangel an weiteren essentiellen Ressourcen, die für ein gelingendes Aufwachsen wichtig sind, unter anderem an Bildung, privaten Netzwerkenoder Ernährungskompetenz. Diese Teilhabe zu ermöglichen, ist eine der Herausforderungen für die Unterstützungssysteme. Hierbei ist eine deutliche Konzentration auf präventiv wirksame und verlässliche Angebote im Sozialraum entscheidend. Diese Angebote sollten proaktiv und nicht reaktiv sein, alle Lebensumstände, von der Schwangerschaft bis ins junge Erwachsenenalter berücksichtigen und sowohl sozialstrukturell als auch individuellwirksam ausgerichtet sein. Trotz der bestehenden Angebote verlässt auch in Karlsruhe eine größere Zahl Jugendlicher und junger Erwachsener die Schule ohne oder mit einem niedrigen Schulabschluss. Unter jenen Jugendlichen, die die Schule 47Seit 2007 existiert das Programm "Bewegungswelt Karlsruher Kindergarten", mit dem Ziel, nachhaltig die Bewegung im Alltag von Kindertagesstätten zu fördern. Das Programm des Schul-und Sportamtes richtet sich an Kindertagesstätten aller Träger im Stadtgebiet. Es beinhaltet die Kooperationen von Kindergärten und Sportvereinen, eine Zusatzqualifikation für Erzieher/innen, sowie eine Kindergartenolympiade. Sozial-und Jugendbehörde |51 ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, bleiben später über 50 Prozent ohne Berufsausbildung. Diese Gruppe unterliegt einem deutlich erhöhten Armutsgefährdungsrisiko. Viele dieser Jugendlichen verweigern die Schule bereits in jungen Jahren und sind schwer durch klassische Angebote der Jugendhilfe erreichbar. Wir haben es hier oft mit Jugendlichen zu tun, die schon im frühen Kindesalter durch familiäre Probleme und Armut geprägt sind. Gerade bei diesen Kindern und Jugendlichen besteht eine hohe Interventionsnotwendigkeit in enger Abstimmung der Systeme Schule, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Jugendarbeit. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Abgängerinnen und Abgänger ohne Schulabschluss. Abbildung 26 Schulabgehende an allgemeinbildenden Schulen in Karlsruhe ohne Hauptschulabschluss SchuljahrGymnasium (ohne Abschluss oder mit HS-Abschluss) Realschule (ohne HS-Abschluss) Haupt-/Werkrealschule (ohne HS-Abschluss) männlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblich 2008/20098 (1,87 %)7 (1,63 %)18 (5,81 %)6 (1,89 %)23 (7,10 %)19 (6,48 %) 2009/20106 (1,43 %)4 (0,81 %)12 (3,55 %)5 (1,63 %)28 (15,38 %)16 (6,40 %) 2010/20118 (1,80 %)5 (1,08 %)15 (5,30 %)2 (0,68 %)17 (6,30 %)10 (3,89 %) 2011/201211 (1,29 %)8 (0,97 %)8 (2,65 %)2 (0,63 %)13 (5,99 %)6 (2,52 %) 2012/20137 (1,56 %)5 (1,13 %)12 (4,08 %)8 (2,47 %)6 (2,17 %)8 (3,21 %) 2013/20148 (1,81 %)9 (1,96 %)4 (1,26 %)1 (0,26 %)8 (3,10 %)8 (3,43 %) 2014/20155 (0,96 %)5 (0,98 %)7 (2,03 %)3 (0,94 %)16(5,16 %)11 (4,49 %) 2015/201610 (1,82 %)8 (1,54 %)13 (3,72 %)2 (0,56 %)8 (2,81 %)9 (3,86 %) 2016/20177 (1,4 %)4 (0,8 %)5 (1,3 %)8 (3,0 %)23 (8,5 %)12 (6,6 %) Quelle: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung/Schul-und Sportamt; entnommenaus: Regionale ESF-Strategie 2019, S. 8 In der Stadt Karlsruhe existieren bereits viele Vernetzungen und Kooperationen, um die spezifischen Lebenslagen junger Menschen in den Blick zu nehmen und zu verbessern. Auch ist es ein erklärtes Ziel der RegionalenESF- Strategie, möglichst keinen jungen Menschen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben zu „verlieren“ und über finanzielle Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) unter anderem zur Vermeidung von Schulabbrüchen und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit junger Erwachsener beizutragen. Mit der Neuregelung des § 16h SGB II hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 die Möglichkeit geschaffen, auch schwer zu erreichende junge Menschen unter 25 Jahren (wieder) in Leistungen nach dem SGB II zu bringen. Dies mit dem Ziel, entsprechend der individuellen Situation bestehende Schwierigkeiten zu überwinden und die Jugendlichen darin zu unterstützen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anderweitig ins Arbeitsleben einzumünden und Sozialleistungen zu beantragen und anzunehmen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Notwendigkeit entsprechender Ansätze. Der Monitor Jugendarmut (2016) der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholischer Jugendsozialarbeitzeigt eindrücklich, dass junge Menschen, die in Armut leben, beim Übergang von der Schule in die Ausbildung oder von der Ausbildung in den Beruf besonders gefährdet sind. Je geringer der Schulabschluss, desto wahr- scheinlicher ist die Arbeitslosigkeit. Bildung wird als ein zentraler Schlüssel gesehen, um Armut zu überwinden. Doch wie kann Bildung, Chancengleichheit und Teilhabe gelingen? Wie können Jugendliche scheitern lernen ohne unterzugehen und Chancen bekommen, aufzustehen und weiterzugehen? Für das Weitergehen, insbesondere für junge Menschen in der Jugendhilfe, bedarf es verlässlicher, geduldiger Personen, die sie über die Jugendhilfe hinaus weiterbegleiten, Interesse an ihnen zeigen, die einen Re-Start ermöglichen und Ämter, die unkonventionell und individuell existentiellen Sorgen entgegenwirken und in Bildungsangebote investieren. Das Erleben der fehlenden Chancengleichheit, des nicht gesehen Werdens, der mangelnden Unterstützung, des Rückzugs und des Ausschlusses können für Jugendliche sehr prägend sein und nachhaltigihre emotionale und soziale Entwicklung negativ beeinflussen und somit das Armutsrisiko erhöhen. Auch in der Offenen Kinder-und Jugendarbeit sind junge Menschen anzutreffen, die sich teilweise abgehängt fühlen und keine passenden 52| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Anschlüsse in Schule oderAusbildung finden. Diese Jugendlichen bringen die ernüchternde Erfahrung mit, dass sie keine reelle Chance auf eine Ausbildung oder einen sicheren Arbeitsplatz bekommen konnten. Leider konnten sie oft in Unterstützungsprogrammen, die sich an sie richten,nicht bestehen. Hier besteht die Gefahr einer Armutsspirale, bestehend aus geringer Bildungsteilhabe, mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe, niedrigem sozialen Status, fehlender Mobilität, gesundheitlicher Probleme. Die Offene Jugendarbeit hat den Auftrag, Jugendliche in ihrer Persönlichkeit anzunehmen und zu stärken, sie in Konfliktfähigkeit oder anderen persönlichkeitsbildenden und allgemeinen gesellschaftlichen Themen zu bilden. Sie kann mit ihren Methoden offen und akzeptierend auf die Jugendlichen zugehen und sie ohne Leistungsdruck bei persönlichen, schulischen oder beruflichen Themen begleiten. Über Formen der Beteiligung erleben Jugendliche, dass sie für sich selbst oder für andere etwas bewirken können. Sie lernen ihre eigenen Wünsche zu formulieren und andere auch dafür zu gewinnen. Die „Karlsruher Jugendkonferenz“ hat in dieser Hinsicht eine wichtige Bedeutung. Die Jugendlichen präsentieren ihr Anliegen stadtweit und erarbeiten Realisierungsschritte direkt in ihrem Stadtteil, zusammen mit ihren Freunden. Sie erleben sich zugehörig und ernst genommen–unabhängig von ihrer sozialen Stellung. Über Erfolge und positive Bestärkung erleben die Jugendlichen, dass sie für sich und andere eine Wirkung erzielen können. Das kann erreicht werden, wenn man bestimmte Kriterien beachtet wie: niedrigschwellige Zugänge, hohe Akzeptanz und akzeptierender Ansatz gegenüber den Jugendlichen, leicht verständliche Sprache, keine hohen Kosten für die Teilnahme. Der Übergang von der Schule in den Beruf ist ein besonders wichtiges Handlungsfeld, um nachhaltig Jugendarmut entgegenzuwirken. In diesem Bereich haben in Karlsruhe neben der „Karlsruher Beschäftigungs- und Ausbildungsinitiative“ (BAI), die es seit 1997 gibt, verschiedene Träger schulische und berufsbezogene Hilfsangebote mit individuellen Ansätzen und unterschiedlichen Schwerpunkten entwickelt, die erfolgreich genutzt werden. 48 Handlungsempfehlungen Lokales Bündnis aus Gesellschaft/Politik/Unternehmen, das sich für die Interessen von Jugendlichen und für dieGesellschaft einsetzt. Bildungs-und Teilhabepaket: Abschaffung administrativer Hürden. Im Bereich des SGB II die ungleich drastischere Sanktionierung für Jugendliche in Karlsruhe einschränken, da bereits mit dem zweiten verpassten Termin der komplette SGBII-Satz entzogen werden kann. Vielfach wird in Studien belegt, dass der Effekt bei Sanktionierung gleich Null ist. 49 Bedarfsgerechte Hilfen /Präventiv nach § 13, §§ 27 ff. SGB VIII mit Fokus auf Prävention, nicht erst „wenn es brennt.“ Den Bedarf der jungen Menschen in den Fokus stellen. Resilienzfördernde Angebote für junge Menschen. Bezahlbarer Wohnraum, auch für (schwer erreichbare) Jugendliche. Hierzu bedarf es mehr aufsuchende Konzepte, um verdeckter Wohnungslosigkeit zu begegnen. Entwicklung und Ausbau von Angeboten, im Idealfall bis hin zu einer Präventionskette. Valide Sozialdaten, gerade auch zu den Zusammenhängen von Armut, Armutsbedrohung und spezifischen Unterstützungsbedarfen (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) liegen aktuell nicht in ausreichender Form vor. Es ist Planungsziel, Instrumente zu ihrer Erhebung zu entwickeln und anzuwenden. 48Siehe hierzuhttps://www.servicestelle-ka.de/angebote/servicestellen-angebote/ 49SieheWissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag: Auswirkungen von Sanktionen im SGB II. Überblick über qualitative Studien in Deutschland; Schreyer, Franziska et.al. 2013. Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II. Wenn das Licht ausgeht; Butterwegge, Christoph 2018: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik? Sozial-und Jugendbehörde |53 Jugendamt und Arbeitsagentur/Jobcenter und relevante Akteurinnen und Akteure müssen eng zusammenarbeiten, auch, um die Inanspruchnahme von Leistungen zu gewährleisten. Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten müssen besser aufeinander abgestimmt werden, um Übergänge besser zu gestalten. 5.8.Alleinerziehende Alleinerziehende sind heute eine unter vielen anderen Lebensformen, die sich im Zuge der Pluralisierung der Lebensformen als Ergebnis des gesellschaftlichen und familialen Wandels in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts herausgebildet haben. Gleichwohl unterliegen Alleinerziehende im Vergleich zu anderen Lebensformen spezifischen Belastungen, was nicht zuletzt in einem höheren Armutsrisiko zum Ausdruck kommt. Alleinerziehende, insbesondere Frauen, geraten besonders häufig in Armutslagen und in den Sozialhilfebezug, weil sie im Falle von Lebens-, Ehe-und Partnerschaftsproblemen den Großteil der Konsequenzen privater Risiken des bisherigen familialen Lebens in ihre neue Lebensphase mitnehmen. Die Problem-und Bedarfslagen von Alleinerziehenden sind komplex. Sie sind außerdem individuell sehr verschieden und werden statistisch nicht vollständig erfasst. Auch die Erziehungssituation Alleinerziehender ist sehr unterschiedlich. In der Studie „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wird versucht, sich der tatsächlichen Lebensrealität der Trennungskinder anzunähern. Demnach haben etwa 20 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden gar keinen Kontakt zum anderen Elternteil. Knapp fünf Prozent der Eltern erziehen die Kinder mehr oder weniger paritätisch gemeinsam. Dazwischen gibt es viele unterschiedliche Modelle, beispielsweise auch das„Wechselmodell“, bei dem Kinder im Wechsel einen bestimmten Zeitraum bei der Mutter, den anderen Zeitraum beim Vater verbringen. Mehr als die Hälfte aller Trennungskinder hat mindestens einmal pro Woche Kontakt zum anderen Elternteil. Daher ist bei der Betrachtung von Alleinerziehenden stets die Heterogenität der möglichen Lebensformen mitzudenken. Laut Landesarmutsbericht zeigt sich die größte Armutsgefährdung in Baden-Württemberg, nach Haushaltstyp betrachtet, für Alleinerziehende und ihre Kinder. Für diese lag das relative Armutsrisiko bei rund 46 Prozent; hingegen betrug die Armutsgefährdung der Gesamtbevölkerung rund 15 Prozent. Bei Alleinerziehenden und ihren Kindern zeigt sich auch die deutlichste Steigerung der Armutsgefährdungsquote von 2007 bis 2012 (+5,2Prozent). Die Kinder Alleinerziehender trugen 2012 das höchste Armutsgefährdungsrisiko, welches mit jedem weiteren Geschwisterkind deutlich zunahm und so von 38,4 Prozent bei einem Kind über 49,8 Prozent bei zwei Kindern auf 64,2 Prozent bei dreioder mehr Kindern anstieg. Laut Bericht ist die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden am höchsten, wenn das jüngste Kind unter drei Jahre alt ist. Von allen armutsgefährdeten Kindern lebte knapp ein Drittel in Ein-Eltern-Familien. (aus: Erster Armuts-undReichtumsbericht Baden- Württemberg, 2015) Von den Karlsruher Haushalten mit Kindern sind rund ein Viertel Alleinerziehenden-Haushalte (24,2 Prozent; vergleiche Abbildung 8). Diese verteilen sich anteilsmäßig am häufigsten in Oberreut (34,6 Prozent), es folgen die Innenstadt Ost (33,2 Prozent) sowie Mühlburg (31,7 Prozent). Der geringste Anteil von Alleinerziehenden ist in den Bergdörfern zu finden. Im September 2018 befanden sich unter den 9.582 Bedarfsgemeinschaften 1.804Alleinerziehende im Arbeitslosengeld II-Bezug (ALG-II) 50 , womit die Zahl mittlerweile unter die lange Zeit existierende Grenze von 2.000 Alleinerziehenden-Haushalten gesunken ist. Darunter befanden sich zu diesem Zeitpunkt 385 Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren, die gemäß § 10SGB II dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Es verblieben somit 1.430 Alleinerziehende, die zu diesem Zeitpunkt „arbeitslos“ waren und dem Arbeitsmarkt generell zur Verfügung standen. Die Betroffenheit, SGB II-Leistungen zu beziehen, ist im Zeitraum 2007 bis 2017 leicht gesunken von 31,1 Prozent auf 30,2 Prozent. Die meisten Alleinerziehenden-Haushalte mit SGB II-Bezug (101 Haushalte) sind in Oberreut zu finden. Dies entspricht einem Anteil von 59,1 Prozent an allen Alleinerziehenden in Oberreut. Zieht man Abbildung 7 hinzu, so wird die räumliche Konzentration auf Stadtviertelebene sichtbar. In der Nordweststadt-Alter Flugplatz lebten am 30. September 2017 insgesamt 161 Alleinerziehende, von denen 78 SGB II-Leistungen erhielten. Dies entspricht einem Anteil der Bezieherhaushalte an allen Haushalten von 48,4Prozent. Im nordöstlichen Teil der 50Quelle: Jahresbilanz Jobcenter 2018. 54| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Innenstadt-Ost lebten insgesamt 29 alleinerziehende Haushalte, von denen 14 SGB II-Leistungen erhielten (= 48,3 Prozent). Sehr unterschiedliche Absolut-Werte können also zu ähnlichen Prozentwerten führen. Die Situation von Alleinerziehenden ist sehr differenziert zu betrachten. Einerseits befinden sich Aufstockerinnen unter den Leistungsberechtigten, denen ihre aktuelle Situation beispielsweise aufgrund begrenzter Kinderbetreuungsmöglichkeiten keine Ausweitung des beruflichen Engagements ermöglicht. Andererseits sind auch Erziehende darunter, deren Kinder das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Förderjahr 2018 der regionalen Strategie des Europäischen Sozialfonds (ESF) war ein Schwerpunkt, Alleinerziehende, insbesondere mit Kindern unter drei Jahren, zu fördern sowie jene, die über geringe Qualifikationen verfügen und deren Erwerbstätigkeit von langen Erziehungszeiten unterbrochen war. 51 Spezifische Lebenslagen Alleinerziehender Eine Trennungssituation stellt die Betroffenen grundsätzlich vor zahlreiche Herausforderungen, abhängig von Alter und jeweiliger Lebenssituation: Sind jüngere Frauen ohne beziehungsweise noch nicht abgeschlossener Berufsausbildung betroffen, stehen die existenziellen Fragen im Vordergrund. Ist der Lebensstandard weitestgehend gesichert, geraten zunehmend die Kinder in den Fokus. Die Betroffenen haben dabei in der Regel eine klare Vorstellung, wie sie die Trennung zum Wohle der Kinder gestalten wollen. Doch je konfliktreicher die Beziehung auf der ehemaligen Paarebene ist, umso schwieriger ist es für die Elternteile, die Beziehungsebene zum Kind davon zu trennen, und in Überforderungssituationen kann es dazu kommen, dass Kinder instrumentalisiert werden. Aus dieser Not heraus versuchen einige Eltern, mit Hilfe von Jugendamt und/oder Familiengericht, eine Entscheidung herbeizuführen. Die diesbezüglichen Erfahrungsberichte der Betroffenen sind ambivalent und stellen eine hohe Herausforderung an die Beratung dar, wenn es trotz institutioneller Regelungen zu wiederholten Konflikten bei der praktischen Umsetzung kommt. Wohnungsnot Von Trennung betroffene Frauen/alleinerziehende Frauen sind bei der Wohnungssuche nach wie vor deutlich benachteiligt. Dabei scheint es nicht zwingend der Verdienst zu sein–viele der Frauen verfügen über ein relativ gesichertes Einkommen (wenn auch teilweise mit ergänzenden Leistungen), der hier als Ablehnungsgrund vorgebracht wird. Vielmehr ist es die Stigmatisierung aufgrund einer scheinbar nicht der „Norm“ entsprechenden Lebensform (alleinerziehend, Kinder, ergänzende Sozialleistungen), die Wohnungs- eigentümerinnen und-eigentümer von einem Mietverhältnis abhält. Auf dem engen Karlsruher Wohnungsmarkt konkurrieren Alleinerziehende mit anderen Wohnungssuchenden um die wenigen freien Wohnungen. Wenn nur ein geringes Einkommen zur Verfügung steht, sinken die Chancen am Wohnungsmarkt und sind geringer als bei einer Familie mit zwei Elternteilen. Alleinerziehende sind deutlich stärker von Wohnungslosigkeit betroffen als Familien mit zwei Elternteilen: Stand Februar 2019 waren von den 61 Familien 47 Familien alleinerziehend, was einem Anteil von 77 Prozent entspricht. Immerhin konnten seit Beginn des Programms Wohnraumakquise durch Kooperation im Jahr 2005 187 alleinerziehende Familien mit 288 Kindern mit Wohnraum versorgt werden. Die Wohnungssuche wird erschwert-im Fall von Leistungsbezug nach SGB II–durch die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit. Nicht selten sind Wohnungen in geeigneter Größe und mit passender Infrastruktur im Verhältnis gesehen zu teuer oder werden nicht an Alleinerziehende mit Kindern vermietet. Vereinbarkeit von Beruf und Familie In Kombination mit fehlenden Betreuungsplätzen sind Frauen in Trennung vor die Herausforderung gestellt, den Familienalltag alleine gestalten zu müssen und sich parallel dazu mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber auf familiengerechte Arbeitszeiten zu einigen. Aufgrund der Unterversorgung von ausreichenden Betreuungsplätzen, vorzugsweise in Nähe von Wohnort oder Arbeitsstelle des Elternteils, sind zusätzliche Belastungen durch lange Fahrtzeiten gegeben. Der Personenkreis der Alleinerziehenden ist nicht homogen. Je nachAlter, sozialem, finanziellem, Bildungsstatus oder der Anzahl und Alter der Kinder/des Kindes ergeben sich unterschiedliche Lebensentwürfe, Bedarfe und Bedürfnisse. 51Quelle: regionale ESF Strategie 2019. Sozial-und Jugendbehörde |55 Die Gruppe der vergleichsweise jungen Betroffenen (unter 30 Jahren) mit kleinen Kindern (0 bis 3 Jahren) sieht sich hauptsächlich mit den existenziellen Fragen konfrontiert: Befindet sich die Betroffene zudem noch in der Ausbildung oder kann vorerst keine abgeschlossene Berufsausbildung aufweisen, geht es vorranging um die Sicherung des alltäglichen Bedarfs und der Unterkunft. Fragen nach sorgerechtlichen Regelungen und Umgangsgestaltung sind zweitrangig. Eltern(-teile) im Alter von 30 bis 35 Jahren können in der Regel einen Berufsabschluss und nicht selten auch eine Arbeitstätigkeit vorweisen. Dennoch spielen auch hier die finanziellen Fragen eine Rolle, denn die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit (in Teilzeit bei den Müttern) ist in vielen Fällen nicht gegeben. Darüber hinaus beschäftigt sich gerade diese Altersgruppe der Betroffenen deutlich mehr mit Fragen der Umgangsregelung und Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf das Wohl der Kinder. Werden auf der einen Seite Anregungen für eine möglichst konfliktfreie Kommunikationsform mit dem anderen Elternteil gesucht, geraten die Betroffenen andererseits immer wieder in den Konflikt mit ihrer Rolle als „Expartnerin/Expartner“, der sich nicht selten auf kindsbezogene Entscheidungen auswirkt. Eine Trennung im Lebensalter „50+“ stellt gerade an Frauen hohe Anforderungen. Es sind hier in erster Linie grundlegende Lebensthemen, mit denen sich die Betroffenen auseinandersetzen müssen: Abschied von einer langjährigen Beziehung und den entsprechenden Erinnerungen, Beziehungsgestaltung zu den heranwachsenden oder schon erwachsenen Kindern in Abgrenzung zum anderen Elternteil, Akzeptanz der Entscheidung der Kinder für oder gegen einen Kontakt zum anderen Elternteil und Wege in die finanzielle Unabhängigkeit. Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe für Alleinerziehende Es gibt in Karlsruhe vielfältige Vernetzungen und Kooperationen relevanter Akteurinnen und Akteure für die spezifischen Lebenslagen Alleinerziehender. Unterstützungsleistungen erhalten Alleinerziehendein Karlsruhe in mehrfacher Hinsicht: Unter anderem durch den Karlsruher Pass/Kinderpass, durch das Bildungspaket, in dem viele Fördermöglichkeiten enthalten sind, von Geldern für das Mittagessen in der Kita bis hin zu Zuschüssen für Klassenfahrten, durch den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und durch viele Beratungsstellen von Trägern und Kommune, darunter Rechtsberatung oder durch die städtische Wohnraumakquise, ferner durch das jfbw beim Stadtjugendausschuss e. V. , das bei der Finanzierung von Ferienfreizeiten unterstützt. Als weitere Beispiele seien hier das Jobcenter Stadt Karlsruhe mit der Betreuung durch persönliche Ansprechpartnerinnen und-partner für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und der CJD mit der Unterstützung für eine Teilzeitausbildung von Alleinerziehenden genannt. Auch über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)oder über Haushaltsmittel werden Alleinerziehende durch spezifische Maßnahmen, die auf Grundlage der regionalen ESF-Strategie oder des Gesamtkonzepts Arbeit entwickelt wurden, gefördert. Darüber hinaus gibt es Stiftungen wie die Gertrud-Maria-Doll-Stiftung, die insbesondere Alleinerziehende finanziell unterstützen. Eine Übersicht von Angeboten speziell für Alleinerziehendefindet sich auf der Internetseite des Karlsruher Bündnisses für Familie: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/buendnis/alleinerziehende.de Handlungsempfehlungen Nicht erwerbstätige und in Elternzeit befindliche Alleinerziehenden sind meist schlechter über Angebote informiert und nutzen diese weniger. Diese Angebote sind auf ihre Niedrigschwelligkeit zu überprüfen, um gegebenenfalls Hürden abzubauen. Leistungen wie „Kindergeldzuschuss“ und „Bildung und Teilhabe“ müssen bekannter gemacht werden. Insbesondere KinderAlleinerziehendersollten die Möglichkeit haben, möglichst früh und flexible Kindertagebetreuung wahrnehmen zu können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Kita-Ausbau weiter voranzutreiben, sowohl im Bereich unter, als auch über drei Jahren, um die Versorgungslage weiter zu verbessern (siehe auch Kapitel 5.6). Auch in der Schule wird die verlässliche Betreuung vor allem von Alleinerziehenden dringend benötigt, so dass die Ganztagsschule überdurchschnittlich von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter besucht wird. Der flächendeckende Ausbau der Ganztagsschule auf Grundlage der Rahmenkonzeption 56| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe „Ganztagsangebote für Schulkinder“ der Stadt Karlsruhe soll weiter vorangetrieben werden. Dies auch vor dem Hintergrund der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für das Angebot der Ferienbetreuung sollen weitere Strukturen geschaffen werden, die denEltern in Hinblick auf Angebot und Kosten eine Angleichung der Teilhabechancen ermöglichen. Eine moderne Unternehmenskultur beinhaltet die Aufgeschlossenheit der Vorgesetzten für familiäre Belange. Dazu gehören die Förderung von Teilzeit und flexiblen Arbeitszeiten, mehr Möglichkeiten des mobilen Arbeitens oder familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Unternehmen und Organisationen sollen sich mehr als bisher an der Förderung von Kinderbetreuung beteiligen. Es bedarf weiterer Unterstützung bei der Familiengründung in Ausbildung und Studium. In Zukunft müssen neue Wege der Informationsweitergabe für schwer erreichbare Zielgruppen entwickelt werden, beispielsweise durch die Verwendung von leicht verständlicher Sprache. Auch die Wege und Mittel der Erreichungvon Zielgruppen, insbesondere von Familien, müssen sorgfältig überprüft und angepasst werden, damit Informationen besser ankommen. Gemeinsam mit Alleinerziehenden ist der Begriff „Alleinerziehend“ kritisch zu prüfen, und es werden Strategien entwickelt,wie die Heterogenität der Lebenssituation von Alleinerziehenden besser sichtbar gemacht werden kann. 5.9.Seniorinnen und Senioren Die gemeinsam mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege entwickelten und vom Gemeinderat 2012 einstimmig verabschiedeten Leitliniengegen Altersarmut bilden den Handlungsrahmen, um Altersarmut und ihre Folgen in Karlsruhe nachhaltig und ganzheitlich zu bekämpfen. Die Leitlinien umfassen die Dimensionen der Arbeitsmarktpolitik, materielle Versorgung, kulturelle Teilhabe und Bildung, soziale Teilhabe sowie die psychische und physische Gesundheit einschließlich Pflegebedürftigkeit. Ein Zwischenbericht wurde im Jahr 2016 aufgelegt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der verschiedenen Dimensionen von Altersarmut durch ein breites Spektrum von Maßnahmen und Initiativen und durch verschiedene Akteurinnen und Akteure in einem kontinuierlichen Umsetzungs-und Gestaltungsprozess. Dank eines aufnahmefähigen Beschäftigungsmarktes verläuft die Arbeitsmarktentwicklung in der Stadt Karlsruhe seit Jahren relativ stabil und ruhig. Die von Arbeitslosigkeit betroffenen Frauen und Männer profitieren je nach persönlicher Situation unterschiedlich von diesen insgesamt positiven Entwicklungstrends am Arbeitsmarkt. Die Erfahrung zeigt, dass es arbeitslose Menschen mit anerkannter Behinderung beziehungsweise Angehörige der Altersgruppe 55+ nach wie vor schwer haben, (wieder) nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu gelangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Kombination beider Merkmale vorliegt. Daraus resultiert ein besonderer Förder- bedarf für Schwerbehinderte und arbeitslose Menschen der Altersgruppe 55+. Das Gesamtkonzept Arbeit trägt zur Stabilisierung der Beschäftigung auch älterer Personen bei. Institutionelle und informelle Unterstützungs- angebote, die eineVereinbarkeit von Berufstätigkeit mit den Versorgungszeiten von Kindern beziehungsweise mit der Pflege von Angehörigen ermöglichen, leisten ebenfalls einen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Mit dem Renteneintritt ist in der Regel ein sinkendes Einkommen verbunden. Neben dem monatlichen Einkommen durch Rente oder Pensionen verfügt ein Teil der älteren Menschen jedoch überzusätzliche Einnahmen oder Eigentumswerte. Schulden oder auch die Höhe der Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel Mietkosten wirken sich auf die individuelle Einkommenslage im Alter aus. Eine Erwerbstätigkeit Älterer auch zur langfristigen Sicherung der materiellen Versorgung über den Eintritt ins Rentenalter hinaus