Bestellung der Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- und Stiftungsräten, von Beiräten und Kommissionen sowie sonstige Gremien

Vorlage: 2019/0733
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2019

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 Bestellung Mitglieder AR, Verwaltungs- und Stiftungsräte
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0733 Dez. 1 Bestellung der Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- und Stiftungsräten, von Beiräten und Kommissionen sowie sonstigen Gremien Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.09.2019 2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Stiftungsräte, der Beiräte, Kommissionen und sonstigen Gremien entsprechend den Anlagen Nr. 1 – 20 und bestellt die genannten Personen zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern des jeweiligen Gremiums. Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Aufsichtsräte ent- sprechend den Anlagen Nr. 21 – 39 und den jeweiligen Beschlussvorschlägen. Entsprechend der Regelung im jeweiligen Gesellschaftsvertrag werden die in den einzelnen Anlagen genannten Personen in den Aufsichtsrat entsandt bzw. wird der Gesellschafterversammlung vorgeschla- gen/empfohlen, die in der jeweiligen Anlage genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der jeweiligen Gesellschaft zu bestellen bzw. in den Aufsichtsrat zu entsenden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach jeder Gemeinderatswahl sind die Aufsichts-, Verwaltungs- und Stiftungsräte, die Beiräte, Kommissionen und sonstigen Gremien neu zu bilden. Die Besetzung der Gremien erfolgt entweder einvernehmlich in freier Absprache zwischen den Mitgliedern des Gemeinderates oder - sofern eine Einigung nicht zustande kommt - durch förm- liche Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bei mehreren Wahlvorschlägen. Die Bil- dung von Zählgemeinschaften ist möglich, sofern hierdurch keine Benachteiligung anderer Par- teien oder Vereinigungen eintritt. Eine einvernehmliche Ausschussbesetzung kann für die Anlagen Nr. 1 – 39 erfolgen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Stiftungsräte, der Beiräte, Kommissionen und sonstigen Gremien entsprechend den Anlagen Nr. 1 – 20 und bestellt die genannten Personen zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern des jeweiligen Gremiums. Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Aufsichtsräte ent- sprechend den Anlagen Nr. 21 – 39 und den jeweiligen Beschlussvorschlägen. Entsprechend der Regelung im jeweiligen Gesellschaftsvertrag werden die in den einzelnen Anlagen genannten Personen in den Aufsichtsrat entsandt bzw. wird der Gesellschafterversammlung vorgeschla- gen/empfohlen, die in der jeweiligen Anlage genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der jeweiligen Gesellschaft zu bestellen bzw. in den Aufsichtsrat zu entsenden.

  • 2019-09-24_153628Top2
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Bestellung der Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- und Stiftungsräten, von Beiräten und Kommissionen sowie sonstigen Gremien 2.1 Stiftungs- und Verwaltungsräte 2.2 Beiräte und sonstige Gremien 2.3 Aufsichtsräte Vorlage: 2019/0733 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Stiftungsräte, der Beiräte, Kommissionen und sonstigen Gremien entsprechend den Anlagen Nr. 1 – 20 und bestellt die genannten Personen zu ordentlichen bzw. stellvertre- tenden Mitgliedern des jeweiligen Gremiums. Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der Aufsichtsräte entsprechend den Anlagen Nr. 21 – 39 (der Vorlage) und den jeweiligen Beschlussvor- schlägen. Entsprechend der Regelung im jeweiligen Gesellschaftsvertrag werden die in den einzelnen Anlagen genannten Personen in den Aufsichtsrat entsandt bzw. wird der Gesell- schafterversammlung vorgeschlagen/empfohlen, die in der jeweiligen Anlage genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der jeweiligen Gesellschaft zu bestellen bzw. in den Aufsichtsrat zu entsenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Da gibt es eine Vorlage 2019/0733 mit den Ziffern 2.1 bis 2.3. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Ziffer 2.2 bei Beiräte und sonstige Gremien in der Anlage Nr. 8 Kommission für Informationstechnik und Digitalisierung ein Name falsch wiedergegeben – 2 – war, den wir jetzt ausgetauscht haben. Von der Zusammensetzung der Fraktion her hat sich nichts geändert. Wenn Sie das alles soweit parat haben, könnten wir zur Abstimmung kommen. – Das ist einstimmig, vielen Dank. Ich darf mich insgesamt noch einmal beim Gemeinderat bedan- ken, dass es hier zu einer so kollegialen und auch konstruktiven gemeinsamen Klärung aller Vorschläge kommt und dass Sie die jetzt auch noch alle gemeinsam mittragen, ist ein posi- tives Zeichen für die Zusammenarbeit. Sonst hätten wir theoretisch alle einzelnen Auf- sichtsratsmandate vergeben müssen. Das erspart natürlich am Ende viel Zeit und unnötigen Stress. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2019