ist zu beobachten. Die Verfügbarkeit von altersgerechten, aber auch preisgünstigen Wohnungen ist ein weiterer Aspekt der Versorgung im Alter ebenso wie eine altersgerechte Infrastruktur und barrierefreie Gestaltung der Umgebung. Innerhalb des gegebenen gesetzlichen Rahmens der Altersversorgung ist die Alterssicherung immer eine Fortsetzung von Versorgungslagen der Phase der Erwerbstätigkeit. Ein erhöhtes Risiko der Altersarmut besteht insbesondere für Menschen mit sogenannten „gebrochenen Erwerbsbiografien“, Menschen in geringfügigen beziehungsweise prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie in Teilzeitbeschäftigung und bei geringem Einkommen. Davon betroffen sind durchschnittlich mehr Frauen als Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen ohne oder mit geringen schulischen und/oder beruflichen Qualifikationen. Sozial-und Jugendbehörde |57 In der Altersgruppe ab 65 Jahren beträgt der durchschnittliche Anteil von Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2017 in Karlsruhe 5,1 Prozent. Wie in Abbildung 15dargestellt, beziehen 2.875Personen ab 65 Jahren diese Leistungen nach dem SGB XII. Der Anteil blieb in den letzten Jahren relativ stabil. (2014: 2683 Personen; 2015: 2868 Personen; 2016: 2832 Personen) Bei Betrachtung des Anteils nach Stadtteilen, zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede in der Betroffenheit mit überdurchschnittlichen Werten. (Innenstadt-Ost 15 Prozent, Oberreut 13,5 Prozent, Südstadt 11,7 Prozent). Auch bei der Verteilung nach Geschlechtern bestätigt sich, dass der Anteil von Frauen im Grundsicherungsbezug deutlich höher ist als der Anteil von Männern und mit höherem Alter weiter ansteigt. Bei den 76-Jährigen und älter beziehen etwa doppelt so viele Frauen Leistungen als Männer. Anhand des Indikators des Leistungsbezugs von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann nicht eindeutig nachgewiesen werden, wie groß die Gruppe der in Karlsruhe tatsächlich von Altersarmut Betroffenen ist. Die Umfrage Generation 55+ in Karlsruhe 2015 (Umfrage im Rahmen des KOSIS-Projektes „Aktives Altern“) erfasst–auch differenziert nach Einkommenslage–Aussagen zur Lebensqualität und zur Zukunftsplanung/Lebensgestaltung im Alter. Die Frage nach Problemen beim Bezahlen von Rechnungen am Ende des Monats bejahten 12,1 Prozent der Karlsruherinnen und Karlsruhe im Alter von 55 Jahren und älter. Grundsätzlich lässt sich schwererfassen, wie viele Menschen trotz bestehender Ansprüche keine Leistungen beziehen und zum Beispiel aus Angst, Angehörige zu belasten oder aus Scham, Unsicherheit oder aber auch durch fehlende Zugänge zu Informationen bestehende Ansprüche nicht geltend machen oder Möglichkeiten der Unterstützung nicht wahrnehmen. Nicht allein das Vorhandensein von Partizipations-, Beratungs-, Hilfe-und Unterstützungsangeboten in Karlsruhe ist maßgeblich, sondern die Zugangsbarrieren für die unterschiedlichen Menschen undAltersgruppenin verschiedenen Lebenslagen. Um Teilhabe zu fördern, ist es erforderlich, sowohl die Heterogenität des Alters als auch die grundsätzliche Diversität der Menschen zu berücksichtigen. Eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe ist die Informiertheit. Aber Wissen allein reicht häufig nicht aus. Beziehungen und persönliche Kontakte, Ermutigung und Ermächtigung der Menschen–auch im Sinne einer politischen Bildung und in der Unterstützung dabei, die eigene Interessen auszudrücken und einzubringen–sind wichtige Aspekte der Teilhabeförderung. Dazu braucht es beispielsweise gut informierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Gänge zum Amt unterstützen und damit Hürden senken. Nachbarschaftsnetzwerke tendieren in die gleiche Richtung. Durch Stiftungsgelder und andere Fördermöglichkeiten können Vorreiter und Good-Practice-Modelle entstehen, zu deren Verstetigung auch die Finanzierung sichergestellt werden muss. Die Quartiersprojekte der Träger und die gemeinsamen Bestrebungen, ein Gesamtkonzept der Quartiersentwicklung für Karlsruhe zu entwickeln verfolgen das Ziel, Menschen lebensweltnah zu erreichen, Isolation und Einsamkeit zu überwinden und unterstützende Netzwerke zu stärken. Große Bedeutung kommt auch den zwischenmenschlichen Begegnungen zu, die durch ehrenamtliches Engagement zuverlässig möglich sind. Einsamkeit im Alter und fehlende Kontakte–bedingt oder verstärkt durch einen eingeschränkten Aktionsradius und schlechten Gesundheitszustand–lassen sich als Armutssituationenbeschreiben. Die Umfrage 55+ verdeutlicht, dass gerade im höheren Alter, wenn der Bedarf an Hilfe-und Unterstützungsleistungen steigt, immer seltener eine andere Person im Haushalt vorhanden ist, die im Alltag unterstützen kann. Personen mit einem geringen Einkommen geben relativ seltener an, eine Vertrauensperson zu haben, mit der sie über persönliche Angelegenheitenund Probleme sprechen können. Folgende Angebote–in die zahlreiche bürgerschaftlich Engagierte wertvolle Ressourcen einbringen–gelten als Erfolg im Sinne der Armutsbekämpfung: Institutionalisierte Nachbarschaftshilfe, Wohnen für Hilfe (Vermittlung von Wohnraum an Studierende, die anstelle einer Mietzahlung Älteren den Alltag erleichtern), Seniorenwaldheim, wohnortnahe Begegnungsstätten beziehungsweise individueller Fahrdienst dorthin, die Arbeit der Seniorenbegegnungsstätten, Stiftungsmittel zur unbürokratischen Entlastung in akuten Notlagen, Vesperkirche, Café Dia und das Lotsen-Projekt in Daxlanden, In Schwung, sowie die Beiertheimer Tafel. Es wird deutlich, wie breit das Spektrum an Angeboten und Ansätzen der Armutsbekämpfung ist. Gesundheitliche Veränderungen im höheren Lebensalterkönnen steigende Lebenshaltungskosten verursachen, zum Beispiel durch Ausgaben für Hilfsmittel zur Pflege,Wohnungsanpassungsmaßnahmen, für notwendige Dienstleistungen oder Taxifahrten. Das Kaufkraftpotential im Alter bestimmt die Möglichkeiten, bei Pflege-und Unterstützungsbedarf entsprechende (über rechtliche Ansprüche hinausgehende) Leistungen einkaufen zu können. Finanzielle Reserven sind ein Faktor, um einer höheren Verletzlichkeit (Vulnerabilität) im Alter entgegenzuwirken beziehungsweise diese auszugleichen. Beratungs-und Unterstützungsangebote von Stadt, 58| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Trägern, Initiativen, Vereinen und Verbänden erbringen wichtige Beratungsleistungen, um Zugänge zu Hilfe-und Unterstützung zu erschließen. Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit besteht trotz der verbesserten Leistungen der Pflegekassen für rund ein Sechstel der Betroffenen die Notwendigkeit, Sozialleistungen zur Deckung ambulanter oder stationärer Pflegekosten in Anspruch zu nehmen (Hilfe zur Pflege). Bei steigenden Pflegekosten und sinkendem Rentenniveau muss davon ausgegangen werden, dass dieser Anteil zukünftig weiter ansteigt. Die Beratung zu bestehenden Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung durch den Pflegestützpunkt und die Pflegeheimberatung des Sozialamtes können hier einen wichtigen Beitrag zur bestmöglichen Versorgung der Betroffenen leisten. Die Einkommenslage ist–wie auch die Gesundheit–einer der zentralen Einflussfaktoren auf die Lebensgestaltung im Alter. Der Gutschein 60+ in Höhe von 120 Euro pro Jahr als Ergänzung zum Karlsruher Pass erleichtert die Nutzung von Bildungs-, Kultur-und Sportangeboten entsprechend der individuellen Interessen älterer Menschen. Im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien gegen Altersarmut wurde der Berechtigtenkreis durch Anhebung der Einkommensgrenze um 10 Prozent erweitert. Neben den finanziellen Ressourcen sind individuelle Unterstützungsnetzwerke und soziale Kontakte wichtige Ressourcen für die Bewältigung von Herausforderungen, die mit dem Altern verbunden sind. Neben Sport-, Bildungs-und Kulturangeboten werden deshalb Orte der Begegnung und des Kontakts benötigt, wie sie in Begegnungsstätten undBürgerzentren zu finden sind. Handlungsempfehlungen Fortschreibung der Leitlinien gegen Altersarmut. Stadtteilbezogene Durchführung der Umfrage 55+, um Vorstellungen und Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern zu ermitteln und unterschiedliche Lebenslagen qualitativ zu erfassen. Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts Quartiersarbeit in Karlsruhe, um stabilisierende soziale Netzwerke/Nachbarschaften und Kooperationen in den Stadtteilen zu stärken, Beratungs-und Unterstützungsangebote in die Quartiersarbeiteinzubinden, bürgerschaftliches Engagement und Mitsprache anzuregen sowie durch Orte der Begegnung, Angebote und Aktivitäten Einsamkeit entgegen zu wirken. Es ist anzustreben, dass mehr Ältere sich im ehrenamtlichen Bereich einen Zuverdienst zur Rente erwirtschaften können. Das erhöht das Selbstwert-und-wirksamkeitsgefühl. In der Bundespolitik wird über die Bürgerpflicht zum sozialen Engagement beraten–gerade im Kümmern für Ältere könnte dieses Thema große Bedeutung bekommen. Sozial-und Jugendbehörde |59 6.Maßnahmen zur Armutsprävention und Armutsbekämpfung Für eine wirksame Armutsbekämpfung bedarf es auf kommunaler Ebene einer strategischen Gesamtausrichtung entlang des Lebenslagenkonzeptes, wie dies beispielhaft und nicht abschließend anhand der folgenden Abbildung dargestellt ist. Denn Exklusionen aus einem gesellschaftlichen Teilbereich wie beispielsweise am Wohnungsmarkt, gehen mit weiteren Ausgrenzungen aus anderen Bereichen wie dem Arbeitsmarkt oder dem Gesundheitssystem einher. Das kommunal aufgelegte Armutsbekämpfungsprogramm ist darauf ausgerichtet, die Lebenslagen der armutsgefährdeten Karlsruher Bevölkerung zu verbessern und soziale Exklusionen, zum Beispiel in den Bereichen „Arbeit“ oder „Wohnen“ zu überwinden. In diesen Bereichen bilden Konzepte wie das GesamtkonzeptArbeit oder das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 den Handlungsrahmen für eine Erhöhung der Teilhabechancen. Abbildung 27 Strategische Armutsbekämpfung Quelle: Lenz/Heibrock 2018 6.1.Armutsbekämpfungsprogramm Die gemeinsame Armutsbekämpfung der Liga der freien Wohlfahrtspflege und derStadt Karlsruher hat eine lange Tradition, seit 1992. Die Abstimmungsgespräche sind seit 2007 institutionalisiert, das lokale Bündnis findet seit der gemeinsamen Erstellung des Armutsberichtes 2008 regelmäßig zusammen, gemäß dem damaligem Vorsatz: „Mit Hilfe von fünf Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt Karlsruhe und der Liga der freien Wohlfahrtspflege wurde der hier vorgelegte Armutsbericht erarbeitet. Diese Abstimmungsrunde soll auch in Zukunft, quasi als „Steuerungsgruppe“, die begonnene Arbeit fortsetzen“ 52 . Das Armutsbekämpfungsprogramm zeigt mögliche Handlungsansätze zur Bekämpfung von Armut verschiedener Personengruppen auf: 2010 hat der Gemeinderat die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut einstimmig verabschiedet, 2012 wurden die Leitliniengegen Altersarmut beschlossen. Seither wurden sowohl der Karlsruher Kinderpass als auch der Karlsruher Pass qualitativ ausgeweitet. Zudem gibt es im Rahmen der Sozialregion neben 52sieheArmutsbericht 2008, S. 235. Wohnungsnotfallhilfe Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe‘97 Sozialer Arbeitsmarkt GesamtkonzeptArbeit Teilhabe Sozialpässe Soziale Durchmischung Wohnraumakquise durch Kooperation Strategische Armutsbekämpfung 60| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe der Stadt Karlsruhe derzeit sieben weitere Kommunen, in denen der KarlsruherKinderpass und teilweise auch der Karlsruher Pass gelten. Die Besonderheit der Kooperation liegt in der gemeinsamen Zielformulierung und Strategieentwicklung zur Armutsbekämpfung und in der Verbundenheit zum Stadtparlament. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in den letzten Jahren verschiedene Berichte und Leitlinien verabschiedet, die Rahmenbedingungen formulieren und einfordern, unter anderem Folgende: Frühe Hilfen, 2005 Handbuch Kindergesundheit, 2005 Armutsbericht, 2008 Leitlinien Integration Masterplan, 2008 Leitlinien Gesund aufwachsen, 2010 Leitlinien gegen Kinderarmut, 2010, Fortschreibung 2019 Leitlinien gegen Altersarmut, 2012; Weiterentwicklung 2014 Integriertes Stadtentwicklungskonzept, 2012 Kindergesundheitsbericht, 2012 Bundeskinderschutzgesetz–Erweiterung der Maßnahmen der Frühen Prävention, 2012 Handlungsempfehlungen Kommunale Gesundheitskonferenzen, 2013 Förderung Beratungsleistungen für Hebammen, 2015 Kursbuch Meine Grüne Stadt Karlsruhe, 2017 Gesamtkonzeption FrühePrävention Karlsruhe–Fortschreibungen 2018, 2019 Hebammen in Familienzentren, 2019. 6.2.Frühe Prävention Das Netzwerk der Frühen Prävention ist ein koordiniertes und multiprofessionelles Unterstützungssystem auf kommunaler Ebene mit Beratungs-, Bildungs-und Unterstützungsangeboten für (werdende) Eltern und Familien mit Kindern mit einem Altersschwerpunkt von 0 bis 3 Jahren. Die Angebote zielen dabei auf eine alltagspraktische Unterstützung von Familien, sowie auf die elterliche Beziehungs-, Erziehungs-und Versorgungskompetenz. 53 Das Karlsruher Netzwerk richtet sich dabei ausdrücklich an alle Karlsruher Eltern. Für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Netzwerk muss kein Hilfebedarf festgestellt werden, leitend ist das subjektive Erleben der Familie. DieHilfen und Unterstützungsleistungen erfolgen unbürokratisch und niedrigschwellig. Die verschiedenen Bausteine des Netzwerks repräsentieren dabei unterschiedliche Träger, Professionen und Beratungsschwerpunkte. 54 Die Auswertung der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Jahr 2017 zeigt, dass von 475 Familien in Beratung in hohem Maße auch Familien aus Armutslagen erreicht werden. So wurden 42 Familien (8,9 Prozent) zu finanziellen Problemen und Schulden begleitet. Elf Familien (2,3 Prozent)waren ohne festen Wohnsitz. 33Familien hatten zum Zeitpunkt der Begleitung Schulden (6,9 Prozent). Die oftmals prekäre Situation von Frauen in der Phase der Familiengründung zeigt sich bei 77 Müttern ohne finanzielle Sicherung (16,2 Prozent). Darüber hinaus erhielten 94Familien SGB II-Leistungen (19,8 Prozent). Diese Familien konnten fachkundig beraten werden und in ihrer Lebensphase passgenau unterstützt werden. Dabei war für den Kontakt nicht leitend, dass sie sich in einer prekären Finanzlage befinden. Vielmehr ist der Kontaktanlass die Geburt und das Aufwachsen eines Kindes, so können Stigmatisierungseffekte abgeschwächt und vermieden werden. Familien im Netzwerk Frühe Prävention begegnen sich in den Startpunkt-Elterncafés, unabhängig ihres sozio- ökonomischenStatus,vor allem in der Lebenssituation, Eltern junger Kinder zu sein. Dies ermöglicht den Kontakt und Austausch über Milieugrenzen hinweg und generiert positive Aspekte des gegenseitigen Verständnisses. Dabei erfahren gerade belastete Familien, dass sie mit ihren Fragen und Anliegen nicht alleine sind. Die Angebote der Frühen Prävention entfalten somit auch eine gewisse „Normalität“. Durch das diskriminierungsfreie Angebot werden Stigmatisierungseffekte verringert. Gleichzeitig können die Fachkräfte des Netzwerks frühzeitig Entwicklungsrisiken erkennen und passgenaue Hilfen anbieten. Auch wenn eine Hilfe nicht 53Buschhorn, Claudia (2018): Frühe Hilfen und Kinderschutz. In: Forum Jugendhilfe 01/2018; S.38–43. 54Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde (2018): Gesamtkonzeption und Qualitätsstandards der Frühen Prävention Karlsruhe. Sozial-und Jugendbehörde |61 sofort notwendig erscheint, hilft der positive Erstkontakt vielen Familien auch zu einem späteren Zeitpunkt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Somit wird den Familien das Hilfesystem bekannt gemacht für aktuelle oder zukünftige Bedürfnisse und Problemlagen. In diesem Sinne leisten die Angebote der Frühen Prävention einen wesentlichen Beitrag zu einer ganzheitlich verstandenen Armutsprävention und Armutsbekämpfung. 6.3.Bündnis für Familie Das Karlsruher Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, der sich für Familienfreundlichkeit und Familienbewusstsein in Karlsruhe einsetzt.Familienthemen werden öffentlich gemacht und konkret umsetzbare Lösungen entwickelt. Es geht darum, Strukturen zuschaffen, die es Familien ermöglichen, die Lebensentwürfe zu realisieren, die sie sich wünschen. Allgemeine Ziele sind Vernetzung und Kooperation, das Schaffen von Öffentlichkeit und das Durchführen von Aktionen, Initiativen und Projekten. Das Karlsruher Bündnis für Familie stellt zusammen, welche Angebote es gibt und entwickeltneue geeignete Konzepte. Der Sitz der Geschäftsführung liegt im Kinderbüro. Armutsprävention und Armutsbekämpfung sind aktuelle Themen im Bündnis. Wichtigste Initiative hierzu ist der Runde Tisch zur besseren Integration von Alleinerziehenden in den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt. Dessen Ziel ist eine bessere Verzahnung der Schnittstellen und Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner. Es geht um das Kennenlernen der gesetzlichen Aufgaben und Dienstleistungen der beteiligten Institutionen sowie deren Arbeitsansätze. Feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner als Multiplikatoren in den Institutionen nach innen und außen sollen etabliert sowie eine kooperative Arbeitsstruktur und Arbeitskultur geschaffen werden. Es gibt einen Austausch über Organisationsstrukturen, Arbeitsmethoden und die Bedarfe der Zielgruppe. Dadurch werdenneue Informationen geliefert, alle werden auf den aktuellsten Stand gebracht. Der Runde Tisch kommt dreimal im Jahr im Kinderbüro zusammen. Beteiligte Organisationen sind neben dem Kinderbüro der Pflegekinderdienst, die Jugendhilfeplanung, die Agentur fürArbeit Karlsruhe-Raststatt, das Jobcenter Stadt Karlsruhe, der Verein für Jugendhilfe Karlsruhe, das Diakonische Werk, die AWO, die Hardtstiftung, der CJD sowie die Kontaktstelle Frau und Beruf. Weitere Institutionen sind gerne willkommen. Eine weitere Initiative des Karlsruher Bündnisses für Familie zur Armutsprävention und Armutsbekämpfung ist die regelmäßige Zusammenstellung der Angebote der Bündnispartnerinnen und Bündnispartner für die Zielgruppe Alleinerziehende und deren Auflistung auf der Internetseite des Bündnisses. Zu guter Letzt leistet auch die jährliche Verleihung des Karlsruher Kinderfreundlichkeitspreises einen Beitrag. Oftmals setzt das persönliches Engagement der Nominierten für Kinder und Jugendliche bei Armutslagen an. Dabei geht es manchmal weniger um das zu verteilende Preisgeld und die finanzielle Unterstützung, sondern um positive Beispiele für andere. Dieses Engagement öffentlich zu würdigen, es sichtbar zu machen, stärkt die handelnden Personen und Initiativen und verleiht ihnen eineverdiente Anerkennung. 6.4.Karlsruher Pass/Karlsruher Kinderpass Der 2009 wieder eingeführte Karlsruher Pass und der 2006 ins Leben gerufene Karlsruher Kinderpass ermöglichen es finanziell schlechter gestellten Personen, an vielen sozialen, kulturellen, Freizeit-oder Bildungsangeboten zu ermäßigten Preisen beziehungsweise kostenfrei teilzunehmen und erhöht somit ihre Teilhabechancen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist auch die Mobilität, um den Zugang zu Angeboten zu gewährleisten. Hierbei unterstützen die Karlsruher Pässe durch vergünstigte Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr. Dies ist besonders wichtig, da auch stets die Erreichbarkeit von Angeboten mitzudenken ist. Mobilität ist daher ein entscheidender Schlüssel für gelungene Teilhabe. In Ergänzung zum Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) stellt der Kinderpass ein im Alltag unkompliziertes und vielfältig nutzbares Instrument zur Verbesserung von Teilhabemöglichkeiten dar. Mit einem einzigen Antrag pro Jahr können alle enthaltenen Leistungen genutztwerden. Vor allem werden individuelle Vorlieben bei Freizeitaktivitäten, kulturellen Angeboten und Bildungsinteressen berücksichtigt. Von 2.074 Karlsruher Kinderpässen im Jahr 2006 ist die Zahl der ausgegebenen Pässe auf 4.733 im Jahr 2018 angestiegen (davon 3.641 Kinder ab 6 Jahre). Über den Karlsruher Kinderpass wurden im Jahr 2018 62| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe beispielsweise 1.422 Einzeleintritte und 249 Jahreskarten für den Zoologischen Stadtgarten sowie 11.299Einzeleintritte (Erwachsene: 18.397) und 157 ermäßigte Freibadsaisonkarten für die städtischen Frei-und Hallenbäder erworben. Für Erwachsene wurden im Jahr 2018 insgesamt 10.769 Karlsruher Pässe ausgegeben. So konnten unter anderem auch die Eltern in armutsbetroffenen Familien mit ihren Kindern an den unterschiedlichsten Aktivitäten teilnehmen oder mit der Unterstützung durch den Ferienzuschuss die notwendige Kinderbetreuung in den Ferien organisieren. Mit den 2014 verabschiedeten „Leitlinien gegen Altersarmut–Erweiterung Karlsruher Pass“ wurde die beim Karlsruher Kinderpass bereits vorhandene Möglichkeit festgelegt, durch die Erhöhung des anrechenbaren Bedarfs um pauschal zehn Prozent, den Kreis der Berechtigten auf armutsnahe Karlsruher Bürgerinnen und Bürger auszudehnen. Außerdem wurde die Einführung der Gutscheine 60PLUS, die mit einer Höhe von 120 Euro pro Jahr Menschen ab 60 Jahre bei sportlichen, kulturellen oder kreativen Freizeitaktivitäten finanziell unterstützen, beschlossen. Im Jahr 2018 wurden von den 10.769 Karlsruher Pässen 2.411 Pässe an Personen über 60 Jahremit den dazugehörigen Bildungsgutscheinen imWert von 120 Euro ausgegeben. Einmalig in Deutschland ist die seit 2013 mit der Beteiligung von Landkreisgemeinden existierende Sozialregion mit derzeit insgesamt acht Städten und Gemeinden. So wirdArmutsbekämpfung unabhängig von kommunalen Grenzen effektiv gestaltet und bietet damit deutlich mehr Möglichkeiten für alle Beteiligten. Im Landkreis hatten 2017 insgesamt 517 Kinder in sieben Umlandgemeinden einen Karlsruher Kinderpass. Auch der Erwachsenenpass beginnt sich zu verbreiten und ist entweder für alle Erwachsenen oder als Karlsruher Pass 60PLUS in vier Gemeinden des Landkreises erhältlich. Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Sozialregion Karlsruhe wurde am 3. Mai 2018 ein Fachtag veranstaltet−auch mit dem Ziel−weitere Kommunen für eine Kooperation zu gewinnen. Im Mai 2019 ist die Stadt Bruchsal mit der Einführung des Kinderpasses beigetreten. Mit der Unterzeichnung der „Charta SozialRegion“ verpflichteten sich anlässlich des fünfjährigen Jubiläums der Sozialregion im Jahr 2018 zwölf Bürgermeisterinnen und Bürgermeistersowie Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises, die Teilhabechancen benachteiligter Menschen zu erhöhen. Um den Karlsruher Kinderpass dauerhaft zu sichern, wurde entsprechend gesellschaftlicher Entwicklungen der Kreis der Berechtigten erweitert. Die Leistungen wurden weiterentwickelt und an die Inanspruchnahme angepasst. Im Zuge der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit für den Karlsruher Kinderpass wurde 2017 das Label „Gegen Armut–wir sind dabei“ eingeführt. Unternehmen, die sich als Unterstützer mit eigenen Ermäßigungen an der gesellschaftlichen Aufgabe der Armutsbekämpfung beteiligen, erhalten das Label. So wird bekannt, dass Armutsbekämpfung nicht nur als kommunale, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird. Auch wird privatwirtschaftliches Engagement dadurchbekannt gemacht und gewürdigt. Mit dem Ziel der Entstigmatisierung wird der Karlsruher Pass wie auch der Karlsruher Kinderpass niedrigschwellig beim Jugendfreizeit-und Bildungswerk (jfbw), einer Einrichtung des Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe, ausgegeben. Handlungsempfehlung Kontinuierliche Weiterentwicklung des Karlsruher Passes und des Karlsruher Kinderpasses undErweiterung der Sozialregion. 6.5.Fortschreibung Leitlinien gegen Kinderarmut Die Leitlinien gegen Kinderarmut wurden erstmals im Jahr 2010 durch den Gemeinderat verabschiedet. Schon in der Entstehung war eine gemischte Arbeitsgruppe aus Verwaltung, freien Trägern und Initiativen mit der Erstellung der Leitlinien beschäftigt. So flossen zum einen unterschiedliche Perspektiven auf das Aufwachsen in Karlsruhe ein, aber auch breit gefächerte Ideen zum kommunalen Handlungsspielraum zur Bekämpfung von Kinderarmut. In der Folge dienten die Leitlinien gegen Kinderarmut immer wieder als wichtiger Referenzpunkt bei Weiterentwicklungen beispielsweise der sozialen Infrastruktur. Die Leitlinien gegen Kinderarmut haben so unter anderem wichtige Impulse für die Entwicklung des Karlsruher Kinderpasses, aber auch für die Entwicklung der Frühen Prävention geliefert. Da die Bekämpfung von Kinderarmut auf vielen verschiedenen Feldern des Sozial-und Jugendbehörde |63 Aufwachsens statt findet, gliedern sich die Leitlinien in materielle Versorgung, Kultur und Bildung, die soziale Dimension sowie die physische und psychische Gesundheit. Damit soll ein möglichst großer Teil der Bandbreite der möglichen Maßnahmen gegenKinderarmut abgebildet werden. Im Jahr 2019 wurden die Leitlinien gegen Kinderarmut von einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Liga der freien Wohlfahrtspflege überarbeitet und aktualisiert. Die Grundstruktur der Leitlinien von 2010 ist vollständig erhalten geblieben, doch wurden einzelne Forderungen durch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen aktuali- siert oder neu aufgenommen. Positiv zu bemerken ist, dass Forderungen von 2010 wie der Ausbau und Erhalt der Frühen Prävention sowie der Karlsruher Kinderpass in der sozialen Infrastruktur Karlsruhes heute selbst- verständlich geworden sind, sodass sie inden aktualisierten Leitlinien weit weniger Gewicht erfahren (müssen). So sind die Leitlinien gegen Kinderarmut vor allem als wichtiger Impuls für die Politik und Praxis zu verstehen, die Mitglieder der AG stellen ihr Fachwissen in verdichteter Form zur Verfügung und schaffen damit einen Orientierungspunkt für zukünftige Maßnahmen. Besonderes Gewicht hat die AG in den aktualisierten Leitlinien auf eine qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuung über das gesamte Aufwachsen hinweg gelegt. Diese kann zum einen wichtige Bildungsimpulse für Kinder und Jugendliche bieten, zum anderen erweitert eine verlässliche Betreuung die Handlungsspielräume von Eltern erheblich und stärkt so die soziale Teilhabe der gesamten Familie. Neu hinzugekommen ist der Bereich Familienwohnen; Familien sind auf dem engen Wohnungsmarkt eine der besonders benachteiligten Gruppen. Beengtes Wohnen wirkt sich nicht nur negativ auf das Familiensystem aus, sondern ist auch für Kinder und Jugendliche aufgrund fehlender Bewegungs-und Rückzugsmöglichkeitenein Risiko für die Entwicklung. Die Fortschreibung derLeitlinien ist abrufbar unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero.de 6.6.Schuldnerberatung (Verschuldung) Informationen über Überschuldung und Wohnungsnotfälle sollten als belastbare Indikatoren für schwerwiegende Armutsgefährdungen in die kommunale Armutsberichterstattung einbezogen werden. „Diese Notlagen führen zu einem Verlustnotwendiger Existenzmittel und andauernder Armut, wenn es den Betroffenen nicht gelingt, rechtzeitig angemessene Bewältigungsstrategien zu realisieren.“ 55 Die Überschuldungsquote von Verbrauchern im Stadtkreis Karlsruhe ist in den Jahren 2012 bis 2017 laut Creditreform Wirtschaftsforschung von 8,43 Prozent auf 9,51 Prozent angestiegen. Ausgehend von rund 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über 18 Jahren ergibt sich für Karlsruhe eine tatsächliche Zahl von fast 25.000 Überschuldeten. Eine Gruppe, die bundesweit stark von Überschuldung betroffen ist, ist die der Alleinerziehenden. Ihr Anteil bei der Schuldnerberatung beim Caritasverband Karlsruhe e. V., hat sich von 11,63Prozent im Jahr 2013 auf 15,73Prozent im Jahr 2017erhöht. Die Gründe für die Überschuldung entsprechend in Karlsruhe den sogenannten „big five“ des Statistischem Bundesamt 2017: Arbeitslosigkeit (20,2 Prozent); Trennung, Scheidung, Tod der Partnerin/des Partners (12,8Prozent); Erkrankung, Sucht, Unfall (15,3 Prozent); UnwirtschaftlicheHaushaltsführung (10,9 Prozent); GescheiterteSelbständigkeit (8,4 Prozent). Arbeitslosigkeit als Überschuldungsgrund reduzierte sich bundesweit von 28,2 Prozent im Jahr 2010 auf 20,2Prozent im Jahr 2017. Auffällig ist die Zunahme von fast 4 Prozentpunkten bei Erkrankung, Sucht und Unfall als Überschuldungsgrund: von 11,6 Prozent im Jahr 2010 auf 15,3 Prozent im Jahr 2017. Zunehmend gewinnt auch ein längerfristigesNiedrigeinkommen an Bedeutung. Ziel der Sozialen Schuldnerberatung ist es, ver-und überschuldeten Menschen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme zu helfen, und ihnen (wieder) neue Lebensperspektiven zu vermitteln. Die Beratung trägt dazu bei, dass überschuldete Menschen die Handlungsautonomie über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (wieder) erlangen und am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. 55Krampe, Andreas: Armutsvermeidung durch Existenzsicherung-Vorschläge für eine kommunale Armutsberichterstattung; aus: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. S. 77. 64| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Die städtische Schuldnerberatung ist seit Ende 2017 wieder mit zwei Beraterstellen ausgestattet. Schwerpunkt der städtischen Beratungsstelle sind Personen im Sozialleistungsbezug undWohnungsnotfälle. Insbesondere für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gibt es hier einen niederschwelligen Zugang zur Beratung. Die Caritas unterstützt einen breiteren Personenkreis und aktiviert mehr die Eigeninitiative der verschuldeten Personen. 6.7.Gesamtkonzept Arbeit/Kommunale Beschäftigung Beschäftigungsförderung in Karlsruhe basiert auf der Leitlinie „es lohnt sich, in Menschen zu investieren und ihnen eine Perspektive zu geben“ und der Grundidee, eine Durchlässigkeit von 1., 2.und 3. Arbeitsmarkt zu fördern. Die drei bisherigen Säulen der Beschäftigungsförderung Regelinstrumente des Jobcenters ESF-Förderung Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe werden seit Januar 2019 durch das neue Bundesprogramm „SozialeTeilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGBII komplettiert, auf dessen Grundlage in Karlsruhe zusätzlich rund 100 Arbeitsplätze gefördert werden. Damit besteht ein Stufenprogramm zur individuell zugeschnittenen (Re)Integration von langzeitarbeitslosen Menschen, das sich an den Ressourcen der Menschen orientiert und nicht einer Systemlogik der Regelinstrumente folgt. Vor dem Hintergrund, dass trotz niedriger Arbeitslosenzahl und guter konjunktureller Situation ein relativ hoher Anteil an Langzeitarbeitslosenüber die damaligen Regelinstrumente des Jobcenters nicht erreicht werden konnte, verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Oktober 2013 einstimmig über alle Fraktionen hinweg das Gesamtkonzept Arbeit (Sozialer Arbeitsmarkt). 56 Damit wurde ein Prozess der kommu- nalen Arbeitsförderung fortgeführt und weiterentwickelt, der in Karlsruhe bereits eine lange Tradition hat. Wesentliches Element des Gesamtkonzepts Arbeit ist die Schaffung von Beschäftigungsangeboten für den 3.Arbeitsmarkt. Zielgruppe sind erwerbsfähige arbeitslose SGB II-Leistungsberechtigte mit langem Leistungsbezug und multiplen Problemlagen, die trotz intensiver Bemühungen der Arbeitsvermittlung und vielfältiger Eingliederungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarkts nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten und die freiwillig Beschäftigungsangebote am 3. Arbeitsmarkt annehmen. Die Angebote sind langfristig und niedrigschwellig angelegt, um so gesellschaftliche Teilhabe und Stabilisierung zu erreichen. Die langzeitarbeitslosen Menschen erfahren in den Angeboten des Gesamtkonzepts Arbeit erstmalig nach langer Arbeitslosigkeit eine verlässliche Tagesstruktur und Wertschätzung. Daraus entwickelt sich ein höheres Selbstwertgefühl in Verbindung mit einer starken Sinnhaftigkeit, weitere Lebensperspektiven zu entwickeln. Es entstehen Spielräume für gesellschaftliche Teilhabe und für den positiven Umgang mit der eigenen Gesundheit. Das Prinzip der Freiwilligkeit und Sanktionsfreiheit führt zu einer hohen Eigenmotivation und verhindert dasEntstehen von Ängsten. Bislang wurden insgesamt rund 600 Menschen im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit erreicht. Für die Finanzierung der 150 bis 170 Beschäftigungsangebote des 3. Arbeitsmarktes und der Koordinierungsstelle stehen im Doppelhaushalt pro Jahr 600.000 Euro zur Verfügung. Die Beschlussfassung über die Beschäftigungsangebote erfolgt im lokalen Konsens durch den Arbeitskreis für ESF und Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe. 56https://www.afb-karlsruhe.de/de/arbeitssuchende/koordinierungsstelle-gesamtkonzept-arbeit.html Sozial-und Jugendbehörde |65 6.8.Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Das Karlsruher Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ’97 wurde vor über 20 Jahren als ein Baustein der lokalen Strategie zur Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Es ist ein konzeptioneller Entwurf, der neben der quantitativen und qualitativen Erfassung der Wohnungslosigkeit das Ziel hat, dersozialen Ausgrenzung wohnungsloser Menschen entgegen zu wirken. Erstmalig wurde das Thema „Wohnungslosigkeit“ im Sinne einer kommunalen Gesamtstrategie mit folgenden Zielen angegangen: der Auflösung der zur damaligen Zeit noch bestehenden Randsiedlungen und der damit verbundenen sozialen Ausgrenzung, der Auflösung von Massenunterkünften, dem Ausbau der sozialen Betreuung in den Unterkünften, dem Ausbau und der Differenzierung von zielgruppenspezifischen und zielgruppenübergreifenden Angeboten, der dezentralen Wohnraumversorgung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Personen. Das Masterplanziel von 2010, die Auflösung unbetreuter obdachlosenrechtlicher Unterkünfte, konnte durch den Aufbau eines differenzierten und gut funktionierenden Hilfesystems und Netzwerkes erreicht werden. Von der Prävention zur Wohnraumversorgung Darüber hinaus wurde das Ziel der Verhinderung von Wohnungslosigkeit durch den Ausbau der präventiven Maßnahmen in der Fachstelle Wohnungssicherung (zum Beispiel durch Mietschuldenübernahme,Angebot von Ersatzwohnraum und so weiter) sowie durch die Lotsentätigkeit der freien Träger der Wohnungslosenhilfe verfolgt. Die Vermittlung in Wohnungen erhält in der Gesamtstrategie besondere Bedeutung. Hierfür sind gute Kooperationen mit freien und öffentlichen Wohnungsgebern notwendig. Wichtige Instrumente der Wohnraumversorgung auf dem freien Wohnungsmarkt sind die Wohnraumakquise, die Volkswohnung GmbH, die Lotsen aus der Wohnungslosigkeit und die freien Träger, die Wohnraum für wohnungslose Menschenzur Verfügung stellen. Ohne diese Maßnahmen wäre die Zahl der wohnungslosen Menschen in Karlsruhe deutlich höher. Über diese Instrumente gelingt es trotz enorm angespanntem Wohnungsmarkt, wohnungslose Menschen dezentral über das gesamte Stadtgebiet mit Wohnraum zu versorgen. Sie sind zudem wichtige Integrationsfaktoren, denn über die dezentrale Versorgung wird sowohl der Stigmatisierung wohnungsloser Menschen als auch der Segregation von Stadtteilenvorgebeugt. Im Gesamtkonzept werden unter anderem die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen, die Weiterentwicklung des Karlsruher Hilfesystems, aktuelle Trends und Bedarfe, Angebote, wie die medizinische Versorgung oder die Schuldnerberatung, thematisiert. Die im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgelegten Sachstandsberichtesind ein Kooperationsprojekt öffentlicher und freier Akteure der Wohnungslosenhilfe. Die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner des lokalen Bündnisses stellen ihre Arbeit im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe eigenständig dar. Somit ist es ein Beispiel für eine gelungene Kooperation von Sozialer Arbeit, Sozialplanung und Sozialpolitik. Der Bericht wirdim Jahr 2019 fortgeschrieben. Über die regelmäßige Berichterstattung in Sozialausschuss und Gemeinderat der Stadt ist zum einen die Transparenz über die Weiterentwicklung der Hilfen gewährleistet. Zum anderen werden über das Agenda Setting die über den Gemeinderat legitimierten finanziellen Ressourcen–bei stark gestiegenen Wohnungslosenzahlen innerhalb der letzten Jahre–akquiriert. Das Gesamtkonzept ist daher mittlerweile zum festen Bestandteil einer kommunalen Sozialpolitik geworden, das überparteilich Anerkennung findet. Dies ist umso wichtiger, da mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes nicht vor 2030 zu rechnen ist.Der Bericht ist abrufbar unter: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/wohnungssicherung/bericht.de Ein wesentlicher Baustein des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe bildet die städtische Wohnraumakquise durch Kooperation, welche die Stadt Karlsruhe seit dem Jahr 2005 betreibt. Ziel dieses Programms ist es, privaten Wohnraum für sozialbenachteiligte Menschen zu erschließen. Die Stadt erwirbt hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern ein Belegrecht für zehn Jahre. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbezug. Die Vermietenden erhalten, abhängig vom Zustand der 66| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Wohnung sowie der Größe, einen Zuschuss für Renovierungsmaßnahmen. Zudem gewährt die Stadt für fünf Jahre eine Mietausfallgarantie. Die Bewohnenden werden über die Sozialarbeit der Wohnraumakquise ausgesucht und betreut. Alle Bewohnerinnen und Bewohner erhalten die Möglichkeit, die Wohnungen vorab zu besichtigen und ziehen nur dann ein, wenn sie der Anmietung zustimmen. Die Wohnungen werden immer im renovierten Zustand übergeben. Mithilfe dieses, inzwischen bundesweit als vorbildlich geltenden Programms, konntenseit dessen Beginn im Jahr 2005 1.903 Personen in 738Wohnungen mit adäquatem und bezahlbarem Wohnraum nachhaltig versorgt werden. Im Einzelnen verteilen sich die Wohnungen wie folgt: Abbildung 28 Wohnraumakquise durch Kooperation 2005 bis 2018 WohnungenPersonenFamilienKinder 7381.903420813 Quelle:Stadt Karlsruhe, Sozial-und Jugendbehörde 2018 Die Wohnraumakquise ist ein wichtiger Faktor, um am Wohnungsmarkt benachteiligten Menschen wieder eine Rückkehr in ein normales, eigenständiges Leben zu ermöglichen. Die dezentrale Versorgung mit eigenem Wohnraum erhöht gleichzeitig die Integrations-und Teilhabechancen. Um Segregation vorzubeugen, werden Wohnungen inallen Stadtgebieten akquiriert. 6.9.Leistungen für Bildung und Teilhabe Ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Armut bei Kindern undJugendlichen sind die am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelungen des Bildungs-und Teilhabepakets. Durch diese Leistungen sollen das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern sowohl im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe als auch der Bildungsteilhabe verbessert werden. In Karlsruhe haben etwa 8.200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Seit Einführung dieser Leistung ist der Anteil der Berechtigten, die BuT in Anspruch nehmen, von etwa 45 Prozent im Jahr 2011 auf inzwischen über 70 Prozent im Jahr 2017 angestiegen. Im Jahr 2017 wurden etwa 15.000 Einzelanträge gestellt und entschieden. Die Bildungschancen haben sich seit Einführung von BuT deutlich verbessert. Bestehende Defizite wurden vom Bundesgesetzgeber erkannt und sollen durch die Regelungen in dem voraussichtlich zum 1. Juli 2019 in Kraft tretenden Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und zur Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke- Familien-Gesetz) korrigiert werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach dem AsylbLG Wohngeld nach dem WoG erhalten. Anträge auf Leistungen für BuT sind bei der Stadt Karlsruhe an folgenden Stellen erhältlich: im Rathaus West, in den Jobcentern der Stadt Karlsruhe (Rathaus West, Brauerstraße, Durlach), beim Jugendfreizeitbildungswerk (jfbw), in allen Schulsekretariaten sowie im Internet auf der Homepagehttps://www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket.de. Sozial-und Jugendbehörde |67 Auch wenn Familien keine der oben genannten Leistungen beziehen, aber finanzielle Unterstützung für ihre Kinder benötigen, könnten sie einen Anspruch auf BuT haben. Durch eine individuelle Bedarfsberechnung wird ermittelt, ob Leistungen für BuTgewährt werden können. Im Rahmen der Bildung und Teilhabe werden zusätzlichzum Regelbedarf folgende Leistungen gewährt: (Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrtenfür Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtungbesuchen. Hier können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Die Leistung kann bis zum vollendeten 25.Lebensjahr abgerufen werden. Schulbedarf–Schülerinnen und Schüler (keine Auszubildenden) erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportsachen und Schreib-, Rechen-und Zeichenmaterialien (etwa Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Die Leistung kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr abgerufen werden. Schülerbeförderungskosten–Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichenkönnen, erhalten einen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten, soweit sie nicht von dritter- Seite übernommen werden. Die Mindestentfernung bei Grundschülern beträgt 1 km vom Elternhaus zur Schule und bei Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse beträgt sie 2 km. Der Eigenanteil, den die Eltern selbst entrichten müssen, beträgt 5 Euro pro Monat. Die Leistung kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr abgerufen werden. Lernförderungfür Schülerinnen und Schüler. Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemesseneLernförderung gewährt werden.Die Leistung kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr abgerufen werden. Zuschuss zum Mittagessen–wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsamesMittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschusszum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Hier beträgt der Eigenanteil der Eltern 15Euro pro Monat bei Schülerinnen und Schüler und 19 Euro bei Kindern einer Kindertageseinrichtung. DieLeistung kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr abgerufen werden. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben–Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjah- res erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur-oder Ferienangebote, um beispielsweise beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder beiFreizeiten mitmachen zu können. Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Schülerbeförderungskosten als Gutschein gewährt oderdirekt mit dem Leistungsanbietenden abgerechnet. 68| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe 7.Fazit Die Auswertung der sozialstrukturellen Daten für die Stadt Karlsruhe hat gezeigt, dass aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage die Arbeitslosenquote innerhalb der letzten Jahre deutlich gesunken ist von 5,3 Prozent (2007) auf 3,5 Prozent (2017). Entsprechend ist auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II insgesamt wie auch dort die Anzahl der Kinder zurückgegangen. Die Zahl der Alleinerziehenden-Haushalte hat sowohl insgesamt im SGB II-Bezug als auch bezüglich Langzeitarbeitslosigkeit abgenommen. Dennoch sind Alleinerziehende eine der Gruppen mit der höchsten Armutsgefährdung. Ein Großteil der arbeitslosen Alleinerziehenden (511) ist ohne Berufsausbildung (358). Auch sind Alleinerziehende eine Gruppe, die stark von Überschuldung betroffen ist. Ihr Anteil hat sich bei der Schuldnerberatung der Caritas von rund 12 Prozent im Jahr 2013 auf rund16 Prozent im Jahr 2017 erhöht. Von den SGB II-Beziehenden in Karlsruhe erzielen rund 30 Prozent Einkommen, darunter befindet sich ein Anteil von circa 18 Prozentin sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs. Seit 2012 hat der Anteil an Personen, die trotz eines Vollzeitjobs Arbeitslosengeld II beziehen, zugenommen. Hier reicht das Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Insgesamt verfestigtsich Armut gemäß aktueller Studien tendenziell. Es ist schwieriger geworden, sich aus materieller Armut oder sozialer Ungleichheit zu befreien. Unstrittig ist ebenfalls, dass die Einkommensungleichheit heute weit höher ist als noch vor gut 20 Jahren. 57 „Für Personen direkt oberhalb der Armutsgrenze sind die Aufstiegschancen gesunken, während ihr Risiko, in Armut abzurutschen, gewachsen ist. Die „Absteiger“ sind häufig geringqualifiziert, Minijobber oder arbeitslos. Auch alte Menschen sind zunehmend von Armut betroffen“. 58 Armutspolitik muss hier ansetzen, präventiv agieren, soziale Mobilität stärken und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen unterstützen. Dazu gehört etwa die Hilfe in spezifischen Lebenslagen, wie bei Überschuldung, Behinderung oder Krankheit. Besonders das Bildungssystem muss mehr Chancengerechtigkeit verwirklichen. So bleibt derzeit über die Hälfte der Jugendlichen, die die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, später ohne Berufsausbildung. Zur präventiven Ausrichtung der Armutspolitik gehören die Stärkung von Familien sowie eine familienfreundliche Infrastruktur. Auch in Zukunft sind gute und institutionalisierte Kooperationsstrukturen zwischen den Beteiligten wichtig, beispielsweise um frühe, präventive Unterstützung von Kindern undihren Familien zu ermöglichen. Der Blick auf die Stadtteile hat gezeigt, dass sich Armut unterschiedlich in den Stadtteilen abbildet, da die Sozialstruktur einen starken Zusammenhang mit dem örtlichen Wohnungsangebot aufweist. In den Stadtteilen, wo Mieten erschwinglich sind, leben folglich entsprechend mehr Personen mit geringem Einkommen. Dementsprechend gibt es dort höhere Betroffenheitsquoten von Personen, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Sozialhilfe beziehen sowie auf SGB II-Leistungen angewiesene Alleinerziehenden-Haushalte, denn die Menschen ziehen dorthin, wo sie sich die Mieten leisten können. Ein Faktor ist, dass der Bestand an Sozialmietwohnungen in Karlsruhe in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen ist. Die Quartiersentwicklung muss zukünftig verstärkt sozialräumliche Impulse setzen im ämter-und ressortübergreifenden Zusammenspiel. Ziel ist es in Karlsruhe, die Stadtteile und Stadtviertel inklusiv, sozial und generationengerecht unter Einbezug der Bewohnerinnen undBewohner (weiter) zu entwickeln. Neben einem präventiven und bedarfsgerechten Hilfesystem ist es wichtig, weiterhin soziale Durchmischung zu fördern und Segregation zu vermeiden. Die Stadt Karlsruhe schneidet laut aktueller Segregationsstudie von Helbig und Jähnen (2018) diesbezüglich gut ab. So ergibt die Auswertung der 74 deutschen Städte für Karlsruhe ein vergleichsweise positiv zu bewertendes Bild. Beim Ausmaß der sozialen Segregation, das Helbig/Jähnen anhand des Segregationsindexes „SGB II-Bezug“ messen, nimmt Karlsruhe mit einem Index von 17,4. den 69.Rang ein. Je weiter hinten im Ranking, desto besser durchmischt ist die Stadt gemäß der Studie, denn je niedriger der Index ist, desto weniger Segregation wird für die jeweilige Stadt konstatiert. Auch wenn die geringe Segregation für die Stadt Karlsruhe zum einen sicherlich auf deren Topographie zurückzuführen ist, zeigt dies auch, dass Maßnahmen der Armutsbekämpfung wirkungsvoll sind, beispielsweise, 57siehe hierzu Hans-Böckler Stiftung: Verfügbare Einkommen im regionalen Vergleich, 2019. 58ebd. Sozial-und Jugendbehörde |69 indem sie Konzentrationen vermeiden. Entsprechendvorausschauend war es von der Stadt Karlsruhe in der Vergangenheit, die Auflösung der Randsiedlungen sukzessive voranzutreiben und auch bei gestiegenen Wohnungslosenzahlen Menschen dezentral mit Wohnraum zu versorgen. Die Maßnahmen zur Armutsbekämpfung haben aufgezeigt, wie wichtig und wirkungsvoll Strategien auf kommunaler Ebene sind, die die Folgen von Segregation mildern oder diesoziale Durchmischung fördern. Ein Armutsbekämpfungsprogramm ist eine ressortübergreifende Gemeinschaftsaufgabe, die Politikund Verwaltung zur Selbstverpflichtung anhält, Armut nachhaltig zu bekämpfen. Eine strategische Armutsbekämpfung, deren Bausteine ineinander greifen, setzt hierfür einen Rahmen. Um eine breite Öffentlichkeit für das Thema Armut zu sensibilisieren, und um die Zusammenhänge von Armut und fehlender Teilhabemöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Arbeit oder Wohnen zu beleuchten, werden seit einigen Jahren regelmäßig Fachtage in Kooperation mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege veranstaltet. Der nunmehr 7. Fachtag Armutsbekämpfung am 15. Oktober 2019 anlässlich der Fortschreibung des Armutsberichtes findet unter dem Motto:„Von Daten zu Taten“ statt. Heißt es doch auch in Zukunft, handlungs-und lösungsorientiert Armut präventiv zu begegnen und deren Folgen zu lindern. Hierzu ist das Zusammenwirken von Politik, Verwaltung, Trägern, Verbänden und Vereinen, Zivilgesellschaft sowie von Betroffenen unabdingbar, insbesondere auch bei der Umsetzung der vorliegenden Handlungsempfehlungen. 70| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Literatur Barthelheimer, Peter: Teilhabe, Gefährdung und Ausgrenzung als Leitbegriffe der Sozialberichterstattung; in: SOFI-Mitteilungen Nr.32, Dezember 2004, S. 47-61. Bertelsmannstiftung. Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche, Gütersloh 2016. Bertelsmann Stiftung inKooperation mit infratest dimap bundesweite durchgeführte Befragung von Kita-Eltern „Eltern-Zoom 2018“ mit dem Schwerpunkt „Elternbeteiligung an der Kita-Finanzierung. Böhnke, Petra: Wahrnehmung sozialer Ausgrenzung; in: Bundeszentrale für politische Bildung Oben-Mitte- Unten. Zur Vermessung der Gesellschaft. Schriftenreihe Band1576. Bonn: 2015, S. 244-255. Bosancic, Sasa 2016 Ungleichheit bekämpfen! Wo der deutsche Wohlfahrtsstaat jetzt investieren muss. 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Dokumentation WD 6-3000-004/17. 72| Armutsbericht 2019 – Stadt Karlsruhe Impressum Copyright Stadt Karlsruhe Gesamtkoordination Regina Heibrock Redaktion Sozial-und Jugendbehörde Regina Heibrock, Silke Hauck Autorinnen und Autoren Barton, Markus–Arbeiterwohlfahrt e. V. Beck, Marc–Diakonisches Werk Karlsruhe Best, Antje–Stadt Karlsruhe, SJB, Sozialplanung Dietz, Alfred–Stadt Karlsruhe, SJB, Sozialamt Dressler, Peter–Arbeitsförderungsbetriebe Ettwein-Friehs,Christine–Diakonisches Werk Finke, Dagmar–Caritasverband Karlsruhe e. V. Fulda, Christian–Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Gissel,Renate–Kinderschutzbund e. V. Gleitz, Michael–Stadt Karlsruhe, SJB, Jugendamt Heger, Carmen–Stadt Karlsruhe, SJB, Bildung und Teilhabe Heibrock, Regina–Stadt Karlsruhe, SJB, Sozialplanung Heilmann, Alexandra–Stadt, Karlsruhe, SJB, Sozialamt Hopfengärtner, Johanna–Stadt Karlsruhe, SuS, Koordinierung Bildungsangebote für Neuzugewanderte Jung-Weyand, Christine–Badischer Landesverein Innere Mission Karl, Ulrich–Stadt Karlsruhe, SuS, Bildungsplanung Kelber, Anke–Stadt Karlsruhe, Umweltamt Kiefer, Irene–Stadtjugendausschuss e. V. Kinnunen, Mirja–Stadt Karlsruhe, SJB, Kitaplanung Kirchner, Manfred–Arbeiterwohlfahrt e. V. Köhler, Hans-Gerd–Caritasverband Karlsruhe e. V. Kolb, Achim–Stadt Karlsruhe, SJB, Bündnis für Familien Koppenhöfer, Dorothée–gE Jobcenter Stadt Karlsruhe Lenz, Martin–Stadt Karlsruhe, Dezernat 3 Luck, Claus-Dieter–Caritasverband Karlsruhe e. V. Marggrander, Ester–Arbeiterwohlfahrt e. V. Mauter, Jörg–Sozpädal e . V. Mehnert, Barbara–Arbeiterwohlfahrt e. V. Mink, Nicole–Stadt Karlsruhe, SJB, Jugendhilfeplanung Nees, Jonas–Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro Peitzmeier, Elisabeth–Stadtjugendausschuss e . V. Karlsruhe Rexhäuser, Sonja–Stadt Karlsruhe, SJB, Fachstelle Wohnungssicherung Rosemeier, Andrea–Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle Schäfer, Steffen–Stadt Karlsruhe, SJB, Wohnraumakquise Schmidt-Zoschke, Claudia–Caritasverband Karlsruhe e. V. Simon, Clarissa–Arbeiterwohlfahrt e. V. Sütterlin,Uwe–Liegenschaftsamt Viedt, Antje–Caritasverband Karlsruhe e. V. Wurth, Simone–Verein für Jugendhilfe Layout Pruß Titelbild Roland Fränkle–Presseamt Stadt Karlsruhe Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand August 2019
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Extrahierter Text
Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 17 der Tagesordnung: Armutsbericht Stadt Karlsruhe 2019 Vorlage: 2019/0736 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss den Armutsbericht der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Der Armutsbericht der Stadt Karlsruhe von 2019 ist ein gro- ßes Werk, das sich dem Thema Armut mit offenen Augen stellt und hinter dem viel vertie- fende Arbeit, Statistiken, Auswertungen und Anregungen für die Praxis stecken. Vielen Dank dafür. Diese Anstrengungen sind auch notwendig, denn Armut verfestigt sich in Deutschland und auch in Karlsruhe insgesamt weiterhin. Es wird immer schwieriger, sich aus Armut zu be- freien. Ein Hauptaugenmerkt hatten wir GRÜNEN auf die Situation Alleinerziehender ge- legt, denn sie stellen eine besonders armutsgefährdete Gruppe dar. Vor 2 ½ Jahren brach- ten wir dazu einen Antrag ein, diese Gruppe im Armutsbericht besonders zu betrachten. Der Bericht sagt nun offen – das finde ich auch gut -, dass die Maßnahmen zur Unterstüt- zung Alleinerziehender nicht ausreichend gegriffen haben. Die Zahl armer Alleinerziehen- der ist kaum gesunken. Sie liegt bei 1.800 Haushalten. Im letzten Doppelhaushalt wurde unser Antrag unverständlicherweise abgelehnt. Da ging es darum, dass wir Gelder haben wollten – 20.000 Euro – für eine qualitative, also direkt aufsuchende Befragung unter Al- leinerziehenden durchzuführen. Denn sowohl der Familienreport und jetzt auch wieder der – 2 – Armutsbericht machen deutlich, wir wissen zu wenig darüber, was man genau für die ein- zelnen Gruppen Alleinerziehender machen kann. Das ist nicht so einfach. Da muss man die einmal direkt fragen. Da sind auch Ergebnisse aus anderen Städten, dass man direkt aufsu- chend hingehen muss, zum Beispiel auf Spielplätze. Wir sind weiterhin dafür, hier deutlich zielgerichteter zu handeln. Dazu muss man mehr wissen, was alleinerziehende Familien brauchen. Ein Hinweis liefert der Gesellschaftsreport Baden-Württemberg von 2019, politische und gesellschaftliche Teilhabe von Armutsge- fährdeten. Dort heißt es, Kinder im Haushalt wirken bei Armutsgefährdenden hemmend, was die soziale Integration und die Anzahl der sozialen Kontakt angeht, wo man denkt, es ist genau umgekehrt. Das ist aber nicht der Fall, im Gegensatz zu nicht armen Haushalten mit Kindern, die besonders viele soziale Kontakte haben. Als Ursache wird vermutet, dass besonders arme Alleinerziehende zu wenig Zeit haben, soziale Kontakte zu pflegen. Dies wäre zum Beispiel für Karlsruhe überprüfenswert, um daraus Handlungen abzuleiten. Denn durch diesen Report ist erweisen, dass es einen Negativkreislauf gibt von Armut, mangeln- den Kontakten, geringem Austausch an Erfahrung und Information, zum Beispiel auch, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Wichtig sind uns natürlich auch andere Gruppen. Zum Beispiel die wachsende Gruppe an alten Menschen, die Grundsicherung erhält. Hier macht uns vor allem die allgemein vermu- tete Dunkelziffer an armen alten Menschen nachdenklich, die erst gar keinen Antrag auf Grundsicherung stellen, obwohl sie ihn stellen könnten. Ein Ziel ist es für uns weiterhin, ein Augenmerkt auf die Anzahl sanktionierter psychisch kranker Menschen und/oder Familien mit Kindern zu legen. Wovon lebt eine sanktionierte Familie mit Kindern eigentlich? Ist hier nicht von vornherein Kindeswohlgefährdung zu vermuten? Immerhin überprüft das Job- center zurzeit, ob weitergehende Meldungen an den sozialen Dienst mit dem Datenschutz vereinbar sind. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die große Gruppe von ca. 1.200 Prostituierten, die größtenteils vor der Verelendung in Südosteuropa flohen, in den Armutsbericht mit aufgenommen werden. Diese stark gefährdeten Frauen sind da, hier in Karlsruhe. Da schauen wir bisher zu wenig hin. Sie brauchen Unterstützung, um aussteigen zu können aus dem Verkauf ihres Körpers und letztlich ihrer Seele. Da sollten wir verstärkt hinschau- en. Für uns GRÜNE ist die soziale Frage ein Großprojekt, wie wir schon ein paar Mal gesagt haben. Wir setzen uns deshalb zum Beispiel für die Erweiterung des Karlsruher Passes und für die Bereitstellung von möglichst vielen Sozialwohnungen ein. Armut isoliert, wie sich jetzt gezeigt hat durch diesen Report. Armut spaltet, Armut unterhöhlt unsere Demokratie. Wir GRÜNEN wollen den Zusammenhalt. Wir freuen uns auf den Kongress der Stadt zur Armut, Daten und Taten, der im Oktober stattfindet. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Armutsbekämpfung, Armutsprävention ist eine Daueraufga- be, die auch kontinuierlich fortgeschrieben werden muss, weil sich auch hier manches in der Balance ändert, wo dann auch von unserer Seite her reagiert werden muss. Wir sehen wichtige Ansätze auch in der Prävention gegen Armut. Ich sehe im Bereich der Quartiers- managementsituation, die noch weiter ausgebaut werden soll in Karlsruhe, auch eine wichtige Aufgabe, sich hier in diesem kleinen Gebiet, in einem Stadtteil, wo vieles über- schaubarer ist, in einem Gebiet, wo sich auch viele untereinander kennen, Hilfestellungen, – 3 – Möglichkeiten zu schaffen, weitere Hilfen, Wege zu ebnen, auch umeinander sich zu kümmern. Das ist der wichtige Aspekt im Quartier. Das halte ich für eine wichtige Aufga- be, die wir auch, wenn wir an die ganze Quartiersproblematik beziehungsweise den Aus- bau gehen wollen, mit im Auge haben sollten. Auch die Alleinerziehenden sind uns ein wichtiges Anliegen, dass hier weiter etwas getan wird. Auch hier spielt die berufliche Situation Alleinerziehender eine wichtige Rolle. Wir sehen auch die Förderung der Teilzeitausbildung für Alleinerziehende für notwendig, was angeboten wird, aber noch zu wenig, dass hier auch die Möglichkeit geschaffen wird, aus diesem Rad der Armut herauszukommen. Altersarmut ist oft die verschämte Armut, die wir in unserem Land aber auch in unserer Stadt haben. Wir müssen ein großes Augenmerk darauf werfen, dass wir auch unsere alten Menschen die Möglichkeit geben, dass sie im Alter lebenswürdig leben können. Wichtig ist auch, dass wir mit unserem Karlsruher Pass, Karlsruher Kinderpass weiterma- chen. Eventuell muss auch hier über eine moderate Erhöhung von dieser starren Grenze, wo die Transferleistungen enden, nachgedacht werden. Da ist ein Puffer drin, den müssen wir einmal ausloten. Nämlich für die Familien, die zwei, drei Kinder haben, einen Verdienst haben, der aber nicht so hoch ist, dass sie alles für die Erziehung ihrer Kinder tun können. Hier ist ein Puffer drin, dem wir uns vielleicht noch einmal deutlicher annehmen müssen. Das halten wir für eine wichtige Aufgabe. Nicht vergessen dürfen wir allerdings, wenn man den Armutsbericht liest, dass schon sehr viel getan wird in Karlsruhe. Karlsruhe ist ganz gut: Wohnraumakquise, sozialer Arbeits- markt, Karlsruher Pass und Frühe Hilfen und was es alles aufzuzählen gibt. Karlsruher ist sicherlich nicht am Ende, sondern am Anfang einer Bewertungsskala. Darauf wollen wir weitermachen. Stadträtin Moser (SPD): Auch die SPD-Fraktion nimmt den Armutsbericht 2019 zur Kenntnis. Wie wir dem ausführlichen Armutsbericht entnehmen konnten, heißt das, soziale Ungleichheit durchbrechen, Teilhabe vor Ort ermöglichen, schlicht und einfach Menschen dabei zu helfen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Aber Armut bedeutet nicht nur materielle, finanzielle Einschränkung, sondern auch Beeinträchtigung der Chancen- gleichheit beispielsweise bei Bildung, Arbeit und Wohnen. Darüber hinaus sehen wir diesen Bericht aber auch als Verpflichtung für unser weiteres kommunalpolitisches Handeln. Verschiedene Punkte wurden bereits angesprochen. Für uns als Sozialdemokraten ist es entscheidend, dass wir gemäß des Mottos des siebten und nächsten Fachtages Armutsbekämpfung von Daten zu weiteren Taten kommen. Daher setzen wir unsere Erwartungen an die nächsten Sitzungen von Jugendhilfe- und Sozialaus- schuss, bei denen wir intensiv mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen darüber beraten und debattieren möchten, wie wir unsere hervorragenden Karlsruher Instrumente der Ar- mutsbekämpfung weiter ausbauen können und welche Schritte darüber hinaus angegan- gen werden sollten. Beispielsweise die Ausweitung des Berechtigtenkreises des Karlsruher Passes und Karlsruher Kinderpasses. Das wurde schon mehrfach angesprochen. Da bin ich zuversichtlich, dass das auch gelingen wird. Deren Fortentwicklung wurde von unserer Fraktion bereits wiederholt gefordert, auch wenn der diesjährige Bericht durchaus auch erfreuliche Erkenntnisse beinhaltet, wie beispielsweise die geringe soziale Segregation in – 4 – unsere Stadt sehen wir – wie ich bereits eingangs erwähnt habe – die Ergebnisse insgesamt als Auftrag, uns weiter einzusetzen gegen Armut in unserer Stadt. Ich werde hier nur auf wenige Punkte ausführlich eingehen. Hervorheben möchte dabei die besorgniserregende Steigerung der Karlsruherinnen und Karlsruher, die zu den sogenann- ten Working Poor gehören. Alleinerziehende, die auch in unserer Stadt zu denjenigen mit der höchsten Armutsgefährdung zählen, die wir verstärkt in den Mittelpunkt unserer Be- mühungen stellen müssen. Diesem Prozess entgegenzuwirken, geht über den Erwerb von Bildung, die nur über den Erwerb der deutschen Sprache möglich ist. Hier dürfen wir unse- re Bemühungen nicht nachlassen. Dies beginnt im Kindergartenalter und hört bei der Aus- bildung auf. Hier sei nur die hohe Anzahl von Abbrechern in der Ausbildung beispielhaft erwähnt. Da müssen wir unbedingt gegensteuern. Als weiteren Personenkreis möchte ich die vielen wohnungslosen Menschen in unserer Stadt benennen. Das betrifft nicht nur Familien, Senioren, sondern eigentlich rundum das Gros der Gesellschaft. Ein besonders wichtiger Faktor, um Armut entgegenzuwirken, ist bezahlbarer Wohnraum. Die Mieten in den letzten Jahren sind nahezu explodiert. Es müs- sen mehr sozialgebundene Wohnungen entstehen. Bei Sanierungen darf der Mietpreis nicht exorbitant in die Höhe schnellen. Und wir müssen verstärkt ein wachsames Auge auf Investoren in unserer Stadt haben. Baugenossenschaften und Baugemeinschaften müssen unterstützt und gestärkt werden. Neue Wege müssen beschritten werden, damit jede Bür- gerin und jeder Bürger in Karlsruhe eine angemessene und vor allem bezahlbare Wohnung findet. Das zeigt uns, dass wir unter anderem im Bereich der Wohnraumakquise nicht nachlassen dürfen, sondern diese wichtige und wirksame Hilfe weiter ausbauen. Als letzten Punkt möchte ich noch unser Gesamtkonzept Arbeit ansprechen. 2013 hat der Gemeinderat das Gesamtkonzept Arbeit mit sozialem Arbeitsmarkt beschlossen. Men- schen, die im ersten und zweiten Arbeitsmarkt aufgrund verschiedenster Problemlagen nicht integriert werden können, finden eine langfristige Beschäftigung, die sie freiwillig eingehen. Seit Januar 2019 werden 100 zusätzliche Stellen durch das neue Bundespro- gramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt finanziert. Abschließend möchte ich der Verwaltung und allen am diesjährigen Armutsbericht beteilig- ten Experten der Freien Wohlfahrtsverbände unseren Dank aussprechen. Die vorbildhafte stetige und aussagekräftige Armutsberichterstattung bietet uns Stadträten die Möglichkeit, entsprechend der Bedarfe aktiv zu werden für die Ärmsten in unserer Stadt, weit über die monetäre Hilfe hinaus, entsprechend ihrer speziellen Lebenslagen und vor allem auch nachhaltig. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich möchte mich nur auf einen Punkt fokussieren, und zwar auf die Alleinerziehenden, bei denen laut dem Bericht – wir wissen es auch ohne den Bericht – große Gefahr besteht, dass es ein Armutsrisiko ist. Wir sehen einen zweiten Punkt, dass der Begriff Alleinerziehend zu einer Stigmatisierung führen kann auf Dauer. Wir würden uns wünschen, wenn wir diesen Begriff nicht immer so ausführlich in den Be- richten benennen. Es ist auch eine Familie. Es ist eben eine Familie, wo die Erziehende oder der Erziehende nur eine Person ist und kein Paar. Aber es ist eine Familie. Von daher sehen wir es so, dass man sich überlegen sollte, inwieweit man auch mit der Sprache anfangen kann, einer Stigmatisierung entgegenzuwirken. – 5 – Was wir uns auch wünschen, wir haben es bei den letzten Doppelhaushaltsberatungen und mit Anträgen schon getan, dass man beim Karlsruher Pass und Kinderpass noch ein- mal genauer hinschaut. Das wurde auch von Kolleginnen und Kollegen schon genannt, dass man da noch einmal schaut, inwieweit man etwas mehr machen kann als bisher. Für uns ist klar, dass der Zoo, wie früher auch, mit in den Karlsruher Passe einbezogen werden sollte, um dort dann einen freien Eintritt zu haben, weil doch für viele Menschen der Zoo wie ein kleiner Urlaub ist. Das wissen wir von Rückmeldungen seit Jahren, und dass es für viele sehr schmerzhaft ist, dass sie diesen freien Eintritt so nicht mehr haben. Zum Schluss möchte ich noch auf das besonders gute Beispiel des Gesamtkonzepts der Wohnungslosenhilfe hinweisen. Das ist für uns ein gelungenes Beispiel einer Zusammenar- beit verschiedener Ämter und Privatpersonen, mit dem Ziel Wohnraumbeschaffung und Wohnraumerhaltung für Menschen, die diese Unterstützung brauchen. Dass wir das so gut hinbekommen, kann nicht oft genug genannt werden. Da stehen wir in der Bundesrepub- lik schon mit einem Alleinstellungsmerkmal da. Es wird von vielen anderen Städten auf uns geschaut und versucht, in die Richtung zu gehen, was wir schon seit vielen Jahren auf den Weg gebracht haben. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wenn wir diesen Armutsbericht lesen, müssen wir vor allem eines feststellen: Das soziale Netz in Deutschland ist schon lange nicht mehr engma- schig, sondern hat große Löcher. Immer größere Bevölkerungsgruppen fallen hindurch. Dies betrifft tatsächlich alle, egal, ob jung oder alt. Das muss eine Warnung für uns alle sein. Mich macht es persönlich am Meisten betroffen, wenn ich sehen muss, dass wir es gerade bei Kindern und Jugendlichen nicht schaffen, dass es völlig egal ist, ob ihre Eltern viel oder wenig verdienen, sondern stattdessen Bildung, Gesundheit und der Zugang zu Kultur davon abhängig ist, ob jemand arm oder reich ist. Ich komme selber aus einer Arbei- terfamilie und weiß, wie schwer es ist, sich heraufzuarbeiten. Wenn ich dann sehe, dass die einen beim Marathon des Lebens bei 42 km mit dem Fahrrad durchfahren können, die an- deren noch zusätzlich Gewichte draufbekommen, ist das einfach nicht gerecht. Deshalb müssen wir an dieser Stelle konstatieren, dass wir unsere Instrumente, sei es der Karlsruher Kinderpass, sei es die beitragsfreie Kita, sei es das kostenlose Mittagessen weiter schärfen müssen und dafür endlich die notwendigen Konsequenzen, nämlich zusätzlich Ausgaben in die Hand nehmen müssen. Wenn wir dann das Leben weiter spinnen, geht es in die Ausbildung, zum Studium. Man wird konfrontiert mit zu wenig sozialem Wohnungsbau, wo auch unsere jetzigen Instrumente wohl nicht ausreichen, um das zu gewährleisten, was unsere Aufgabe ist, für alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt zu sorgen. Dann geht es weiter, dass sie in prekärer Beschäftigung landen mit zu wenig Löhnen und dann noch nicht einmal in der Statistik auftauchen, weil sie vielleicht noch über dem SGB II stehen. Es geht weiter damit, dass sie irgendwann arbeitslos werden, keinen Job mehr fin- den, irgendwann in Langzeitarbeitslosigkeit sind, wo anscheinend 2/3 der Arbeitslosen lan- den. Dann muss man gleichzeitig feststellen, dass sich diese Leute auch abwenden von einem demokratischen System und Angst haben und enttäuscht sind darüber, dass wir es als Staat und als Gesellschaft nicht schaffen, dass wir die Voraussetzungen haben, dass jeder ein gutes Leben hat. Wenn man dann ins Rentenalter geht und da die Armut weiter- geht, ist das noch besonders schockierend, weil Leute über ihr ganzes Leben lang in Armut leben müssen und dafür noch beeinflusst werden, weil sie sozial und gesellschaftlich völlig isoliert werden. – 6 – Deshalb müssen wir konstatieren, dass wir noch viel stärker einen sozialpolitischen Entwurf machen müssen, wie wir genau diesen Menschen helfen können. Also nicht nur unsere jetzigen Instrumente mit den Karlsruher Pässen zu schärfen, indem unsere Leistungskatalo- ge erweitert werden und die Leistungsberechtigten noch in viel größerer Zahl da sind, son- dern auch Instrumente finden, wie denjenigen geholfen wird, die die Dunkelziffer sind und die wir nicht direkt finden. Das kann nur gehen, indem wir allgemeinpolitische Initiativen starten. Eines will ich auch noch hinzufügen. Wenn wir dann sehen, dass in unserer Stadt die An- zahl der ungleichwertigen Lebensverhältnisse weiter steigen, indem in Oberreut eine schlechtere Situation da ist als in der Innenstadt, dann muss es uns bedenklich machen. Wenn wir die Wahlergebnisse sehen, sehen wir das genau an diesen Entwicklungen. Des- halb muss es an uns liegen, im nächsten Doppelhaushalt auch die notwendigen Korrektu- ren zu stellen, um das einzulösen, was wir allen Menschen versprechen sollten, dass jeder ein gutes Leben in dieser Stadt haben kann. Stadtrat Høyem (FDP): Ich möchte nicht wiederholen, was meine Kollegen schon gesagt haben. Ich wollte nur zwei Punkte deutlich machen. Es ist in diesem Bericht zu sehen, dass die Arbeitslosigkeit niedriger ist. Sie ist zurückgegangen. Wir müssen uns bei allem, was wir hier machen, immer daran erinnern, dass Arbeitsplätze zu schaffen, Armutsbekämp- fung ist. Zu oft vergessen wir das. Erlauben Sie mir auch eine Bemerkung, da das mein Beruf war. Bildung ist auch eine Ar- mutsbekämpfung. Diese zwei Dinge: Arbeitsplätze schaffen und Bildung. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Man kann die Sache immer von zweit Seiten aus sehen. Man findet immer Dinge, die man besser machen könnte. Zunächst wäre wichtig festzu- stellen, wie gut es uns hier geht und welche Erfolge wir zu feiern haben. An der Konjunk- tur kann man ablesen, dass die Anzahl der Menschen, die Förderung erfahren, die Stütze erfahren, deutlich geringer geworden ist. Das können wir auch einmal feiern, das können wir einmal würdigen. Darüber hinaus muss man bewusst konstatieren, Wirtschaftsförde- rung ist Armutsbekämpfung. Das ist ein ganz wichtiger Teil der Armutsbekämpfung. Das dürfen wir nicht vergessen. Für mich ist noch eine Frage, wie misst man Armut. Armut wird hier oft mit relativer Armut gemessen. 60 % des durchschnittlichen Einkommens eines Deutschen sind ungefähr 1160 Euro. Dann wären nach dieser Messart die meisten Studenten und Studentinnen arm. Deswegen stelle ich die Frage, inwiefern die Messfähigkeit von Armut so scharf ist. Ich kenne sehr viele arme Menschen und muss sagen, da gibt es welche, die sind zufrieden und glücklich, genauso wie es auch andere gibt. Deswegen, die Messung von Armut und Würde des Menschen ist oft mit Faktoren belegt, die ich nicht immer so ganz unterstütze. Den Finger muss man schon in die Wunde legen an der Stelle mit dem sozialen Woh- nungsbau. Wir haben tatsächlich unglaublich viele Wohnungen verloren und wir wissen noch nicht, ob wir den Umkehrschwung schon geschafft haben. Da dürfen wir nicht nach- lassen. Das ist die herausragende Arbeit für Armutsbekämpfung. An der Stelle will ich er- mutigen, nicht nachzulassen. Da sind wir gefordert. – 7 – Auf einen Punkt möchte ich verweisen, die Einsamkeitsrate. 54 % der Karlsruher Haushalte sind Einpersonenhaushalte. Da steckt ein unglaubliches Leid von vielen Menschen dahinter. Ich glaube, bei der Armutsbekämpfung haben wir das noch nicht so entdeckt. Da steckt unglaublich viel Armut dahinter. Das bezeichnen wir als Armut. Menschen, die einsam sind, sind wirklich arm. Deswegen müssen wir schauen, wie können wir unsere Stadt vom Quartier her entwickeln. Diese Sozialraumbetrachtung ist so gut. Das kann ich nur unter- stützen. Die ist hervorragend, dass wir vom Sozialraum her denken, wie können wir Be- gegnungsorte schaffen, wie können wir Möglichkeiten schaffen, dass Menschen sich in Gemeinschaft aufgehoben wissen, dass sie jemanden haben, den sie ansprechen können. Deswegen erscheint mir, diesen Faktor Einsamkeit und Quartier in Verbindung zu bringen, als einen wichtigen Teil von echter Armutsbekämpfung. Ich möchte mich bedanken für die Arbeit, die dahinter steckt. Es ist eine hervorragende Arbeit. Ich möchte sagen, die Wege, die wir gegangen sind, sind sehr gut. Wir müssen konsequent weiter dran bleiben. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich bedanke mich, dass ich jetzt noch reden darf, obwohl mein Kollege schon gesprochen hat. Ich möchte einfach einmal sagen, ich bedauere es sehr, dass dieses doch wichtige Papier im alten Gemeinderat im Sozialausschuss beraten wurde. Ich hätte sehr gerne daran teilgenommen. Ich bin mir im Klaren darüber, dass uns diese Vorlage sicherlich über diese Legislaturperiode weiter begleiten wird. Ich habe mich jetzt in der Kürze der Zeit nur auf wenige Punkte beschränkt. Ich bin sehr begeistert darüber, dass Sie feststellen, wie wichtig Gesundheit ist, insbesondere auch bei Kindern, weil letztendlich das schon die Anlagen sind für Krankheit im Alter. Von daher hätte ich mir gewünscht, dass man sich durchringt und sagt, kostenfreie Kita- und Schul- verpflegung für alle Kinder. Denn ich möchte auf eines aufmerksam machen: Arme Kinder sind nicht nur die Kinder von Eltern mit geringem Einkommen. Arme Kinder sind auch die Kinder, die 5 oder 10 Euro in die Hand gedrückt bekommen und damit tagtäglich bei ir- gendeinem Imbiss ihre künftige Adipositasanlagen einkaufen. Deshalb wäre das ein Wunsch für eine Empfehlung, aus dem, was man an Erkenntnissen gewonnen hat. Dann möchte ich mich auf die älteren Menschen beziehen. Wir haben auch im vorausge- gangenen Tagesordnungspunkt festgestellt, wir haben eine wachsende ältere Gesellschaft. Es wurde gerade festgestellt, Einsamkeit, Einzelhaushalte, ein Großteil davon sind ältere Menschen. Ich hätte mir also gewünscht, dass in den Handlungsempfehlungen, tatsächlich auch auf die Wohnsituation der alten Menschen eingegangen wird, und dass man sich vielleicht auch Gedanken macht über eine aufsuchende Sozialarbeit. Denn viele alte Men- schen gehen nicht zum Amt. Wenn Menschen in Rente kommen, entsteht ein Bruch in ihrem Leben. Ich glaube, da wäre es sehr hilfreich, wenn jemand kommt, einmal vorbei- schaut und fragt, woran klemmt es. Kann man irgendwie behilflich sein? Gibt es irgend- welche Dinge, die man regeln müsste? Vielleicht ergibt sich bei der Gelegenheit auch ein Gespräch über die viel zu große Wohnung, die dieser einsam ältere Mensch jetzt hat, aber sich keine neue kleinere Wohnung zulegen kann, weil die teurer wäre, wie die, die er jetzt hat. Diese Wohnverhältnisse in den Quartieren daraufhin abzuklopfen, welche Altersdurch- schnitte haben wir, wo kann man ansetzen, um hier vielleicht mit Wohnungstausch Men- schen dabei behilflich zu sein, in eine altengerechte Wohnung, also barrierefreie Wohnung umzuziehen, und bei gleichbleibender Miete nicht mit höherer Belastung rechnen zu müs- sen. Das wäre mir ein Anliegen. Wenn man das als Konsequenz mit aufnehmen könnte. – 8 – Dann komme ich zu meinem letzten Punkt, das Thema Schuldnerberatung. Ich bin mir im Klaren darüber, dass unsere Arbeitsgesellschaft einen maßgeblichen Anteil an Erkrankun- gen vieler Menschen hat. Das beginnt ganz oft mit psychischer Erkrankung. Wir wissen alle, Burnout ist so ein Schlagwort. Aber es bedeutet Depression, es bedeute psychische Erkrankung. Diese Menschen geraten ganz oft, fast von selbst, in Schuldenfallen. Schon allein deshalb, weil sie ihre Post nicht mehr aufmachen. Wenn ich diese Menschen mit ei- nem halben Jahr Wartezeit bis zu einer Schuldnerberatung belaste, dann weiß ich, dass diese Beratung nicht mehr stattfindet, weil die in einem halben Jahr gar nicht mehr dazu in der Lage sind. Da wäre mein Wunsch, die Schuldnerberatung tatsächlich noch besser aus- zustatten, weiter auszubauen und vielleicht auch dafür Sorge zu tragen, dass man über diese Schiene vielleicht solchen Menschen auch andere Handreichungen geben kann. Sprich, in Verbindung damit tatsächlich auch Sozialarbeitsangebote zu machen, die den Menschen ein Stück weit dabei helfen, ihren Alltag wieder zu bewältigen. Das sind einfach nur drei Gedanken. Viel mehr kommt sicherlich im Laufe der nächsten Jahre. Bürgermeister Lenz: Zunächst einmal herzlichen Dank für die intensive Debatte. Frau Stadträtin Binder, Sie brauchen keine Beruhigung – mir fällt keine andere Formulierung ein -, alles, was Sie uns jetzt mitgegeben haben, geht nicht verloren, a) weil Sie uns daran erinnern werden und b) weil die Chefredakteurin unseres Armutsberichts auch fleißig alles mitgeschrieben hat. Das ist auch die Tradition. Ich bin für das Timing persönlich verant- wortlich, dem alten Gemeinderat sehr bewusst diesen Bericht noch einmal zu präsentieren und dem neuen ihn auf den Weg mitzugeben, und zwar genau Richtung Haushaltsbera- tung. Die Handlungsempfehlungen sind genau für Sie als die Neuen, und natürlich auch für die Erfahrenen unter Ihnen, so gedacht, dass Sie für den nächsten Haushalt dann auch schauen können, wo Sie Ihre Schwerpunkte sehen oder wo Sie – wie Sie eben – ergänzend tätig werden. Es wird von Ihnen angesprochen, aber ich möchte es noch einmal deutlich unterstreichen, lieber Herr Stadtrat Cramer, das ist wirklich ein Alleinstellungsmerkmal. Ich war letzte Wo- che in Berlin. Sie werden keine Großstadt in der Größe finden in Deutschland, da gibt es nur 20, die noch mehr habe als wir, die mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege fast drei Jahrzehnte und mit Ihnen als Gemeinderat so kontinuierlich auf Augenhöhe am Ball ge- blieben ist und auch bleiben wird. Dieser Armutsbericht, deswegen auch, Frau Stadträtin Binder, kommt in der Dimension wirklich nur alle sieben/acht Jahre. Wir machen das nicht allzu oft, weil Sie nämlich, auch Ihre Vorgängerinnen und Ihre Zukünftigen hier, alles ande- re als flügellahm geworden sind über die Jahrzehnte. Wir auch nicht als Verwaltung. Inso- fern arbeiten wir sehr praktisch und direkt weiter. Dass das jetzt nicht nur ein Lippenbe- kenntnis ist, sehen Sie daran – jetzt muss ich auf meinen Zettel schauen – 09.10. Jugend- hilfeausschuss, 16.10. Sozialausschuss, genau die Erweiterung des Karlsruher Passes, die Erweiterung der Einkommensgrenzen. Das hatte ich schon auf den GRÜNEN-Antrag im Frühsommer zugesagt und auch hier wieder versprochen und gehalten. Dass Sie, Frau Stadträtin Anlauf, auf unsere Tagung – den Titel fand ich auch gut, der gilt auch für die ganzen Jahrzehnte „Von Daten zu Taten“ – aufmerksam gemacht haben, sage ich auch da den Zeitpunkt, nämlich den 15.10., immer der zweite Dienstag. Auch schon seit 10 Jahren machen wir traditionell eine Armutstagung im Rahmen der Landesarmutsbekämpfungswo- chen, haben uns da auch in die Liga überörtlich eingefügt. – 9 – Wenn ich Land sage, komme ich zum Bund, Herr Stadtrat Bimmerle. Es ist einfach so, die Kommunen haben das Thema Anfang der 90er, München, Stuttgart und Karlsruhe, auf die Tagesordnung gesetzt, eben deshalb, um darauf aufmerksam zu machen, dass es plötzlich Kinderarmut gibt. Damals galt die Armut bei Rentnerinnen und Rentnern durch entspre- chende Sozialgebung des Bundes als gelöst. Jetzt stellen wir fest, wir brauchen natürlich, ob Alleinerziehende, Working Poor, weiterhin den Bund. Die GroKo hat einiges verspro- chen. Aus Berlin bringe ich Ihnen jetzt auch eine Zahl mit, die macht mich optimistisch. Ich hoffe, es kommt auch so. Das kommt auch Ihrem Anliegen entgegen, Herr Stadtrat Cra- mer, weil es vor allem Alleinerziehende betreffen wird. Das Familienministerium hat den größten Etat seit der Geschichte, seit es die Bundesrepublik gibt. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben. Es war vor zwei Wochen im Bundestag. Ein Kern ist das neue Gesetz Familie stärken. Da soll der Familienzuschlag so erhöht werden, dass er nicht nur 800.000 Kinder wie bislang erreicht, sondern 2 Millionen. Das müssen wir dann mit unserer Statis- tik, mit unseren Messinstrumenten auch tatsächlich spüren. Es drück ich uns allen und vor allem auch den armen Familien die Daumen, dass das auch tatsächlich so kommt und diese Wirkung entfaltet. Jetzt bin ich ganz froh, dass der Bund an der Stelle wieder einmal einen richtigen Aufschlag macht. Denn wir sind es gewohnt, aber wir können Armut – tut mir sehr Leid – immer nur lindern. Wir in den Städten und Gemeinden können das Armutsproblem nicht lösen. Wir können die Geldbeutel zwar entlasten. Denken Sie immer daran, wir haben vor 60 Jahren den Karlsruher Pass eingeführt, parallel zum damaligen Bundessozialhilfegesetz. Damals war schon die Erkenntnis, Teilhabe ist nur vor Ort möglich. Deswegen machen wir in diesem Sinne dann auch weiter. Deswegen sage ich noch einmal herzlichen Dank der Politik, der sozialen Arbeit, aber natürlich auch meiner Sozialverwaltung. Ein letztes, Herr Stadtrat Müller, gerade das Quartiersmanagement, der Sozialraumbezug ist ein Anliegen unserer neuen Direktorin Karina Langeneckert. Da trifft sich dann das, Herr Stadtrat Kalmbach, was Sie einfordern, die Netze vor Ort stärken und das Thema Nachbar- schaft wieder zu intensivieren. Aber wir bleiben mit Ihnen über die Ausschüsse, über Ta- gungen und vielleicht auch persönlich im Dialog. Deshalb noch einmal herzlichen Dank für die intensive Debatte, auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Bericht verfasst haben. Der Vorsitzende: Es ist eine Informationsvorlage. Sie nehmen das zur Kenntnis. Ich hatte jetzt den Eindruck, dass keiner von Ihnen es nicht zur Kenntnis genommen hat. Insofern können wir das jetzt einfach so akzeptieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2019